Weitere Entscheidung unten: EuGH, 15.12.2011

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08   

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https://dejure.org/2011,589
BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08 (https://dejure.org/2011,589)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2011 - 2 BvE 3/08 (https://dejure.org/2011,589)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2011 - 2 BvE 3/08 (https://dejure.org/2011,589)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren über die Frage, ob der Deutsche Bundestag einer Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Deutsche Bahn AG hätte zustimmen müssen - zu den parlamentarischen Beteiligungsformen bei der Feststellung des Haushalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 110 Abs 1 GG, Art 110 Abs 2 GG, Art 64 Abs 1 GG, Art 64 Abs 3 GG, Art 87e Abs 3 S 1 GG
    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren über die Frage, ob der Deutsche Bundestag einer Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Deutsche Bahn AG hätte zustimmen müssen - zu den parlamentarischen Beteiligungsformen bei der Feststellung des Haushalts - zur ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 110 Abs 1 GG, Art 110 Abs 2 GG, Art 64 Abs 1 GG, Art 64 Abs 3 GG, Art 87e Abs 3 S 1 GG
    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren über die Frage, ob der Deutsche Bundestag einer Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Deutsche Bahn AG hätte zustimmen müssen - zu den parlamentarischen Beteiligungsformen bei der Feststellung des Haushalts - zur ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Zustimmung des Deutschen Bundestages bei der Veräußerung von Vermögenswerten der Deutschen Bahn AG durch die Bundesregierung

  • rewis.io

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren über die Frage, ob der Deutsche Bundestag einer Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Deutsche Bahn AG hätte zustimmen müssen - zu den parlamentarischen Beteiligungsformen bei der Feststellung des Haushalts - zur ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren über die Frage, ob der Deutsche Bundestag einer Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Deutsche Bahn AG hätte zustimmen müssen - zu den parlamentarischen Beteiligungsformen bei der Feststellung des Haushalts - zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Zustimmung des Deutschen Bundestages bei der Veräußerung von Vermögenswerten der Deutschen Bahn AG durch die Bundesregierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches Zustimmungsrecht bei der Veräußerung von Vermögenswerten durch die Deutsche Bahn AG

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches Zustimmungsrecht bei der Veräußerung von Vermögenswerten durch die Deutsche Bahn AG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bahnimmobilien und der Parlamentsvorbehalt

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Kein Parlamentsvorbehalt bei Veräußerungen durch die Deutsche Bahn

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Die Deutsche Bahn AG: Heute ein "Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form" - Zugleich eine Besprechung von BVerfG, Beschluss vom 22.11.2011, 2 BvE 3/08" von Ass. iur. Elisabeth Heise, original erschienen in: DVBl 2012, 1290 - 1296.

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 129, 356
  • NVwZ 2012, 294
  • DÖV 2012, 242
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Schlüssig ist die Behauptung, wenn die Rechtsverletzung nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 102, 224 ).

    Sie dient damit der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 4, 31 ; 80, 188 ; 103, 164 ).

    Die Bewältigung der parlamentarischen Arbeitslast durch die Einrichtung von Ausschüssen ist im Grundgesetz selbst vorgesehen (vgl. Art. 45, 45a, 45c GG und BVerfGE 80, 188 ).

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Den Antragsteller im Organstreitverfahren trifft im Regelfall nicht die Obliegenheit, vor der Antragstellung politische Handlungsmöglichkeiten zu ergreifen und etwa den Versuch zu unternehmen, eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestages in seinem Sinne herbeizuführen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 104, 151 ; vgl. auch BVerfGE 121, 135 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf einen ihm angetragenen Organstreit hin nicht darüber zu befinden, ob dem Antragsteller zur Verfolgung seines Prozesszieles außerhalb der gewählten Verfahrensart andere gleichwertige verfassungsrechtliche Wege offengestanden hätten oder noch offenstehen (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 90, 286 ).

    Umso weniger darf es einen Antragsteller auf Wege rein politischen Agierens verweisen, die dem Organstreit verfassungsrechtlich schon deshalb nicht gleichwertig sind, weil eine Klärung der grundgesetzlichen Rechte der Beteiligten auf diese Weise nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Es handelt sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist (vgl. BVerfGE 24, 252 ).

    Eine Wiedereinsetzung in diese Frist ist nicht möglich (vgl. BVerfGE 24, 252 ; 27, 294 ; 71, 299 ; stRspr).

  • BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97

    ÖDP

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Sie dient damit der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 4, 31 ; 80, 188 ; 103, 164 ).

    Ein fortdauerndes, rechtserhebliches Unterlassen des Antragsgegners löst den Lauf der Antragsfrist jedenfalls dann aus, wenn er die Vornahme der begehrten Handlung erkennbar eindeutig verweigert (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 110, 403 ; 114, 107 ; 118, 244 ; stRspr).

