Rechtsprechung
BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Ablehnung eines Asylantrags
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 4 Abs 1 S 2 Nr 3 AsylVfG 1992
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zur Pflicht der Behörden und Gerichte, die Entwicklung im Zielland einer prospektiven Abschiebung zu beobachten, relevante neuere Erkenntnismittel zu berücksichtigen und über eine Abschiebung nur auf der Grundlage ... - Wolters Kluwer
Beurteilung der Glaubhaftigkeit eines persönlichen Verfolgungsschicksals eines afghanischen Staatsangehörigen; Pflicht der Behörden und Gerichte zur "tagesaktuellen" Erfassung der entscheidungsrelevanten Tatsachengrundlage
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, GG Art. 103 Abs. 1, AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, AsylG § 4, AufenthG § 60 Abs. 5, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, GG ARt. 19 Abs. 4, AsylG § 77 Abs. 1
Asylverfahren, Afghanistan, Asylfolgeantrag, unglaubhaft, Erkenntnismittel, Änderung der Sachlage, effektiver Rechtsschutz, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit - rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zur Pflicht der Behörden und Gerichte, die Entwicklung im Zielland einer prospektiven Abschiebung zu beobachten, relevante neuere Erkenntnismittel zu berücksichtigen und über eine Abschiebung nur auf der Grundlage ...
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Beurteilung der Glaubhaftigkeit eines persönlichen Verfolgungsschicksals eines afghanischen Staatsangehörigen; Pflicht der Behörden und Gerichte zur "tagesaktuellen" Erfassung der entscheidungsrelevanten Tatsachengrundlage
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Beurteilung der Glaubhaftigkeit eines persönlichen Verfolgungsschicksals eines afghanischen Staatsangehörigen; Pflicht der Behörden und Gerichte zur "tagesaktuellen" Erfassung der entscheidungsrelevanten Tatsachengrundlage
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Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zur Pflicht der Behörden und Gerichte, die Entwicklung im Zielland einer prospektiven Abschiebung zu beobachten, relevante neuere Erkenntnismittel zu berücksichtigen und über eine Abschiebung nur auf der Grundlage ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 14.03.2017 - Au 5 E 17.31264
- VG Augsburg, 22.03.2017 - Au 5 E 17.31530
- BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17
Papierfundstellen
- NVwZ 2017, 1702
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16
Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle …
Auszug aus BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17
aa) Allerdings müssen sich Behörden und Gerichte bei der Beantwortung der Frage, ob ein Antragsteller in ein Land abgeschoben werden darf, in dem wegen einer stetigen Verschlechterung der Sicherheitslage die Gefahr besteht, dass die Schwelle des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG oder des § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG überschritten sein könnte, laufend über die tatsächlichen Entwicklungen unterrichten und dürfen nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse entscheiden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zeiten Senats vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 -, Rn. 11). - BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87
Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses …
Auszug aus BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
- BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Asylverfahren wegen …
Zum anderen kann von einer gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung auch deswegen nicht gesprochen werden, weil die Verwaltungsgerichte bei einem Land, das - wie Afghanistan - aufgrund der Dynamik des dort herrschenden Konflikts von einer äußerst volatilen und zudem regional sehr unterschiedlichen Sicherheitslage geprägt ist und in dem wegen einer stetigen Verschlechterung der Sicherheitslage in den letzten zwei Jahren die Gefahr besteht, dass die Schwelle des § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 AsylG überschritten sein könnte, verpflichtet sind, sich laufend über die tatsächlichen Entwicklungen zu unterrichten und nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -, juris, Rn. 11 …und Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 -, juris, Rn. 11). - BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19
Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens
Dass das Berufungsgericht seiner Pflicht, namentlich bei volatilen Sicherheits- bzw. Verfolgungslagen nur auf der Grundlage solcher Erkenntnismittel zu entscheiden, die Aufschluss über die jeweils aktuelle Verfolgungslage geben (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 - NVwZ 2016, 1242 Rn. 11, vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 - NVwZ 2017, 1702 Rn. 11 f. …und vom 25. April 2018 - 2 BvR 2435/17 - NVwZ 2018, 1563 Rn. 34), nur durch die Einholung eines aktualisierenden (mündlichen) Ergänzungsgutachtens hätte nachkommen können, ist nicht ansatzweise dargelegt.Die Pflicht zur "tagesaktuellen" Erfassung der entscheidungsrelevanten Tatsachengrundlage ändert dabei nichts daran, dass die Frage, ob das Tatsachengericht die Einholung neuer Erkenntnisse für erforderlich erachtet, seiner auch revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren fachgerichtlichen Einschätzung unterliegt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 - NVwZ 2017, 1702 Rn. 11 f.).
