Rechtsprechung
BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fehlendes Entgegenstehen öffentlicher Belange sowie Sicherung einer ausreichenden Erschließung als Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines einem landwirtschaftlichen Betrieb dienenden Grundstücks im Außenbereich - Bestehen einer räumlichen Zuordnung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit verstreuten Betriebsflächen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 644
- DVBl 1986, 413
- DÖV 1986, 573
- DÖV 1986, 575
- BauR 1986, 188
- BauR 1986, 189
- ZfBR 1986, 83
Wird zitiert von ... (103) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81
Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82
Zur Sicherung der ausreichenden wegemäßigen Erschließung eines landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes im Außenbereich (im Anschluß an BVerwG, NVwZ 1986, 38).Es darf z.B. nicht allgemein ein asphaltierter oder betonierter Weg gefordert werden und nicht in jedem Fall ein Weg in einer solchen Breite, daß ein reibungsloser Gegenverkehr möglich ist (vgl. im einzelnen Urteil des Senatsvom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 -).
- BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81
Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen - …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82
Allerdings ist der Außenbereich Baubereich für privilegierte Vorhaben, auch für landwirtschaftlicheBauvorhaben nicht schlechthin, sondern nur - gerade auch für einen bestimmten Standort - mit der Maßgabe, daß öffentliche Belange nicht entgegenstehen dürfen (vgl. auch Urteil des Senatsvom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - <BVerwGE 68, 311>). - BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70
Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"
Auszug aus BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82
Es reicht nicht aus, daß das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb nur förderlich ist; auf der anderen Seite ist eine Unentbehrlichkeit des Vorhabens für den Betrieb nicht zu verlangen (vgl. z.B. Urteile vom 30. Juni 1964 - BVerwG 1 C82.62 - <BVerwGE 19, 75>;vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 41.65 - <BVerwGE 26, 121>;vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - <BVerwGE 41, 138>). - BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65
Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG
Auszug aus BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82
Es reicht nicht aus, daß das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb nur förderlich ist; auf der anderen Seite ist eine Unentbehrlichkeit des Vorhabens für den Betrieb nicht zu verlangen (vgl. z.B. Urteile vom 30. Juni 1964 - BVerwG 1 C82.62 - <BVerwGE 19, 75>;vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 41.65 - <BVerwGE 26, 121>;vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - <BVerwGE 41, 138>). - BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62
Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"
Auszug aus BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82
Es reicht nicht aus, daß das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb nur förderlich ist; auf der anderen Seite ist eine Unentbehrlichkeit des Vorhabens für den Betrieb nicht zu verlangen (vgl. z.B. Urteile vom 30. Juni 1964 - BVerwG 1 C82.62 - <BVerwGE 19, 75>;vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 41.65 - <BVerwGE 26, 121>;vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - <BVerwGE 41, 138>).
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1686/08
Art und Umfang der Einwendungen einer Gemeinde aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 und Abs 2 …
Innerhalb dieses Rahmens muss darauf abgestellt werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19.06.1991 - 4 C 11.89 -, BauR 1991, 579; Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -, juris und Urteil vom 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, BVerwGE 41, 138).Deshalb muss das Bauvorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb - auch äußerlich erkennbar -nach Verwendungszweck, Größe, Gestaltung, Ausstattung und sonstiger Beschaffenheit zu- und untergeordnet sein (BVerwG, Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, a.a.O. und Urteil vom 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, BVerwGE 41, 138, st. Rspr.).
Auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 - juris, RdNr. 13) stellt für die Frage der dienenden Funktion eines Vorhabens nicht nur auf die gegenwärtigen, sondern auch auf die auf Dauer absehbaren Betriebserfordernisse ab, worunter auch eine beabsichtigte Vergrößerung der Bewirtschaftungsfläche fällt.
