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   BGH, 15.09.2016 - V ZB 43/16   

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https://dejure.org/2016,35433
BGH, 15.09.2016 - V ZB 43/16 (https://dejure.org/2016,35433)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2016 - V ZB 43/16 (https://dejure.org/2016,35433)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2016 - V ZB 43/16 (https://dejure.org/2016,35433)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 GG, § 62 AufenthG, § 26 FamFG, § 62 FamFG
    Abschiebehaft für einen abgelehnten Asylbewerber aus Ghana zwecks Rücküberstellung nach Italien: Pflicht zur Prüfung des weiteren Vorliegens der Grundlagen für eine Haftfortdauer

  • IWW

    § 62 FamFG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 426 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 26 FamFG, § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 104 GG, § 57 Abs. 2 AufenthG, § 62 Abs. 3 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftanordnung zur Sicherung der Rücküberstellung; Aufhebung eines Beschlusses von Amts wegen betreffend die Anordnung einer Freiheitsentziehung; Wegfall der Voraussetzungen der Freiheitsentziehung

  • rewis.io

    Abschiebehaft für einen abgelehnten Asylbewerber aus Ghana zwecks Rücküberstellung nach Italien: Pflicht zur Prüfung des weiteren Vorliegens der Grundlagen für eine Haftfortdauer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftanordnung zur Sicherung der Rücküberstellung; Aufhebung eines Beschlusses von Amts wegen betreffend die Anordnung einer Freiheitsentziehung; Wegfall der Voraussetzungen der Freiheitsentziehung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und die gescheiterte Abschiebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1824
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.2014 - V ZB 110/13

    Haftandrohung bei fehlender Möglichkeit der Zurückschiebung innerhalb des

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - V ZB 43/16
    Eine Haft zur Sicherung der Abschiebung darf nicht aufrecht erhalten werden, wenn sich ergibt, dass eine Zurückschiebung innerhalb des angeordneten Haftzeitraums nicht mehr durchgeführt werden kann (Senat, Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7).

    Eine nur mittelbare Sicherung dieses Zwecks sieht das Gesetz nicht vor (vgl. Senat, Beschluss vom  10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7 zur Zurückschiebungshaft nach § 57 Abs. 2 AufenthG; Beschluss vom 21. März 2013 - V ZB 122/12, juris Rn. 9 zur Abschiebehaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - V ZB 43/16
    Ein die Freiheitsentziehung anordnender Beschluss ist deshalb in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen darauf zu untersuchen, ob der Grund für die Freiheitsentziehung entfallen ist (vgl. Senat, Beschluss vom  25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 27).

    Unterlässt es das Gericht, in die gebotene Sachaufklärung einzutreten, verletzt die weitere Freiheitsentziehung den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 104 GG (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 25. Februar 2010  - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 27).

  • BGH, 21.03.2013 - V ZB 122/12

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als Verfahrensvorraussetzung bei Einreise

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - V ZB 43/16
    Eine nur mittelbare Sicherung dieses Zwecks sieht das Gesetz nicht vor (vgl. Senat, Beschluss vom  10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7 zur Zurückschiebungshaft nach § 57 Abs. 2 AufenthG; Beschluss vom 21. März 2013 - V ZB 122/12, juris Rn. 9 zur Abschiebehaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 69/13

    Abschiebungshaft: Haftfortdauer bei Anhaltspunkten für eine Haftunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - V ZB 43/16
    Unterlässt es das Gericht, in die gebotene Sachaufklärung einzutreten, verletzt die weitere Freiheitsentziehung den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 104 GG (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 25. Februar 2010  - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 27).
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17

    Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung;

    Es erachte diese Rechtsprechung aber insbesondere wegen der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 10. April 2014 (V ZB 110/13) und vom 15. September 2016 (V ZB 43/16) für überholt.

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts nicht aus den Beschlüssen des Senats vom 10. April 2014 (V ZB 110/13, juris) und vom 15. September 2016 (V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824).

    Die Frage hat er zunächst gestützt auf den Zweck der Sicherungshaft (Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7), später zusätzlich gestützt auf § 426 FamFG (Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824 Rn. 4) verneint.

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16

    Aufhebung von Abschiebungshaft: Wegfall des Grundes für die Freiheitsentziehung

    Da die Haft nach § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG der Sicherung der Abschiebung dient, darf sie nicht aufrechterhalten werden, wenn die gebotene Sachaufklärung ergibt, dass eine Abschiebung innerhalb des angeordneten Haftzeitraums nicht mehr durchgeführt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7 zur Zurückschiebung; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824 Rn. 4).

    b) Das gilt nicht nur im Beschwerdeverfahren (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824 Rn. 5), sondern auch im Haftaufhebungsverfahren.

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 179/15

    Erhebung der öffentlichen Klage oder Einleitung eines strafrechtlichen

    Bei einem vorzeitigen Scheitern des zu sichernden Abschiebungsversuchs dient nämlich der Rest der angeordneten Sicherungshaft nicht mehr unmittelbar der Sicherung der - vorerst gescheiterten - Abschiebung, sondern nur noch mittelbar, nämlich durch Sicherung der Haftverlängerung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7, vom 15. September 2016 - V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824 Rn. 4 und vom 20. September 2017 - V ZB 180/16, InfAuslR 2018, 63 Rn. 8).
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 42/17

    Stützung des Haftaufhebungsantrags auf Einwände gegen die Anordnung der Haft;

    Es erachte diese Rechtsprechung aber insbesondere wegen der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 10. April 2014 (V ZB 110/13) und vom 15. September 2016 (V ZB 43/16) für überholt.

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts auch nicht aus den Beschlüssen des Senats vom 10. April 2014 (V ZB 110/13, juris) und vom 15. September 2016 (V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824).

  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 175/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rüge des Verstoßes des Amtsgerichts

    Dazu muss er selbst die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (BVerfGE 83, 24, 33; Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 26; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824 Rn. 5).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19

    Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Betroffenen auf einer

    Das gilt auch für das Amtsgericht, das zu prüfen hat, ob es einer Beschwerde des Betroffenen nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG abhilft (zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824 Rn. 4 f.) und das Beschwerdegericht, das im weiteren Verfahren über die Fortdauer der Haft zu entscheiden hat (BGH, Beschlüsse vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7, vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls.] = juris Rn. 13 und vom 20. September 2018 - V ZB 102/16, NJW-RR 2019, 391 [Ls.] = juris Rn. 30).
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 54/20

    Rechtsbeschwerde eines in Haft sitzenden Abzuschiebenden wegen Verzögerung seiner

    Unterlässt es das Gericht, in die gebotene Sachaufklärung einzutreten, verletzt die weitere Freiheitsentziehung den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 104 GG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 2016 - V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824 Rn. 4 f. mwN, und vom 1. Juni 2017 - V ZB 163/15, InfAuslR 2017, 380 [juris Rn. 9 mwN]; Keidel/Göbel, FamFG, 20. Auflage, § 426 Rn. 4).
  • LG Frankfurt/Main, 09.10.2017 - 29 T 41/17

    Abschiebungshaft, Abschiebung, Zurückweisung, Zurückweisungshaft,

    Unterlässt es das Gericht, in die gebotene Sachaufklärung einzutreten, verletzt die weitere Freiheitsentziehung den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG, Art. 104 GG (vgl. BGH, Beschluss vom 15.9.2016 - V ZB 43/16, zitiert nach juris).
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