- BVerfG, 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21
Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan bis zur Entscheidung über die noch …
Angesichts dessen müssen sich Behörden und Gerichte bei der Beantwortung der Frage, ob ein Antragsteller in ein Land abgeschoben werden darf, in dem wegen einer stetigen Verschlechterung der dortigen Situation die Gefahr besteht, dass die Schwelle des § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG überschritten sein könnte, laufend über die tatsächlichen Entwicklungen unterrichten und dürfen nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse entscheiden (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -, Rn. 11).Maßgeblich ist, dass das Gericht inhaltlich auf die relevanten und die von den Verfahrensbeteiligten vorgetragenen Gesichtspunkte eingeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -, Rn. 12).
- BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 54.19
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulassungsgrund der …
Dass das Berufungsgericht seiner Pflicht, namentlich bei volatilen Sicherheits- bzw. Verfolgungslagen nur auf der Grundlage solcher Erkenntnismittel zu entscheiden, die Aufschluss über die jeweils aktuelle Verfolgungslage geben (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 - NVwZ 2016, 1242 Rn. 11, vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 - NVwZ 2017, 1702 Rn. 11 f. …und vom 25. April 2018 - 2 BvR 2435/17 - NVwZ 2018, 1563 Rn. 34), nur durch die Einholung eines aktualisierenden (mündlichen) Ergänzungsgutachtens hätte nachkommen können, ist nicht ansatzweise dargelegt.Die Pflicht zur "tagesaktuellen" Erfassung der entscheidungsrelevanten Tatsachengrundlage ändert dabei nichts daran, dass die Frage, ob das Tatsachengericht die Einholung neuer Erkenntnisse für erforderlich erachtet, seiner auch revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren fachgerichtlichen Einschätzung unterliegt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 - NVwZ 2017, 1702 Rn. 11 f.).
- BVerwG, 22.09.2020 - 1 B 39.20
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zur Asylrelevanz von Covid-19
Allein der Umstand, dass das Berufungsgericht diese beiden Umstände nicht ausdrücklich benannt und bewertet hat, weist nicht hinreichend darauf, dass es diese nicht in den Blick genommen habe oder sonst seiner Pflicht nicht nachgekommen sei, sich laufend über die tatsächlichen Entwicklungen zu unterrichten und nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 25. April 2018 - 2 BvR 2435/17 - InfAuslR 2018, 295; Beschluss vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 - AuAS 2017, 114). - OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23 Dabei sind sie verpflichtet, eine tagesaktuelle Erfassung der Tatsachengrundlage vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -, juris Rn. 11;… Beschl. v. 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 -, Rn. 11;… BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2022 - 1 B 48.21 -, juris Rn. 20 ff.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2018 - 3 L 293/18
Tagesaktuelle Berücksichtigung von Erkenntnismitteln - hier: Afghanistan
Insbesondere bedürfe es - seiner Auffassung nach - vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur tagesaktuellen Berücksichtigung von Erkenntnismitteln (Beschluss vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -, juris) einer grundsätzlichen Neubewertung des Tatbestandes des innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes.Zum anderen ist auch nicht ersichtlich, dass das Verwaltungsgericht - entgegen der bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben (Beschluss vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -) - die neuesten Entwicklungen der Sicherheitslage bei seiner Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt hätte.
