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Rechtsprechung
   EuGH, 29.11.2012 - C-182/11, C-183/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36998
EuGH, 29.11.2012 - C-182/11, C-183/11 (https://dejure.org/2012,36998)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2012 - C-182/11, C-183/11 (https://dejure.org/2012,36998)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2012 - C-182/11, C-183/11 (https://dejure.org/2012,36998)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentlicher Auftraggeber, der über eine rechtlich von ihm getrennte beauftragte Einrichtung eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt - Keine Verpflichtung, ein Vergabeverfahren nach den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Econord

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentlicher Auftraggeber, der über eine rechtlich von ihm getrennte beauftragte Einrichtung eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt - Keine Verpflichtung, ein Vergabeverfahren nach den ...

  • EU-Kommission

    Econord

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentlicher Auftraggeber, der über eine rechtlich von ihm getrennte beauftragte Einrichtung eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt - Keine Verpflichtung, ein Vergabeverfahren nach den ...

  • Wolters Kluwer

    Freihändige Vergabe einer Dienstleistung im öffentlichen Interesse bei Errichtung einer öffentlichen Stelle zur Erfüllung der Gemeinwohlaufgabe öffentlicher Auftraggeber

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freihändige Vergabe einer Dienstleistung im öffentlichen Interesse bei Errichtung einer öffentlichen Stelle zur Erfüllung der Gemeinwohlaufgabe öffentlicher Auftraggeber; Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Consiglio di Stato

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit einer ‚In-house‘-Vergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Zulässigkeit von Inhouse-Geschäften bei nur geringfügiger Beteiligung an einer öffentlichen Gesellschaft - "Econord"

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Econord

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Inhouse-Geschäfte bei Minderheitsbeteiligungen erschwert

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH zu Anforderungen der vergaberechtsfreien In-House-Vergabe

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Econord

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien) - Auslegung der Art 49 AEUV und 56 AEUV - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Betrauung ohne Ausschreibung - Konzession des städtischen Gesundheitsdienstes durch zwei öffentliche Behörden ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 788
  • EuZW 2013, 110
  • NZBau 2013, 55
  • BauR 2013, 648
  • VergabeR 2013, 202
  • ZfBR 2013, 186
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    In den späteren Urteilen vom 19. April 2007, Asemfo (C-295/05, Slg. 2007, I-2999), vom 17. Juli 2008, Kommission/Italien (C-371/05), und vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-8457), habe der Gerichtshof jedoch eine Öffnung vorgenommen und die Voraussetzungen gelockert, unter denen die Ausübung einer "Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen" zu bejahen sei.

    Hierbei muss die Möglichkeit gegeben sein, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (Urteile Parking Brixen, Randnr. 65, Coditel Brabant, Randnr. 28, und Sea, Randnr. 65).

    Der Gerichtshof verlangt auch, dass diese Kontrolle wirksam ist (Urteil Coditel Brabant, Randnr. 46).

    Nach der Rechtsprechung kann bei Einschaltung einer von mehreren öffentlichen Stellen gemeinsam gehaltenen Einrichtung die "Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen" von diesen Stellen gemeinsam ausgeübt werden, ohne dass es notwendig wäre, dass diese Kontrolle von jeder von ihnen einzeln ausgeübt wird (in diesem Sinne Urteile Coditel Brabant, Randnrn.

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    Der Consiglio di Stato trägt vor, dass der Gerichtshof im Urteil vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, Slg. 2005, I-8585), ziemlich strenge Voraussetzungen für die Anerkennung einer "Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen" aufgestellt und in diesem Zusammenhang zahlreiche konkrete Indizien angeführt habe.

    Hierbei muss die Möglichkeit gegeben sein, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (Urteile Parking Brixen, Randnr. 65, Coditel Brabant, Randnr. 28, und Sea, Randnr. 65).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-371/05

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    In den späteren Urteilen vom 19. April 2007, Asemfo (C-295/05, Slg. 2007, I-2999), vom 17. Juli 2008, Kommission/Italien (C-371/05), und vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-8457), habe der Gerichtshof jedoch eine Öffnung vorgenommen und die Voraussetzungen gelockert, unter denen die Ausübung einer "Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen" zu bejahen sei.

    Mit anderen Worten muss der öffentliche Auftraggeber in der Lage sein, eine strukturelle und funktionelle Kontrolle über diese Einrichtung auszuüben (Urteil Kommission/Italien, Randnr. 26).

  • EuGH, 25.10.2012 - C-553/11

    Rintisch - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 Abs. 1 und 2 Buchst. a -

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 25. Oktober 2012, Rintisch, C-553/11, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts kann demnach nur dann zurückgewiesen werden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil Rintisch, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    Der Consiglio di Stato führt aus, dass das Urteil vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, Slg. 1999, I-8121), Ausgangspunkt der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für die freihändige Vergabe öffentlicher Dienstleistungen sei.

