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   BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13   

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https://dejure.org/2013,17517
BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13 (https://dejure.org/2013,17517)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2013 - 9 VR 5.13 (https://dejure.org/2013,17517)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 9 VR 5.13 (https://dejure.org/2013,17517)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6, § 83, § 123; GVG § 17a Abs. 2
    Zuständigkeit; sachliche Zuständigkeit; erstinstanzliche Zuständigkeit; Bundesverwaltungsgericht; Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss; Ausführung; Vollziehung; Baumaßnahmen; Entscheidungsvorbehalt; Verweisung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6, § 83, § 123
    Ausführung; Baumaßnahmen; Bundesverwaltungsgericht; Entscheidungsvorbehalt; Planfeststellungsbeschluss; Planfeststellungsverfahren; Verweisung; Vollziehung; Zuständigkeit; erstinstanzliche Zuständigkeit; sachliche Zuständigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 50 Abs 1 Nr 6 VwGO, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 17a Abs 2 GVG
    Zur sachlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Umfassen einer sachlichen Zuständigkeit des BVerwG für Streitigkeiten über fernstraßenrechtliche Planstellungsverfahren gem. § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO für das Halten einer konkreten Bauausführung i.R.d. Planfeststellungsbeschlusses

  • rewis.io

    Zur sachlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfassen einer sachlichen Zuständigkeit des BVerwG für Streitigkeiten über fernstraßenrechtliche Planstellungsverfahren gem. § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO für das Halten einer konkreten Bauausführung i.R.d. Planfeststellungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgericht für fernstraßenrechtliche Planfeststellungsverfahren

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1219
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13
    Die übrigen Klagen (BVerwG 9 A 31.07, 32.07 und 34.07 bis 39.07 sowie 41.07) wurden durch Urteile vom selben Tag abgewiesen.

    Der Antragsteller zu 1) des vorliegenden Rechtsstreits, eine Naturschutzvereinigung, war an den vorgenannten Klageverfahren nicht beteiligt; bei dem Antragsteller zu 2) handelt es sich um einen der Kläger des damaligen Klageverfahrens BVerwG 9 A 31.07.

    Die erwähnte Protokollerklärung vom 19. Februar 2009 sollte nicht die Entscheidung über den Autobahnbau ganz oder teilweise offenhalten, sondern eine abschließende Prüfung ermöglichen, ob die Ausführungsplanung technisch geeignet ist und sich im Rahmen der Planfeststellung hält; der ergänzend formulierte Vorbehalt einer Planänderung bezieht sich lediglich auf einen nach ingenieurwissenschaftlicher Einschätzung nicht absehbaren Eventualfall, für den in der Planfeststellung keine Vorsorge getroffen werden musste (s. Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 100, wörtlich in Bezug genommen in dem den Antragsteller zu 2) betreffenden Urteil vom selben Tag - BVerwG 9 A 31.07 - dort Rn. 27).

  • BVerwG, 18.05.2000 - 11 A 6.99

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13
    Diesem Gesetzeszweck wird eine Auslegung der Vorschrift gerecht, die alle Rechtsstreitigkeiten erfasst, die einen unmittelbaren Bezug zu konkreten Planfeststellungs- (oder Plangenehmigungs-)Verfahren für Vorhaben nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO haben, also die genehmigungsrechtliche Bewältigung des Vorhabens betreffen (Beschluss vom 12. Juni 2007 - BVerwG 7 VR 1.07 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 25 Rn. 8; ähnlich bereits zu § 5 VerkPBG: Beschluss vom 18. Mai 2000 - BVerwG 11 A 6.99 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 11 S. 2, jeweils m.w.N.).

    Dagegen fehlt ein unmittelbarer Bezug in dem vorgenannten Sinne, wenn ein Kläger nach Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nachträgliche Schutzauflagen gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 4 VwVfG verlangt (Beschluss vom 18. Mai 2000 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 31.07.2006 - 9 VR 11.06

    Einstweilige Anordnung; Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13
    Ebenso wird auch das Begehren, eine vermeintlich planwidrige Verwirklichung des bestandskräftig planfestgestellten Vorhabens zu verhindern, nicht von § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO erfasst (Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - BVerwG 7 VR 8.11 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 20 Rn. 6 und vom 9. Oktober 2012 - BVerwG 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 5; anders noch zu dem früheren § 5 VerkPBG: Beschluss vom 31. Juli 2006 - BVerwG 9 VR 11.06 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 6 Rn. 2).
  • BVerwG, 12.06.2007 - 7 VR 1.07

    Umweltinformation; Anspruch auf freien Zugang; Planfeststellungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13
    Diesem Gesetzeszweck wird eine Auslegung der Vorschrift gerecht, die alle Rechtsstreitigkeiten erfasst, die einen unmittelbaren Bezug zu konkreten Planfeststellungs- (oder Plangenehmigungs-)Verfahren für Vorhaben nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO haben, also die genehmigungsrechtliche Bewältigung des Vorhabens betreffen (Beschluss vom 12. Juni 2007 - BVerwG 7 VR 1.07 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 25 Rn. 8; ähnlich bereits zu § 5 VerkPBG: Beschluss vom 18. Mai 2000 - BVerwG 11 A 6.99 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 11 S. 2, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13
    Die erwähnte Protokollerklärung vom 19. Februar 2009 sollte nicht die Entscheidung über den Autobahnbau ganz oder teilweise offenhalten, sondern eine abschließende Prüfung ermöglichen, ob die Ausführungsplanung technisch geeignet ist und sich im Rahmen der Planfeststellung hält; der ergänzend formulierte Vorbehalt einer Planänderung bezieht sich lediglich auf einen nach ingenieurwissenschaftlicher Einschätzung nicht absehbaren Eventualfall, für den in der Planfeststellung keine Vorsorge getroffen werden musste (s. Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 100, wörtlich in Bezug genommen in dem den Antragsteller zu 2) betreffenden Urteil vom selben Tag - BVerwG 9 A 31.07 - dort Rn. 27).
  • BVerwG, 04.07.2012 - 9 VR 6.12

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13
    Das gilt nicht nur für Anfechtungsklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss bzw. Anträge Dritter nach § 80a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO auf Aussetzung der Vollziehung oder - in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften - auf Feststellung mangelnder Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses (s. etwa Beschluss vom 4. Juli 2012 - BVerwG 9 VR 6.12 - NVwZ 2012, 1126 Rn. 5).
  • BVerwG, 09.10.2012 - 7 VR 10.12

    Anhörung; Ausbau; Ausführungsplanung; Ausschreibung; Baudurchführung;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13
    Ebenso wird auch das Begehren, eine vermeintlich planwidrige Verwirklichung des bestandskräftig planfestgestellten Vorhabens zu verhindern, nicht von § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO erfasst (Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - BVerwG 7 VR 8.11 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 20 Rn. 6 und vom 9. Oktober 2012 - BVerwG 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 5; anders noch zu dem früheren § 5 VerkPBG: Beschluss vom 31. Juli 2006 - BVerwG 9 VR 11.06 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 6 Rn. 2).
  • OVG Berlin, 13.12.1990 - 2 A 9.90

    Planfeststellungsbeschluß; Vollziehung; Zuständigkeit des OVG; Erste Instanz;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13
    Auch treffen die Erwägungen, die die beschleunigende Konzentration der richterlichen Überprüfung wichtiger Infrastrukturvorhaben auf eine Instanz rechtfertigen, auf Streitigkeiten über die Vollziehung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses nicht oder nur eingeschränkt zu (vgl. auch zu § 48 Abs. 1 VwGO OVG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 2 A 9.90 - DÖV 1991, 559; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 5 S 2335/10 - NVwZ 2011, 126).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für straßenrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13
    Zwar kann ein Rechtsstreit um eine im Sinne von § 74 Abs. 3 VwVfG vorbehaltene Entscheidung von der Zuweisung gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO erfasst sein (vgl. zu § 48 VwGO auch VGH Mannheim, Urteil vom 11. Juli 1995 - 8 S 434/95 - NVwZ-RR 1996, 69; Bier/Panzer, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand August 2012, § 48 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2010 - 5 S 2335/10

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei Streit um Maßnahmen der Ausführung

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13
    Auch treffen die Erwägungen, die die beschleunigende Konzentration der richterlichen Überprüfung wichtiger Infrastrukturvorhaben auf eine Instanz rechtfertigen, auf Streitigkeiten über die Vollziehung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses nicht oder nur eingeschränkt zu (vgl. auch zu § 48 Abs. 1 VwGO OVG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 2 A 9.90 - DÖV 1991, 559; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 5 S 2335/10 - NVwZ 2011, 126).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 40.07

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme;

  • BVerwG, 15.06.2011 - 7 VR 8.11

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Streitigkeiten, die

  • BVerwG, 02.10.2013 - 9 A 23.12

    Ausführungsplanung; Planänderung; Planergänzung; unterlassene UVP-Prüfung;

    Eine Streitigkeit "betrifft" im Sinne dieser Vorschrift das Planfeststellungsverfahren, wenn sie Teil der genehmigungsrechtlichen Bewältigung des Vorhabens ist (Beschlüsse vom 12. Juni 2007 - BVerwG 7 VR 1.07 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 25 Rn. 8 und vom 11. Juli 2013 - BVerwG 9 VR 5.13 - NVwZ 2013, 1219 Rn. 8; stRspr).