Eine Privilegierung hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang allerdings nur abgelehnt, wenn Größe, Beschaffenheit und Ausgestaltung des Vorhabens deutlich erkennen ließen, dass in Wirklichkeit eine nicht privilegierte Nutzung angestrebt wird (vgl. Urteil vom 22.01.2009, a.a.O. m. Hinw. auf Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -, BRS 44, Nr. 76).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -) sind hieran allerdings keine zu strengen Anforderungen zu stellen, etwa derart, das die Gebäude stets inmitten oder in unmittelbarer Nachbarschaft der landwirtschaftlichen Betriebsflächen liegen müssten.
Die für eine Hofstelle zu errichtenden Gebäude "dienen" nach ihrer Lage jedenfalls dann dem Betrieb, wenn sie in einer den Erfordernissen eines solchen Betriebs noch angemessenen Entfernung von den verstreuten Betriebsflächen liegen (so BVerwG, Urteil vom 22.11.1985, a.a.O.).
So spricht nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.11.1985, a.a.O.) wenig dagegen, dass das Vorhaben von der Lage her dem landwirtschaftlichen Betrieb dient, wenn die Landwirtschaft bisher von einer Hofstelle in der bebauten Ortslage aus betrieben wird und die neue Hofstelle in der Ortsrandlage errichtet werden soll.
Nach der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -) könnte zwar das Vorhandensein zumutbarer Alternativstandorte zur Folge haben, dass der Belang der Entstehung einer Splittersiedlung dem privilegierten Vorhaben entgegensteht, wenn eine Abwägung zwischen dem die Privilegierung rechtfertigenden Gewicht des Vorhabens mit dem Gewicht der etwa entgegenstehenden öffentlichen Belange anhand einer Bewertung der Gegebenheiten des Einzelfalls ein Überwiegen der öffentlichen Belange ergäbe.
- BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung; …
Auch eine Ansammlung privilegierter Bauvorhaben kann eine Splittersiedlung sein; denn der öffentliche Belang, die Entstehung einer Splittersiedlung zu vermeiden, kann auch einem privilegierten Vorhaben entgegenstehen (vgl. Urteil vom 22. November 1985 - BVerwG 4 C 71.82 - BRS 44 Nr. 76 S. 174 amtlicher Leitsatz Nr. 3). - VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1685/08
Einvernehmen nach BauGB § 36 Abs 1 S 1 bei einer mit der unteren Baurechtsbehörde …
Innerhalb dieses Rahmens muss darauf abgestellt werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19.06.1991 - 4 C 11.89 -, BauR 1991, 579; Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -, juris und Urteil vom 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, BVerwGE 41, 138).Deshalb muss das Bauvorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb - auch äußerlich erkennbar -nach Verwendungszweck, Größe, Gestaltung, Ausstattung und sonstiger Beschaffenheit zu- und untergeordnet sein (BVerwG, Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, a.a.O. und Urteil vom 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, BVerwGE 41, 138, st. Rspr.).
Auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 - juris, RdNr. 13) stellt für die Frage der dienenden Funktion eines Vorhabens nicht nur auf die gegenwärtigen, sondern auch auf die auf Dauer absehbaren Betriebserfordernisse ab, worunter auch eine beabsichtigte Vergrößerung der Bewirtschaftungsfläche fällt.
Eine Privilegierung hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang allerdings nur abgelehnt, wenn Größe, Beschaffenheit und Ausgestaltung des Vorhabens deutlich erkennen ließen, dass in Wirklichkeit eine nicht privilegierte Nutzung angestrebt wird (vgl. Urteil vom 22.01.2009, a.a.O. m. Hinw. auf Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -, BRS 44, Nr. 76).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -) sind hieran allerdings keine zu strengen Anforderungen zu stellen, etwa derart, das die Gebäude stets inmitten oder in unmittelbarer Nachbarschaft der landwirtschaftlichen Betriebsflächen liegen müssten.
Die für eine Hofstelle zu errichtenden Gebäude "dienen" nach ihrer Lage jedenfalls dann dem Betrieb, wenn sie in einer den Erfordernissen eines solchen Betriebs noch angemessenen Entfernung von den verstreuten Betriebsflächen liegen (so BVerwG, Urteil vom 22.11.1985, a.a.O.).
