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   BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79   

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BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79 (https://dejure.org/1982,226)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.1982 - 4 C 42.79 (https://dejure.org/1982,226)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 1982 - 4 C 42.79 (https://dejure.org/1982,226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf der Widerspruchsfrist bei einem Verwaltungsakt mit Doppelwirkung - Zweck der Widerspruchsfrist - Voraussetzungen für die rechtmäßige Entziehung eines begünstigenden Verwaltungsaktes mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1626 (Ls.)
  • MDR 1983, 162
  • NVwZ 1983, 285
  • DVBl 1982, 1097
  • DÖV 1982, 940
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79
    Auch der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich dieser Auffassung angeschlossen (vgl.Urteile vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - DVBl. 1980, 1001 = NJW 1981, 359 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78] undvom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 -).

    Das führt dazu, daß dem Verwaltungsgericht gleichfalls eine Sachentscheidung verwehrt ist (vgl.Urteil vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - a.a.O. mit w.Nachw.).

  • BVerwG, 29.10.1968 - IV B 7.68

    Baugenehmigung für eine geplante Tankstelle - Rücknahme rechtswidrig

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79
    Die Widerspruchsbehörde darf über den gegen eine Baugenehmigung nach Ablauf der Widerspruchsfrist (§ 70 VwGO) eingelegten Nachbarwiderspruch nicht mehr sachlich entscheiden (im Anschluß an denBeschluß vom 29. Oktober 1968 - BVerwG 4 B 7.68 - DÖV 1969, 142).

    Er hat diese Rechtsfrage aber bereits - wenn auch ohne nähere Begründung - in seinemBeschluß vom 29. Oktober 1968 - BVerwG 4 B 7.68 - (Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 6 = DÖV 1969, 142) in dem Sinne beantwortet, daß über den verspäteten Widerspruch eines Dritten nicht zu Lasten des Begünstigten sachlich entschieden werden dürfe.

  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 61.69

    Zulässigkeit der Klage - Auslegung von Eingaben als Widerspruch - Beachtlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79
    Eine sich über die Fristversäumnis hinwegsetzende Sachentscheidung schließt für das spätere gerichtliche Verfahren die Beachtlichkeit der Verspätung des Widerspruchs aus (vgl.Urteile vom 16. Januar 1964 BVerwG B C 72.62 - DVBl. 1963, 89;vom 13. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 124.63 - BVerwGE 28, 303 [BVerwG 12.12.1967 - I C 34/67] [308];vom 18. September 1970 - BVerwG 4 C 78.69 - DÖV 1971, 393 [394]; vom 7. Januar 1972 - BVerwC 4 C 61.69 - DVBl. 1972, 423 [424]; ferner Beschluß vom 17. April 1968 - BVerwC 4 B 91.67 - RdL 1968, 193 [194]).

    Ob dieser Grundsatz auch für Verwaltungsakte mit Doppelwirkung gilt, insbesondere ob im Baurecht die Bestandskraft der dem Bauherrn erteilten Baugenehmigung einer Sachentscheidung der Widerspruchsbehörde über den verspäteten Widerspruch des Nachbarn entgegensteht, hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG 4 C 61.69 - (DVBl. 1972, 423) offengelassen.

  • BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79
    Diese Bestandskraft vermittelt dem durch die Genehmigung Begünstigten nach der Rechtsprechung des Senats eine "gesicherte Rechtsposition" (vgl. Urteil des Senatsvom 17. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 66.72 - BVerwGE 49, 244 [BVerwG 17.10.1975 - IV C 66/72] [249]); vgl. fernerUrteil vom 14. April 1979 - BVerwG 4 C 96 und 97.76 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz-Nr. 34 S. 44 [49]).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79
    Auch der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich dieser Auffassung angeschlossen (vgl.Urteile vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - DVBl. 1980, 1001 = NJW 1981, 359 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78] undvom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 -).
  • BVerwG, 18.09.1970 - IV C 78.69
    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79
    Eine sich über die Fristversäumnis hinwegsetzende Sachentscheidung schließt für das spätere gerichtliche Verfahren die Beachtlichkeit der Verspätung des Widerspruchs aus (vgl.Urteile vom 16. Januar 1964 BVerwG B C 72.62 - DVBl. 1963, 89;vom 13. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 124.63 - BVerwGE 28, 303 [BVerwG 12.12.1967 - I C 34/67] [308];vom 18. September 1970 - BVerwG 4 C 78.69 - DÖV 1971, 393 [394]; vom 7. Januar 1972 - BVerwC 4 C 61.69 - DVBl. 1972, 423 [424]; ferner Beschluß vom 17. April 1968 - BVerwC 4 B 91.67 - RdL 1968, 193 [194]).
  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67