    Nach feststehender Rechtsprechung ist ein öffentlicher Auftraggeber wie eine Gebietskörperschaft davon befreit, ein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags durchzuführen, wenn er über die beauftragte Einrichtung eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt und diese Einrichtung zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für den oder die öffentlichen Auftraggeber verrichtet, die ihre Anteile innehaben (Urteil Teckal, Randnr. 50).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Frage, ob es sich um eine Dienstleistungskonzession oder um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag handelt, und in letzterem Fall, ob der Auftragswert den in den Unionsvorschriften vorgesehenen Schwellenwert erreicht, ohne Auswirkung auf die vom Gerichtshof zu gebende Antwort auf die Vorlagefrage ist, da die Ausnahme von der Anwendung der Unionsrechtsvorschriften, wenn die Voraussetzungen für die Ausübung einer "Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen" erfüllt sind, auf alle diese Sachverhalte anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2009, Sea, C-573/07, Slg. 2009, I-8127, Randnrn. 31 bis 40).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    Hat ein öffentlicher Auftraggeber innerhalb einer gemeinsam gehaltenen beauftragten Einrichtung eine Stellung inne, die ihm nicht die geringste Möglichkeit einer Beteiligung an der Kontrolle über diese Einrichtung sichert, würde damit nämlich einer Umgehung der unionsrechtlichen Vorschriften über öffentliche Aufträge und Dienstleistungskonzessionen Tür und Tor geöffnet, da ein rein formaler Beitritt zu einer solchen Einrichtung oder deren gemeinsamem Leitungsorgan diesen öffentlichen Auftraggeber von der Verpflichtung befreien würde, ein Ausschreibungsverfahren nach den Unionsvorschriften durchzuführen, obwohl er bei dieser Einrichtung in keiner Weise an der Ausübung der "Kontrolle wie über eigene Dienststellen" beteiligt wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 24).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    In den späteren Urteilen vom 19. April 2007, Asemfo (C-295/05, Slg. 2007, I-2999), vom 17. Juli 2008, Kommission/Italien (C-371/05), und vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-8457), habe der Gerichtshof jedoch eine Öffnung vorgenommen und die Voraussetzungen gelockert, unter denen die Ausübung einer "Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen" zu bejahen sei.
  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

    Busvergabe Heinsberg

    Im Übrigen kann bei Einschaltung einer von mehreren öffentlichen Stellen gemeinsam gehaltenen Einrichtung (hier der K   GmbH) nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die "Kontrolle wie über die eigene Dienststelle" von diesen Stellen gemeinsam ausgeübt werden, ohne dass es notwendig wäre, dass diese Kontrolle von jeder von ihnen einzeln ausgeübt wird (EuGH, Urteil vom 29. November 2012 - C-182/11 und C-183/11, VergR 2013, 202 Rn. 28 - Econord; zur Bejahung des Kontrollkriteriums bei geringer Beteiligungshöhe - dort 1 % - vgl. EuGH, VergabeR 2007, 487 Rn. 57 bis 61 - Asemfo).
  • EuGH, 08.05.2014 - C-15/13

    Datenlotsen Informationssysteme - Öffentliche Lieferaufträge - Richtlinie

    Der Gerichtshof hat die Wendung der "Kontrolle wie über eigene Dienststellen" noch weiter erläutert, indem er darauf hingewiesen hat, dass für den öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit gegeben sein muss, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen der beauftragten Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen, und dass die von dem öffentlichen Auftraggeber ausgeübte Kontrolle wirksam, strukturell und funktionell sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteil Econord, C-182/11 und C-183/11, EU:C:2012:758, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner hat der Gerichtshof anerkannt, dass die "Kontrolle wie über eigene Dienststellen" unter bestimmten Voraussetzungen von mehreren öffentliche Stellen gemeinsam ausgeübt werden kann, die gemeinsam die Anteile an der beauftragten Körperschaft halten (vgl. in diesem Sinne Urteil Econord, EU:C:2012:758, Rn. 28 bis 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.12.2016 - C-553/15

    Undis Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Die Ausnahme von der Anwendung der unionsrechtlichen Vorschriften kann zwar, wenn die Voraussetzungen für die "In-House"-Vergabeerfüllt sind, sowohl auf Sachverhalte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18 fallen, als auch auf Sachverhalte Anwendung finden, die hiervon ausgenommen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. November 2012, Econord, C-182/11 und C-183/11, EU:C:2012:758, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

    Zwischen der Stadtwerke L GmbH, die von der Antragsgegnerin gemäß § 108 Abs. 2 Satz 2 GWB kontrolliert wird, und der Beigeladenen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten der Stadtwerke L GmbH, welcher der Antragsgegnerin in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - C-573/07 - Sea , zitiert nach juris, Tz. 63; Urteil vom 29.11.2012 - C-182/11 und C-183/11, zitiert nach juris, Tz. 29) eine ausreichende Kontrolle sichert.
  • EuGH, 18.06.2020 - C-328/19