So spricht nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.11.1985, a.a.O.) wenig dagegen, dass das Vorhaben von der Lage her dem landwirtschaftlichen Betrieb dient, wenn die Landwirtschaft bisher von einer Hofstelle in der bebauten Ortslage aus betrieben wird und die neue Hofstelle in der Ortsrandlage errichtet werden soll.
Nach der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -) könnte zwar das Vorhandensein zumutbarer Alternativstandorte zur Folge haben, dass der Belang der Entstehung einer Splittersiedlung dem privilegierten Vorhaben entgegensteht, wenn eine Abwägung zwischen dem die Privilegierung rechtfertigenden Gewicht des Vorhabens mit dem Gewicht der etwa entgegenstehenden öffentlichen Belange anhand einer Bewertung der Gegebenheiten des Einzelfalls ein Überwiegen der öffentlichen Belange ergäbe.
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 8 S 2517/09
Zum Vorliegen eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes i.S.d. § 35 Abs 1 …
Die theoretische Möglichkeit, das Wohngebäude eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebs aufgrund seines "normalen Wohnstandards" - etwa nach dem Verkauf an einen Dritten - in ein nicht-privilegiert genutztes Gebäude umzuwandeln, schließt dessen dienende Funktion nicht aus, wenn es nach der - von der Baurechtsbehörde gegebenenfalls in die Baugenehmigung aufzunehmenden - Zweckbestimmung des Bauherrn zu privilegierten Zwecken genutzt werden soll und es nach den gegenwärtigen und auf Dauer absehbaren Betriebserfordernissen angemessen ist (BVerwG, Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 - NVwZ 1986, 644), also in seiner Beschaffenheit, Gestaltung und Ausstattung nicht über das hinausgeht, was der betriebliche Zweck erfordert.Die betriebliche Prägung wäre nur zu verneinen, wenn Größe und Beschaffenheit des Gebäudes deutlich erkennen ließen, dass es in Wirklichkeit nicht - auf Dauer - für den landwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden soll, sondern dass der Wunsch nach dem Wohnen im Außenbereich im Vordergrund steht und der landwirtschaftliche Betriebszweck nur Nebensache oder gar nur ein Vorwand ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.1985, a.a.O.).
Hinsichtlich der räumlichen Zuordnung landwirtschaftlicher Gebäude zu den Betriebsflächen sind keine zu strengen Maßstäbe anzulegen etwa derart, dass die Gebäude stets inmitten oder in unmittelbarer Nachbarschaft der landwirtschaftlichen Betriebsflächen liegen müssten (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.1985, a.a.O.).
Wird eine (Nebenerwerbs-)Landwirtschaft - wie im Fall des Klägers - bisher von einer Hofstelle in der bebauten Ortslage aus betrieben und soll die neue Hofstelle - wie hier - in der Ortsrandlage errichtet werden, spricht wenig dagegen, dass das Vorhaben von der Lage her dem landwirtschaftlichen Betrieb dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.1985, a.a.O.).
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89
Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …
Die möglichst nahe räumliche Zuordnung der Wohnstelle zu den Betriebsflächen ist hier der individuellen forst- und landwirtschaftlichen Wirtschaftsweise in besonderer Weise dienlich und für den Betriebserfolg im allgemeinen von Bedeutung (vgl. Urteil vom 22. November 1985 - BVerwG 4 C 71.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 229).Der Land- oder Forstwirt braucht sich für ein dem Betrieb funktional zugeordnetes und durch den Betrieb geprägtes Vorhaben grundsätzlich nicht in den Innenbereich verweisen zu lassen, da das Gesetz typischerweise von der räumlichen Zuordnung solcher Vorhaben zu den Betriebsflächen ausgeht (vgl. auch Urteil vom 22. November 1985 - BVerwG 4 C 71.82 - a.a.O.).
- BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 …
So kann eine von der landwirtschaftlichen Betriebsfläche abgesonderte Lage eines Vorhabens darauf schließen lassen, daß es in Wahrheit nicht dem Betrieb dienen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 1985 - BVerwG 4 C 71.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 229 ).Da der Gesetzgeber solche Vorhaben im Außenbereich privilegiert hat, stehen die öffentlichen Belange, eine Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft sowie die Entstehung, Erweiterung oder Verfestigung einer Splittersiedlung zu vermeiden, im allgemeinen ihrer Errichtung im Außenbereich nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 22. November 1985 - BVerwG 4 C 71.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 229 ).
