Rechtsprechung
BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
(Windenergie-Beteiligungsgesellschaften)
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20a GG, Art 74 Abs 1 Nr 11 GG
Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V; juris: WindPBüGemBG MV) ganz überwiegend erfolglos - Eingriff ...
- Wolters Kluwer
Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien für den Klimaschutz und den Schutz der Grundrechte vor den Gefahren des Klimawandels; Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern; Rechtfertigung des Eingriffs in die geschützte Freiheit des ...
- rewis.io
Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V; juris: WindPBüGemBG MV) ganz überwiegend erfolglos - Eingriff ...
- doev.de
Verpflichtende Bürger- und Gemeindebeteiligung an Vorhabenträgern bei der Errichtung von Windenergieanlagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien für den Klimaschutz und den Schutz der Grundrechte vor den Gefahren des Klimawandels; Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern; Rechtfertigung des Eingriffs in die geschützte Freiheit des ...
- datenbank.nwb.de
Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V; juris: WindPBüGemBG MV) ganz überwiegend erfolglos - Eingriff ...
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Windparks in Mecklenburg-Vorpommern - und die verpflichtende Anwohnerbeteiligung
- lto.de (Pressebericht, 05.05.2022)
Bürgerbeteiligung an Windparks: Ein Modell für Deutschland?
- haufe.de (Kurzinformation)
Staat darf Windparkbetreiber zur finanziellen Beteiligung von Bürgern verpflichten
- recht-energisch.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Bürger- und Gemeindebeteiligung an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Windkraft-Projektträger dürfen zur Beteiligung von Nachbarn verpflichtet werden
- juve.de (Kurzinformation)
Mecklenburg-Vorpommern verteidigt die Bürgerbeteiligung an Windparks
- sachsen-anhalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
- landtag-bw.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
- ar-law.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Schweriner Vorstoß zur Bürgerbeteiligung vor dem Aus - BüGembeteilG M-V
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Ein ökologischer Verfassungswandel?
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 161, 63
- NVwZ 2022, 861
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (93)
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Daher dient - neben Maßnahmen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung - jede auf den weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien gerichtete Maßnahme dem Schutz des Klimas, zu dem der Staat nach dem Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 157, 30 - Klimaschutz).(2) Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und aus Art. 14 Abs. 1 GG folgt die Pflicht des Staates, Leben und Gesundheit sowie das Eigentum vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen (vgl. BVerfGE 157, 30 ).
Dazu gehören neben Maßnahmen zur Vermeidung schwerer Folgen des tatsächlich eintretenden Klimawandels im Sinne von Anpassungsmaßnahmen (vgl. dazu BVerfGE 157, 30 ) auch Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels selbst durch eine Verringerung des Ausstoßes von CO 2 bis hin zu einem klimaneutralen Umgang mit Energie.
Einer Schutzpflicht mit diesem Inhalt steht nicht entgegen, dass der deutsche Staat dem Klimawandel wegen der globalen Wirkung und des globalen Charakters seiner Ursachen nicht allein, sondern nur in internationaler Einbindung begegnen kann (vgl. BVerfGE 157, 30 ).
Die Temperaturschwelle des § 1 Satz 3 KSG ist als verfassungsrechtlich maßgebliche Konkretisierung auch der verfassungsrechtlichen Prüfung zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 157, 30 ).
Daraus folgt die Notwendigkeit, den Ausstoß von CO 2 durch den Verbrauch fossiler Energieträger immer stärker bis zu dem Punkt zu reduzieren, zu dem die Nutzung von Energie keinen Beitrag mehr zur globalen Erderwärmung leistet (vgl. BVerfGE 157, 30 zum insoweit verbleibenden CO 2 -Restbudget).
Eine Lösung des globalen Klimaproblems ist nur möglich, wenn weltweit Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen werden (BVerfGE 157, 30 ).
Daher fördert aber auch jede auf eine Reduzierung von CO 2 -Emissionen gerichtete Maßnahme - wie hier der Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern - eine Begrenzung des Anstiegs der Erdtemperatur, indem sie einen Beitrag zu dem von der Staatengemeinschaft mit dem Pariser Abkommen in Gang gesetzten globalen Reduktionsprozess leistet (vgl. BVerfGE 157, 30 ).
Dabei erhöht jede weitere in die Erdatmosphäre gelangende und dieser nicht künstlich wieder entnommene CO 2 -Menge bleibend die CO 2 -Konzentration und führt entsprechend zu einem weiteren Temperaturanstieg (vgl. BVerfGE 157, 30 ).
Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO 2 -Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus (vgl. auch BVerfGE 157, 30 ; BVerwG…, Urteil vom 30. Juni 2005 - 7 C 26.04 -, Rn. 35 f.; VG Berlin…, Urteil vom 31. Oktober 2019 - 10 K 412.18 -, Rn. 74).
