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   BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15   

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https://dejure.org/2016,24382
BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15 (https://dejure.org/2016,24382)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.2016 - 10 C 8.15 (https://dejure.org/2016,24382)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 10 C 8.15 (https://dejure.org/2016,24382)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    VwGO § 114 Satz 1, § 137 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; VwVfG § 49a Abs. 1 und 3
    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung; Verwaltungsverfahrensrecht; Lücke; Revisibilität; Ermessensausübung; Ermessensfehler; Vertretenmüssen.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 114 Satz 1, § 137 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Ermessensausübung; Ermessensfehler; Erstattungsforderung; Lücke; Revisibilität; Schlussbescheid; Vertretenmüssen; Verwaltungsverfahrensrecht; Verzinsung; Vorbehaltsbescheid; Zuwendung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 S 1 VwGO, § 137 Abs 1 S 1 Nr 2 VwGO, § 49a Abs 1 VwVfG, § 49a Abs 3 VwVfG
    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung; Verwaltungsverfahrensrecht; Lücke; Revisibilität; Ermessensausübung; Ermessensfehler; Vertretenmüssen

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Zinsen für eine überzahlte Zuwendung; Revisibilität der Entscheidung über die Schließung einer gleichermaßen im Bundes- und im Landesverwaltungsverfahrensgesetz bestehenden Lücke; Rückwirkende Ersetzung eines Verwaltungsakts durch einen anderen im Fall einer ...

  • doev.de PDF

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung

  • rewis.io

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung; Verwaltungsverfahrensrecht; Lücke; Revisibilität; Ermessensausübung; Ermessensfehler; Vertretenmüssen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung; Verwaltungsverfahrensrecht; Lücke; Revisibilität; Ermessensausübung; Ermessensfehler; Vertretenmüssen

  • rechtsportal.de

    Zahlung von Zinsen für eine überzahlte Zuwendung; Revisibilität der Entscheidung über die Schließung einer gleichermaßen im Bundes- und im Landesverwaltungsverfahrensgesetz bestehenden Lücke; Rückwirkende Ersetzung eines Verwaltungsakts durch einen anderen im Fall einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Analoge Anwendung des § 49a VwVfG auf vorläufige Verwaltungsakte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1577
  • DÖV 2016, 964
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.01.2013 - 8 C 2.12

    Auslegung; Ermessen; Erstattung; Erstattungspflicht; Erstattungszinsen; Hemmung

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15
    In Rede stehen nämlich nicht lediglich Zwischenzinsen, sondern Erstattungszinsen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 8 C 2.12 - Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 12 Rn. 15 ff.).

    Dieser Vereinheitlichungszweck gebietet es, sie nicht nur in Fallkonstellationen anzuwenden, in denen um die richtige Anwendung des in Bund und Land einheitlich positiv geregelten Verwaltungsverfahrensrechts gestritten wird, sondern auch in Konstellationen, in denen es um die rechtlich zutreffende Schließung einer im Bundes- wie im Landesverwaltungsverfahrensgesetz gleichermaßen bestehenden Lücke geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 8 C 2.12 - Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 12 Rn. 19).

  • BVerwG, 30.11.1994 - 4 B 243.94

    Verwaltungsvollstreckungsrecht - Rechtliche Einordnung - Behördliche

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15
    Die Vorschrift soll die Einheitlichkeit der Anwendung des Verwaltungsverfahrensrechts in Bund und Ländern sichern (BVerwG, Beschluss vom 30. November 1994 - 4 B 243.94 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 59).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 6.77
    Auszug aus BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15
    Das Gericht ist nicht befugt, die behördliche Entscheidung aus Gründen, die für die Verwaltung nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren, im Ergebnis aufrecht zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 17. März 1981 - 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80 S. 5 f.; Rennert, a.a.O., Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15
    Es darf die getroffene Entscheidung nur anhand derjenigen Erwägungen überprüfen, die die Behörde tatsächlich angestellt hat, wozu auch in Einklang mit § 114 Satz 2 VwGO nachgeschobene Erwägungen zählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81 Rn. 34).
  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15
    Denn für eine Privilegierung einer Erstattungsforderung, die durch Erlass eines endgültigen Bescheides entsteht, gegenüber Erstattungsforderungen, die durch Rücknahme, Widerruf oder Eintritt einer auflösenden Bedingung begründet werden, ist ein sachlicher Grund nicht erkennbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2009 - 3 C 7.09 - Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 8 Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 3.16

    Kurze Verjährung bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen

    Da diese Vorschrift die Einheitlichkeit der Anwendung des Verwaltungsverfahrensrechts in Bund und Ländern sichern soll, ist sie auch anzuwenden, wenn - wie hier - die rechtlich zutreffende Schließung einer im Bundes- wie im Landesverwaltungsverfahrensgesetz gleichermaßen bestehenden Lücke hinsichtlich der Verjährungsregelungen in Rede steht (BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2016 - 10 C 8.15 - NVwZ 2016, 1577 Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 4 A 1986/22

    Rückforderung von Corona-Soforthilfen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 23.1.2019 - 10 C 5.17 -, BVerwGE 164, 237 = juris, Rn. 24, vom 11.5.2016 - 10 C 8.15 -, juris, Rn. 11, und vom 19.11.2009 - 3 C 7.09 -, BVerwGE 135, 238 = juris, Rn. 14 ff., 16, m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 14.12.2020 - 4 A 1992/16 -, juris, Rn. 64.
  • VG Köln, 16.09.2022 - 16 K 125/22

    Rückforderung von Corona-Soforthilfen ist rechtswidrig

    Ziffer 3. des Schlussbescheids ist nach alledem ebenfalls rechtswidrig, da die Voraussetzungen des § 49a Abs. 1 VwVfG, der nach ständiger Rechtsprechung im Fall der Ersetzung eines vorläufigen Bescheides durch einen Schlussbescheid entsprechende Anwendung findet, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2009 - 3 C 7.09 -, Rn. 24, juris; BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2016 - 10 C 8.15 -, Rn. 11, juris, nicht vorliegen.
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