Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.07.2014

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 24.09.2014 - 3 Bs 175/14, 5 E 3534/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27361
OVG Hamburg, 24.09.2014 - 3 Bs 175/14, 5 E 3534/14 (https://dejure.org/2014,27361)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24.09.2014 - 3 Bs 175/14, 5 E 3534/14 (https://dejure.org/2014,27361)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24. September 2014 - 3 Bs 175/14, 5 E 3534/14 (https://dejure.org/2014,27361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,27361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 3 Abs. 1 HmbSOG; § 2 Abs. 1 Satz 1 PBefG; § 58 Abs. 1 AEUV
    Zum Verbot des Mitfahrdienstes "Uber pop"

  • Justiz Hamburg

    Art 12 Abs 1 GG, § 1 Abs 2 PBefG, § 2 Abs 1 PBefG, § 2 Abs 7 PBefG, § 46 PBefG
    Verbot der Personenbeförderung mit dem Geschäftsmodell "uber pop"

  • Telemedicus

    "Uber pop" ist verbotenes Geschäftsmodell

  • verkehrslexikon.de

    Zum Verbot des Uber-Dienstes in Hamburg

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Betriebsverbot gegen Uber ist rechtens / Uber pop

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des auf § 3 Abs. 1 HmbSOG gestützten Verbots der Personenbeförderung mit dem "Geschäftsmodell" "uber pop"; Anwendbarkeit des Personenbeförderungsgesetzes auf die unter der Applikation "uber pop" betriebene und als "Vermittlung privater Fahrten" ...

  • online-und-recht.de

    Verbot der Vermittlungs-App "Uber" in Hamburg rechtmäßig

  • Justiz Hamburg PDF

    Verbot des Mitfahrdienstes "Uber" ist rechtens

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Beschluss im einstweiligen Verfahren (Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des...

  • Justiz Hamburg PDF

    Verbot des Mitfahrdienstes "Uber" ist rechtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1 ; HmbSOG § 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des auf § 3 Abs. 1 HmbSOG gestützten Verbots der Personenbeförderung mit dem "Geschäftsmodell" "uber pop"; Anwendbarkeit des Personenbeförderungsgesetzes auf die unter der Applikation "uber pop" betriebene und als "Vermittlung privater Fahrten" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • heise.de (Pressebericht, 26.09.2014)

    Gerichte bestätigen Uber-Verbot in Berlin und Hamburg

  • faz.net (Pressemeldung, 26.09.2014)

    Verbot des Mitfahrdienstes Uber in Hamburg ist rechtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein "Uber Pop" in Hamburg

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hamburg: Verbot des Mitfahrdienstes "Uber"

  • lto.de (Kurzinformation)

    OVG Hamburg widerspricht Vorinstanz - Uber-Verbot rechtmäßig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbot der Personenbeförderung mit dem Geschäftsmodell uber pop

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verbot des Mitfahrdienstes "Uber" ist rechtens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Untersagung der Beförderung von Fahrgästen über die App "uber pop" ist rechtmäßig

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Verbot des Mitfahrdienstes "Uber” ist rechtens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Untersagung der Beförderung von Fahrgästen über die App "uber pop" ist rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    UBER-Verbot in Hamburg rechtmäßig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verbot des Mitfahrdienstes "Uber" ist rechtens

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit des Mitfahrdienstes ,,Uberpop"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OVG Hamburg erklärt Verbot des Mitfahrdienstes "Uber" für rechtmäßig - Verbot verletzt weder Berufsfreiheit des Unternehmens noch europarechtliche Dienstleistungsfreiheit

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    "Online-Vermittlung privater Fahrten" des Anbieters "uber pop" nicht genehmigungsfähig

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Uber - das PBefG gilt auch für die "Shared Economy"

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Uber - das PBefG gilt auch für die "Shared Economy"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3389
  • NVwZ 2014, 1528
  • NZV 2014, 600
  • MMR 2015, 115
  • DVBl 2015, 48
  • DÖV 2015, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 29.05.1998 - 5 Bs 147/98
    Auszug aus OVG Hamburg, 24.09.2014 - 3 Bs 175/14
    Ob diese Begründung, wie die Antragstellerseite meint, inhaltlich nicht tragfähig ist, spielt für das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO keine Rolle (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.1998, 5 Bs 147/98, juris).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.09.2014 - 3 Bs 175/14
    bb) Wer einen Beruf ergreifen und ausüben will, ist gehalten, dies im Rahmen der für jedermann geltenden Vorschriften zu tun (BVerfG, Urt. v. 3.11.1982, 1 BvL 4/78, BVerfGE 61, 291 Rn. 55, zit nach juris).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 6 U 73/15

    Verbot der Vermittlung von Fahrten durch "UberPOP" bestätigt

    Das Oberverwaltungsgericht Hamburg ist in seinem Beschluss vom 24.9.2014 (3 Bs 175/14) aufgrund folgender Überlegungen zu der Erkenntnis gekommen, dass die Beklagte als Unternehmerin angesehen werden muss:.

