Rechtsprechung
BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- DFR
Antiterrordateigesetz
- openjur.de
Artt. 13 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1, 10 Abs. 1 GG; §§ 4, 2 Nr. 3 Satz 1, 6 Abs. 2, 5 Abs. 2, 5 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 ATDG
Antiterrordatei ist in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht jedoch in ihrer Ausgestaltung im Einzelnen
- Bundesverfassungsgericht
Gemeinsame Antiterrordatei der Polizeibehörden und Nachrichtendienste in ihrer Grundstruktur verfassungsrechtlich unbedenklich, in ihrer Ausgestaltung jedoch teilweise verfassungswidrig - informationelles Trennungsprinzip verbietet grundsätzlich Datenaustausch zwischen ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 10 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, Art 73 Abs 1 Nr 1 GG
Gemeinsame Antiterrordatei der Polizeibehörden und Nachrichtendienste in ihrer Grundstruktur verfassungsrechtlich unbedenklich, in ihrer Ausgestaltung jedoch teilweise verfassungswidrig - informationelles Trennungsprinzip verbietet grundsätzlich Datenaustausch zwischen ... - R&W Online
Errichtung einer Antiterrordatei grundsätzlich rechtlich zulässig
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Errichtung der Antiterrordatei als Verbunddatei verschiedener Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus; Gesteigerte verfassungsrechtliche Anforderungen für Regelungen zur Ermöglichung des Austauschs von Daten der ...
- rewis.io
Gemeinsame Antiterrordatei der Polizeibehörden und Nachrichtendienste in ihrer Grundstruktur verfassungsrechtlich unbedenklich, in ihrer Ausgestaltung jedoch teilweise verfassungswidrig - informationelles Trennungsprinzip verbietet grundsätzlich Datenaustausch zwischen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Errichtung der Antiterrordatei als Verbunddatei verschiedener Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus; Gesteigerte verfassungsrechtliche Anforderungen für Regelungen zur Ermöglichung des Austauschs von Daten der ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Antiterrordatei ist in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht jedoch in ihrer Ausgestaltung im Einzelnen
- heise.de (Pressebericht, 24.04.2013)
Urteil zur Anti-Terror-Datei: Zentrale Frage ungelöst
- heise.de (Pressebericht, 24.04.2013)
Gesetz zur Errichtung der Anti-Terror-Datei mit Grundgesetz grundsätzlich vereinbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Antiterrordatei - ja, aber nicht so!
- lto.de (Kurzinformation)
Antiterrordatei gebilligt
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Antiterrordatei: Gesetzgeber muss nachbessern
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Errichtung einer Antiterrordatei ist grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar
- spiegel.de (Pressebericht, 24.04.2013)
Gesetzgeber muss Anti-Terror-Datei nachbessern
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rechtliche Zulässigkeit der Antiterrordatei
- anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)
Anti-Terror-Datei zum Teil verfassungswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Antiterrordatei teilweise abgelehnt
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Antiterrordatei als Verbunddatei
- juraforum.de (Kurzinformation)
Antiterrordatei: Gesetzgeber muss nachbessern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Antiterrordatei ist in Grundstrukturen verfassungsgemäß - Ausgestaltung im Einzelnen genügt jedoch nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 12.04.2013)
Urteilsverkündung in Sachen "Antiterrordatei"
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
"Antiterrordatei"
- internet-law.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.08.2012)
BVerfG verhandelt über Antiterrordatei
- heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.11.2012)
Karlsruhe sieht "verfassungsrechtliche Probleme" bei Antiterrordatei
- faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.11.2012)
Antiterrordatei: Wenn alle Daten fließen
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.11.2012)
BVerfG verhandelt über Antiterrordatei: Wer weiß was von wem wozu
- taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.09.2012)
Daten von Rechtsextremen: Anti-Terror-Datei
Besprechungen u.ä. (9)
- De-legibus-Blog (Entscheidungsanmerkung)
Kampfansagen gegen den EuGH - aus Karlsruhe und München
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
Ausgestaltung der Antiterrordatei teilweise verfassungswidrig
- verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)
Antiterrordatei-Urteil: Fäusteschütteln in Richtung Luxemburg
- faz.net (Pressekommentar, 24.04.2013)
Antiterrordatei: Das letzte Wort
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 10, Art. 13 GG
Ihrer Ausgestaltung im Einzelnen - zis-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Zur Verfassungsmäßigkeit des Anti-Terror-Datei-Gesetzes (Jan-Willem Prügel; ZIS 2013, 529)
- taz.de (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.05.2012)
Antiterrordatei: "Ich lehne die Terrordatei ab"
- juwiss.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Volkszählungsurteil 2.0: Herkulesaufgabe ante portas
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 133, 277
- NJW 2013, 1499
- NVwZ 2013, 1335
- StV 2013, 673
- DVBl 2013, 783
- K&R 2013, 381
- DÖV 2013, 567
Wird zitiert von ... (186) Neu Zitiert selbst (43)
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Auszug aus BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
Erfolgt die konkrete Beeinträchtigung erst durch die Vollziehung des angegriffenen Gesetzes, erlangt der Betroffene jedoch in der Regel keine Kenntnis von den Vollzugsakten, reicht es für die Möglichkeit der eigenen und gegenwärtigen Betroffenheit aus, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 122, 63 ; 125, 260 ; stRspr).Die angegriffenen Vorschriften sind schon deshalb an den Grundrechten des Grundgesetzes zu messen, weil sie nicht durch Unionsrecht determiniert sind (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 121, 1 ; 125, 260 ; 129, 78 ).
Im Sinne eines kooperativen Miteinanders zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof (vgl. BVerfGE 126, 286 ) darf dieser Entscheidung keine Lesart unterlegt werden, nach der diese offensichtlich als Ultra-vires-Akt zu beurteilen wäre oder Schutz und Durchsetzung der mitgliedstaatlichen Grundrechte in einer Weise gefährdete (Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG), dass dies die Identität der durch das Grundgesetz errichteten Verfassungsordnung in Frage stellte (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ; 125, 260 ; 126, 286 ; 129, 78 ).
Soweit die von der Speicherung und Verwendung betroffenen Daten durch Eingriff in Art. 10 Abs. 1 oder Art. 13 Abs. 1 GG erhoben wurden, ist auch deren Folgeverwendung an diesen Grundrechten zu messen (vgl. BVerfGE 125, 260 ; stRspr).
Die Regelung des Umfangs solcher zweckändernder Bereitstellung von Daten für andere Aufgabenträger ist kraft Sachzusammenhangs Teil der jeweiligen Kompetenz für die Datenerhebung und den hiermit korrespondierenden Datenschutz (vgl. BVerfGE 125, 260 ).
Vielmehr setzt § 5 Abs. 1 und 2 ATDG bei sachgerechtem Verständnis für die Nutzung der Datei seitens der jeweils Zugriff nehmenden Behörden eigene Datenerhebungsvorschriften, gegebenenfalls auf Landesebene, voraus (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ).
Soweit der Gesetzgeber die Erhebung personenbezogener Daten ausnahmsweise anlasslos vorsorglich oder zur bloßen Verhütung von Gefahren oder Straftaten erlaubt, ist dies besonders rechtfertigungsbedürftig und unterliegt gesteigerten verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfGE 125, 260 ).
Im Strafverfahren zeigt sich dies beispielhaft an den zahlreichen Anhörungs-, Akteneinsichts- und Verteidigungsrechten des Beschuldigten, an der offenen Durchführung von Wohnungsdurchsuchungen (vgl. § 106 StPO), den Vorgaben für die Nutzung von vorsorglich gespeicherten Daten (vgl. BVerfGE 125, 260 ) sowie der grundsätzlich öffentlichen und mündlichen Verhandlung am Ende des Anklagevorwurfs im Strafverfahren.
Allerdings entspricht die Regelung der Datei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im engeren Sinne nur, wenn sie hinsichtlich der zu erfassenden Daten sowie deren Nutzungsmöglichkeiten normenklar und in der Sache hinreichend begrenzt ausgestaltet ist sowie hierbei qualifizierte Anforderungen an die Kontrolle gestellt und beachtet werden (BVerfGE 125, 260 ).
a) Bei der Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten für die behördliche Aufgabenwahrnehmung hat der Gesetzgeber unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten auch Anforderungen an Transparenz, Rechtsschutz und aufsichtliche Kontrolle zu beachten (vgl. BVerfGE 125, 260 ).
Indem sie den Einzelnen Kenntnis hinsichtlich der sie betreffenden Datenverarbeitung verschafft, setzt sie sie in die Lage, die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Maßnahmen - erforderlichenfalls auch gerichtlich - prüfen zu lassen und etwaige Rechte auf Löschung, Berichtigung oder Genugtuung geltend zu machen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 118, 168 ; 120, 351 ; 125, 260 ; stRspr).
Ebenso ist eine Weitergabe von Telekommunikationsdaten, die nur unter besonders strengen Bedingungen abgerufen werden dürfen, nur dann an eine andere Stelle zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung von Aufgaben erfolgt, deretwegen ein Zugriff auf diese Daten auch unmittelbar zulässig wäre (vgl. BVerfGE 125, 260 ; ähnlich bereits BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ).
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
Allerdings sind die dem Bund insoweit zugewiesenen Kompetenzen durch die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen im Übrigen geprägt und berechtigen den Gesetzgeber nicht, dem Bundesnachrichtendienst allein deshalb, weil es sich um Fälle mit Auslandsbezug handelt, Befugnisse einzuräumen, die auf die Verhütung, Verhinderung oder Verfolgung von Taten als solche gerichtet sind (vgl. BVerfGE 100, 313 ).Vielmehr müssen Regelungen, damit sie auf die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG gestützt werden können, in einen Regelungs- und Verwendungszusammenhang eingebettet sein, der auf die Auslandsaufklärung bezogen ist und der politischen Information der Bundesregierung dient (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem Eingriffsgewicht der Regelung und dem verfolgten gesetzgeberischen Ziel, zwischen Individual- und Allgemeininteresse herzustellen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ; 120, 378 ; stRspr).
Allerdings schließt der verfassungsrechtliche Grundsatz der Zweckbindung von Daten Zweckänderungen durch den Gesetzgeber nicht aus, wenn diese durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt sind, die die grundrechtlich geschützten Interessen überwiegen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ).
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, dass die Weiterverwendung von Daten, die aus Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis herrühren, nur für Zwecke verfassungsmäßig ist, die auch als Rechtfertigung für die ursprüngliche Erhebung ausgereicht hätten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ), und hat zur Gewährleistung dieser Anforderungen verfahrensrechtliche Sicherungen wie Kennzeichnungs- und Protokollierungspflichten für erforderlich gehalten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 124, 43 ).
Nach § 5 G 10 darf der Bundesnachrichtendienst zur Informationsgewinnung in bestimmten Fällen mit dem Instrument der strategischen Überwachung internationale Telekommunikationsbeziehungen nach bestimmten Suchbegriffen durchfiltern (vgl. BVerfGE 100, 313 zur Vorgängervorschrift des § 3 Abs. 1 G 10 a.F.).
In Form von Lageberichten, Analysen und Berichten über Einzelerkenntnisse soll die Bundesregierung in den Stand gesetzt werden, Gefahrenlagen rechtzeitig zu erkennen und ihnen - politisch - zu begegnen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Indem sie den Einzelnen Kenntnis hinsichtlich der sie betreffenden Datenverarbeitung verschafft, setzt sie sie in die Lage, die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Maßnahmen - erforderlichenfalls auch gerichtlich - prüfen zu lassen und etwaige Rechte auf Löschung, Berichtigung oder Genugtuung geltend zu machen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 118, 168 ; 120, 351 ; 125, 260 ; stRspr).
Dass auch Anforderungen an die aufsichtliche Kontrolle zu den Voraussetzungen einer verhältnismäßigen Ausgestaltung der Datenverarbeitung gehören können (vgl. BVerfGE 100, 313 unter Verweis auf BVerfGE 30, 1 ; 65, 1 ; 67, 157 ), trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich bei der Speicherung und Verarbeitung von Daten um Eingriffe handelt, die für die Betreffenden oftmals nicht unmittelbar wahrnehmbar sind und deren freiheitsgefährdende Bedeutung vielfach nur mittelbar oder erst später im Zusammenwirken mit weiteren Maßnahmen zum Tragen kommt.
So darf etwa die Schwelle für die Übermittlung von Daten, die im Rahmen strafprozessualer Maßnahmen durch eine Wohnraumüberwachung erlangt wurden, nicht unter diejenige abgesenkt werden, die bei der Gefahrenabwehr für entsprechende Eingriffe gilt, da durch eine Zweckänderung grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Erhebungsmethoden nicht umgangen werden dürfen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; vgl. auch BVerfGE 100, 313 ).