Im einzelnen bestimmt sich das Gewicht sowohl der Privilegierung als auch das der öffentlichen Belange anhand einer Bewertung des Einzelfalls (Urteil vom 22. November 1985, a.a.O.).
- VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.400
Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich
Zwar müssen, um den Anforderungen des "Dienens" zu genügen, bei einem Betrieb mit verstreut liegenden Anbauflächen die Betriebsgebäude zumindest in einer noch angemessenen Entfernung zu den sonstigen Betriebsflächen liegen (…vgl. Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 35, Rn. 21 m. w. N.), die genaue Situierung eines Vorhabens in der konkreten Umgebung des Standorts hat aber im Übrigen für dieses Merkmal keine Bedeutung, vgl. BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - NVwZ 1986, 644 = juris Rn. 14 (zu § 35 Abs. 1 Nr. 1 BbauG a. F.). - VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 8 S 17/16
Im Außenbereich privilegiertes Vorhaben; Widerspruch zu einer gültigen …
Die Kläger können daher in vorliegendem Zusammenhang nicht darauf verweisen, dass die natürliche Eigenart der Landschaft i. S. des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB landwirtschaftlichen Zwecken dienenden Vorhaben regelmäßig nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.1985 -4 C 71.82 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 229) und eine Verunstaltung des Landschaftsbildes i. S. des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB voraussetzt, dass das Bauvorhaben dem Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und dies auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - 4 B 69.01 -, BauR 2002, 1052). - VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550
Baugenehmigung für landwirtschaftlich genutzte Lager- und Maschinenhalle im …
Im Rahmen der Prüfung von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB kommt es insbesondere bei Teilaussiedlungen darauf an, ob für eine derartige Halle aus bauplanungsrechtlicher Sicht geeignete Alternativstandorte im Innenbereich vorhanden sind; dabei ist grundsätzlich unerheblich, ob der Landwirt über diese Flächen privatrechtlich verfügen kann (im Anschluss an BVerwG vom 22.11.1985 NVwZ 1986, 644).Denn die bloße, theoretisch immer bestehende Möglichkeit, ein landwirtschaftlichen Zwecken vorbehaltenes Betriebsgebäude gewerblich zu nutzen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BVerwG vom 22.11.1985 NVwZ 1986, 644 = 4 C 71.82 RdNr. 13 im Hinblick auf die theoretische Möglichkeit der Umwandlung eines landwirtschaftlichen Wohngebäudes in ein Mehrfamilienhaus).
Bringt daher die Ansiedlung im Außenbereich derartigen Betrieben im Vergleich zu Betrieben mit arrondierten Flächen nur einen geringeren Vorteil, so kommt dem Interesse eines Landwirts, auf einer seiner verstreut liegenden Flächen ein Betriebsgebäude zu errichten, um so weniger Gewicht zu, je weniger er auf den von ihm gewählten Standort angewiesen ist (vgl. BVerwG vom 22.11.1985 a.a.O. RdNr. 16).
Angesichts dieser beiden bauplanungsrechtlich in Ortslage für landwirtschaftliche Gebäude zur Verfügung stehenden Flächen kommt - ungeachtet der Frage, ob der Kläger privatrechtlich über diese Flächen verfügen kann (vgl. BVerwG vom 22.11.1985 a.a.O.) - dem privilegierten Vorhaben am geplanten Standort unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs kein derart hohes Gewicht zu, dass ihm der öffentliche Belang des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB nicht entgegenstehen würde.