    (OVG Hamburg NVwZ 2014, 1528, [OVG Hamburg 24.09.2014 - 3 Bs 175/14] Tz. 14 bei [...]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2015 - 1 S 96.14

    Fahrdienst Uber bleibt im Land Berlin verboten

    Diese Entgelte übersteigen die Betriebskosten der angebotenen Fahrten erheblich (vgl. die Berechnung im Beschluss des OVG Hamburg vom 24. September 2014 - 3 Bs 175/14 - juris Rn. 12, zu UberPOP).
  • BVerwG, 27.08.2015 - 3 C 14.14

    Entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung; Beförderung mit

    Das ist nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur derjenige, der nach außen, also gegenüber den Fahrgästen, als Vertragspartner auftritt, auch wenn er mit der faktischen Durchführung des Transports einen anderen betraut (vgl. VGH München, Urteil vom 25. November 1982 - 11 B 80 A.922 - VRS 64, 396 ; OVG Magdeburg, Urteil vom 7. April 1998 - A 1/4 S 221/97 - juris Rn. 42; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. September 2014 - 3 Bs 175/14 - NVwZ 2014, 1528 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2015 - OVG 1 S 96.14 - juris Rn. 28; OLG Köln, Beschluss vom 28. Mai 1985 - Ss 718/84 - VRS 69, 312 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 1. März 1996 - 2 U 126/95 - n.v.; LG Frankfurt, Urteil vom 18. März 2015 - 3-08 O 136/14 - juris Rn. 100; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Bd. I, § 2 PBefG Anm. 1 c; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Bd. I, § 2 PBefG Rn. 5; Fromm/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 4. Aufl. 2013, § 2 PBefG Rn. 2; Bauer, Personenbeförderungsgesetz, § 2 Rn. 3; Heinze, Personenbeförderungsgesetz, § 2 PBefG Anm. 2).
  • OVG Hamburg, 01.07.2019 - 3 Bs 113/19

    Beschwerden des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes MOIA und der Stadt

    Nicht dazu gehören die Interessen der Allgemeinheit (vgl. Zeil/Prinz zur Lippe, a.a.O., S. 405, 409; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.9.2014, 3 Bs 175/14, NordÖR 2014, 545, juris Rn. 16) und insoweit auch nicht die Interessen eines Einzelnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, 7 B 188/89, NJW 1990, 930, juris Rn. 4: einzelner Straßenanlieger).
  • BVerfG, 13.11.2014 - 1 BvR 2861/14

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit ohne weitere

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde XXX gegen den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. September 2014 - 3 Bs 175/14 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Gaier, Schluckebier, Paulus gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 13. November 2014 einstimmig beschlossen:.
  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 11 ZB 20.2076

    Abmahnung eines Mietwagenunternehmens

    Es liege auch eine Divergenz vor, weil das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 24. September 2014 (3 Bs 175/14) abweiche und hierauf beruhe.

    Der Beklagte hat zutreffend angeführt, dass es sich beim Oberverwaltungsgericht Hamburg, von dessen Entscheidung (B.v. 24.9.2014 - 3 Bs 175/14 - NVwZ 2014, 1528) das Verwaltungsgericht München abgewichen sein soll, nicht um das ihm im Instanzenzug übergeordnete Berufungsgericht und damit schon nicht um ein taugliches Divergenzgericht handelt (vgl. Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 162).

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 11 BV 15.1895

    Genehmigungsbedürftigkeit von Patiententransporten

    Es spricht aber vieles dafür, dass von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 PBefG nicht nur die variablen Betriebskosten (z. B. Benzin, Reifen, Wartung), sondern auch die ausschließlich für die Beförderungsleistungen aufgewendeten fixen Betriebskosten (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Löhne der Fahrer), jedoch nicht die Investitions- und Gemeinkosten, erfasst sein sollen (nur die variablen Betriebskosten Fromm/Sellmann/Zuck, PBefG, 4. Aufl. 2013, § 1 Rn. 7; Fielitz/Grätz, PBefG, Stand 10/2015, § 1 Rn. 17; Bidinger, PBefG, Erg.-Lfg. 2/15, § 1 Rn. 166; OVG Hamburg, B. v. 24.9.2014 - 3 Bs 175/14 - NVwZ 2014, 1528; OVG Berlin-Bbg, B. v. 10.4.2015 - OVG 1 S 96.14 - juris; Berücksichtigung aller mit der Fahrt verbundenen Kosten Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 1 Rn. 28; ThürOVG, U. v. 24.11.2015 - 2 KO 131/13 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 1 B 7.18

