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BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 |
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- Bundesverfassungsgericht
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren Drittstaat mangels hinreichender Substantiierung von Grundrechtsverstößen, jedoch ausdrücklicher Hinweis auf Kontrollpflichten der zuständigen Behörde im Rahmen der Abschiebung einer ...
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Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
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Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 27.03.2014 - 6 L 635/14
- BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14
Papierfundstellen
- NVwZ 2014, 1511
Wird zitiert von ... (202) Neu Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14
Weder sei ein Ausnahmefall nach dem Konzept der normativen Vergewisserung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 94, 49 ff.) gegeben, noch lägen systemische Mängel des italienischen Asyl- und Aufnahmesystems im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…vgl. EuGH , Urteil vom 21. Dezember 2011, N.S. ./. Secretary of State, verb. Rs. C-411/10, C-493/10, NVwZ 2012, S. 417) vor, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellten, dass der Asylbewerber oder Flüchtling tatsächlich Gefahr laufe, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden.Die Beschwerdeführerin setzt sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 94, 49 ), des Gerichtshofs der Europäischen Union (…vgl. EuGH , Urteil vom 21. Dezember 2011, N.S. ./. Secretary of State, verb. Rs. C-411/10, C-493/10, NVwZ 2012, S. 417) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (…vgl. EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011, M.S.S. v. Belgien und Griechenland, Nr. 30696/09, NVwZ 2011, S. 413;… Beschluss vom 2. April 2013, Mohammed Hussein u.a. v. Niederlande und Italien, Nr. 27725/10, ZAR 2013, S. 336) nicht auseinander, die der angegriffenen Entscheidung zugrunde liegt.
Es bedarf daher keiner Klärung, ob dahingehende systemische Mängel des italienischen Aufnahmesystems bestehen und ob solche strukturelle Defizite in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einen im Konzept der normativen Vergewisserung nicht aufgefangenen Sonderfall darstellen können (…vgl. dazu nur Moll/Pohl, ZAR 2012, S. 102 ; zu den Darlegungslasten für die Begründung eines solchen Sonderfalles vgl. BVerfGE 94, 49 ).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann es allerdings - unbeschadet der Prüfung, ob einer Zurückweisung oder Rückverbringung eines Ausländers in einen sicheren Drittstaat ausnahmsweise Hinderungsgründe entgegenstehen - in Einzelfällen geboten sein, dass die deutschen Behörden vor einer solchen mit den im Zielstaat zuständigen Behörden Kontakt aufnehmen, den Sachverhalt klären und gegebenenfalls zum Schutz des Ausländers Vorkehrungen treffen (vgl. BVerfGE 94, 49 ).
- BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98
Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse
Auszug aus BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14
Insbesondere besteht eine Verpflichtung der mit dem Vollzug einer Abschiebung betrauten Stelle, von Amts wegen aus dem Gesundheitszustand eines Ausländers folgende tatsächliche Abschiebungshindernisse in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung zu beachten; diese Stelle hat gegebenenfalls durch ein (vorübergehendes) Absehen von der Abschiebung (Duldung) oder durch entsprechende tatsächliche Gestaltung derselben die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Februar 1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, S. 241 ).Diese Gefahren müssen sie entweder durch ein (vorübergehendes) Absehen von der Abschiebung mittels einer Duldung oder aber durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung des Vollstreckungsverfahrens mittels der notwendigen Vorkehrungen abwehren (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 11 S 2439/07 -, InfAuslR 2008, S. 213 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Februar 1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, S. 241).
- EGMR, 02.04.2013 - 27725/10
MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY
Auszug aus BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14
Systemische Mängel, die eine Aussetzung der Abschiebung in Anwendung von Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gebieten könnten, seien auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle von Italien aufgrund der Auskunftslage derzeit nicht erkennbar (vgl. EGMR, Beschluss vom 2. April 2013, Mohammed Hussein u.a. v. Niederlande und Italien, Nr. 27725/10, ZAR 2013, S. 336).Die Beschwerdeführerin setzt sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 94, 49 ), des Gerichtshofs der Europäischen Union (…vgl. EuGH , Urteil vom 21. Dezember 2011, N.S. ./. Secretary of State, verb. Rs. C-411/10, C-493/10, NVwZ 2012, S. 417) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (…vgl. EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011, M.S.S. v. Belgien und Griechenland, Nr. 30696/09, NVwZ 2011, S. 413; Beschluss vom 2. April 2013, Mohammed Hussein u.a. v. Niederlande und Italien, Nr. 27725/10, ZAR 2013, S. 336) nicht auseinander, die der angegriffenen Entscheidung zugrunde liegt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2011 - 18 B 1060/11
Notwendigkeit eines schon konkret vorliegenden Eheschließungstermins für die …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14
Das Bundesamt hat damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. November 2004 - 2 M 299/04, juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 4 Bs 223/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 31. Mai 2011 - A 11 S 1523/11 -, InfAuslR 2011, S. 310, dort auch m.w.N. zur a.A.; OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2011 - 18 B 1060/11 -, juris; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 4. Juli 2012 - 2 LB 163/10 -, InfAuslR 2012, S. 383; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6.12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25. April 2014 - 2 B 215/14 -, juris; zuletzt VG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 2014 - A 9 K 3615/13 -, juris).Gegebenenfalls hat das Bundesamt die Abschiebungsanordnung aufzuheben oder die Ausländerbehörde anzuweisen, von deren Vollziehung abzusehen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2011 - 18 B 1060/11 -, juris, Rn. 4; BayVGH…, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, juris, Rn. 4; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 25. April 2014 - 2 B 215/14 -, juris, Rn. 7; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 19. Mai 2014 - A 9 K 3615/13 -, juris, Rn. 4).
- OVG Saarland, 25.04.2014 - 2 B 215/14
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung eines Asylbewerbers nach Schweden nach …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14
Das Bundesamt hat damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. November 2004 - 2 M 299/04, juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 4 Bs 223/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 31. Mai 2011 - A 11 S 1523/11 -, InfAuslR 2011, S. 310, dort auch m.w.N. zur a.A.; OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2011 - 18 B 1060/11 -, juris; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 4. Juli 2012 - 2 LB 163/10 -, InfAuslR 2012, S. 383; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6.12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25. April 2014 - 2 B 215/14 -, juris; zuletzt VG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 2014 - A 9 K 3615/13 -, juris).Gegebenenfalls hat das Bundesamt die Abschiebungsanordnung aufzuheben oder die Ausländerbehörde anzuweisen, von deren Vollziehung abzusehen (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 30. August 2011 - 18 B 1060/11 -, juris, Rn. 4; BayVGH…, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, juris, Rn. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25. April 2014 - 2 B 215/14 -, juris, Rn. 7; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 19. Mai 2014 - A 9 K 3615/13 -, juris, Rn. 4).
- VG Karlsruhe, 19.05.2014 - A 9 K 3615/13
Erlass einer Abschiebungsanordnung; inlandsbezogenes Abschiebungsverbot
Auszug aus BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14
Das Bundesamt hat damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. November 2004 - 2 M 299/04, juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 4 Bs 223/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 31. Mai 2011 - A 11 S 1523/11 -, InfAuslR 2011, S. 310, dort auch m.w.N. zur a.A.; OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2011 - 18 B 1060/11 -, juris; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 4. Juli 2012 - 2 LB 163/10 -, InfAuslR 2012, S. 383; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6.12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25. April 2014 - 2 B 215/14 -, juris; zuletzt VG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 2014 - A 9 K 3615/13 -, juris).Gegebenenfalls hat das Bundesamt die Abschiebungsanordnung aufzuheben oder die Ausländerbehörde anzuweisen, von deren Vollziehung abzusehen (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 30. August 2011 - 18 B 1060/11 -, juris, Rn. 4; BayVGH…, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, juris, Rn. 4; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 25. April 2014 - 2 B 215/14 -, juris, Rn. 7; VG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 2014 - A 9 K 3615/13 -, juris, Rn. 4).
- VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427
Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14
Das Bundesamt hat damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. November 2004 - 2 M 299/04, juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 4 Bs 223/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 31. Mai 2011 - A 11 S 1523/11 -, InfAuslR 2011, S. 310, dort auch m.w.N. zur a.A.; OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2011 - 18 B 1060/11 -, juris; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 4. Juli 2012 - 2 LB 163/10 -, InfAuslR 2012, S. 383; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6.12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25. April 2014 - 2 B 215/14 -, juris; zuletzt VG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 2014 - A 9 K 3615/13 -, juris).Gegebenenfalls hat das Bundesamt die Abschiebungsanordnung aufzuheben oder die Ausländerbehörde anzuweisen, von deren Vollziehung abzusehen (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 30. August 2011 - 18 B 1060/11 -, juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, juris, Rn. 4; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 25. April 2014 - 2 B 215/14 -, juris, Rn. 7; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 19. Mai 2014 - A 9 K 3615/13 -, juris, Rn. 4).
