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   BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81   

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BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81 (https://dejure.org/1983,661)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1983 - 1 C 28.81 (https://dejure.org/1983,661)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1983 - 1 C 28.81 (https://dejure.org/1983,661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen Verwaltungsakten - Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung - Antrag auf Einbürgerung - Zweck einer erforderlichen Zustimmung des Reichsministers des Innern - Geltungsbereich eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 70
  • NVwZ 1984, 111 (Ls.)
  • DVBl 1983, 1002
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    § 9 RuStAG räumt daher bei Vorliegen seiner tatbestandlichen Voraussetzungen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Einbürgerung ein (BVerwGE 64, 7 [9]).

    Die allgemeine Einbürgerungsermächtigung des § 8 RuStAG wird durch § 9 RuStAG nicht völlig verdrängt (BVerwGE 64, 7), und zwar selbst dann nicht, wenn der Einbürgerung nach § 9 Abs. 1 RuStAG ein erheblicher Belang der Bundesrepublik entgegensteht.

  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO,

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Ist eine nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung unterblieben, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne entsprechende, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erhebende Rüge dieser Mangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Sache grundsätzlich an die Vorinstanz zurückzuverweisen; nach § 142 VwGO ist eine Heilung des Mangels im Revisionsverfahren ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [125 ff.]; 36, 188 [190]; 51, 268 [269]; 57, 31 [35];Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47).

    Diese Grundsätze, an denen festgehalten wird, hat das Bundesverwaltungsgericht in verschiedenen Zusammenhängen wiederholt dargelegt (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [127 f.]; 42, 8 [10 f.]; 54, 328 [331];Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 17.65 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 3).

  • BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Das Zustimmungsrecht ist danach eine Weisungsbefugnis in abgeschwächter Form (BVerwGE 42, 279 [284]).

    Art. 128 GG erfaßt auch Weisungsrechte ehemaliger Reichsminister, zumal unter der Bundesregierung im Sinne des in Art. 128 GG in Bezug genommenen Art. 84 Abs. 5 GG ebenfalls einzelne Bundesminister zu verstehen sind (BVerwGE 42, 279 [283]).

  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79

    Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG ist dem Ausländer nämlich der Daueraufenthalt grundsätzlich gewährleistet (vgl. BVerwGE 56, 246; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; AuslVwV Nr. 4 a zu § 2, GMBl. 1977, 202).
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Das bedeutet, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die vorgesehene Rechtsfolge grundsätzlich gezogen werden muß und nur in atypischen Fällen ausnahmsweise verweigert werden darf (vgl. BVerwGE 49, 16 [23]; 56, 220 [223]; ferner Makarov/v. Mangoldt, StAngR-Komm. 3. Aufl., § 9 RuStAG Rdnr. 9; Schwerdtfeger, 53. DJT, Gutachten A S. 125).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG ist dem Ausländer nämlich der Daueraufenthalt grundsätzlich gewährleistet (vgl. BVerwGE 56, 246; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; AuslVwV Nr. 4 a zu § 2, GMBl. 1977, 202).
  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74

    Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Das bedeutet, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die vorgesehene Rechtsfolge grundsätzlich gezogen werden muß und nur in atypischen Fällen ausnahmsweise verweigert werden darf (vgl. BVerwGE 49, 16 [23]; 56, 220 [223]; ferner Makarov/v. Mangoldt, StAngR-Komm. 3. Aufl., § 9 RuStAG Rdnr. 9; Schwerdtfeger, 53. DJT, Gutachten A S. 125).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG ist dem Ausländer nämlich der Daueraufenthalt grundsätzlich gewährleistet (vgl. BVerwGE 56, 246; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; AuslVwV Nr. 4 a zu § 2, GMBl. 1977, 202).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1981 - 1 S 1963/80

    Einbürgerung; Rückzahlung von staatlichen Förderungsmitteln

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Das Berufungsurteil ist im wesentlichen wie folgt begründet worden (ESVGH 31, 180):.
  • BVerwG, 07.10.1977 - 4 C 47.75

    Baugenehmigungsbehörde - Zustimmungsbedürftige Baugenehmigung - Bauliche Anlage -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Diese Grundsätze, an denen festgehalten wird, hat das Bundesverwaltungsgericht in verschiedenen Zusammenhängen wiederholt dargelegt (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [127 f.]; 42, 8 [10 f.]; 54, 328 [331];Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 17.65 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 3).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