    Senioren-Tagespflegeeinrichtung; Hol- und Bringdienst; Erfordernis der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich dem engen Begriffsverständnis von einem spezifisch personenbeförderungsrechtlichen Betriebskostenbegriff angeschlossen (ebenso u.a. Senatsbeschluss vom 10. April 2015 - OVG 1 S 96.14 - juris Rn. 27 unter Hinweis auf OVG Hamburg, Beschluss vom 24. September 2014 - 3 Bs 175/14 - NVwZ 2014, 1528, juris Rn. 12).
  • LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15

    Wettbewerbsverstoß: Rabattangebote bei der Vermittlung von Taxifahrten mittels

    Nach herrschender Meinung ist Taxiunternehmer nicht nur, wer faktisch die Beförderung durchführt; der Taxiunternehmer kann sich hierfür vielmehr einer anderen Person bedienen, die dann als Erfüllungsgehilfe des Taxiunternehmers anzusehen ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 26.09.2014 - 11 L 353.14 -, juris, Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2015 - OVG 1 S 96.14 - VG Stuttgart, Urteil vom 29.02.2012 - 8 K 2393/11 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.09.2014 - 3 Bs 175/14 -, juris, Rn. 14; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, 2. Aufl., B, § 3, Anm. 1).
  • OVG Hamburg, 28.02.2019 - 3 Bs 257/18

    Arzt; Anordnung des Ruhens der Approbation aufgrund von Zweifeln an der

    Ob diese Begründung für die Vollziehungsanordnung inhaltlich tragfähig ist, spielt für das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO keine Rolle (OVG Hamburg, Beschl. v. 24.2014, 3 Bs 175/14, NordÖR 2014, 545, juris Rn. 30).
  • VG München, 14.09.2021 - M 26a S 21.4276

    Betrieb von Corona-Teststationen

  • VG München, 29.04.2015 - M 23 K 13.1162

    Feststellung der Genehmigungspflicht; ambulante Rehabilitationseinrichtung;

  • VG Würzburg, 31.05.2023 - W 6 S 23.588

    Sofortverfahren, Widerruf der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr,

  • VG Würzburg, 12.12.2022 - W 8 S 22.1790

    Widerruf einer Beauftragung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 TestV

  • VG Würzburg, 28.02.2022 - W 8 S 22.200

    Widerruf Beauftragung Corona-Teststelle - Hygienemängel und mangelhafte Testung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20905
BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13 (https://dejure.org/2014,20905)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2014 - 6 B 50.13 (https://dejure.org/2014,20905)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 (https://dejure.org/2014,20905)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,20905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    TKG 2004 § 55 Abs. 9, § 132 Abs. 1, § 134 Abs. 2 Nr. 3, § 135 Abs. 3; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 und 2; VwVfG § 13 Abs. 2 Satz 2
    Telekommunikation; Frequenz; Frequenzzuteilung; GSM-Lizenzen; Laufzeitverlängerung; Vergabeverfahren; Absehen vom Vergabeverfahren; Rückwirkung; Beschlusskammerverfahren; Anhörung; Beiladung; Ermessen.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG 2004 § 55 Abs. 9, § 132 Abs. 1, § 134 Abs. 2 Nr. 3, § 135 Abs. 3
    Absehen vom Vergabeverfahren; Anhörung; Beiladung; Beschlusskammerverfahren; Ermessen; Frequenz; Frequenzzuteilung; GSM-Lizenzen; Laufzeitverlängerung; Rückwirkung; Telekommunikation; Vergabeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 9 TKG 2004, § 132 Abs 1 TKG 2004, § 134 Abs 2 Nr 3 TKG 2004, § 135 Abs 3 TKG 2004, § 55 Abs 10 TKG 2004 vom 03.05.2012
    Rückwirkende Entscheidung über das Absehen von einem der Frequenzzuteilung vorgeschalteten Vergabeverfahren

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Rückwirkende Entscheidung über das Absehen von einem der Frequenzzuteilung vorgeschalteten Vergabeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Telekommunikation; Frequenz; Frequenzzuteilung; GSM-Lizenzen; Laufzeitverlängerung; Vergabeverfahren; Absehen vom Vergabeverfahren; Rückwirkung; Beschlusskammerverfahren; Anhörung; Beiladung; Ermessen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuteilung von Mobilfunkfrequenzen - und das vorgeschaltete Vergabeverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirtschaftsrecht im September 2014

Besprechungen u.ä.

