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   BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 4.80   

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BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 4.80 (https://dejure.org/1982,718)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1982 - 4 C 4.80 (https://dejure.org/1982,718)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1982 - 4 C 4.80 (https://dejure.org/1982,718)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 474
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67

    Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 4.80
    Gegen die Annahme einer Polizei- und Ordnungspflicht des Bundes - hier in der Form der Haftung für den gefahrlosen Zustand einer in seinem Eigentum stehenden Sache - bestehen keine grundsätzlichen Bedenken (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1968 - BVerwG 1 A 1.67 - BVerwGE 29, 52).

    Der Bund ist sowohl für den Fall, daß er nicht hoheitlich tätig wird, als auch bei einer hoheitlichen Tätigkeit der Verwaltung materiellrechtlich an die jeweils fachfremden und allgemeinen Gesetze ohne Rücksicht darauf, auf welcher Normsetzungsebene diese entstanden sind, mit dem Vorbehalt gebunden, daß die etwa kollidierenden öffentlichen Interessen im Einzelfall gegeneinander abzuwägen sind (BVerwGE 29, 52 ff. [58]).

  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 4.80
    Deshalb besteht jedenfalls unter den hier gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Umständen kein Grund dafür, die ordnungsrechtliche Haftung des Gewässereigentümers aus bundesrechtlicher Sicht auszuschließen (vgl. ähnlich für den Fall des unbeabsichtigten Eindringens von Öl in das Grundwasser: BVerwG, Urteil vom 16. November 1973 - BVerwG 4 C 44.69 - Buchholz 445.4 § 3 WHG Nr. 3 = Zeitschrift für Wasserrecht 1974 S. 296).
  • VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285

    Erstattung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Nach ständiger Rechtsprechung ist mit der Annahme einer ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit des Bundes für den Zustand der in seinem Eigentum stehenden Gewässer kein Eingriff in das Gefüge der Kompetenzen von Bund und Ländern verbunden (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.1982 - 4 C 4.80 - NVwZ 1983, 474/475; BVerwG, U.v. 30.11.1990 - 7 C 4.90 - BVerwGE 87, 181/186 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - 20 B 151/11

    Gewässer; Gewässerunterhaltung; Verkehrssicherung

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982 - 4 C 4.80 -, ZfW 1983, 107 (109).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB

    vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 2. September 1983 - 4 C 5.80 -, ZfW 1984, 282, und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 4.80 -, ZfW 1983, 107.
  • VGH Hessen, 25.03.1992 - 5 UE 3288/88

    Heranziehung des Bundes als Zustandsstörer - Kostenersatz für einen

    Den genannten Regelungen zur Unterhaltungslast des Bundes kommt kein abschließender Charakter in dem Sinne zu, daß sie eine landesrechtlich begründete Verantwortlichkeit des Bundes für den ordnungsgemäßen Zustand von in seinem Eigentum stehenden Gewässern ausschlössen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982 - 4 C 4.80 - UPR 1983, 157,158).

    Sollte der Bund wegen der Zuständigkeit anderer Behörden für wasserwirtschaftliche Maßnahmen nur begrenzt in der Lage sein, durch eigene Maßnahmen auf den ordnungsgemäßen Zustand des Wassers hinzuwirken, so könnte daraus noch nicht abgeleitet werden, daß eine ordnungsrechtliche Haftung des Bundes entfiele (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982, a.a.O., S.158 f).

  • VG Köln, 21.07.2015 - 14 K 2163/13

    Zuständigkeit für die Beseitigung von Schäden am Hochufer des Rheins;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982 - 4 C 4/80 - Rn. 15, zitiert nach juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Juni 1987 - 3 A 87/84 -, ZfW 1988, 434 (435); Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 39 Rn. 12; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Auflage, 2004, Rn. 917.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2005 - 11 A 2436/02

    Heranziehung des Inhabers einer bergbaulichen Berechtigung als Zustandsstörer;

    vgl. zur Zustandshaftung des Bundes als Eigentümer des Rheins: OVG NRW, Urteil vom 9. Februar 1979 - XI A 76/77 -, OVGE 36, 1 (4 f.); nachfolgend: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982 - 4 C 4.80 -, Buchholz 445.4 § 28 WHG Nr. 1.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 5.80