  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Bei Gegenständen, die im Plenum behandelt werden, setzt die Unterrichtung des Plenums durch die Bundesregierung die Ausschlussfrist des § 64 Abs. 3 BVerfGG in Gang (vgl. BVerfGE 45, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf einen ihm angetragenen Organstreit hin nicht darüber zu befinden, ob dem Antragsteller zur Verfolgung seines Prozesszieles außerhalb der gewählten Verfahrensart andere gleichwertige verfassungsrechtliche Wege offengestanden hätten oder noch offenstehen (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 90, 286 ).

  • BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62

    Beitritt im Organstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Denn sie ist lediglich Konsequenz dessen, dass der Organstreit als kontradiktorisches Verfahren ausgestaltet ist, in dem über streitig gewordene Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten zu befinden ist (vgl. BVerfGE 20, 18 ), und geht nicht über das hinaus, was für den Umgang zwischen Verfassungsorganen als selbstverständlich zu erwarten ist.
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04

    Verfassungsmäßigkeit der 5%-Klausel bei der Europawahl; Unzulässigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Ein fortdauerndes, rechtserhebliches Unterlassen des Antragsgegners löst den Lauf der Antragsfrist jedenfalls dann aus, wenn er die Vornahme der begehrten Handlung erkennbar eindeutig verweigert (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 110, 403 ; 114, 107 ; 118, 244 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvE 1/03

    Luftraumüberwachung Türkei

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Den Antragsteller im Organstreitverfahren trifft im Regelfall nicht die Obliegenheit, vor der Antragstellung politische Handlungsmöglichkeiten zu ergreifen und etwa den Versuch zu unternehmen, eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestages in seinem Sinne herbeizuführen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 104, 151 ; vgl. auch BVerfGE 121, 135 ).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Entscheidend ist vielmehr der eigentliche Sinn des mit einem Antrag verfolgten prozessualen Begehrens (vgl. BVerfGE 68, 1 ).
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Den Antragsteller im Organstreitverfahren trifft im Regelfall nicht die Obliegenheit, vor der Antragstellung politische Handlungsmöglichkeiten zu ergreifen und etwa den Versuch zu unternehmen, eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestages in seinem Sinne herbeizuführen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 104, 151 ; vgl. auch BVerfGE 121, 135 ).
  • BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07

    Afghanistan-Einsatz

  • BVerfG, 16.12.1969 - 2 BvK 2/69

    Ausschlußfrist bei Verfahren über Verfassungsstreitigkeit innerhalb eines Landes

  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05

    Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei

  • BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85

    Verfristung des Antrags im Organstreitverfahren

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

  • BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94

    Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss aus dem Jahre 2011 zum Nichtbestehen eines Parlamentsvorbehalts bei der Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Deutsche Bahn AG festgehalten, dass diese nach marktwirtschaftlicher Handlungsrationalität agieren könne (BVerfGE 129, 356).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Auch wenn das Bundesverfassungsgericht nicht an die Wortfassung eines Antrags gebunden ist, so bleibt doch die verfassungsgerichtliche Prüfung auf den durch den Antrag umschriebenen Verfahrensgegenstand beschränkt (vgl. BVerfGE 2, 347 ; 68, 1 ; 129, 356 ).

    Im Falle eines Unterlassens beginnt die Frist daher erst dann, wenn ein entsprechender Verstoß mit hinreichender Sicherheit feststeht oder sich die Antragsgegnerin erkennbar weigert, die Maßnahmen zu treffen, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 114, 107 ; 129, 356 ; 131, 152 ).

    Diese Weigerung kann grundsätzlich auch konkludent erfolgen (vgl. BVerfGE 103, 164 ; 107, 286 ; 129, 356 ).

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

    Das Bundesverfassungsgericht ist zwar nicht an den Wortlaut des Antrags gebunden; vielmehr kann sich sein Inhalt im Sinne des § 64 Abs. 2 BVerfGG auch aus der Antragsbegründung ergeben (vgl. BVerfGE 4, 115 ; 68, 1 ; 129, 356 ).

    Schlüssig ist die Behauptung, wenn die Rechtsverletzung nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 93, 195 ; 102, 224 ; 129, 356 ).

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Rechtsprechung
   EuGH, 15.12.2011 - C-585/10   

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https://dejure.org/2011,3565
EuGH, 15.12.2011 - C-585/10 (https://dejure.org/2011,3565)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.2011 - C-585/10 (https://dejure.org/2011,3565)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - C-585/10 (https://dejure.org/2011,3565)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Richtlinie 96/61/EG - Anhang I Nr. 6. 6 Buchst. c - Anlagen für die Intensivhaltung von Schweinen mit mehr als 750 Plätzen für Säue - Frage der Einbeziehung von Plätzen für Jungsauen

  • Europäischer Gerichtshof

    Møller

    Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Richtlinie 96/61/EG - Anhang I Nr. 6.6 Buchst. c - Anlagen für die Intensivhaltung von Schweinen mit mehr als 750 Plätzen für Säue - Frage der Einbeziehung von Plätzen für Jungsauen

  • EU-Kommission PDF

    Niels Møller gegen Haderslev Kommune.