Bloße Verweisungen auf - auch nur Monate zurückliegende - frühere Entscheidungen oder Quellen werden vor dem Hintergrund des Art. 103 Abs. 1 GG dem Vortrag der Verfahrensbeteiligten dann nicht gerecht, wenn diese sich auf neuere relevante Dokumente berufen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -, juris Rn. 11).
- BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 40.19
Beweiserleichterung für die erstmalige Anerkennung eines Asylsuchenden als …
Dass das Berufungsgericht seiner Pflicht, namentlich bei volatilen Sicherheits- bzw. Verfolgungslagen nur auf der Grundlage solcher Erkenntnismittel zu entscheiden, die Aufschluss über die jeweils aktuelle Verfolgungslage geben (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 - NVwZ 2016, 1242 Rn. 11, vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 - NVwZ 2017, 1702 Rn. 11 f. …und vom 25. April 2018 - 2 BvR 2435/17 - NVwZ 2018, 1563 Rn. 34), nur durch die Einholung eines aktualisierenden (mündlichen) Ergänzungsgutachtens hätte nachkommen können, ist nicht ansatzweise dargelegt.Die Pflicht zur "tagesaktuellen" Erfassung der entscheidungsrelevanten Tatsachengrundlage ändert dabei nichts daran, dass die Frage, ob das Tatsachengericht die Einholung neuer Erkenntnisse für erforderlich erachtet, seiner auch revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren fachgerichtlichen Einschätzung unterliegt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 - NVwZ 2017, 1702 Rn. 11 f.).
- BVerwG, 21.10.2019 - 1 B 49.19 Dass das Berufungsgericht seiner Pflicht, namentlich bei volatilen Sicherheits- bzw. Verfolgungslagen nur auf der Grundlage solcher Erkenntnismittel zu entscheiden, die Aufschluss über die jeweils aktuelle Verfolgungslage geben (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 - NVwZ 2016, 1242 Rn. 11, vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 - NVwZ 2017, 1702 Rn. 11 f. …und vom 25. April 2018 - 2 BvR 2435/17 - NVwZ 2018, 1563 Rn. 34), nur durch die Einholung eines aktualisierenden (mündlichen) Ergänzungsgutachtens hätte nachkommen können, ist nicht ansatzweise dargelegt.
Die Pflicht zur "tagesaktuellen" Erfassung der entscheidungsrelevanten Tatsachengrundlage ändert dabei nichts daran, dass die Frage, ob das Tatsachengericht die Einholung neuer Erkenntnisse für erforderlich erachtet, seiner auch revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren fachgerichtlichen Einschätzung unterliegt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 - NVwZ 2017, 1702 Rn. 11 f.).
- VG Stuttgart, 23.05.2018 - A 1 K 17/17
Anspruch auf Familienasyl - subsidiärer Schutz; Zeitpunkt, zu dem das …
Weil das Flüchtlingsrecht seinem Zweck nach einerseits auf den Schutz der Ausländer ausgerichtet ist, andererseits aber auch nur der davon profitieren soll, der den Schutz wirklich braucht, ist dieses Abstellen auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung/der Entscheidung nicht von vornherein als rechtlich unhaltbar anzusehen (zur Schutzfunktion der Norm zugunsten der Asylantragsteller: BVerfG, Beschluss vom 27.03.2017 - 2 BvR 681/17 -, juris). - BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 47.19
Frage der Feststellung einer allgemeinen Änderung der innenpolitischen …
- BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17
Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebung nach Afghanistan und Auferlegung …
- BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21
Mitberücksichtigung von Reintegrationsleistungen bei der Frage der …
- BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvR 2187/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Feststellung …
- BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 48.21
Feststellung von Abschiebungsverboten für Nigeria hinsichtlich der Frage der …
- VGH Bayern, 17.10.2021 - 23 ZB 19.33385
Der auf Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft …
- VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 16-IV-21
Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit im Falle einer Abschiebung nach …
- VG Minden, 13.11.2019 - 10 K 7608/17
Schutzberechtigte, anerkannte Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende …
- BVerwG, 13.04.2021 - 1 B 1.21
Persönliche Anhörung bei Unzulässigkeitsentscheidung; Umfang; …
- BVerfG, 01.06.2017 - 2 BvR 1226/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender …
- VG München, 11.04.2017 - M 17 K 16.35539
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2019 - 13 A 1776/18
Nachweis von Übergriffen der Taliban gegenüber Angehörigen der Hazara im …
- BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvQ 8/21
Erfolgreicher Antrag auf Auslagenerstattung
- VG Minden, 13.11.2019 - 10 K 2275/19
Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Familie Grundsatz des gegenseitigen …
- VG Trier, 04.05.2021 - 1 K 1102/21
Folgeantrag Syrien: keine Änderung der Rechtslage durch Urteil des Europäischen …
- VG Minden, 13.11.2019 - 10 K 2221/18
Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Grundsatz des gegenseitigen …
- VG Minden, 28.01.2020 - 10 K 401/19
- VG Minden, 02.03.2020 - 10 K 2475/19
- VGH Bayern, 08.12.2021 - 15 ZB 21.31689
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren (Libanon, …
- VG Freiburg, 11.10.2021 - A 15 K 4778/17
Asyl Afghanistan; geschlechtsspezifische Verfolgung alleinstehender Frauen
- VG Minden, 16.03.2020 - 10 K 181/20
- VG Minden, 28.01.2020 - 10 K 4676/18
- VG Minden, 20.09.2019 - 10 K 10479/17
Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Grundsatz des gegenseitigen …
- VGH Bayern, 07.06.2021 - 23 ZB 19.33381
Ablehnung von Beweisanträgen im Asylprozess - Äthiopien
- VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung von Beweisanträgen
- VG Minden, 16.03.2020 - 10 K 1840/18
- VG Minden, 13.11.2019 - 10 K 2747/19
Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Familie Grundsatz des gegenseitigen …
- VG Minden, 26.02.2021 - 10 K 3523/18
Guinea: Dublinfall; Asylantrag unzulässig wegen vorheriger Asylantragstellungen …
- VG Minden, 05.09.2019 - 10 K 7561/17
Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Grundsatz des gegenseitigen …
- VG Trier, 04.05.2021 - 1 K 3157/20
Missbräuchliche Schaffung von Nachfluchtgründen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2019 - 4 A 967/18
Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren; Verletzung des …
- VG München, 15.03.2023 - M 22 K 21.31096
Erfolglose Klage auf Durchführung eines Asylfolgeverfahrens
- VG München, 06.12.2022 - M 22 K 21.30832
Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Zuerkennung des …
- VG Minden, 08.03.2021 - 10 K 71/19
- VGH Bayern, 24.02.2020 - 13a ZB 18.32368
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren …
- VG Minden, 10.01.2020 - 10 K 3059/19
- VG Schleswig, 02.01.2019 - 13 A 960/18
- OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18
Erkenntnismittel; rechtliches Gehör; Aufklärungsrüge
- VG München, 28.06.2022 - M 22 K 21.30972
Asyl, Syrien: Mangels Sachlagenänderung erfolglose Klage gegen Ablehnung eines …
- VG München, 27.06.2022 - M 22 K 21.31296
Asyl, Syrien: Erfolglose Klage gegen Unzulässigkeitsentscheidung im …
- VGH Bayern, 28.03.2019 - 13a ZB 18.33210
Keine Rückkehrgefährdung nach Afghanistan
- VG Augsburg, 19.11.2018 - Au 5 K 17.31263
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen (Folgeantrag)
- VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 15354/17
Bulgarien; systemische Schwachstellen bei Überstellung von Dublin-Rückkehrer; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - 4 A 910/18
Nachweis der Verschlechterung der Sicherheitslage in Pakistan in einem …
- VG München, 14.06.2022 - M 22 K 21.30696
Asyl, Syrien. Mangels Änderung der Sach- oder Rechtslage erfolglose Klage im …
- VG München, 26.04.2022 - M 22 K 21.30702
Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Zuerkennung subsidiären …
- VG Gelsenkirchen, 10.01.2020 - 15a K 2077/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - 4 A 911/18