Dieses wechselseitige Vertrauen in der Staatengemeinschaft kann ein Staat stärken, wenn er international vereinbarte Klimaschutzziele tatsächlich umsetzt, indem er seine Emissionen zurückführt (vgl. BVerfGE 157, 30 ).
- BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12
Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten …
Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Dazu gehört auch die Freiheit, die unternehmerische Berufstätigkeit organisatorisch und vertraglich zu gestalten und die beruflich erbrachte Leistung wirtschaftlich zu verwerten (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 50, 290 ; 97, 228 ; 121, 317 ; 123, 186 ; 138, 261 ; 141, 82 ; 145, 20 ).Für Zweckmäßigkeitserwägungen ist dabei ebenso wenig Raum wie für am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder dem Subsidiaritätsprinzip orientierte Abwägungen (vgl. BVerfGE 138, 261 ; 157, 223 ;… BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 119 und - 1 BvR 971/21 u.a. -, Rn. 79).
Dabei gehören Teilregelungen, die derart eng mit dem Schwerpunkt der Gesamtregelung "verzahnt" sind, dass sie als Teil derselben erscheinen, zum Kompetenzbereich der Gesamtregelung (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 121, 30 ; 138, 261 ).
Sind Teilregelungen eines Gesetzes hingegen kompetenzrechtlich eigenständig zu beurteilen oder ist das Gesetz nach seinem objektiven Regelungsgehalt auf mehrere gleichrangige Zwecke ausgerichtet, kann es mehreren Kompetenztiteln zuzuordnen sein (vgl. BVerfGE 103, 197 ; 136, 194 ; 138, 261 ).
Ein die Länder von der Gesetzgebung ausschließendes Gebrauchmachen liegt vor, wenn ein Bundesgesetz eine bestimmte Frage erschöpfend regelt (vgl. BVerfGE 18, 407 ; 67, 299 ; 138, 261 ).
Dies kann positiv durch eine Regelung oder negativ durch einen absichtsvollen Regelungsverzicht erfolgen (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 98, 265 ; 113, 348 ; 138, 261 ).
Der Gebrauch der Kompetenz durch den Bund muss "hinreichend erkennbar" sein (vgl. BVerfGE 98, 265 ; 113, 348 ; 138, 261 ).
Bloße Wert- und Zielvorstellungen entfalten keine Sperrwirkung (vgl. BVerfGE 49, 343 ; 138, 261 ).
Das gilt auch, wenn die Sperrwirkung erst nachträglich eintritt, weil das Landesrecht bereits in Kraft war (vgl. BVerfGE 138, 261 ).
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Ein solcher Fall wird in der Regel dann gegeben sein, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; 150, 309 )."Beruf" ist dabei jede Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 103, 172 ; 105, 252 ; 145, 20 ).
Der Schutz der Berufsfreiheit ist nicht auf traditionelle oder gesetzlich fixierte Berufsbilder beschränkt, sondern erfasst auch Berufe, die aufgrund der fortschreitenden technischen, sozialen oder wirtschaftlichen Entwicklung neu entstanden sind (BVerfGE 145, 20 ).
Dazu gehört auch die Freiheit, die unternehmerische Berufstätigkeit organisatorisch und vertraglich zu gestalten und die beruflich erbrachte Leistung wirtschaftlich zu verwerten (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 50, 290 ; 97, 228 ; 121, 317 ; 123, 186 ; 138, 261 ; 141, 82 ; 145, 20 ).
Als Eingriffe in die Berufsfreiheit sind danach etwa Vorschriften anzusehen, die eine berufliche Tätigkeit grundsätzlich verbieten und nur unter dem Vorbehalt behördlicher Einzelzulassung erlauben (vgl. BVerfGE 8, 71 ; 145, 20 ).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Für Zweckmäßigkeitserwägungen ist dabei ebenso wenig Raum wie für am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder dem Subsidiaritätsprinzip orientierte Abwägungen (vgl. BVerfGE 138, 261 ; 157, 223 ; BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 119 und - 1 BvR 971/21 u.a. -, Rn. 79).Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Regelung einen Kompetenzbereich speziell und nicht lediglich allgemein behandelt, wobei die Regelung in ihrem Sachzusammenhang zu erfassen ist (vgl. BVerfGE 157, 223 ; BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 121 und - 1 BvR 971/21 u.a. -, Rn. 81).
Er ist mit Hilfe der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung zu ermitteln, das heißt anhand des Wortlauts der Norm, ihrer systematischen Stellung, nach Sinn und Zweck sowie anhand der Gesetzesmaterialien und ihrer Entstehungsgeschichte, wobei sich diese Methoden nicht gegenseitig ausschließen, sondern ergänzen (vgl. BVerfGE 144, 20 ; 157, 223 ; BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 122 und - 1 BvR 971/21 -, Rn. 82).