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14
Weder sei ein Ausnahmefall nach dem Konzept der normativen Vergewisserung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 94, 49 ff.) gegeben, noch lägen systemische Mängel des italienischen Asyl- und Aufnahmesystems im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH , Urteil vom 21. Dezember 2011, N.S. ./. Secretary of State, verb. Rs. C-411/10, C-493/10, NVwZ 2012, S. 417) vor, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellten, dass der Asylbewerber oder Flüchtling tatsächlich Gefahr laufe, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden.Die Beschwerdeführerin setzt sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 94, 49 ), des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH , Urteil vom 21. Dezember 2011, N.S. ./. Secretary of State, verb. Rs. C-411/10, C-493/10, NVwZ 2012, S. 417) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (…vgl. EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011, M.S.S. v. Belgien und Griechenland, Nr. 30696/09, NVwZ 2011, S. 413;… Beschluss vom 2. April 2013, Mohammed Hussein u.a. v. Niederlande und Italien, Nr. 27725/10, ZAR 2013, S. 336) nicht auseinander, die der angegriffenen Entscheidung zugrunde liegt.
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ); sie ist unzulässig (dazu 1. und 2.). - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
Auszug aus BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14
Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 16a Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 GG und Art. 3 Abs. 1 GG wegen willkürlicher Verkennung der Vorgaben aus Art. 3 EMRK rügt, zeigt sie schon die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht auf (vgl. zu diesem Erfordernis nur BVerfGE 108, 370 ). - EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2012 - 2 S 6.12
Beschwerde; einstweilige Anordnung; Duldungsanspruch; inlandsbezogenes …
- OVG Hamburg, 03.12.2010 - 4 Bs 223/10
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, inlandsbezogenes …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2004 - 2 M 299/04
D (A), Abschiebungshindernis, Inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, …
- OVG Niedersachsen, 04.07.2012 - 2 LB 163/10
Zulässigkeit eines Asylbegehrens eines syrischen Ausländers mit kurdischer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11
Aussetzung der Abschiebung wegen Suizidgefahr aufgrund einer psychischen …
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07
Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des …
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - A 11 S 1523/11
Zur Prüfung von Duldungsgründen vor Erlass einer Abschiebungsanordnung gegen …
- BVerfG, 25.01.2011 - 2 BvR 2015/09
Erledigung des Verfahrens zur Rückführung Asylsuchender nach Griechenland gemäß …
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.2016 - A 11 S 974/16
Systemische Mängel im Asylsystem Ungarns im Sommer 2014; Entfallen der einmal …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass - eine systemische Schwachstelle unterstellt - einer drohenden Verletzung von Art. 4 GRCh im konkreten Einzelfall gegebenenfalls vorrangig dadurch "vorgebeugt" werden kann, dass die Bundesrepublik Deutschland die Überstellung im Zusammenwirken mit dem anderen Mitgliedstaat so organisiert, dass eine solche nicht eintreten kann (vgl. EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12, Tharakel/Schweiz -, juris; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 und 2 BvR 1795/14 -, juris und 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14
Systemische Schwachstellen in Bulgarien
Es ist allerdings auch denkbar, dass - eine systemische Schwachstelle unterstellt - einer Schlechtbehandlung im konkreten Einzelfall dadurch vorgebeugt werden kann, dass die Bundesrepublik Deutschland die Überstellung im Zusammenwirken mit dem anderen Mitgliedstaat so organisiert, dass eine solche nicht eintreten kann (vgl. in diesem Zusammenhang ausdrücklich in diesem Sinne EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 und 2 BvR 1795/14 - jeweils juris).In diesem Zusammenhang wäre auch ggf. zu klären, ob im Fall einer Überstellung etwa festgestellte, an sich bestehende Mängel durch konkrete Absprachen zwischen den für die Aufenthaltsbeendigung zuständigen deutschen Ausländerbehörden und den bulgarischen Behörden in einer Weise kompensiert werden können, dass eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vermieden werden kann (vgl. EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 und 2 BvR 1795/14 - jeweils juris).
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17
Durchführung der Abschiebung bei Suizidalität des Ausländers
Hierzu gehören das Aufsuchen und Abholen in der Wohnung, das Verbringen zum Abschiebeort sowie eine etwaige Abschiebungshaft ebenso wie der Zeitraum nach Ankunft am Zielort bis zur Übergabe des Ausländers an die Behörden des Zielstaats (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, InfAuslR 2008, 213).5 Die mit der Abschiebung betraute Behörde hat die aus Art. 2 Abs. 2 GG erwachsende Pflicht, durch eine hinreichende Ausgestaltung der tatsächlichen Durchführung der Abschiebung erhebliche Gefahren für Leib und Leben des Betroffenen abzuwenden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 10).
Die grund- und menschenrechtliche Verpflichtungen deutscher Behörden umfassen im Fall einer Abschiebung deren Durchführung einschließlich einer - in Einzelfällen - erforderlichen Übergabe an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat der Abschiebung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 14; vgl. auch EGMR (GK)…, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 205).
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 57/15
Anwendbarkeit der Dublin II Verordnung bei Flüchtlingsanerkennung, bei weiterem …
Gegebenenfalls hat das Bundesamt die Abschiebungsanordnung aufzuheben oder die Ausländerbehörde anzuweisen, von deren Vollziehung abzusehen (Hess VGH, Beschluss vom 25.08.2014 - 2 A 976/14.A - InfAuslR 2014, 457; SaarlOVG, Beschluss vom 25.04.2014 - 2 B 215/14 - juris; BayVGH, Beschluss vom 12.03.2014 - 10 CE 14.427 - juris; Senatsbeschluss vom 31.05.2011 - A 11 S 1523/11 - InfAuslR 2011, 310; siehe im Einzelnen ferner BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 - und 2 BvR 1795/14 - sowie vom 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 - jew. juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 11 A 52/17
Bedingungen für Asylantragsteller in Bulgarien nicht menschenrechtswidrig
vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 4. November 2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel/Schweiz - , NVwZ 2015, 127; BVerfG, Beschlüsse vom 17. September 2014 - 2 BvR 939/14 und 2 BvR 1795/14 -, und vom 17. April 2015 - 2 BvR 602/15 -, jeweils juris. - VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17
Durchführung einer Abschiebung bei hoher Selbstmordgefahr
Die mit der Abschiebung betraute Behörde hat die aus Art. 2 Abs. 2 GG erwachsende Pflicht, durch eine hinreichende Ausgestaltung der tatsächlichen Durchführung der Abschiebung erhebliche Gefahren für Leib und Leben des Betroffenen abzuwenden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 10).Die grund- und menschenrechtliche Verpflichtungen deutscher Behörden umfassen im Fall einer Abschiebung deren Durchführung einschließlich einer - in Einzelfällen - erforderlichen Übergabe an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat der Abschiebung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 14; vgl. auch EGMR (GK)…, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 205).
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - A 11 S 1596/16
Asylsystem in Ungarn weist systemische Mängel auf
Dabei ist zu berücksichtigen, dass - eine systemische Schwachstelle unterstellt - einer drohenden Verletzung von Art. 4 GRCh im konkreten Einzelfall gegebenenfalls vorrangig dadurch "vorgebeugt" werden kann, dass die Bundesrepublik Deutschland die Überstellung im Zusammenwirken mit dem anderen Mitgliedstaat so organisiert, dass eine solche nicht eintreten kann (vgl. EGMR, Urteil vom 04.11.2014 -Nr. 29217/12, Tharakel/Schweiz -, juris; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 und 2 BvR 1795/14 -, juris und vom 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 18.03.2015 - A 11 S 2042/14
Überstellung nach Bulgarien möglich
Dabei ist zu berücksichtigen, dass - eine systemische Schwachstelle unterstellt - einer drohenden Verletzung von Art. 4 GRCh im konkreten Einzelfall gegebenenfalls vorrangig dadurch "vorgebeugt" werden kann, dass die Bundesrepublik Deutschland die Überstellung im Zusammenwirken mit dem anderen Mitgliedstaat so organisiert, dass eine solche nicht eintreten kann (vgl. EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12, Tharakel/Schweiz - juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 und 2 BvR 1795/14 - juris).In diesem Zusammenhang wäre auch ggf. zu klären, ob im Fall einer Überstellung etwa festgestellte, an sich bestehende Mängel durch konkrete Absprachen zwischen den für die Aufenthaltsbeendigung zuständigen deutschen Ausländerbehörden und den bulgarischen Behörden in einer Weise kompensiert werden können, dass eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vermieden werden kann (vgl. EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 und 2 BvR 1795/14 - jeweils juris).
