Rechtsprechung
VGH Hessen, 22.01.1986 - 10 TH 170/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 1 AsylVfG, § 10 Abs 1 AsylVfG, § 10 Abs 2 AsylVfG, § 14 Abs 2 AsylVfG, § 80 Abs 5 S 3 VwGO
Abschiebungsandrohung bei Asylfolgeantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 08.01.1986 - IV H 20014/86
- VGH Hessen, 22.01.1986 - 10 TH 170/86
Papierfundstellen
- ESVGH 36, 312 (Ls.)
- NJW 1987, 674 (Ls.)
- NVwZ 1987, 79
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 23.12.1985 - 10 TH 2134/85
Erforderlichkeit einer erneuten Abschiebungsandrohung nach Folgeantrag trotz …
Auszug aus VGH Hessen, 22.01.1986 - 10 TH 170/86
Die Tatsache, daß der Antragsteller schon einmal abgeschoben worden ist, befreit die Ausländerbehörde bei unbeachtlicher Asylfolgeantragstellung ebensowenig von der Pflicht, (zunächst) eine Abschiebung nach § 10 Abs. 1, 2 AsylVfG anzudrohen, wie eine dem Asylfolgeantrag vorhergegangene bestandskräftige Ausweisungsverfügung und Abschiebungsandrohung (zu dieser Fallgestaltung vgl. Beschluß des Senats vom 23.12.1985 - Az. 10 TH 2134/85 -). - VG Köln, 11.01.1985 - 2 L 20014/85
Auszug aus VGH Hessen, 22.01.1986 - 10 TH 170/86
Dabei kann offenbleiben, ob in solchen Fällen etwas anderes gilt, in denen der Ausländer unmittelbar im Anschluß an den Eintritt der Unanfechtbarkeit einer nach §§ 10 Abs. 2 i.V.m. 14 AsylVfG ausgesprochenen Abschiebungsandrohung wieder einen Asylfolgeantrag stellt, der lediglich bezwecken soll, erneut den Aufenthalt des Antragstellers im Bundesgebiet zu verlängern (vgl. zu derartigen Fällen wiederholter mißbräuchlicher Folgeanträge: VG Köln, Beschluß vom 11.01.1985 - Az. 2 L 20014/85; VG Düsseldorf, Beschluß vom 01.04.1985 - Az. 8 L 20092/85; ähnlich auch die zugrunde liegende Fallgestaltung bei OVG Hamburg, Beschluß vom 26.01.1984 - Az. OVG Bs 77/84 -). - VG Düsseldorf, 01.04.1985 - 8 L 20092/85
Auszug aus VGH Hessen, 22.01.1986 - 10 TH 170/86
Dabei kann offenbleiben, ob in solchen Fällen etwas anderes gilt, in denen der Ausländer unmittelbar im Anschluß an den Eintritt der Unanfechtbarkeit einer nach §§ 10 Abs. 2 i.V.m. 14 AsylVfG ausgesprochenen Abschiebungsandrohung wieder einen Asylfolgeantrag stellt, der lediglich bezwecken soll, erneut den Aufenthalt des Antragstellers im Bundesgebiet zu verlängern (vgl. zu derartigen Fällen wiederholter mißbräuchlicher Folgeanträge: VG Köln, Beschluß vom 11.01.1985 - Az. 2 L 20014/85; VG Düsseldorf, Beschluß vom 01.04.1985 - Az. 8 L 20092/85; ähnlich auch die zugrunde liegende Fallgestaltung bei OVG Hamburg, Beschluß vom 26.01.1984 - Az. OVG Bs 77/84 -).