Sein Umfang hängt vielmehr einzelfallbezogen etwa von der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter ab (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 185).
Auf der anderen Seite ist es jedoch nach der vertretbaren Einschätzung des Gesetzgebers (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 216 m.w.N.) der Akzeptanz neuer Windenergieanlagen besonders dienlich, wenn sie von einer lokal verankerten Projektgesellschaft unter bürgerschaftlicher und kommunaler Mitverantwortung betrieben werden (…oben Rn. 112 ff.).
- BVerfG, 29.03.2000 - 2 BvL 3/96
Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Entscheidend ist stets, dass ein bestimmter Sachbereich tatsächlich umfassend und lückenlos geregelt ist oder nach dem aus Gesetzgebungsgeschichte und Materialien ablesbaren objektivierten Willen des Gesetzgebers abschließend geregelt werden sollte (vgl. BVerfGE 102, 99 ).Führt der Vollzug einer landesrechtlichen Bestimmung dazu, dass die bundesrechtliche Regelung nicht mehr oder nicht mehr vollständig oder nur noch verändert angewandt werden kann, ist dies als Indiz für eine Sperrwirkung nach Art. 72 Abs. 1 GG anzusehen (vgl. BVerfGE 102, 99 ).
Die Sperrwirkung hat zur Folge, dass das gleichwohl verabschiedete Landesgesetz wegen fehlender Kompetenz nichtig ist, unabhängig davon, ob die landesrechtlichen Regelungen mit dem erschöpfenden Bundesrecht inhaltlich kollidieren oder dieses nur ergänzen (vgl. BVerfGE 102, 99 ).
Die landesgesetzliche Pflicht der Vorhabenträger zu einer gesellschaftsrechtlichen oder wirtschaftlichen Beteiligung von Gemeinden und natürlichen Personen an der Projektgesellschaft konterkarierte auch nicht die vom Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 im Interesse des Ausbaus der Windenergie gewollte Subventionierung der Anlagenbetreiber (vgl. BVerfGE 102, 99 ).
Die Entflechtungsregelungen werden durch das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz auch nicht etwa unterlaufen (vgl. BVerfGE 102, 99 ).
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Sie werden unabhängig von einer individuellen Gegenleistung erhoben und dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 149, 222 ).Eine Zweckbindung des Ertrags steht der Einordnung einer Abgabe als Steuer im Sinne einer Zwecksteuer nicht entgegen, wenn die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, deren Finanzierung diese dient, nicht den Charakter einer Gegenleistung zugunsten des Abgabepflichtigen hat (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 110, 274 ; 149, 222 ).
Die kompetenzrechtliche Einordnung einer Abgabe als Steuer oder nichtsteuerliche Abgabe richtet sich dabei allein nach ihrem tatbestandlich bestimmten materiellen Gehalt ohne Rücksicht auf materielle Fragen etwa zum Grundsatz der Belastungsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 137, 1 ; 145, 171 ; 149, 222 ).
Die ungleiche Behandlung der nach § 11 BüGembeteilG abgabepflichtigen Vorhabenträger gegenüber den dieser Abgabe nicht unterliegenden Steuerpflichtigen (vgl. BVerfGE 149, 222 ) ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
"Beruf" ist dabei jede Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 103, 172 ; 105, 252 ; 145, 20 ).Dazu gehört auch die Freiheit, die unternehmerische Berufstätigkeit organisatorisch und vertraglich zu gestalten und die beruflich erbrachte Leistung wirtschaftlich zu verwerten (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 50, 290 ; 97, 228 ; 121, 317 ; 123, 186 ; 138, 261 ; 141, 82 ; 145, 20 ).
Weil nahezu jede Norm oder deren Anwendung unter bestimmten Umständen Rückwirkungen auf die Berufstätigkeit haben kann, drohte das Grundrecht sonst, konturlos zu werden (vgl. BVerfGE 97, 228 ; stRspr).
Dabei gehören Teilregelungen, die derart eng mit dem Schwerpunkt der Gesamtregelung "verzahnt" sind, dass sie als Teil derselben erscheinen, zum Kompetenzbereich der Gesamtregelung (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 121, 30 ; 138, 261 ).
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Für Zweckmäßigkeitserwägungen ist dabei ebenso wenig Raum wie für am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder dem Subsidiaritätsprinzip orientierte Abwägungen (vgl. BVerfGE 138, 261 ; 157, 223 ;… BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 119 und - 1 BvR 971/21 u.a. -, Rn. 79).Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Regelung einen Kompetenzbereich speziell und nicht lediglich allgemein behandelt, wobei die Regelung in ihrem Sachzusammenhang zu erfassen ist (vgl. BVerfGE 157, 223 ;… BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 121 und - 1 BvR 971/21 u.a. -, Rn. 81).