    Bedeutung des Wettbewerbsschutzes im Ladenschlussrecht - Öffnung einer

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79
    Eine sich über die Fristversäumnis hinwegsetzende Sachentscheidung schließt für das spätere gerichtliche Verfahren die Beachtlichkeit der Verspätung des Widerspruchs aus (vgl.Urteile vom 16. Januar 1964 BVerwG B C 72.62 - DVBl. 1963, 89;vom 13. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 124.63 - BVerwGE 28, 303 [BVerwG 12.12.1967 - I C 34/67] [308];vom 18. September 1970 - BVerwG 4 C 78.69 - DÖV 1971, 393 [394]; vom 7. Januar 1972 - BVerwC 4 C 61.69 - DVBl. 1972, 423 [424]; ferner Beschluß vom 17. April 1968 - BVerwC 4 B 91.67 - RdL 1968, 193 [194]).
  • BVerwG, 17.04.1968 - IV B 91.67

    Versäumung der Beschwerdefrist wegen Abfindung - Nachträglicher Ausgleich für

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79
    Eine sich über die Fristversäumnis hinwegsetzende Sachentscheidung schließt für das spätere gerichtliche Verfahren die Beachtlichkeit der Verspätung des Widerspruchs aus (vgl.Urteile vom 16. Januar 1964 BVerwG B C 72.62 - DVBl. 1963, 89;vom 13. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 124.63 - BVerwGE 28, 303 [BVerwG 12.12.1967 - I C 34/67] [308];vom 18. September 1970 - BVerwG 4 C 78.69 - DÖV 1971, 393 [394]; vom 7. Januar 1972 - BVerwC 4 C 61.69 - DVBl. 1972, 423 [424]; ferner Beschluß vom 17. April 1968 - BVerwC 4 B 91.67 - RdL 1968, 193 [194]).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    In einem Widerspruchsverfahren darf die Widerspruchsbehörde damit auch über einen verspäteten Widerspruch sachlich entscheiden; eine sich über die Fristversäumung hinwegsetzende Sachentscheidung der Widerspruchsbehörde schließt dann für das spätere Gerichtsverfahren die Beachtlichkeit der Verspätung des Widerspruchs aus (BVerwG, Urteil vom 4. August 1982 - 4 C 42/79 -, DVBl 1982, 1097 mwN; BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1964 - VIII C 72.62 -, DVBl 1965, 89, 90).
  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 3.22

    Widerlegung der Bekanntgabevermutung beim Bestreiten des Zugangs eines

    Nur ausnahmsweise eröffnet auch ein verspäteter Widerspruch eine gerichtliche Sachprüfung, wenn die Behörde im Zweipersonenverhältnis den Widerspruch sachlich bescheidet (dazu BVerwG, Urteile vom 21. März 1979 - 6 C 10.78 - BVerwGE 57, 342 und vom 4. August 1982 - 4 C 42.79 - NVwZ 1983, 285 m. w. N.).
  • VG Neustadt, 11.02.2021 - 4 K 758/20

    Übermittlung eines Widerspruchsschreibens als PDF-Datei

    Diese vermittelt dem durch die Genehmigung Begünstigten eine gesicherte Rechtsposition, die nur dann entzogen werden darf, wenn hierfür eine besondere Ermächtigungsgrundlage besteht (VG Koblenz, Urteil vom 12. April 2011 - 7 K 1059/10.KO -, Rn. 18 - 21, juris mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 04.08.1982 - 4 C 42/79 -, NVwZ 1983, 285).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80   

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BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80 (https://dejure.org/1982,230)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1982 - 2 C 26.80 (https://dejure.org/1982,230)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1982 - 2 C 26.80 (https://dejure.org/1982,230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 253
  • NJW 1983, 899
  • NVwZ 1983, 285 (Ls.)
  • DVBl 1982, 1180
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80
    Das statusrechtliche Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Verbindung mit der Relation zu anderen Ämtern und deren Zuordnung zu den Besoldungsgruppen und der laufbahnrechtlichen Einordnung (Laufbahn- und Laufbahngruppenzugehörigkeit) bringen abstrakt die Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck und legen die amtsgemäße Besoldung fest (vgl. Urteil vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [Buchholz 237.7 § 28 LBG NW Nr. 6]; BVerwGE 49, 64 [67]).

    Es gehört nicht zu den funktionsgebundenen Ämtern, bei denen das Amt nicht abstrakt, sondern nach der damit konkret verbundenen Funktion umschrieben wird, oder bei denen zu dem abstrakten Begriff eine funktionsbezogene Bezeichnung hinzutritt (vgl. hierzu BVerwGE 40, 229 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 11/70] [230]; 49, 64 [68]) und bei denen sich möglicherweise weitergehende Einschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aufgaben ergeben.