- VG Karlsruhe, 22.03.2018 - A 5 K 15921/17
Anspruch auf Aufnahme bei Ablauf der Überstellungsfrist gemäß Art. 29 Abs. 2 der …
Diese Gefahren muss das Bundesamt entweder durch ein (vorübergehendes) Absehen von der Abschiebung oder aber durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung des Vollstreckungsverfahrens mittels der notwendigen Vorkehrungen abwehren (vgl. zum Ganzen nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, S. 1511 ; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 31. Mai 2011 - A 11 S 1523/11 -, InfAuslR 2011, S. 310, dort ; VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.05.2014 - A 9 K 3615/13 -, juris, jeweils m.w.N.).Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, S. 1511, 2 BvR 732/14 und 2 BvR 1795/14, jeweils juris sowie 2 BvR 991/14;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 -, NVwZ 2015, S. 810) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR , Tarakhel v. Schweiz…, Urteil vom 04.11.2014, Nr. 29217/12, NVwZ 2015, S. 127) muss im speziellen Fall einer Abschiebung von Familien mit Kleinstkindern nach Italien - angesichts der dort zuletzt aufgrund von Berichten international anerkannter Flüchtlingsschutzorganisationen bestehenden belastbaren Anhaltspunkte für Kapazitätsengpässe bei der Unterbringung rückgeführter Ausländer - unter dem letztgenannten Gesichtspunkt zu treffender Vorsichtsmaßnahmen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Gewährleistung der Zulässigkeit der Überstellung als solcher eine konkrete und einzelfallbezogene Zusicherung der italienischen Behörden eingeholt werden, dass die Familie in Italien eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.
- BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15
Vorläufige Untersagung der Abschiebung einer somalischen Familie mit Kleinstkind …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, S. 1511, 2 BvR 732/14 und 2 BvR 1795/14, jeweils juris sowie 2 BvR 991/14) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR , Tarakhel v. Schweiz…, Urteil vom 4. November 2014, Nr. 29217/12, NVwZ 2015, S. 127) muss bei der Abschiebung von Familien mit Kleinstkindern nach Italien vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine konkrete und einzelfallbezogene Zusicherung der italienischen Behörden eingeholt werden, dass die Familie in Italien eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2017 - 11 A 78/17
Leiden des bulgarischen Asylverfahrens an systemischen Schwachstellen für einen …
- VG Gelsenkirchen, 26.02.2020 - 1a K 887/18
Rückkehr anerkannt Schutzberechtigter nach Italien; Vulnerabilität; Familien mit …
- VGH Bayern, 12.12.2023 - 19 CE 23.1720
Keine Aussetzung der Abschiebung aufgrund einer Bewährungsduldungsvereinbarung
- VGH Baden-Württemberg, 01.04.2015 - A 11 S 106/15
Zulässigkeit der Überstellung eines alleinstehenden Mannes nach Bulgarien zur …
- VG Schwerin, 16.10.2014 - 3 B 915/14
Abschiebung in einen sicheren Drittstaat: Systemische Mängel bei den …
- BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23
Abschiebungsanordnung in die Republik Irak
- VGH Bayern, 27.02.2023 - 19 CE 22.1955
Nachholung eines Visumverfahrens eines nicht sorgeberechtigten sonstigen …
- BVerfG, 27.05.2015 - 2 BvR 3024/14
Vorläufige Untersagung der Abschiebung von Familien mit Kindern nach Italien
- VGH Bayern, 05.07.2017 - 19 CE 17.657
Verpflichtung zur vorläufigen Erteilung einer Duldung und Anforderungen an …
- VGH Bayern, 20.02.2023 - 19 CE 22.2220
Abschiebung mit Vorkehrungen zur Begegnung einer Suizidgefahr
- VG Minden, 24.04.2019 - 10 K 1685/18
Abschiebungsandrohung Überstellung nach Italien Dublin-Verfahren Familien mit …
- VG Hannover, 22.12.2014 - 10 B 11507/14
Ausschluss systemischer Mängel im italienischen Asylverfahren bei einer …
- VG Minden, 06.05.2019 - 10 K 2763/18
- VG Düsseldorf, 15.12.2015 - 12 K 7303/15
Dublin/Italien
- VG Düsseldorf, 07.12.2015 - 12 L 3592/15
Dublin/Italien: Abschiebung gestoppt
- VG Aachen, 15.03.2017 - 8 L 475/16
Abschiebung; Duldung; Ausbildungsduldung
- VG Aachen, 23.11.2016 - 8 K 1929/15
Dublin; Bulgarien; Systemische Schwachstellen
- VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 CE 17.750
Keine Abschiebung bei transportbedingter Gesundheitsgefahr
- VG Braunschweig, 16.09.2016 - 5 A 344/15
Systemische Mängel im italienischen Asylverfahren
- BVerfG, 22.07.2015 - 2 BvR 746/15
Einstellung des Verfahrens nach Erledigung in der Hauptsache
- VG Hannover, 26.03.2015 - 10 A 1060/15
A. M. E.; Dublin Verfahren; Durchentscheiden; Italien; Rechtsschutzbedürfnis; …
- VG Aachen, 06.03.2020 - 9 K 3086/18
Gegenseitiges Vertrauen; Rechtsschutz; systemische Mängel; Überstellung; …
- VG Lüneburg, 03.04.2019 - 8 B 65/19
Dekret; Garantiererklärung; Tarakhel; Zusicherung
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2018 - 7 B 10768/18
Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung zur Durchsetzung eines auf die …
- VG Hannover, 15.04.2015 - 10 A 11485/14
- VG Minden, 13.11.2019 - 10 K 2275/19
Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Familie Grundsatz des gegenseitigen …
- VG Karlsruhe, 14.08.2018 - 12 K 7836/18
Abschiebung; ärztliche Behandlung; Reisefähigkeit
- VG Hannover, 25.03.2015 - 10 B 1479/15
Dublinverfahren, Italien, systemische Mängel, besonders schutzbedürftig, …
- VG Frankfurt/Oder, 30.03.2015 - 6 L 84/15
Asylrecht - Eilverfahren
- VG Oldenburg, 15.12.2014 - 12 B 2771/14
Amtsermittlungsgrundsatz; Italien; PTBS; Suizidgefahr; Überstellung
- VG Gelsenkirchen, 25.11.2014 - 7a L 1549/14
Italien; Dublin-Verfahren
- VG Berlin, 13.11.2017 - 10 L 839.17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2019 - 9 S 323/19
Hauptsachenvorbehalt bezüglich der Frage, ob die Craniosacral-Therapie der …
- VG Münster, 22.10.2015 - 8 K 436/15
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsandrohung; sicherer Drittstaat; Bulgarien; …
- VG Frankfurt/Oder, 21.10.2014 - 6 L 638/14
Asylrecht - Eilverfahren
- VG Gelsenkirchen, 22.02.2022 - 1a K 2967/19
Dublin, Italien, vulnerable Personen, Familie, Kleinkinder, Unzulässigkeit, …
- OVG Niedersachsen, 09.12.2019 - 8 ME 92/19
Abschiebung; Duldung; Erkrankung; Gesundheit; Lebensgemeinschaft, familiäre; …
- VG Augsburg, 17.09.2015 - Au 7 S 15.50412
Senegalesischer Staatsangehöriger
- VG Göttingen, 26.02.2015 - 3 B 83/15
Dublinverfahren, Zusicherung, Tarakhel, Italien, Dublinverfahren, …
- VG Freiburg, 27.08.2020 - A 1 K 7629/17
Asylrechtlicher Drittstaatenbescheid; Rückschiebung einer Familie mit Kindern …
- VG Minden, 20.09.2019 - 10 K 10479/17
Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Grundsatz des gegenseitigen …
- VG Stuttgart, 21.06.2018 - 4 K 6710/18
Zuständigkeit des Bundesamtes für die Prüfung zielstaatsbezogene Abschiebungs- …
- VG Minden, 13.11.2019 - 10 K 2747/19
Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Familie Grundsatz des gegenseitigen …
- VG Hannover, 30.01.2018 - 10 A 7134/17
Guinea
- VGH Bayern, 12.10.2015 - 11 ZB 15.50050
Pflicht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Prüfung von …
- VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 ZB 14.50036
Unzulässigkeit des Asylantrags; Abschiebungsanordnung; nicht nur vorübergehende …
- VGH Bayern, 25.05.2023 - 19 ZB 22.2395
Ausweisung eines US-Amerikaners nach rechtskräftiger Verurteilung wegen schweren …
- VG Cottbus, 04.11.2021 - 5 K 1633/16
Tschad: Dublin Italien: Rückführung 6-köpfiger international schutzberechtigter …