Der Normzweck hingegen ergibt sich regelmäßig aus dem objektivierten Willen des Gesetzgebers (vgl. grundsätzlich BVerfGE 11, 126 sowie jüngst BVerfGE 150, 244 ; 157, 223 ).
Er ist mit Hilfe der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung zu ermitteln, das heißt anhand des Wortlauts der Norm, ihrer systematischen Stellung, nach Sinn und Zweck sowie anhand der Gesetzesmaterialien und ihrer Entstehungsgeschichte, wobei sich diese Methoden nicht gegenseitig ausschließen, sondern ergänzen (vgl. BVerfGE 144, 20 ; 157, 223 ;… BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 122 und - 1 BvR 971/21 -, Rn. 82).
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Eine Ausprägung der Berufsfreiheit ist die "Unternehmensfreiheit" im Sinne freier Gründung und Führung von Unternehmen (vgl. BVerfGE 50, 290 ; stRspr).Dazu gehört auch die Freiheit, die unternehmerische Berufstätigkeit organisatorisch und vertraglich zu gestalten und die beruflich erbrachte Leistung wirtschaftlich zu verwerten (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 50, 290 ; 97, 228 ; 121, 317 ; 123, 186 ; 138, 261 ; 141, 82 ; 145, 20 ).
Darin liegt keine Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG, weil der Staat nicht gezielt auf Anteile einzelner Vorhabenträger an Projektgesellschaften zugreift, um mit diesen Anteilen bestimmte öffentliche Aufgaben erfüllen zu können (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ; zum eigentumsrechtlichen Schutz von Anteilseigentum BVerfGE 50, 290 ; 132, 99 ).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Für Zweckmäßigkeitserwägungen ist dabei ebenso wenig Raum wie für am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder dem Subsidiaritätsprinzip orientierte Abwägungen (vgl. BVerfGE 138, 261 ; 157, 223 ; BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 119 und - 1 BvR 971/21 u.a. -, Rn. 79).Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Regelung einen Kompetenzbereich speziell und nicht lediglich allgemein behandelt, wobei die Regelung in ihrem Sachzusammenhang zu erfassen ist (vgl. BVerfGE 157, 223 ; BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 121 und - 1 BvR 971/21 u.a. -, Rn. 81).
Er ist mit Hilfe der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung zu ermitteln, das heißt anhand des Wortlauts der Norm, ihrer systematischen Stellung, nach Sinn und Zweck sowie anhand der Gesetzesmaterialien und ihrer Entstehungsgeschichte, wobei sich diese Methoden nicht gegenseitig ausschließen, sondern ergänzen (vgl. BVerfGE 144, 20 ; 157, 223 ; BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 122 und - 1 BvR 971/21 -, Rn. 82).
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Investitionshilfegesetz
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher …
- BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz - …
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten …
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13
Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
- BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
- BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93
Feuerwehrabgabe
- BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
"Antiterrordatei"
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
- BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvL 16/68
Landesbauordnung Baden-Württemberg
- BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56
Beschußgesetz
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung
- BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58
Bestimmtheit einer Rechtsverordnung
- BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16
Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von …
- BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91
Akademie-Auflösung
- BVerfG, 23.03.1965 - 2 BvN 1/62
Verordnung als Landesrecht
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
- BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
Nachkonstitutioneller Bestätigungswille
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97
Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit
- BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53
Apothekenerrichtung
- BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvL 8/11
Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvR 1139/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Weinabgaben auf Bundes- und Landesebene
- BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei …
- BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04
Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines …
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15
Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise …
- BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und …
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
- BVerfG, 17.10.1961 - 1 BvL 5/61
Verfassungsmäßigkeit der baden-württembergischen Feuerwehrabgabe
- BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68
Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb …
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
Landesrechtliche Abfallabgabe
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
- BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96
Altersgrenze für Kassenärzte
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
VwGO-Ausführungsgesetz II
- BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
- BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
Fahrbahndecke
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95
Pflegeversicherung I
- BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13
Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …
- BVerfG, 08.06.1971 - 2 BvL 10/71
Teilweiser Verstoß der LBO Nordrhein-Westfalen gegen Art. 72 Abs. 1 GG
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig
- BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
- BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13
Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und …
- BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen …
- BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07
Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
- VG Berlin, 31.10.2019 - 10 K 412.18
"Klimaklage" bleibt ohne Erfolg
- BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82
Laternengarage
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen …
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
- BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Ausgleichsfonds
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95
Regelung über Pflichtbeitrag zum Solidarfonds Abfallrückführung nichtig
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
Mühlengesetz
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser …
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
- BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 64/78
Schulbücher
- BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 852/07
Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß
- BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer …
- BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
- BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74
Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse
- VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 34-VIII-04
Normenkontrolle auf kommunalen Antrag gegen Regelungen der Gemeindeordnung des …
- BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05
Zuordnung dynamischer IP-Adressen
- BVerfG, 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von …
Für Zweckmäßigkeitserwägungen ist dabei ebenso wenig Raum wie für am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder dem Subsidiaritätsprinzip orientierte Abwägungen (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 55 m.w.N.; stRspr).Die Wirkungen eines Gesetzes sind anhand seiner Rechtsfolgen zu bestimmen.Der Normzweck ist mit Hilfe der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung zu ermitteln, das heißt anhand des Wortlauts der Norm, ihrer systematischen Stellung, nach dem Sinnzusammenhang sowie anhand der Gesetzesmaterialien und ihrer Entstehungsgeschichte(vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 56 f. m.w.N.; stRspr).