- VGH Hessen, 07.03.2011 - 8 B 217/11
Vollzugsfolgenbeseitigung im Beschwerdeverfahren/Umsetzung von Obdachlosen
Das Verfahren auf Aufhebung der Vollzugsfolgen ist ein unselbständiges Annexverfahren zum Antragsverfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO (…vgl. u. a. Funke-Kaiser, in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, Rdnr. 113 zu § 80) und führt nach der auf einer gerichtlichen Interessenabwägung beruhenden Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs grundsätzlich ohne Weiteres - nach teilweise vertretener Auffassung sogar ohne darauf bezogenen Antrag (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. Januar 1986 - 10 TH 170/96 - NVwZ 1987 S. 79 ff. = juris Rdnr. 13) - zur Vollzugsaufhebung (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 8 TG 2177/02 - NVwZ-RR 2003 S. 345 f. = GewArch 2003 S. 426 f. = juris Rdnr. 7 und Funke/Kaiser a.a.O. Rdnr. 115 zu § 80). - VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87
Entscheidung eines Asylverfahrens durch Gerichtsbescheid - Überprüfung der …
Auf die Beschwerde des Beklagten bestätigte der erkennende Senat mit Beschluß vom 22. Januar 1986 -- 10 TH 170/86 -- im wesentlichen die erstinstanzliche Eilentscheidung, faßte jedoch den Tenor dahin, daß die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Abschiebungsanordnung und die Aufhebung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung angeordnet wurden.Zur Rechtswidrigkeit der Ausgangsverfügung in diesem Punkte hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. Januar 1986 -- 10 TH 170/86 -- ausgeführt:.
- VGH Hessen, 12.02.1986 - 10 TG 2374/85
Zur Abschiebung eines Asyl-Folgeantragstellers
Wie in der angegriffenen Vollstreckungsverfügung ausdrücklich ausgeführt ist, vertritt diese Ausländerbehörde die Auffassung, daß ein Folgeantrag der vorliegenden Art einer Abschiebung nicht hindernd entgegensteht, und diese Behörde hat zumindest in einem anderen Fall einen Folgeantragsteller in seine Heimat abgeschoben, ohne daß zuvor wenigstens die erstinstanzliche Entscheidung über den bereits beantragten vorläufigen Rechtsschutz ergehen konnte (vgl. dazu Beschl. d. Senats vom 22. Januar 1986 - 10 TH 170/86 -).Die Vollstreckungsverfügung entbehrt, wie das Verwaltungsgericht mit Recht festgestellt hat, der gesetzlichen Grundlage, weil aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber dem Antragsteller so lange die Vorschriften über die aufenthaltsrechtliche Stellung von Asylbewerbern entgegenstehen, bis die zuständige Ausländerbehörde des Antragsgegners die Unbeachtlichkeit des Asylantrags feststellt und eine Abschiebungsandrohung nach § 14 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG erläßt oder nach § 21 AsylVfG gegen den Antragsteller vorgeht (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 7 AsylVfG; st. Rspr. d. Senats, vgl. etwa: Beschl, v. 5. September 1883 - 10 TH 441/83 -, EIAR 224 Nr. 5 = InfAuslR 1983, 330; Beschl, v. 23. Dezember 1985 - 10 TH 2134/84 -, v. 22. Januar 1886 - 10 TH 170/86 - und vom 6. Februar 1886 - 10 TH 2359/85 - so auch OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1884, 261 und B. v. 11.02.1885 - 19 B 20003/85 -, ähnlich BayVGH, EZAR 224 Nr. 4).
- VGH Bayern, 12.11.2008 - 19 ZB 08.1943
Zulassung der Berufung; einstweiliger Rechtsschutz; (kein) Erlöschen der …
Eine solche Anordnung kann bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit der von der Verwaltung verfügten Maßnahmen auch ohne ausdrücklichen Antrag nach richterlichem Ermessen getroffen werden (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 22.1.1986 - 10 TH 170/86 -, NVwZ 1987, 79 [80]; OVG Bremen, Beschl. v. 14.3.1991 - 1 B 14/91 -, NVwZ 1991, 1194 [1195]). - VG Berlin, 27.09.2019 - 8 L 184.19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf eines Wohnberechtigungsscheins
Eines Antrags für die Aussetzung der Vollziehung bedarf es nicht, vielmehr kann sie von Amts wegen erfolgen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Januar 1986 - 10 TH 170/86 - juris, Rn. 13 m. w. N.).
Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.1986 - 16 A 291/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1266
- NJW-RR 1988, 1024 (Ls.)
- NVwZ 1987, 79 (Ls.)
Rechtsprechung
OVG Hamburg, 14.05.1986 - Bs V 17/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 79
- FamRZ 1986, 992