    Dabei kennzeichnet das abstrakt funktionelle Amt einen der Rechtsstellung des Beamten entsprechenden Aufgabenkreis, zum Beispiel hier den Aufgabenkreis eines Gerichtsvollziehers bei dem Amtsgericht A., während das konkret funktionelle Amt den dem Beamten speziell übertragenen Aufgabenbereich (Dienstposten) kennzeichnet (BVerwGE 40, 104 [107]; 49, 64 [67]).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80
    Sie gehört ihrem objektiven Sinngehalt nach zu den Anordnungen, die die dienstliche Verrichtung eines Beamten betreffen und sich in ihren Auswirkungen auf die organisatorische Einheit beschränken, der der Beamte angehört (BVerwGE 60, 144; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 21]).

    Für die an sich dem Rechtsschutzbegehren des Klägers Rechnung tragende allgemeine Leistungsklage fehlt ihm jedoch nunmehr das erforderliche Rechtsschutzinteresse (§ 42 Abs. 2 VwGO; BVerwGE 36, 192 [199]; 41, 253 [258]; 60, 144 [150]), weil ihm seit dem 21. November 1978 ein anderer Gerichtsvollzieherbezirk zugewiesen ist, in dem er keine Vollstreckungsaufträge in Justizkassensachen zu erledigen hat.

  • BVerwG, 08.12.1972 - VI C 8.70

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80
    Für die an sich dem Rechtsschutzbegehren des Klägers Rechnung tragende allgemeine Leistungsklage fehlt ihm jedoch nunmehr das erforderliche Rechtsschutzinteresse (§ 42 Abs. 2 VwGO; BVerwGE 36, 192 [199]; 41, 253 [258]; 60, 144 [150]), weil ihm seit dem 21. November 1978 ein anderer Gerichtsvollzieherbezirk zugewiesen ist, in dem er keine Vollstreckungsaufträge in Justizkassensachen zu erledigen hat.

    Der Kläger hat auch das erforderliche "berechtigte Interesse an der alsbaldigen Feststellung", das in jedem nach Lage des Falles anzuerkennenden schutzwürdigen Interesse, sei es rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, bestehen kann (BVerwGE 36, 218 [225 f.]; 41, 253 [259 f.]; Urteil vom 13. Juli 1977 - BVerwG 6 C 54.76 - [Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 53]).

  • BVerwG, 10.09.1981 - 2 B 38.80

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80
    Der Amtsinhalt des einem Beamten durch Ernennung übertragenen statusrechtlichen Amtes ist vom Gesetzgeber bestimmt, teils im Besoldungsrecht und ergänzend im Haushaltsrecht durch die Einrichtung von Planstellen (vgl. Urteil, vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - [Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 15] sowie Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 2 B 38.80 -).

    Selbst wenn der Kläger durch die zusätzliche Übertragung von Aufgaben übermäßig belastet worden sein sollte, hätte er von seinen Dienstherrn nicht gerade die Abnahme der ihm unliebsamen, aber ebenfalls - in begrenztem Umfang - zum abstrakt funktionellen Amt eines Gerichtsvollziehers gehörenden Aufgaben in Justizkassensachen verlangen können, sondern die Art der Entlastung dem Dienstherrn überlassen müssen (BVerwGE 59, 142 [146 ff.]; Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 2 B 38.80 - sowie Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 3.81 -).

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80
    Sie gehört ihrem objektiven Sinngehalt nach zu den Anordnungen, die die dienstliche Verrichtung eines Beamten betreffen und sich in ihren Auswirkungen auf die organisatorische Einheit beschränken, der der Beamte angehört (BVerwGE 60, 144; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 21]).
  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 3.81

    Beamtenrecht; Hauptamt; Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80
    Selbst wenn der Kläger durch die zusätzliche Übertragung von Aufgaben übermäßig belastet worden sein sollte, hätte er von seinen Dienstherrn nicht gerade die Abnahme der ihm unliebsamen, aber ebenfalls - in begrenztem Umfang - zum abstrakt funktionellen Amt eines Gerichtsvollziehers gehörenden Aufgaben in Justizkassensachen verlangen können, sondern die Art der Entlastung dem Dienstherrn überlassen müssen (BVerwGE 59, 142 [146 ff.]; Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 2 B 38.80 - sowie Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 3.81 -).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 11.70

    Eintritt in den Ruhestand - Ernennung zum Vertreter des Anstaltsleiters -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80
    Es gehört nicht zu den funktionsgebundenen Ämtern, bei denen das Amt nicht abstrakt, sondern nach der damit konkret verbundenen Funktion umschrieben wird, oder bei denen zu dem abstrakten Begriff eine funktionsbezogene Bezeichnung hinzutritt (vgl. hierzu BVerwGE 40, 229 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 11/70] [230]; 49, 64 [68]) und bei denen sich möglicherweise weitergehende Einschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aufgaben ergeben.
  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71

    Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80
    Dabei kennzeichnet das abstrakt funktionelle Amt einen der Rechtsstellung des Beamten entsprechenden Aufgabenkreis, zum Beispiel hier den Aufgabenkreis eines Gerichtsvollziehers bei dem Amtsgericht A., während das konkret funktionelle Amt den dem Beamten speziell übertragenen Aufgabenbereich (Dienstposten) kennzeichnet (BVerwGE 40, 104 [107]; 49, 64 [67]).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80
    Der Kläger hat auch das erforderliche "berechtigte Interesse an der alsbaldigen Feststellung", das in jedem nach Lage des Falles anzuerkennenden schutzwürdigen Interesse, sei es rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, bestehen kann (BVerwGE 36, 218 [225 f.]; 41, 253 [259 f.]; Urteil vom 13. Juli 1977 - BVerwG 6 C 54.76 - [Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 53]).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80
    Für die an sich dem Rechtsschutzbegehren des Klägers Rechnung tragende allgemeine Leistungsklage fehlt ihm jedoch nunmehr das erforderliche Rechtsschutzinteresse (§ 42 Abs. 2 VwGO; BVerwGE 36, 192 [199]; 41, 253 [258]; 60, 144 [150]), weil ihm seit dem 21. November 1978 ein anderer Gerichtsvollzieherbezirk zugewiesen ist, in dem er keine Vollstreckungsaufträge in Justizkassensachen zu erledigen hat.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 54.76

    Vereinbarkeit einer verwaltungsgerichtlichen Prozessvertretung durch einen auf

  • BVerwG, 03.03.1975 - VI C 17.72

    Fehlerhafte Ausübung von Ermessen

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Das statusrechtliche Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Verbindung mit der Relation zu anderen Ämtern und deren Zuordnung zu den Besoldungsgruppen und der laufbahnrechtlichen Einordnung (Laufbahn- und Laufbahngruppenzugehörigkeit) bringen abstrakt die Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck und legen die amtsgemäße Besoldung fest (vgl. u.a. BVerwGE 49, 64 [67]; 60, 144 [150]; Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13 = ZBR 1971, 305], vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 14], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [Buchholz 237.7 § 28 LBG NW Nr. 6] und vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).

    Die Ämter eines Gerichtsvollziehers bzw. eines Obergerichtsvollziehers gehören zwar nicht zu den funktionsgebundenen Ämtern, bei denen das Amt nicht abstrakt, sondern nach der damit konkret verbundenen Funktion umschrieben wird oder bei denen zu dem abstrakten Begriff eine funktionsbezogene Bezeichnung hinzutritt (vgl. hierzu BVerwGE 40, 229 [230]; 49, 64 [68] sowie Urteil vom 29. April 198.2 - BVerwG 2 C 26.80 -).

    Die genannten Ämter gehören aber innerhalb der Laufbahngruppe des mittlerer Dienstes einer gegenüber der Laufbahn des mittleren Justizdienstes eigenständigen Laufbahn mit einer - vorgegeben durch die einschlägigen Verfahrensvorschriften, insbesondere der Zivilprozeßordnung - eng umschriebenen Fachrichtung an (vgl. Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 -).

    Es erscheint jedoch angezeigt, in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen hinzuweisen, die der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80, 2 C 33.80 und 2 C 43.80 - zur Auslegung des § 154 GVG gemacht hat: Hiernach enthält diese Vorschrift im Hinblick auf die in Art. 74 Nr. 1 und Art. 75 Nr. 1 GG bestimmte Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen keine dienstrechtliche Regelung und auch keine Ermächtigung der Landesjustizverwaltungen hierzu; sie überläßt es den Justizverwaltungen lediglich, die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher zu regeln, und bestätigt damit die originäre Organisationsbefugnis auf der Landesebene im Bereich des bundesrechtlich geregelten Gerichtsverfahrens.

