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   VGH Baden-Württemberg, 30.04.1994 - 1 S 1144/94   

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VGH Baden-Württemberg, 30.04.1994 - 1 S 1144/94 (https://dejure.org/1994,2874)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.1994 - 1 S 1144/94 (https://dejure.org/1994,2874)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 1994 - 1 S 1144/94 (https://dejure.org/1994,2874)
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Werbeverbotsauflage für politische Veranstaltung

Recht einer Partei auf Nutzung einer für politische Veranstaltungen gewidmeten Stadthalle (vgl. § 10 Abs. 1 GemO) aus Art. 21 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG, § 5 PartG;

§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, eine konkludente Anordnung der aufschiebenden Wirkung gibt es nicht;

ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO kann - jdf. bei Gefahr schneller Erledigung - schon vor Einlegung des Widerspruchs gestellt werden;

§ 36 Abs. 1 VwVfG, Auflagen sind bei der Zulassung zur Benutzung einer öffentlichen Einrichtung (§ 10 Abs. 1 GemO) nur zur Sicherung des Widmungszwecks rechtmäßig

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 813
  • VBlBW 1994, 282
  • VBlBW 1995, 17
  • DVBl 1995, 302
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1989 - 1 S 1303/89

    Zulassung politischer Parteien zur Benutzung kommunaler Einrichtungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.1994 - 1 S 1144/94
    Darüber hinaus spricht manches dafür, daß die Auflage den Zulassungsanspruch der Antragstellerin faktisch aushöhlen würde, wenn für die Veranstaltung keinerlei Werbemaßnahmen durchgeführt werden dürfen, wie dies die schriftlich niedergelegte Auflage fordert (vgl. auch Beschl. d. Senats v. 23.5.1989 - 1 S 1303/89 -, EKBW GemO § 10 E 45).

    Das für die Antragsgegnerin bei möglichen Ausschreitungen entstehende Risiko eines Schadens an oder in ihrer öffentlichen Einrichtung kann sie, wie der Senat entschieden hat (Beschl. v. 23.5.1989, a.a.O.), durch Regelungen über die Haftung für Schäden, verbunden mit einer Kaution, sichern, wie sie dies auch durch die Nebenbestimmungen Nr. 6 und 7 zur Zulassung getan hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 1 S 2333/93

    Zulassung von Parteien zu öffentlichen Einrichtungen - Vergabepraxis der Kommune

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.1994 - 1 S 1144/94
    Der Antragstellerin steht als nicht verbotener politischer Partei nach Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 GG und § 5 Abs. 1 PartG ein Zulassungsanspruch zur Nutzung einer öffentlichen Einrichtung im Rahmen der Zweckbestimmung dieser öffentlichen Einrichtung zu (Beschl. d. Senats v. 5.10.1993 - 1 S 2333/93 -, VBlBW 1994, 146 u. v. 18.2.1994 - 1 S 436/94 -).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.1994 - 1 S 1144/94
    Dies gilt nach Ansicht des Senats jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Einlegung eines Widerspruchs deshalb als entbehrlich erscheinen muß, weil sich der Verwaltungsakt unmittelbar durch Zeitablauf erledigen wird, bevor die Widerspruchsbehörde über ihn entscheiden kann und dann nicht mehr entscheiden darf (BVerwG, Urt. v. 20.1.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226) und bevor die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs erkannt worden wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 1 S 436/94

    Ausnutzen der Rechtsmittelfrist bei bevorstehender Erledigung durch Zeitablauf;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.1994 - 1 S 1144/94
    Der Antragstellerin steht als nicht verbotener politischer Partei nach Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 GG und § 5 Abs. 1 PartG ein Zulassungsanspruch zur Nutzung einer öffentlichen Einrichtung im Rahmen der Zweckbestimmung dieser öffentlichen Einrichtung zu (Beschl. d. Senats v. 5.10.1993 - 1 S 2333/93 -, VBlBW 1994, 146 u. v. 18.2.1994 - 1 S 436/94 -).
  • VG Freiburg, 25.03.2020 - 4 K 1246/20

    Gemeindliches Betretungsverbot öffentlicher Orte wegen Gefahr der Verbreitung des

    c) Keiner Entscheidung bedarf es, ob der Umstand, dass der Antragsteller bislang wohl noch keinen Widerspruch bei der Antragsgegnerin eingelegt hat, der Zulässigkeit des Antrags entgegensteht (vgl. einerseits Schoch, in: ders./Schneider/Bier, VwGO, 37. EGL 2019, § 80 Rn. 460 f.; Bostedt, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 80 VwGO, Rn. 128; jeweils m.w.N.; andererseits VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.04.1994 - 1 S 1144/94 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 28.12.2018 - 12 B 1838/18 -, juris Rn. 4; VG Karlsruhe, Beschl. v. 25.08.2011 - 6 K 2261/11 -, juris Rn. 4; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 129).
  • VG Karlsruhe, 25.08.2011 - 6 K 2261/11

    Streitige Allgemeinverfügung betreffend eine Sperrzone für das Mitführen und den

    Es spricht vieles dafür, dass ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bereits vor Einlegen eines Rechtsbehelfs, der Träger des Suspensiveffektes sein kann, zulässig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.04.1994 - 1 S 1144/94 -, ).

