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   BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15   

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https://dejure.org/2015,28574
BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15 (https://dejure.org/2015,28574)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.2015 - 2 AV 2.15 (https://dejure.org/2015,28574)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 2015 - 2 AV 2.15 (https://dejure.org/2015,28574)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    VwGO § 9 Abs. 3 Satz 1, § 53 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 54 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2, § 44 Abs. 3, § 45 Abs. 3; GStrukturAG M-V § 12 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; erforderliche Zahl von zur Entscheidung berufenen Richtern; Beschlussfähigkeit; nächsthöheres Gericht; Befangenheitsgrund; richterliche Fristsetzung; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Rechtsstandpunkt; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 9 Abs. 3 Satz 1, § 53 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 54 Abs. 1
    Befangenheitsgesuch; Befangenheitsgrund; Beschlussfähigkeit; Besorgnis der Befangenheit; Formulierung; Rechtsstandpunkt; Unvertretbarkeit; Zynismus; erforderliche Zahl von zur Entscheidung berufenen Richtern; mittelbare künftige Beförderungschancen; nächsthöheres ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 3 S 1 VwGO, § 53 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 53 Abs 3 VwGO, § 54 Abs 1 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO
    Besorgnis der Befangenheit in einem Konkurrentenstreitverfahren um eine Beförderungsstelle am selben Gericht; Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit des Gerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 3 S 1 VwGO, § 53 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 53 Abs 3 VwGO, § 54 Abs 1 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO
    Besorgnis der Befangenheit in einem Konkurrentenstreitverfahren um eine Beförderungsstelle am selben Gericht; Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit des Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund der Setzung kurzer Fristen im bisherigen Verfahren; Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Gehörsverstoß durch Stützung einer Entscheidung auf sich aus dem Geschäftsverteilungsplan ergebenden, einzelnen ...

  • doev.de PDF

    Besorgnis der Befangenheit in einem Konkurrentenstreitverfahren um eine Beförderungsstelle am selben Gericht

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit in einem Konkurrentenstreitverfahren um eine Beförderungsstelle am selben Gericht; Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit des Gerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 45 Abs. 3; VwGO § 54 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund der Setzung kurzer Fristen im bisherigen Verfahren; Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Gehörsverstoß durch Stützung einer Entscheidung auf sich aus dem Geschäftsverteilungsplan ergebenden, einzelnen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 253
  • DÖV 2015, 1076
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15

    Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 33 Abs. 2 GG aufgrund

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15
    Der Rechtsstreit ist derzeit beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (erneut) im Beschwerdeverfahren anhängig, nachdem das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde des Antragstellers gegen den seinen Eilantrag zurückweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 23. Januar 2015 stattgegeben hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2015 - 2 BvR 161/15 - IÖD 2015, 206).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 2 AV 3.12
    Auszug aus BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15
    Diesem Zweck entspricht es, dass sich das nächsthöhere Gericht darauf beschränken kann, lediglich über so viele Ablehnungsgesuche zu befinden, wie erforderlich ist, damit die Beschlussfähigkeit des Ausgangsgerichts wieder hergestellt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 3. April 1997 - 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4 und vom 22. März 2012 - 2 AV 3.12 - juris Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 AV 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15
    Diesem Zweck entspricht es, dass sich das nächsthöhere Gericht darauf beschränken kann, lediglich über so viele Ablehnungsgesuche zu befinden, wie erforderlich ist, damit die Beschlussfähigkeit des Ausgangsgerichts wieder hergestellt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 3. April 1997 - 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4 und vom 22. März 2012 - 2 AV 3.12 - juris Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15
    Dies schließt die Annahme eines Gehörsverstoßes unter dem Gesichtspunkt einer Überraschungsentscheidung aus (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15
    Dies schließt die Annahme eines Gehörsverstoßes unter dem Gesichtspunkt einer Überraschungsentscheidung aus (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 7 C 13.13 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 76 Rn. 16).
  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 7 C 13.13 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 76 Rn. 16).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    Diese Anzahl kann, insbesondere wenn dies zur Vermeidung einer Verzögerung weiterer bei dem Gericht anhängiger Verfahren und zur Aufrechterhaltung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Gerichts erforderlich erscheint, die zur Wiederherstellung von dessen Beschlussfähigkeit erforderliche Mindestanzahl der Ablehnungsgesuche überschreiten (Anschluss an und Fortführung von Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO; BVerwG, Beschluss vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12 und 2 AV 4/12, jeweils juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 2 und BVerwG, Beschluss vom 30. September - 2 AV 2/15, NVwZ 2016, 253 Rn. 5; jeweils mwN).

    Insoweit bleibt die Entscheidung - sofern sie überhaupt erforderlich sein sollte - dem Oberlandesgericht vorbehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55 unter 4; vgl. auch BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 18).

    Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet; dabei kann es sich im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens darauf beschränken, lediglich über so viele Ablehnungsgesuche zu befinden, bis die Beschlussfähigkeit des Ausgangsgerichts wiederhergestellt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 3; BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12, und 2 AV 4/12, jeweils aaO Rn. 2; vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 2; BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 5; jeweils mwN).

    Insoweit bleibt die Entscheidung - sofern überhaupt erforderlich -dem Oberlandesgericht vorbehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4; vgl. auch BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 18).