  • xing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zum rückwirkenden Erlass einer Entscheidung über das Absehen von einem Frequenzvergabeverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Köln, 28.11.2013 - 1 K 6029/10
    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Nachdem die Klägerin gegen die Ablehnung ihres Zuteilungsantrags Widerspruch eingelegt und gegen den Änderungsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids Klage (1 K 6029/10) erhoben hatte, hat die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur am 23. Januar 2012 rückwirkend zum 21. November 2005 beschlossen, dass den im Wege der Verlängerung der Befristungen der Frequenznutzungsrechte bis zum 31. Dezember 2016 erfolgten Frequenzzuteilungen u.a. an die Beigeladene kein Vergabeverfahren nach § 55 Abs. 9, § 61 TKG voranzugehen hat.

    Das Verwaltungsgericht hat die - von dem Verfahren 1 K 6029/10 zuvor abgetrennte und unter dem vorliegenden Aktenzeichen fortgeführte - Klage abgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat das Urteil nicht auf die genannten Verwaltungsvorgänge gestützt, die es in dem inzwischen abgetrennten Verfahren 1 K 6029/10 angefordert hatte.

    Insbesondere kann der Hinweis, die Beklagte habe in dem abgetrennten Verfahren (1 K 6029/10) inzwischen klargestellt, vor Abschluss des Vertrages keine Zusicherung erteilt zu haben, offensichtlich nicht den Schluss auf Versäumnisse bei der Tatsachenermittlung oder eine willkürliche Sachverhaltswürdigung durch das Verwaltungsgericht rechtfertigen.

  • BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 2.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Frequenzverlagerung; Frequenzzuteilung; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Die Bundesnetzagentur ist in einer Knappheitssituation deshalb nur auf der Grundlage einer gemäß § 132 Abs. 1, § 135 Abs. 3 TKG von der Beschlusskammer aufgrund mündlicher Verhandlung durch Verwaltungsakt zu treffenden Entscheidung zu einer unmittelbaren Frequenzzuteilung berechtigt (vgl. Urteil vom 26. Januar 2011 - BVerwG 6 C 2.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 3 Rn. 30).

    Der Senat hat in seiner bereits erwähnten Rechtsprechung hervorgehoben, dass nach der Aufgabenzuweisung des § 52 Abs. 1 TKG nicht nur die frequenzplanungsrechtlichen Maßnahmen der Bundesnetzagentur, sondern auch die einzelnen Frequenzzuteilungen dem Zweck dienen, eine effiziente und störungsfreie Nutzung der Frequenzen sicherzustellen und die übrigen Regulierungsziele zu erreichen (vgl. Urteil vom 26. Januar 2011 a.a.O. Rn. 26).

  • BVerwG, 14.12.2011 - 6 C 36.10

    Bundesnetzagentur; Marktdefinition; Marktanalyse; Regulierungsverfügung;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Danach müssen die Voraussetzungen hierfür schon in der Vergangenheit vorgelegen haben und die rückwirkend angeordnete Verpflichtung für die Vergangenheit ihre Rechtsfolgen noch entfalten können; ferner dürfen einer Rückwirkung Gründe des Vertrauensschutzes nicht entgegenstehen (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 36.10 - Buchholz 442.066 § 30 TKG Nr. 5 Rn. 13).

    Ebenso wie in dem Fall der rückwirkenden Auferlegung einer Regulierungspflicht hat die Beschlusskammer dabei auch im Rahmen ihrer Entscheidung, von einem Vergabeverfahren abzusehen, nach der Erkenntnislage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung die Sachlage für den zurückliegenden Zeitraum festzustellen und zu bewerten (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Zwar kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 ).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Dies hat das Gericht abschließend selbst zu prüfen (vgl. z.B. Urteile vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 und vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287 ).
  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    In den in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidungen hat der Senat zwar angenommen, dass das Gesetz im Zusammenhang mit der Vergabe von Frequenzen dem Modell des gestuften Verfahrens folgt, in welchem das zu bewältigende Gesamtproblem phasenweise abgearbeitet und konkretisiert wird, wobei die jeweils vorangegangenen Stufen das sachliche Fundament für die nachfolgenden Verfahrensschritte bilden (vgl. Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 25).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Hierbei ist neben der physikalischen Begrenztheit des für Funkanwendungen in Betracht kommenden Frequenzspektrums auch der beträchtliche Zeitaufwand zu berücksichtigen, der mit einer Neuzuteilung von Frequenznutzungsrechten und den sich hieran regelmäßig anschließenden Rechtsstreitigkeiten erfahrungsgemäß verbunden ist (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: Urteil des Senats vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 9.10 - BVerwGE 140, 221 Rn. 37).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Dies hat das Gericht abschließend selbst zu prüfen (vgl. z.B. Urteile vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 und vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287 ).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Auch in der von ihr in diesem Zusammenhang zitierten planungsrechtlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass eine Planung nicht ohne Weiteres deshalb fehlerhaft ist, weil ihr ein Vertrag vorausgegangen ist und sich das auf eine den Plan tragende Abwägung ausgewirkt hat (vgl. Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - 13 A 432/14