- VG München, 28.10.2020 - M 19 K 19.51141
Erfordernis einer konkret-individuellen Zusicherung bei Überstellung eines …
- VG Cottbus, 14.11.2019 - 5 K 949/19
Asylrecht-Hauptsacheverfahren (Dublin-Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) AsylG)
- VG Minden, 05.09.2019 - 10 K 7561/17
Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Grundsatz des gegenseitigen …
- VG München, 17.03.2021 - M 3 S 21.50164
Dublin III-Verfahren: Zusicherung vor Überstellung nach Italien erforderlich, …
- OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 8 ME 3/18
Abschiebung; Bedingung; Beistandsgemeinschaft zwischen volljährigen …
- VG Hannover, 26.01.2018 - 10 A 5881/17
Elfenbeinküste
- VG Düsseldorf, 04.07.2018 - 22 L 5076/17
Prinzip gegenseitigen Vertrauens erschüttert Stattgabe Eilverfahren
- VG Minden, 28.08.2023 - 12 K 2197/22
Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Familie Grundsatz des gegenseitigen …
- VG Berlin, 12.01.2021 - 24 L 347.20
- VG Augsburg, 09.07.2020 - Au 9 K 20.30303
Drohende Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung in Italien
- VG Regensburg, 13.09.2019 - RO 12 K 18.50785
Ermessensentscheidung über Selbsteintritt bei inlandsbezogenem …
- VG Magdeburg, 09.11.2018 - 2 B 589/18
Dublinverfahren; systemische Schwachstellen des Aufnahmesystems in Italien; …
- VG Minden, 01.08.2018 - 10 L 488/18
Asylverfahren, Remonstrationsverfahren, Antwortfrist, Überstellungsfrist, …
- VG Hannover, 25.01.2018 - 10 A 10685/17
Dublin-Verfahren (Italien)
- VG Hannover, 02.11.2016 - 10 B 6349/16
Italien; Dublin III-VO; Schweizerische Flüchtlingshilfe; SFH; systemische Mängel
- VG Würzburg, 11.01.2016 - W 4 K 15.50251
Abschiebung nac Ungarn
- VG Leipzig, 06.07.2015 - 1 L 405/15
- VG Berlin, 22.12.2022 - 33 L 376.22
Russische Föderation: Dublin: Systemische Mängel in Italien
- VG Hamburg, 22.08.2022 - 9 AE 3047/22
Afghanistan: Dublin Polen: Keine systemischen Mängel, Ukraine-Krieg, …
- VG Frankfurt/Main, 09.08.2021 - 9 K 1340/18
Somalia: Dublinfall; Unzulässigkeitsentscheidung trotz Zuständigkeit Italiens …
- VG Würzburg, 07.05.2020 - W 8 K 20.30428
Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung wegen fehlender …
- VG Cottbus, 14.05.2019 - 5 K 1672/18
Anerkennung als Asylberechtigter
- VG Hannover, 05.03.2018 - 10 A 5893/17
Elfenbeinküste
- VG Hannover, 23.02.2018 - 10 A 9201/17
Liberia
- VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633
Keine Überraschungsentscheidung bei Folgen der Begründungserwägungen des …
- VG Gelsenkirchen, 29.07.2016 - 8a L 1455/16
Dublin Frankreich
- VG Karlsruhe, 26.10.2021 - A 14 K 3284/19
Dublin-Verfahren; Rückschiebung von Asylbewerbern nach Frankreich
- VG Minden, 10.01.2020 - 10 K 3059/19
- VG Berlin, 03.06.2019 - 34 K 1487.17
- VG Gelsenkirchen, 22.02.2019 - 1a K 4879/18
Selbsteintrittsrecht, subjektives Recht, Salvini Dekret, individuelle …
- VG Hannover, 27.03.2018 - 10 A 5501/17
Elfenbeinküste
- VG Hannover, 25.01.2018 - 10 A 5810/17
Guinea
- VG Hannover, 23.01.2018 - 10 A 6779/17
Elfenbeinküste
- VG Würzburg, 16.02.2016 - W 4 K 15.50319
Dublin III-Verfahren (Ungarn)
- VG Stade, 15.12.2015 - 4 A 980/15
Abschiebungsandrohung; milderes Mittel; Mitgliedstaat; subsidiärer Schutz; …
- VG Aachen, 17.11.2015 - 8 L 325/15
Systemische Schwachstellen; Systemische Mängel; Überstellungsfrist
- VG Oldenburg, 30.06.2021 - 6 A 1759/21
Corona; COVID-19; Familie; Italien; Rücküberstellung
- VG Cottbus, 15.04.2021 - 5 K 1863/20
Sudan: Dublin Italien: Unbegründete Anfechtungsklage; Anerkannt …
- VG Augsburg, 29.10.2020 - Au 9 K 20.30084
Asyl, Nigeria: Erfolgreiche Klage gegen Ablehnung eines Antrags auf …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - 3 L 155/20
Berufungszulassungsbegehren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei …
- VG Minden, 29.08.2018 - 10 L 937/18
Antwortfrist Remonstrationsgesuch Zuständigkeit
- VG Hannover, 22.01.2018 - 10 A 4289/17
Guinea
- VG Würzburg, 15.12.2015 - W 6 S 15.50411
Abschiebung nach Ungarn
- VGH Bayern, 12.10.2015 - 11 ZB 15.50092
Pflicht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Prüfung von …
- VG Aachen, 17.08.2015 - 8 L 607/15
Systemische Schwachstellen; Systemische Mängel
- VG München, 20.07.2015 - M 25 S 15.50657
Dublin-Verfahren; Italien
- VG Düsseldorf, 28.04.2015 - 8 L 1564/15
Anspruch eines Asylbewerbers auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts der …
- VG München, 29.12.2020 - M 11 S 20.50091
Erfolgreicher Eilantrag wegen Aussetzung der Überstellung nach Italien (fehlende …
- VG Leipzig, 28.08.2019 - 1 L 644/19
- VG Würzburg, 16.07.2019 - W 10 S 19.50223
Keine Rückführung von Familien mit minderjährigen Kindern nach Italien
- VG Magdeburg, 02.05.2019 - 8 A 126/19
Abschiebung einer Familie mit minderjährigen Kindern nach Italien auf der …
- VG Hannover, 23.01.2018 - 10 A 5850/17
Dublin-Verfahren - Italien
- VG Stade, 21.09.2015 - 1 A 791/14
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbote; Dublin III VO; …
- VG Magdeburg, 03.09.2015 - 5 A 297/15
Abschiebung nach Ungarn; systemischer Mangel
- VG Magdeburg, 19.08.2015 - 7 B 312/15
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Bulgarien zur Durchführung des …
- VG Bayreuth, 29.07.2015 - B 3 K 15.30280
Konzept der normativen Vergewisserung
- VG Augsburg, 17.07.2015 - Au 7 S 15.50330
Senegalesischer Staatsangehöriger; Rücküberstellung nach Italien; keine …
- VG Düsseldorf, 11.06.2015 - 8 L 1976/15
Suspensiveffekt, Dublinverfahren, Dublin III-Verordnung, Italien, …
- VG Münster, 11.12.2014 - 9 L 928/14
-Rücknahme des Asylantrags; -Anwendbarkeit der VO (EU) Nr. 604/2013; …
- VG Hamburg, 08.03.2023 - 9 AE 235/23
Zur Frage, ob das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Lettland …
- VG München, 19.04.2021 - M 3 S 21.50201
Rückführung nach Italien nach der Dublin III-VO
- VG München, 09.03.2021 - M 30 K 20.50239
Dublin III-Verfahren, Abschiebungsanordnung nach Italien, Adäquate Unterbringung …
- VG Hamburg, 16.02.2021 - 16 AE 4139/20
Algerien: Dublin Frankreich; Unbegründeter Antrag auf einstweiligen Rechtschutz …
- VG Frankfurt/Oder, 04.10.2017 - 6 L 858/17
Asylrecht: Rückführung eines Minderjährigen mit erwachsenem Bruder; Achtung der …
- VG Magdeburg, 23.11.2015 - 7 A 278/14
- VG Leipzig, 03.06.2015 - 1 L 369/15
- VG Düsseldorf, 27.04.2015 - 8 L 1387/15
Anspruch eines Asylbewerbers auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts der …
- VG Hannover, 23.03.2015 - 10 B 1057/15
Dublin III-Verfahren; Italien; Garantieerklärung; Obdachlosigkeit; …
- VG Hannover, 03.04.2018 - 10 A 7883/17
Dublin-Verfahren - Italien
- VG Bayreuth, 20.07.2017 - B 1 E 17.557
Keine Reiseunfähigkeit wegen einer im Inland begonnenen orthopädisch-chiurgischen …
- VG Leipzig, 15.05.2015 - 1 L 1310/14
- VG Düsseldorf, 27.04.2015 - 8 K 436/15
Anspruch eines Asylbewerbers auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts der …
- VG Oldenburg, 02.02.2015 - 11 B 676/15
Duldung; Kosten; Rücknahme; Verschulden; Widerruf
- VG Bayreuth, 29.11.2019 - B 8 K 17.33375
Keine systemischen Mängel im Asylsystem oder den Aufnahmebedingungen in Kroatien
- VG Kassel, 30.04.2019 - 1 L 1011/19
Keine systemischen Mängel, Aufnahmebedingungen, Kleinkinder
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 11 A 52 17
- VG Arnsberg, 04.05.2017 - 5 K 2832/16
Begründetheit einer Klage gegen die Ausweisungsverfügung einer aus Italien …
- VG Bayreuth, 18.04.2016 - B 3 S 16.50026
Keine systemischen Mängel im rumänischen Asylsystem