- VG Schwerin, 15.12.2016 - 2 A 4596/15
Erfolglose Klage auf Bauvorbescheid für Gärrestebehälter im Außenbereich zwischen …
Die für eine Hofstelle zu errichtenden Gebäude dienen nach ihrer Lage jedenfalls dann dem Betrieb, wenn sie in einer den Erfordernissen eines solchen Betriebs noch angemessenen Entfernung von den verstreuten Betriebsflächen liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 1985 - 4 C 71/82 -, juris, Rn. 14).So kann eine von der landwirtschaftlichen Betriebsfläche abgesonderte Lage eines Vorhabens darauf schließen lassen, dass es in Wahrheit nicht dem Betrieb dienen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 1985 - 4 C 71/82 -, juris, Rn. 14).
Eine bloße theoretische Missbrauchsmöglichkeit allein genügt nicht, um die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB entfallen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 1985 - 4 C 71/82 -, juris).
Die Privilegierung, die § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB landwirtschaftlichen Betrieben einräumt, beruht auf der Überlegung, dass es, wenn auch nicht unabdingbar, so doch sinnvoll, eben "vernünftig" ist, landwirtschaftliche Gebäude den typischerweise im Außenbereich gelegenen Wirtschaftsflächen räumlich zuzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 1985 - 4 C 71/82 -, juris).
Umgekehrt gewinnt die Privilegierung eines Vorhabens im Außenbereich auch bei verstreut liegendem landwirtschaftlichen Besitz an Gewicht, wenn in der bebauten Ortslage keine ausreichenden Flächen für Hofstellen bebauungsrechtlich bereitstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 1985 - 4 C 71/82 -, Rn. 17, juris).
- BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07
Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte …
- BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 6.08
Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Außenbereich; Biomasse; Anknüpfungspunkt; …
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711
Lagerhalle für Kiesabbaubetrieb, Umnutzung einer nahegelegenen, ehemals …
- BVerwG, 20.06.1994 - 4 B 120.94
Bauplanungsrecht: Unvereinbarkeit der Inhaberschaft einer Landarbeiterstelle mit …
- VGH Bayern, 20.08.2019 - 15 ZB 18.2106
Zulässigkeit einer Außentreppe für eine Maschinen- und Lagerhalle im Außenbereich
- VG Neustadt, 19.11.2019 - 5 K 714/19
Keine Winzeraussiedlung unterhalb des Hambacher Schlosses
- OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bf 27/14
Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Reithalle mit …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2017 - 1 LA 60/16
Altenteilerwohnhaus für eine Hofstelle; Notwendigkeit seiner Errichtung auf bzw. …
- OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 LB 143/02
Sachdienlichkeit einer Klageänderung; Beschluss der Geltungsdauer einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15
Genehmigungsfähigkeit einer raumbedeutsamen Windenergieanlage; Bestandteil eines …
- VGH Bayern, 29.01.2019 - 1 BV 16.232
Wohnfläche bei Spargelanbau
- VGH Bayern, 08.10.2020 - 1 ZB 17.2319
Nichtzulassung der Berufung: Nicht geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang …
- VG Regensburg, 26.01.2016 - RN 6 K 15.1444
Privilegierung eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnhauses auch bei …
- VG Dessau, 29.05.2002 - 1 A 326/00
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
Baugenehmigung für ein Außenbereichsvorhaben: Erstreckung der Privilegierung des …
- VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336
Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Bauen im Außenbereich durch einen …
- VGH Baden-Württemberg, 25.03.2015 - 5 S 1047/14
Festsetzung einer von Bebauung freizuhaltenden Fläche für ein …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2011 - 2 B 889/11
Grundsätze zur Genehmigungsfähigkeit der Planung eines Entenstalls in einer …
- BVerwG, 10.03.1993 - 4 B 254.92
Anforderungen an die dienende Funktion und die Privilegierung eines Vorhabens im …
- VGH Bayern, 27.07.2021 - 1 CS 21.153
Nutzungsuntersagung - Eselfarm im Außenbereich
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 8 A 10394/11
Einwendungen gegen eine Beseitigungsverfügung - zum Merkmal der dienenden …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.02.2020 - 1 MB 24/19