Ebenso ist eine Weitergabe von Telekommunikationsdaten, die nur unter besonders strengen Bedingungen abgerufen werden dürfen, nur dann an eine andere Stelle zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung von Aufgaben erfolgt, deretwegen ein Zugriff auf diese Daten auch unmittelbar zulässig wäre (vgl. BVerfGE 125, 260 ; ähnlich bereits BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
Erfordert das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen staatlichen Praxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Stelle beeinflussten Vollzugsakt, muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; stRspr).Darlegungen, durch die sich der Beschwerdeführer selbst einer Straftat oder als möglicher Verursacher einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit bezichtigen müsste, dürfen zum Beleg der eigenen gegenwärtigen Betroffenheit nicht verlangt werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 378 ).
Allerdings schließt der verfassungsrechtliche Grundsatz der Zweckbindung von Daten Zweckänderungen durch den Gesetzgeber nicht aus, wenn diese durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt sind, die die grundrechtlich geschützten Interessen überwiegen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ).
Ausgeschlossen ist eine Zweckänderung danach dann, wenn mit ihr grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Ermittlungsmethoden umgangen werden, also die Informationen für den geänderten Zweck selbst auf entsprechender gesetzlicher Grundlage nicht oder nicht in dieser Art und Weise hätten erhoben werden dürfen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 120, 351 ).
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, dass die Weiterverwendung von Daten, die aus Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis herrühren, nur für Zwecke verfassungsmäßig ist, die auch als Rechtfertigung für die ursprüngliche Erhebung ausgereicht hätten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ), und hat zur Gewährleistung dieser Anforderungen verfahrensrechtliche Sicherungen wie Kennzeichnungs- und Protokollierungspflichten für erforderlich gehalten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 124, 43 ).
Indem sie den Einzelnen Kenntnis hinsichtlich der sie betreffenden Datenverarbeitung verschafft, setzt sie sie in die Lage, die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Maßnahmen - erforderlichenfalls auch gerichtlich - prüfen zu lassen und etwaige Rechte auf Löschung, Berichtigung oder Genugtuung geltend zu machen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 118, 168 ; 120, 351 ; 125, 260 ; stRspr).
So darf etwa die Schwelle für die Übermittlung von Daten, die im Rahmen strafprozessualer Maßnahmen durch eine Wohnraumüberwachung erlangt wurden, nicht unter diejenige abgesenkt werden, die bei der Gefahrenabwehr für entsprechende Eingriffe gilt, da durch eine Zweckänderung grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Erhebungsmethoden nicht umgangen werden dürfen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; vgl. auch BVerfGE 100, 313 ).
Ebenso ist eine Weitergabe von Telekommunikationsdaten, die nur unter besonders strengen Bedingungen abgerufen werden dürfen, nur dann an eine andere Stelle zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung von Aufgaben erfolgt, deretwegen ein Zugriff auf diese Daten auch unmittelbar zulässig wäre (vgl. BVerfGE 125, 260 ; ähnlich bereits BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ).
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
Auszug aus BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
In solchen Fällen steht ihm die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz ebenso zu wie in den Fällen, in denen die grundrechtliche Beschwer ohne vermittelnden Vollzugsakt durch das Gesetz eintritt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 113, 348 ; 120, 378 ; stRspr).Darlegungen, durch die sich der Beschwerdeführer selbst einer Straftat oder als möglicher Verursacher einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit bezichtigen müsste, dürfen zum Beleg der eigenen gegenwärtigen Betroffenheit nicht verlangt werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 378 ).
Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem Eingriffsgewicht der Regelung und dem verfolgten gesetzgeberischen Ziel, zwischen Individual- und Allgemeininteresse herzustellen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ; 120, 378 ; stRspr).
Ferner erlauben die Bestimmtheit und Klarheit der Norm, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen können (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 120, 378 ).
Im Datenschutzrecht sind die Anforderungen an die Bestimmtheit und Normenklarheit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonders hoch (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 118, 168 ; 120, 378 ) - und dies muss insbesondere für die Antiterrordatei gelten, die den Datenaustausch von Sicherheitsbehörden noch im Vorfeld von Ermittlungen regelt.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
Auszug aus BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
Allerdings schließt der verfassungsrechtliche Grundsatz der Zweckbindung von Daten Zweckänderungen durch den Gesetzgeber nicht aus, wenn diese durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt sind, die die grundrechtlich geschützten Interessen überwiegen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ).Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, dass die Weiterverwendung von Daten, die aus Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis herrühren, nur für Zwecke verfassungsmäßig ist, die auch als Rechtfertigung für die ursprüngliche Erhebung ausgereicht hätten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ), und hat zur Gewährleistung dieser Anforderungen verfahrensrechtliche Sicherungen wie Kennzeichnungs- und Protokollierungspflichten für erforderlich gehalten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 124, 43 ).
Ferner erlauben die Bestimmtheit und Klarheit der Norm, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen können (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 120, 378 ).
Ebenso ist eine Weitergabe von Telekommunikationsdaten, die nur unter besonders strengen Bedingungen abgerufen werden dürfen, nur dann an eine andere Stelle zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung von Aufgaben erfolgt, deretwegen ein Zugriff auf diese Daten auch unmittelbar zulässig wäre (vgl. BVerfGE 125, 260 ; ähnlich bereits BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ).
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
Auszug aus BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
Im Datenschutzrecht sind die Anforderungen an die Bestimmtheit und Normenklarheit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonders hoch (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 118, 168 ; 120, 378 ) - und dies muss insbesondere für die Antiterrordatei gelten, die den Datenaustausch von Sicherheitsbehörden noch im Vorfeld von Ermittlungen regelt.Das Bestimmtheitsgebot verbietet nicht von vornherein die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe (BVerfGE 118, 168 ).
Erforderlich ist, dass sich unbestimmte Rechtsbegriffe durch eine Auslegung der betreffenden Normen nach den Regeln der juristischen Methodenlehre hinreichend konkretisieren lassen und verbleibende Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass die Vorhersehbarkeit und Justiziabilität des Handelns der durch die Normen ermächtigten staatlichen Stellen gefährdet sind (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 118, 168 ; 120, 274 ; stRspr).
Indem sie den Einzelnen Kenntnis hinsichtlich der sie betreffenden Datenverarbeitung verschafft, setzt sie sie in die Lage, die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Maßnahmen - erforderlichenfalls auch gerichtlich - prüfen zu lassen und etwaige Rechte auf Löschung, Berichtigung oder Genugtuung geltend zu machen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 118, 168 ; 120, 351 ; 125, 260 ; stRspr).
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
Auszug aus BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
In solchen Fällen steht ihm die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz ebenso zu wie in den Fällen, in denen die grundrechtliche Beschwer ohne vermittelnden Vollzugsakt durch das Gesetz eintritt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 113, 348 ; 120, 378 ; stRspr).Darlegungen, durch die sich der Beschwerdeführer selbst einer Straftat oder als möglicher Verursacher einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit bezichtigen müsste, dürfen zum Beleg der eigenen gegenwärtigen Betroffenheit nicht verlangt werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 378 ).
Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem Eingriffsgewicht der Regelung und dem verfolgten gesetzgeberischen Ziel, zwischen Individual- und Allgemeininteresse herzustellen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ; 120, 378 ; stRspr).
Ferner erlauben die Bestimmtheit und Klarheit der Norm, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen können (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 120, 378 ).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, dass die Weiterverwendung von Daten, die aus Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis herrühren, nur für Zwecke verfassungsmäßig ist, die auch als Rechtfertigung für die ursprüngliche Erhebung ausgereicht hätten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ), und hat zur Gewährleistung dieser Anforderungen verfahrensrechtliche Sicherungen wie Kennzeichnungs- und Protokollierungspflichten für erforderlich gehalten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 124, 43 ).Im Datenschutzrecht sind die Anforderungen an die Bestimmtheit und Normenklarheit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonders hoch (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 118, 168 ; 120, 378 ) - und dies muss insbesondere für die Antiterrordatei gelten, die den Datenaustausch von Sicherheitsbehörden noch im Vorfeld von Ermittlungen regelt.
Dass auch Anforderungen an die aufsichtliche Kontrolle zu den Voraussetzungen einer verhältnismäßigen Ausgestaltung der Datenverarbeitung gehören können (vgl. BVerfGE 100, 313 unter Verweis auf BVerfGE 30, 1 ; 65, 1 ; 67, 157 ), trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich bei der Speicherung und Verarbeitung von Daten um Eingriffe handelt, die für die Betreffenden oftmals nicht unmittelbar wahrnehmbar sind und deren freiheitsgefährdende Bedeutung vielfach nur mittelbar oder erst später im Zusammenwirken mit weiteren Maßnahmen zum Tragen kommt.
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05
Zuordnung dynamischer IP-Adressen
Auszug aus BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
Vielmehr setzt § 5 Abs. 1 und 2 ATDG bei sachgerechtem Verständnis für die Nutzung der Datei seitens der jeweils Zugriff nehmenden Behörden eigene Datenerhebungsvorschriften, gegebenenfalls auf Landesebene, voraus (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ).Auch hier beschränkt sich die Aufgabe der Dienste auf eine Berichtspflicht gegenüber den politisch verantwortlichen Staatsorganen beziehungsweise der Öffentlichkeit (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Wenn der Kreis dieser Behörden sich unmittelbar aus dem Gesetz hinreichend bestimmt erschließen lässt, kann es unschädlich sein, wenn hierbei die konkreten Behörden nicht ausdrücklich genannt sind (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
- BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03
Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung
Auszug aus BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
Ausgeschlossen ist eine Zweckänderung danach dann, wenn mit ihr grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Ermittlungsmethoden umgangen werden, also die Informationen für den geänderten Zweck selbst auf entsprechender gesetzlicher Grundlage nicht oder nicht in dieser Art und Weise hätten erhoben werden dürfen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 120, 351 ).Indem sie den Einzelnen Kenntnis hinsichtlich der sie betreffenden Datenverarbeitung verschafft, setzt sie sie in die Lage, die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Maßnahmen - erforderlichenfalls auch gerichtlich - prüfen zu lassen und etwaige Rechte auf Löschung, Berichtigung oder Genugtuung geltend zu machen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 118, 168 ; 120, 351 ; 125, 260 ; stRspr).
Einschränkungen der Auskunftspflicht setzen voraus, dass sie gegenläufigen Interessen von größerem Gewicht dienen und die gesetzlichen Ausschlusstatbestände sicherstellen, dass die betroffenen Interessen einander umfassend und auch mit Blick auf den Einzelfall zugeordnet werden (vgl. BVerfGE 120, 351 ).
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69
Abhörurteil
- EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
- OVG Sachsen, 25.09.1998 - 3 S 379/98
Streitigkeiten des Sächsischen Datenschutzbeauftragten; Sächsische …
- BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08
Einstweiliger Rechtsschutz Vorratsdatenspeicherung III
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
- BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80
Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG
- BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
- BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
Schatzregal der Länder
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche …
- BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99
Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
- BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Beschlagnahme von E-Mails
- VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …
- BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05
Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; …
- EuGH, 27.11.2012 - C-370/12
Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro …
- EuGH, 08.11.2012 - C-40/11
Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner …
- EuGH, 15.11.2011 - C-256/11
Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von …
- BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08
(Erfolgloser) Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 des Gesetzes zur …
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
- BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92
Benachrichtigung von observierten "Begleitpersonen"
- BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05
Treibhausgas-Emissionsberechtigungen
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
Ultra-vires-Kontrolle Mangold
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
- EuGH, 18.12.1997 - C-309/96
Annibaldi
- BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
In der weiteren Verwendung von Daten kann eine eigene Grundrechtsverletzung liegen; maßgeblich sind insoweit die Grundrechte, die jeweils für deren Erhebung einschlägig waren (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 125, 260 ; 133, 277 ; stRspr).In solchen Fällen steht ihnen die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz zu (vgl. BVerfGE 133, 277 ; stRspr).
Angesichts der Streubreite der angegriffenen Vorschriften, die nicht von vornherein auf einen begrenzten spezifischen Personenkreis zugeschnitten sind, sondern nach § 4a BKAG der Abwehr des internationalen Terrorismus allgemein dienen und hierbei in weitem Umfang auch gutgläubige Dritte mit erfassen können, ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ihrer gegenwärtigen Betroffenheit in eigenen Rechten dargetan (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 133, 277 ).
Alle angegriffenen Befugnisse sind zudem am Grundsatz der Normenklarheit und Bestimmtheit zu messen, der der Vorhersehbarkeit von Eingriffen für die Bürgerinnen und Bürger, einer wirksamen Begrenzung der Befugnisse gegenüber der Verwaltung sowie der Ermöglichung einer effektiven Kontrolle durch die Gerichte dient (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 120, 378 ; 133, 277 ; stRspr).
Die Bereitstellung von wirksamen Aufklärungsmitteln zu ihrer Abwehr ist ein legitimes Ziel und für die demokratische und freiheitliche Ordnung von großem Gewicht (vgl. BVerfGE 115, 320 ; 120, 274 ; 133, 277 ).