- VG Hannover, 07.12.2015 - 13 A 3503/15
Abschiebung; Drittstaatsfall; Familie; Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingsstatus; …
- VG Düsseldorf, 20.05.2015 - 8 K 1694/15
Anspruch eines Asylbewerbers auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts der …
- VG Regensburg, 18.05.2015 - RN 6 S 15.50250
Systemische Mängel des Asylverfahrens in Italien (verneint); Anforderungen an …
- VG Düsseldorf, 15.05.2015 - 8 L 626/15
Anspruch eines Asylbewerbers auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts der …
- VG Augsburg, 07.04.2015 - Au 7 S 15.50138
Nigerianischer Staatsangehöriger; Rücküberstellung nach Italien; keine …
- VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- VG Magdeburg, 15.01.2019 - 2 B 806/18
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Abschiebungsanordnung nach Italien
- VG Frankfurt/Oder, 27.09.2017 - 6 L 858/17
- VG München, 01.02.2017 - M 25 S 16.51212
Abschiebung nach Italien
- VG München, 29.11.2016 - M 25 S 16.50984
Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Italien
- VG München, 30.06.2016 - M 26 S 16.50292
Keine systemischen Mängel des Asylerfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in …
- VG München, 14.06.2016 - M 25 S 16.50344
Kein systemischer Mangel des Asylverfahrens in Italien
- VG Arnsberg, 14.04.2016 - 5 L 540/16
Abwägung zwischen den Interessen des Aylbewerbers an einem vorläufigen …
- VG München, 12.01.2016 - M 25 S 15.50996
Zuständigkeit Italiens für die Prüfung des Asylantrags
- VG München, 11.01.2016 - M 25 S 15.51020
Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien
- VG Würzburg, 23.07.2015 - W 4 S 15.50239
Keine unmenschliche Behandlung von Asylbewerbern in Italien zu erwarten
- VG München, 21.07.2015 - M 25 S 15.50646
Dublin-Verfahren; Italien
- VG München, 20.07.2015 - M 25 S 15.50659
Dublin-Verfahren; Italien
- VG München, 10.07.2015 - M 25 S 15.50654
Dublin-Verfahren; Italien
- VG Potsdam, 26.06.2015 - 6 L 763/15
Asylrecht (Dublin-Verfahren Italien)
- VG Hannover, 21.05.2015 - 7 B 1962/15
Rechtmäßigkeit einer gegenüber einer Familie mit Kindern erlassenen …
- VG Regensburg, 20.05.2015 - RN 6 S 15.50240
Zur Frage systemischer Mängel im italienischen Asylsystem
- VG Düsseldorf, 27.04.2015 - 8 K 2143/15
Anspruch eines Asylbewerbers auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts der …
- VG Düsseldorf, 27.04.2015 - 8 L 1022/15
Anspruch eines Asylbewerbers auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts der …
- VG Düsseldorf, 27.04.2015 - 8 L 531/15
Anspruch eines Asylbewerbers auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts der …
- VG Düsseldorf, 27.04.2015 - 8 L 1336/15
Anspruch eines Asylbewerbers auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts der …
- VG München, 03.03.2015 - M 23 S 15.50055
Dublin-III-VO; Italien; Abschiebungsanordnung
- VG München, 03.03.2015 - M 23 S 15.50067
Dublin-III-VO; Italien; Abschiebungsanordnung
- VG München, 03.03.2015 - M 23 S 15.50069
Dublin-III-VO; Italien; Abschiebungsanordnung
- VG Gießen, 13.01.2015 - 1 L 3772/14
Abschiebung nach Italien im Rahmen der Dublin III VO weiterhin unzulässig
- VG Köln, 25.04.2018 - 2 L 521/18
- VG Berlin, 28.03.2018 - 34 L 1494.17
Zuständigkeit Italiens im Dublin-Verfahren trotz Kollektivablehnung; …
- VG München, 06.10.2016 - M 25 S 16.50718
Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung nach Italien im Rahmen des …
- VG München, 12.01.2016 - M 25 S 15.51018
Dublin-Verfahren: Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien
- VG München, 11.01.2016 - M 25 S 15.50994
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Italien
- VG München, 07.01.2016 - M 25 S 15.51005
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in …
- VG München, 05.01.2016 - M 25 S 15.50982
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Italien
- VG Bayreuth, 09.09.2015 - B 2 K 15.30276
Italien; subsidiärer Schutzstatus; Mutter mit Kleinkind; systemische Mängel - …
- VG München, 07.08.2015 - M 25 S 15.50645
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren oder den Aufnahmebedingungen in …
- VG Gelsenkirchen, 20.05.2015 - 5a L 919/15
Abschiebung nach Italien; minderjährige Kinder; keine individuelle Garantie
- VG Augsburg, 21.04.2015 - Au 7 S 15.50204
Fehlende Garantieerklärung der italienischen Behörden zur kindgerechten …
- VG München, 03.03.2015 - M 23 S 15.50044
Dublin-III-VO; Italien; Abschiebungsanordnung
- VG München, 03.03.2015 - M 23 S 15.50063
Dublin-III-VO; Italien; Abschiebungsanordnung
- VG Magdeburg, 12.02.2015 - 8 A 17/16
Asylrecht: Anspruch auf nationalen Abschiebungsschutz bei Familien mit …
- VG Dresden, 04.02.2015 - A 2 L 49/15
Einstweiliges Rechtsschutzbegehren eines pakistanischen Staatsangehörigen gegen …
- VG Berlin, 21.11.2014 - 21 L 348.14
Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung
- VG München, 16.01.2018 - M 8 S 17.53599
Keine systemischen Mängel im italienischen Asylverfahren
- VG Würzburg, 21.03.2016 - W 4 K 15.50427
- VG Magdeburg, 31.08.2015 - 5 A 324/14
- VG Regensburg, 22.06.2015 - RO 7 K 14.50215
- VG Potsdam, 17.06.2015 - 6 L 712/15
Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung (Eritrea)
- VG Düsseldorf, 27.04.2015 - 8 L 728/15
Anspruch eines Asylbewerbers auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts der …
- VG Würzburg, 28.11.2014 - W 1 S 14.30624
Mazedonien; Türken; private Auseinandersetzung; innerstaatliche …
- VG Hamburg, 24.10.2019 - 9 AE 4361/19
- VG München, 03.07.2017 - M 12 S 17.1392
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis der einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer …
- VG München, 14.03.2017 - M 12 E 17.835
Umfassende Zuständigkeit des BAMF für die Prüfung von Abschiebungshindernissen …
- VG Hannover, 24.02.2017 - 10 B 1200/17
Wiederaufnahmegesuch; Zuständigkeitsübergang
- VG Oldenburg, 02.08.2016 - 11 B 3630/16
- VG Potsdam, 09.12.2015 - 6 K 1927/15
Asylrechts (sicherer Drittstaat Verfahren, Eritrea/Italien)
- VG Minden, 16.07.2015 - 3 K 3120/14
Ungarn, Kinder, Kleinkinder, besonders schutzbedürftig, Zusicherung, Tarakhel, …
- VG Potsdam, 25.06.2015 - 6 L 802/15
Asylrecht (Dublin-Verfahren Eritrea/Italien)
- VG Frankfurt/Main, 13.05.2015 - 1 L 4017/14
- VG Magdeburg, 11.05.2015 - 8 B 215/17
Asylrecht: Abschiebungsanordnung gegen Schwangere
- VG Trier, 12.02.2020 - 6 K 3529/19
Italien, internationaler Schutz in EU-Staat, systemische Mängel, Kind, Kleinkind, …
- VG Schwerin, 30.12.2015 - 3 B 2164/15
- VG Köln, 20.04.2023 - 22 L 451/23
Rechtsprechung
EuGH, 11.09.2014 - C-91/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Essent Energie Productie
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls und Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 - Geltungsbereich - Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit, des freien Dienstleistungsverkehrs und der Bedingungen für den Zugang zur ...
- Wolters Kluwer
Unionsrechtwidriges Erfordernis einer Beschäftigungserlaubnis bei Überlassung türkischer Staatsangehöriger durch ein in anderem Mitgliedstaat ansässiges Verleihunternehmen; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State
- rechtsportal.de
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls und Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 - Geltungsbereich - Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit, des freien Dienstleistungsverkehrs und der Bedingungen für den Zugang zur ...