    Porin kaupunki

    Zweitens genügt unter der Annahme, dass nach einer Übertragung von Befugnissen im Sinne von Art. 4 Abs. 2 EUV in der Auslegung durch das Urteil vom 21. Dezember 2016, Remondis (C-51/15, EU:C:2016:985), das Erfordernis gilt, dass der öffentliche Auftraggeber, dem die Befugnisse übertragen wurden, und die anderen öffentlichen Auftraggeber, die auf die Ausübung der betreffenden Befugnis verzichtet haben, gemeinsam eine Kontrolle ausüben, die Feststellung, dass das Modell der "verantwortlichen Gemeinde" den Gemeinden, die einen Vertrag geschlossen haben, dem dieses Modell zugrunde liegt, auch wenn sie nicht am Kapital der Inhouse-Einrichtung beteiligt sind, die Möglichkeit bietet, wie die verantwortliche Gemeinde sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen des Auftragnehmers ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen und damit eine wirksame, strukturelle und funktionale Kontrolle über die Inhouse-Einrichtung auszuüben (vgl. entsprechend Urteile vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, EU:C:2005:605, Rn. 65; vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, EU:C:2006:308, Rn. 36; vom 29. November 2012, Econord, C-182/11 und C-183/11, EU:C:2012:758, Rn. 27, sowie vom 8. Mai 2014, Datenlotsen Informationssysteme, C-15/13, EU:C:2014:303, Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es eines ausschlaggebenden Entscheidungsrechts einzelner öffentlicher Auftraggeber bei der gemeinsamen Kontrolle eines gemischt-öffentlichen Unternehmens gerade nicht bedarf (EuGH, Urteile vom 29. November 2012, C-182/11 und C-183/11, Econord SpA - juris, Rn. 31 ff., und vom 10. September 2009, C-573/07, Sea - juris, Rn. 63).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 55/12

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers i.S. von § 97 Abs. 1 GWB

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerinnen ist eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle im Sinne der Rechtsprechung des EuGH zur Inhouse-Vergabe, die eine Beteiligung am Kapital der Einrichtung und eine Beteiligung an den Leitungsorganen erfordert (vgl. EuGH, Urteil vom 29.11.2012, C-182/11 und 183/11), hierzu nicht erforderlich.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-15/13

    Datenlotsen Informationssysteme - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG -

    4 - Vgl. z. B. Urteile Teckal (Rn. 50), vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau (C-26/03, Slg. 2005, I-1, Rn. 49), vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Rn. 62), vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei (C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Rn. 33), vom 19. April 2007, Asemfo (C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Rn. 55), vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-8457, Rn. 27), vom 10. September 2009, Sea (C-573/07, Slg. 2009, I-8127, Rn. 40), und vom 29. November 2012, Econord (C-182/11 und C-183/11, Rn. 25).

    21 - Vgl. Urteil Econord (Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    22 - Vgl. Urteil Econord (Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OLG München, 21.02.2013 - Verg 21/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung der positiven Kenntnis von einer

    Notwendig ist mit anderen Worten eine wirksame und gemeinsame strukturelle und funktionelle Kontrolle über die Einrichtung (vgl. zuletzt EuGH vom 29.11.2012, C-183/11), an der es vorliegend zweifelsfrei fehlt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-574/12

    Centro Hospitalar de Setúbal und SUCH - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    3 - Vgl. u. a. Urteile vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau (C-26/03, Slg. 2005, I-1, Rn. 49), vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Rn. 62), vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei (C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Rn. 33), vom 19. April 2007, Asociación Nacional de Empreses Forestales (C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Rn. 55), vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-8457, Rn. 27), vom 10. September 2009, Sea (C-573/07, Slg. 2009, I-8127, Rn. 40), vom 29. November 2012, Econord (C-182/11 und C-183/11, Rn. 25) und vom 19. Dezember 2012, 0rdine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u. a. (C-159/11, Rn. 32).

    11 - Vgl. Urteil Econord, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung.

    12 - Vgl. Urteil Econord, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung.

  • VK Westfalen, 02.07.2019 - VK 1-17/19

    Wann ist eine Vergabe ohne Bekanntmachung zulässig?

  • EuGH, 05.12.2013 - C-618/11

    TVI - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 11 Teil

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-279/12

    Fish Legal und Shirley - Zugang zu Umweltinformationen - Pflichten der Behörden -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2014 - C-557/13

    Lutz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. 4 und

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-187/16

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentliche

  • VK Hamburg, 18.02.2015 - Vgk FB 8/14

    Auch bei nur einem Bieter ist ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchzuführen!

  • VK Rheinland, 20.02.2019 - VK-52/18

    Wann wird eine "gemeinsame Kontrolle" über eine GmbH ausgeübt?

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-4/14

    Bohez - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001-

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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8749
BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12 (https://dejure.org/2013,8749)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12 (https://dejure.org/2013,8749)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 (https://dejure.org/2013,8749)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer im Disziplinarverfahren - Erfordernis einer Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 198 Abs 1 GVG, § 201 GVG, Art 6 Abs 1 MRK, Art 23 Abs 4 ÜberlVfRSchG
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer im Disziplinarverfahren - Erfordernis einer Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer vor Erhebung der ...