    Beseitigung von Fischkadavern - Bundeswasserstraße - Beseitigungspflichtige

    Dies ist nicht der Fall, soweit das Berufungsgericht angenommen hat, daß bundesrechtliche Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) der ordnungsrechtlichen Zustandshaftung des Gewässereigentümers unter den hier gegebenen Umständen nicht entgegenstehen, wie der Senat in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 4.80 - (Buchholz 445.5 § 7 WaStrG Nr. 1) näher dargelegt hat.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.06.1987 - 3 A 87/84
    Vielmehr bleiben sonstige Verpflichtungen des Bundes, die in seinem Eigentum stehenden Bundeswasserstraßen - einschließlich ihrer Ufer - zu unterhalten und in einem störungsfreien Zustand zu erhalten, davon unberührt (BVerwG, Urt. v. 29.10.1982 - 4 C 4.80 - (S. 7), Buchholz 445.5 Nr. 1 zu § 7 WaStrG).

    Aus dieser gesetzlichen Regelung lässt sich jedoch eben so wenig folgern, dass der Gewässereigentümer im übrigen von der allgemeinen Verpflichtung, sein Eigentum in einem störungsfreien Zustand zu erhalten, ausgenommen ist (BVerwG, Urt. v. 29.10.1982, aaO S. 7 f.).

  • VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99

    Leistungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Vollziehung und Vollstreckung gegenüber

    OVG (a.a.O.) klargestellt haben - auch im Bereich von Bundeswasserstraßen und selbst dann, wenn der Bund auf dieser Grundlage als zustandsverantwortlicher Eigentümer der Seewasserstraße herangezogen wird, da seine hoheitlichen Aufgaben und Pflichten als Träger öffentlicher Verwaltung im Bereich der Bundeswasserstraßen hiervon unberührt bleiben (so schon BVerwG, Urt. v. 29.10.1982 - 4 C 4/80 -, NVwZ 1983, 474; vgl. auch Kollmann a.a.O., § 88 Erl. 2; Friesecke a.a.O., Einleitung Rn. 21.).

    In seinem Urteil vom 29.10.1982 hat das BVerwG sogar darauf verwiesen, daß die Verantwortlichkeit auch dann nicht ausgeschlossen sein müsse, wenn der Eigentümer aus rechtlichen Gründen daran gehindert wäre, der Gefahr durch eigene Vorsorgemaßnahmen vorzubeugen (NVwZ 1983, 474, 476).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.04.1998 - 4 L 133/96

    Zur Zustandsverantwortlichkeit des öffentlich-rechtlichen Grundeigentümers (hier:

    Es verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht, dass der Landesgesetzgeber den Eigentümer einer Sache auch dann für deren gefahrlosen Zustand haften lässt, wenn die Störung ohne sein Zutun durch höhere Gewalt eingetreten ist (BVerwG, Urteil vom 29.10.1982, NVwZ 1983, 474, 476).
  • VG Münster, 16.08.1983 - 2 K 411/80
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1992 - 2 L 258/91

    Anspruch eines Landes gegen den Bund auf Ersatz von Aufwendungen zur Beseitigung

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 7 LB 153/01

    Zur Kostentragungspflicht für die Beseitigung von Ölverunreinigungen auf

  • VG Würzburg, 24.07.2014 - W 5 K 12.554

    Feuerwehrkosten; Bundeswasserstraße; Bergung eines treibenden Kunststofffasses;

  • VG Würzburg, 06.02.2020 - W 5 K 18.1388

    Kosten für Feuerwehreinsatz, Mineralölverunreinigung auf Main,

  • VG Hannover, 09.07.2014 - 4 A 4403/11

    Öffentlich rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Unterhaltungspflicht;

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01

    Hafen; Bestandteil; kommunale Einrichtung; Zustandsverantwortlichkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1986 - 7 A 634/84
  • VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00

    Gewässerverunreinigung, Bundeswasserstraße, untere Wasserbehörde, Eilkompetenz

  • BVerwG, 19.01.1989 - 4 B 239.88

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels rechtsgrundsätzlicher

  • VG Köln, 29.09.2022 - 8 K 73/20
  • VG Oldenburg, 25.04.2003 - 1 A 2537/00

    Badegewässeruntersuchung; Badegewässerverordnung; Kosten

  • VG Frankfurt/Oder, 04.11.1997 - 7 K 767/96

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Biotopenschutz; Sogenannte

  • VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99

    Gewässerverunreinigung, Bundeswasserstraße, Gewässer erster Ordnung, kommunaler

  • OVG Niedersachsen, 25.11.1991 - 3 L 47/89

    Bundeswasserstraße; Kostenerstattung (Ölverunreinigung)

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