- rechtsportal.de
Unionsrechtwidriges Erfordernis einer Beschäftigungserlaubnis bei Überlassung türkischer Staatsangehöriger durch ein in anderem Mitgliedstaat ansässiges Verleihunternehmen; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Essent Energie Productie
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Raad van State - Auslegung von Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation EWG/Türkei und von Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen EWG/Türkei, das am 23. November 1970 in ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-91/13
- EuGH, 11.09.2014 - C-91/13
Papierfundstellen
- NVwZ 2014, 1511
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (11)
- EuGH, 21.10.2004 - C-445/03
Kommission / Luxemburg
Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-91/13
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 56 AEUV nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit verlangt, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, C-445/03, EU:C:2004:655, Rn. 20, und Kommission/Österreich, C-168/04, EU:C:2006:595, Rn. 36).Die Voraussetzungen und die Zwänge hinsichtlich einzuhaltender Fristen für den Erhalt dieser Beschäftigungserlaubnis sowie der Verwaltungsaufwand, den der Erhalt einer solchen Erlaubnis mit sich bringt, behindern die Überlassung drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer an ein in den Niederlanden ansässiges entleihendes Unternehmen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Dienstleistungsunternehmen und damit die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten durch dieses Unternehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 23, Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 35, und Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 39 und 42).
Eine nationale Regelung, die in einem Bereich erlassen worden ist, der nicht Gegenstand einer Harmonisierung auf Unionsebene ist, und die unterschiedslos für alle im betreffenden Mitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gilt, kann jedoch trotz ihrer den freien Dienstleistungsverkehr beschränkenden Wirkung gerechtfertigt sein, wenn sie auf einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses beruht und dieses Interesse nicht schon durch Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist, und wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was zu dessen Erreichung erforderlich ist (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 21, Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 31, und Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 37).
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Anliegen, Störungen auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern, zwar gewiss einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt, die Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, jedoch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates verlangen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteile Rush Portuguesa, C-113/89, EU:C:1990:142, Rn. 15, Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 38, und Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 55).
Ein Mitgliedstaat darf allerdings kontrollieren, ob ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen, das Arbeitnehmer aus einem Drittstaat entsendet, den freien Dienstleistungsverkehr nicht zu einem anderen Zweck als dem der Erbringung der betreffenden Leistung nutzt (vgl. Urteile Rush Portuguesa, EU:C:1990:142, Rn. 17, Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 39, und Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 56).
Bei solchen Kontrollen sind jedoch die vom Unionsrecht gezogenen Grenzen zu beachten, wie sie sich insbesondere aus dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs ergeben, der nicht illusorisch gemacht und dessen Ausübung nicht dem Ermessen der Verwaltung unterworfen werden darf (vgl. Urteile Rush Portuguesa, EU:C:1990:142, Rn. 17, Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 36, und Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 40).
Würde ein Dienstleistungsunternehmen insoweit verpflichtet, den niederländischen Behörden Angaben zu machen, aus denen hervorgeht, dass die betreffenden Arbeitnehmer in dem Mitgliedstaat, in dem sie von diesem Unternehmen beschäftigt werden, legalen Status haben, insbesondere, was Aufenthalt, Beschäftigungserlaubnis und soziale Absicherung angeht, so böte dies den genannten Behörden auf weniger einschneidende und ebenso wirksame Art und Weise die Garantie, dass diese Arbeitnehmer legal beschäftigt werden und dass sie ihre Haupttätigkeit in dem Mitgliedstaat ausüben, in dem das Dienstleistungsunternehmen ansässig ist, wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Erfordernis einer Beschäftigungserlaubnis (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 46, und Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 41).
Dadurch würde es diesen Behörden ermöglicht, die Einhaltung der niederländischen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit während der Dauer der Entsendung zu kontrollieren und dabei die Verpflichtungen zu berücksichtigen, denen das Unternehmen bereits nach den im Herkunftsmitgliedstaat geltenden Vorschriften auf diesem Gebiet unterliegt (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 31, und Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 45).
- EuGH, 19.01.2006 - C-244/04
DIE ARBEITSVISUMREGELUNG, DIE DEUTSCHLAND AUF ANGEHÖRIGE VON DRITTSTAATEN …
Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-91/13
Der Gerichtshof hat zur Entsendung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern durch ein in einem Mitgliedstaat der Union ansässiges Dienstleistungsunternehmen bereits entschieden, dass eine nationale Regelung, die die Erbringung von Dienstleistungen im Inland durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis abhängig macht, eine Beschränkung dieser Freiheit im Sinne von Art. 56 AEUV darstellt (vgl. Urteile Kommission/Deutschland, C-244/04, EU:C:2006:49, Rn. 34, und Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 40).Die Voraussetzungen und die Zwänge hinsichtlich einzuhaltender Fristen für den Erhalt dieser Beschäftigungserlaubnis sowie der Verwaltungsaufwand, den der Erhalt einer solchen Erlaubnis mit sich bringt, behindern die Überlassung drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer an ein in den Niederlanden ansässiges entleihendes Unternehmen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Dienstleistungsunternehmen und damit die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten durch dieses Unternehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 23, Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 35, und Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 39 und 42).
Eine nationale Regelung, die in einem Bereich erlassen worden ist, der nicht Gegenstand einer Harmonisierung auf Unionsebene ist, und die unterschiedslos für alle im betreffenden Mitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gilt, kann jedoch trotz ihrer den freien Dienstleistungsverkehr beschränkenden Wirkung gerechtfertigt sein, wenn sie auf einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses beruht und dieses Interesse nicht schon durch Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist, und wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was zu dessen Erreichung erforderlich ist (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 21, Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 31, und Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 37).
Bei solchen Kontrollen sind jedoch die vom Unionsrecht gezogenen Grenzen zu beachten, wie sie sich insbesondere aus dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs ergeben, der nicht illusorisch gemacht und dessen Ausübung nicht dem Ermessen der Verwaltung unterworfen werden darf (vgl. Urteile Rush Portuguesa, EU:C:1990:142, Rn. 17, Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 36, und Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 40).
Wenn einem Mitgliedstaat sowohl die Befugnis einzuräumen ist, zu kontrollieren, ob ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen, das an ein im ersten Mitgliedstaat ansässiges entleihendes Unternehmen eine in der Überlassung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern bestehende Dienstleistung erbringt, den freien Dienstleistungsverkehr nicht zu anderen Zwecken als der Erbringung der betreffenden Dienstleistung nutzt, als auch die Möglichkeit einzuräumen ist, die hierfür erforderlichen Kontrollmaßnahmen zu ergreifen (vgl. Urteil Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 36), kann die Ausübung dieser Befugnis diesem Mitgliedstaat somit gleichwohl nicht erlauben, unverhältnismäßige Erfordernisse vorzuschreiben.
Würde ein Dienstleistungsunternehmen insoweit verpflichtet, den niederländischen Behörden Angaben zu machen, aus denen hervorgeht, dass die betreffenden Arbeitnehmer in dem Mitgliedstaat, in dem sie von diesem Unternehmen beschäftigt werden, legalen Status haben, insbesondere, was Aufenthalt, Beschäftigungserlaubnis und soziale Absicherung angeht, so böte dies den genannten Behörden auf weniger einschneidende und ebenso wirksame Art und Weise die Garantie, dass diese Arbeitnehmer legal beschäftigt werden und dass sie ihre Haupttätigkeit in dem Mitgliedstaat ausüben, in dem das Dienstleistungsunternehmen ansässig ist, wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Erfordernis einer Beschäftigungserlaubnis (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 46, und Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 41).
Zur Erfüllung dieser Verpflichtung könnte auch die einfache Übersendung der erforderlichen Schriftstücke verlangt werden, insbesondere wenn die Dauer der Entsendung keine wirksame Vornahme einer solchen Kontrolle zulässt (vgl. Urteil Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 41).
Dadurch würde es diesen Behörden ermöglicht, die Einhaltung der niederländischen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit während der Dauer der Entsendung zu kontrollieren und dabei die Verpflichtungen zu berücksichtigen, denen das Unternehmen bereits nach den im Herkunftsmitgliedstaat geltenden Vorschriften auf diesem Gebiet unterliegt (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 31, und Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 45).
- EuGH, 21.09.2006 - C-168/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG …
Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-91/13
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 56 AEUV nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit verlangt, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, C-445/03, EU:C:2004:655, Rn. 20, und Kommission/Österreich, C-168/04, EU:C:2006:595, Rn. 36).Der Gerichtshof hat zur Entsendung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern durch ein in einem Mitgliedstaat der Union ansässiges Dienstleistungsunternehmen bereits entschieden, dass eine nationale Regelung, die die Erbringung von Dienstleistungen im Inland durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis abhängig macht, eine Beschränkung dieser Freiheit im Sinne von Art. 56 AEUV darstellt (vgl. Urteile Kommission/Deutschland, C-244/04, EU:C:2006:49, Rn. 34, und Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 40).