Diese betreffen spezifisch breitenwirksame Grundrechtsgefährdungspotenziale, insbesondere solche der elektronischen Datenverarbeitung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 125, 260 ; 133, 277 ), ebenso wie einzelfallbezogene Maßnahmen gegen Betroffene, die in den Fokus der handelnden Behörden geraten sind (BVerfGE 107, 299 - Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung -, BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 129, 208 - Telekommunikationsüberwachung nach Bundes-, Landes- und Strafprozessrecht -, BVerfGE 109, 279 - Wohnraumüberwachung -, BVerfGE 112, 304 - GPS-Observierung -, BVerfGE 120, 274 - Online-Durchsuchung -).
Angesichts der schon grundsätzlich hohen Anforderungen an die Anordnung solcher Maßnahmen und der großen Bedeutung einer effektiven Terrorismusabwehr für die demokratische und freiheitliche Ordnung (vgl. BVerfGE 115, 320 ; 120, 274 ; 133, 277 ), die Sicherheit der Menschen sowie mit Blick auf die Vielgestaltigkeit der in Ausgleich zu bringenden Gesichtspunkte und zugleich die Notwendigkeit, Missbrauchsmöglichkeiten zu begrenzen, ist der Gesetzgeber in der Regel nicht verpflichtet, bestimmte Personengruppen von Überwachungsmaßnahmen von vornherein gänzlich auszunehmen (vgl. BVerfGE 129, 208 ).
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stellt auch Anforderungen an Transparenz, individuellen Rechtsschutz und aufsichtliche Kontrolle (BVerfGE 133, 277 ; vgl. auch BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 125, 260 ; stRspr; vgl. ähnlich auch Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr vom 25. Januar 2012, KOM[2012] 10 endgültig - Stand nach Abschluss des Trilogs, 16. Dezember 2015: 15174/15; Stand 28. Januar 2016: 5463/16, Anlage).
Die insoweit geltenden Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Grundrecht in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 133, 277 ).
Transparenz der Datenerhebung und -verarbeitung soll dazu beitragen, dass Vertrauen und Rechtssicherheit entstehen können und der Umgang mit Daten in einen demokratischen Diskurs eingebunden bleibt (BVerfGE 133, 277 ).
Je weniger die Gewährleistung subjektiven Rechtsschutzes möglich ist, desto größere Bedeutung erhalten dabei Anforderungen an eine wirksame aufsichtliche Kontrolle und an die Transparenz des Behördenhandelns gegenüber der Öffentlichkeit (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Wenn dann aber dennoch die praktische Wirksamkeit solcher Auskunftsrechte angesichts der Art der Aufgabenwahrnehmung - wie bei der heimlichen Datenverarbeitung zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus - sehr begrenzt bleibt, ist das verfassungsrechtlich hinnehmbar (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stellt für tief in die Privatsphäre reichende Überwachungsmaßnahmen deshalb an eine wirksame Ausgestaltung dieser Kontrolle sowohl auf der Ebene des Gesetzes als auch der Verwaltungspraxis gesteigerte Anforderungen (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Es muss durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass die Daten der Datenschutzbeauftragten in praktikabel auswertbarer Weise zur Verfügung stehen und die Protokollierung hinreichende Angaben zu dem zu kontrollierenden Vorgang enthält (BVerfGE 133, 277 ).
Dies ist bei der Ausstattung der Aufsichtsinstanz zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Die Gewährleistung der verfassungsrechtlichen Anforderungen einer wirksamen aufsichtlichen Kontrolle obliegt dem Gesetzgeber und den Behörden gemeinsam (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Sie sind erforderlich und müssen hinreichend gehaltvoll sein, um eine öffentliche Diskussion über Art und Ausmaß der auf diese Befugnisse gestützten Datenerhebung, einschließlich der Handhabung der Benachrichtigungspflichten und Löschungspflichten, zu ermöglichen und diese einer demokratischen Kontrolle und Überprüfung zu unterwerfen (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Zu den übergreifenden Verhältnismäßigkeitsanforderungen gehört auch die Regelung von Löschungspflichten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 133, 277 ; stRspr).
Gemeint sind hier im gesetzlichen Zusammenhang mit der Terrorismusabwehr vielmehr etwa wesentliche Infrastruktureinrichtungen oder sonstige Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Das gilt bei einem hier geboten engen, auf den Zusammenhang der Terrorismusabwehr bezogenen Verständnis auch für "Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist" (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Soweit es demgegenüber um die Abstimmung mit Überwachungsmaßnahmen anderer Behörden geht, ist zu berücksichtigen, dass Beschränkungen des Informationsflusses zwischen den Sicherheitsbehörden auch eine grundrechtsschützende Dimension haben (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Dass dabei im Zusammenhang mit Ermittlungen des Bundeskriminalamts zur Terrorismusabwehr häufig die Ausnahmetatbestände des § 19 Abs. 4 BDSG greifen dürften, nimmt diesen Rechten in tatsächlicher Hinsicht zwar erheblich an Wirksamkeit, ist aber für eine effektive Aufgabenwahrnehmung unvermeidlich und verfassungsrechtlich hinzunehmen (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Zwar ist nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes eine Kontrolle durch die Bundesdatenschutzbeauftragte eröffnet und verfügt diese insoweit auch über ausreichende Befugnisse (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Es fehlt jedoch an einer hinreichenden gesetzlichen Vorgabe zu turnusmäßigen Pflichtkontrollen, deren Abstand ein gewisses Höchstmaß, etwa zwei Jahre, nicht überschreiten darf (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Auch fehlt es an einer umfassenden Protokollierungspflicht, die es ermöglicht, die jeweiligen Überwachungsmaßnahmen sachhaltig zu prüfen (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
d) Schließlich fehlt es für eine verhältnismäßige Ausgestaltung der angegriffenen Überwachungsbefugnisse auch an Berichtspflichten gegenüber Parlament und Öffentlichkeit (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Die Anforderungen an die weitere Nutzung und Übermittlung staatlich erhobener Daten richten sich nach den Grundsätzen der Zweckbindung und Zweckänderung (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ; 130, 1 ; 133, 277 ; stRspr).
Er hat dann allerdings sicherzustellen, dass dem Eingriffsgewicht der Datenerhebung auch hinsichtlich der neuen Nutzung Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 120, 351 ; 130, 1 ; 133, 277 ).
a) Die Ermächtigung zu einer Nutzung von Daten zu neuen Zwecken begründet einen neuen Eingriff in das Grundrecht, in das durch die Datenerhebung eingegriffen wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ; 133, 277 ;… vgl. auch EGMR, Weber und Saravia v. Deutschland, Entscheidung vom 29. Juni 2006, Nr. 54934/00, § 79, NJW 2007, S. 1433 , zu Art. 8 EMRK).
Informationen, die durch besonders eingriffsintensive Maßnahmen erlangt wurden, können auch nur zu besonders gewichtigen Zwecken benutzt werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 133, 277 m.w.N.).
Für Daten aus eingriffsintensiven Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen wie denen des vorliegenden Verfahrens kommt es danach darauf an, ob die entsprechenden Daten nach verfassungsrechtlichen Maßstäben neu auch für den geänderten Zweck mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln erhoben werden dürften (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 133, 277 ; der Sache nach ist diese Konkretisierung nicht neu, vgl. bereits BVerfGE 100, 313 , und findet sich unter der Bezeichnung "hypothetischer Ersatzeingriff" auch in BVerfGE 130, 1 ).
Das Kriterium der Datenneuerhebung gilt allerdings nicht schematisch abschließend und schließt die Berücksichtigung weiterer Gesichtspunkte nicht aus (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
cc) In diesen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Zweckänderung liegt eine konkretisierende Konsolidierung einer langen Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ; 130, 1 ; 133, 277 ).
Hierin liegt keine Verschärfung der Maßstäbe, sondern eine behutsame Einschränkung, indem das Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung nicht strikt angewandt (vgl. bereits BVerfGE 133, 277 ), sondern in Blick auf die - die zu fordernde Aktualität der Gefahrenlage bestimmenden - Eingriffsschwellen gegenüber früheren Anforderungen (vgl. insbesondere BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ) teilweise zurückgenommen wird.
Die Vorschrift eröffnet somit Grundrechtseingriffe, die jeweils an den Grundrechten zu messen sind, in die bei Erhebung der übermittelten Daten eingegriffen wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ; 133, 277 ;… vgl. auch EGMR, Weber und Saravia v. Deutschland, Entscheidung vom 29. Juni 2006, Nr. 54934/00, § 79, NJW 2007, S. 1433 , zu Art. 8 EMRK).
Verfassungsrechtlich geboten ist jedoch, dass nur Daten übermittelt werden dürfen, die aus Sicht des Bundeskriminalamts als konkrete Ermittlungsansätze für die Aufdeckung von Straftaten oder Gefahren für hochrangige Rechtsgüter zugleich konkrete Erkenntnisse zu einer Gefährdung hochrangiger Rechtsgüter erkennen lassen (vgl. für die Datenübermittlung von Nachrichtendiensten an das Bundeskriminalamt BVerfGE 133, 277 ), die für die Lagebeurteilung nach Maßgabe der Aufgaben des Verfassungsschutzes bedeutsam sind.
Demgegenüber ist eine Protokollierungspflicht, wie verfassungsrechtlich geboten, in § 14 Abs. 7 Satz 3 BKAG vorgesehen (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Sie ist dort vornehmlich aber im Blick auf die spezifischen Grundrechtsgefährdungspotenziale der elektronischen Datenverarbeitung sowie die Breitenwirkung bestimmter Maßnahmen entwickelt worden, etwa in den Entscheidungen zur Antiterrordatei als Verbunddatei, sowie zur Vorratsdatenspeicherung, die die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten bei den Netzbetreibern vorsah (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 133, 277 ).
Die gegenteilige Auffassung des Senats ist zwar in seiner jüngeren Spruchpraxis angelegt, dort aber vornehmlich zu Sachverhalten entwickelt worden, die spezifische Grundrechtsgefährdungen zum Gegenstand hatten, welche sich bei der Vernetzung großer Dateien (Antiterrordatei als Verbunddatei) oder der Verwendung anlasslos in großer Breite von Netzbetreibern erhobener und vorzuhaltender Daten ergeben (vgl. BVerfGE 125, 260; 133, 277).
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
Dies darf auch durch eine übermäßig weite Auslegung des Art. 51 Abs. 1 Satz 1 GRCh nicht unterlaufen werden (vgl. BVerfGE 133, 277 ).bb) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde von der Rechtsprechung zunächst als Schutz gegenüber der Datenerhebung und -verarbeitung des Staates und seiner Behörden entwickelt (vgl. nur BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 118, 168 ; 133, 277 ; 141, 220 ; 150, 244 ).
- BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15
Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise …
1. Durch das 2006 beschlossene Antiterrordateigesetz wurde die Rechtsgrundlage für die Antiterrordatei geschaffen, eine der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienende Verbunddatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (vgl. BVerfGE 133, 277 ).Damit einher gingen eine Reihe von Änderungen im Antiterrordateigesetz, nachdem auf eine Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07 - (BVerfGE 133, 277 ff.) mehrere Vorschriften der ursprünglichen Gesetzesfassung (im Folgenden: ATDG a.F.) für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hatte.
Er beruft sich dabei im Wesentlichen auf die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im ATDG-Urteil aus dem Jahre 2013 (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Eine Parallele zu der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten "unerlässlichen" Eilfallregelung (BVerfGE 133, 277 ) bestehe damit gerade nicht.
Das Gericht habe seine Ausführungen seinerzeit nur als "angesichts der großen Streubreite der von der Speicherung in der Antiterrordatei möglicherweise erfassten Personen noch ausreichend" bezeichnet (BVerfGE 133, 277 ).
Darin habe es zu § 5 ATDG ausgeführt, dass die Zugriffsbefugnis auf die in der Antiterrordatei gespeicherten personenbezogenen Daten unter anderem deshalb verfassungsgemäß sei, da sie lediglich Einzelabfragen erlaube, nicht aber auch eine Rasterung, Sammelabfragen oder die übergreifende Ermittlung von Zusammenhängen zwischen Personen durch Verknüpfung von Datenfeldern (BVerfGE 133, 277 ).
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt auch vor der Verknüpfung von Datenbeständen (vgl. zum Gewährleistungsgehalt BVerfGE 133, 277 ), wie sie § 6a Abs. 1 bis 3 ATDG im Wege der erweiterten projektbezogenen Datennutzung vorsieht.
Der Beschwerdeführer erlangt hier durch ein an das Bundeskriminalamt oder eine beteiligte Behörde zu richtendes Auskunftsverlangen nach § 10 Abs. 3 ATDG weder von den über ihn gespeicherten Daten selbst noch über deren erweiterte Nutzung verlässlich Kenntnis (vgl. auch BVerfGE 133, 277 ; 150, 309 ).
Insoweit sind Darlegungen, durch die sich Beschwerdeführende selbst einer Straftat bezichtigen müssten, zum Beleg der Selbstbetroffenheit ebenso wenig erforderlich wie der Vortrag, für sicherheitsgefährdende oder nachrichtendienstlich relevante Aktivitäten verantwortlich zu sein (vgl. BVerfGE 130, 151 ; 133, 277 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13 -, Rn. 75 - Bestandsdatenauskunft II).