Verwertung von Tatsachen und Beweisergebnissen im Asylverfahren; Möglichkeit zur …
- VG Schleswig, 14.07.2021 - 13 A 417/21
Marokko: Dublin Griechenland: Keine systemischen Mängel, Covid-19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - 4 A 909/18
Verwertung von Tatsachen und Beweisergebnissen im Asylverfahren; Möglichkeit zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2019 - 4 A 3183/19
Darlegung von Zulassungsgründen im asylgerichtlichen Berufungsverfahren; …
- VG Magdeburg, 02.06.2021 - 6 A 426/19
Somalia: keine systematische Verfolgung des Minderheitenclans; persönliche …
- VG Schleswig, 06.05.2021 - 13 A 280/21
Syrien: Dublin Griechenland: keine systemischen Mängel, keine individuelle …
- VG Schleswig, 06.05.2021 - 13 A 244/21
Syrien: Dublin Griechenland; Klageabweisung; Kein systemischer Mangel im …
- VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 15354/17
Systemische Schwachstellen; Systemische Mängel; Wiedereintritt in das …
Rechtsprechung
BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die vorläufige Dienstenthebung aus dem Bürgermeisteramt
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Art 33 Abs 5 GG, § 38 Abs 1 S 1 DG ST 2006, § 38 Abs 1 S 2 Alt 1 DG ST 2006, § 38 Abs 1 S 2 Alt 2 DG ST 2006, § 64 Abs 1 KomVerfG ST
Nichtannahmebeschluss: Kommunalverfassungsrechtliches Abwahlverfahren begründet keine "besondere Suspendierungsschranke" bzgl der vorläufigen Dienstenthebung eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (hier: Bürgermeisterin einer sachsen-anhaltinischen Stadt; § 38 Abs 1 S 2 ... - Wolters Kluwer
Vorläufige Dienstenthebung eines hauptamtlichen Bürgermeisters; Eingriff in den Status eines Beamten als eine vorläufige Maßnahme im Zusammenhang mit einem förmlichen Disziplinarverfahren; Abwägung der Belastung des Angeschuldigten mit dem auf dem Spiel stehenden Ausmaß ...
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Nichtannahmebeschluss: Kommunalverfassungsrechtliches Abwahlverfahren begründet keine "besondere Suspendierungsschranke" bzgl der vorläufigen Dienstenthebung eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (hier: Bürgermeisterin einer sachsen-anhaltinischen Stadt; § 38 Abs 1 S 2 ...
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Vorläufige Dienstenthebung eines hauptamtlichen Bürgermeisters; Eingriff in den Status eines Beamten als eine vorläufige Maßnahme im Zusammenhang mit einem förmlichen Disziplinarverfahren; Abwägung der Belastung des Angeschuldigten mit dem auf dem Spiel stehenden Ausmaß ...
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Vorläufige Dienstenthebung eines hauptamtlichen Bürgermeisters; Eingriff in den Status eines Beamten als eine vorläufige Maßnahme im Zusammenhang mit einem förmlichen Disziplinarverfahren; Abwägung der Belastung des Angeschuldigten mit dem auf dem Spiel stehenden Ausmaß ...
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Nichtannahmebeschluss: Kommunalverfassungsrechtliches Abwahlverfahren begründet keine "besondere Suspendierungsschranke" bzgl der vorläufigen Dienstenthebung eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (hier: Bürgermeisterin einer sachsen-anhaltinischen Stadt; § 38 Abs 1 S 2 ...
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Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorläufige Dienstenthebung aus dem Bürgermeisteramt
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2017, 1702
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17
Denn die vorläufige Dienstenthebung hindert den Beamten (für einen bestimmten Zeitraum) vollständig an der Ausübung seines Amtes, auf die er kraft des bestehenden Beamtenverhältnisses grundsätzlich einen Anspruch hat (vgl. BVerfGE 46, 17 ).Diese (prognostische) Feststellung lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur treffen, wenn dabei auch die Belastung des Angeschuldigten mit dem auf dem Spiel stehenden Ausmaß der unmittelbaren Gefährdung oder Störung der dienstlichen Interessen abgewogen wird (vgl. BVerfGE 46, 17 ).
