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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17   

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https://dejure.org/2018,27318
OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17 (https://dejure.org/2018,27318)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30.08.2018 - 1 W 114/17 (https://dejure.org/2018,27318)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30. August 2018 - 1 W 114/17 (https://dejure.org/2018,27318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Pressebericht, 06.09.2018)

    Ingewahrsamnahme von Fußballfans - Gefahrenprognose: Ultra

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ingewahrsamnahme eines Fußballfans nicht einfach nur, weil er ein Ultra ist

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1742
  • SpuRt 2018, 270
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17
    Daher müssen nachvollziehbare, bestimmte Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass der Schaden sofort oder in allernächster Zeit und zudem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten wird (BVerwG, Urt. v. 26.2.1974-1 C 31.72; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.12.2011 -5A 1045/09).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17
    Bei der lngewahrsamnahme handelt es sich um eine die Freiheit der Person nicht nur beschränkende, sondern aufhebende Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG (BVerfG, Beschl. v. 15.5.2002 - 2 BvR 2292/00, BVerfGE 105, 239).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 11 ME 172/06

    Rechtmäßigkeit einer auf eine polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17
    Steht "lediglich" fest, dass eine Person (einfaches) Mitglied einer sogenannten Ultra-Gruppierung ist oder in einem polizeilichen Informationssystem geführt wird, so ist dies in der Regel für sich gesehen nicht ausreichend, um die erforderliche Gefahrenprognose zu begründen (OVG Lüneburg, a.a.O.; NVwZ-RR 2006, 613).
  • OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07

    Ordentliche Gerichtsbarkeit zur nachträglichen Entscheidung über Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17
    Ein vorläufiger polizeilicher Gewahrsam, der dazu dient, erst noch eine polizeiliche Gefahrenprognose treffen zu wollen, ist grundsätzlich unzulässig (vgl. OLG München, NVwZ-RR 2008, 247).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme als inzident zu prüfende Voraussetzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17
    Der Begriff der unmittelbar bevorstehenden Begehung einer Straftat ist vor dem Hintergrund des hohen Ranges der Freiheit der Person auszulegen (OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Februar 2014 - 11 LC 228/12).
  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2105/14

    Aufenthaltsverbot im Anschluss an eine zum Teil unfriedliche Großdemonstration

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17
    Ein Aufenthaltsverbot kann ausgesprochen werden, wenn aufgrund von Tatsachen zu erwarten ist, dass eine bestimmte Person in einem bestimmten örtlichen Bereich eine Straftat begehen wird (BeckOK PolR Nds/Waechter, Nds. SOG § 17, Rn. 104f.; HessVGH BeckRS 2017, 103690).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17

    Erlass eines Aufenthaltsverbots

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17
    Dabei können in die präventivpolizeiliche Gefahrenprognose auch solche Vorfälle einbezogen werden, die zu keiner bußgeld- oder strafrechtlichen Ahndung geführt haben, sondern etwa nach §§ 153, 153 a StPO oder 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurden (OVG Lüneburg, a.a.O.; Beschluss v. 14.9.2012 - 11 ME 254/12; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17
    Die Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls kann dabei insbesondere von der fraglichen Gruppe, der zu ihr vorhandenen polizeilichen und sonstigen Erkenntnisse, der Einbindung des Betroffenen in diese Gruppe sowie seinem gruppenbezogenen Verhalten in der Vergangenheit abhängig sein (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2019 - 11 LB 108/18

    Anscheinsgefahr; Drittortauseinandersetzung; ex-ante-Betrachtung;

    Danach kommt es darauf an, ob nach den Verhältnissen und dem möglichen Erkenntnisstand zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme eine Gefahrenlage i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 2 a) Nds. SOG vorlag (vgl. Senatsbeschl. v. 7.5.2015 - 11 LA 188/14 -, a.a.O., juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, DÖV 2017, 783, juris, Rn. 36; OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 24).