  • BVerwG, 02.08.1979 - 1 B 171.79

    Beschwerdebefugnis einer Beigeladenen - Antrag auf Einbürgerung - Feststellung

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77

    Flurbereinigungsplan - Technische Maßnahmen - Herstellung gemeinschaftlicher

  • BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74

    Gewährung von Weihnachtsbeihilfen - Leistungen der Kriegsopferfürsorge

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde

  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 24.66

    Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren

  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Es müssen demnach besondere Umstände vorliegen, die eine Einbürgerung nach Sinn und Zweck des Gesetzes unangemessen erscheinen lassen (vgl. Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 28.81 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 4 = NVwZ 1984, 111 und vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - BVerwGE 77, 164 ; vgl. auch Beschluss vom 15. August 1985 - BVerwG 1 CB 141.84 - InfAuslR 1986, 7).

    Entsprechendes kann in Betracht kommen, wenn die Ehe des Einbürgerungsbewerbers gescheitert ist (vgl. Urteil vom 16. Mai 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 4.89

    Spezialmärkte - Jahrmärkte - Marktveranstaltung - Zeitabstand

    Insofern stellt sich das Gebot des "größeren Zeitabstandes" als Soll-Vorschrift (vgl. dazu z.B. Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 28.81 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 4; Beschluß vom 20. Februar 1986 - BVerwG 5 ER 265.84 - Buchholz 436.36 § 53 BAföG Nr. 5) dar.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Soweit auch bei einer solchen Rechtslage die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil des 2. Senats vom 10. März 1964, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 28.81 -) es für geboten hält, die vorinstanzliche Entscheidung allein wegen Verstoßes gegen § 65 Abs. 2 VwGO aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen, vermag der erkennende Senat die Notwendigkeit eines derartigen Verfahrens nicht zu erkennen; denn der Verfahrensfehler der unterlassenen notwendigen Beiladung würde sich in einem solchen Fall jedenfalls nicht auswirken.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80   

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https://dejure.org/1983,249
BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80 (https://dejure.org/1983,249)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1983 - 1 C 163.80 (https://dejure.org/1983,249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem Deutschen - Notwendigkeit der Vermeidung einer Doppelstaatsangehörigkeit - Rechtmäßigkeit der Versagung der Einbürgerung bei vorheriger Gewährung von Ausbildungshilfe im Wege einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hjil.de PDF, S. 12 (Kurzinformation)
  • hjil.de PDF, S. 16 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 6 Abs. 1; RuStAG §§ 8, 9

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 177
  • NJW 1984, 69
  • MDR 1984, 77
  • NVwZ 1984, 111 (Ls.)
  • DVBl 1983, 1005
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80
    Diese Ermächtigung ist auch dann anwendbar, wenn der ausländische Ehegatte eines Deutschen nicht gemäß § 9 Abs. 1 RuStAG eingebürgert werden darf, weil die Einbürgerung zu einer Doppelstaatsangehörigkeit führen würde (BVerwGE 64, 7 [9 ff.]).

    Bei Fehlen der in § 9 RuStAG normierten Voraussetzungen ist daher die Behörde regelmäßig nicht verpflichtet, allein wegen der Ehe des Ausländers mit einem Deutschen die Einbürgerung nach § 8 RuStAG vorzunehmen (BVerwGE 64, 7 [11 f.]).

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79

    Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei einer Einbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80
    Die vom Beklagten vertretene Auffassung, dieses Interesse schließe als erheblicher Belang der Bundesrepublik Deutschland eine Einbürgerung aufgrund des § 9 Abs. 1 RuStAG zwingend aus, begegnet allerdings Bedenken (vgl. Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG. 1 C 230.79 -).
  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 67.76

    Vertragliche Fixierung einer Befreiung des Bauherrn von seiner Stellplatzpflicht

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80
    Desgleichen verstößt er nicht gegen das rechtsstaatliche Koppelungsverbot, nach dem u.a. hoheitliche Entscheidungen grundsätzlich nicht von zusätzlichen wirtschaftlichen Leistungen abhängig gemacht werden dürfen (BVerwGE 42, 331 [338 ff.];Urteil vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 67.76 - NJW 1980, 1294).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80
    Deswegen prüft sie, ob die Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist (BVerwGE 49, 44 [46]).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81

    Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80
    Sie darf sich auch von entwicklungspolitischen Zielen des Staates leiten lassen (Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14).
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80
    Desgleichen verstößt er nicht gegen das rechtsstaatliche Koppelungsverbot, nach dem u.a. hoheitliche Entscheidungen grundsätzlich nicht von zusätzlichen wirtschaftlichen Leistungen abhängig gemacht werden dürfen (BVerwGE 42, 331 [338 ff.];Urteil vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 67.76 - NJW 1980, 1294).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80
    Es wirkt hier vornehmlich dahin, daß eine einheitliche Staatsangehörigkeit in der Familie wünschenswert erscheint (BVerfGE 37, 217 [253]).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Trägt der an einer positiven Entscheidung Interessierte nicht das in seiner Macht Stehende dazu bei, die Voraussetzungen des andernfalls nicht erfüllten Begünstigungstatbestandes zu schaffen, nötigt die Rechtslage die Behörde dazu, die Begünstigung zu versagen (vgl. dazu z.B. BVerwGE 67, 177 ; 77, 164 ).
  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Für die gerichtliche Entscheidung sind dann die Ermessenserwägungen der Widerspruchsbehörde maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1983 - 1 C 163/80 -, Rn. 28, juris).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 8.09

    Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 163.80 - BVerwGE 67, 177 und 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - BVerwGE 75, 86 und Beschlüsse vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26 und vom 19. Februar 1991 - BVerwG 1 B 17.91 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 41) ist bei der Ausübung des Ermessens darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der beantragten Einbürgerung besteht.
  • BVerwG, 22.12.1987 - 1 B 147.87

    Ausländer - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Stipendium - Rückzahlung

    Zur Frage der Verpflichtung zur Rückzahlung eines aus deutschen öffentlichen Mitteln gewährten Stipendiums als Voraussetzung für die Einbürgerung eines in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildeten Ausländers nach § 8 RuStAG (im Anschluß an BVerwGE 67, 177).

    Hat der Einbürgerungsbewerber aus deutschen öffentlichen Mitteln für seine Ausbildung im Bundesgebiet ein Stipendium erhalten, mit dem ein bestimmter im öffentlichen Interesse liegender - z.B. entwicklungspolitischer - Zweck angestrebt wurde, prüft demgemäß die Behörde auch, ob eine Einbürgerung das angestrebte Ziel vereiteln und deswegen nicht im staatlichen Interesse liegen würde (BVerwGE 67, 177 ).

    Im Rahmen des weiten Ermessens ist es ihr regelmäßig nicht verwehrt, an eine zwar geringe, aber nicht auszuschließende Möglichkeit anzuknüpfen, daß der Bewerber künftig (während seines Berufslebens) in seine Heimat zurückkehrt oder dazu veranlaßt werden kann (BVerwGE 67, 177 ; Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 5 ).

    Kommt die Behörde aus den angeführten Gründen rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis, daß an der Einbürgerung kein staatliches Interesse besteht, handelt sie folglich grundsätzlich ermessensgerecht, wenn sie die Einbürgerung davon abhängig macht, daß der Bewerber sich zur Rückzahlung der ihm gewährten Mittel verpflichtet und dadurch den Hinderungsgrund ausräumt oder doch in seinem Gewicht wesentlich mindert (BVerwGE 67, 177 ).

    Der beschließende Senat hat übrigens zu dem mit der Beschwerdebegründung angesprochenen Fragenkreis bereits rechtsgrundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerwGE 67, 177 ; ferner Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - Buchholz a.a.O. ).

    Auch bei einem derartigen "Angewiesensein" auf die Einbürgerung zeigt die Behörde, wenn sie für die Einbürgerung eine Rückzahlungsregelung voraussetzt, regelmäßig dem Bewerber nur einen Weg auf, auf dem er den im Rahmen des Einbürgerungsermessens nach § 8 RuStAG liegenden Ablehnungsgrund ausräumen kann (vgl. BVerwGE 67, 177 ).

  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Zur Bedeutung entwicklungspolitischer Belange bei der Ermessenseinbürgerung von Ausländern mit deutschem Ehegatten (im Anschluß an BVerwGE 67, 177; 77, 164) [BVerwG 25.03.1987 - 6 C 53/84].

    Das Berufungsgericht hält aber, wie bereits erwähnt, im Falle des Klägers diese Vorschrift für unanwendbar und die allgemeine Ermächtigung des § 8 RuStAG für einschlägig, nach der die Einbürgerung im grundsätzlich weiten Ermessen der Behörde steht (vgl. auch BVerwGE 67, 177 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80]).

    Damit kann indes die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache nicht den genannten Anforderungen gemäß aufgezeigt werden, übrigens hat das Bundesverwaltungsgericht zu der Einwirkung des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie auf die Einbürgerungsermächtigungen der §§ 8 und 9 RuStAG bereits Stellung genommen (vgl. BVerwGE 67, 177; 77, 164) [BVerwG 25.03.1987 - 6 C 53/84].

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Mit Blick auf das dargelegte öffentliche Interesse wird durch das kraft Verfassungsrechts bestehende Aufenthaltsrecht die eheliche und familiäre Einheit in angemessener und zumutbarer Weise gewährleistet (vgl. auch BVerwGE 67, 177 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80]).

    Entgegen der Ansicht der Beigeladenen besteht zwischen der vorstehend entwickelten und der im Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 163.80 - (BVerwGE 67, 177) vertretenen Auffassung kein Widerspruch.

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87

    Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis -

    Angesichts dessen, daß das Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG den Behörden einen weiten Gestaltungsspielraum beläßt und ihnen eine angemessene Berücksichtigung anderer öffentlicher Interessen ermöglicht (vgl. BVerwGE 64, 7 ), ist das Einbürgerungsermessen nicht grundsätzlich dahin reduziert, daß Bewerber mit deutschem Ehegatten bei Fehlen anderer Hindernisse unter Inkaufnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden müssen (vgl. auch BVerwGE 67, 177 ).
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung -

    Mit Blick auf das dargelegte öffentliche Interesse wird durch das kraft Verfassungsrechts bestehende Aufenthaltsrecht die eheliche und familiäre Einheit in angemessener und zumutbarer Weise gewährleistet (vgl. auch BVerwGE 67, 177 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80]).

    Diese Beurteilung widerspricht nicht dem Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 163.80 - (BVerwGE 67, 177), das - wie der Senat in der Sache BVerwG 1 C 29.84 dargelegt hat - einen tatsächlich und rechtlich anders liegenden Fall betrifft.

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Die Behörde hat demgemäß zu prüfen, ob die Einbürgerung sowohl nach den persönlichen Verhältnissen des Bewerbers als auch nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten im staatlichen Interesse erwünscht ist (BVerwGE 67, 177 [179] ...).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 244/13

    Öffentliches Interesse bei Einbürgerungen

    Bei Fehlen der in § 9 StAG normierten Voraussetzungen ist daher die Behörde regelmäßig nicht verpflichtet, allein wegen der Ehe des Ausländers mit einem Deutschen die Einbürgerung nach § 8 StAG vorzunehmen (BVerwG, Urt. v. 18.08.1981, a.a.O. S. 11 f.; BVerwG, Urt. v. 17.05.1983 - 1 C 163.80 - BVerwGE 67, 177 ) oder auch nur von den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 StAG abzusehen (NdsOVG, Urt. v. 13.02.2013 - 13 LC 33/11 - EZAR NF 75 Nr. 11 = juris Rn. 53).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 3.85

    Asylberechtigter - Einbürgerungsantrag - Staatenlosigkeit - Deutscher Ehegatte -

  • BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung

  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93

    Koppelung der Einbürgerung an die Rückzahlung von Ausbildungsbeihilfen - Abgabe

  • BVerwG, 23.02.1994 - 11 B 131.93

    Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung eines aus seiner

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81

    Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger

  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 6/86

    Entlassung eines Richters auf Probe

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88

    Asylberechtigter Iraner - Deutscher Ehegatte - Deutsch-Iranisches

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

  • BVerwG, 29.07.1985 - 1 B 78.85

    Ermessensfehler - Einbürgerung eines Ausländers - Ablehnung der Einbürgerung

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LC 33/11

    Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch die

  • BVerwG, 27.06.1984 - 1 B 64.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Einbürgerungsermessen -

  • VG Ansbach, 05.06.2014 - AN 4 K 13.01856

    Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG

  • BVerwG, 23.12.1993 - 1 B 61.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohlwollensgebot - Zurückstellung -

  • BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessenseinbürgerung -

  • BVerwG, 18.12.1985 - 1 B 114.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Stuttgart, 14.07.2020 - 18 K 11422/18

    Glücksspielrechtliches Verbundverbot; Ermessensbetätigung bei der Festlegung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 609/00

    PKK-Sympathisant nicht einzubürgern

  • VG Stuttgart, 14.09.2021 - 18 K 3812/21

    Befristung der Spielhallenerlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2003 - 19 A 4066/01

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Heirat eines Polen; Zeitlicher

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 16.88

    Rechtmäßigkeit des Abhängigmachens der Einbürgerung von der Aufgabe der

  • BVerwG, 19.10.1983 - 1 B 134.83

    Einbürgerung - Ausländer - Staatsanghörigkeit - Ermessen - Familienangehörige

  • VG Stuttgart, 06.10.2021 - 18 K 3378/21

    Spielhalle; Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Duldung; Abstandsgebot;

  • VGH Hessen, 22.05.1995 - 12 UE 2145/94

    Versagung der Einbürgerung eines deutschverheirateten Türken trotz langjährigen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 13 S 1899/91

    Anspruch auf Regeleinbürgerung bei atypischem Sachverhalt ausgeschlossen, hier:

  • BVerwG, 04.04.1989 - 9 B 494.88

    Politische Verfolgung - Anforderungen an die Nichtzulassung der Revision

  • VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91

    Anspruchseinbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Verweigerung der

  • VG Stuttgart, 14.07.2020 - 18 K 9300/18

    Verlängerung einer bereits erteilten Spielhallenerlaubnis

  • BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 131.86

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung

  • BVerwG, 23.05.1985 - 9 B 155.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 07.09.1984 - 1 B 170.83

    Führen eines langfristigen Asylverfahrens und daraus resultierendes

  • BVerwG, 10.04.1984 - 9 B 4501.81

    Verfolgung von Palästinensern jordanischer Staatsangehörigkeit - Einhaltung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2005 - 5 M 11.05

    Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung

  • VG Karlsruhe, 15.04.1994 - A 8 K 16364/93

    Anspruch eines albanischen Volkszugehörigen aus dem Kosovo auf Gewährung von

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 13 L 8726/91

    Einbürgerung; Indonesien; Öffentliches Interesse; Staatenlosigkeit; Ausbildung

  • BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 116.84

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79   

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https://dejure.org/1983,455
BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79 (https://dejure.org/1983,455)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1983 - 1 C 56.79 (https://dejure.org/1983,455)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1983 - 1 C 56.79 (https://dejure.org/1983,455)
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Verurteilung zur Einbürgerung

§ 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des Bundesinnenministers im Einbürgerungsrechtsstreit;

Art. 84 Abs. 5 Satz 1, 128 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der verwaltungsinternen Zustimmung zu einem Antrag auf Einbürgerung - Notwendigkeit der Beiladung der Bundesrepublik im Einbürgerungsverfahren - Voraussetzungen einer zulässigen Einbürgerung - Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 173
  • NJW 1984, 72
  • NVwZ 1984, 111 (Ls.)
  • VBlBW 1984, 175
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79

    Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei einer Einbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
    Das ist auch bei Studienförderungsmitteln nicht ausgeschlossen, die der Deutsche Akademische Austauschdienst vergeben hat (vgl.Senatsurteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 230.79 -).

    Das hat der Senat in seinen Urteilenvom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 230.79 und BVerwG 1 C 28.81 - näher dargelegt.

  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO,

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
    Ist eine nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung unterblieben, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne entsprechende, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erhebende Rüge dieser Mangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Sache grundsätzlich an die Vorinstanz zurückzuverweisen; nach § 142 VwGO ist eine Heilung des Mangels im Revisionsverfahren ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [125 ff.]; 36, 188 [190]; 51, 268 [269]; 57, 31 [35];Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47).

    Diese Grundsätze, an denen festgehalten wird, hat des Bundesverwaltungsgericht in verschiedenen Zusammenhängen wiederholt dargelegt (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [127 f.]; 42, 8 [10 f.]; 54, 328 [331];Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 17.65 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 3).

  • BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
    Das Zustimmungsrecht ist danach eine Weisungsbefugnis in abgeschwächter Form (BVerwGE 42, 279 [284]).

    Art. 128 GG erfaßt auch Weisungsrechte ehemaliger Reichsminister, zumal unter der Bundesregierung im Sinne des in Art. 128 GG in Bezug genommenen Art. 84 Abs. 5 GG ebenfalls einzelne Bundesminister zu verstehen sind (BVerwGE 42, 279 [283]).

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81

    Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
    Das hat der Senat in seinen Urteilenvom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 230.79 und BVerwG 1 C 28.81 - näher dargelegt.
  • BVerwG, 02.08.1979 - 1 B 171.79

    Beschwerdebefugnis einer Beigeladenen - Antrag auf Einbürgerung - Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
    Deswegen ist die Beiladung der Bundesrepublik Deutschland notwendig (Beschluß vom 2. August 1979 - BVerwG 1 B 171.79 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 55; ferner OVG Hamburg, DÖV 1961, 111; HessVGH, ESVGH 26, 181; Makarov/v. Mangoldt, StAngR-Komm., 3. Aufl., § 8 RuStAG Rdnr, 71; Konrad, BayVBl. 1982, 517 [518]).
  • BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74

    Gewährung von Weihnachtsbeihilfen - Leistungen der Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
    Ist eine nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung unterblieben, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne entsprechende, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erhebende Rüge dieser Mangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Sache grundsätzlich an die Vorinstanz zurückzuverweisen; nach § 142 VwGO ist eine Heilung des Mangels im Revisionsverfahren ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [125 ff.]; 36, 188 [190]; 51, 268 [269]; 57, 31 [35];Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
    Ist eine nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung unterblieben, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne entsprechende, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erhebende Rüge dieser Mangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Sache grundsätzlich an die Vorinstanz zurückzuverweisen; nach § 142 VwGO ist eine Heilung des Mangels im Revisionsverfahren ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [125 ff.]; 36, 188 [190]; 51, 268 [269]; 57, 31 [35];Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
    Ist eine nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung unterblieben, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne entsprechende, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erhebende Rüge dieser Mangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Sache grundsätzlich an die Vorinstanz zurückzuverweisen; nach § 142 VwGO ist eine Heilung des Mangels im Revisionsverfahren ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [125 ff.]; 36, 188 [190]; 51, 268 [269]; 57, 31 [35];Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77

    Flurbereinigungsplan - Technische Maßnahmen - Herstellung gemeinschaftlicher

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
    Ist eine nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung unterblieben, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne entsprechende, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erhebende Rüge dieser Mangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Sache grundsätzlich an die Vorinstanz zurückzuverweisen; nach § 142 VwGO ist eine Heilung des Mangels im Revisionsverfahren ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [125 ff.]; 36, 188 [190]; 51, 268 [269]; 57, 31 [35];Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
    Diese Grundsätze, an denen festgehalten wird, hat des Bundesverwaltungsgericht in verschiedenen Zusammenhängen wiederholt dargelegt (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [127 f.]; 42, 8 [10 f.]; 54, 328 [331];Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 17.65 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 3).
  • BVerwG, 07.10.1977 - 4 C 47.75

    Baugenehmigungsbehörde - Zustimmungsbedürftige Baugenehmigung - Bauliche Anlage -

  • BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde

  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 24.66

    Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren

  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Zwar gebietet § 3 Satz 1 der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 (RGBl. I S. 85/BGBl. III 102-2), nach dem die deutsche Staatsangehörigkeit nur mit Zustimmung des Bundesministers des Innern verliehen werden darf, die notwendige Beiladung (§ 65 Abs. 2 VwGO) der Bundesrepublik Deutschland in Einbürgerungsprozessen (BVerwGE 67, 173).

    Der Zweck des Zustimmungserfordernisses, bei der Erweiterung des Staatsvolkes durch behördliche Einzelakte die dagegen sprechenden gesamtstaatlichen Belange vor allem durch Wahrung einheitlicher Grundsätze zur Geltung zu bringen (vgl. BVerwGE 67, 173 [176]), ist daher hier ohne Gewicht.

    Diese Prüfung hätte aber gemäß § 65 Abs. 2 VwGO die Beiladung der Bundesrepublik Deutschland erfordert (BVerwGE 67, 173).

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    In den Entscheidungen des 1. Senats vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 56.79 - (Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 2, BVerwGE 67, 173 ) und vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - (Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 24) handelte es sich um Fälle, in denen der zur Mitwirkung an der Entscheidung berufene Bundesminister des Innern im Verwaltungsverfahren seine Zustimmung versagt hatte und der Einbürgerungsantrag deswegen abgelehnt worden war.
  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R

    Fremdrentenrecht - Vertriebeneneigenschaft - Überprüfung der Feststellung der

    Zudem wird das LSG das Land Baden-Württemberg als Rechtsträger der für die Feststellung nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG zuständigen unteren Eingliederungsbehörde (Eingliederungsgesetz Baden-Württemberg vom 14. Dezember 1995, GBl 853, hier: § 2 Abs. 2 Nr. 3) beiladen müssen (vgl BVerwGE 67, 173 = Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 2 = NJW 1984, 72 mwN).
  • BVerwG, 15.03.2022 - 1 A 1.21

    Bundesinnenministerium durfte Einvernehmen zu Berliner Aufnahmeanordnung für

    Keiner Vertiefung bedarf daher die Frage, ob ein derartiges generelles Erfordernis des Einvernehmens mit einem einzelnen Bundesministerium (auch) als "abgeschwächte Form" der Einzelweisung von Art. 84 Abs. 5 GG gedeckt wäre, wie es eine ältere Rechtsprechung angenommen hat (BVerwG, Urteile vom 20. Juni 1973 - 8 C 141.72 - BVerwGE 42, 279 und vom 16. Mai 1983 - 1 C 56.79 - BVerwGE 67, 173 ; siehe aber BT-Drs.
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Eine Verurteilung des Beklagten zur Vornahme der Einbürgerung "ersetzt" ihre Zustimmung (BVerwGE 67, 173 [BVerwG 16.05.1983 - 1 C 56/79]).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1996 - 13 S 1206/94

    Wiedereinsetzung von Amts wegen - außergewöhnliche lange Postlaufzeit;

    Ferner ist nach § 3 S. 1 der Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen vom 20.1.1942 (a.a.O.) die Zustimmung des Bundesministers des Innern, der insoweit an Stelle des Reichsministers des Innern getreten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.5.1983, BVerwGE 67, 173 (174ff.)), erforderlich.

    Denn dieses Zustimmungserfordernis bezieht sich mit Ausnahme der Fälle des Art. 116 Abs. 2 S. 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.12.1983, BVerwGE 68, 220 (232f.)) seinem klaren Wortlaut nach auf alle Einbürgerungen, also nicht nur solche nach § 8 RuStAG (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.5.1983, a.a.O., 175).

    Eine die Verpflichtung zur Einbürgerung aussprechende gerichtliche Entscheidung schaltet das Zustimmungserfordernis aus, wenn die Bundesrepublik Deutschland - wie hier geschehen - zum Rechtsstreit (notwendig) beigeladen worden ist (BVerwG, Urt. v. 16.5.1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Für eine Beiladung dieser mitwirkungsbefugten Behörde ist hier kein Raum (vgl. BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 36, 188 ; vgl. auch BVerwGE 51, 310 [BVerwG 12.11.1976 - IV C 34/75]; 67, 173 ).
  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der

    Dieser ist dadurch gekennzeichnet, daß kraft Gesetzes die Zustimmung oder das Einvernehmen eines anderen Rechtsträgers zum Bestandteil des streitigen Rechtsverhältnisses gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1973 BVerwG 4 C 61.70 - BVerwGE 42, 8 ; Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 56.79 - BVerwGE 67, 173 ).
  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 B 112.87

    Beendigung des Rechtsstreits - Prozessvergleich - Dritter - Fehlende Mitwirkung -

    Daraus folgt ohne weiteres, daß die Klägerin und die beklagte Einbürgerungsbehörde nicht allein aus dem Grund an dem Abschluß eines Prozeßvergleichs gehindert waren, weil - wie es der Rechtsprechung des beschließenden Senats entspricht (BVerwGE 67, 173) - die Bundesrepublik Deutschland zu dem Rechtsstreit nach § 65 Abs. 2 VwGO hätte beigeladen werden müssen, aber nicht beigeladen worden ist und deswegen an dem Vergleich nicht mitgewirkt hat.

    Die Einbürgerung der Klägerin bedarf zwar gemäß § 3 der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 (RGBl. I S. 85) der Zustimmung des Bundesministers des Innern (BVerwGE 67, 173).

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung -

    Eine Verurteilung des Beklagten zur Vornahme der Einbürgerung "ersetzt" ihre Zustimmung (BVerwGE 67, 173 [BVerwG 16.05.1983 - 1 C 56/79]).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81

    Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86

    Schornsteinfeger - Realrechte - Aufhebung - Bestellung

  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

  • BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90

    Staatsangehörigkeit - Ermessenseinbürgerung - Vermeidung von Mehrstaatigkeit

  • BVerwG, 30.10.2002 - 1 C 14.02

    Beschlussberichtigung wegen Außerkrafttretens der Verordnung

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 41/99 R

    Facharzt für Frauenheilkunde - Facharzt für Geburtshilfe - Vertragsärztliche

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 13 S 858/98

    Verfassungstreue eines Einbürgerungsbewerbers

  • BVerwG, 26.04.1985 - 1 C 28.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 83.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Ehegattennachzug zu Ausländern -

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen von Ermessensfehlern -

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 25.83

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 1589/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Klage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1983 - 8 B 1724/83   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1983 - 8 B 1724/83 (https://dejure.org/1983,7334)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.09.1983 - 8 B 1724/83 (https://dejure.org/1983,7334)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. September 1983 - 8 B 1724/83 (https://dejure.org/1983,7334)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 111
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2016 - 3 K 90.15

    Vollstreckung zu Gunsten der öffentlichen Hand; Kostenfestsetzungsbeschluss;

    Einer behördlichen Vollstreckungsanordnung, die hier nicht als im Vollstreckungsantrag enthalten angesehen werden könnte (in diesem Sinne ThürOVG, Beschluss vom 28. Februar 1995 - 1 VO 2/95 - NVwZ-RR 1995, 480; VGH BW, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 9 S 2886/91 - juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 24. September 1986 - 22 C 86.02171 - BayVBl. 1987, 149, 150; OVG Rh-Pf, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 1 E 30.85 - NJW 1986, 1191; OVG NW, Beschluss vom 30. September 1983 - 8 B 1724/83 - NVwZ 1984, 111), weil dieser Antrag nicht von dem Gläubiger selbst, sondern von seinen Prozessbevollmächtigten gestellt worden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2006 - OVG 9 L 74.05 - s.a. Meyer-Ladewig, NVwZ 1984, 699), bedarf es darüber hinaus nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1991 - 9 S 2886/91

    Rechtsbehelf im Vollstreckungsverfahren - Unzulässigkeit eines auf Erlaß einer

    Denn für deren Erlaß ist nicht der Vorsitzende des Gerichts des ersten Rechtszuges als Vollstreckungsbehörde, sondern gem. § 3 Abs. 4 VwVG die Vollstreckungsgläubigerin selbst zuständig (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 30.9.1983, NVwZ 1984, 111; VGH München, Beschluß vom 16.11.1984, NVwZ 1985, 352; OVG Koblenz, Beschluß vom 15.10.1985, NJW 1986, 1191).
  • VG Arnsberg, 17.03.2009 - 14 M 6/09
    Soweit dieses Gesetz in § 3 Abs. 1 für die Einleitung der Vollstreckung eine ausdrückliche Vollstreckungsanordnung vorschreibt, tritt bei der Vollstreckung nach Maßgabe des § 169 Abs. 1 VwGO der Vollstreckungsantrag an die Stelle der Vollstreckungsanordnung im Sinne von § 3 Abs. 1 VwVG, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. September 1983 - 8 B 1724/83 -,Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1984 S. 111; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 9 S 2886/91 -, NVwZ 1993 S. 73 = Verwaltungsblätter Baden-Württemberg 1992 S. 253.
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