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen der Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.d. Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer in Fällen einer gebotenen Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer im Disziplinarverfahren - Erfordernis einer Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer vor Erhebung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EMRK Art. 6 Abs. 1; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Vorliegen der Voraussetzungen der Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.d. Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer in Fällen einer gebotenen Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 788
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
    Der angegriffene Beschluss ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil er keine Auslegungs- oder Anwendungsfehler der Vorschriften über die Revisionszulassung erkennen lässt, die die Annahme objektiver Willkür rechtfertigen oder die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches, beruhen (vgl. hierzu BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
    Der angegriffene Beschluss ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil er keine Auslegungs- oder Anwendungsfehler der Vorschriften über die Revisionszulassung erkennen lässt, die die Annahme objektiver Willkür rechtfertigen oder die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches, beruhen (vgl. hierzu BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ).
  • BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
    Nachdem ein erster Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in der gleichen Sache vom Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aufgehoben worden war (siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10 -, juris) und das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich in zwei anderen Verfahren entschieden hat, dass Art. 6 Abs. 1 EMRK auch unter Berücksichtigung der genannten Rechtsprechung kein Absehen von einer gebotenen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen könne (BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris, Rn. 84 ff. und Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 B 3.12 -, juris, Rn. 10 ff.), wies es die Revisionszulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers mit dem hier angegriffenen Beschluss erneut zurück.
  • BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11

    Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
    Denn der Beschwerdeführer hat es versäumt, beim zuständigen Oberverwaltungsgericht eine Klage auf angemessene Entschädigung für infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens erlittene Nachteile gemäß § 198 Abs. 1, § 201 GVG zu erheben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11, juris, Rn. 8 f.).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
    Denn der Beschwerdeführer hat es versäumt, beim zuständigen Oberverwaltungsgericht eine Klage auf angemessene Entschädigung für infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens erlittene Nachteile gemäß § 198 Abs. 1, § 201 GVG zu erheben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11, juris, Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 B 3.12

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Zweck der Disziplinarbefugnis; Verwirkung;

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
    Nachdem ein erster Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in der gleichen Sache vom Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aufgehoben worden war (siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10 -, juris) und das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich in zwei anderen Verfahren entschieden hat, dass Art. 6 Abs. 1 EMRK auch unter Berücksichtigung der genannten Rechtsprechung kein Absehen von einer gebotenen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen könne (BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris, Rn. 84 ff. und Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 B 3.12 -, juris, Rn. 10 ff.), wies es die Revisionszulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers mit dem hier angegriffenen Beschluss erneut zurück.
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
    Nachdem ein erster Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in der gleichen Sache vom Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aufgehoben worden war (siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10 -, juris) und das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich in zwei anderen Verfahren entschieden hat, dass Art. 6 Abs. 1 EMRK auch unter Berücksichtigung der genannten Rechtsprechung kein Absehen von einer gebotenen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen könne (BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris, Rn. 84 ff. und Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 B 3.12 -, juris, Rn. 10 ff.), wies es die Revisionszulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers mit dem hier angegriffenen Beschluss erneut zurück.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Die unangemessen lange Dauer des Disziplinarverfahrens steht auch der Aberkennung des Ruhegehalts nicht entgegen, wenn der Beamte während seiner Dienstzeit die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verwirkt hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - juris).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Die durch § 13 Abs. 2 Satz 2 BDG vorgeschriebene Gleichstellung eines Ruhestandsbeamten mit einem aktiven Beamten gilt auch für die Frage, ob und inwieweit die überlange Dauer des Disziplinarverfahrens bei der Bemessungsentscheidung zu berücksichtigen ist (Beschluss vom 1. Juni 2012 a.a.O. Rn. 8; das BVerfG hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 -).
  • VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18

    Aberkennung des Ruhegehalts

    Die unangemessen lange Dauer des Disziplinarverfahrens steht auch der Aberkennung des Ruhegehalts nicht entgegen, wenn der Beamte - wie hier - während seiner Dienstzeit die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verwirkt hat(BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12 - juris sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18

    Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

    Schließlich könnte aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK in den Fällen, in denen - wie vorliegend - nach einer Gesamtwürdigung bei einem Lebenszeitbeamten nicht auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen wäre, sondern eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme für ausreichend erachtet würde, eine unangemessen lange Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd berücksichtigt werden, wenn das disziplinarrechtliche Sanktionsbedürfnis wegen der mit dem Verfahren verbundenen Belastungen gemindert ist (stRpr., vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2.2013 - 2 C 3.12-, juris, Rn. 54 und zuletzt Urt. v. 10.12.2015 -2 C 50.13-, juris, Rn. 44 m.w.N. sowie Beschl. v. 10.10.2014 - 2 B 66.14 -, juris, Rn. 8 sowie BVerfG, Kammerbeschl. v. 28.1.2013 - 2 BvR 1912/12-, juris).
  • VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10

    Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts -

    Da einem Ruhestandsbeamten nach § 33 Abs. 1 Satz 2 LDG das Ruhegehalt aberkannt wird, wenn er als Beamter aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden müsste, gilt für ihn nichts anders (BVerfG, Beschluss vom 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 01.06.2012 - 2 B 123.11 -, ThürVBl 2012, 246).

    Daran ist auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.01.2013, a.a.O., sowie ausführlich dazu BVerwG, Beschlüsse vom 01.06.2012, a.a.O., und vom 16.05.2012 - 2 B 3.12 -, IÖD 2012, 166) und der Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl I S. 2302) festzuhalten (ausführlich dazu BVerwG, Urteil vom 29.03.2012, a.a.O.).