Umgekehrt ist eine Teilregelung, die einen erheblichen eigenen Regelungsgehalt hat und mit der Gesamtregelung nicht eng verzahnt ist, auch kompetenziell eigenständig zu beurteilen (vgl. BVerfGE 137, 161 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 58 m.w.N.; stRspr).
Führte der Vollzug einer landesrechtlichen Bestimmung dazu, dass die bundesrechtliche Regelung nicht mehr oder nicht mehr vollständig oder nur noch verändert angewandt werden könnte, ist dies als Indiz für eine Sperrwirkung nach Art. 72 Abs. 1 GG anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 82 m.w.N.; stRspr).
(1) Als Bodenrecht wird die flächenbezogene Ordnung der Nutzung von Grund und Boden durchöffentlichrechtliche Normen angesehen, die Grund und Boden unmittelbar zum Gegenstand haben; also Normen, welche die rechtlichen Beziehungen des Menschen zum Grund und Bodenregeln (grundlegend BVerfGE 3, 407 ), indem sie den Flächen Nutzungsfunktionen zuweisen und diese voneinander abgrenzen (dazu BVerfGE 145, 20 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 71;… Degenhart, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 74 Rn. 73;…Kment, in: Jarass/Pieroth, GG, 17. Aufl. 2022, Art. 74 Rn. 45;… Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, Einleitung Rn. 10a;…Seiler, in: BeckOK, GG, 52. Edition, Stand: 15. August 2022, Art. 74 Rn. 66).
Sie vermeiden und lösen spezifische Bodennutzungskonflikte und gleichen bodenrechtliche Spannungslagen aus (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 71;… Wittreck, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 74 Rn. 81).
Dafür kommt es auf den unmittelbaren Regelungsgegenstand, den Normzweck und die Wirkung der Norm an, wobei die Zuordnung in erster Linie anhand des objektiven Gegenstands des zu prüfenden Gesetzes vorzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 56 m.w.N.; stRspr;… näher oben Rn. 25).
Bodenrechtstypisch klärt die Norm als flächenbezogene Regelung - hier negativ - die Nutzungsfunktion von Grund und Boden, indem sie die Nutzung von Waldflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen ausschließt (vgl. auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 71).
Weil die Regelung außerdem gerade den Bau von Windenergieanlagen betrifft, die regelmäßig jedenfalls als ästhetische Verschlechterung des Landschaftsbildes empfunden werden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 71), ist auch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Schönheit von Natur und Landschaft im Ausgangspunkt an eine Zuordnung zur Materie des Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 GG zu denken.
Die Wirkungen eines Gesetzes sind anhand seiner Rechtsfolgen zu bestimmen (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 57 m.w.N.; stRspr).
Der flächenbezogene Ausschluss bestimmter Nutzungsarten ist ein typisches Instrument zum Ausgleich bodenrechtlicher Spannungslagen und damit des Bodenrechts und kennzeichnet auch die Wirkung von § 10 Abs. 1 Satz 2 ThürWaldG als bodenrechtlich (vgl. zum bodenrechtlichen Charakter des Ausschlusses der Nutzung von Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 71;… s. auch § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, dazu näher unten Rn. 74).
Der Normzweck ist anhand des Wortlauts der Norm, ihrer systematischen Stellung, nach dem Sinnzusammenhang sowie anhand der Gesetzesmaterialien und ihrer Entstehungsgeschichte zu ermitteln (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 57 m.w.N.; stRspr).
Die angegriffene Vorschrift ist mit diesem nicht so eng verzahnt, dass ihre kompetenzielle Zuordnung den Zuordnungen der umgebenden Regelungen folgte (vgl. dazu BVerfGE 137, 108 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 58 m.w.N.; stRspr).
Ohnehin entscheidet generell der sachliche Gehalt einer Regelung und nicht die vom Gesetzgeber gewählte Bezeichnung (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 56 m.w.N.; stRspr).