    Der weitere Antrag des Klägers, nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO das zuständige Gericht zu bestimmen, ist damit gegenstandslos (vgl. BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 6).

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 1/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    Insoweit bleibt die Entscheidung - sofern sie überhaupt erforderlich sein sollte - dem Oberlandesgericht vorbehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55 unter 4; vgl. auch BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 18).

    Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet; dabei kann es sich im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens darauf beschränken, lediglich über so viele Ablehnungsgesuche zu befinden, bis die Beschlussfähigkeit des Ausgangsgerichts wiederhergestellt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 3; BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12, und 2 AV 4/12, jeweils aaO Rn. 2; vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 2; BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 5; jeweils mwN).

    Insoweit bleibt die Entscheidung - sofern überhaupt erforderlich - dem Oberlandesgericht vorbehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4; vgl. auch BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 18).

    Der weitere Antrag des Klägers, nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO das zuständige Gericht zu bestimmen, ist damit gegenstandslos (vgl. BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 6).

  • BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 18.15

    Verfahrensmangel; Verfahrensrügen; Beamter; Disziplinarverfahren;

    Eine Formulierung, die auf Unsachlichkeit schließen lassen könnte oder unangemessen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 AV 2.15 - NVwZ 2016, 253 Rn. 17), ist in den Entscheidungsgründen nicht enthalten und von der Beklagten nicht benannt worden.
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 3/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    Insoweit bleibt die Entscheidung - sofern sie überhaupt erforderlich sein sollte - dem Oberlandesgericht vorbehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55 unter 4; vgl. auch BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 18).

    Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet; dabei kann es sich im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens darauf beschränken, lediglich über so viele Ablehnungsgesuche zu befinden, bis die Beschlussfähigkeit des Ausgangsgerichts wiederhergestellt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 3; BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12, und 2 AV 4/12, jeweils aaO Rn. 2; vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 2; BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 5; jeweils mwN).

    Insoweit bleibt die Entscheidung - sofern überhaupt erforderlich -dem Oberlandesgericht vorbehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4; vgl. auch BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 18).

    Der weitere Antrag des Klägers, nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO das zuständige Gericht zu bestimmen, ist damit gegenstandslos (vgl. BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 6).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 46/23

    Richterablehnung und Verfassungsbeschwerde wegen eines

    Die Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2015 - 2 AV 2.15, NVwZ 2016, 253 = juris, Rn. 7, und vom 19. April 2018 - 1 C 1.17, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 47/23

    Richterablehnung

    Die Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2015 - 2 AV 2.15, NVwZ 2016, 253 = juris, Rn. 7, und vom 19. April 2018 - 1 C 1.17, juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 12.10.2023 - 10 C 4.22

    Freundschaftsverhältnis zwischen Anwalt und Richter als Befangenheitsgrund?

    Die Besorgnis der Befangenheit ist gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ; Beschlüsse vom 14. November 2012 - 2 KSt 1.11 - NVwZ 2013, 225 Rn. 4, vom 29. Januar 2014 - 7 C 13.13 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 76 Rn. 16, vom 30. September 2015 - 2 AV 2.15 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 79 Rn. 7, vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 77 Rn. 37 und vom 18. Juli 2019 - 2 C 35.18 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 87 Rn. 5).
  • BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Die Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 AV 2.15 - NVwZ 2016, 253 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 C 35.18

    Aktenentfernungsanspruch; Beamter; Bundesrichter; Bundesrichterwahl;

    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ; Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 7 C 13.13 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 76 Rn. 16, vom 14. November 2012 - 2 KSt 1.11 - NVwZ 2013, 225 Rn. 4, vom 30. September 2015 - 2 AV 2.15 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 79 Rn. 7 und vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 77 Rn. 37).
  • VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15

    Ablehnung wegen Befangenheit; Reaktion des Richters auf das Befangenheitsgesuch

    Die Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn aus Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerwG, B. v. 06.11.2017 - 8 PKH 3/17 -, juris; BVerwG, B. v. 30.09.2015 - 2 AV 2/15 -, juris).
  • BVerwG, 06.11.2017 - 8 PKH 3.17

    Besorgnis der Befangenheit; Zustellung des Urteils; Unterschriften der Richter

  • BVerwG, 11.09.2017 - 1 A 7.17

    Antrag auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesverwaltungsgericht

  • BVerwG, 06.07.2023 - 5 PKH 2.23

    Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • BVerwG, 21.08.2017 - 8 PKH 1.17

    Unredlicher Erwerb; Entschädigungshöhe; Aufklärungspflicht, rechtliches Gehör

  • BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21

    Fristversäumnis durch Faxversand an ein unzuständiges Gericht wegen Eingabe einer

  • VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605

    Ablehnung von Richtern (hier im Prüfungsrechtsstreit)

  • DGH Baden-Württemberg, 26.10.2015 - DGH 2/15

    Richterdienstrecht in Baden-Württemberg: Vorläufiger Rechtsschutz im

  • BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

  • OVG Thüringen, 16.07.2019 - 3 KO 35/15

    (Keine) Besorgnis der Befangenheit wegen Verfahrensverzögerungen

  • VG Köln, 22.12.2020 - 13 L 1883/20
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