Die Möglichkeit, eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz zu erheben, das zu heimlichen Maßnahmen berechtigt, entfällt jedenfalls in der Regel nur dann, wenn die Betroffenen durch eine aktive Informationspflicht des Staates rechtlich gesichert von der Maßnahme später Kenntnis erlangen (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts für die Prüfung am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes ist eröffnet, da § 6a ATDG kein zwingendes Unionsrecht in deutsches Recht umsetzt (vgl. bereits BVerfGE 133, 277 ).
Das gilt unabhängig davon, ob und wieweit die angegriffenen Vorschriften nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zugleich als Durchführung des Unionsrechts im Sinne des Art. 51 Abs. 1 Satz 1 GRCh angesehen werden könnten (vgl. dazu aber BVerfGE 133, 277 ) und deshalb daneben auch die Unionsgrundrechte Geltung beanspruchen könnten (vgl. BVerfGE 152, 152 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13 -, Rn. 87, 261 - Bestandsdatenauskunft II).
§ 6a ATDG dient offensichtlich nicht der Umsetzung dieser Maßgaben, die weiterhin keine Vorgaben für die Einrichtung und Ausgestaltung einer Antiterrordatei und die Verarbeitung dieser Daten enthalten (vgl. bereits BVerfGE 133, 277 ).
§ 6a Abs. 1 bis 3 ATDG greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ein, indem er den beteiligten Behörden eine erweiterte projektbezogene Nutzung der in der Datei nach § 3 ATDG gespeicherten Datenarten erlaubt (zum Eingriffscharakter der Weiterverwendung von Daten BVerfGE 133, 277 ; stRspr).
Eine Rasterung, Sammelabfragen oder die übergreifende Ermittlung von Zusammenhängen zwischen Personen durch Verknüpfung von Datenfeldern sah das Antiterrordateigesetz bislang gerade nicht vor (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Hierunter fällt auch die durch das Antiterrordateigesetz vorgesehene Zusammenarbeit (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Der Begriff "Kriminalpolizei" in Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a GG schließt nicht aus, dass der Bund eine Zusammenarbeit auch zur Verhinderung von Straftaten regeln kann, sondern dient lediglich der Beschränkung auf Regelungen, die sich auf bedeutsame Straftaten von Gewicht beziehen (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG erlaubt solche fachübergreifenden Regelungen (vgl. ausführlich BVerfGE 133, 277 m.w.N.).
Soweit das Antiterrordateigesetz als weitere Behörden den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst, das Zollkriminalamt und die Bundespolizei einbezieht, ordnet Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 und 5 GG die Gesetzgebungskompetenz dem Bund zu (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Der Gesetzgeber gestaltet hierdurch den Bundesnachrichtendienst nicht in eine vorgelagerte Polizeibehörde um (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Die Vorschriften tragen auch die Eröffnung eines Zugriffs dieser Behörden auf die Daten der Antiterrordatei (vgl. BVerfGE 133, 277 ; hierzu auch BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ).
b) Alle angegriffenen Befugnisse sind zudem am Grundsatz der Bestimmtheit und Normenklarheit zu messen, der der Vorhersehbarkeit von Eingriffen für die Bürgerinnen und Bürger, einer wirksamen Begrenzung der Befugnisse gegenüber der Verwaltung sowie der Ermöglichung einer effektiven Kontrolle durch die Gerichte dient (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 120, 378 ; 133, 277 ; 141, 220 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13 -, Rn. 123 - Bestandsdatenauskunft II; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 91; EGMR (GK), S. and Marper v. The United Kingdom, Urteil vom 4. Dezember 2008, Nr. 30562/04 u.a., § 99).
a) Die Antiterrordatei ist auf ein legitimes Ziel gerichtet (BVerfGE 133, 277 ).
Die Vorschrift zielt darauf ab, effektiv den Terrorismus zu bekämpfen (…siehe dazu BTDrucks 18/1565, S. 19) und damit einhergehend den Bestand und die Sicherheit des Staates sowie Leib, Leben und Freiheit der Bevölkerung zu schützen (vgl. auch BVerfGE 133, 277 ; 141, 220 ).
Die Bereitstellung wirksamer Aufklärungsmittel zu ihrer Abwehr ist ein legitimes Ziel und für die demokratische und freiheitliche Ordnung von großem Gewicht (vgl. BVerfGE 115, 320 ; 120, 274 ; 133, 277 ; 141, 220 m.w.N.).
Dabei hat der Gesetzgeber sicherzustellen, dass dem Eingriffsgewicht der Datenerhebung auch bei der Nutzung der Daten zu neuen Zwecken oder durch andere Stellen Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 120, 351 ; 130, 1 ; 133, 277 ; 141, 220 ).
Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten dürfen nicht dadurch unterlaufen werden, dass Behörden, für die aufgrund ihrer Aufgabenstellung weniger strenge Anforderungen gelten, Daten im Wege der Übermittlung an Behörden weiterleiten, die ihrerseits strengeren Anforderungen unterliegen (BVerfGE 133, 277 ).
Maßgeblich ist insoweit nach dem Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung, ob die entsprechenden Daten nach verfassungsrechtlichen Maßstäben auch für den geänderten Zweck neu erhoben werden dürften (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 133, 277 ; 141, 220 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, Rn. 216).
101 (b) Regelungen, die den Austausch von Daten zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten ermöglichen, unterliegen dabei besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfGE 133, 277 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17-, Rn. 218 f.; "informationelles Trennungsprinzip").
Die Datenverarbeitung setzt grundsätzlich einen konkreten Anlass wie Anhaltspunkte für einen Tatverdacht oder eine Gefahr voraus (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Entsprechend dieser Aufgabe politischer Vorfeldaufklärung verfügen sie über weitreichende, nur an geringe Eingriffsschwellen geknüpfte Befugnisse zur Datensammlung (vgl. BVerfGE 133, 277 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, Rn. 150 ff.).
Die Weite der Datenerhebungsbefugnisse der Nachrichtendienste wird grundsätzlich dadurch kompensiert, dass ihnen über die Aufgabe der Vorfeldaufklärung hinaus keine operative Verantwortung zukommt (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Das entspricht dem Erfordernis eines herausragenden öffentlichen Interesses und hinreichend konkreter und qualifizierter Übermittlungsschwellen (vgl. BVerfGE 133, 277 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, Rn. 218 f.).
Die erweiterte Nutzung einer Verbunddatei gemeinsam durch Nachrichtendienste und Polizeibehörden nach § 6a Abs. 5 ATDG hat, insbesondere im Vergleich zur einfachen Nutzung nach § 5 ATDG (vgl. dazu BVerfGE 133, 277 ), gesteigerte Belastungswirkung.
(aa) Das Eingriffsgewicht der Antiterrordatei war ursprünglich dadurch gemindert, dass sie als Verbunddatei in ihrem Kern auf die Informationsanbahnung beschränkt war und eine Nutzung der Daten zur operativen Aufgabenwahrnehmung nur in dringenden Ausnahmefällen vorsah (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Solche Daten können regelmäßig nur unter strengen Maßgaben erhoben werden (vgl. BVerfGE 133, 277 m.w.N.).
Der Informationsgehalt der erweiterten Grunddaten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b ATDG reicht inhaltlich weit und kann höchstpersönliche sowie die Biographie der Betreffenden nachzeichnende Informationen enthalten (BVerfGE 133, 277 ).
116 (a) Bei diesem Eingriffsgewicht muss die Erzeugung neuer Erkenntnisse und Zusammenhänge durch Verknüpfung von in einer Datei gespeicherten Daten aus verschiedenen nachrichtendienstlichen und polizeilichen Quellen einem herausragenden öffentlichen Interesse dienen (vgl. BVerfGE 133, 277 ) und ist daher nur zum Schutz von besonders gewichtigen Rechtsgütern wie Leib, Leben und Freiheit der Person sowie Bestand oder Sicherheit des Bundes oder eines Landes zulässig (vgl. auch BVerfGE 133, 277 ; 141, 220 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, Rn. 221).
117 (b) Der Eingriff durch erweiterte Nutzung muss an hinreichend konkretisierte Eingriffsschwellen für die erweiterte Nutzung zu Zwecken der Gefahrenabwehr, Strafverfolgung sowie der Aufgabenerfüllung von nicht operativ tätig werdenden Behörden wie den Nachrichtendiensten auf der Grundlage normenklarer Regelungen gebunden sein (vgl. BVerfGE 133, 277 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13 -, Rn. 197 - Bestandsdatenauskunft II).
118 (aa) Für die erweiterte Nutzung der Antiterrordatei zum Zwecke der Gefahrenabwehr muss wegen der beschriebenen Belastungswirkung eine wenigstens hinreichend konkretisierte Gefahr in dem Sinne gegeben sein, dass zumindest tatsächliche Anhaltspunkte für die Entstehung einer konkreten Gefahr vorliegen (vgl. BVerfGE 141, 220 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, Rn. 222; zu den weniger strengen Anforderungen für den einfachen Zugriff nach § 5 Abs. 1 ATDG vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Zum einen haben diese von vornherein die Aufgabe, besonders gewichtige Rechtsgüter zu schützen (vgl. BVerfGE 141, 220 ; vgl. auch BVerfGE 133, 277 ).
(5) Die in § 6a Abs. 7 und 8 ATDG normierten Anforderungen an individuellen Rechtsschutz und aufsichtliche Kontrolle genügen den aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Bereich der informationellen Selbstbestimmung folgenden Maßgaben (vgl. BVerfGE 133, 277 m.w.N.).
Dabei ergänzen sich administrative und gerichtsähnliche Rechtskontrolle (vgl. BVerfGE 133, 277 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, Rn. 274).
Hier erscheint eine vorherige Rechtskontrolle allerdings insbesondere in Eilfällen nicht unbedingt erforderlich (vgl. BVerfGE 133, 277 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13 -, Rn. 254 - Bestandsdatenauskunft II).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht
vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 ; Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 - BVerfGE 129, 78 ; Urteil vom 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07 - BVerfGE 133, 277 . - BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13
Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …
a) Innerstaatliche Rechtsvorschriften, die eine Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen, sind grundsätzlich nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, sondern am Unionsrecht und damit auch den durch dieses gewährleisteten Grundrechten zu messen, soweit die Richtlinie den Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum überlässt, sondern zwingende Vorgaben macht (vgl. BVerfGE 73, 339 [387]; 118, 79 [95]; 121, 1 [15]; 125, 260 [306 f.]; 129, 186 [198 f.]; 133, 277 [313 ff. Rn. 88 ff.];… zur fortbestehenden Identitätskontrolle zuletzt BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, NJW 2016, S. 1149 [1151 Rn. 43 ff.]); zu den Grenzen der Anwendbarkeit der Unionsgrundrechte EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014, Hernández, C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 35; Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 27).Dabei prüft es insbesondere, ob das Fachgericht drohende Grundrechtsverletzungen abgewehrt hat, indem es den Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen seiner Zuständigkeiten mit der Grundrechtsfrage nach europäischem Recht befasst hat, und ob der unabdingbare Mindeststandard des Grundgesetzes gewahrt ist (zu diesem vgl. BVerfGE 133, 277 [316 Rn. 91];… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, NJW 2016, S. 1149 [1150 ff. Rn. 40 ff., 66]).
- BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
(1) Um festzustellen, ob eine nationale Maßnahme die Durchführung des Rechts der Union iSv. Art. 51 Abs. 1 der Charta betrifft, ist insbesondere zu prüfen, ob mit der fraglichen nationalen Regelung die Durchführung einer Bestimmung des Unionsrechts bezweckt wird, welchen Charakter diese Regelung hat und ob mit ihr andere als die unter das Unionsrecht fallenden Ziele verfolgt werden, selbst wenn sie das Unionsrecht mittelbar beeinflussen kann, sowie ferner, ob es eine Regelung des Unionsrechts gibt, die für diesen Bereich spezifisch ist oder ihn beeinflussen kann (EuGH 10. Juli 2014 - C-198/13 - [Julian Hernández ua.] Rn. 32 ff.; vgl. auch 6. März 2014 - C-206/13 - [Siragusa] Rn. 26 f.; möglicherweise weiter gehend 26. Februar 2013 - C-617/10 - [Åkerberg Fransson] Rn. 19 bis 22, 27 bis 29; zum Verständnis dieser Entscheidung vgl. auch BVerfG 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07 - Rn. 91, BVerfGE 133, 277) . - BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …
Angesichts der Streubreite der durch die angegriffenen Vorschriften eröffneten Maßnahmen, die nicht von vornherein auf einen begrenzten Personenkreis zugeschnitten sind, ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ihrer gegenwärtigen Betroffenheit in eigenen Rechten dargetan (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 133, 277 ; 141, 220 ).Darunter sind diejenigen Fragen zu verstehen, die für das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu anderen Staaten oder zwischenstaatlichen Einrichtungen, insbesondere für die Gestaltung der Außenpolitik, Bedeutung haben (vgl. BVerfGE 100, 313 ; vgl. auch BVerfGE 133, 277 ).
Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG berechtigt den Bundesgesetzgeber nicht dazu, Befugnisse einzuräumen, die auf die Verhütung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten als solche gerichtet sind (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 133, 277 ).
Die Zuständigkeit des Bundes zur Regelung auch der Übermittlung der aus den Überwachungsmaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse durch § 24 BNDG ergibt sich kraft Sachzusammenhangs aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG als der für die Datenerhebung geltenden Kompetenzgrundlage (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 133, 277 ).
Solche Aktivitäten zielen zum Teil auf eine Destabilisierung des Gemeinwesens (vgl. zum internationalen Terrorismus BVerfGE 115, 320 ; 133, 277 ; 143, 101 ) und können zur Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder der Länder sowie für Leib, Leben und Freiheit werden.
Zu den gesetzlich vorzugebenden Rahmenbestimmungen gehören dabei das Gebot einer unverzüglichen Auswertung der erfassten Daten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 125, 260 ;… siehe auch die entsprechende Regelung in § 6 Abs. 1 Satz 1 G 10 und die zugehörigen Gesetzgebungsmaterialien BTDrucks 14/5655, S. 13), die Geltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Auswahl der Suchbegriffe - wie derzeit bereits untergesetzlich in den Dienstvorschriften vorgesehen -, Regelungen zum Einsatz von eingriffsintensiven Methoden der Datenauswertung, insbesondere komplexe Formen des Datenabgleichs (vgl. zur besonderen Erforderlichkeit von Auswertungsregelungen bei der strategischen Überwachung auch EGMR, Big Brother Watch and others v. United Kingdom, Urteil vom 13. September 2018, Nr. 58170/13 u.a., §§ 346 f.) sowie die Beachtung der grundgesetzlichen Diskriminierungsverbote (vgl. zu dieser Anforderung BVerfGE 115, 320 ; 133, 277 ; zur schwedischen Rechtslage insoweit EGMR, Centrum för Rättvisa v. Sweden, Urteil vom 19. Juni 2018, Nr. 35252/08, § 29).
Mit ihnen ist sicherzustellen, dass eine Verwendung personenbezogener Daten auf die die Datenverarbeitung rechtfertigenden Zwecke begrenzt bleibt und nach deren Erledigung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 133, 277 ; 141, 220 ; stRspr).
Das entspricht dem Erfordernis eines herausragenden öffentlichen Interesses und hinreichend konkreter und qualifizierter Übermittlungsschwellen, wie vom Bundesverfassungsgericht für Übermittlungen nachrichtendienstlicher Informationen an operativ tätige Behörden auch in der Entscheidung zum Antiterrordateigesetz verlangt wurde (vgl. BVerfGE 133, 277 ), und konkretisiert dieses.
Was den Rechtsgüterschutz betrifft, ist nach diesen Kriterien eine Übermittlung zur Gefahrenabwehr nur zum Schutz von Rechtsgütern zulässig, die besonders gewichtig sind (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 133, 277 ; 141, 220 ).
Die Möglichkeit, für die Verknüpfung von an verschiedenen Stellen vorhandenen Informationen und die Anbahnung ihres Austauschs auf Verbunddateien wie nach dem Antiterrordateigesetz zurückzugreifen, bleibt hiervon unberührt (zu den diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Anforderungen BVerfGE 133, 277 ).
Im Ausgleich hierfür sind dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besondere Anforderungen an eine unabhängige objektivrechtliche Kontrolle zu entnehmen (vgl. BVerfGE 133, 277 ; 141, 220 ).
Allerdings können diese Ansprüche so weit beschränkt werden, wie das für eine wirksame Aufgabenwahrnehmung unverzichtbar ist (vgl. BVerfGE 133, 277 ; 141, 220 ).
Wenn Auskunftsansprüche damit nur in geringem Umfang Transparenz ermöglichen und eine Grundlage für individuellen Rechtsschutz bieten können, ist dem kompensierend aber durch eine ausgebaute unabhängige objektivrechtliche Kontrolle Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 133, 277 ;… näher unten Rn. 272 ff.).
Weder die Ermöglichung praktisch erreichbaren Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 109, 279 ; 120, 351 ; stRspr), noch das Ziel, Vertrauen in der Öffentlichkeit zu schaffen, noch die Funktion, über solche Maßnahmen einen demokratischen Diskurs zu ermöglichen(vgl. BVerfGE 125, 260 ; 133, 277 ; 141, 220 ; stRspr), können durch Benachrichtigungen im Ausland in annähernd vergleichbarer Weise erreicht werden wie durch Benachrichtigungen im Inland.
Dabei ist der Bundesnachrichtendienst dazu zu verpflichten, die Kontrollinstanzen bei ihrer Aufgabenerfüllung zu unterstützen, ihnen Auskünfte zu erteilen und Einsicht in Unterlagen und Daten, Aufschluss über verwendete Programme sowie jederzeitigen Zutritt zu Diensträumen zu gewähren (vgl. BVerfGE 133, 277 ; 141, 220 ;… siehe auch BTDrucks 14/5655, S. 26 unter Bezugnahme auf BVerfGE 100, 313 ).
291 bb) Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen in Blick auf die Kontrolle gehört eine Protokollierung der Datenverarbeitung (vgl. BVerfGE 133, 277 ; 141, 220 ; stRspr).
297 (1) Demgegenüber muss zwischen den mit der objektivrechtlichen Kontrolle betrauten Kontrollinstanzen untereinander ein offener und unmittelbarer Austausch gewährleistet sein (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Es fehlt zunächst an einer hinreichend genauen Bestimmung der Empfängerbehörden, die sich vorliegend auch nicht aus den offenen Übermittlungszwecken bestimmen lassen (…oben Rn. 137 ff. und 213 ff.; vgl. hierzu BVerfGE 130, 151 ; 133, 277 ; 141, 220 ).
- BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
Die Beschwerdeführenden erlangen weder von dem an einen Diensteanbieter gerichteten Auskunftsverlangen noch von der Auskunftserteilung selbst verlässlich Kenntnis (vgl. auch BVerfGE 133, 277 ; 150, 309 ).Dies schließt die Möglichkeit ein, dem Bundeskriminalamt im Rahmen dieser Aufgaben Befugnisse einzuräumen (vgl. BVerfGE 133, 277 ;… vgl. auch Uhle, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 73 Rn. 250 (April 2010);… Degenhart, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 73 Rn. 52).
115 cc) §§ 7, 15 ZFdG beruhen auf der in Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG normierten Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Zoll- und Grenzschutz, die auch präventiv-polizeiliche Maßnahmen umfasst (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 133, 277 ).
Der Kompetenztitel berechtigt den Bundesgesetzgeber zwar nicht dazu, Befugnisse einzuräumen, die auf die Verhütung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten als solche gerichtet sind (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 133, 277 ).
118 ff) Die kompetenzrechtliche Grundlage für § 4b MADG ergibt sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG (Verteidigung) (vgl. BVerfGE 133, 277 ).
Im Hinblick darauf, dass der Aufgabenbereich der Nachrichtendienste von vornherein dadurch gekennzeichnet ist, dass er dem Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter dient (vgl. BVerfGE 141, 220 ; vgl. auch BVerfGE 133, 277 ), bedarf es keiner weitergehenden Anforderungen an den Rechtsgüterschutz.
Für den Bereich der Nachrichtendienste muss demgegenüber eine derartige Begrenzung der Rechtsgüter nicht ausdrücklich angeordnet werden, da deren Tätigkeit von vornherein dem Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter in diesem Sinne dient (vgl. BVerfGE 141, 220 ; vgl. auch BVerfGE 133, 277 ); schon die Voraussetzung einer hinreichend konkretisierten Gefahr als Eingriffsschwelle sichert hier, dass auch im Einzelfall hinreichend gewichtige Rechtsgüter in Frage stehen.
Die von § 8d Abs. 2 BVerfSchG, § 2b Satz 1 BNDG und § 4b Satz 1 MADG jeweils in Bezug genommenen Aufgabenbereiche der Nachrichtendienste (§ 1 Abs. 1 BVerfSchG, § 1 Abs. 1 und 2 MADG, § 1 Abs. 2 BNDG) sind von vornherein dadurch gekennzeichnet, dass sie dem Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter oder vergleichbar gewichtiger öffentlicher Interessen dienen (vgl. BVerfGE 133, 277 ; 141, 220 ), sodass sie an das Vorliegen einer nur konkretisierten Gefahrenlage geknüpft werden können.
Der entsprechend dem Kompetenztitel in Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a GG verwendete Begriff "Kriminalpolizei" dient der Beschränkung auf Regelungen, die sich auf bedeutsame Straftaten von Gewicht beziehen (vgl. BVerfGE 133, 277 ); ausgeschlossen sind insoweit jedenfalls die allgemeine Gefahrenabwehr und die Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten (…vgl. Uhle, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 73 Rn. 239 (April 2010);… Wittreck, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 73 Rn. 72).
247 bb) Eine aufsichtliche Kontrolle ist ‒ wie verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 133, 277 ; 141, 220 ; stRspr) ‒ vorgesehen.
- BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17
Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig
Dieses Recht wird verletzt, wenn bei der Übertragung von Hoheitsrechten oder beim Vollzug des Integrationsprogramms die Grenzen des Art. 79 Abs. 3 GG nicht beachtet werden (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ; 133, 277 ; 134, 366 ; 140, 317 ; 142, 123 ; 146, 216 ), oder Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union (innerhalb der Grenzen des Art. 79 Abs. 3 GG) Maßnahmen treffen, die vom Integrationsprogramm nicht gedeckt sind (vgl. BVerfGE 75, 223 ; 89, 155 ; 123, 267 ; 126, 286 ; 134, 366 ; 142, 123 ; 146, 216 ). - BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …
Da Kompetenzen gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG nur in den Grenzen des Art. 79 Abs. 3 GG auf die Europäische Union übertragen werden dürfen, tritt neben die Ultra-vires-Kontrolle die Identitätskontrolle (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ; 133, 277 ; 134, 366 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 40 ff.). - BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
- BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen …
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18
Wohnraummietverhältnis: Kündigung wegen Eigenbedarfs; Berücksichtigungsfähigkeit …
- BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15
Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerfG, 28.09.2022 - 1 BvR 2354/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung mit …
- BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
- BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13
Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …
- BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13
Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz - …
- BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des …
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …
- BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14
Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht …
- BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 253/19
Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte - Diskriminierung
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten …
- VG Köln, 20.04.2018 - 9 K 7417/17
Keine Pflicht für Telekommunikationsunternehmen zur Vorratsdatenspeicherung
- OVG Hamburg, 13.05.2015 - 4 Bf 226/12
Gefahrengebiete verfassungswidrig
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen …
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15
Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des …
- BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
- VG Köln, 20.04.2018 - 9 K 3859/16
- VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13
Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter …
- BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten …
- BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10
Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …
- BGH, 03.02.2021 - VIII ZR 68/19
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Interessenabwägung bei hohem Lebensalter …
- BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 39/14 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - automatisierter Datenabgleich mit dem …
- BVerfG, 09.12.2022 - 1 BvR 1345/21
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern …
- BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - LVG 9/13
Regelungen zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung …
- VGH Bayern, 07.09.2020 - 20 NE 20.1981
Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt
- BVerfG, 19.12.2017 - 2 BvR 424/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pflicht zur Anrufung des …
- BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1547/19
Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die …
- BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16
Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig
- BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21
Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes …
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 2/19
Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG durch polizeiliches Betreten von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2022 - 5 B 137/21
Anträge gegen polizeiliche Videoüberwachung an drei zentralen Plätzen in Köln …
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09
Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16
"Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei …
- BVerwG, 19.12.2023 - 7 C 4.22
Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs …
- BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvR 547/21
Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz …
- BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/21
Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß
- BVerwG, 21.09.2016 - 6 C 2.15
Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft mit Wirkung für das staatliche …
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09
Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum …
- BVerwG, 13.12.2017 - 6 A 6.16
Bundesnachrichtendienst muss Speicherung und Nutzung der Metadaten von durch Art. …
- BFH, 19.06.2013 - II R 10/12
Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines …
- VGH Bayern, 20.08.2019 - 12 ZB 19.333
Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
- BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17
Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten; …
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 40.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09
Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der …
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 41.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12
Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; …
- BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16
Akteneinsicht für die Nebenklägerin (Recht des Angeklagten auf informationelle …
- VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.1999
Infektionsschutz: Maskenpflicht im Schulunterricht
- VGH Bayern, 20.05.2020 - 12 B 19.1648
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. …
- BVerfG, 04.03.2015 - 1 BvR 3280/14
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch das Oberlandesgericht …
- BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 9.14
Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren …
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 413/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BFH, 11.02.2015 - I R 3/14
Einlagekonto: kein Direktzugriff, Bindung der Steuerbescheinigung - …
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser …
- VGH Hessen, 25.07.2018 - 6 A 673/15
Behördeninterne Datenbank
- ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16
Fremdgeschäftsführer - Arbeitnehmereigenschaft - außerordentliche Kündigung
- BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14
Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 11.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 99/11
Erfolgslose Verzögerungsbeschwerde wegen der Dauer eines …
- VerfGH Saarland, 22.04.2022 - Lv 1/21
Verfassungsbeschwerde gegen § 35 SPDVG wegen Verletzung des Rechts auf …
- VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.2001
Erfolgloser Eilantrag gegen bayerische Regelung zur verpflichtenden …
- VGH Bayern, 28.08.2020 - 12 CS 20.1750
Erfolgreiche Beschwerde in einem verpackungsrechtlichen Eilverfahren …
- BVerfG, 06.10.2017 - 2 BvR 987/16
Unterlassen einer Vorlage an den EuGH verletzt Recht auf den gesetzlichen Richter
- BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
Befristung - Hochschulprofessoren
- BVerwG, 13.12.2017 - 6 A 7.16
Bundesnachrichtendienst muss Speicherung und Nutzung der Metadaten von durch Art. …
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 15.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 20.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- VG Freiburg, 29.11.2017 - 1 K 2506/15
Härtefall für einen Spielhallenbetreiber; Anwendbarkeit der Härtefallregelung bei …
- BVerwG, 14.12.2020 - 6 C 11.18
Beobachtung einer Einzelperson durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - 13 A 1100/12
Die E-Zigarette ist kein Arzneimittel
- BFH, 12.04.2023 - I R 44/22
Nichtberücksichtigung "finaler" Verluste einer italienischen Betriebsstätte
- BVerwG, 31.05.2022 - 6 C 2.20
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Datenerhebung nach PolG NRW a. F.