Die Voraussetzungen und die Zwänge hinsichtlich einzuhaltender Fristen für den Erhalt dieser Beschäftigungserlaubnis sowie der Verwaltungsaufwand, den der Erhalt einer solchen Erlaubnis mit sich bringt, behindern die Überlassung drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer an ein in den Niederlanden ansässiges entleihendes Unternehmen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Dienstleistungsunternehmen und damit die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten durch dieses Unternehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 23, Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 35, und Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 39 und 42).
Eine nationale Regelung, die in einem Bereich erlassen worden ist, der nicht Gegenstand einer Harmonisierung auf Unionsebene ist, und die unterschiedslos für alle im betreffenden Mitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gilt, kann jedoch trotz ihrer den freien Dienstleistungsverkehr beschränkenden Wirkung gerechtfertigt sein, wenn sie auf einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses beruht und dieses Interesse nicht schon durch Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist, und wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was zu dessen Erreichung erforderlich ist (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 21, Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 31, und Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 37).
Unter diesen Umständen ist daher zu prüfen, ob die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs, die sich aus der im Ausgangsverfahren fraglichen Regelung ergeben, durch ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel gerechtfertigt erscheinen und ob sie gegebenenfalls erforderlich sind, um dieses Ziel effektiv und mit den geeigneten Mitteln zu verfolgen (vgl. Urteil Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Anliegen, Störungen auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern, zwar gewiss einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt, die Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, jedoch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates verlangen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteile Rush Portuguesa, C-113/89, EU:C:1990:142, Rn. 15, Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 38, und Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 55).
Ein Mitgliedstaat darf allerdings kontrollieren, ob ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen, das Arbeitnehmer aus einem Drittstaat entsendet, den freien Dienstleistungsverkehr nicht zu einem anderen Zweck als dem der Erbringung der betreffenden Leistung nutzt (vgl. Urteile Rush Portuguesa, EU:C:1990:142, Rn. 17, Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 39, und Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 56).
- EuGH, 24.09.2013 - C-221/11
Türkische Staatsangehörige sind nicht berechtigt, ohne Visum in das Gebiet eines …
Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-91/13
Folglich können sich türkische Staatsangehörige, für die diese Bestimmungen gelten, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf sie berufen, um die Anwendung entgegenstehender Vorschriften des innerstaatlichen Rechts auszuschließen (vgl. Urteile Abatay u. a., C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 58 und 59, sowie Demirkan, C-221/11, EU:C:2013:583, Rn. 38).Im Übrigen hat der Gerichtshof klargestellt, dass ein allgemeiner Grundsatz der Freizügigkeit zwischen der Türkei und der Union weder im Assoziierungsabkommen oder seinem Zusatzprotokoll noch im Beschluss Nr. 1/80 vorgesehen ist, der allein die Freizügigkeit der Arbeitnehmer betrifft (vgl. Urteil Demirkan, EU:C:2013:583, Rn. 53).
Was Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass er, wie bereits aus seinem Wortlaut hervorgeht, eine klar, genau und unbedingt formulierte, eindeutige Stillhalteklausel enthält, die es den Vertragsparteien untersagt, nach Inkrafttreten des Zusatzprotokolls neue Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einzuführen (vgl. Urteil Demirkan, EU:C:2013:583, Rn. 37).
Diese Stillhalteklausel verbietet allgemein die Einführung neuer Maßnahmen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung dieser wirtschaftlichen Freiheiten durch einen türkischen Staatsangehörigen im Gebiet eines Mitgliedstaats strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls in dem betreffenden Mitgliedstaat galten (vgl. Urteil Demirkan, EU:C:2013:583, Rn. 39).
Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich ein Unternehmen mit Sitz in der Türkei, das rechtmäßig Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat erbringt, und türkische Staatsangehörige, die bei einem solchen Unternehmen als Fernfahrer beschäftigt sind, auf Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls berufen können (vgl. Urteile Abatay u. a., EU:C:2003:572, Rn. 105 und 106, sowie Demirkan, EU:C:2013:583, Rn. 40).
- EuGH, 21.10.2003 - C-317/01
WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE …
Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-91/13
Folglich können sich türkische Staatsangehörige, für die diese Bestimmungen gelten, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf sie berufen, um die Anwendung entgegenstehender Vorschriften des innerstaatlichen Rechts auszuschließen (vgl. Urteile Abatay u. a., C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 58 und 59, sowie Demirkan, C-221/11, EU:C:2013:583, Rn. 38).In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass türkische Staatsangehörige im Gegensatz zu den Arbeitnehmern der Mitgliedstaaten keine Freizügigkeit innerhalb der Union genießen, sondern nur im Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats bestimmte Rechte in Anspruch nehmen können (vgl. u. a. Urteile Savas, C-37/98, EU:C:2000:224, Rn. 59, Abatay u. a., EU:C:2003:572, Rn. 64, und Derin, C-325/05, EU:C:2007:442, Rn. 66).
Darüber hinaus ergibt sich aus dem Aufbau und der Zielsetzung des Beschlusses Nr. 1/80, dass er beim gegenwärtigen Stand der Entwicklung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Rahmen der Assoziation EWG-Türkei die schrittweise Integration türkischer Arbeitnehmer in den Aufnahmemitgliedstaat zum wesentlichen Ziel hat, und zwar durch die Ausübung einer ordnungsgemäßen und grundsätzlich ununterbrochenen Beschäftigung (vgl. Urteil Abatay u. a., EU:C:2003:572, Rn. 90).
Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich ein Unternehmen mit Sitz in der Türkei, das rechtmäßig Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat erbringt, und türkische Staatsangehörige, die bei einem solchen Unternehmen als Fernfahrer beschäftigt sind, auf Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls berufen können (vgl. Urteile Abatay u. a., EU:C:2003:572, Rn. 105 und 106, sowie Demirkan, EU:C:2013:583, Rn. 40).
- EuGH, 27.03.1990 - C-113/89
Rush Portuguesa / Office national d'immigration
Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-91/13
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Anliegen, Störungen auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern, zwar gewiss einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt, die Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, jedoch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates verlangen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (vgl. Urteile Rush Portuguesa, C-113/89, EU:C:1990:142, Rn. 15, Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 38, und Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 55).Ein Mitgliedstaat darf allerdings kontrollieren, ob ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen, das Arbeitnehmer aus einem Drittstaat entsendet, den freien Dienstleistungsverkehr nicht zu einem anderen Zweck als dem der Erbringung der betreffenden Leistung nutzt (vgl. Urteile Rush Portuguesa, EU:C:1990:142, Rn. 17, Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 39, und Kommission/Österreich, EU:C:2006:595, Rn. 56).
Bei solchen Kontrollen sind jedoch die vom Unionsrecht gezogenen Grenzen zu beachten, wie sie sich insbesondere aus dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs ergeben, der nicht illusorisch gemacht und dessen Ausübung nicht dem Ermessen der Verwaltung unterworfen werden darf (vgl. Urteile Rush Portuguesa, EU:C:1990:142, Rn. 17, Kommission/Deutschland, EU:C:2006:49, Rn. 36, und Kommission/Luxemburg, EU:C:2004:655, Rn. 40).
- EuGH, 17.12.1981 - 279/80
Webb
Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-91/13
In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs die Tätigkeit, die darin besteht, dass ein Unternehmen anderen entgeltlich Arbeitnehmer, die im Dienst dieses Unternehmens bleiben, zur Verfügung stellt, ohne dass ein Arbeitsvertrag mit dem Entleihunternehmen geschlossen wird, eine Berufstätigkeit darstellt, die die in Art. 57 Abs. 1 AEUV niedergelegten Voraussetzungen erfüllt und daher als Dienstleistung im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist (vgl. Urteile Webb, 279/80, EU:C:1981:314, Rn. 9, und Vicoplus u. a., EU:C:2011:64, Rn. 27).In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die besondere Natur der Tätigkeit, die darin besteht, dass ein Unternehmen entgeltlich Arbeitnehmer, die im Dienst dieses Unternehmens bleiben, zur Verfügung stellt, ohne dass ein Arbeitsvertrag mit dem Entleihunternehmen geschlossen wird, einem solchen Unternehmen nicht den Charakter eines Dienstleistungsunternehmens nimmt, das in den Anwendungsbereich der Art. 56 AEUV ff. fällt, und diese Tätigkeit nicht den Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr entziehen kann (vgl. Urteil Webb, EU:C:1981:314, Rn. 10).
- EuGH, 10.02.2011 - C-307/09
Vicoplus
Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-91/13
Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten von dem nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. Urteil Vicoplus u. a., C-307/09 bis C-309/09, EU:C:2011:64, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs die Tätigkeit, die darin besteht, dass ein Unternehmen anderen entgeltlich Arbeitnehmer, die im Dienst dieses Unternehmens bleiben, zur Verfügung stellt, ohne dass ein Arbeitsvertrag mit dem Entleihunternehmen geschlossen wird, eine Berufstätigkeit darstellt, die die in Art. 57 Abs. 1 AEUV niedergelegten Voraussetzungen erfüllt und daher als Dienstleistung im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist (vgl. Urteile Webb, 279/80, EU:C:1981:314, Rn. 9, und Vicoplus u. a., EU:C:2011:64, Rn. 27).