Radaranlage als Anlage im Sinne des § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB
- VG München, 28.04.2016 - M 11 K 14.4978
Versagung der Baugenehmigung für Betriebsleiterwohnhaus nach Übergabe einer …
- OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15
Kleinwindenergieanlage; Privilegierung; Windenergieanlage
- VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2509
Beseitigungsanordnung für ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude im …
- VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06
Landwirt produziert nur Biomasse - Keine Genehmigung für Biogasanlage
- BVerwG, 24.02.1989 - 1 B 23.89
Zulässigkeit einer Speisegaststätte in einem im Außenbereich gelegenen …
- OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 12 ME 275/12
Vornahme einer parallelen Prüfung hinsichtlich Stickstoffdeposition neben einer …
- VGH Bayern, 20.02.2009 - 1 CE 08.130
Beschwerdeverfahren; Einstweilige Anordnung im Vollstreckungsverfahren; …
- VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.401
Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich
- VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 ZB 21.261
Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Betriebsleiterwohnung einer …
- VGH Hessen, 12.12.1991 - 4 UE 3721/89
AUßENBEREICH; BAUVORANFRAGE; DILLKREIS; FORSTWIRTSCHAFT; GERÄTEHALLE; HAUBERG; …
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 5 S 1701/23
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.1995 - 3 S 863/95
Privilegierung von Außenbereichsvorhaben - Überschreitung der "Überlegungsfrist" …
- VG Cottbus, 11.01.2017 - 3 L 491/16
Forstwirtschaftliche Arbeiten eines Landwirts; Mitziehen …
- VG Aachen, 28.05.2013 - 3 K 271/11
Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle …
- VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1604
Eilantrag eines Landwirts gegen Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets
- VG München, 22.12.2023 - M 9 SN 23.113
Vorläufiger Rechtsschutz, Nachbarantrag, Abgrabungsrechtliche Genehmigung für …
- VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines …
- VG München, 09.12.2015 - M 9 K 15.3358
Gebäude zur Unterbringung von Saisonarbeitskräften
- VG Saarlouis, 03.06.2009 - 5 K 1767/08
Widerruf der Baugenehmigung für eine Jagdhütte und Ablehnung der Erteilung einer …
- BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07
Windenergieanlagen mit Solarunterstützung zu Forschungszwecken im Außenbereich …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2000 - 1 L 135/98
Verlegung des Wohnhauses eines Landwirts in den Außenbereich)
- VG Würzburg, 15.12.2011 - W 5 K 10.1366
Hofcafe; landwirtschaftlicher Betrieb; "mitgezogener" Betriebsteil; …
- VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1605
Eilantrag eines Landwirts gegen Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 A 126/09
Zulässigkeit der Errichtung eines Weideunterstands für Kühe auf einem von einem …
- VGH Bayern, 27.08.2015 - 1 ZB 14.1655
Außenbereich; landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb
- VG München, 15.10.2013 - M 1 K 13.2779
Flächenauffüllung im Außenbereich; landwirtschaftliche Privilegierung einer …
- VG Stuttgart, 03.03.2009 - 5 K 860/08
Baugenehmigung zur Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage für Mobilfunk mit …
- VG Saarlouis, 27.02.2013 - 5 K 769/11
Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für einen Pferdestall im …
- VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06
Klärschlammtrocknungsanlage im Außenbereich
- VGH Bayern, 01.12.2020 - 1 ZB 20.1282
Baugenehmigung für eine Traktorgarage mit Dachterrasse
- VG Stuttgart, 12.05.2004 - 16 K 3344/03
Windkraftanlage; Außenbereich; Landschaftsbild; Verunstaltung; Abwägung
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1991 - 10 S 1143/90
Versagung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - unzulässiger Eingriff …
- VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 5 K 17.1592
Baugenehmigung für die Errichtung einer Außentreppe an eine landwirtschaftliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2022 - 10 A 2128/21