  • BGH, 13.11.2017 - NotSt (Brfg) 3/17

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verfahrenseinstellung bei Verletzung des

    Es vertritt vielmehr in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, selbst bei einer im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK unangemessenen Dauer eines Disziplinarverfahrens sei es nach inländischem Recht nicht gerechtfertigt, von der disziplinarrechtlich gebotenen Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis abzusehen (siehe nur BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 44.12, BeckRS 2014, 46335 Rn. 4 mwN sowie dazu BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12, NVwZ 2013, 788 f.).
  • OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizist; Weitergabe von Informationen an

    Das Bundesverfassungsgericht(Beschluss vom 28.1.2013 - 2 BvR 1912/12 -, juris) hat diese Rechtsauffassung ausdrücklich für vertretbar erachtet und deshalb eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht angenommen.
  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 5.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Aussprache der Maßnahme unter

    Nach der ständigen - und vom Bundesverfassungsgericht gebilligten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - NVwZ 2013, 788) - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann selbst bei einer überlangen Verfahrensdauer nicht von der disziplinarrechtlichen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden, wenn dies nach dem Ergebnis der für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme erforderlichen Gesamtwürdigung aller erschwerenden und mildernden Umstände des Dienstvergehens geboten ist.
  • VG Magdeburg, 13.12.2013 - 8 A 17/12

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage wegen Untreue eines Rechtspflegers; keine

    Dem steht auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte oder die Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011 nicht entgegen (ständige Rechtsprechung BVerwG: vgl. nur zuletzt: Urteil v. 28.02.2013, 2 C 3.12; Urteil v. 29.03.2012, 2 A 11.10; bestätigt durch BVerfG, Beschluss v. 28.01.2013, 2 BvR 1912/12; alle juris).

    Das verlorene Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf wiederhergestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 04.10.1977, 2 BvR 80/77; Beschl. v. 09.08.2006, 2 BvR 1002/05; zuletzt für Ruhestandsbeamte: Beschl. v. 28.01.2013, 2 BvR 1912/12; alle juris).

    Sie beruht vielmehr auf einem ihm zurechenbaren Verhalten (BVerwG, Urteil v. 21.06.2000, 1 D 49.99; vgl. nur zuletzt: Urteil v. 29.03.2012, 2 A 11/10; bestätigt durch BVerfG, Beschluss v. 28.01.2013, 2 BvR 1912/12; alle juris).

  • OVG Sachsen, 03.06.2016 - 6 A 64/15

    Einleitungs- und Ausdehnungsverfügung; Eröffnung des zur Last gelegten

    Nur wenn eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme ausreicht, kann eine unangemessen lange Verfahrensdauer bei der Disziplinarzumessung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd berücksichtigt werden, wenn dadurch das disziplinarrechtliche Sanktionsbedürfnis wegen der mit dem Verfahren verbundenen Belastungen gemindert ist (st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 12. Mai 2014 - 2 B 17.14 -, juris Rn. 5 bis 10, u. Urt. v. 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, juris Rn. 44 bis 55, m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 -, juris Rn. 5/6; SächsOVG, Urt. v. 4. Mai 2012 - D 6 A 490/11 -, Rn. 48 bis 50, n. v.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - DB 13 S 1634/15

    Aberkennung des Ruhegehalts eines wegen Kindesmissbrauchs im Ausland verurteilten

  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2022 - 6 LD 2/18

    Klagebefugnis; Personalrat; Ruhestandsbeamter; Schwerbehindertenvertretung;

  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 6 A 256/12

    Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Polizeibeamter, vorsätzliche Straftaten,

  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 58/13 B

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - gröbliche

  • VG Trier, 07.02.2018 - 3 K 7558/17

    Dienstentfernung Justizvollzugsbeamter

  • BVerwG, 10.10.2014 - 2 B 66.14

    Verwirkung einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einer unangemessen

  • OVG Sachsen, 26.01.2024 - 12 A 57/22

    Entfernung aus dem Dienst; schweres Dienstvergehen; unbefugte Datenrecherche

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst wegen Untreue; mangelhafte Begründung einer

  • BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13

    Polizeibeamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; Maßnahmebemessung;

  • EGMR, 05.12.2013 - 46344/06

    RUMPF ET 70 AUTRES AFFAIRES CONTRE L'ALLEMAGNE

  • OVG Hamburg, 30.11.2022 - 11 Bf 155/22

    Senat für Disziplinarsachen nach dem Bundesdisziplinargesetz

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18

    Aberkennung des Ruhegehaltes wegen außerdienstlicher Straftaten

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 44.12

    Strafvollzugsbeamter; Entfernung aus dem Dienst wegen Bestechlichkeit;

  • BVerwG, 26.03.2014 - 2 B 100.13

    Disziplinarrechtliche Geringfügigkeitsschwelle

  • VG Magdeburg, 29.01.2013 - 8 A 5/11

    Disziplinarklage Gerichtsvollzieherin mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst

  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 8 A 10/12

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage); Entfernung

  • BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18

    Entfernung eines Postobersekretärs aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines

  • BVerwG, 30.04.2019 - 2 B 52.18

    Erfolglose Beschwerde in einem Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensdauer und

  • BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 24.17

    Vollständige Hinzuziehung der Gerichtsakten eines vorangegangenen Strafverfahrens

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.01.2018 - 14 MB 3/17

    Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung: Übertragbarkeit der Erwägungen des

