Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 11.02.1987 | BVerwG, 20.05.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85   

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https://dejure.org/1986,1157
BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85 (https://dejure.org/1986,1157)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1986 - 7 B 141.85 (https://dejure.org/1986,1157)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 7 B 141.85 (https://dejure.org/1986,1157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehr - Anspruch auf Verkehrseinrichtung - Bedarfsampel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1096
  • NVwZ 1987, 411 (Ls.)
  • DÖV 1986, 928
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85
    Zwar ist § 45 Abs. 1 StVO, der die Verkehrsbehörde ermächtigt, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs verkehrsbeschränkende Maßnahmen - also auch die Einrichtung einer verkehrsregelnden Lichtzeichenanlage (§§ 37, 43 Abs. 1 StVO) - anzuordnen, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet (BVerwGE 37, 112, 113 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]; ebenso Urteile des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 7 C 32.77 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 9 - und vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • BVerwG, 13.06.1980 - 7 C 32.77

    Parken - Gehweg - Betriebsgrundstück - Bürger - Ermessensfehlerfreie Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85
    Zwar ist § 45 Abs. 1 StVO, der die Verkehrsbehörde ermächtigt, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs verkehrsbeschränkende Maßnahmen - also auch die Einrichtung einer verkehrsregelnden Lichtzeichenanlage (§§ 37, 43 Abs. 1 StVO) - anzuordnen, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet (BVerwGE 37, 112, 113 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]; ebenso Urteile des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 7 C 32.77 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 9 - und vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85
    Diese Schutzfunktion des § 45 Abs. 1 StVO hat der Senat in seinem kürzlich ergangenen Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - nochmals klargestellt.
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85
    Zwar ist § 45 Abs. 1 StVO, der die Verkehrsbehörde ermächtigt, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs verkehrsbeschränkende Maßnahmen - also auch die Einrichtung einer verkehrsregelnden Lichtzeichenanlage (§§ 37, 43 Abs. 1 StVO) - anzuordnen, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet (BVerwGE 37, 112, 113 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]; ebenso Urteile des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 7 C 32.77 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 9 - und vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Solche Individualinteressen sind von der Rechtsprechung etwa bei der Einrichtung einer Bedarfsampel zum Zwecke des sicheren Viehtriebs (BVerwG, Beschl. v. 03.07.1986 - 7 B 141.85, juris), zum Schutz der Straßenanwohner vor Verkehrslärm (BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 juris), bei Behinderung der Garagenbenutzung durch parkende Autos (BVerwG, Urt. v. 22.01.1971 - VII C48.69, juris) oder bei Maßnahmen vor dem Haus eines Rollstuhlfahrers (OVG Saarland, Beschl. v. 25.01.2002 - 9 Q 49/01, juris Rn. 6 ff.) anerkannt worden.
  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Soweit eine durch den Straßenverkehr verursachte Gefährdung dieser Rechtsgüter in Frage steht, dient § 45 Abs. 1 StVO nicht nur den öffentlichen Interessen, sondern auch den Eigenrechten desjenigen, von dem die drohenden Nachteile abgewendet werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1986 - 7 B 141/85 -, juris Rn. 3; Will, in: BeckOK StVR, 13. Ed. 15.10.2021, StVO § 45 Rn. 28).
  • VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18

    Befahren von Gehwegen

    Soweit eine durch den Straßenverkehr verursachte Gefährdung dieser Rechtsgüter in Frage steht, dient § 45 Abs. 1 StVO nicht nur den öffentlichen Interessen, sondern auch dem eigenen Recht desjenigen, vom den die drohenden Nachteile abgewendet werden sollen (s. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2013 - 3 B 59/12 - Rn. 6 f., juris; vgl. a. bereits BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1986 - 7 B 141/85 - Rn. 3, juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 V 76/84 - Rn. 10, juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1987 - 1 B 129.86   

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https://dejure.org/1987,2168
BVerwG, 11.02.1987 - 1 B 129.86 (https://dejure.org/1987,2168)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1987 - 1 B 129.86 (https://dejure.org/1987,2168)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1987 - 1 B 129.86 (https://dejure.org/1987,2168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1779 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 411
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79