Sie muss im Interesse des gemeinen Wohls geboten sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 46, 17 m.w.N.).
- BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte
Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17
Die unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit gebotene Abwägung kann das Bundesverfassungsgericht nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin überprüfen, ob eine solche überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei angewandten Maßstäbe der Verfassung entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 -, juris, Rn. 22 unter Verweis auf BVerfGE 27, 344 ; 28, 264 ).Verfassungsrechtlich ist hiergegen nichts zu erinnern (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 -, juris, Rn. 23).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2017 - 10 M 7/17
Suspendierung der Bürgermeisterin von Haldensleben bestätigt
Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts legte die Beschwerdeführerin unter dem 4. Mai 2017 Beschwerde ein, die mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. Juli 2017 - 10 M 7/17 - zurückgewiesen wurde.
- VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17
Antrag der Haldensleber Bürgermeisterin gegen die vorläufige Dienstenthebung …
Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17
Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. April 2017 - 15 B 3/17 MD - ab. - BVerfG, 24.02.2017 - 2 BvR 2524/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Notariatsreform Baden-Württemberg
Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17
Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums ist der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung, das heißt auf Übertragung einer seinem Status entsprechenden Funktion (vgl. BVerfGE 141, 56 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2017 - 2 BvR 2524/16 -, juris, Rn. 40). - BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17
Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums ist der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung, das heißt auf Übertragung einer seinem Status entsprechenden Funktion (vgl. BVerfGE 141, 56 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2017 - 2 BvR 2524/16 -, juris, Rn. 40). - OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13
Vorliegen einer vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 …
Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17
Denn es ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung, auf die auch die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen Bezug nehmen, anerkannt, dass auch bei einer zu erwartenden Kürzung der Dienstbezüge eine vorläufige Dienstenthebung nicht wegen Unverhältnismäßigkeit ausgeschlossen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 25. März 2013 - 19 ZD 4/13 -, juris, Rn. 12). - BVerfG, 09.09.1994 - 2 BvR 1089/94
Verfassungsrechtliche Kontrolle der Entscheidung über die Suspendierung eines …
Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17
Zutreffend legt sie allerdings dar, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besondere Anforderungen an eine vorläufige Dienstenthebung ergeben können, wenn ihre Wirkung für den Betroffenen über die bloße Nichtausübung des Dienstes hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1994 - 2 BvR 1089/94 -, juris, Rn. 23). - VerfGH Bayern, 19.04.1989 - 1-VI-88
Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17
In ihrer wesentlichen Funktion als Teil der vollziehenden Gewalt unterscheiden sie sich aber nicht von den Berufsbeamten (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 19. April 1989 - Vf. 1 - VI/88 -, NVwZ 1990, S. 357). - BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer …
Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17
Er kann etwa durch die Regelungen des Disziplinarrechts, das ebenfalls zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG zählt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 -, juris, Rn. 19 m.w.N.), eingeschränkt werden. - BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82
Schulleiter
- BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68
Ehescheidungsakten
- BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter …
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
Denn um derartige Konsequenzen zu vermeiden, ist schlicht ein rechtskonformes Verhalten erforderlich, sodass es sich bei einer unterstellten faktischen Verhaltenssteuerung lediglich um die Realisierung der spezialpräventiven Dimension des Disziplinarrechts handelte, das seinerseits als hergebrachter Grundsatz mit seiner grundrechtsverkürzenden Dimension anerkannt ist (vgl. BVerfGE 7, 129 ; 15, 105 ; 37, 167 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 -, Rn. 17). - VG Magdeburg, 24.11.2020 - 15 A 12/19
Disziplinarklage -Entfernung einer Bürgermeisterin aus dem Amt
Die gegen die gerichtliche Entscheidung zur Suspendierung geführte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (2 BvR 1745/17; juris).(2 BvR 1745/17; juris) der Verfassungsbeschwerde der Beklagten gegen die (gerichtlichen) Entscheidungen zur Suspendierung ausgeführt:.