Zugleich unterstützt dieser Ausbau die Sicherung der Energieversorgung, die derzeit besonders gefährdet ist (vgl. näher zur Bedeutung des Ausbaus der Windenergie für die beiden Ziele BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 103 - 108 m.w.N.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage
Folgerichtig macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, " jede [Hervorhebung durch den Senat] auf den weiteren Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien gerichtete Maßnahme (dient) dem Schutz des Klimas, zu dem der Staat nach dem Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verpflichtet ist" (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, NVwZ 2022, 861 -, zitiert nach juris Rn. 104). - BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21
§ 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz …
Der Normzweck ergibt sich regelmäßig aus dem objektivierten Willen des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 150, 244 ; 157, 223 ; 161, 63 ).Er ist mit Hilfe der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung zu ermitteln, das heißt anhand des Wortlauts der Norm, der Gesetzesmaterialien und ihrer Entstehungsgeschichte, ihrer systematischen Stellung sowie nach Sinn und Zweck, wobei sich diese Methoden nicht gegenseitig ausschließen, sondern ergänzen (vgl. BVerfGE 144, 20 ; 157, 223 ; 161, 63 ).
Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (vgl. BVerfGE 158, 282 m.w.N.; 161, 63 ).
Sein Umfang hängt vielmehr einzelfallbezogen etwa von der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter ab (vgl. BVerfGE 159, 223 ; 161, 63 ).
Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 148, 147 ; 161, 63 ; stRspr).
- BVerwG, 07.11.2023 - 3 C 8.22
Keine Erlaubnis für den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zum …
Bei der Beurteilung der Eignung einer Regelung steht dem Gesetzgeber ein Spielraum zu, der sich auf die Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse, auf die etwa erforderliche Prognose und auf die Wahl der Mittel bezieht, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen (…stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 u. a. - BVerfGE 159, 355 Rn. 114 und vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 - BVerfGE 161, 63 Rn. 110, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 24.05.2023 - 9 CN 1.22
Tübingen darf Verpackungssteuer erheben
Insoweit kann hier nichts anderes gelten als beim Zusammentreffen von zwei Sachgesetzgebungskompetenzen im Bund-Länder-Verhältnis nach Art. 72 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 - NVwZ 2022, 861 Rn. 83 m. w. N.). - BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22
Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam
Die Erhebung von Gebühren mit dem Lenkungsziel, im Interesse des Klimaschutzes den Kraftfahrzeugverkehr und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen zu reduzieren, kann zwar grundsätzlich verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein (…vgl. zum Klimaschutz als verfassungsrechtlich legitimer Zweck BVerfG, Beschlüsse vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 und 78, 96, 288/20 - BVerfGE 157, 30, Rn. 185 und vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 - NVwZ 2022, 861 Rn. 98 ff., 103 ff.). - BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz - Vereinbarkeit mit DSGVO und GG
Dem Gesetzgeber steht grundsätzlich auch für die Beurteilung der Erforderlichkeit ein Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfG 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 - Rn. 125; 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 ua. - Rn. 204) .Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die entgegenstehenden verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter unter Ausnutzung seines Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums gegeneinander abzuwägen und in einen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 203; 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 - Rn. 134 mwN) .
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2022 - 2 S 809/22
Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig …
Gerade verkehrssteuernde Maßnahmen, die eine Verringerung des Ausstoßes von CO 2 zur Folge haben, sind zur Erreichung des staatlichen Klimaschutzziels des Art. 20a GG und zum Schutz von Grundrechten vor den Gefahren des Klimawandels (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17 - juris Rn. 103 ff.; Beschluss vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. - BVerfGE 157, 30) von besonderer Bedeutung. - BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
Jedoch können auch Normen, die sich zwar nicht unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen, aber objektiv berufsregelnde Tendenz haben, in die Berufsfreiheit eingreifen (stRspr; vgl. BVerfGE 95, 267 ; 97, 228 ; 113, 29 ; 128, 1 ; 129, 208 ; 155, 238 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, Rn. 47 - Windenergie-Beteiligungsgesellschaften). - BVerwG, 07.11.2023 - 3 C 9.22
Versagung einer Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der …
Bei der Beurteilung der Eignung einer Regelung steht dem Gesetzgeber ein Spielraum zu, der sich auf die Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse, auf die etwa erforderliche Prognose und auf die Wahl der Mittel bezieht, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen (…stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 u. a. - BVerfGE 159, 355 Rn. 114 und vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 - BVerfGE 161, 63 Rn. 110, jeweils m. w. N.). - BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1691/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer spanischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 22 A 1184/18