  • EU-Kommission

    Møller

    Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Richtlinie 96/61/EG - Anhang I Nr. 6.6 Buchst. c - Anlagen für die Intensivhaltung von Schweinen mit mehr als 750 Plätzen für Säue - Frage der Einbeziehung von Plätzen für Jungsauen“

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; Zulassung von Anlagen für die Intensivhaltung von Schweinen mit mehr als 750 Plätzen für Säue

  • rechtsportal.de

    Umwelt; Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; Anlagen für die Intensivhaltung von Schweinen mit mehr als 750 Plätzen für Säue; Einbeziehung von Plätzen für Jungsauen; Niels Møller gegen Haderslev Kommune

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark), eingereicht am 13. Dezember 2010 - Niels Møller/Haderslev Kommune

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Vestre Landsret - Auslegung von Anhang I Nr. 6.6 der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. L 257, S. 26) - Anlagen für die Intensivhaltung von ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 294
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.12.2011 - C-585/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Recht der Union nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (vgl. u. a. Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a., C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 38, vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, Slg. 2008, I-11061, Randnr. 17, und vom 22. Januar 2009, Association nationale pour la protection des eaux et rivières und OABA, C-473/07, Slg. 2009, I-319, Randnrn.

    Ebenso verlangt das Erfordernis einer einheitlichen Auslegung der einzelnen Sprachfassungen einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, falls diese voneinander abweichen, dass die fragliche Bestimmung anhand der allgemeinen Systematik und des Zweckes der Regelung ausgelegt wird, zu der sie gehört (Urteile Kraaijeveld u. a., Randnr. 28, und vom 19. April 2007, Profisa, C-63/06, Slg. 2007, I-3239, Randnr. 14).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus EuGH, 15.12.2011 - C-585/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Recht der Union nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (vgl. u. a. Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a., C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 38, vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, Slg. 2008, I-11061, Randnr. 17, und vom 22. Januar 2009, Association nationale pour la protection des eaux et rivières und OABA, C-473/07, Slg. 2009, I-319, Randnrn.
  • EuGH, 19.04.2007 - C-63/06

    Profisa - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern

    Auszug aus EuGH, 15.12.2011 - C-585/10
    Ebenso verlangt das Erfordernis einer einheitlichen Auslegung der einzelnen Sprachfassungen einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, falls diese voneinander abweichen, dass die fragliche Bestimmung anhand der allgemeinen Systematik und des Zweckes der Regelung ausgelegt wird, zu der sie gehört (Urteile Kraaijeveld u. a., Randnr. 28, und vom 19. April 2007, Profisa, C-63/06, Slg. 2007, I-3239, Randnr. 14).
  • EuGH, 22.01.2009 - C-473/07

    Association nationale pour la protection des eaux und rivières und Association

    Auszug aus EuGH, 15.12.2011 - C-585/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Recht der Union nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (vgl. u. a. Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a., C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 38, vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, Slg. 2008, I-11061, Randnr. 17, und vom 22. Januar 2009, Association nationale pour la protection des eaux et rivières und OABA, C-473/07, Slg. 2009, I-319, Randnrn.
  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist der Zweck der Richtlinie 96/61, wie er in ihrem Art. 1 festgelegt wird, die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch Maßnahmen zur Vermeidung oder zur Verminderung von Emissionen aus den in Anhang I der Richtlinie genannten Tätigkeiten in Luft, Wasser und Boden, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu erreichen (Urteile vom 22. Januar 2009, Association nationale pour la protection des eaux et rivières und OABA, C-473/07, Slg. 2009, I-319, Randnr. 25, und vom 15. Dezember 2011, Møller, C-585/10, Slg. 2011, I-13407, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-311/22

    Moesgaard Meat 2012

    15 Vgl. Urteile vom 22. Januar 2009, Association nationale pour la protection des eaux et rivières et Association OABA (C-473/07, EU:C:2009:30, Rn. 25), und vom 15. Dezember 2011, Møller (C-585/10, EU:C:2011:847, Rn. 29).

    32 Urteile vom 22. Januar 2009, Association nationale pour la protection des eaux et rivières und Association OABA (C-473/07, EU:C:2009:30, Rn. 27), und vom 15. Dezember 2011, Møller (C-585/10, EU:C:2011:847, Rn. 31).

