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   BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17   

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BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17 (https://dejure.org/2017,38979)
BVerfG, Entscheidung vom 08.09.2017 - 1 BvR 984/17 (https://dejure.org/2017,38979)
BVerfG, Entscheidung vom 08. September 2017 - 1 BvR 984/17 (https://dejure.org/2017,38979)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichende Substantiierung einer Grundrechtsverletzung bei Versagung der Einschulung eines muslimischen Kindes an einer katholischen Schule aufgrund mangelnden Einverständnisses der Eltern mit der Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht sowie an ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 7 Abs 2 GG, Art 7 Abs 3 GG
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Grundrechtsverletzung (Art 4 Abs 1, Abs 2 GG; Art 6 Abs 2 S 1 GG; Art 7 Abs 2 GG) im Hinblick auf die Versagung der Einschulung eines muslimischen Kindes an einer katholischen Bekenntnisgrundschule aufgrund ...

  • Wolters Kluwer

    Verweigerte Aufnahme eines bekenntnisfremden Kindes an einer staatlichen katholischen Bekenntnisgrundschule; Gestaltungsfreiheit der Länder im Schulwesen; Zulassung einer privaten Volksschule als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule; Formelle ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Grundrechtsverletzung (Art 4 Abs 1, Abs 2 GG; Art 6 Abs 2 S 1 GG; Art 7 Abs 2 GG) im Hinblick auf die Versagung der Einschulung eines muslimischen Kindes an einer katholischen Bekenntnisgrundschule aufgrund ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerte Aufnahme eines bekenntnisfremden Kindes an einer staatlichen katholischen Bekenntnisgrundschule; Gestaltungsfreiheit der Länder im Schulwesen; Zulassung einer privaten Volksschule als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule; Formelle ...

  • rechtsportal.de

    Verweigerte Aufnahme eines bekenntnisfremden Kindes an einer staatlichen katholischen Bekenntnisgrundschule; Gestaltungsfreiheit der Länder im Schulwesen; Zulassung einer privaten Volksschule als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule; Formelle ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Grundrechtsverletzung (Art 4 Abs 1, Abs 2 GG; Art 6 Abs 2 S 1 GG; Art 7 Abs 2 GG) im Hinblick auf die Versagung der Einschulung eines muslimischen Kindes an einer katholischen Bekenntnisgrundschule aufgrund ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 156
  • FamRZ 2018, 71
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17
    Die entsprechenden Grundlinien in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im 41. Band (vgl. BVerfGE 41, 29; 41, 65; 41, 88) bezögen sich daher auf alle staatlichen Schulen und nicht nur auf christliche Gemeinschaftsschulen.

    Nach dieser Vorschrift ist eine private Volksschule als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule nur zuzulassen, wenn eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht; das Grundgesetz geht also von der Zulässigkeit der genannten Schulformen auch als öffentliche Volksschule aus (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 65 ).

    Daraus folgt, dass der Landesgesetzgeber dem Grundsatz nach bei der Wahl der Schulform für die öffentliche Volksschule in der Entscheidung für eine der genannten Formen oder auch für mögliche Zwischenformen frei ist (vgl. BVerfGE 41, 29 ).

    Dies entspricht der generell anzunehmenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit der Länder im Schulwesen (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 34, 165 ; 41, 29 ; 53, 185 ; 59, 360 ; 75, 40 ; 108, 282 ), welche auch in Bezug auf die weltanschaulich-religiöse Ausprägung der öffentlichen Schulen gilt (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 108, 282 ).

    Damit übersehen sie jedoch den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 41, 29 , 88 ; 93, 1 ) angelegten Grundsatz, wonach das Interesse der Schüler und Eltern im Konfliktfall im Wege der praktischen Konkordanz zurückzutreten hat, wenn zumutbare, nicht diskriminierende Ausweichmöglichkeiten zur Wahrung ihrer Grundrechte bestehen.

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17
    Dieses Verständnis wird durch die sogenannte Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 93, 1) unterstrichen, in der auf die besondere Stellung der Bekenntnisschulen abgehoben wird.