Rotmilan; Schwarzmilan; Wiesenweihe; Rohrweihe; Kornweihe; Baumfalke; …
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 2 S 808/22
Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig …
- VG Braunschweig, 11.05.2022 - 2 A 100/19
Außenbereich; Flächennutzungsplan; Höhenbegrenzung; Klimaschutz; Spruchreife; …
- BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23
Wegen materieller Subsidiarität und fehlenden Aufzeigens einer möglichen …
- BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger …
- VerfGH Bayern, 07.06.2023 - 8-IX-23
Volksbegehren "Radentscheid Bayern" mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes …
- VG Bayreuth, 28.02.2023 - B 9 S 22.1032
Schutzgüterabwägung zwischen Klimaschutz und Gesundheitsschutz bei der Errichtung …
- BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 333/22
Tarifliche Entgeltregelung - Schutzbereich von Art. 12 GG
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 14 S 891/22
Festsetzung von "privaten Grünflächen" in einem Bebauungsplan; Anpassung an den …
- VG Schwerin, 14.12.2023 - 2 A 1508/19
Nachbarklage gegen Genehmigung von Windenergieanlagen
- VG Schwerin, 25.10.2023 - 2 A 44/20
Keine besonderen Standortbedingungen für eine Windenergieanlage zur Erforschung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2023 - 2 M 40/23
Wasserrecht - Sofortvollzug für einen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung …
- OVG Niedersachsen, 12.10.2022 - 12 MS 188/21
Denkmal; Denkmalschutz; Denkmalwürdigkeit; Erscheinungsbild; Inflation; …
- OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2023 - 5 KN 42/21
Windenergie an Land: Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein …
- VG Köln, 19.01.2023 - 14 L 387/22
Windpark Butendiek: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2022 - 22 A 1492/20
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 22 D 363/21
Windenergieanlage; Schallimmissionen; Landschaftsschutzgebiet; Interimsverfahren; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2022 - 22 B 705/22
Aussetzen der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über die Zulässigkeit von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 22 D 243/21
Bescheidungsklage; Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung; Genehmigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2022 - 22 A 488/20
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …
- VerfG Hamburg, 12.07.2023 - HVerfG 12/20
Volksbegehren "Hamburg soll Grundeinkommen testen!" ist nicht durchzuführen - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2023 - 3a A 30.23
Windenergieanlage - immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Konzentration - …
- FG Niedersachsen, 12.05.2023 - 9 K 10/23
Aktive Nutzungspflicht; besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; Fast …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 22 D 247/21
- FG Niedersachsen, 14.04.2023 - 9 K 10/23
Aktive Nutzungspflicht; besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; Fast …
- VGH Bayern, 01.03.2024 - 8 CS 23.2222
Beschwerde eines Fischereiverbands im einstweiligen Rechtsschutz, Anordnung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 22 D 362/21
- VG Minden, 08.03.2023 - 11 K 2853/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 22 D 64/21
Rechtsprechung
EuGH, 31.03.2022 - C-231/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Placement d'un demandeur d'asile dans un hôpital psychiatrique)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Dublin-System - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Art. 29 Abs. 2 - Überstellung des Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat - ...
- doev.de
IA - Inhaftierung im Sinne der Dublin III-Verordnung
- milo.bamf.de
EUV 604/2013, Art 29 Abs 2
Marokko: zur Auslegung der Dublin III Verordnung; Zwangseinweisung eines Antragstellers in psychiatrische Einrichtung bei Eigen- und Fremdgefährdung entspricht keiner Inhaftierung im Sinne der Dublin III Verordnung - rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Dublin-System - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Art. 29 Abs. 2 - Überstellung des Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat - ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Papierfundstellen
- NVwZ 2022, 861
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus EuGH, 31.03.2022 - C-231/21
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin-III-Verordnung ausnahmsweise die Verlängerung der in Art. 29 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 dieser Verordnung festgelegten Überstellungsfrist von sechs Monaten gestattet, um zu berücksichtigen, dass es dem ersuchenden Mitgliedstaat aufgrund der Inhaftierung oder Flucht der betreffenden Person tatsächlich unmöglich ist, die Überstellung durchzuführen (Urteil vom 19. März 2019, Jawo, C-163/17, EU:C:2019:218, Rn. 60).Außerdem hat der Gerichtshof zwar in den Rn. 61 und 62 des Urteils vom 19. März 2019, Jawo (C-163/17, EU:C:2019:218), eine Auslegung des Begriffs "Flucht" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin-III-Verordnung verworfen, wonach der Nachweis der Absicht der betroffenen Person erforderlich ist, sich den zuständigen nationalen Behörden zu entziehen, um die Gefahr zu vermeiden, dass diese Behörden auf etwaige erhebliche Schwierigkeiten stoßen oder das effektive Funktionieren des Dublin-Systems und die Verwirklichung seiner Ziele nicht gewährleisten können.