Erfolglose Berufung gegen Ordnungsverfügung mit Zwangsgeldandrogung zur …
- VGH Bayern, 22.04.2020 - 1 ZB 19.190
Nichtzulassung der Berufung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2019 - 10 A 3131/17
Nutzungsänderung und Umbau einer ehemaligen Schaltstelle der Deutschen Telekom …
- VG Köln, 18.02.2016 - 8 K 3306/15
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 5 S 1526/95
Privilegierung einer Dunglege und einer Jauchegrube im Außenbereich für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2012 - 2 A 2462/11
Anspruch auf Erteilung eines positiven Vorbescheides für den Neubau eines …
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 8 S 2047/93
Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch ein "teilprivilegiertes" Vorhaben im …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.11.1992 - 1 L 320/91
Viehunterstand; Maschendrahtzaun; Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich
- VG Osnabrück, 19.01.2023 - 2 A 141/21
Beurteilungsgebiet; Einwirkungsbereich; Geruchsimmissionen; gewerbliche …
- OVG Sachsen, 31.01.2013 - 4 A 122/12
Ferkelaufzuchtanlage, ausreichende Erschließung, landwirtschaftlicher Betrieb, …
- VG Hamburg, 28.11.2012 - 7 K 656/12
Landwirtschaftlicher Betrieb; Ackerbau; Tierarten; Fischzucht
- VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10
Nutzungsänderung Lagerraum in Mehrzweckraum im Außenbereich zugunsten eines …
- VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963
Nebenbestimmung zu einer Baugenehmigung auf Herstellung einer Linksabbiegespur …
- VG München, 19.11.2019 - M 1 K 18.1847
Fehlende Privilegierung für ein Betriebsleiterwohnhaus eines …
- VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013
Beseitigung eines Wohncontainers - Fehlende Zuordnung zu landwirtschaftlichem …
- VG Sigmaringen, 22.11.2013 - 4 K 4308/12
Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Außenbereich und …
- VG Magdeburg, 27.07.2004 - 4 A 383/02
Klage gegen Baugenehmigungen für Putenmastanlagen in Darnebeck abgewiesen
- BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00
Anforderungen an die Urteilsgründe eines Berufungsgerichts - Erforschung des …
- VGH Bayern, 27.10.1995 - 2 B 93.2417
- OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94
Landwirtschaftliches Gehöft; Freie Landschaft; Windkraftanlage; Strom; …
- VGH Bayern, 31.07.2002 - 1 B 95.4072
Immissionsschutzrecht: Anzahl der Pelztierplätze bei Zuchtanlage für Nerze
- BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 149.90
Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Feststellung …
- VGH Bayern, 17.02.2014 - 1 ZB 13.913
Gartenbaubetrieb; dienende Funktion
- VG Stuttgart, 29.01.2007 - 16 K 3980/06
Nachbarschutz zugunsten eines Landeplatzes gegen Windkraftanlage.
- VG Minden, 10.10.2002 - 1 K 882/01
Betriebsleiterwohnung im Außenbereich nur im räumlichen Zusammenhang mit …
- VG Schleswig, 28.09.2016 - 8 A 15/14
Bauvorbescheid
- VG Arnsberg, 28.02.2005 - 4 K 616/04
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses sowie eines …
- BVerwG, 07.05.1990 - 4 B 39.90
Privilegierte Zulässigkeit des auf die Errichtung eines Stallgebäudes und …
- BVerwG, 25.06.1987 - 4 B 113.87
Anforderungen an eine Divergenzrüge - Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs. …
- VG München, 23.02.2016 - M 1 K 14.5587
Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für Schafstall mit …
- VG Gelsenkirchen, 11.03.2014 - 9 K 1725/12
Außenbereich; Gaststätte; Hotel; Nebenerwerbslandwirtschaft; Leerstand
- VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 7 K 64/02
Keine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch Trapezblech für Dacheindeckung
- BVerwG, 01.04.1993 - 7 B 148.92
Möglichkeit der Privilegierung einer keinen landwirtschaftlichen Betrieb …
- VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 18 K 10.01473
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; privilegiertes Vorhaben eines …
- VG Aachen, 24.04.2007 - 5 L 85/07
- VG Arnsberg, 15.02.2005 - 4 K 616/04
Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses, eines Pferdestalls und einer …
- VG Osnabrück, 14.02.2005 - 2 B 86/04
- VG München, 13.07.2010 - M 2 K 09.1154
Planfeststellung; Staatsstraße; Präklusion; Zufahrtshindernisse; …