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   VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85   

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VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85 (https://dejure.org/1985,433)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.05.1985 - 3 TH 815/85 (https://dejure.org/1985,433)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Mai 1985 - 3 TH 815/85 (https://dejure.org/1985,433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO
    Wohnwagen im Außenbereich; Beseitigungsverfügung; Anordnung des Sofortvollzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 35, 222
  • NVwZ 1985, 664
  • DÖV 1986, 79
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85
    Zwar ist davon auszugehen, daß die sofortige Vollziehung von Beseitigungsgeboten nur ausnahmsweise zulässig ist und eines besonderen öffentlichen Interesses bedarf, das über das an dem Erlaß der Verfügung bestehende öffentliche Interesse hinausgeht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11.02.1982 - 2 BvR 77/82 - NVwZ 1982, 241).

    des Rechtsmittels gegen die Ausweisungsverfügung von Verfassungs wegen beanstandungsfrei zum Unterliegen im  Aussetzungsverfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO führen darf (vgl. zum letzteren BVerfG, Beschluß vom 11.02.1982 - 2 BvR 77/82 NVwZ 1982, 241; im übrigen B. v. 18.07.1979 - 1 BvR 650/77 - BVerfGE 51, 386).

  • VGH Hessen, 06.08.1982 - IV TH 28/82
    Auszug aus VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85
    Die Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde für den Erlaß von Beseitigungsanordnungen im Landschaftsschutzgebiet ergibt sich aus § 30 Abs. 1 Satz 1 HeNatG sowie den §§ 19 RNatG, 1 Abs. 1 und 3 HSOG i.V.m. dem Verbot unerlaubter Veränderungen gemäß den § 3 und 4 LSchVO und dem Grundsatz des allgemeinen Verwaltungsrechts, daß eine verbotswidrig geschaffene andauernde Lage möglichst rückgängig zu machen ist, wenn nicht das Gesetz etwas anderes erkennen läßt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 27.08.1981 - IV OE 90/77 - Beschluß vom 06.08.1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259 m.w.N.).

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beseitigungsgebots liegt auch trotz des längeren Zeitablaufs von mindestens drei Jahren seit Errichtung der ungenehmigten Bauwerke im besonderen öffentlichen Interesse, weil die Gefahr der Nachahmung und der Verfestigung der Splitterbebauung im Außenbereich sich noch immer bis zum rechtskräftigen Abschluß des Hauptsacheverfahrens weiter realisieren kann (vgl. Bay. VGH, B. v. 27.10.1977 - Nr. 67, XIV 77 - BRS 32 Nr. 187; für Nutzungsverbote vgl. Hess. VGH, B. v. 12.10.1979 - IV TH 76/79 - HessVGRspr. 1980, 4 und B. v. 06.08.1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85
    des Rechtsmittels gegen die Ausweisungsverfügung von Verfassungs wegen beanstandungsfrei zum Unterliegen im  Aussetzungsverfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO führen darf (vgl. zum letzteren BVerfG, Beschluß vom 11.02.1982 - 2 BvR 77/82 NVwZ 1982, 241; im übrigen B. v. 18.07.1979 - 1 BvR 650/77 - BVerfGE 51, 386).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85
    Es ist nicht so, daß die Behörden eine irreparable Zerstörung von Bausubstanz durchsetzen könnten, ehe die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382).
  • BVerwG, 29.06.1964 - I B 83.64

    Einfügung einer Werbeanlage in ihre Umgebung innerhalb eines Wohngebiets - Inhalt

    Auszug aus VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85
    Dabei ist auch von Bedeutung, daß es zur Vermeidung unnötige r, Investitionen im öffentlichen Interesse liegt, zur Nachahmung bereite Bauherren davon abzuhalten, sich zu Dispositionen verleiten zu lassen, die sich später als sinnlos erweisen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluß vom 05.04.1965 - I B 83/64 - BRS 16 Nr. 120 und zur Vorbildwirkung auch Hess. VGH, Beschluß vom 30.05.1984 - TH 61/83 - und vom 11.10.19,76 - IV TH 70/76 - BRS 30 Nr. 182).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer

    Auszug aus VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85
    Die Eheleute S. sind hier aufgrund der erkennbaren Umstände des Falles nicht als Mitberechtigte anzusehen, gegen die vor Beginn der Vollstreckung gegen den Antragsteller als Eigentümer eine vollstreckbare Duldungs- oder Beseitigungsverfügung vorliegen müßte (vgl. dazu BVerwGE, Urteil vom 28.04.1972 - IV C 42/69 - BVerwGE 40, 101, 104 a.E.; Hess. VGH, Beschluß vom 05.07.1982 - IV TH 14/82 - ESVGH 32, 256).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1970 - III 725/69
    Auszug aus VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85
    Soweit gegen die hier vertretene Auffassung von der grundsätzlichen Zulässigkeit sofort vollziehbarer Beseitigungsverfügungen unter den dargelegten Voraussetzungen - offensichtliche formelle und materielle Illegalität eines Bauwerks, offensichtliche Aussichtslosigkeit von Rechtsmitteln gegen die Beseitigungsverfügung im Hauptsacheverfahren, Naturschädigung und Landschaftsverbrauch im Außenbereich, Gefahr der Breitenwirkung und erforderliche Abschreckung anderer bei zersiedelungstypischen Bauwerken - eingewandt werden könnte, durch den unverzüglichen Abbruch werde ein irreparabler Zustand geschaffen und in unangemessenerweise das Ergebnis der Hauptsache vorweggenommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 17.02.1970 - III 725/69 - BRS 23 Nr. 202), oder im Hinblick auf den in Art. 19 Abs. 4 GG garantierten umfassenden und wirksamen Rechtsschutz verfassungsrechtliche Bedenken wegen einer befürchteten Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses von aufschiebender Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gemäß § 80 Abs. 1 VwGO und sofortiger Vollziehung belastender Verwaltungsakte gemäß § 80 Nr. 2 Nr. 4 VwGO bestehen könnten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 19.06.1975 - III 766/75 - BRS 29 Nr. 173), ist, dem nicht zu folgen.
  • VGH Hessen, 10.08.1982 - IV TH 34/82
    Auszug aus VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85
    Die Frage einer ins Gewicht fallenden Verletzung von Bausubstanz, ist nur bei lediglich formeller Illegalität einer baulichen Anlage von Bedeutung, wo nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sofort vollziehbare Beseitigungsgebote nur dann ausgesprochen werden können, wenn sie keinen schwerer wiegenden Eingriff als ein Nutzungsverbot darstellen und keine wirtschaftlichen Werte von Belang vernichtet werden (vgl. für Werbetafeln Hess. VGH, Beschluß vom 10.08.1982 - IV TH 34/82 - HessVGRspr. 1983, 12; für eine Halle aus zusammensetzbarem Stahlrohrgerippe mit Kunststoffbespannung Hess. VGH, Beschluß vom 29.01.1979 - IV TH 60/78 -) Soweit das Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall bei der Beseitigung beider Baulichkeiten nicht von einer Substanzverletzung ausgeht, ist dies für den Wohnwagen ohne weiteres gegeben, für den mindestens drei Jahre alten Maschendrahtzaun aber nicht zweifelsfrei.
  • VGH Hessen, 29.04.1983 - IV OE 109/79
    Auszug aus VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85
    Da von einem seit Jahren bestehenden entgeltlichen Nutzungsvertrag erst in jüngster Zeit die Rede ist, geht der Senat, sofern damit ein voll wirksamer Pachtvertrag über das gesamte Grundstück und seine Baulichkeiten geltend gemacht werden soll, von einer Schutzbehauptung bzw. von einem gemäß § 117 Abs. 1 BGB nichtigen Scheingeschäft aus, das nur dazu dienen soll, die Beseitigung der illegalen Baulichkeiten hinauszuzögern (vgl. dazu Hess. VGH, Urteil vom 29.04.1983 - IV OE 109/79 - BRS 40 Nr. 233).
  • VGH Hessen, 12.10.1979 - IV TH 76/79
    Auszug aus VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beseitigungsgebots liegt auch trotz des längeren Zeitablaufs von mindestens drei Jahren seit Errichtung der ungenehmigten Bauwerke im besonderen öffentlichen Interesse, weil die Gefahr der Nachahmung und der Verfestigung der Splitterbebauung im Außenbereich sich noch immer bis zum rechtskräftigen Abschluß des Hauptsacheverfahrens weiter realisieren kann (vgl. Bay. VGH, B. v. 27.10.1977 - Nr. 67, XIV 77 - BRS 32 Nr. 187; für Nutzungsverbote vgl. Hess. VGH, B. v. 12.10.1979 - IV TH 76/79 - HessVGRspr. 1980, 4 und B. v. 06.08.1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259).
  • VGH Hessen, 05.07.1982 - IV TH 14/82
  • VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65

    Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung

  • BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

    Landschaftsschutzverordnung

  • VGH Hessen, 30.11.1983 - III OE 47/82
  • VGH Hessen, 24.09.1980 - IV OE 95/78
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 29.75

    Fehlende bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfähigkeit unzureichend bestimmter

  • VG Freiburg, 08.12.2011 - 4 K 2157/11

    Kleine Gerätehütte im Außenbereich; Abrissverfügung; Anordnung der sofortigen

    OVG, Beschluss vom 10.05.1994, BauR 1994, 611, m.w.N.; Hess VGH, Beschluss vom 29.05.1985, NVwZ 1985, 664, m.w.N.; VG Freiburg, Beschluss vom 31.07.1992 - 2 K 902/02 -, juris, m.w.N.; VG Bayreuth, Beschluss vom 10.09.2002 - B 2 S 02.740 -, juris, m.w.N.; Dürr, Baurecht, 12. Aufl. 2008, RdNr. 304 m.w.N.; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Stand: Juli 2011, Bd. 2, § 65 RdNrn.

    Die vom Antragsteller errichtete Anlage ist aber auch nach § 35 Abs. 2 BauGB unzulässig, weil sie in jedem Fall die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB; zur insoweit gebotenen funktionalen Sichtweise siehe u. a. Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Stand: Jan. 2011, Bd. 2, § 35 RdNrn. 92 f. m.w.N.; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: März 2011, Bd. II, § 35 RdNrn. 96 ff. m.w.N.; Urteil der Kammer vom 20.07.2011 - 4 K 65/11 - ) und die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt ( § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB; siehe hierzu gerade im Hinblick auf Gerätehütten und ähnliche Anlagen im Außenbereich BVerwG, Urteil vom 07.05.2001, a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 23.03.1998 - 14 B 96.3679 -, juris; Hess VGH, Beschluss vom 29.05.1985, a.a.O.; OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 19.01.1995 - 1 A 11330/94 - VG Bayreuth, Beschluss vom 10.09.2002, a.a.O. ).

    Dass solche Vorbildwirkungen eine maßgebende Ursache sind für die Ausbreitung gerade von ungenehmigten Freizeit- und sonstigen Anlagen im Außenbereich ist allseits bekannt und in Literatur und Rechtsprechung - auch in der der Kammer - hinreichend belegt ( siehe OVG NW, Beschlüsse vom 28.08.1995 und vom 10.05.1994, jew. a.a.O., m.w.N.; Nieders. OVG, Beschluss vom 10.05.1994, BauR 1994, 611, m.w.N.; Hess VGH, Beschluss vom 29.05.1985, a.a.O.; VG Bayreuth, Beschluss vom 10.09.2002, a.a.O.; Sauter, a.a.O., § 65 RdNr. 73; VG Freiburg, Urteile vom 15.12.2010 - 4 K 359/09 - und vom 18.07.2008 - 4 K 1037/07 und 4 K 931/07 - ).

