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   BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83   

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https://dejure.org/1983,175
BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83 (https://dejure.org/1983,175)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1983 - 1 C 5.83 (https://dejure.org/1983,175)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1983 - 1 C 5.83 (https://dejure.org/1983,175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermessensfehlerfreie Androhung einer Abschiebung - Angemessenheit der Fristsetzung hinsichtlich einer Abschiebungsandrohung - Nichtanhörung des Betroffenen als hinreichender Aufhebungsgrund einer Abschiebungsandrohung - Notwendigkeit einer Begründung für den Verzicht der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 742
  • DVBl 1983, 997
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1981 - A 13 S 464/81

    Asyl; Ablehnung; Verbundklage gegen Asylablehnung und Ausreiseaufforderung;

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83
    Davon abgesehen, hat der ablehnende Asylbescheid eine ähnliche Bedeutung, wie sie sonst der Grundverwaltungsakt hat (vgl. VGH Baden-Württemberg DÖV 1981, 971): Mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des negativen Asylbescheids erlischt nämlich die durch den Asylantrag ausgelöste Aufenthaltsgestattung (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG).

    Ob der in § 39 Abs. 1 VwVfG NW normierte Begründungszwang weiter reicht als der des § 5 Satz 4 2. AsylBeschlG, bedarf daher keiner Erörterung (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg DÖV 1981, 971; Hess. VGH ESVGH 32, 221; Mandelartz, DVBl. 1983, 112 [113 ff.]; Rothkegel, DÖV 1982, 511).

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83
    Vor Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes hatte der Eintritt der Unanfechtbarkeit des negativen Asylbescheids zur Folge, daß die in § 40 Abs. 1 AuslG a.F. statuierte Aufenthaltsgestattung für den Bezirk des Lagers sowie eine für die Dauer des Asylverfahrens ausgestellte Aufenthaltserlaubnis außer Kraft traten (vgl. BVerwGE 62, 206 [213 ff.]).
  • BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 41.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83
    Mangels besonderer Umstände, die von der Behörde hätten erörtert werden müssen, war damit die Begründungspflicht erfüllt (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 - und vom 21. März 1983 - BVerwG 1 B 41.83 -).
  • BVerwG, 26.01.1983 - 1 B 3.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83
    Mangels besonderer Umstände, die von der Behörde hätten erörtert werden müssen, war damit die Begründungspflicht erfüllt (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 - und vom 21. März 1983 - BVerwG 1 B 41.83 -).
  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83
    Die Änderung des verfügenden Teils eines Verwaltungsakts ist kein Nachschieben von Gründen; es handelt sich vielmehr um die (volle oder teilweise) nachträgliche Ersetzung eines Verwaltungsakts durch einen anderen Verwaltungsakt (vgl. dazu Urteil vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27 = NJW 1982, 1413 = DÖV 1982, 409 = DVBl. 1982, 304).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 226.82

    Asylbegehren - Ausreiseanordnung - Einheitliches Gerichtsverfahren - Getrennte

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83
    Wie der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden hat (Urteile vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 6.82 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 7 und vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 226.82 -), ändern die Vorschriften der §§ 5 und 7 2. AsylBeschlG nichts daran, daß die asylrechtliche und die aufenthaltsrechtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts selbständige Entscheidungen sind.
  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 6.82

    Statthaftigkeit der Revision bei Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83
    Wie der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden hat (Urteile vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 6.82 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 7 und vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 226.82 -), ändern die Vorschriften der §§ 5 und 7 2. AsylBeschlG nichts daran, daß die asylrechtliche und die aufenthaltsrechtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts selbständige Entscheidungen sind.
  • BVerwG, 04.02.1982 - 9 B 2569.81

    Voraussetzungen für die Verfassungsmäßigkeit einer Beschleunigung des

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83
    Im Schriftsatz vom 28. September 1981 hat der Beklagte sodann die einmonatige Ausreisefrist - wie bei verfassungskonformer Auslegung des § 5 2. AsylBeschlG regelmäßig geboten (vgl. Beschluß vom 4. Februar 1982 - BVerwG 9 B 2569.81 - DÖV 1982, 743) - an den Eintritt der Unanfechtbarkeit des ablehnenden Asylbescheids geknüpft.
  • BVerwG, 25.01.1982 - 9 B 4112.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83
    Bei der Ausreiseaufforderung ist diese Voraussetzung erfüllt: Die Behörde war nach § 5 Satz 1 2. AsylBeschlG verpflichtet, den Kläger zur Ausreise aufzufordern; für eine andere Entscheidung der Behörde war kein Raum (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1982 - BVerwG 9 B 4112.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 34).
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83
    Wenn der Kläger dem in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht mit einer Anpassung seines Klageantrags Rechnung getragen hat, so liegt darin eine sachdienliche Klagänderung (§ 91 VwGO; vgl. BVerwGE 32, 243 [246 f.]).
  • VGH Hessen, 29.04.1982 - X OE 1292/81
  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Sie birgt materiellrechtliche Elemente eines Grundverwaltungsakts, weil sie zugleich auch zum Erlöschen des Aufenthaltstitels (§ 51 Abs. 1 Nr. 5a AufenthG) führt, der die gesetzliche Ausreisepflicht (§ 50 Abs. 1 AufenthG) erst bewirkt (nicht vergleichbar daher BVerwG, Urteil vom 29. April 1983 - 1 C 5.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 3).
  • BVerwG, 31.05.2017 - 1 VR 4.17

    Abschiebungsanordnung gegen einen der radikal-islamistischen Szene zuzuordnenden

    Sie birgt materiellrechtliche Elemente eines Grundverwaltungsakts, weil sie zugleich auch zum Erlöschen des Aufenthaltstitels (§ 51 Abs. 1 Nr. 5a AufenthG) führt, der die gesetzliche Ausreisepflicht (§ 50 Abs. 1 AufenthG) erst bewirkt (nicht vergleichbar daher BVerwG, Urteil vom 29. April 1983 - 1 C 5.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG 2 Nr. 3).
  • BVerwG, 04.10.1983 - 1 B 131.83

    Erfordernis einer Anhörung eines Asylbewerbers vor Erlass einer

    Zu dieser Frage hat der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - rechtsgrundsätzlich Stellung genommen.

    Bezüglich der Abschiebungsandrohung und der mit ihr verbundenen Ausreisefrist (§ 5 Satz 2 und 3 2. AsylBeschlG) hat der beschließende Senat in dem erwähnten Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - geklärt, daß es sich um eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung handelt und daß demgemäß die Ausländerbehörden aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 28 Abs. 2 Nr. 5 LVwVfG von einer vorherigen Anhörung des Asylbewerbers absehen durften.

    Auch die weitere vom Kläger aufgeworfene Frage, ob die Erwägungen, aus denen die Behörde von einer vorherigen Anhörung des Asylbewerbers abgesehen hat, in der Begründung der behördlichen Verfügung dargelegt werden mußten, hat durch das Senatsurteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - eine rechtsgrundsätzliche Beantwortung erfahren.

    In den Regelfällen des § 5 2. AsylBeschlG ist damit der Begründungspflicht genügt (Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - Beschluß vom 21. März 1983 - BVerwG 1 B 41.83 -).

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