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Mit dem statusrechtlichen Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Verbindung mit der Relation zu anderen Ämtern und deren Zuordnung zu den Besoldungsgruppen und der laufbahnrechtlichen Einordnung wird abstrakt Inhalt, Bedeutung, Umfang und Verantwortung (die für die Wertigkeit des Amts maßgebenden Faktoren) und damit die Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwGE 49, 64 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]; 65, 253 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]; 270 [BVerwG 24.10.1975 - VII P 11/73]; 69, 24 [BVerwG 14.02.1984 - 1 C 81/78]; 87, 310 [BVerwG 21.01.1991 - 3 N 1/88]; st. Rspr.).
  • BGH, 17.01.2024 - VII ZB 2/23

    Der elektronisch signierte Vollstreckungsauftrag nach dem

    Der Gerichtsvollzieher nimmt insoweit - rechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - 2 C 26/80, BVerwGE 62, 253, juris Rn. 20 ff.) - die Aufgaben eines Vollziehungsbeamten nach § 6 Abs. 3 Satz 2 JBeitrG wahr.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,377
BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80 (https://dejure.org/1982,377)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1982 - 2 C 33.80 (https://dejure.org/1982,377)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1982 - 2 C 33.80 (https://dejure.org/1982,377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kosten der Gerichtsvollzieher - Rückzahlung bzw. Verrechnung von Schreibauslagen für Abschriften von Pfändungsprotokollen und Pfändungsabstandsprotokollen - Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten - Erlass eines Justizverwaltungsakts - Streitigkeit aus dem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 260
  • NJW 1983, 896
  • NVwZ 1983, 285 (Ls.)
  • DVBl 1982, 1183
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    § 154 GVG überläßt es den Landesjustizverwaltungen lediglich, die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher bei den Landesgerichten zu regeln und bestätigt damit die originäre Organisationszuständigkeit auf der Landesebene im Bereich des bundesrechtlich geregelten Gerichtsverfahrens (vgl.Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]).

    Eine Einschränkung der Weisungsbefugnis des Dienstherrn ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der Art der dem Kläger übertragenen Aufgaben als Gerichtsvollzieher, d.h. aus dem seinem statusrechtlichen Amt als Gerichtsvollzieher folgenden abstrakt funktionellen Amt, das der Beklagte unter Hinweis auf § 154 GVG in der bundeseinheitlich vereinbarten Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und in der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - geregelt hat, und auch nicht aus seinem konkreten Aufgabenbereich (vgl. auch hierzu das angeführteUrteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 -).

  • BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 17.73
    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Mit der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts kann zwar auch die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes gerügt werden, wenn und soweit die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter enthält (BVerwGE 20, 39 [41];Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 - BGH, Beschluß vom 9. MÄrz 1976 - X ZB 17/74 - [NJW 1976, 1688]).

    Beruhte die Annahme der Zuständigkeit lediglich auf einem Verfahrensirrtum (error in procedendo), so ist Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht verletzt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; u.a. BVerfGE 29, 43 [BVerfG 23.06.1970 - 2 BvL 4/70] [48]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [a.a.O.] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 -).

  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 77.72

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verstoß gegen den

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Mit der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts kann zwar auch die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes gerügt werden, wenn und soweit die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter enthält (BVerwGE 20, 39 [41];Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 - BGH, Beschluß vom 9. MÄrz 1976 - X ZB 17/74 - [NJW 1976, 1688]).

    Beruhte die Annahme der Zuständigkeit lediglich auf einem Verfahrensirrtum (error in procedendo), so ist Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht verletzt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; u.a. BVerfGE 29, 43 [BVerfG 23.06.1970 - 2 BvL 4/70] [48]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [a.a.O.] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 -).

  • BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75

    Allgemeine Leistungsklagen - Vorverfahren - Widerspruchsverfahren - Gerichtszweig

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Wie u.a. der erkennende Senatim Urteil vom 13. April 1978 - BVerwG 2 C 7.75 - (Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 11) ausgeführt hat, ist es seit langem als gesicherter allgemeiner Grundsatz anzusehen, daß, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, dem Gericht eines jeden Gerichtszweiges die Inzidentprüfungskompetenz auch in bezug auf rechtswegfremde Vortragen zusteht, sofern die an sich zuständigen Gerichte über diese Frage noch nicht rechtskräftig entschieden haben.
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Gemäß Art. 64 Abs. 2 Satz 2 BayBG, der die zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehörende Gehorsamspflicht (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] [286]) konkretisiert, ist der Beamte verpflichtet, die dienstlichen Anordnungen seiner Vorgesetzten auszuführen und ihre allgemeinen Richtlinien zu befolgen; dies gilt nicht, soweit der Beamte nach besonderen gesetzlichen Vorschriften an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen ist.
  • BGH, 09.03.1976 - X ZB 17/74

    Fall der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 1 PatG

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Mit der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts kann zwar auch die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes gerügt werden, wenn und soweit die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter enthält (BVerwGE 20, 39 [41];Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 - BGH, Beschluß vom 9. MÄrz 1976 - X ZB 17/74 - [NJW 1976, 1688]).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Sie beschränkt sich nicht auf eine innerbehördliche, die dienstliche Verrichtung des Klägers betreffende Maßnahme ohne unmittelbare Außenwirkung (vgl. BVerwGE 60, 144 [146 f.];Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 21]).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Sie beschränkt sich nicht auf eine innerbehördliche, die dienstliche Verrichtung des Klägers betreffende Maßnahme ohne unmittelbare Außenwirkung (vgl. BVerwGE 60, 144 [146 f.];Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 21]).
  • BVerwG, 25.11.1964 - V C 60.63

    Unvorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Verletzung des Anspruchs auf den

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Mit der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts kann zwar auch die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes gerügt werden, wenn und soweit die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter enthält (BVerwGE 20, 39 [41];Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 - BGH, Beschluß vom 9. MÄrz 1976 - X ZB 17/74 - [NJW 1976, 1688]).
  • BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 4/70

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage bezüglich vorkonstitutionellen Rechts

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Beruhte die Annahme der Zuständigkeit lediglich auf einem Verfahrensirrtum (error in procedendo), so ist Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht verletzt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; u.a. BVerfGE 29, 43 [BVerfG 23.06.1970 - 2 BvL 4/70] [48]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [a.a.O.] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 -).
  • RG, 21.06.1933 - V 392/32

    1. Haftet der Staat dem geschädigten Zeitungsverlag auf Schadensersatz, wenn die

  • RG, 10.10.1934 - V 194/34

    1. Schließt der preußische Gerichtsvollzieher, wenn er gepfändete Sachen

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Ebenso ist der zugeordnete Dienstposten nicht mehr frei, weil der Ernannte einen Rechtsanspruch auf ein seinem statusrechtlichen Amt entsprechendes abstrakt und konkret funktionelles Amt (Dienstposten) hat (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 69, 208 ), der ihm auf Grund seiner Ernennung rechtmäßig übertragen worden ist.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Zwar hat der Beamte einen Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinne entsprechenden Amts im konkret-funktionellen Sinne, d.h. eines amtsgemäßen Aufgabenbereichs (vgl. BVerwGE 49, 64 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 87, 310 [BVerwG 21.01.1991 - 3 N 1/88]).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Er handelt bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung selbständig (vgl. im einzelnen hierzu Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).

    Es erscheint jedoch angezeigt, in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen hinzuweisen, die der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80, 2 C 33.80 und 2 C 43.80 - zur Auslegung des § 154 GVG gemacht hat: Hiernach enthält diese Vorschrift im Hinblick auf die in Art. 74 Nr. 1 und Art. 75 Nr. 1 GG bestimmte Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen keine dienstrechtliche Regelung und auch keine Ermächtigung der Landesjustizverwaltungen hierzu; sie überläßt es den Justizverwaltungen lediglich, die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher zu regeln, und bestätigt damit die originäre Organisationsbefugnis auf der Landesebene im Bereich des bundesrechtlich geregelten Gerichtsverfahrens.

  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Zutreffend ist das Berufungsgericht in materiellrechtlicher Hinsicht von dem von Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsatz ausgegangen, daß der Beamte einen Anspruch darauf hat, "amtsgemäß", d.h. entsprechend seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinn beschäftigt zu werden (vgl. BVerwGE 49, 64 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 69, 208 ; 87, 310 und Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - ); es hat daraus aber nicht die für den vorliegenden Fall gebotenen rechtlichen Schlußfolgerungen gezogen.

    Mit dem statusrechtlichen Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Verbindung mit der Relation zu anderen Ämtern und deren Zuordnung zu den verschiedenen Besoldungsgruppen sowie der laufbahnrechtlichen Einordnung wird abstrakt Inhalt, Bedeutung, Umfang und Verantwortung und damit die Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwGE 49, 64 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]; 65, 253 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 69, 24 [BVerwG 14.02.1984 - 1 C 81/78]; 87, 310 [BVerwG 21.01.1991 - 3 N 1/88]sowie Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 -).

  • BVerwG, 14.02.1983 - 2 B 20.82

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Befugnis des Dienstherrn des

    Die unter I. der Beschwerdeschrift bezeichnete Frage, "ob der Dienstherr des Gerichtsvollziehers befugt ist, Weisungen für Vollstreckungshandlungen zu erteilen, soweit diese Vollstreckungshandlungen rechtlich durch die Vollstreckungsgerichte überprüft werden können", ist durch das den Beteiligten bekannte Urteil des beschließenden Senats vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - (DVBl. 1982, 1183; zur Veröffentlichung in der Entscheidungsssammlung bestimmt) geklärt.

    Aus dem angeführten Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - (a.a.O.) ergibt sich, daß auch die im einzelnen unter II. 1. bis 3. der Beschwerdeschrift erläuterte Frage, "ob § 11 Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG) Rechtsgrundlage für die Rückforderung angeblich zuviel gezahlter Gebühren sein kann", nicht rechtsgrundsätzlich in dem dargelegten Sinne ist.

