Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 25.09.1986

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.10.1986 - 7 D 2/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1834
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.10.1986 - 7 D 2/86 (https://dejure.org/1986,1834)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.10.1986 - 7 D 2/86 (https://dejure.org/1986,1834)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Oktober 1986 - 7 D 2/86 (https://dejure.org/1986,1834)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 341
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 7 KS 81/03

    Voraussetzungen für den Schutz der kommunalen Planungshoheit einer Gemeinde gemäß

    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin als Eigentümerin zahlreicher Grundstücke und als Trägerin öffentlicher Einrichtungen, die räumlich in der Nachbarschaft des streitigen Vorhabens gelegen sind, nach Maßgabe des einfachgesetzlich ausgeformten Eigentumsrechts grundsätzlich klagebefugt sein kann, um wie private Grundstückseigentümer Genehmigungsmängel gerichtlich abzuwehren, die ihre Rechtspositionen als Eigentümerin bzw. Trägerin von Einrichtungen verletzen (BVerwG, Beschl. v. 21.01.1993 - 4 B 206.92 -, NVwZ 1993, 884 ; OVG Lüneburg, Urt. v. 16.05.1984 - 7 OVG A 15/84 -, DVBl. 1984, 895; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.10.1986 - 7 D 2/86 -, NVwZ 1987, 341).

    Eine solche Berufung auf die über die kommunale Selbstverwaltungsgarantien des Art. 28 Abs. 2 GG und des Art. 57 NV verfassungsrechtlich abgesicherte kommunale Planungshoheit ist zwar grundsätzlich geeignet, eine Klagebefugnis zu begründen und als subjektives Recht i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO anerkannt (BVerwG, Urt. v. 14.02.1969 - BVerwG IV C 216.65 -, BVerwGE 31, 263 ; BVerwG, Urt. v. 19.03.1976 - VII C 71.72 -, NJW 1976, 2175; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.10.1986 - 7 D 2/86 -, NVwZ 1987, 341).

  • VGH Hessen, 07.05.2009 - 6 C 1142/07

    Immissionschutz bei Abfallverbrennungsanlage; hier: Ausbreitung von Gasen und

    Die Berufung auf die über die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich abgesicherte kommunale Planungshoheit ist zwar grundsätzlich als subjektives Recht anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.02.1969 - BVerwG IV C 215.65 -, BVerwGE 31, 263 (264); BVerwG, Urteil vom 19.03.1976 - VII C 71.72 -, NJW 1976, 2175; Nds. OVG, Beschluss vom 21.10.1986 - 7 D 2/86 -, NVwZ 1987, 341).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04

    Entstehen einer sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde durch

    Diese Rügen genügen den Anforderungen an eine Einwendung, weil sie zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welche Rechtsgüter als gefährdet angesehen und welche Beeinträchtigungen befürchtet werden (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - 7 D 2/86 -, NVwZ 1987, 341).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.09.1986 - 2 TH 2233/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3507
VGH Hessen, 25.09.1986 - 2 TH 2233/86 (https://dejure.org/1986,3507)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.09.1986 - 2 TH 2233/86 (https://dejure.org/1986,3507)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. September 1986 - 2 TH 2233/86 (https://dejure.org/1986,3507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15b Abs 1 Buchst a StVZO
    Zum Erfordernis der Bestimmtheit bei Anordnung eines Fahrverbots während der "Dämmerung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 797
  • NVwZ 1987, 341 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1977 - 4 StR 560/77

    Schilderverbindungen "km bei Nässe" als wirksame Grundlage für die Verhängung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.1986 - 2 TH 2233/86
    Die im Einzelfall noch verbleibende Auslegung kann dem Kraftfahrer hier ebenso zugemutet werden wie bei anderen nicht leichter abgrenzbaren Begriffen (z.B. Nässe, Nebel, Schneefall, Regen), von denen die Straßenverkehrsordnung bußgeldbewehrte Verhaltenspflichten abhängig macht (vgl. auch ausdrücklich zu dem Begriff der Dämmerung: BGH, Beschluß vom 20.12.1977, NJW 78, 652; auch das OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.1.1970, VRS 39, 131, hat hinsichtlich eines Nachtfahrverbots keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Bestimmtheitsgebots geäußert).Durch die Anknüpfung des Fahrverbots an den unbestimmten Rechtsbegriff der Dämmerung räumt die Verkehrsbehörde dem Antragsteller einer.
  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 6.86

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.1986 - 2 TH 2233/86
    Hierzu konnte und kann er sich im Rahmen des Widerspruchsverfahrens äußern, so daß der Mangel der fehlenden Anhörung mit dem Erlaß des Widerspruchsbescheides geheilt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.8.1982, DVBl. 1982, 1149, und Beschluß vom 17.7.1986 = 7 B 6.86 -).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.1986 - 2 TH 2233/86
    Hierzu konnte und kann er sich im Rahmen des Widerspruchsverfahrens äußern, so daß der Mangel der fehlenden Anhörung mit dem Erlaß des Widerspruchsbescheides geheilt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.8.1982, DVBl. 1982, 1149, und Beschluß vom 17.7.1986 = 7 B 6.86 -).
  • VG Gelsenkirchen, 04.09.2012 - 7 K 1260/11

    Fahrerlaubnis; Auflage; Dämmerungssehen; Blendungsempfindlichkeit;

    Das damit einhergehende Verbot, ein Kraftfahrzeug nach Eintritt der Dämmerung und in der Nacht zu führen, stellt als persönliche Einschränkung der Nutzung der Fahrerlaubnis in zeitlicher Hinsicht eine selbständig anfechtbare, belastende Auflage dar, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt, Beschluss vom 21. März 1986 - III/V-H469/86 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 25. September 1986 - 2 TH 2233/86 - Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin, Urteil vom 18. April 1990 -1 B 222.88-, sämtlich juris, deren Aufhebung der Kläger im Wege der Anfechtungsklage begehren kann.
  • VG Frankfurt/Oder, 20.05.2022 - 6 L 59/22
    Insoweit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass eine solche Auflage hinreichend bestimmt ist (vgl. Oberverwaltungsgericht [OVG] Berlin, Beschluss vom 18. April 1990 - 1 B 222.88 - BeckRS 1990, 8091, Rdnr. 18; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. September 1986 - 2 TH 2233/86 - NJW 1987, 797; OVG Bremen, Beschluss vom 15. Januar 1980 - OVG 2 B 1/80 - NJW 1980, 2371, [2372]).
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