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   BayObLG, 28.07.1983 - 1 ObOWi 122/83   

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https://dejure.org/1983,1354
BayObLG, 28.07.1983 - 1 ObOWi 122/83 (https://dejure.org/1983,1354)
BayObLG, Entscheidung vom 28.07.1983 - 1 ObOWi 122/83 (https://dejure.org/1983,1354)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juli 1983 - 1 ObOWi 122/83 (https://dejure.org/1983,1354)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bußgeldbescheid; Öffentliche Zustellung; Zustellung; Wirksamkeit; Nachforschungspflicht; Verwaltungsbehörde; Aufenthalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 51 Abs. 1 Satz 1; VwZVG

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 812 (Ls.)
  • MDR 1984, 75
  • NVwZ 1983, 765
  • NStZ 1984, 29
  • BayObLGSt 1983, 114
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 3 RBs 214/12

    Zustellung eines Bußgeldbescheids; Voraussetzungen für die öffentliche

    Von einem "unbekannten Aufenthaltsort" im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LZG NRW darf die Zustellungsbehörde vor diesem Hintergrund erst dann ausgehen, wenn sie zuvor mit allen ihr zu Gebote stehenden zumutbaren Mitteln versucht hat, den Aufenthaltsort des Zustellungsadressaten zu ermitteln (vgl. [jeweils zu mit § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LZG NRW inhaltsgleichen zustellungsrechtlichen Vorschriften] Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2008 - 3 Ws 271/08 - , vom 21. März 2005 - 3 Ws 136/05 - und vom 24. April 1979 - 3 Ws 212/79 - ; OLG Hamm, JMBl. NRW 1974, 106; MDR 1972, 259; OLG Düsseldorf, JMBl. NRW 1992, 286; BayObLG, NVwZ 1983, 765; KG, a.a.O.; VGH Mannheim, NVwZ 1991, 1195).
  • KG, 13.11.2008 - 2 Ws 564/08

    Bewährungswiderruf: Gerichtliche Aufenthaltserforschungspflicht vor öffentlicher

    Jeder sich bietende Anhaltspunkt für die Ermittlung des Aufenthalts muss genutzt werden, um das Schriftstück gemäß § 37 Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 166 ff. ZPO in einer Weise an den Betroffenen zuzustellen, die ihm die Gelegenheit zu seiner Kenntnisnahme verschafft (vgl. KG, NStZ-RR 2006, 208 ff.; BayObLG, NJW 84, 812).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 6 S 3244/88

    Verwaltungsvollstreckung; Angabe des Schuldgrundes in der Pfändungsverfügung

    Es kann daher auch dahinstehen, ob die Grundverfügung, der Kostenbeitragsbescheid vom 29.09.1986, dem Kläger gegenüber durch ordnungsgemäße Bekanntgabe im Sinne des § 37 SGB I wirksam geworden ist, insbesondere, ob die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nach § 15 VwZG tatsächlich vorgelegen hatten (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.06.1981, VBlBW 1982, 14 und BayObLG, Beschl. v. 28.07.1983, NVwZ 1983, S. 765).
  • BFH, 17.10.1985 - IV B 67/85

    Wirksamkeit der Zustellung eines Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung -

    Erst wenn solche Ermittlungen zu keinem Erfolg geführt haben und weitere - zumutbare - Ermittlungen nicht mehr möglich sind oder keine Aussicht auf Erfolg versprechen, ist Raum für eine öffentliche Zustellung (Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. Juli 1983 1 Ob OWi 122/83, Bayerische Verwaltungsblätter 1984, 121).
  • VGH Hessen, 29.11.1988 - 12 D 6221/88

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde - Voraussetzungen einer öffentlichen

    Hierfür genügt nicht, daß der Aufenthaltsort lediglich der betreffenden Behörde nicht bekannt ist; er muß vielmehr allgemein unbekannt sein; deshalb ist die Behörde zu gründlichen und sachdienlichen Aufklärungsbemühungen verpflichtet (BVerwG, 28.02.1979 -- 8 C 56/77 --; BFH, 17.10.1985 -- IV B 67/875 --, NVwZ 1988, 567 ; Hess. VGH, 20.12.1979 -- VII OE 8/79 --; BayObLG, 28.07.1983 -- 1 Ob OWi 122/83 --, BayVBl. 1984, 121; AVV Nr. 19 Abs. 2 Buchst. a, abgedruckt bei Engelhardt, VwZVG, VwZG, 2. Aufl. 1988, S. 157), und demgemäß sollen nach § 15 Abs. 5 Satz 1 VwZG ein Suchvermerk im Bundeszentralregister niedergelegt und auch geeignete Nachforschungen angestellt werden, soweit der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zur Bedeutung der Sach und zu den Erfolgsaussichten steht (vgl. auch AVV Nr. 19 Abs. 4, a.a.O., S. 158).
  • BayObLG, 20.10.2021 - 201 ObOWi 1273/21

    Verfolgungsverjährung mangels rechtzeitiger Zustellung des Bußgeldbescheids

    Erst wenn solche Ermittlungen zu keinem Erfolg geführt haben und weitere - zumutbare - Ermittlungen nicht mehr möglich sind oder keine Aussicht auf Erfolg mehr versprechen, ist Raum für eine öffentliche Zustellung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.07.1983 - 1 ObOWi 122/83, BayObLGSt 1983, 114, 117; OLG Hamm Beschluss vom 17.01.2013 - 3 RBs 214/12 bei juris Rn. 21; Schlagmann in: Engelhardt/ App/Schlagmann VwVG/VwZG 12. Aufl. 2021 § 10 VwZG Rn. 3).
  • OVG Brandenburg, 31.05.2000 - 4 A 74/99

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und eines

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  • VG München, 19.06.2013 - M 7 K 13.676
    Die zustellende Behörde hat hier eine Nachforschungspflicht (vgl. BayObLG v. 28.7.1983, NVwZ 1983, 765 [BayObLG 28.07.1983 - 1 ObOWi 122/83] ).
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