Demnach sind hier nicht die Kriterien des kommunalverfassungsrechtlichen Abwahlverfahrens entscheidend, sondern allein die Kriterien des Disziplinarrechts zur Gewährleistung einer leistungsfähigen Verwaltung (vgl. BVerfG, Beschluss v. 23.08.2017, 2 BvR 1745/17; juris).
- VG Magdeburg, 12.07.2023 - 15 B 21/23
Antrag auf Aufhebung einer vorläufigen disziplinarrechtlichen Dienstenthebung; …
Denn - und dies ist unstreitig und bedarf keiner weiteren Ausführungen - der Antragsteller unterliegt auch als Wahlbeamter der Disziplinargewalt nach dem Disziplinargesetz, welche vom Antragsgegner legitim ausgeübt wird (vgl. zur Disziplinargewalt über Wahlbeamte: BVerfG, Beschluss v. 23.08.2017, 2 BvR 1745/17; juris).Aufgrund dieses hohen Gutes der dienstlichen und damit auch öffentlichen Interessen der Kommunalverwaltung und dem Wohl der Stadt A-Stadt (S.) erscheinen auch dem Disziplinargericht die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 Satz 2, Altern. 1 DG LSA als gegeben (vgl. zur Berücksichtigung dieser Umstände nur: BVerfG, Beschluss v. 23.08.2017, 2 BvR 1745/17; juris).
Auch hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Antragsteller sich in einer herausgehobenen Position befindet und die disziplinarrechtlichen Vorwürfe von einigem Gewicht sind und durchaus zu einer erheblichen Disziplinarmaßnahme führen können (vgl. zur Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Dienstenthebung nur: BVerfG, Beschluss v. 23.08.2017, 2 BvR 1745/17; juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21
Zu einer Disziplinarklage gegen eine Bürgermeisterin wegen Verstößen gegen
Im Übrigen messe das Verwaltungsgericht dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 - eine Bedeutung zu, die er tatsächlich nicht enthalte.Dementsprechend hat das BVerfG ausdrücklich festgestellt, dass eine solche kommunalpolitische Handlungsoption nicht das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren verdränge, welches andere Ziele verfolge (so Beschl. v. 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 -, zit. nach JURIS).
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass sich Wahlbeamte in ihrer wesentlichen Funktion als Teil der vollziehenden Gewalt nicht von den Berufsbeamten unterschieden und dass die Bindung an Recht und Gesetz als Element der Rechtsstaatlichkeit sowie die Gemeinwohlorientierung seien Direktiven jeder staatlichen Verwaltung, auch der Kommunalverwaltung (so BVerfG, Beschl. v. 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 -, zit. nach JURIS).
- VG Magdeburg, 16.12.2021 - 15 B 20/21
Vorläufige Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters wg. Bevorzugung …
Denn - und dies ist unstreitig und bedarf keiner weiteren Ausführungen - der Antragsteller unterliegt auch als Wahlbeamter der Disziplinargewalt nach dem Disziplinargesetz, welche vom Antragsgegner legitim ausgeübt wird (vgl. zur Disziplinargewalt über Wahlbeamte: BVerfG, Beschluss v. 23.08.2017, 2 BvR 1745/17; juris).Aufgrund dieses hohen Gutes der dienstlichen und damit auch öffentlichen Interessen der Kommunalverwaltung und dem Wohl der Stadt A-Stadt erscheinen auch dem Disziplinargericht die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 Satz 2, Altern. 1 DG LSA als gegeben (vgl. zur Berücksichtigung dieser Umstände nur: BVerfG, Beschluss v. 23.08.2017, 2 BvR 1745/17; juris).
Auch hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Antragsteller sich in einer herausgehobenen Position befindet und die disziplinarrechtlichen Vorwürfe von einigem Gewicht sind und durchaus zu einer erheblichen Disziplinarmaßnahme führen können (vgl. zur Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Dienstenthebung nur: BVerfG, Beschluss v. 23.08.2017, 2 BvR 1745/17; juris).
- VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307
Vorläufige Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters
Hierzu hat sich das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 23. August 2017 (Az. 2 BvR 1745/17) wie folgt geäußert. - OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2023 - 10 M 14/23
Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung eines Bürgermeisters
Es ist deshalb unverändert davon auszugehen, dass die vorläufige Dienstenthebung zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Disziplinarmaßnahe nicht außer Verhältnis steht, zumal hierfür nicht einmal die Prognose einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erforderlich ist, sondern auch "lediglich" eine zu erwartende Kürzung der Dienstbezüge ausreicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 -, juris, Rn. 22).Die Bindung des Antragstellers an Recht und Gesetz und die Überprüfung seines Handelns anhand des Disziplinarrechts werden dadurch nicht eingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 -, juris, Rn. 24; siehe zudem OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 6. Juli 2022 - 10 L 1/21 -, juris, Rn. 127).
Besondere Anforderungen an die vorläufige Dienstenthebung können sich insoweit nur ergeben, wenn ihre Wirkung für den Betroffenen über die bloße Nichtausübung des Dienstes hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 -, juris, Rn. 25).
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - DL 16 S 752/22
Befangenheit eines Amtsträgers im Disziplinarverfahren - Heilung eines …
Gehen die Wirkungen der vorläufigen Dienstenthebung für den Betroffenen über die bloße Nichtausübung des Dienstes hinaus, können sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besondere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17 -, NVwZ 2017, 1702 ).Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigende Belange, die über die bloße Nichtausübung des Dienstes hinausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17 -, NVwZ 2017, 1702 ), sind vorliegend nicht ersichtlich.
- VG Magdeburg, 21.02.2022 - 15 B 5/22
Voraussetzungen eines erneuten Antrages zur Aufhebung der vorläufigen …
Denn - und dies ist unstreitig und bedarf keiner weiteren Ausführungen - der Antragsteller unterliegt auch als Wahlbeamter der Disziplinargewalt nach dem Disziplinargesetz, welche vom Antragsgegner legitim ausgeübt wird (vgl. zur Disziplinargewalt über Wahlbeamte: BVerfG, Beschluss v. 23.08.2017, 2 BvR 1745/17; juris).Aufgrund dieses hohen Gutes der dienstlichen und damit auch öffentlichen Interessen der Kommunalverwaltung und dem Wohl der Stadt A-Stadt erscheinen auch dem Disziplinargericht die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 Satz 2, Altern. 1 DG LSA als gegeben (vgl. zur Berücksichtigung dieser Umstände nur: BVerfG, Beschluss v. 23.08.2017, 2 BvR 1745/17; juris).
Auch hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Antragsteller sich in einer herausgehobenen Position befindet und die disziplinarrechtlichen Vorwürfe von einigem Gewicht sind und durchaus zu einer erheblichen Disziplinarmaßnahme führen können (vgl. zur Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Dienstenthebung nur: BVerfG, Beschluss v. 23.08.2017, 2 BvR 1745/17; juris).
- VG Magdeburg, 20.04.2021 - 15 A 14/20
Disziplinarrecht; Kürzung der Dienstbezüge
Das Beamten- und Disziplinarrecht findet auch auf den Status des (Ober)Bürgermeisters als gewählten Hauptverwaltungsbeamten Anwendung (so ausdrücklich: BVerfG Beschluss v. 23.08.2017, 2 BvR 1745/17; juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 10 M 6/18
Möglichkeit der erneuten gerichtlichen Überprüfung einer …
- VerfGH Bayern, 30.07.2018 - 11-VIII-17
Neuregelung der Abgeordnetenversorgung mit der Verfassung des Freistaates Bayern …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2020 - 1 M 141/20
Erlass einer Zwischenentscheidung (Hängebeschluss, Schiebebeschluss)
- VG Regensburg, 08.10.2019 - RN 10A DS 19.1669
Vorläufige Dienstenthebung eines ersten Bürgermeisters
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 4 M 24/22
Anordnungsgrund für Erlass einer einstweiligen Anordnung bei gleichzeitiger …