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15

    Disziplinarmaß für ein innerdienstliches Dienstvergehen des Diebstahls in 42

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15

    Ausscheidung verbliebener Tatvorwürfe in Disziplinarverfahren; Notwendigkeit der

  • BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12

    Versehentliche Nichtbehandlung des Eilantrages eines Strafgefangenen gegen eine

  • BVerwG, 27.04.2017 - 2 B 38.16

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Steuerhinterziehung;

  • BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange

  • OVG Sachsen, 11.12.2015 - 6 A 503/14

    Professor, Dienstentfernung, Betrug, besonders schwerer Fall, Missbrauch der

  • BVerwG, 26.01.2018 - 2 B 47.17

    Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis bei unangemessener Dauer eines

  • VG Magdeburg, 30.04.2013 - 8 A 18/12

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen

  • BVerwG, 12.05.2014 - 2 B 17.14

    Rechtsfolgen einer unangemessenen langen Verfahrensdauer bzgl. Entfernung eines

  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 26/16

    Subsidiarität; Fachgerichtliches Verfahren; Verzögerungsrüge; Entschädigungsklage

  • VG Münster, 28.04.2014 - 13 K 3245/12

    Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs; Glaubwürdigkeitsgutachten; Sexueller

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 496/21

    Asylrechtliches Klageverfahren; durchschnittliche Bedeutung; Entschädigungsklage;

  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 12.12

    Zur Wiederholung der Beweisaufnahme bei Richterwechsel im Fortsetzungstermin

  • VG Magdeburg, 28.02.2013 - 8 A 13/12

    Disziplinargerichtliches Verfahren: Prozessuale Mitwirkungspflicht des Beamten

  • BVerwG, 21.07.2021 - 2 B 30.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; beamtenrechtliches Disziplinarverfahren;

  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 25/16

    Subsidiarität; Fachgerichtliches Verfahren; Verzögerungsrüge; Entschädigungsklage

  • VGH Bayern, 27.04.2022 - 16a D 19.2098

    Entfernung eines Konrektors aus dem Beamtenverhältnis nach Zugriff auf Schulkonto

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 484/21

    Bedeutung, durchschnittliche; Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines

  • BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 9.13

    Rechtmäßigkeit einer Aberkennung des Ruhegehaltsanspruchs eines Beamten wegen

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Rechtsprechung
   EuGH, 21.03.2013 - C-129/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4395
EuGH, 21.03.2013 - C-129/12 (https://dejure.org/2013,4395)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.2013 - C-129/12 (https://dejure.org/2013,4395)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 2013 - C-129/12 (https://dejure.org/2013,4395)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Beihilferegelung mit regionaler Zielsetzung - Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Entscheidung der Kommission - Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt - Aufhebung der unvereinbaren Beihilfen - Zeitpunkt der Gewährung einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Magdeburger Mühlenwerke

    Beihilferegelung mit regionaler Zielsetzung - Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Entscheidung der Kommission - Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt - Aufhebung der unvereinbaren Beihilfen - Zeitpunkt der Gewährung einer ...

  • EU-Kommission

    Magdeburger Mühlenwerke

    Beihilferegelung mit regionaler Zielsetzung - Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Entscheidung der Kommission - Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt - Aufhebung der unvereinbaren Beihilfen - Zeitpunkt der Gewährung einer ...

  • rechtsportal.de

    Beihilferegelung mit regionaler Zielsetzung - Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Entscheidung der Kommission - Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt - Aufhebung der unvereinbaren Beihilfen - Zeitpunkt der Gewährung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Beihilferegelung mit regionaler Zielsetzung - Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Entscheidung der Kommission - Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt - Aufhebung der unvereinbaren Beihilfen - Zeitpunkt der Gewährung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (5)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 2 S 2 Nr 4, AEUV Art 108 Abs 2
    Auszahlung; Festsetzung; Frist; Investitionszulage; Lieferung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Magdeburger Mühlenwerke

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 2 S 2 Nr 4, AEUV Art 108 Abs 2
    Investitionszulage, Fesetzung, Investitionsentscheidung, Lieferung, Investitionsgegenstand

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Auslegung der Entscheidung 1999/183/EG der Kommission vom 20. Mai 1998 über mögliche staatliche Beihilfen Deutschlands zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Deutschlands ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 788
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.09.2011 - C-544/09

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Einführung des

    Auszug aus EuGH, 21.03.2013 - C-129/12
    Im Übrigen gehört der Anreizeffekt einer Beihilfemaßnahme zur Prüfung ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2011, Deutschland/Kommission, C-544/09 P, Randnr. 68).
  • EuG, 09.06.2016 - T-162/13

    Magic Mountain Kletterhallen u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

    Viertens genügt zu der von den Klägern geltend gemachten Rechtsprechung (Urteile vom 21. Juli 2011, Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt/Kommission, C-459/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:515, vom 15. September 2011, Deutschland/Kommission, C-544/09 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:584, und vom 21. März 2013, Magdeburger Mühlenwerke, C-129/12, EU:C:2013:200) die Feststellung, dass sich aus dieser Rechtsprechung - wie die Kläger selbst einräumen - nicht ergibt, dass die Kommission gehalten ist, einer bestimmten Methode zur wirtschaftlichen Analyse zu folgen.
  • EuGH, 25.01.2022 - C-638/19

    Das Gericht hat rechtsfehlerhaft die Zuständigkeit der Kommission verneint, die

    Insoweit ergebe sich aus der auf das Urteil vom 21. März 2013, Magdeburger Mühlenwerke (C-129/12, EU:C:2013:200, Rn. 40 und 41), zurückgehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass das Vorhandensein eines Rechtstitels, auf dessen Grundlage die sofortige Zahlung einer Beihilfe verlangt werden könne, das rechtliche Kriterium für die Qualifizierung als staatliche Beihilfe darstelle.