- EuGH, 11.05.2000 - C-37/98
Savas
Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-91/13
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass türkische Staatsangehörige im Gegensatz zu den Arbeitnehmern der Mitgliedstaaten keine Freizügigkeit innerhalb der Union genießen, sondern nur im Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats bestimmte Rechte in Anspruch nehmen können (vgl. u. a. Urteile Savas, C-37/98, EU:C:2000:224, Rn. 59, Abatay u. a., EU:C:2003:572, Rn. 64, und Derin, C-325/05, EU:C:2007:442, Rn. 66). - EuGH, 18.07.2007 - C-325/05
Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14 …
Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-91/13
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass türkische Staatsangehörige im Gegensatz zu den Arbeitnehmern der Mitgliedstaaten keine Freizügigkeit innerhalb der Union genießen, sondern nur im Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats bestimmte Rechte in Anspruch nehmen können (vgl. u. a. Urteile Savas, C-37/98, EU:C:2000:224, Rn. 59, Abatay u. a., EU:C:2003:572, Rn. 64, und Derin, C-325/05, EU:C:2007:442, Rn. 66). - EuGH, 17.09.2009 - C-242/06
Sahin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- EuGH, 17.12.2015 - C-342/14
X-Steuerberatungsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anerkennung von …
Eine solche Verpflichtung würde es den Behörden ermöglichen, die Qualifikation zu überprüfen, die der Dienstleistende oder die natürlichen Personen, die für ihn die betreffende Dienstleistung erbringen, in anderen Mitgliedstaaten - gegebenenfalls durch Berufserfahrung - auf dem speziellen Gebiet des Steuerwesens erworben haben, in dem der Dienstleistende seine Tätigkeit auszuüben beabsichtigt (vgl. entsprechend Urteil Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 57 und 58 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.11.2018 - C-18/17
Danieli & C. Officine Meccaniche u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beitritt …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt die Tätigkeit, die darin besteht, dass ein Unternehmen Arbeitnehmer, die in seinem Dienst bleiben, entgeltlich zur Verfügung stellt, ohne dass ein Arbeitsvertrag mit dem verwendenden Unternehmen geschlossen wird, eine Berufstätigkeit dar, die die in Art. 57 Abs. 1 AEUV niedergelegten Voraussetzungen erfüllt und daher als Dienstleistung im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist (Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 37).Der Umstand, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Überlassung von Arbeitskräften drittstaatsangehörige Arbeitnehmer betrifft, ist insoweit bedeutungslos (Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 39).
Der Gerichtshof hat zur Entsendung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern durch ein in einem Mitgliedstaat der Union ansässiges Dienstleistungsunternehmen bereits entschieden, dass eine nationale Regelung, die die Erbringung von Dienstleistungen im Inland durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis abhängig macht, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne von Art. 56 AEUV darstellt (Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 45).
Eine nationale Regelung, die in einem Bereich erlassen worden ist, der nicht Gegenstand einer Harmonisierung auf Unionsebene ist, und die unterschiedslos für alle in dem betreffenden Mitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gilt, kann jedoch trotz ihrer den freien Dienstleistungsverkehr beschränkenden Wirkung gerechtfertigt sein, sofern sie auf einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses beruht und dieses Interesse nicht schon durch Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist, und wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was zu dessen Erreichung erforderlich ist (Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 48).
Unter diesen Umständen ist daher zu prüfen, ob die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs, die sich aus der im Ausgangsverfahren fraglichen Regelung ergeben, durch ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel gerechtfertigt erscheinen und ob sie gegebenenfalls erforderlich sind, um dieses Ziel effektiv und mit den geeigneten Mitteln zu verfolgen (Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 49).
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Anliegen, Störungen auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern, zwar gewiss einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt, die Arbeitnehmer, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt und zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, jedoch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Mitgliedstaats beanspruchen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 51).
Wenn ein Mitgliedstaat das Erfordernis einer Beschäftigungsbewilligung für Drittstaatsangehörige, die einem in diesem Mitgliedstaat tätigen Unternehmen von einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen überlassen werden, dauerhaft aufrechterhält, geht dies über das hinaus, was notwendig ist, um das Ziel zu erreichen, dass Störungen auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 56).
Würde ein Dienstleistungsunternehmen insoweit verpflichtet, den österreichischen Behörden Angaben zu machen, aus denen hervorgeht, dass die drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer in dem Mitgliedstaat, in dem sie von diesem Unternehmen beschäftigt werden, legalen Status haben, insbesondere, was Aufenthalt, Beschäftigungserlaubnis und soziale Absicherung angeht, so böte dies den genannten Behörden auf weniger einschneidende und ebenso wirksame Art und Weise wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Erfordernis einer Beschäftigungsbewilligung die Garantie, dass diese Arbeitnehmer legal beschäftigt werden und dass sie ihre Haupttätigkeit in dem Mitgliedstaat ausüben, in dem das Dienstleistungsunternehmen ansässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 57).
Zur Erfüllung dieser Verpflichtung könnte auch die einfache Übersendung der erforderlichen Schriftstücke verlangt werden, insbesondere wenn die Dauer der Entsendung keine wirksame Vornahme einer solchen Kontrolle zulässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 58).
In Verbindung mit den von diesem Unternehmen zum Status der betreffenden Arbeitnehmer gemachten Angaben im Sinne von Rn. 50 des vorliegenden Urteils würde es eine solche Verpflichtung den genannten Behörden ermöglichen, gegebenenfalls die am Ende des für die Entsendung vorgesehenen Zeitraums gebotenen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 59).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-18/17
Danieli & C. Officine Meccaniche u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beitritt …
20 Vgl. z. B. Urteile vom 17. Dezember 1981, Webb (…279/80, EU:C:1981:314, Rn. 9), vom 10. Februar 2011, Vicoplus u. a. (…C-307/09 bis C-309/09, EU:C:2011:64, Rn. 27), und vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 37).36 Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
37 Urteile vom 21. Oktober 2004, Kommission/Luxemburg (…C-445/03, EU:C:2004:655, Rn. 50), vom 19. Januar 2006, Kommission/Deutschland (…C-244/04, EU:C:2006:49, Rn. 64), vom 21. September 2006, Kommission/Österreich (…C-168/04, EU:C:2006:595, Rn. 68), und vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 58 bis 60).
38 Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
43 Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 57).
44 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Oktober 2004, Kommission/Luxemburg (…C-445/03, EU:C:2004:655, Rn. 46), vom 19. Januar 2006, Kommission/Deutschland (…C-244/04, EU:C:2006:49, Rn. 41), vom 21. September 2006, Kommission/Österreich (…C-168/04, EU:C:2006:595, Rn. 57), und vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 57).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-540/22
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Détachement de travailleurs de pays …
13 Vgl. Urteile vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 39), und vom 14. November 2018, Danieli & C. Officine Meccaniche u. a. (…C-18/17, EU:C:2018:904, Rn. 43).15 Urteile vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 49), und vom 14. November 2018, Danieli & C. Officine Meccaniche u. a. (…C-18/17, EU:C:2018:904, Rn. 47).
33 Vgl. Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 51 bis 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
34 Vgl. Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 55).
43 Vgl. Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 51 bis 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
52 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 47).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-71/20
VAS Shipping - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 54 AEUV - …
Aus den Urteilen vom 14. November 2018, Danieli & C. Officine Meccaniche u. a. (…C-18/17, EU:C:2018:904, Rn. 48), und vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 51), wird deutlich, dass das Anliegen, Störungen auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern, einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt.Vgl. Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.12.2014 - C-315/13
De Clercq u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …
56 AEUV verlangt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. insbesondere Urteile dos Santos Palhota u. a., EU:C:2010:589, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, Kommission/Belgien, C-577/10, EU:C:2012:814, Rn. 38 sowie Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 01.03.2017 - T-454/13
SNCM / Kommission
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 56 AEUV nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder aufgrund des Umstands verlangt, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (…vgl. - neben den in Fn. 63 des angefochtenen Beschlusses angeführten Urteilen - Urteile vom 7. Oktober 2010, dos Santos Palhota u. a., C-515/08, EU:C:2010:589, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 19. Dezember 2012, Kommission/Belgien, C-577/10, EU:C:2012:814, Rn. 38, sowie vom 11. September 2014, Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-477/17
Balandin u.a. - Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EU) Nr. …
Vgl. auch Urteil vom 11. September 2014, Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 51 bis 57 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-306/14
Biovet - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern …
12 - Vgl. insbesondere Urteil Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2016 - C-25/15
Balogh - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
7 - Vgl. insbesondere Urteil Essent Energie Productie (C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).