- VGH Bayern, 21.05.2019 - 17 P 18.2581
Übermittlung von sozialen Auswahlinformationen unterlegener Mitbewerber unter …
- BVerfG, 30.03.2022 - 2 BvR 2069/21
Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in die Türkei …
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 38.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- BVerfG, 09.05.2018 - 2 BvR 37/18
Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2022 - 5 B 1289/21
Anträge gegen polizeiliche Videoüberwachung an drei zentralen Plätzen in Köln …
- VG Berlin, 04.12.2018 - 4 K 495.17
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle: Berechnung des Mindestabstands zu einer …
- BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 31/21 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - einzuordnende Vereinbarung mit Arbeitgeber - …
- BFH, 10.05.2016 - X R 34/13
Änderung des Bescheids über die Feststellung des verbleibenden …
- LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 KR 2901/12
Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht einer ausländischen Rente - …
- BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 843/11
Angestellte Hochschulprofessoren - Gesetzgebungskompetenz
- VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von …
- BVerfG, 20.04.2022 - 2 BvR 1713/21
Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in die Türkei …
- BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 892/12
Verletzung der Vorlagepflicht im Zusammenhang mit dem sog. Policenmodell im …
- BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 723/12
Verletzung der Vorlagepflicht im Zusammenhang mit dem sog. Policenmodell im …
- VerfGH Thüringen, 15.01.2020 - VerfGH 12/18
Verfassungsbeschwerde
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 16.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 14.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 12.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- OLG Frankfurt, 05.04.2016 - 8 W 19/16
Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe gegenüber einem …
- FG Köln, 20.01.2016 - 9 K 3177/14
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Spenden an eine griechisch-katholische …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2022 - 5 B 264/21
Anträge gegen polizeiliche Videoüberwachung an drei zentralen Plätzen in Köln …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2018 - 1 S 13.18
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz Fehlerhaftigkeit der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2014 - 8 B 721/14
Anforderungen an die Veröffentlichung von Umweltinspektionsberichten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 13 B 192/13
Verletzung der informationellen Selbstbestimmung der betroffenen Lebensmittel- …
- BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 2.15
Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren …
- OLG Karlsruhe, 30.01.2019 - 6 VA 89/18
Anspruch auf Rückgabe oder Vernichtung von übersandten Urteilsabschriften
- VerfGH Thüringen, 21.05.2014 - VerfGH 13/11
Regelung der staatlichen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft verstößt …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13
Altersgrenze in der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerkes - …
- VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1695
Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen …
- OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
Arbeitsdatei Szenekundige Beamte; Daten, personenbezogene; Landesbeauftragter für …
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2018 - L 6 U 52/17
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - …
- BVerfG, 08.04.2015 - 2 BvR 35/12
Bei Nichtvorlage an den EuGH ist Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG nur dann verletzt, wenn …
- OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17
Einstweiliges Anordnungsverfahren gegen die Regulierungsbehörde: Anspruch eines …
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 459/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 461/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 463/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 464/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 22.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- VG Gelsenkirchen, 26.01.2024 - 15a K 4469/22
Rückkehrentscheidung; Berücksichtigungspflicht; Wohl des Kindes; familiäre …
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 462/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 465/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 13 B 238/13
"Hygienepranger" in Nordrhein-Westfalen gestoppt
- VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1709
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis …
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 460/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1126/14
Dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 13 B 215/13
"Hygienepranger" in Nordrhein-Westfalen gestoppt
- VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Missachtung der Corona-Verordnung
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-469/18
Belgische Staat - Vorabentscheidungsersuchen - Besteuerung - Recht auf einen …
- BVerfG, 29.04.2014 - 2 BvR 1572/10
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die unterbliebene Vorlage an den …
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 1 S 3351/21
Landesamt für Verfassungsschutz; Beobachtung eines Personenzusammenschlusses; …
- BGH, 10.06.2020 - 3 ZB 1/20
Richterliche Anordnung der Datenerhebung durch längerfristige Observation und den …
- OVG Niedersachsen, 14.01.2020 - 11 LC 191/17
Daten, personenbezogene; Datenschutz; JI-Richtlinie; Löschfrist; Löschung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - 5 B 226/14
Presse erhält im Eilverfahren keine Auskünfte vom Bundesamt für Verfassungsschutz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 11 B 2060/20
Streit um die Entziehung eines Triebfahrzeugführerscheins; Voraussetzungen für …
- VGH Bayern, 09.01.2019 - 12 CS 18.2658
Betriebsuntersagung eines Altersheims
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 35.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- OLG München, 01.04.2019 - 34 Wx 289/18
Anordnung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - L 6 AS 1480/15
Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
- OLG München, 15.05.2013 - OLGAusl 31 AuslA 442/13
- OVG Niedersachsen, 08.01.2019 - 13 LA 401/18
Beeidigung; Berufsfreiheit; Bestandsschutz; Dolmetscher; Erlöschen; Ermächtigung; …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2021 - LVerfG 3/14
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen landesrechtliche Regelungen …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2014 - 14 LB 1/13
Disziplinarverfahren gegen eine Lehrerin wegen Teilnahme an einem Streik während …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2014 - 14 LB 5/13
Streikverbot für Lehrer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2019 - 5 A 1809/16
Polizeiliche Datenerhebung durch längerfristige Observation bzw. den verdeckten …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Sa 1130/14
Haustarifvertrag - Bezugnahmeklausel - Auslegung - Folgen zeit- und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 1 B 8.13
Berufung; Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; …
- VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 66-IV-13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Sächsischen …
- VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13
Zum Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten und die Löschung dieser Daten …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 6 AS 1583/15
Beschwerde des Leistungsträgers gegen die einstweilige Verpflichtung zur …
- VerfGH Saarland, 19.06.2020 - Lv 8/19
- BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvQ 28/17
Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend den Abruf …
- SG Karlsruhe, 17.02.2014 - S 15 AS 343/14
Einstweiliger Rechtsschutz - abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage - …
- VG Köln, 30.11.2023 - 13 K 6661/18
- SG Karlsruhe, 07.08.2014 - S 15 AS 2508/14
Einstweiliger Rechtsschutz - keine Folgenabwägung - Grundsicherung für …
- VerfGH Saarland, 10.08.2020 - Lv 10/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 407/18
Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Universitätsprofessors …
- SG Karlsruhe, 29.12.2014 - S 15 AS 4229/14
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - …
- OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 B 420/21
Corona-Pandemie; Sperrfrist; Gastronomie; Beherbergungsverbot; Tourismus
- VG Köln, 23.11.2021 - 18 K 1451/21
- VerfGH Saarland, 10.08.2020 - Lv 9/19
- LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - L 11 R 3853/13
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen im SGB 6 über die Anrechnung von Erwerbs- und …
- VG Köln, 17.05.2022 - 18 K 259/22
- BSG, 21.08.2014 - B 5 R 28/14 B
- BSG, 18.08.2014 - B 5 R 394/13 B
- BSG, 25.11.2013 - B 13 R 365/13 B
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-1/21
Direktor na Direktsia "Obzhalvane i danachno-osiguritelna praktika" - …
- VGH Bayern, 21.08.2023 - 12 ZB 23.1134
Staatliche Festlegungen von Anforderungen für Pflegeheime
- VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 83-IV-21
Zulassen von Abweichungen vom Mindestabstand der Spielhallen unter …
- VG Augsburg, 08.02.2022 - Au 1 K 20.1668
Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer behördlichen (Verdachts) Meldung als sog. …
- OLG Zweibrücken, 17.10.2014 - 3 W 95/14
Anordnung der Identifizierung und Lokalisierung eines Mobiltelefons in …
- VG Berlin, 13.09.2013 - 4 L 504.13
Befristung einer Akkreditierung einer auf Dauer eingerichteten …
- VG Köln, 12.07.2021 - 18 K 6460/20
- VG Göttingen, 12.05.2021 - 1 A 193/17
Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Grundrechtseingriff, tiefgreifender; …
Rechtsprechung
BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer Besorgnis der Befangenheit ungeeignet
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 Abs 2 BVerfGG, § 19 BVerfGG
Verwerfung von Richterablehnungsgesuchen und Nichtannahmebeschluss: Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer Besorgnis der Befangenheit ungeeignet - Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem gegen den Betriebsarzt des früheren Arbeitgebers des Klägers geführten Schmerzensgeldverfahren; Zulässigkeit des Ablehungsgesuchs gegen einen Richter
- rewis.io
Verwerfung von Richterablehnungsgesuchen und Nichtannahmebeschluss: Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer Besorgnis der Befangenheit ungeeignet
- rechtsportal.de
Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem gegen den Betriebsarzt des früheren Arbeitgebers des Klägers geführten Schmerzensgeldverfahren; Zulässigkeit des Ablehungsgesuchs gegen einen Richter
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - 2 Sa 147/11
- LAG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - 2 Sa 147/11
- BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3360
- NVwZ 2013, 1335
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60
Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …
Auszug aus BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).Ebenso wenig, wie die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei für sich allein die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ), ist dies bei seiner Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Fall.
- BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51
Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12
Ebenso wenig, wie die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei für sich allein die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ), ist dies bei seiner Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Fall.Die Wertung dieser Vorschrift ist auch im Rahmen von § 19 BVerfGG zu beachten (vgl. BVerfGE 2, 295 ).
- BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09
Unzulässigkeit eines Richterablehnungsgesuchs mangels hinreichender Begründung - …
Auszug aus BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12
Der pauschale Verweis auf die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren derselben Beschwerdeführerin kann ferner die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -).
- VerfGH Bayern, 17.07.2000 - 3-VII-99
Auszug aus BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12
Diese stellt im Sinne des § 18 Abs. 2 BVerfGG einen ähnlich allgemeinen Gesichtspunkt dar wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - Vf.3-VII-99 -, NVwZ 2001, S. 917). - BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …
Auszug aus BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 15.12.1988 - 1 BvR 1487/87
Auszug aus BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12
a) Im Hinblick auf den Richter Eichberger ergibt sich die offensichtliche Unzulässigkeit daraus, dass der abgelehnte Richter nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87 -).
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
Ebenso wenig, wie die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei für sich allein die Besorgnis der Befangenheit begründen kann (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ), ist dies bei seiner Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Fall (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 6). - BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche …
Die pauschale Ablehnung einer ganzen Kammer ist jedoch ebenso offensichtlich unzulässig wie die Ablehnung einer Richterin, die - wie hier die Richterin Britz - nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 46, 200 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4). - LAG Hamburg, 09.08.2017 - 3 Sa 50/16
Prozessunfähigkeit wegen Querulantenwahns - Benachteiligung im …
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris).
- BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der …
Dass die Mitglieder der 1. Kammer des Ersten Senats im Beschluss vom 24. April 2020 eine Rechtsauffassung vertreten haben, die der Beschwerdeführer nicht teilt, ist danach gänzlich ungeeignet die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. zu alledem auch BVerfGE 133, 377 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 - Rn. 6;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2017 - 1 BvR 2428/16 -, Rn. 2m.w.N.). - LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15
Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit …
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 03.07.2013, 1 BvR 782/12, juris Rn 3). - VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13
Straßenreinigungsgebühren
Enthält aber ein Ablehnungsgesuch nur Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist der Antrag bereits offensichtlich unzulässig (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, NVwZ 2013, 1335; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2013 - 5 B 16.13 -, Juris). - BAG, 11.01.2018 - 8 AZA 83/17
Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozessunfähigkeit - Zweifel an …
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter/innen und diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (BVerfG 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 - Rn. 3 mwN) . - BFH, 22.05.2017 - V B 133/16
Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten - …
Deshalb kann aus der im Rahmen einer früheren richterlichen Entscheidung vertretenen, für den Betroffenen ungünstigen Rechtsansicht allein kein Ablehnungsgrund hergeleitet werden, auch wenn diese Auffassung falsch sein sollte (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 1577, Rz 23;… in BFH/NV 2016, 575, Rz 6;… in BFH/NV 2014, 1574, Rz 7;… vom 29. Juli 1998 VII S 11/98, BFH/NV 1999, 201, Rz 16;… vom 7. September 1994 II B 70/94, BFH/NV 1995, 414, Rz 10;… vom 14. Dezember 1992 X B 70/92, BFH/NV 1994, 36, Rz 16; vom 27. Mai 1992 V S 3/92, n.v., Rz 23;… vom 2. September 1991 XI B 27/90, BFH/NV 1992, 124, Rz 11;… vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708, Rz 9; vom 17. Juli 1974 VIII B 29/74, BFHE 112, 457, BStBl II 1974, 638, Rz 15; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2011 V ZR 8/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 450, Rz 7; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 3. Juli 2013 1 BvR 782/12, n.v., Rz 7). - BVerfG, 27.01.2022 - 1 BvR 2635/21
Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme einer nicht hinreichend …
Doch ist ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ebenso offensichtlich unzulässig wie die Ablehnung von Richtern und Richterinnen, die nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (vgl. BVerfGE 46, 200 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4).1 BvR 782/12.
- BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 750/19
Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines …
Die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 7 und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 3).Die Ablehnung der Richterin König und des Richters Huber ist darüber hinaus auch deshalb offensichtlich unzulässig, weil diese Richter nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 4 und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 4).
- BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 80/19
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich …
- LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13
Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über einen unzulässigen oder …
- BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15
Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend den Einsatz bewaffneter deutscher …
- BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17
Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2020 - 6 Sa 226/19
Unzulässige Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil - Nichtverhandeln - …
- BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie unzulässiger Ablehnungsgesuche und …
- BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche und Nichtannahme einer …
- BVerfG, 14.06.2017 - 1 BvR 2428/16
Ablehnungsantrag und Verfassungsbeschwerde erfolglos
- BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19
Ablehnung eines Richters an der Mitwirkung wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 2604/21
Verwerfung von offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme …
- BSG, 08.08.2018 - B 1 KR 12/18 C
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2007 - L 10 SF 4/20
- LSG Bayern, 20.05.2022 - L 2 SF 103/22
Sozialgerichtsverfahren: Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrages nach …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2020 - L 16 KR 463/19
- BPatG, 09.08.2017 - 29 W (pat) 48/17
Markenbeschwerdeverfahren - "Ablehnungsgesuch" - gänzliche Ungeeignetheit der …
- BVerfG, 27.01.2020 - 2 BvR 198/18
Mitwirkung an vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben …
- VGH Bayern, 16.02.2015 - 7 ZB 14.357
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung der Offenbarung der …
- LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16
Erfolgloser Befangenheitsantrag wegen offensichtlicher Unzulässigkeit
- VerfGH Thüringen, 15.06.2022 - VerfGH 22/20
Beschluss Anhörungsrüge
- BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 30/19
Verwerfung offensichtlich unzureichend begründeter Ablehnungsgesuche
- BVerfG, 22.04.2020 - 1 BvR 635/20
Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und Verfassungsbeschwerde nicht …
- OVG Saarland, 23.05.2017 - 2 D 379/17
Ablehnungsgesuch bezüglich des gesamten Spruchkörpers; dienstliche Stellungnahme …
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2016 - NC 9 S 65/15
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester außerhalb der …
- LAG Hamburg, 25.07.2023 - 4 Ta 10/22
Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs - Richter der Gerichtsbarkeit - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2020 - 6 Sa 227/19
Unzulässige Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil - Nichtverhandeln - …
- VerfGH Thüringen, 15.06.2022 - VerfGH 112/20
Beschluss Anhörungsrüge
- BVerfG, 15.06.2020 - 2 BvC 51/19
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und einer Wahlprüfungsbeschwerde
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2017 - 13 A 1929/17
- VerfGH Berlin, 22.01.2016 - VerfGH 152/15
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch, wenn dieses sich im Wesentlichen in …
- VG Karlsruhe, 23.07.2015 - 7 K 2180/15
Festsetzung einer Verfahrensgebühr; Nichtbenennung eines Prozessbevollmächtigten …
Rechtsprechung
StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsgerichtshof
Landesgesetzliches Umschlagverbot für Kernbrennstoffe; Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs Bremen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bremen.de (Pressemitteilung)
Landesgesetzliches Umschlagverbot für Kernbrennstoffe; Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs Bremen
- lto.de (Kurzinformation)
Klage gegen Atomtransportverbot gescheitert - Bremer Staatsgerichtshof erklärt sich für unzuständig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Normenkontrollantrag gegen das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes unzulässig - Staatsgerichtshof Bremen zum landesgesetzlichen Umschlagverbot für Kernbrennstoffe
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 70, Art. 73 Abs. 1 Nr. 14, Art. 87 c, Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG
Durch das LVerfG
Papierfundstellen
- NVwZ 2013, 1335
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (29)
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Auszug aus StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof (…Urt. v. 6.9.2005, a. a. O., S. 410) hat sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1982 (2 BvH 1/82 u. a. - BVerfGE 60, 175) gestützt und die in Anspruch genommene Prüfbefugnis im Übrigen nicht weiter begründet.In diesem Punkt grenzt sich die Entscheidung vom 7. Mai 2001 ausdrücklich von dem Beschluss vom 24. März 1982 ab (2 BvH 1/82 u. a. - BVerfGE 60, 175, 205), in dem der Hessische Staatsgerichtshof als gehalten angesehen wurde, ein Landesgesetz auf seine Vereinbarkeit mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu überprüfen.
Art. 100 Abs. 3 GG verdeutlicht zum einen, dass auch die Auslegung des Grundgesetzes Gegenstand der Rechtsfindung des Verfassungsgerichts eines Landes sein kann, also insbesondere bei Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes eine Rolle spielen kann (BVerfG, Beschl. v. 24.3.1982 - 2 BvH 1, 2/82, 2 BvR 233/82 - BVerfGE 60, 175, 206).
Das wegen dieser Entscheidung angerufene Bundesverfassungsgericht hat die rechtliche Beurteilung des Hessischen Staatsgerichtshofs ausdrücklich geteilt (BVerfG, Beschl. v. 24.3.1982, a.a.O., 205).
- BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00
Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein
Auszug aus StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12
Einer vergleichbaren Norm in der Landesverfassung Schleswig-Holstein habe das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7. Mai 2001 (BVerfGE 103, 332) ausdrücklich den Charakter einer solchen Öffnungsklausel abgesprochen.Davon geht auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 7. Mai 2001 aus, in der es auf der Grundlage von Art. 99 GG als Landesverfassungsgericht für das Land Schleswig-Holstein tätig geworden ist (Beschl. v. 7.5.2001 - 2 BvK 1/00 - BVerfGE 103, 332, 357).
Die Reichweite ihrer Befugnisse können die Länder unmittelbar aus dem Grundgesetz ablesen (BVerfG, Beschl. v. 7.5.2001 - 2 BvK 1/00 - BVerfGE 103, 332, 357).
Das Bundesverfassungsgericht hat überdies, und zwar in seiner Eigenschaft als Landesverfassungsgericht des Landes Schleswig-Holstein (Art. 99 GG), zu der Frage Stellung genommen, ob Art. 1 Schl.- H. Verf. eine Öffnungsnorm in Richtung auf die bundesstaatliche Kompetenzordnung darstellt (BVerfG, Beschl. v. 7.5.2001 - 2 BvK 1/00 - BVerfGE 103, 332, 357/358).
- StGH Bremen, 05.01.1957 - St 2/56
Zu den Bürgerschafts- und Stadtbürgerschaftsmandaten der Abgeordneten, die der …
Auszug aus StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12
Der Staatsgerichtshof hat ausdrücklich anerkannt, dass er zur Prüfung dieser bundesrechtlichen Vorfrage befugt ist (StGH, Ent. v. 5.1.1957 - St 2/56 - BremStGHE 1, 73, 76; Ent. v. 12.7.1967 - St 2/66 - BremStGHE 1, 145, 150).So heißt es etwa in der Entscheidung vom 5. Januar 1957 (St 2/56 - BremStGHE 1, 73, 77), die Bundesländer führten unbeschadet ihrer Eigenständigkeit kein Sonderleben, sondern seien dem bundesstaatlichen Ganzen eingeordnet.
Er hat hervorgehoben, dass sich aus der bundesstaatlichen Struktur des Gliedstaates ergibt, dass die Länder unbeschadet ihrer Eigenständigkeit kein Sonderleben führen, sondern dem bundesstaatlichen Ganzen eingeordnet sind (Ent. v. 5.1.1957 - St 2/56 - BremStGHE 1, 73, 77).
Er hat hervorgehoben, dass die Landesverfassung so auszulegen und anzuwenden ist, wie sie geltendes Recht ist, nicht so, wie sie ohne Bestehen des Bundes geltendes Recht wäre oder vor seinem Entstehen geltendes Recht war (Ent. v. 5.1.1957 - St 2/56 - BremStGHE 1, 73, 77;… Urt. v. 15.1.2002 - St 1/01 - BremStGHE 7, 9, 21).
- StGH Bremen, 30.11.1983 - St 1/83
Zur Frage, ob die Landesverfassung es dem Senat verbietet, politische Parteien im …
Auszug aus StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12
Auch der Staatsgerichtshof hat wiederholt bekräftigt, dass Art. 21 Abs. 1 GG in das Landesverfassungsrecht hinein wirkt, d. h. Bestandteil der Landesverfassung ist (StGH, Ent. v. 30.11.1983 - St 1/83 - BremStGHE 4, 74, 81;… Urt. v. 27.2.2004 - St 1/03 - BremStGHE 7, 40, 52).In der Entscheidung vom 30.11.1983 (St 1/83 - BremStGHE 4, 74, 80) hat er dabei ausdrücklich auf Art. 64 BremLV Bezug genommen.
Dass Art. 64 BremLV kein bloßer Programmsatz ist, sondern Rechtpflichten gegenüber den anderen Gliedern des Bundesstaates begründet, ist vom Staatsgerichtshof bereits ausdrücklich anerkannt worden (Ent. v. 30.11.1983 - St 1/83 - BremStGHE 4, 74, 80).
Der Staatsgerichtshof hat dies für Art. 21 GG angenommen (vgl. Ent. vom 30.11.1983 - St 1/83 - BremStGHE 4, 74, 81;… Urt. v. 27.2.2004 - St 1/03 - BremStGHE 7, 40, 52), ebenso für Art. 33 Abs. 4 GG (Ent. v. 15.1.2002 - St 1/01 - BremStGHE 7, 9, 21, 37).
- StGH Bremen, 15.01.2002 - St 1/01
Die Gewährleistung der parlamentarischen Verantwortung und Kontrolle bei der …
Auszug aus StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12
In der Entscheidung vom 15. Januar 2002 (St 1/01 - BremStGHE 7, 9, 21) hat der Staatsgerichtshof unter Bezugnahme auf die vorstehend zitierte Rechtsprechung auf die Bindungswirkung bundesverfassungsrechtlicher Normen für das bremische Verfassungsleben und seine Organe abgestellt.Der Staatsgerichtshof hat dies für Art. 21 GG angenommen (vgl. Ent. vom 30.11.1983 - St 1/83 - BremStGHE 4, 74, 81;… Urt. v. 27.2.2004 - St 1/03 - BremStGHE 7, 40, 52), ebenso für Art. 33 Abs. 4 GG (Ent. v. 15.1.2002 - St 1/01 - BremStGHE 7, 9, 21, 37).
Er hat hervorgehoben, dass die Landesverfassung so auszulegen und anzuwenden ist, wie sie geltendes Recht ist, nicht so, wie sie ohne Bestehen des Bundes geltendes Recht wäre oder vor seinem Entstehen geltendes Recht war (Ent. v. 5.1.1957 - St 2/56 - BremStGHE 1, 73, 77; Urt. v. 15.1.2002 - St 1/01 - BremStGHE 7, 9, 21).
- StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1714
Allzuständigkeit; Aufgabenverteilungsprinzip; Ballungsraum; Demokratie; …
Auszug aus StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12
Der Hessische Staatsgerichtshof hat allerdings nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2001 seine Rechtsprechung geändert und verneint nunmehr seine Prüfungsbefugnis (Urt. v. 4.5.2004 - P. St. 1714 - DVBl. 2004, 1022, 1031).Soweit der Hessische Staatsgerichtshof diese Rechtsprechung inzwischen aufgegeben hat (Urt. v. 4.5.2004 - B. St. 1714 - DVBl. 2004, 1022, 1031), kann das nicht überzeugen.