    Aus dem Urteil vom 21. März 2013, Magdeburger Mühlenwerke (C-129/12, EU:C:2013:200, Rn. 40 und 41), gehe nämlich hervor, dass als Zeitpunkt der Gewährung von staatlichen Beihilfen der Zeitpunkt gilt, in dem der Empfänger nach dem geltenden nationalen Recht einen Rechtsanspruch auf sie erwerbe.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, auf die das Gericht in Rn. 69 des angefochtenen Urteils Bezug nimmt, gelten staatliche Beihilfen zu dem Zeitpunkt als "gewährt" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV, zu dem der Beihilfeempfänger nach dem geltenden nationalen Recht einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe erwirbt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2013, Magdeburger Mühlenwerke, C-129/12, EU:C:2013:200, Rn. 40, vom 6. Juli 2017, Nerea, C-245/16, EU:C:2017:521, Rn. 32, und vom 19. Dezember 2019, Arriva Italia u. a., C-385/18, EU:C:2019:1121, Rn. 36).

  • BVerwG, 07.07.2020 - 8 B 59.19

    Erstrecken der bis zum 31. Dezember 2013 befristeten Genehmigung einer

    Genehmigt die Kommission die Beihilfemaßnahme, ist die Reichweite der Genehmigung durch Auslegung der jeweils verfahrensgegenständlichen Beihilfebedingungen und der darauf bezogenen Kommissionsentscheidung zu ermitteln (vgl. EuGH, Urteil vom 21. März 2013 - C-129/12 [ECLI:EU:C:2013:200], Magdeburger Mühlenwerke GmbH/Finanzamt Magdeburg - juris Rn. 20 und 36; EuG, Urteil vom 14. Januar 2004 - T-109/01 [ECLI:EU:T:2004:4], Fleuren Compost BV/Kommission - juris Rn. 9, 62 und 74).

    Soweit es auf die Frage ankommt, ob eine Beihilfe innerhalb des Geltungszeitraumes der Genehmigungsentscheidung der Kommission gewährt wurde, ist zu prüfen, ob der Beihilfeempfänger innerhalb dieses Zeitraums nach nationalem Recht einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe erworben hat (EuGH, Urteil vom 21. März 2013 - C-129/12 - Rn. 40 f.; EuG, Urteil vom 14. Januar 2004 - T-109/01 - Rn. 74).

    Die Voraussetzungen des Anspruchserwerbs sind von den mitgliedstaatlichen Gerichten nach nationalem Recht zu bestimmen (EuGH, Urteil vom 21. März 2013 - C-129/12 - Rn. 40 f.; vgl. EuG, Urteil vom 14. Januar 2004 - T-109/01 - Rn. 74 ff.).

    Unionsrechtliche Fragen der Umgehung des Durchführungsverbots würden sich nur bei einer Auslegung des nationalen Rechts stellen, die den Zeitpunkt vorverlegte, in dem die Beihilfe - trotz Fehlens mindestens einer Anspruchsvoraussetzung - als gewährt anzusehen wäre (EuGH, Urteil vom 21. März 2013 - C-129/12 - Rn. 43 ff.).

  • EuGH, 28.10.2020 - C-608/19

    INAIL

    Hierbei ist es nach ständiger Rechtsprechung Sache des vorlegenden Gerichts, nach dem einschlägigen nationalen Recht den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem die fragliche Beihilfe als gewährt anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2013, Magdeburger Mühlenwerke, C-129/12, EU:C:2013:200, Rn. 40 und 41, sowie vom 6. Juli 2017, Nerea, C-245/16, EU:C:2017:521, Rn. 32 und 33).

    Dazu muss das vorlegende Gericht sämtliche Voraussetzungen berücksichtigen, die im nationalen Recht für die Gewährung der Beihilfe vorgesehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2013, Magdeburger Mühlenwerke, C-129/12, EU:C:2013:200, Rn. 41).

    Folglich wird im vorliegenden Fall das vorlegende Gericht den Zeitpunkt der Gewährung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Beihilfe auf der Grundlage der Bestimmungen der öffentlichen Bekanntmachung und gegebenenfalls der auf diese anwendbaren nationalen Regelung zu bestimmen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2013, Magdeburger Mühlenwerke, C-129/12, EU:C:2013:200, Rn. 40, und vom 6. Juli 2017, Nerea, C-245/16, EU:C:2017:521, Rn. 32).

  • EuG, 29.11.2018 - T-720/16

    ARFEA / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von den italienischen Behörden

    En effet, selon l'arrêt du 21 mars 2013, Magdeburger Mühlenwerke (C-129/12, EU:C:2013:200, point 40), les aides doivent être considérées comme étant accordées au moment où le droit de les recevoir est conféré au bénéficiaire en vertu de la réglementation nationale applicable.

