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   BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15   

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BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15 (https://dejure.org/2016,15550)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15 (https://dejure.org/2016,15550)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15 (https://dejure.org/2016,15550)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 86a SGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Gericht muss ggf Parteivorbringen zu einem unstatthaften Hilfsantrag auch in seine Erwägungen zum Hauptantrag mit einbeziehen, wenn das Vorbringen hierfür erheblich ist - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung von ...

  • Wolters Kluwer

    Gerichtlicher Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von parteilichem Vorbringen; Zentrale Bedeutung der Prüfung der Anordnung des Sofortvollzugs auf formelle Fehler im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz; Anforderunegn an die behördliche Begründung des ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Gericht muss ggf Parteivorbringen zu einem unstatthaften Hilfsantrag auch in seine Erwägungen zum Hauptantrag mit einbeziehen, wenn das Vorbringen hierfür erheblich ist - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtlicher Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von parteilichem Vorbringen; Zentrale Bedeutung der Prüfung der Anordnung des Sofortvollzugs auf formelle Fehler im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz; Anforderunegn an die behördliche Begründung des ...

  • rechtsportal.de

    Gerichtlicher Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von parteilichem Vorbringen; Zentrale Bedeutung der Prüfung der Anordnung des Sofortvollzugs auf formelle Fehler im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz; Anforderunegn an die behördliche Begründung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag - und die Entscheidungsgründe zum Hauptantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1475
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 86, 133 ; stRspr).

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen liegt hiernach dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ), sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des erkennenden Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15
    Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter zudem, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).

    Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15
    Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ).

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen liegt hiernach dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen liegt hiernach dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).
  • LSG Saarland, 20.07.2015 - L 3 KA 1/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - rechtliches Gehör - einstweiliges

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15
    Damit wird der Beschluss des Landessozialgerichts für das Saarland vom 20. Juli 2015 - L 3 KA 1/15 RG - gegenstandslos.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15
    Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter zudem, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15
    Die Entscheidung des Landessozialgerichts beruht auch auf dem Gehörsverstoß (vgl. hierzu BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ), sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des erkennenden Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15
    Die Entscheidung des Landessozialgerichts beruht auch auf dem Gehörsverstoß (vgl. hierzu BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09

    Teilweise Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Bescheides trotz

  • LSG Saarland, 05.05.2015 - L 3 KA 1/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 79/15

    Anhörungsrüge: Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsverletzung

    Zwar lässt in Fällen, in denen das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, dieser Umstand auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, juris Rn. 15; BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15, IHR 2016, 124 Rn. 7; vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; jeweils mwN).
  • OLG Schleswig, 29.10.2018 - 5 U 290/18

    Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN

    Einzelne sollen nicht bloße Objekte des Verfahrens sein, sondern vor einer Entscheidung, die ihre Rechte betreffen, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 84, 188 mwN; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, juris Rn. 14).

    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (BVerfGE 60, 175 ; 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, juris Rn. 14; stRspr).

    Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht zudem, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, juris Rn. 14; stRspr).

    Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen von Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, juris Rn. 14).

    Ebenso wenig bietet es Schutz davor, dass das Gericht die Rechtsansicht von Beteiligten nicht teilt (vgl. BVerfGE 64, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, juris Rn. 14).

  • BGH, 18.11.2020 - VIII ZR 123/20

    Zustimmungsprozess zur Erhöhung der Wohnraummiete: Heranziehung des Berliner

    Denn weder § 313 Abs. 3 ZPO noch Art. 103 Abs. 1 GG erfordern eine ausdrückliche Befassung mit sämtlichem Vorbringen (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG, BVerfG, NVwZ 2016, 1475, 1476; Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18, juris Rn. 16 mwN).
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