    Denn die sachliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Streitigkeiten über fernstraßenrechtliche Planfeststellungsverfahren gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO umfasst nicht Streitigkeiten darüber, ob die konkrete Bauausführung sich im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses hält (vgl. Beschluss vom 11. Juli 2013 a.a.O. Rn. 8 f. m.w.N.).

  • VG Arnsberg, 26.01.2023 - 4 K 3377/22
    vgl. zu diesen Gesichtspunkten etwa auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 7. Juli 1995 - 11 VR 11/95 -, juris Rn. 3 (zu § 5 Abs. 1 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes a.F.); BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 9 VR 5/13 -, juris Rn. 8; siehe auch BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 9 A 23/12 -, juris Rn. 6 (zu § 17d S. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.V.m. § 76 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG -).

    Soweit der Beklagte ferner geltend macht, der unmittelbare Bezug einer Streitigkeit zu einem Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren fehle jedenfalls dann, wenn nicht die Zulassung eines Vorhabens, sondern lediglich die Art und Weise seiner Ausführung in Rede stehe, vgl. hierzu bereits BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 9 VR 5/13 -, juris, greift dies vorliegend ebenfalls nicht durch, denn Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nicht die konkrete Ausführung eines (bereits genehmigten) Vorhabens, sondern es bezieht sich auf die Rechtmäßigkeit einer diesbezüglichen Zulassungsentscheidung.

  • VG Würzburg, 04.08.2014 - W 4 E 14.676

    Prozesserklärung, gerichtet auf Vorlage der Ausführungsplanung zur Genehmigung

    Wenn sich - wie hier - die Antragstellerin darauf beruft, dass Baumaßnahmen die Grenzen des Planfeststellungsbeschlusses bzw. der durch die in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht durch den Antragsgegner abgegebenen Protokollerklärung überschreiten würden, betrifft dies nicht gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO das Planfeststellungsverfahren, sondern die Frage, ob die umstrittene Baumaßnahme von dem vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss gedeckt ist oder nicht (vgl. BVerwG vom 11.7.2013 - 9 VR 5/13 - NVwZ 2013, 1219).

    Vielmehr sollte er der Planfeststellungsbehörde (nur) eine abschließende Prüfung ermöglichen, ob die Ausführungsplanung technisch geeignet ist und sich im Rahmen der Planfeststellung hält (vgl. auch BVerwG vom 11.7.2013 - 9 VR 5.13 - juris).

  • VGH Bayern, 07.09.2023 - 22 AS 23.40025

    Sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für vorzeitige Besitzeinweisung

    Eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts - mit dem Gedanken eines "Gleichlaufs der Zuständigkeit" für Planfeststellung und Besitzeinweisung (etwa zur Prozessökonomie und Verfahrensbeschleunigung; vgl. dazu BVerwG, B.v. 11.7.2013 - 9 VR 5.13 - juris Rn. 8 m.w.N.) - könnte man, wie die Beigeladene vorträgt, vorliegend nur mit einer weiten Auslegung von § 5 Abs. 1 VerkPBG bzw. § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO (i.V.m. § 18e Abs. 1 Nr. 1 AEG i.V.m. Anlage 1 Lfd. Nr. 32) begründen (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 19.6.2023 - 22 AS 23.40016 - juris Rn. 15).

    Auch treffen die Erwägungen, die die beschleunigende Konzentration der richterlichen Überprüfung wichtiger Infrastrukturvorhaben auf eine Instanz rechtfertigen, auf Streitigkeiten über die Vollziehung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses nicht oder nur eingeschränkt zu (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2013 - 9 VR 5.13 - juris Rn. 8 m.w.N., auch unter Hinweis auf die noch a.A. in BVerwG, B.v. 31.7.2006 - 9 VR 11.06 - juris Rn. 2; B.v. 10.9.2018 - 4 A 14.17 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 07.09.2023 - 22 A 23.40026

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des VG für Klagen und Anträge in Bezug auf

    Eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts - mit dem Gedanken eines "Gleichlaufs der Zuständigkeit" für Planfeststellung und Besitzeinweisung (etwa zur Prozessökonomie und Verfahrensbeschleunigung; vgl. dazu BVerwG, B.v. 11.7.2013 - 9 VR 5.13 - juris Rn. 8 m.w.N.) - könnte man, wie die Beigeladene vorträgt, vorliegend nur mit einer weiten Auslegung von § 5 Abs. 1 VerkPBG bzw. § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO (i.V.m. § 18e Abs. 1 Nr. 1 AEG i.V.m. Anlage 1 Lfd. Nr. 32) begründen (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 19.6.2023 - 22 AS 23.40016 - juris Rn. 15).