    Toutefois, tout en adoptant, dans l'arrêt du 8 décembre 2011, France Télécom/Commission (C-81/10 P, EU:C:2011:811, points 81 et 82), une solution qui s'écarte de celle retenue dans l'arrêt du 21 mars 2013, Magdeburger Mühlenwerke (C-129/12, EU:C:2013:200), la Cour a souligné que la détermination de la date d'octroi d'une aide était susceptible de varier en fonction de la nature de l'aide en cause.

    Selon le Tribunal, dans de telles circonstances, il convient de déterminer le moment où la compensation en cause a été accordée à la requérante, au sens de l'article 17 du règlement 2015/1589, au regard des principes posés dans l'arrêt du 21 mars 2013, Magdeburger Mühlenwerke (C-129/12, EU:C:2013:200), et dans la jurisprudence qui l'a suivi, citée au point 178 ci-dessus.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 9 S 75/17

    Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot

    Dies ist der Zeitpunkt, in dem der Beihilfeempfänger nach dem geltenden nationalen Recht einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe erwirbt (vgl. EuGH, Urteil vom 21.03.2013 - C-129/12 -, Magdeburger Mühlenwerke GmbH ./. Finanzamt Magdeburg, juris Rn. 40 f.).

    Dazu muss es sämtliche Voraussetzungen berücksichtigen, die im nationalen Recht für den Erhalt der Beihilfe vorgesehen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 21.03.2013 - C-129/12 -, Magdeburger Mühlenwerke GmbH ./. Finanzamt Magdeburg, juris Rn. 40 f.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 1 K 398/13

    Ausschlusses des Agrarsektors von der Investitionszulagenbegünstigung

    Mit Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. März 2013 (C-129/12) hat dieser entschieden, dass die Kommissionsentscheidung einen derartigen Umsetzungsspielraum nicht einräumte, nach nationalem Recht zu bestimmen ist, wann eine Investitionszulage als gewährt anzusehen ist, und hierbei neben den weiteren Voraussetzungen nach nationalem Recht zu beachten ist, dass das Verbot der Kommissionsentscheidung in Art. 2 Nr. 1 nicht umgangen wird.

    Die Regelung verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, da - wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. März 2013 (C-129/12, Slg. 2013, 00000, curia.europa.eu) ergibt - die Entscheidung der Kommission vom 20. Mai 1998 (Nr. K [1998] 1712, ABl. EG 1999 vom 19. Dezember 1998) dem deutschen Gesetzgeber keinen (nationalen) Umsetzungsspielraum bei der Ausgestaltung der streitgegenständlichen Regelung belassen hat (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Oktober 2011 1 BvL 3/08, BVerfGE 129, 186).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 21. März 2013 (C-129/12) hierzu Folgendes ausgeführt:.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-638/19

    Kommission/ European Food u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    44 Urteil vom 21. März 2013 (C-129/12, EU:C:2013:200, Rn. 40).

    47 Urteil vom 21. März 2013 (C-129/12, EU:C:2013:200).

  • EuGH, 06.07.2017 - C-245/16

    Nerea

    Wie der Generalanwalt in Nr. 71 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist im Hinblick auf die in der Verordnung Nr. 800/2008 festgelegten Voraussetzungen für die Beurteilung der Förderfähigkeit eines Unternehmens auf diesen Zeitpunkt abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2013, Magdeburger Mühlenwerke, C-129/12, EU:C:2013:200, Rn. 40).
  • VG Trier, 10.09.2020 - 2 K 4848/19

    Schnelles Internet für die Eifel - Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung

    Dazu muss es sämtliche Voraussetzungen berücksichtigen, die im nationalen Recht für den Erhalt der Beihilfe vorgesehen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 21. März 2013 - C-129/12 -, Magdeburger Mühlenwerke GmbH/ Finanzamt Magdeburg, VGH BW, Urteil vom 10. April 2019 - 9 S 75/17 -, beide juris m.w.N.).
  • VG Freiburg, 29.11.2016 - 3 K 2814/14

    Anspruch eines Beihilfeberechtigten gegenüber der Zuschussbehörde auf

  • OVG Sachsen, 16.06.2023 - 6 B 377/21

    Antragsbefugnis; Beteiligter; Erledigungsstreit; Wettbewerber; Beihilfe;

  • EuG, 09.09.2020 - T-745/17

    Kerkosand/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für ein

  • EuG, 04.05.2022 - T-718/20

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rettungsbeihilfe

  • EuGH, 19.12.2019 - C-385/18

    Arriva Italia u.a.

  • EuGH, 11.12.2019 - C-332/18

    Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon

  • EuG, 18.06.2019 - T-624/15

    European Food u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Schiedsspruch eines

  • EuG, 06.04.2017 - T-219/14

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr

  • EuG, 05.05.2021 - T-561/18

    ITD und Danske Fragtmænd/ Kommission

  • EuG, 01.03.2017 - T-454/13

    SNCM / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-76/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstößt die Garantie Belgiens für die

  • EuG, 06.10.2021 - T-167/19

    Tempus Energy Germany und T Energy Sweden/ Kommission

  • EuGH, 20.05.2021 - C-128/19

    Azienda Sanitaria Provinciale di Catania

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-385/18

    Arriva Italia u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2017 - C-245/16

    Nerea - Vorabentscheidungsersuchen - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr.

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