    In diesem Zusammenhang heißt es in dem den Beteiligten ebenfalls bekannten Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 43.80 - (DVBl. 1982, 1188; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) in Anknüpfung und nach teilweiser Wiedergabe des bereits mehrfach erwähnten Urteils vom gleichen Tage - BVerwG 2 C 33.80 -:.

    Eine sich aus diesen Gründen ergebende Beschränkung des finanziellen Risikos des Gerichtsvollziehers kann z.B. gerechtfertigt sein, wenn die Auslegung einer Rechtsvorschrift oder ihre Anwendbarkeit im konkreten Einzelfall nicht ganz eindeutig ist, keine herrschende Rechtsauffassung besteht und keine generellen Weisungen des Dienstherrn vorliegen (wie z.B. hinsichtlich des - allerdings anders gelagerten - Falles von Schreibauslagen; vgl. Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).

    Es kann offenbleiben, inwieweit die rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts uneingeschränkt mit den Ausführungen des beschließenden Senats in dem Urteil vom 29. April 1982 (a.a.O.) im Einklang stehen.

  • BVerwG, 14.02.1983 - 2 B 24.82

    Befugnis des Dienstherrn eines Gerichtsvollziehers zur Erteilung von Weisungen

    Die unter I. der Beschwerdeschrift bezeichnete Frage, "ob der Dienstherr des Gerichtsvollziehers befugt ist, Weisungen für Vollstreckungshandlungen zu erteilen, soweit diese Vollstreckungshandlungen rechtlich durch die Vollstreckungsgerichte überprüft werden können", ist durch das den Beteiligten bekannte Urteil des beschließenden Senats vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - (DVBl. 1982, 1183; zur Veröffentlichung in der Entscheidungsssammlung bestimmt) geklärt.

    Aus dem angeführten Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - (a.a.O.) ergibt sich, daß auch die im einzelnen unter II. 1. bis 3. der Beschwerdeschrift erläuterte Frage, "ob § 11 Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG) Rechtsgrundlage für die Rückforderung angeblich zuviel gezahlter Gebühren sein kann", nicht rechtsgrundsätzlich in dem dargelegten Sinne ist.

    In diesem Zusammenhang heißt es in dem den Beteiligten ebenfalls bekannten Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 43.80 - (DVBl. 1982, 1188; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) in Anknüpfung und nach teilweiser Wiedergabe des bereits mehrfach erwähnten Urteils vom gleichen Tage - BVerwG 2 C 33.80 -:.

    Eine sich aus diesen Gründen ergebende Beschränkung des finanziellen Risikos des Gerichtsvollziehers kann z.B. gerechtfertigt sein, wenn die Auslegung einer Rechtsvorschrift oder ihre Anwendbarkeit im konkreten Einzelfall nicht ganz eindeutig ist, keine herrschende Rechtsauffassung besteht und keine generellen Weisungen des Dienstherrn vorliegen (wie z.B. hinsichtlich des - allerdings anders gelagerten - Falles von Schreibauslagen; vgl. Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).

    Es kann offenbleiben, inwieweit die rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts uneingeschränkt mit den Ausführungen des beschließenden Senats in dem Urteil vom 29. April 1982 (a.a.O.) im Einklang stehen.

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Ebenso ist der ausgeschriebene Beförderungsdienstposten nicht mehr frei, weil der Ernannte einen Rechtsanspruch auf ein seinem statusrechtlichen Amt entsprechendes abstrakt und konkret funktionelles Amt (Dienstposten) hat (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 69, 208 ), der ihm auf Grund seiner Ernennung rechtmäßig übertragen worden ist.
  • VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13

    Gerichtsvollzieher aus dem Dienst entfernt

    Entsprechend der Art der ihm übertragenen Aufgaben, die im Interesse einer zweckmäßigen und effektiven Erledigung der Vollstreckungsaufträge eine gewisse Flexibilität erfordern, ermöglichen die Vorschriften der Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - dem Gerichtsvollzieher, seine Tätigkeit weitgehend eigenverantwortlich und selbständig auszuüben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982, 2 C 33/80, Bay. VGH Beschluss vom 15. Januar 2009, 3 ZB 08.818; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2009 - 4 B 52.08 - Juris -).
  • OLG Stuttgart, 18.04.2016 - 8 W 483/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Persönliche Zustellung einer Ladung zur Abgabe der

    Der Gerichtsvollzieher übt die staatliche Zwangsgewalt unter eigener Verantwortung als selbständiges Organ der Rechtspflege aus (BVerwGE 65, 260; BGHZ 93, 287).
  • VG Karlsruhe, 01.04.2010 - DL 13 K 1892/09

    Entfernung aus dem Dienst bei einem Gerichtsvollzieher, der dienstlich

    Denn diesem ist als hoheitlich handelndem Organ der Zwangsvollstreckung (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1982 - 2 C 33/80 -, NJW 83, 897; BGH, Beschl. v. 29.01.2009 - III ZR 115/08 -, NJW 09, 1086; Baumbach u.a., ZPO, 68. Auflage, § 753 Rn. 3) eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe übertragen, die er in weitem Umfang eigenverantwortlich und selbständig ausübt, mit der Folge, dass dem Dienstherrn nur eine vergleichsweise eingeschränkte Kontrolle seiner Tätigkeit möglich ist.