    Auch treffen die Erwägungen, die die beschleunigende Konzentration der richterlichen Überprüfung wichtiger Infrastrukturvorhaben auf eine Instanz rechtfertigen, auf Streitigkeiten über die Vollziehung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses nicht oder nur eingeschränkt zu (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2013 - 9 VR 5.13 - juris Rn. 8 m.w.N., auch unter Hinweis auf die noch a.A. in BVerwG, B.v. 31.7.2006 - 9 VR 11.06 - juris Rn. 2; B.v. 10.9.2018 - 4 A 14.17 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 28.02.2023 - 9 AV 1.23

    Klage einer Umweltvereinigung gegen eine erteilte wasserrechtliche

    Dies ist auch dann anzunehmen, wenn etwa um Maßnahmen gestritten wird, die zeitlich und sachlich einem Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren vorausgehen und seiner Vorbereitung dienen oder einen Ausschnitt der in einem laufenden Planfeststellungsverfahren zu lösenden Probleme darstellen, desgleichen, wenn der Streit die Frage betrifft, ob bestimmten Baumaßnahmen an dem betreffenden Verkehrsweg ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren hätte vorausgehen müssen (vgl. zu § 5 Abs. 1 VerkPBG BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2000 - 11 A 6.99 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 11 S. 2; zu § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 2007 - 7 VR 1.07 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 25 Rn. 8 und vom 11. Juli 2013 - 9 VR 5.13 - juris Rn. 8, jeweils m. w. N.; zu § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 VwGO VGH München, Beschluss vom 30. Oktober 2002 - 8 A 02.40063 - NVwZ-RR 2003, 156).
  • BVerwG, 27.09.2018 - 9 VR 5.18

    Untersagung der Durchführung weiterer Rodungsarbeiten auf dem ehemaligen

    Auch treffen die Erwägungen, die die beschleunigende Konzentration der richterlichen Überprüfung wichtiger Infrastrukturvorhaben auf eine Instanz rechtfertigen, auf Streitigkeiten über die Vollziehung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses allenfalls eingeschränkt zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 9 VR 5.13 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 32 Rn. 9 m.w.N.).
  • VG München, 05.06.2018 - M 2 K 18.1225

    Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts bei Planergänzungsbeschluss im

    Der Beschluss befasst sich mit der hier nicht inmitten stehenden Frage nach der erstinstanzlichen Zuständigkeit (§§ 45, 48 VwGO) für Entscheidungen über eine Verpflichtungsklage, mit der nach Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nachträgliche Schutzauflagen oder Entschädigungen verlangt werden (vgl. zu dieser Frage zwischenzeitlich insbesondere BVerwG, B.v. 11.7.2013 - 9 VR 5.13 - juris Rn 8 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2023 - 4 S 10.23

    Umfang der Beschwerdeentscheidung, bei unzutreffender Ablehnung des

    Das Verwaltungsgericht hegt ohne nähere Begründung entgegen der ganz herrschenden Meinung, wonach § 173 VwGO in Verbindung mit §§ 17a f. GVG in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, wenn auch modifiziert, entsprechend anzuwenden sei (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juli 2022 - 3 B 31.21 - juris Rn. 8 ff., vom 11. Juli 2013 - 9 VR 5.13 - juris Rn. 3 ff. und vom 15. November 2000 - 3 B 10.00 - juris Rn. 4; Ehlers, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand August 2022, § 41 VwGO, Vorbemerkung § 17 GVG Rn. 17; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 41 Rn. 3 m.w.N.; Wysk, in: Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 41 §§ 17-17b GVG Rn. 7; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 17 GVG Rn. 7), die nur noch vereinzelt geäußerte Auffassung, dass ein nicht auf den Verwaltungsrechtsweg gehörender Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes als unzulässig abzulehnen und nicht etwa auf den für richtig gehaltenen Rechtsweg zu verweisen sei (so noch Ruthig, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, Anh § 41 Rn. 2a).
  • BVerwG, 30.08.2013 - 9 VR 7.13

    Hinreichende Äußerungsfrist im Zusammenhang mit einstweiligen Rechtschutz bzgl.

    Andererseits sind die Einzelheiten des Bauablaufs - insbesondere die genaue räumliche und zeitliche Verteilung des baubedingten Lkw-Verkehrs, soweit dieser der hier allein umstrittenen Errichtung der Behelfsbrücke überhaupt zuzurechnen ist - erst Gegenstand der Ausführungsplanung, gegen die (auch vorläufiger) Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO nicht erlangt werden kann (siehe zuletzt Beschluss vom 11. Juli 2013 - BVerwG 9 VR 5.13 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - 11 B 1205/14

    Einsweiliger Rechtsschutz betreffend die Untersagung der vorzeitigen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2020 - 5 K 440/16

    Vollzug einer naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme

  • VG Düsseldorf, 27.08.2013 - 16 L 1378/13

    Anspruch auf Unterlassung von Bauarbeiten bis zur Vorlage der geprüften

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