Rechtsprechung
BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 28b Abs 1 S 1 Nr 1 IfSG vom 22.04.2021, SchAusnahmV
Erfolgloser Eilantrag gegen inzidenzabhängige Kontaktbeschränkungen gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 1 IfGS idF vom 22.04.2021 - Folgenabwägung
- rewis.io
Erfolgloser Eilantrag gegen inzidenzabhängige Kontaktbeschränkungen bzgl privater Zusammenkünfte gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 1 IfSG idF vom 22.04.2021 - Folgenabwägung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfolgloser Eilantrag gegen inzidenzabhängige Kontaktbeschränkungen gem § 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 IfGS idF vom 22.04.2021; Folgenabwägung
- rechtsportal.de
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die sog. Bundesnotbremse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie; Willkürlicher Eingriff in die Grundrechte durch Beschränkung von Zusammenkünften der Angehörigen eines Haushalts nur mit einer weiteren Person
- datenbank.nwb.de
Erfolgloser Eilantrag gegen inzidenzabhängige Kontaktbeschränkungen bzgl privater Zusammenkünfte gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 1 IfSG idF vom 22.04.2021 - Folgenabwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Karlsruhe - und der Bundes-Lockdown
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen § 28b InfSG erfolglos - Corona-Virus
Papierfundstellen
- NJW 2021, 2724
- NVwZ 2021, 980
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache zu entscheidende Verfassungsbeschwerde erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; stRspr).Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 73 jeweils m.w.N.; stRspr).
Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür besonders hohe Hürden (vgl. BVerfGE 140, 99 ; stRspr).
Denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen oder bereits das Inkrafttreten eines Gesetzes vorläufig zu unterbinden, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 140, 99 ).
- BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21
Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
Das Bundesverfassungsgericht setzt ein Gesetz nur dann nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorläufig außer Vollzug, wenn die Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 20 m.w.N.).Seine Einschätzungen stützt der Gesetzgeber auch auf Erfahrungen in früheren Phasen der Pandemie; sie haben eine nachvollziehbare Grundlage (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 41).
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16
Eilanträge in Sachen CETA erfolglos
Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache zu entscheidende Verfassungsbeschwerde erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; stRspr).Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 73 jeweils m.w.N.; stRspr).
- BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21
Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes …
Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 73 jeweils m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Unterlassen der Zustimmung zum Ersten …
Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
Es kann dahinstehen, ob der Antrag den insoweit geltenden Zulässigkeitsanforderungen genügt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 u.a. -, Rn. 4; stRspr) und ob die hier gleichzeitig erhobene Verfassungsbeschwerde überhaupt zulässig oder begründet sein könnte.