    Ein Beurteilungsspielraum kommt der Polizei insoweit nicht zu (OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 25; Waechter, in: Möstl/Weiner, BeckOK Polizei- und Ordnungsrecht Niedersachsen, Stand: 1.5.2019, § 18, Rn. 33 und Rn. 35).

    Eine Maßnahme ist somit nur dann rechtmäßig, wenn sich die ex-ante-Prognose auf der Basis sämtlicher zum Zeitpunkt der Anordnung erkennbarer Umstände als fehlerfrei darstellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, juris, Rn. 24; OLG Celle, Beschl. v. 3.7.2017 - 22 W 4/17 -, BeckRS 2017, 117583, Rn. 13; OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 25).

    Dafür ist wiederum erforderlich, dass die Prognose auf konkreten Tatsachen beruht; eine allgemeine Plausibilität der Einschätzung oder schlichtes Erfahrungswissen reichen demgegenüber nicht aus (Waechter, in: Möstl/Weiner, a.a.O., § 18, Rn. 35; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, E, 511; OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 30; OLG Hamm, Beschl. v. 30.8.2007 - 15 W 147/07 -, juris, Rn. 9 und Rn. 11; vgl. auch Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, NdsRpfl 2018, 294, juris, Rn. 32, zu einem Aufenthaltsverbot nach § 17 Abs. 4 S. 1 Nds. SOG).

    b) Da es sich bei der Ingewahrsamnahme um eine der einschneidendsten polizeilichen Standardmaßnahmen handelt - nämlich um eine die Freiheit der Person nicht nur beschränkende, sondern aufhebende Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.5.2002 - 2 BvR 2292/00 -, BVerfGE 105, 239, juris, Rn. 23 und Rn. 28, zur Abschiebungshaft; zur Ingewahrsamnahme: Senatsurt. v. 24.2.2014 - 11 LC 228/12 -, a.a.O., juris, Rn. 27; OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 23, jeweils m.w.N.), die zugleich einen Eingriff in die Freiheit der Person im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und damit in ein Grundrecht von hohem Rang darstellt (BVerwG, Urt. v. 26.2.1974 - I C 31/72 -, BVerwGE 45, 51, juris, Rn. 25 f.) - ist bei der Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 a) Nds. SOG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 3.7.2017 - 22 W 4/17 -, BeckRS 2017, 117583, Rn. 14 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, juris, Rn. 24).

    Die Begehung muss gerade durch diejenige Person drohen, die in Gewahrsam genommen werden soll (OVG Bremen, Urt. v. 6.7.1999 - 1 HB 498/98 -, juris, Rn. 30; Rachor, in: Lisken/Denninger, a.a.O., E, 515; Söllner, in: Pewestorf/Söllner/Tölle, Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl. 2017, § 30, Rn. 22; Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 7. Auf. 2012, § 17, Rn. 22; Waechter, in: Möstl/Weiner, a.a.O., § 18, Rn. 19; vgl. auch OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 30).

    Der qualifizierte Gefahrenbegriff der gegenwärtigen Gefahr stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe des Schadenseintritts und dessen Wahrscheinlichkeit; der Eintritt des Schadens muss "sofort und fast mit Gewissheit" zu erwarten sein (BVerwG, Urt. v. 26.2.1974 - I C 31/72 -, a.a.O., juris, Rn. 32; Senatsurt. v. 24.2.2014 - 11 LC 228/12 -, a.a.O., juris, Rn. 28; OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.12.2011 - 5 A 1045/09 -, juris, Rn. 37).

    Gleiches gilt für zum Zeitpunkt der Prognoseentscheidung noch anhängige Ermittlungsverfahren sowie für solche Vorkommnisse, die nicht zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt haben, aber gleichwohl in einem inneren Zusammenhang mit denjenigen Straftaten stehen, deren zukünftige Begehung durch die Ingewahrsamnahme verhindert werden soll, und die somit Rückschlüsse auf ein zukünftiges strafrechtlich relevantes Verhalten zulassen (vgl. Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, a.a.O., juris, Rn. 34, zu einem Aufenthaltsverbot sowie unter Bezugnahme darauf für eine Ingewahrsamnahme: OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 28).

    Dabei lässt der Senat ausdrücklich offen, ob und ggf. in welchen Fallkonstellationen die Annahme eines sog. kollektiven Vorsatzes dazu führen kann, dass bei aus einer Gruppe drohenden strafbaren Handlungen Tatabsichten einzelner Gruppenmitglieder anderen Gruppenmitgliedern zugerechnet werden können (für die Annahme eines "kollektiven Vorsatzes" wohl Waechter, in: Möstl/Weiner, a.a.O., § 18, Rn. 36, unter Verweis auf OVG Bremen, Urt. v. 6.7.1999 - 1 HB 498/98 - und OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, jeweils juris; beide Obergerichte haben in den zitierten Fällen allerdings jeweils das Vorliegen der Voraussetzung für eine Ingewahrsamnahme in einem gruppenbezogenen Kontext verneint).

  • OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer andauernden Ingewahrsamnahme;

    Ob diese Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 30. August 2018 - 1 W 114/17 -, NVwZ 2018, S. 1742 [1743 Rn. 9] = juris, Rn. 25).
  • OLG Braunschweig, 12.06.2020 - 3 W 88/20

    Genehmigung einer gefahrenabwehrrechtlichen Datenerhebung; Verdeckter Einsatz

    Im Vergleich dazu verlangt § 2 Nr. 2 NPG eine noch geringere zeitliche Entfernung zwischen Maßnahmenzeitpunkt und schädigendem Ereignis ( Ullrich , in: BeckOK PolR Nds, 15. Ed., Stand 1. Januar 2020, § 2 NPOG, Rn. 75 m.w.N.); dass nachvollziehbare, bestimmte Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass der Schaden sofort oder in allernächster Zeit und zudem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten wird (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. August 2018 - 1 W 114/17 -, NVwZ 2018, S. 1742 [Rn. 7] m.w.N.), ist aber nicht dargelegt.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2018 - V ZB 98/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24023
BGH, 12.07.2018 - V ZB 98/16 (https://dejure.org/2018,24023)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2018 - V ZB 98/16 (https://dejure.org/2018,24023)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - V ZB 98/16 (https://dejure.org/2018,24023)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 18a AsylG, § ... 15 Abs. 6 AufenthG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 FamFG, § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 415 Abs. 1 FamFG, § 415 Abs. 2 FamFG, § 15 Abs. 6 Satz 1 AufenthG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 GG, Art. 5 EMRK, Art. 2, § 18a Abs. 1 Satz 3 AsylG, § 18a Abs. 1 Satz 5 AsylG, § 18a Abs. 6 AsylG, § 18a Abs. 4 AsylG, § 15 Abs. 5 AufenthG, § 18a Abs. 4 Satz 7, § 36 Abs. 3 Satz 9 AsylG, § 18a Abs. 1 Satz 2 AsylG, § 18 Abs. 2 AsylG, § 15 AufenthG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Ansehen des nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhenden Aufenthalts eines Asylsuchenden im Transitbereich eines Flughafens vor Ablauf einer bestimmten Frist von 30 Tagen als Freiheitsentziehung; Verweigerung der Einreise und Ablehnung des Asylantrags durch das ...

  • rewis.io

    Aufenthalt eines Ausländers im Transitbereich eines Flughafens: Abgrenzung einer Transitaufenthaltssache von einer Freiheitsentziehungssache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansehen des nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhenden Aufenthalts eines Asylsuchenden im Transitbereich eines Flughafens vor Ablauf einer bestimmten Frist von 30 Tagen als Freiheitsentziehung; Verweigerung der Einreise und Ablehnung des Asylantrags durch das ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Transitaufenthalt im Flughafen - als Freiehitsentziehung

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Flughafenverfahren" für Asylsuchende: Freiheit im Transitbereich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufenthalt eines Asylsuchenden im Transitbereich eines Flughafens als Freiheitsberaubung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1742
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • EGMR, 25.06.1996 - 19776/92

    AMUUR v. FRANCE

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 98/16
    Danach ist die Abgrenzung gradueller Natur; sie wird entscheidend von der Intensität des Eingriffs bestimmt (EGMR, Urteile vom 6. November 1980 - Guzzardi vs. Italien, Serie A Nr. 39, S. 33 Rn. 92 und vom 25. Juni 1996 - Amuur vs. Frankreich, 17/1995/523/609, NVwZ 1997, 1102 Rn. 42; für Art. 104 GG: BVerfGE 10, 302, 323; BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 2 BvR 2566/10, Asylmagazin 2015, 53 Rn. 16; BVerwGE 62, 325, 327 f.).

    Dabei muss von der konkreten Situation des Ausländers ausgegangen und eine Vielzahl von Kriterien wie Art, Dauer, Auswirkungen und Umstände in Betracht gezogen werden (EGMR, Urteil vom 25. Juni 1996 - Amuur vs. Frankreich, 17/1995/523/609, NVwZ 1997, 1102 Rn. 42).

    Zu diesen Kriterien könnte auch die Möglichkeit der Abreise gehören, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs allerdings nur, wenn sie nicht nur theoretischen Charakter hat (EGMR, Urteil vom 25. Juni 1996 - Amuur vs. Frankreich, 17/1995/523/609, NVwZ 1997, 1102 Rn. 48).

    Nach seiner Rechtsprechung ist der Transitaufenthalt vielmehr als Freiheitsbeschränkung zulässig, wenn er mit angemessenen Garantien für die betroffenen Personen, ihre Rechte nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention wahrzunehmen, verbunden ist, wenn er dem Staat die Bekämpfung der heimlichen Einwanderung unter Beachtung ihrer internationalen Verpflichtungen, insbesondere derer aus der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, ermöglicht und wenn er sich nicht "übermäßig verlängert" (EGMR, Urteile vom 25. Juni 1996 - Amuur vs. Frankreich, 17/1995/523/609, NVwZ 1997, 1102 Rn. 42 und vom 24. Januar 2008 - Riad und Idiab vs. Belgien - verbundene Rechtssachen 29787/03 und 29810/03 Rn. 68).

  • BVerfG, 23.10.2014 - 2 BvR 2566/10

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 98/16
    Danach ist die Abgrenzung gradueller Natur; sie wird entscheidend von der Intensität des Eingriffs bestimmt (EGMR, Urteile vom 6. November 1980 - Guzzardi vs. Italien, Serie A Nr. 39, S. 33 Rn. 92 und vom 25. Juni 1996 - Amuur vs. Frankreich, 17/1995/523/609, NVwZ 1997, 1102 Rn. 42; für Art. 104 GG: BVerfGE 10, 302, 323; BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 2 BvR 2566/10, Asylmagazin 2015, 53 Rn. 16; BVerwGE 62, 325, 327 f.).

    Die getroffene gesetzliche Regelung schließt deshalb nicht aus, dass ein Aufenthalt im Transitbereich auch schon vor Ablauf der Frist von 30 Tagen der Zurückweisungshaft vergleichbare Wirkungen hat und deshalb als Freiheitsentziehung zu behandeln ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 2 BvR 2566/10, Asylmagazin 2015, 53 Rn. 16).

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 118/17

    Zurückweisungshaftsache: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags;

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 98/16
    Der Senat hat dies für die Rechtmäßigkeit der Einreiseverweigerung und der Entschließung der zuständigen Behörde, die Zurückweisung des Betroffenen durch Rücküberstellung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union durchzuführen, entschieden (Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 2009 - V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50 f. [Rn. 12] und vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 21 für die Einreiseverweigerung bzw. Zurückweisung nach § 18 Abs. 2 AsylG sowie vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, NVwZ 2018, 349 Rn. 18 und vom 12. April 2018 - V ZB 164/16, juris Rn. 11 für die Einreiseverweigerung bzw. Zurückweisung nach Art. 14 SGK, § 15 AufenthG).
  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 164/16

    Anordnung von Zurückweisungshaft bei versuchter Einreise von Österreich nach

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 98/16
    Der Senat hat dies für die Rechtmäßigkeit der Einreiseverweigerung und der Entschließung der zuständigen Behörde, die Zurückweisung des Betroffenen durch Rücküberstellung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union durchzuführen, entschieden (Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 2009 - V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50 f. [Rn. 12] und vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 21 für die Einreiseverweigerung bzw. Zurückweisung nach § 18 Abs. 2 AsylG sowie vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, NVwZ 2018, 349 Rn. 18 und vom 12. April 2018 - V ZB 164/16, juris Rn. 11 für die Einreiseverweigerung bzw. Zurückweisung nach Art. 14 SGK, § 15 AufenthG).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77

    Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 98/16
    Danach ist die Abgrenzung gradueller Natur; sie wird entscheidend von der Intensität des Eingriffs bestimmt (EGMR, Urteile vom 6. November 1980 - Guzzardi vs. Italien, Serie A Nr. 39, S. 33 Rn. 92 und vom 25. Juni 1996 - Amuur vs. Frankreich, 17/1995/523/609, NVwZ 1997, 1102 Rn. 42; für Art. 104 GG: BVerfGE 10, 302, 323; BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 2 BvR 2566/10, Asylmagazin 2015, 53 Rn. 16; BVerwGE 62, 325, 327 f.).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 98/16
    Danach ist die Abgrenzung gradueller Natur; sie wird entscheidend von der Intensität des Eingriffs bestimmt (EGMR, Urteile vom 6. November 1980 - Guzzardi vs. Italien, Serie A Nr. 39, S. 33 Rn. 92 und vom 25. Juni 1996 - Amuur vs. Frankreich, 17/1995/523/609, NVwZ 1997, 1102 Rn. 42; für Art. 104 GG: BVerfGE 10, 302, 323; BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 2 BvR 2566/10, Asylmagazin 2015, 53 Rn. 16; BVerwGE 62, 325, 327 f.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 98/16
    Der Gesetzgeber ist im Anschluss an die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts in dessen Urteil vom 14. Mai 1996 (BVerfGE 94, 166) davon ausgegangen, dass der Gewährleistungsgehalt der mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 GG geschützten körperlichen Bewegungsfreiheit durch rechtliche oder tatsächliche Hindernisse für das Überschreiten der Staatsgrenzen und damit auch durch das Verbringen in den Transitbereich eines Flughafens nicht berührt wird (BVerfGE 94, 166, 199).
  • EGMR, 06.11.1980 - 7367/76

    GUZZARDI v. ITALY

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 98/16
    Danach ist die Abgrenzung gradueller Natur; sie wird entscheidend von der Intensität des Eingriffs bestimmt (EGMR, Urteile vom 6. November 1980 - Guzzardi vs. Italien, Serie A Nr. 39, S. 33 Rn. 92 und vom 25. Juni 1996 - Amuur vs. Frankreich, 17/1995/523/609, NVwZ 1997, 1102 Rn. 42; für Art. 104 GG: BVerfGE 10, 302, 323; BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 2 BvR 2566/10, Asylmagazin 2015, 53 Rn. 16; BVerwGE 62, 325, 327 f.).
  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 98/16
    Der Senat hat dies für die Rechtmäßigkeit der Einreiseverweigerung und der Entschließung der zuständigen Behörde, die Zurückweisung des Betroffenen durch Rücküberstellung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union durchzuführen, entschieden (Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 2009 - V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50 f. [Rn. 12] und vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 21 für die Einreiseverweigerung bzw. Zurückweisung nach § 18 Abs. 2 AsylG sowie vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, NVwZ 2018, 349 Rn. 18 und vom 12. April 2018 - V ZB 164/16, juris Rn. 11 für die Einreiseverweigerung bzw. Zurückweisung nach Art. 14 SGK, § 15 AufenthG).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 98/16
    Der Senat hat dies für die Rechtmäßigkeit der Einreiseverweigerung und der Entschließung der zuständigen Behörde, die Zurückweisung des Betroffenen durch Rücküberstellung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union durchzuführen, entschieden (Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 2009 - V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50 f. [Rn. 12] und vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 21 für die Einreiseverweigerung bzw. Zurückweisung nach § 18 Abs. 2 AsylG sowie vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, NVwZ 2018, 349 Rn. 18 und vom 12. April 2018 - V ZB 164/16, juris Rn. 11 für die Einreiseverweigerung bzw. Zurückweisung nach Art. 14 SGK, § 15 AufenthG).
  • EGMR, 24.01.2008 - 29787/03

    RIAD ET IDIAB c. BELGIQUE

  • EGMR, 24.01.2008 - 29810/03
  • BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16

    Ausländerrecht: Vorliegen einer Freiheitsentziehungssache bei Aufenthalt des

  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 40/19

    Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung der Unterbringung in einer

    Vielmehr ist dieser Aufenthalt, da dem Betroffenen jederzeit die Abreise aus dem Bundesgebiet möglich ist (vgl. § 15 Abs. 6 Satz 1 AufenthG), erst nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen - oder nach Ablehnung des Schutzersuchens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes - und nicht in jeder Hinsicht dem Haftregime unterworfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2013 - V ZB 89/13, juris Rn. 6; vom 12. Juli 2018 - V ZB 98/16, ZAR 2019, 164 Rn. 5 ff., und vom 19. Dezember 2019 - XIII ZB 136/19, juris Rn. 5).
  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 52/17

    Aufenthalt eines Ausländers ohne gültige Grenzübertrittspapiere im Transitbereich

    a) Der nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhende Aufenthalt eines Asylsuchenden im Transitbereich eines Flughafens ist vor Ablauf der in § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG bestimmten Frist von 30 Tagen als Freiheitsentziehung im Sinne von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 415 Abs. 1 FamFG anzusehen, wenn das zuständige Bundesamt den Asylantrag des Betroffenen abgelehnt oder ihm die Einreise verweigert hat, das Verwaltungsgericht die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt und seine Entscheidung der Grenzbehörde bekannt gemacht hat und wenn eine Überlegungsfrist von drei Kalendertagen seit der Bekanntgabe an den Betroffenen verstrichen ist (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2018 - V ZB 98/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 41/19
    Vielmehr ist dieser Aufenthalt, da dem Betroffenen jederzeit die Abreise aus dem Bundesgebiet möglich ist (vgl. § 15 Abs. 6 Satz 1 AufenthG), erst nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen - oder nach Ablehnung des Schutzersuchens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes - und nicht in jeder Hinsicht dem Haftregime unterworfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2013 - V ZB 89/13, juris Rn. 6; vom 12. Juli 2018 - V ZB 98/16, ZAR 2019, 164 Rn. 5 ff., und vom 19. Dezember 2019 - XIII ZB 136/19, juris Rn. 5).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 42/19
    Vielmehr ist dieser Aufenthalt, da dem Betroffenen jederzeit die Abreise aus dem Bundesgebiet möglich ist (vgl. § 15 Abs. 6 Satz 1 AufenthG), erst nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen - oder nach Ablehnung des Schutzersuchens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes - und nicht in jeder Hinsicht dem Haftregime unterworfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2013 - V ZB 89/13, juris Rn. 6; vom 12. Juli 2018 - V ZB 98/16, ZAR 2019, 164 Rn. 5 ff., und vom 19. Dezember 2019 - XIII ZB 136/19, juris Rn. 5).
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