    Entsprechend der Art der ihm übertragenen Aufgaben, die im Interesse einer zweckmäßigen und effektiven Erledigung der Vollstreckungsaufträge eine gewisse Flexibilität erfordern, ermöglichen die Vorschriften der Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - dem Gerichtsvollzieher, seine Tätigkeit weitgehend eigenverantwortlich und selbständig auszuüben (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1982, a.a.O.; Bay. VGH, Beschl. v. 15.01.2009 - 3 ZB 08.818 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.06.2009 - 4 B 52.08 -, juris).

  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 A 80/13

    Versetzung, Abordnung, dienstliche Gründe, Gerichtsvollzieher

  • OVG Niedersachsen, 29.10.1996 - 5 L 2279/95

    Weisungsgebundenheit der Gerichtsvollzieher; Beanstandung; Bezirksrevisor;

  • OLG Stuttgart, 18.04.2016 - 8 W 63/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Persönliche Zustellung einer Ladung zur Abgabe der

  • VGH Bayern, 30.10.2002 - 3 CS 02.2420
  • VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798

    Rechtswidrige polizeiliche Maßnahme zur Unterstützung der Vollstreckung von

  • BVerwG, 12.03.1990 - 6 P 32.87

    Mitbestimmungstatbestand der nicht nur vorübergehenden Übertragung von

  • BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 18.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für das

  • BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 17.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für das

  • BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91

    Wasserrecht - Heilquelle - Anerkennung - Heilbad

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 4 S 2610/93

    Kein Kostenvorschußanspruch des Gerichtsvollziehers bei Aufträgen von Behörden,

  • OLG Frankfurt, 18.04.2016 - 8 W 63/16

    Umfang der vom Gerichtsvollzieher für die Ladung zur Vermögensauskunft in Ansatz

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 4 S 2505/91

    Kein allgemeiner Anspruch auf Gewährung eines Vorschusses für den

  • VG Karlsruhe, 21.03.1991 - 14 K 10131/91

    Dienstaufsichtliche Weisung gegenüber einem Gerichtsvollzieher; Erhebung von

  • VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16

    Disziplinarverfahren; Entfernung eines Gerichtsvollziehers aus dem Dienst wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 4 S 93/93

    Regelung der Sachkosten in der GVGebAntV BW (F: 1991-12-06) unbedenklich

  • BVerwG, 14.09.1989 - 2 CB 54.86

    Verteilung der Bewertung von Arbeiten auf mehrere Prüfer - Gebot der

  • OLG Frankfurt, 09.08.2017 - 18 W 15/16

    Zur Beschwerdebefugnis des Gerichtsvollziehers im Kostenansatzverfahren nach § 5

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 2 LC 906/04

    Anspruch eines Gerichtsvollziehers auf Übernahme von Schäden am eigenen PKW

  • VG Leipzig, 06.09.2005 - 5 K 1069/05

    Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 B 02.3257

    Dienstanweisung gegenüber Gerichtsvollziehern; Durchführungsbestimmungen zum

  • BVerwG, 17.07.1996 - 3 B 40.96

    Klage auf Rückgabe von ehemals volkseigenen Grundstücken der Deutschen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2009 - 4 B 53.08

    Gerichtsvollzieher: Verwaltungsgerichtliche Kontrolle dienstlicher Weisungen

  • BVerwG, 22.03.1996 - 2 B 72.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • VG Leipzig, 06.09.2005 - 5 K 1018/05

    Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 3 ZB 08.818

    Weisung eines Gerichtsvollziehers in einer einzelnen Zwangsvollstreckungssache

  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 B 03.31

    Dienstanweisung gegenüber Gerichtsvollziehern; Durchführungsbestimmungen zum

  • VG Freiburg, 20.09.2004 - 1 K 2012/02

    Feststellungsklage des Gerichtsvollziehers gegenüber einer Anweisung des

  • VG Dresden, 11.04.2013 - 11 K 316/11

    Vergütung von Gerichtsvollziehern auf der Grundlage der

  • BVerwG, 14.02.1983 - 2 B 19.82

    Gerichtsvollzieher - Kostenbereich - Dienstaufsicht

  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 3 CE 03.1009
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