    Verlängerung der Frequenzzuteilungen der Laufzeit der D1-Lizenz für den

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 - zurück.

    Soweit die Klägerin sich gegen dieses Urteil wendet und angebliche Verfahrensfehler geltend macht, rechtfertigt dies aus den zutreffenden Gründen des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, juris, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, nicht die Zulassung der Berufung.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, juris, Rn. 33, sowie Urteil vom 5. Juli 1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 (317 ff.) = juris, Rn. 40 ff.

  • VG Köln, 18.02.2019 - 9 K 4396/18

    Entscheidung der Bundesnetzagentur zugunsten einer Vergabe von 5G-Frequenzen im

    BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, juris (Rn. 15) mit dem sinngemäßen Hinweis, dass berechtigte Interessen durch ein Versteigerungsverfahren, an dem die betreffenden Unternehmen grundsätzlich teilnehmen können, angemessen berücksichtigt werden.
  • VG Köln, 17.02.2020 - 9 K 8515/18

    Vergaberegeln für die Versteigerung der 5G-Frequenzen: Telekom, Vodafone und O2

    In vorliegendem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, juris (Rn. 40).
  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 205/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

    Mit Blick auf die gerichtliche Überzeugungsbildung in vorliegendem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, juris (Rn. 40).
  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 31.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für

    Denn es entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats, dass die Heranziehung des in § 2 Abs. 2 Nr. 2 TKG verankerten Regulierungsziels, einen chancengleichen Wettbewerb sicherzustellen sowie nachhaltig wettbewerbsorientierte Märkte der Telekommunikation im Bereich der Telekommunikationsdienste und -netze sowie der zugehörigen Einrichtungen und Dienste auch in der Fläche zu fördern, sich auch im Rahmen der Frequenzvergabe als legitim erweist (BVerwG, Urteile vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 - BVerwGE 139, 226 Rn. 33; vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 [ECLI:DE:BVerwG:2011:220611U6C3.10.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6 Rn. 38 und vom 24. Juni 2020 - 6 C 3.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:240620U6C3.19.0] - NVwZ 2020, 1672 Rn. 46; Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:220714B6B50.13.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 10 Rn. 12).
  • VG Köln, 17.02.2020 - 9 K 8499/18
    In vorliegendem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, juris (Rn. 40).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 3 B 46.14

    Anhörungsrüge; Beschwerdebegründungsfrist; Divergenz; Divergenz nach Ablauf der

    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne darzulegen, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 10 Rn. 40 und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - NVwZ-RR 2015, 50 Rn. 47).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 3 B 47.14

    Begriffsdefinition von Dauergrünland; Fünf-Monats-Frist

    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne darzulegen, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 10 Rn. 40 und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - NVwZ-RR 2015, 50 Rn. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 11 S 2019/18

    EU-Bürger; Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im

    Um ihr Ermessen sachgerecht ausüben zu können, muss die Behörde den Sachverhalt in wesentlicher Hinsicht vollständig und zutreffend ermittelt haben (BVerwG, Urteile vom 16.06.1970 - 1 C 47.69 -, BVerwGE 35, 291 (296 f.) und vom 02.07.1992 - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287 (295 f.); Beschluss vom 22.07.2014 - 6 B 50.13 -, Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 10 Rn. 15; Rennert, in: Eyermann, 15. Aufl. 2019, § 114 Rn. 25).
  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 300/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

    Mit Blick auf die gerichtliche Überzeugungsbildung in vorliegendem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, juris (Rn. 40).
  • VG Köln, 21.12.2018 - 9 L 1698/18

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 351/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

  • VG Köln, 17.02.2020 - 9 K 8525/18
  • VG Köln, 17.09.2014 - 21 K 4414/11

    Durchführung des Vergabeverfahrens über die Vergabe von Funkfrequenzen als

  • VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 5400/14

    Erfolgte Beiladung als zusätzliche Voraussetzung für Drittbetroffene für die

  • VG Saarlouis, 07.02.2022 - 6 L 1496/21

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht