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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,87
BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81 (https://dejure.org/1984,87)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1984 - 4 C 55.81 (https://dejure.org/1984,87)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1984 - 4 C 55.81 (https://dejure.org/1984,87)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kleingartengebiet - In Zusammenhang bebauter Ortsteil - Einzelgarten - Laube - Kleingärtnerische Nutzung - Splittersiedlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Unbeplante Kleingartengebiete als Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1576
  • NVwZ 1984, 511 (Ls.)
  • DÖV 1984, 855
  • ZfBR 1984, 254
 
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Wird zitiert von ... (234)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81
    Sie ist damit bebauungsrechtlich Außenbereich (Urteile des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 und vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 102).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81
    In Entgegensetzung zur unerwünschten Splittersiedlung ist er Ansatzpunkt für eine "nach der Siedlungsstruktur angemessene Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs" (Urteil des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [26]).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81
    Sie ist damit bebauungsrechtlich Außenbereich (Urteile des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 und vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 102).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinne "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97 S. 34 und Beschlüsse vom 10. Juli 2000 - 4 B 39.00 - Buchholz 406.11 BauGB § 34 Nr. 201 und vom 11. Juli 2002 - 4 BN 30.02 - ZfBR 2002, 808; zuletzt Urteil vom 19. April 2012 a.a.O.).

    Der Senat hat wiederholt hervorgehoben (grundlegend Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97; vgl. auch Beschluss vom 2. August 2001 - 4 B 26.01 - ZfBR 2002, 69), dass Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, für sich allein genommen in aller Regel keine Bauten sind, die einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil bilden können.

  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Eine ringsum von Bebauung umgebene Freifläche, die so groß ist, dass sich ihre Bebauung nicht mehr als zwanglose Fortsetzung der vorhandenen Bebauung aufdrängt und die deshalb nicht als Baulücke erscheint, liegt nicht innerhalb eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; sie ist damit bebauungsrechtlich Außenbereich (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1984 BVerwG 4 C 55.81 BRS 42 Nr. 94, vom 1. Dezember 1972 BVerwG 4 C 6.71 BRS 25 Nr. 36).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Der Senat hat hieraus gefolgert, mit den Begriffen "Bauten", "Bebauung" und "Siedlung" sei nichts anderes gemeint, als dass die betreffenden Anlagen und Flächen dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen sollen (Senatsurteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97 S. 34).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83   

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https://dejure.org/1983,115
BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83 (https://dejure.org/1983,115)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1983 - 4 C 21.83 (https://dejure.org/1983,115)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1983 - 4 C 21.83 (https://dejure.org/1983,115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bordell - Gewerbebetrieb aller Art - Zweckbestimmung - Eigenart des Gewerbebetriebs - Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung - Gefahrenabwehr - Öffentliche Ordnung - Untersagung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bordell ohne Wohnnutzung in Gewerbegebiet als "Gewerbetrieb aller Art" zulässig - Bordellbetrieb entspricht nicht typischer Vergnügungsstätte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 213
  • NJW 1984, 1574
  • NVwZ 1984, 511 (Ls.)
  • DÖV 1984, 860
  • BauR 1984, 145
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77

    Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83
    Das gilt auch dann, wenn diese Versagung im - pflichtgemäßen - Ermessen der Behörde steht; denn auch nach der Liberalisierung des Sexualstrafrechts genießt das Betreiben eines Bordells ebensowenig wie die Ausübung der Prostitution selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 45.77 - BVerwGE 60, 284 [289]; BayVerfGH, Entscheidung vom 16. November 1982 - Vf 26 - VII 80 u.a. - NJW 1983, 2188 [2190]) den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Handlungsfreiheit und der Eigentumsfreiheit.
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83
    Ein Anspruch auf bebauungsrechtliche Zulassung eines Vorhabens besteht nämlich dann nicht, wenn das Vorhaben gegen andere öffentlichrechtliche Vorschriften verstößt und seine Verwirklichung daran schlechterdings scheitern muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 19.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 197 m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung des Senats).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83
    Der Senat hat im Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 4 C 64.79 ausgeführt, daß die Aufführung spezieller gewerblicher Nutzungsarten wie der genannten Vergnügungsstätten bei einzelnen Baugebieten nicht schlechthin Ausschlußwirkung für andere Baugebiete hat, bei denen die spezielle gewerbliche Nutzungsart neben "sonstigen Gewerbebetrieben" oder neben "Gewerbebetrieben aller Art" nicht ausdrücklich aufgeführt ist.
  • VerfGH Bayern, 16.11.1982 - 26-VII-80
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83
    Das gilt auch dann, wenn diese Versagung im - pflichtgemäßen - Ermessen der Behörde steht; denn auch nach der Liberalisierung des Sexualstrafrechts genießt das Betreiben eines Bordells ebensowenig wie die Ausübung der Prostitution selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 45.77 - BVerwGE 60, 284 [289]; BayVerfGH, Entscheidung vom 16. November 1982 - Vf 26 - VII 80 u.a. - NJW 1983, 2188 [2190]) den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Handlungsfreiheit und der Eigentumsfreiheit.
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Die Einordnung eines Betriebes unter den Begriff der "Gewerbebetriebe aller Art", dessen Nachteile und Belästigungen unterhalb der Schwelle der Erheblichkeit bleiben, macht ihn aber noch nicht ohne weiteres im Gewerbegebiet zulässig (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213 ).

    Bauleitpläne sollen nämlich im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB auch dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 21.83 - a.a.O.).

    Auch ein als Betrieb des Beherbergungsgewerbes einzustufendes Wohnheim ist in einem Gewerbegebiet nicht zulässig (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 21.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 5.20

    Zulässigkeit eines sog. Wohnungsbordells in einem Mischgebiet

    Zur Begründung hat er maßgeblich auf die von einem solchen Betrieb ausgehenden Nachteile und Belästigungen, insbesondere auf den Lärm des Zu- und Abgangsverkehrs und sonstige "milieubedingte" Unruhe abgestellt (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213 ; siehe auch Urteil vom 12. September 2013 - 4 C 8.12 - BVerwGE 147, 379 Rn. 14).

    Dieser ist allein auf Störungen ausgerichtet, aus denen Konflikte zu anderen Nutzungsarten, insbesondere zur Wohnnutzung, entstehen können und die durch räumliche Trennung und Gliederung widerstreitender Nutzungsarten, nämlich der Verweisung in eine andere Gebietskategorie der Baunutzungsverordnung, gelöst werden können (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 21.83 - a.a.O.).

    Darauf hat der Senat bereits im Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 21.83 - (BVerwGE 68, 213 ) hingewiesen.

  • OVG Hamburg, 06.05.2015 - 2 Bf 2/12

    Nachbarklage gegen die Nutzung des Obergeschosses eines Bürogebäudes als Bordell

    Am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 1983 (BVerwGE 68, 213 ff. zur BauNVO 1977) sei aufgrund der Änderung der Baunutzungsverordnung im Jahr 1990 nicht mehr festzuhalten.

    Sie verweist auf die ihrer Auffassung nach unverändert maßgebliche Argumentation im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 1983 (a.a.O.), die in der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 2014 (a.a.O.) bestätigt worden sei.

    Der Betrieb eines Bordells ist wie die Prostitution - unabhängig von gebietsbezogenen oder anderen Beschränkungen (z.B. Sperrgebietsverordnungen nach Art. 297 EGStGB) - ohne persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit der Prostituierten auch generell erlaubt (vgl. §§ 180a, 181 StGB; BVerwG, Beschl. v. 23.3.2009, Buchholz 541.41 § 4 GastG Nr. 26; Urt. v. 25.11.1983, BVerwGE 68, 213, 218).

    Das Berufungsgericht sieht keine Veranlassung, von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 5.6.2014, ZfBR 2014, 574; Urt. v. 25.11.1983, a.a.O.) und seiner eigenen Rechtsprechung (Beschl. v. 13.8.2009, NordÖR 2009, 453) abzuweichen.

    Nicht zuletzt weil auch Kerngebiete in gewissem Umfang dem Wohnen dienen (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 6 und 7, Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 BauNVO 1977), hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. November 1983 (a.a.O.) ausgeführt, dass Bordellbetriebe nicht dem typischen Erscheinungsbild einer Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung entsprechen.

    Denn die Zweckbestimmung des Gewerbegebietes sei es gerade, solchen Betrieben einen Standort zu bieten, die im Hinblick auf ihre spezifischen Standortanforderungen und ihre Auswirkungen zu Unzuträglichkeiten in Gebieten führen würden, in denen auch oder sogar vorwiegend gewohnt werde (BVerwG, Urt. v. 25.11.1983, a.a.O.).

    Dabei kann mangels Entscheidungserheblichkeit dahinstehen, ob die fehlende Kerngebietsverträglichkeit von Bordellen und bordellartigen Betrieben weiterhin aus ihrer sozialethischen Ablehnung durch die Mehrzahl der Kerngebietsnutzer gefolgert werden kann (so BVerwG, Urt. v. 25.11.1983, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschl. v. 5.3.2012, a.a.O. S. 446).

    Zum Zeitpunkt des Planerlasses im Jahr 1999 wurde - der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Urteil vom 25. November 1983 (a.a.O.) folgend - ein Bordell nach herrschender Auffassung nicht als Vergnügungsstätte, sondern als Gewerbebetrieb aller Art im Sinne der Baunutzungsverordnung angesehen (VGH München, Beschl. v. 13.2.1996, 14 CS 95.3591, juris); lediglich in der Literatur finden sich vor 1999 einzelne Stimmen, die die Auffassung vertraten, mit dem Inkrafttreten der Baunutzungsverordnung 1990 seien Bordelle den Vergnügungsstätten zuordnen (vgl. z. B. Stühler, NVwZ 1997, 861; Knaup/Stange, BauNVO, 8. Aufl. 1997, § 4a Rn 51; a.A. Wettling, VBlBW 1983, 18, 19).

    In diesem Beschluss hat der zuständige 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts - nach divergierenden obergerichtlichen und eigenen, diese Frage offen lassenden Entscheidungen - klargestellt, dass er an seiner Rechtsprechung aus dem Jahr 1983 (Urt. v. 25.11.1983, BVerwGE 68, 213 ff.) festhält und Bordelle als Unterart eines Gewerbebetriebes im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO ansieht.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,209
BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80 (https://dejure.org/1984,209)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1984 - 4 C 50.80 (https://dejure.org/1984,209)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1984 - 4 C 50.80 (https://dejure.org/1984,209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Innenbereich - Wohnbebauung - Industrielle Nutzung - Betriebsinhaber - Immissionsschutz - Prägung - Wohnnutzung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und -leiter im unbeplanten Innenbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 511
  • DÖV 1984, 857
  • BauR 1984, 612
  • ZfBR 1984, 148
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80
    Diese Bebauung bestimmt den maßgebenden Rahmen (Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [384]).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das zu bejahen, wenn es nicht stärkeren - im Sinne eines "Mittelwerts" (vgl. BVerwGE 50, 49 [54]) zumutbaren - Belästigungen ausgesetzt sein wird als die in diesem Bereich bereits vorhandene Wohnbebauung (Beschluß des Senats vom 5. März 1984 - BVerwG 4 B 171.83 -, für eine Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das zu bejahen, wenn es nicht stärkeren - im Sinne eines "Mittelwerts" (vgl. BVerwGE 50, 49 [54]) zumutbaren - Belästigungen ausgesetzt sein wird als die in diesem Bereich bereits vorhandene Wohnbebauung (Beschluß des Senats vom 5. März 1984 - BVerwG 4 B 171.83 -, für eine Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78

    Umwandlung - Betriebswohnungen - Nutzungsänderung - Wohnung - Betriebsleiter -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80
    Hiervon ausgehend hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 67.78 - (ZfBR 1984, 45) für einen unbeplanten Innenbereich entschieden, daß den Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ein geringerer Schutz gegen Immissionen zusteht als den sonstigen Wohnungen.
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80
    Die Baunutzungsverordnung stellt sich als eine sachverständige Konkretisierung der Planungsgrundsätze des Bundesbaugesetzes dar (vgl. Nachweise im Urteil des Senats vom 23. April 1969 - BVerwG 4 C 12.67 - BVerwGE 32, 31 [35/36]).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Ist die Grundstücksnutzung aufgrund der konkreten Gegebenheiten mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, so führt dies nicht nur zu einer Pflichtigkeit desjenigen, der Immissionen verursacht, sondern auch desjenigen, der sich den Wirkungen solcher Immissionen aussetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 und vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 50.80 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 100).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 4 B 46.99

    Gewerbegebiet; Wohnung für Bereitschaftspersonen; Ausnahme.

    Für Betriebsleiter und Betriebsinhaber können wegen ihrer engen Bindungen an den Betrieb Wohnungen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück auch dann zulässig sein, wenn der Betrieb ihre ständige Einsatzbereitschaft nicht zwingend erfordert; aber auch dann muß ihr Wohnen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück mit Rücksicht auf Art und Größe des Betriebes aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll sein (vgl. das vom Berufungsgericht zitierte Urteil des BVerwG vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511 = BRS 42 Nr. 73 = ZfBR 1984, 148).

    Maßgeblich ist vielmehr, daß die Wohnung aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511 = ZfBR 1984, 148 = BRS 42 Nr. 73).

  • VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16

    Nutzung ehemaliger Büroräume im Gewerbegebiet zur Unterbringung von Fernfahrern

    Für Betriebsleiter und Betriebsinhaber können wegen ihrer engen Bindungen an den Betrieb Wohnungen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück auch dann zulässig sein (BVerwG, Urt. v. 16.03.1984 - 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511, beck-online).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,36
BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79 (https://dejure.org/1983,36)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1983 - 4 C 64.79 (https://dejure.org/1983,36)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1983 - 4 C 64.79 (https://dejure.org/1983,36)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 207
  • NJW 1984, 1572
  • NVwZ 1984, 511 (Ls.)
  • DVBl 1984, 340
  • BauR 1984, 142
  • ZfBR 1984, 93
 
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Wird zitiert von ... (210)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 58.79

    Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79
    (Portführung der bisherigen Rechtsprechung des Senats in Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87).

    Denn § 34 Abs. 3 BBauG enthält eine den § 34 Abs. 1 BBauG einschränkende weitere Zulässigkeitsvoraussetzung für Vorhaben in zusammenhängend bebauten, einem Baugebiet der BauNVO entsprechenden Ortsteilen (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87 m.w.Nachw. über die Rechtsprechung des Senats); sie reicht für sich aus, einem Vorhaben die Genehmigung zu versagen, das nach der Art der Nutzung in dem Baugebiet der BauNVO nicht zulässig ist.

    Der Senat hat im Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - a.a.O. ausgeführt, eine Nutzung, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Wege einer Befreiung zugelassen werden könne, könne nicht an § 34 Abs. 3 BBauG scheitern.

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Das schließt jedoch nicht aus, daß ein bestimmtes unter die spezielle gewerbliche Nutzungsart fallendes Vorhaben ein Gewerbebetrieb ist und als solcher in dem Baugebiet zulässig sein kann, nämlich wenn er von dem in der Baunutzungsverordnung bei der Definition der speziellen gewerblichen Nutzungsart vorausgesetzten Regelfall abweicht und wenn er die Voraussetzungen erfüllt, unter denen "sonstige Gewerbebetriebe" in dem Baugebiet zulässig sind (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207 ).

    Die Zweckbestimmung eines Baugebiets wird auch davon beeinflußt, welche Funktion dem einzelnen Baugebiet im Verhältnis zu den anderen Baugebieten zukommt (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207 ).

  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Diese gehen über die Frage nach dem Störgrad und der Störanfälligkeit von Nutzungen im Hinblick auf Immissionen hinaus (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207 ).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Zwar stellt Abs. 3 eine den Abs. 1 des § 34 BBauG ergänzende Zulässigkeitsschranke auf, (Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87; Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 5; Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 19.82 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 66).
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