    So führt das Bundesverfassungsgericht darin aus, dass die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine christliche Bekenntnisschule ist , mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 93, 1 ).

    bb) Ebenso wenig setzen sich die Beschwerdeführer mit der Kollision der nach Art. 7 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich vorausgesetzten und zulässigen öffentlichen Bekenntnisschule und dem von ihnen geltend gemachten Eingriff in ihre Rechte aus Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Art. 7 Abs. 2 GG unter Heranziehung der Grundsätze der praktischen Konkordanz (vgl. hierzu BVerfGE 35, 202 ; 81, 278 ; 93, 1 ; 97, 169 ) auseinander.

    Damit übersehen sie jedoch den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 41, 29 , 88 ; 93, 1 ) angelegten Grundsatz, wonach das Interesse der Schüler und Eltern im Konfliktfall im Wege der praktischen Konkordanz zurückzutreten hat, wenn zumutbare, nicht diskriminierende Ausweichmöglichkeiten zur Wahrung ihrer Grundrechte bestehen.

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17
    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 130, 1 m. w. N.).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (BVerfGE 77, 170 ; 101, 331 ; 130, 1 ).

  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78

    Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17
    Dies entspricht der generell anzunehmenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit der Länder im Schulwesen (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 34, 165 ; 41, 29 ; 53, 185 ; 59, 360 ; 75, 40 ; 108, 282 ), welche auch in Bezug auf die weltanschaulich-religiöse Ausprägung der öffentlichen Schulen gilt (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 108, 282 ).

    Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht sich bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung schulrechtlicher Regelungen der Bundesländer grundsätzlich zurückzuhalten (vgl. BVerfGE 53, 185 ; 59, 360 ; 75, 40 ).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17
    Dies entspricht der generell anzunehmenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit der Länder im Schulwesen (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 34, 165 ; 41, 29 ; 53, 185 ; 59, 360 ; 75, 40 ; 108, 282 ), welche auch in Bezug auf die weltanschaulich-religiöse Ausprägung der öffentlichen Schulen gilt (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 108, 282 ).

    Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht sich bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung schulrechtlicher Regelungen der Bundesländer grundsätzlich zurückzuhalten (vgl. BVerfGE 53, 185 ; 59, 360 ; 75, 40 ).

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17
    Dies entspricht der generell anzunehmenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit der Länder im Schulwesen (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 34, 165 ; 41, 29 ; 53, 185 ; 59, 360 ; 75, 40 ; 108, 282 ), welche auch in Bezug auf die weltanschaulich-religiöse Ausprägung der öffentlichen Schulen gilt (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 108, 282 ).

    Der Staat hat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten und darf sich nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifizieren (vgl. zum Ganzen BVerfGE 108, 282 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17
    Dies entspricht der generell anzunehmenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit der Länder im Schulwesen (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 34, 165 ; 41, 29 ; 53, 185 ; 59, 360 ; 75, 40 ; 108, 282 ), welche auch in Bezug auf die weltanschaulich-religiöse Ausprägung der öffentlichen Schulen gilt (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 108, 282 ).

    Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht sich bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung schulrechtlicher Regelungen der Bundesländer grundsätzlich zurückzuhalten (vgl. BVerfGE 53, 185 ; 59, 360 ; 75, 40 ).

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 428/69

    Gemeinsame Schule

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17
    Die entsprechenden Grundlinien in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im 41. Band (vgl. BVerfGE 41, 29; 41, 65; 41, 88) bezögen sich daher auf alle staatlichen Schulen und nicht nur auf christliche Gemeinschaftsschulen.

    Dies berücksichtigen die Beschwerdeführer nicht, wenn sie annehmen, dass die Pflicht zur staatlichen Neutralität sich auf alle staatlichen Schulen bezöge, was auch aus den Beschlüssen des Senats vom 17. Dezember 1975 (u. a. die zitierte Stelle BVerfGE 41, 65 ) folge.

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17
    Die entsprechenden Grundlinien in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im 41. Band (vgl. BVerfGE 41, 29; 41, 65; 41, 88) bezögen sich daher auf alle staatlichen Schulen und nicht nur auf christliche Gemeinschaftsschulen.

    Dies gilt umso mehr, als es sich bei einer Bekenntnisschule um eine sogenannte Angebotsschule und nicht um die Regelschule handelt (vgl. BVerfGE 41, 88 ).

  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17
    Es bedarf also einer umfassenden einfachrechtlichen und verfassungsrechtlichen Aufarbeitung der Rechtslage (BVerfGK 20, 327 ).
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

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