  • OVG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Bs 207/20

    Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bauordnungsrechtlichen

    Hingegen ist die Bekämpfung einer negativen Vorbildwirkung, wenn auch nur unter weiteren qualifizierenden Anforderungen, dem Grunde nach geeignet, ein besonderes Interesse am Vollzug einer Beseitigungsanordnung zu begründen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 11.3.2013, 8 S 159/13, juris Rn. 5; VGH München, Beschl. v. 30.1.2019, 9 CS 18.2533, juris Rn. 27; OVG Berlin, Beschl. v. 17.7.2015, OVG 10 S 14.15, NuR 2015, 858, juris Rn. 19; VGH Kassel, Beschl. v. 29.5.1985, 3 TH 815/85, NVwZ 1985, 664, juris Rn. 32; OVG Greifswald, Beschl. v. 6.2.2008, 3 M 9/08, BauR 2009, 482, juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.5.1994, 1 M 1046/94, BauR 1994, 611, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschl. v. 7.10.2005, 10 B 1394/05, BauR 2006, 369, juris Rn. 13; OVG Magdeburg, Beschl. v. 6.7.2004, 2 M 232/04, juris Rn. 5; OVG Weimar, Beschl. v. 24.10.2014, 1 EO 92/14, juris Rn. 24).

    Davon dürfte z.B. auszugehen sein, wenn der Rechtsverstoß bereits zur Errichtung weiterer illegaler Anlagen in der näheren Umgebung geführt hat oder dies nachweislich droht (VGH Mannheim, Beschl. v. 11.3.2013, 8 S 159/13, juris Rn. 5; OVG Greifswald, Beschl. v. 6.2.2008, 3 M 9/08, BauR 2009, 482, juris Rn. 12), oder der Anreiz zur Nachahmung als hoch anzusehen ist, weil mit verhältnismäßig wenig Aufwand ein attraktiver Ertrag zu erreichen ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 24.10.2014, 1 EO 92/14, juris Rn. 26 - Altpapiercontainer; OVG Berlin, Beschl. v. 29.3.2012, OVG 10 S 17/11, juris Rn. 13 - Carport; OVG Münster, Beschl. v. 4.6.2007, 7 B 573/07, juris Rn. 19 - Warenautomat; VGH Kassel, Beschl. v. 29.5.1985, 3 TH 815/85, NVwZ 1985, 664, juris Rn. 32 - kleine Anlagen im Außenbereich), hingegen eher nicht, wenn ein Baugebiet bereits mit vergleichbaren Anlagen bebaut worden ist (VGH München, Beschl. v. 30.1.2019, 9 CS 18.2533, juris Rn. 27) oder der Verstoß eher unauffällig ist (OVG Magdeburg, Beschl. v. 6.7.2004, 2 M 232/04, juris Rn. 6).

    So z.B. bei der Errichtung von Anlagen im Außenbereich (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 17.7.2015, OVG 10 S 14.15, NuR 2015, 858, juris Rn. 19; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.5.1994, 1 M 1046/94, BauR 1994, 611, juris Rn. 9; OVG Greifswald, Beschl. v. 2.11.1993, 3 M 89/93, NVwZ 1995, 608, juris Rn. 15; VGH Kassel, Beschl. v. 29.5.1985, 3 TH 815/85, NVwZ 1985, 664, juris Rn. 32).

  • VG Frankfurt/Main, 06.07.2011 - 8 L 1809/11

    Umsetzungsverfügung bei drohender Obdachlosigkeit

    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 29.05.1985 - 3 TH 815/85 - VG Gießen, Beschluss vom 07.11.2002 - 1 G 4082/02 -, NuR 2004, 332; Hornmann, Hessische Bauordnung , Kommentar, 2. Aufl. 2011, § 72 Rn. 209e).
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