Diese Auslegung steht daher auch nicht im Widerspruch zum Ziel der zügigen Bearbeitung, das mit der Dublin-III-Verordnung gemäß ihren Erwägungsgründen 4 und 5 verfolgt wird (Urteil vom 19. März 2019, Jawo, C-163/17, EU:C:2019:218, Rn. 58 und 59).
- EuGH, 15.04.2021 - C-786/19
The North of England P & I Association - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 31.03.2022 - C-231/21
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz folgt, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts dieser Bestimmung, sondern auch ihres Zusammenhangs und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, gefunden werden muss (Urteil vom 15. April 2021, The North of England P & I Association, C-786/19, EU:C:2021:276, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).Was als Erstes den Wortlaut von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin-III-Verordnung betrifft, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die in einer der Sprachfassungen einer unionsrechtlichen Bestimmung verwendete Formulierung nicht als alleinige Grundlage für die Auslegung dieser Bestimmung herangezogen werden oder Vorrang vor den übrigen Sprachfassungen beanspruchen kann (Urteil vom 15. April 2021, The North of England P & I Association, C-786/19, EU:C:2021:276, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.02.2017 - C-578/16
C. K. u.a.
Auszug aus EuGH, 31.03.2022 - C-231/21
Zum anderen könnten schwere Krankheiten, die einer Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat vorläufig entgegenstünden, keine Verlängerung der Überstellungsfrist gemäß Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin-III-Verordnung begründen, wie durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt werde (Urteil vom 16. Februar 2017, C. K. u. a., C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 89). - EuGH, 20.05.2021 - C-120/19
X (Véhicules-citernes GPL)
Auszug aus EuGH, 31.03.2022 - C-231/21
29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin-III-Verordnung ist nämlich nach einem in ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Grundsatz eng auszulegen, da er in zwei konkreten Fällen eine Ausnahme von der allgemeinen Regel des Art. 29 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 dieser Verordnung vorsieht (vgl. u. a. Urteil vom 20. Mai 2021, X [LPG-Tankfahrzeuge], C-120/19, EU:C:2021:398, Rn. 50).
- EuGH, 22.09.2022 - C-245/21
Die Aussetzung der Durchführung einer Entscheidung, einen Asylbewerber an den …
Abgesehen davon, dass diese Bestimmung weder eine Unterbrechung, noch eine Aussetzung der Überstellungsfrist vorsieht, sondern ihre Verlängerung, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Verlängerung Ausnahmecharakter zukommt und sie somit eng auszulegen ist, was ihre entsprechende Anwendung auf andere Fälle der Unmöglichkeit der Durchführung der Überstellungsentscheidung ausschließt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. März 2019, Jawo, C-163/17, EU:C:2019:218, Rn. 60, und vom 31. März 2022, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl u. a. [Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus], C-231/21, EU:C:2022:237, Rn. 54 und 56).Im Übrigen hat der Gerichtshof befunden, dass die in Art. 29 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung vorgesehene Überstellungsfrist von sechs Monaten in Situationen anzuwenden ist, in denen die betroffene Person aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht überstellt werden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2017, C. K. u. a., C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 89) oder aber aufgrund ihrer zwangsweisen Unterbringung in einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. März 2022, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl u. a. [Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus], C-231/21, EU:C:2022:237, Rn. 62).
- EuGH, 15.11.2022 - C-646/20
Automatische Anerkennung außergerichtlicher Ehescheidungen: Eine von einem …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts dieser Bestimmung, sondern auch ihres Zusammenhangs und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, gefunden werden muss (Urteil vom 31. März 2022, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl u. a. [Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus], C-231/21, EU:C:2022:237, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.01.2023 - C-323/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Pluralité de …
Der Gerichtshof hat deshalb entschieden, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Überstellungsfrist in Situationen, in denen die Überstellung der betreffenden Person unmöglich ist, angewendet werden muss (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Februar 2017, C. K. u. a., C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 89, vom 31. März 2022, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl u. a. [Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus], C-231/21, EU:C:2022:237, Rn. 62, …sowie vom 22. September 2022, Bundesrepublik Deutschland [Behördliche Aussetzung der Durchführung der Überstellungsentscheidung], C-245/21 und C-248/21, EU:C:2022:709, Rn. 70).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-323/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Pluralité de …
7 C-231/21, EU:C:2022:237 (…Rn. 55 und 58). - Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-402/22
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Crime particulièrement grave) - …
9 Vgl. u. a. Urteile Ahmed (…Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 31. März 2022, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl u. a. (Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus) (C-231/21, EU:C:2022:237, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 12. Januar 2023, TP (Videoredakteur beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen) (…C-356/21, EU:C:2023:9, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-324/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Pluralité de …
7 C-231/21, EU:C:2022:237 (…Rn. 55 und 58).