- EG Freiburg, 05.08.1991 - 5/91
Auszug aus StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12
Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 19.5.1992 - 5/91 - NVwZ 1993, 57, 59) sowie der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (…Urt. v. 2.11.2000 - VGH N 2/00 - NVwZ 2001, 553, 554) haben sich dabei ausdrücklich auf die Gliedstaatsklausel der Landesverfassung bezogen.Sie seien damit auch Inhalt des materiellen Landesverfassungsrechts (Urt. v. 19.5.1992 - 5/91 - NVwZ 1993, 57, 59).
- VerfG Brandenburg, 20.03.2003 - VfGBbg 54/01
Überbürdung der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz …
Auszug aus StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg sieht in dem Rechtsstaatsgebot des Art. 2 Bbg.Verf. die Grundlage für die Prüfung, ob das Landesrecht die bundesstaatliche Kompetenzordnung wahrt (Urt. v. 20.3.2003 - 54/01 - DVBl. 2003, 938, 939).Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg führt aus, dass das Rechtsstaatsprinzip es dem Landesgesetzgeber untersage, Landesrecht zu schaffen, ohne dazu befugt zu sein (Urt. v. 20.3.2003 - 54/01 - DVBl. 2003, 938, 939).
- VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
Popularklage: Aus Gemeinwohlgründen keine Verletzung der negativen …
Auszug aus StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof sieht gleichfalls in dem landesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebot des Art. 3 Abs. 1 Bay.Verf. eine Grundlage für die landesverfassungsgerichtliche Kompetenzkontrolle (st. Rspr., vgl. BayVerfGH, Ent. v. 20.6.2008 - Vf. 14-VII-00, DÖV 2008, 820; Ent. v. 3.2.2009 - Vf. 111-IX-08, BayVBl. 2009, 300).Auch nach Ansicht des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs kann ein gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes verstoßendes Landesgesetz das landesverfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip verletzen, der Verfassungsgerichtshof beschränkt seine Überprüfung insoweit auf schwerwiegende, besonders krasse Eingriffe in die Rechtsordnung (vgl. Ent. v. 20.6.2008 - Vf. 14-VII-00 - DÖV 2008, 820; Ent. v. 3.2.2009 - Vf. 111-IX- 08 - BayVBl. 2009, 300).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.1992 - VerfGH 5/91
Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs - Erhöhung der …
Auszug aus StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12
Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 19.5.1992 - 5/91 - NVwZ 1993, 57, 59) sowie der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (…Urt. v. 2.11.2000 - VGH N 2/00 - NVwZ 2001, 553, 554) haben sich dabei ausdrücklich auf die Gliedstaatsklausel der Landesverfassung bezogen.Sie seien damit auch Inhalt des materiellen Landesverfassungsrechts (Urt. v. 19.5.1992 - 5/91 - NVwZ 1993, 57, 59).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - VGH N 2/00
Landesgesetzliche Ermächtigung zur Bejagung von Rabenkrähe und Elster mit Verf RP …
- StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren
- StGH Bremen, 12.07.1967 - St 2/66
Auslegung des Art. 94 BremLV über den Umfang der Indemnität
- VerfG Hamburg, 15.01.2013 - HVerfG 2/11
Drei-Prozent-Sperrklausel verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben der …
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
- StGH Niedersachsen, 06.09.2005 - StGH 4/04
Normenkontrollverfahren: Weitgehender Ausschluss mittelbarer Beteiligung von …
- StGH Bremen, 29.01.1996 - St 1/94
Zum Umfang der dem Petitionsausschuß der Bremischen Bürgerschaft in Art.105 Abs.5 …
- VerfGH Bayern, 03.02.2009 - 111-IX-08
Volksbegehren Bayerisches Mindestlohngesetz
- BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82
Laternengarage
- BVerfG, 29.10.1958 - 2 BvL 19/56
Helgoland-Gesetz
- BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69
Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz
- StGH Bremen, 09.06.1986 - St 2/85
Verfahren über die Zulassung eines Volksbegehrens für den Gesetzentwurf zur …
- StGH Hessen, 15.01.1982 - P.St. 947
Startbahn West - Zulassungsvoraussetzungen für ein Volksbegehren
- StGH Bremen, 29.09.1956 - St 3/51
Aufhebung des Beschlusses vom 27.05.1952
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
- BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58
Neugliederung Hessen
- BVerfG, 02.02.1960 - 2 BvF 5/58
Bundesgerichte
- StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73
Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Juristenausbildungsgesetzes
- BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15
Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen …
Am 4. Mai 2012 stellten 20 Abgeordnete der Bürgerschaftsfraktion der CDU einen Normenkontrollantrag zum Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, um die Verfassungsmäßigkeit des Änderungsgesetzes zu überprüfen (vgl. StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, juris, Rn. 8).Etwas anderes gelte lediglich für Bestimmungen der Landesverfassung; darum gehe es in diesem Fall jedoch nicht (vgl. StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, juris, Rn. 42 ff.).
Das gelte schließlich auch, soweit mit einem weiteren Hilfsantrag ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zu der Frage erstrebt worden sei, welche Vorgaben der Warenverkehrs- (Art. 34 AEUV) und der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) für das angegriffene Gesetz entnommen werden könnten (vgl. StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, juris, Rn. 74 f.).
Das gelte auch für den Transport von Kernbrennstoffen (vgl. StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, juris, Rn. 109 ff.).
Der Kompetenztitel des Art. 73 Abs. 1 Nr. 14 GG umfasst daher insbesondere auch Regelungen zu deren Transport (vgl. StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, Rn. 109, juris ;… Uhle, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 73 Rn. 295 ;… Schwarz, DÖV 2012, S. 457 ;… Wittreck, in: Dreier, GG, Bd. 2, 3. Aufl. 2015, Art. 73 Rn. 85).
Die (ursprüngliche) Widmung kann insbesondere auf konkrete Verkehre oder einzelne Umschlagsarten sowie auf bestimmte Hafenteile oder -anlagen beschränkt werden (vgl. OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 28. April 2016 - 4 LB 9/15 -, juris, Rn. 75; StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, juris, Rn. 120 ;… Müller, in: Infrastruktur-Recht - Festschrift für Wilfried Erbguth, 2019, S. 607 ;… Papier, Recht der öffentlichen Sachen, 3. Aufl. 1998, S. 56 f.;… Petersen, Deutsches Küstenrecht, 1989, S. 265 ff.).
aa) § 2 Abs. 3 BremHafenbetrG schließt eine spezifische Transportleistung, nämlich den Umschlag (vgl. § 4 Nr. 9 BremHafenbetrG) von Kernbrennstoffen in den Bremer Häfen - trotz der hierfür vorhandenen Infrastruktur (vgl. StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, juris, Rn. 122 ) - unmittelbar aus.
Der Sache nach handelt es sich um ein Verbot (vgl. StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, juris, Rn. 114 ), das nicht nur eine Vorfrage von Atomtransporten betrifft, sondern sich unmittelbar auf den Transport auswirkt (vgl. StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, juris, Rn. 116 ;… Uhle, in: Liber Amicorum für Ulrich Büdenbender zum 70. Geburtstag, 2018, S. 45 ).
Die Teilentwidmung erschöpft sich in dem Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe und schafft insoweit ein Sonderrecht zu § 4 AtG, wonach der Transport - unter Beachtung strenger Sicherheitsvorschriften und nach erteilter Genehmigung - grundsätzlich zulässig ist (vgl. StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, juris, Rn. 122 ).
Die vom bremischen Gesetzgeber herangezogene Rechtsfigur der Teilentwidmung (…vgl. Bremische Bürgerschaft, Drucks 18/96, S. 1 f.;… Drucks 18/197, S. 2, 11) führt hier zu keiner anderen Bewertung (vgl. StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, juris, Rn. 120 ;… Uhle, in: Liber Amicorum für Ulrich Büdenbender zum 70. Geburtstag, 2018, S. 45 ).
cc) § 2 Abs. 3 BremHafenbetrG ist auch aufgrund seiner Wirkungen als eine spezifisch atomrechtliche Regelung zu qualifizieren (vgl. StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, juris, Rn. 107 ).
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
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Es kann daher offengelassen werden, ob dem Staatsgerichtshof für den Fall der Feststellung eines Verstoßes gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes eine eigene Verwerfungskompetenz zukäme - etwa weil sich das Landesverfassungsrecht für die Kompetenznormen des Grundgesetzes öffnet (so VerfGH NRW, Urteil vom 19.5.1992 - 5/91 -, NVwZ 1993, 57, 59; VerfGH Sachsen…, Urteil vom 21.6.2012 - Vf. 77-II-11 -, Juris Rn. 93 ff.; a.A. StGH Bremen, Urteil vom 12.4.2013 - St 1/12 -, Juris Rn. 47 ff.; StGH Hessen…, Beschluss vom 12.2.2014 - P.St. 2406 -, Juris Rn. 29 ff.;… auf das Vorliegen eines "offensichtlichen und schwerwiegenden Eingriffs in die Rechtsordnung" abstellend Bay. VerfGH, Entscheidung vom 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, Juris Rn. 75 ff.) oder weil die Kompetenznormen des Grundgesetzes die Grenze der Gesetzgebungsbefugnis der Landesstaatsgewalt bilden und die Überprüfung der Vereinbarkeit eines Gesetzes mit der Landesverfassung daher auch die Frage einschließt, ob das Land für die betroffene Materie gesetzgebungsbefugt ist (so etwa VerfGH RP, Urteil vom 13.5.2014 - VGH B 35/12;… für das Bestehen einer Prüfungs-, nicht aber einer eigenen Verwerfungskompetenz der Landesverfassungsgerichte: Benda, in: Benda/Klein , Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2012, § 2 Rn. 54). - VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13
Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter …
Die Verpflichtung zur Wahrung der grundgesetzlichen Kompetenzordnung als einem Kernelement der bundesstaatlichen Verfasstheit ergibt sich zudem aus der Gliedstaatsklausel in Art. 1 Abs. 2 VvB (entsprechend: VerfGH NW…, Urteil vom 19. Mai 1992 - 5/91 -, juris Rn. 54, 65 und 66; VerfGH Rh-Pf…, Urteil vom 2. November 2000 - VGH N 2/00 -, juris Rn. 14; SächsVerfGH…, Urteil vom 21. Juni 2012 - Vf. 77-II-11 -, juris Rn. 93;… vgl. auch Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand: Juli 2007, § 85 Rn. 31; a. A. zu Art. 64 der Bremischen Landesverfassung: BremStGH, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, juris, Rn. 47 ff. und Sondervotum Rn. 81 ff. m. w. N. zum Streitstand). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12
Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
b) Hieran hält der Verfassungsgerichtshof auch in Ansehung anderslautender verfassungsgerichtlicher Entscheidungen (BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00 -, BVerfGE 103, 332 [356 ff.]; StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, NordÖR 2013, 357 [358 ff.]; HessStGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - P. St. 1714 -, DVBl. 2004, 1022 [1030 f.]) fest.Schließlich steht auch die Befürchtung, eine Überprüfung anhand der grundgesetzlichen Aufteilung der Legislativkompetenzen könne in der Praxis zu einer möglicherweise vom Grundgesetz - zumindest in dessen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht - nicht geforderten und daher zu weitgehenden Einschränkung des Landesgesetzgebers führen, ohne dass dieser die Möglichkeit habe, das Bundesverfassungsgericht zur Klärung dieser Frage anzurufen (StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, NordÖR 2013, 357 [361]), einer Auslegung der Gesetzgebungszuständigkeiten des Grundgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof nicht entgegen.
- VG Bremen, 09.07.2015 - 5 K 171/13
Genehmigungsbedürftigkeit des Umschlags von Kernbrennstoffen in den Bremischen …
Nach ihrem sachlichen Gehalt sei die Regelung nicht auf eine Teilentwidmung der bremischen Häfen sondern auf ein Transportverbot für Kernbrennstoffe gerichtet (vgl. BremStGH, Urt. v. 12.04.2013 - St 1/12, E 8, 198 ff.).Die Widmung eines Hafens kann je nach Zuordnung durch Satzung der Gemeinde oder durch Landesgesetz erfolgen (vgl. Lagoni, NordÖR 2012, 335 (336); BremStGH, Urt. v. 12.04.2013 - St 1/12, E 8, 198 (220), abweichende Meinung).
Das Umschlagsverbot stellt deshalb der Sache ein atomrechtliches Transportverbot dar (vgl. BremStGH, Urt. v. 12.04.2013 - St 1/12, E 8, 198 (229 f.), abweichende Meinung).
18/197 v. 16.01.2012, S. 2, 11; siehe außerdem BremStGH, Urt. v. 12.04.2013 - St 1/12, E 8, 198 (230); abweichende Meinung).
Für eigene atomrechtiche Regelungen der Länder ist daneben kein Raum (vgl. BremStGH, Urt. v. 12.04.2013 - St 1/12, E 8, 198 (232), abweichende Meinung).
Für eigene atomrechtliche Regelungen der Länder ist daneben kein Raum (vgl. BremStGH, Urt. v. 12.04.2013 - St 1/12, E 8, 198 (232), abweichende Meinung).