    Dies gilt nach Ansicht der Kammer jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Einlegung eines Widerspruchs deshalb als entbehrlich erscheinen muss, weil sich der Verwaltungsakt unmittelbar durch Zeitablauf erledigen wird, bevor die Widerspruchsbehörde über ihn entscheiden kann und dann nicht mehr entscheiden darf (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.04.1994, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 CS 20.3059

    Unzulässiger Eilantrag mangels Klageerhebung

    Eine Konstellation, in der dennoch aus Gründen effektiven Rechtsschutzes Eilrechtsschutz bereits vor Einlegung des Hauptsacherechtsbehelfs als zulässig anzusehen sein könnte (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 16.3.1993 - 2 BvR 202/93 - NJW 1993, 3190 - beck-online, in Bezug auf die Frage unmenschlicher Haftbedingungen im Zusammenhang mit § 114 StVollzG und VGH BW, B.v. 30.4.1994 - 1 S 1144/94 - NVwZ 1995, 813 - juris Rn. 11), ist vorliegend nicht ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 13 S 3272/20

    Erstreckung der Anordnung der sofortigen Vollziehung auf eine Verböserung im

    Eine gesonderte Anordnung im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO setzt eine eigens auf die sofortige Vollziehung gerichtete Willensentschließung der Behörde und deren ausdrückliche Kundgabe an den Betroffenen voraus; daher scheidet eine stillschweigende oder konkludente Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.04.1994 - 1 S 1144/94 - juris Rn. 10; Schoch a. a. O. Rn. 242).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2022 - 3 M 220/21

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung; Eilantrag vor Erhebung eines

    Die Frage, ob die Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO voraussetzt, dass vor der Antragstellung bzw. vor dem Ergehen der gerichtlichen Entscheidung Widerspruch eingelegt wurde (wenn noch zulässigerweise Widerspruch eingelegt werden kann), ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für dieses Erfordernis: OVG RhPf, Beschluss vom 8. November 1994 - 7 B 12827/94 - juris Rn. 5; Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 21. Aufl., 41. EL Juli 2021, § 80 Rn. 460; Bostedt, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 80 VwGO Rn. 127; § 80 VwGO Rn. 127; Hoppe, in: Eyermann, a.a.O.; § 80 Rn. 81; dagegen: OVG NRW, Beschluss vom 18. September 2020 - 14 B 985/20 - juris Rn. 7 ff.; BayVGH, Beschluss vom 27. August 1987 - 25 CE 87.1911 - BeckRS 2010, 56615, beck-online; VG Gießen, Beschluss vom 14. Oktober 2021 - 8 L 3290/21.GI - juris Rn. 21; VG Freiburg, Beschluss vom 26. Juli 2019 - 6 K 3099/19 - juris Rn. 2; VG Neustadt [Weinstraße], Beschluss vom 11. Februar 2019 - 5 L 85/19.NW - juris Rn. 19; VG Köln, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 6 L 3509/17 - juris Rn. 15; VG Saarl, Beschluss vom 29. April 2013 - 3 L 559/13 - juris Rn. 3; Puttler, in: Sodan/Ziekow, a.a.O. Rn. 129; Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 Rn. 139; zur Gegenauffassung neigend auch VGH BW, Beschluss vom 30. April 1994 - 1 S 1144/94 - juris Rn. 11).
  • VG Karlsruhe, 30.04.2003 - 10 K 696/01

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Regeln über die Geschäftsführung ohne

    Das könnte nicht konkludent geschehen, sondern müsste ausdrücklich erfolgen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.04.1994, NVwZ 1995, S. 813 = VBlBW 1995, S. 17).
  • VG Sigmaringen, 01.03.2005 - 8 K 2112/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Festsetzung einer Ersatzvornahme

    Die Antragsteller können auch nichts anderes aus der angeführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 30.04.1994 - 1 S 1144/94, VBlBW 1995, 17) herleiten.
  • VG Augsburg, 06.06.2017 - Au 1 S 17.645

    Allgemeines Haltungsverbot für Tiere jeglicher Art

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann wegen ihres Ausnahmecharakters auch nicht konkludent, sondern nur ausdrücklich getroffen werden (vgl. VGH BW, B.v. 30.4.1994 - 1 S 1144/94 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 18.08.2010 - 11 CS 10.785

    Anforderungen an eine Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO

    Für eine gegenläufige Auslegung, wie sie das Verwaltungsgericht im ersten vollständigen Absatz auf Seite 4 des Beschlusses vom 3. März 2010 vorgenommen hat, ist schon deshalb kein Raum, weil eine behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit stets ausdrücklich erfolgen muss (vgl. z.B. VGH BW vom 30.4.1994 NVwZ 1995, 813; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 174 zu § 80; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNr. 77 zu § 80).
  • VG Freiburg, 10.11.2010 - 4 K 2180/10

    Die Ausstellung in der Stadtbibliothek

    Zum anderen musste den nicht rechtskundigen (und von der Antragsgegnerin auch nicht durch eine Rechtsbehelfbelehrung unterrichteten) Antragstellerinnen die Einlegung eines Widerspruchs bislang deshalb als entbehrlich erscheinen, weil die Widerspruchsbehörde schon aufgrund der zeitlichen Nähe zu der Ausstellung über den Widerspruch keine Entscheidung getroffen hätte (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.04.1994 - 1 S 1144/94 -, NVwZ 1995, 813).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 3 M 2/07

    Stilllegung eines Bauvorhabens wegen fehlenden wasserrechtlichen Einvernehmens

  • VG Weimar, 22.01.2014 - 7 E 390/13

    Faktische Vollziehung eines Verwaltungsakts

  • VG Cottbus, 10.12.2008 - 3 L 238/08

    Reichweite der Anordnung der sofortigen Vollziehung nach reformatio in peius

  • VG Weimar, 17.05.2000 - 6 E 953/00

    Formelle Anforderungen an eine Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80

  • VG Berlin, 06.09.2007 - 3 A 315.07

    Rechtsschutz gegen schulrechtlichen Verweis

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