    33 Vgl. Urteil vom 15. Dezember 2011, Møller (C-585/10, EU:C:2011:847, Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2018 - 1 KN 185/16

    Anpassungsgebot; Ausfertigung; Auslegungsbekanntmachung; vorhabenbezogener

    Die Errichtung einer Tierhaltungsanlage für 746 Zuchtsauen, 4 Eber, 2.393 Ferkel und 3.168 Jungsauen ist unbedingt UVP-pflichtig, da die 3.168 Jungsauen als Zuchtsauen i.S.d. Nr. 7.8.1 UVPG anzusehen sind (VG Osnabrück, Urt. v. 16.12.2015 - 3 A 90/13 - n.v.; VG Münster, Urt. v. 12.4.2018 - 2 K 2307/16 unter Verweis auf EuGH 15.12.2011 - Rs. C-585/10 -, Slg. 2011, I-13407 ff. = juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2022 - 10 A 1938/18
    Nichts anderes folge aus dem Urteil des EuGH vom 15. Dezember 2011 - C-585/10 -.

    Dass eine Zuordnung der Zuchtläufer zu den Mastschweinen den europarechtlichen Vorgaben widersprechen könnte, lässt sich dem Urteil des EuGH vom 15. Dezember 2011 - C-585/10 -, juris, Rn. 24 ff., nicht entnehmen.

  • EuGH, 07.11.2019 - C-349/18

    Steigt ein Fahrgast ohne Fahrkarte in einen Zug ein, schließt er einen Vertrag

    Folglich können die Bestimmungen der Richtlinie 93/13 nicht für die Auslegung der Verordnung Nr. 1371/2007 einschlägig sein (vgl. entsprechend Urteile vom 9. September 2004, Meiland Azewijn, C-292/02, EU:C:2004:499, Rn. 40, vom 15. Dezember 2011, Møller, C-585/10, EU:C:2011:847, Rn. 37 und 38, und vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland, C-525/12, EU:C:2014:2202, Rn. 40).
  • EuGH, 22.03.2012 - C-190/10

    Génesis - Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb - Ältere Marke - Modalitäten

    Die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung der verschiedenen Sprachfassungen einer Vorschrift des Unionsrechts gebietet schließlich auch, dass die fragliche Vorschrift, wenn die Fassungen voneinander abweichen, nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt wird, zu der sie gehört (Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a., C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 28, vom 19. April 2007, Profisa, C-63/06, Slg. 2007, I-3239, Randnr. 14, und vom 15. Dezember 2011, Møller, C-585/10, Slg. 2011, I-13407, Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-43/21

    FCC Ceská republika - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2010/75/EU -

    13 Urteile vom 22. Januar 2009, Association nationale pour la protection des eaux et rivières und Association OABA (C-473/07, EU:C:2009:30, Rn. 25, siehe auch Rn. 40), vom 26. Mai 2011, Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-165/09 bis C-167/09, EU:C:2011:348, Rn. 72), vom 15. Dezember 2011, Møller (C-585/10, EU:C:2011:847, Rn. 29), sowie vom 15. Januar 2013, Kri?¾an u. a. (C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 108).

    14 Urteile vom 22. Januar 2009, Association nationale pour la protection des eaux et rivières et Association OABA (C-473/07, EU:C:2009:30, Rn. 27), und vom 15. Dezember 2011, Møller (C-585/10, EU:C:2011:847, Rn. 31).

  • EuG, 15.09.2015 - T-346/12

    Ungarn / Kommission

    Zweitens ist, soweit sich Ungarn in seiner Erwiderung auf die zum Zeitpunkt seines Antrags auf Ermächtigung zur Gewährung der einzelstaatlichen finanziellen Beihilfe bestehenden ungarischen Sprachfassung von Art. 94 der Verordnung Nr. 1580/2007 für die von ihm vertretene Auslegung beruft, wonach die Erstattung durch die Union an die Beachtung der Obergrenze von 80 % und nicht an den erklärten Betrag der beabsichtigten Beihilfe gebunden sei, darauf hinzuweisen, dass nach der von der Kommission in ihren Schriftsätzen angeführten ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs wenn die verschiedenen Sprachfassungen eines unionsrechtlichen Textes voneinander abweichen, die fragliche Vorschrift nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden muss, zu der sie gehört (vgl. Urteile vom 19. April 2007, Profisa, C-63/06, Slg, EU:C:2007:233, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 15. Dezember 2011, Møller, C-585/10, Slg, EU:C:2011:847, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2012 - C-56/11

    Raiffeisen-Waren-Zentrale Rhein-Main - Gemeinschaftliches Sortenschutzrecht -

    Vgl. hierzu u. a. Urteil vom 15. Dezember 2011, Møller (C-585/10, Slg. 2011, I-13407, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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