    Sittenwidrigkeit von Peep-Shows

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1987 - 1 B 129.86
    Die von dem Kläger aufgeworfene Frage, ob eine sogenannte "Peep-Show" nach § 33 a GewO erlaubnisfähig ist, hat der Senat durch sein Urteil vom 15. Dezember 1981 - BVerwG 1 C 232.79 (BVerwGE 64, 274 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]) beantwortet.
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1987 - 1 B 129.86
    Zu Unrecht beanstandet die Beschwerde, daß sich der Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1981 auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 1976 (BGHZ 67, 119 [BGH 06.07.1976 - VI ZR 124/75]) bezieht.
  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, verstößt ein Verwaltungsakt nicht nur dann gegen die guten Sitten, wenn er etwas Sittenwidriges anordnet, sondern auch dann, wenn er etwas erlaubt, was wegen seiner Sittenwidrigkeit nicht erlaubnisfähig ist (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Februar 1987 - BVerwG 1 B 129.86 - Buchholz 451.20 § 33 a GewO Nr. 6 = GewArch 1987, 297).
  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 5 A 406/13

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; unrichtige

    Auf ein verwerfliches Handeln der Behörde im Sinne einer subjektiven Vorwerfbarkeit, wie es der Kläger hier u. a. im Zusammenhang mit der Vollstreckung der Beitragsforderungen und der Erschließung des Grundstücks behauptet hat, kommt es insofern hingegen nicht an (vgl. zum inhaltsgleichen § 44 Abs. 2 Nr. 6 VwVfG: BVerwG, Beschl. v. 11. Februar 1987 - 1 B 129.86 -, juris Rn. 6; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, 8. Aufl. 2014, § 44 Rn. 152 ff.), so dass die Vorschrift bei Geldleistungsbescheiden - wie hier - wegen deren wertneutralen Inhalts in der Regel keine Anwendung finden kann (vgl. Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 148. Lfg. 04.2017, § 125 AO Rn. 29, m. w. N.).
  • BVerwG, 20.12.1989 - 1 B 183.89

    Nichtigkeit einer Gaststättenerlaubnis wegen der Eignung der Gaststättentätigkeit

    Daß "ein Verwaltungsakt, der etwas erlaubt, was wegen seiner Sittenwidrigkeit erlaubnisunfähig ist" (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG), selbst gegen die guten Sitten verstößt und damit gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 6 VwVfG nichtig ist, ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt (Beschluß vom 11. Februar 1987 - BVerwG 1 B 129.86 - Buchholz 451.20 § 33 a GewO Nr. 6 = GewArch 1987, 297).

    Sie ist gemäß dem eindeutigen Wortlaut des § 44 Abs. 1 Nr. 6 VwVfG bejahend zu beantworten; dies hat der Senat bereits entschieden (Beschluß vom 11. Februar 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, verstößt ein Verwaltungsakt nicht nur dann gegen die guten Sitten, wenn er etwas Sittenwidriges anordnet, sondern auch dann, wenn er etwas erlaubt, was wegen seiner Sittenwidrigkeit nicht erlaubnisfähig ist (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Februar 1987 - BVerwG 1 B 129.86 - Buchholz 451.20 § 33 a GewO Nr. 6 = GewArch 1987, 297).
  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 31.87

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, verstößt ein Verwaltungsakt nicht nur dann gegen die guten Sitten, wenn er etwas Sittenwidriges anordnet, sondern auch dann, wenn er etwas erlaubt, was wegen seiner Sittenwidrigkeit nicht erlaubnisfähig ist (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Februar 1987 - BVerwG 1 B 129.86 - Buchholz 451.20 § 33 a GewO Nr. 6 = GewArch 1987, 297).
  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 B 19.88

    Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Der Senat hat diese Frage jedoch durch sein Urteil vom 15. Dezember 1981 - BVerwG 1 C 232.79 - (BVerwGE 64, 274 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]), an dem er in späteren Entscheidungen festgehalten hat (z.B. Beschluß vom 11. Februar 1987 - BVerwG 1 B 129.86 - <GewArch 1987, 297>), bereits beantwortet.
  • VG München, 20.04.2020 - M 9 E 19.381

    Fälligkeit des Zwangsgelds wegen unzulässiger Fremdenbeherbung

    Eine Sittenwidrigkeit eines Verwaltungsakts kann sich aus seinem Inhalt ergeben, weil er etwas Sittenwidriges als rechtmäßig feststellt oder weil er dem Bürger ein sittenwidriges Verhalten gebietet oder erlaubt (BVerwG, B.v. 11.2.1987 - 1 B 129/86 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 28.87

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, verstört ein Verwaltungsakt nicht nur dann gegen die guten Sitten, wenn er etwas Sittenwidriges anordnet, sondern auch dann, wenn er etwas erlaubt, was wegen seiner Sittenwidrigkeit nicht erlaubnisfähig ist (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Februar 1987 - BVerwG 1 B 129.86 - Buchholz 451.20 § 33 a GewO Nr. 6 = GewArch 1987, 297).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 12.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2255
BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 12.86 (https://dejure.org/1986,2255)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1986 - 1 C 12.86 (https://dejure.org/1986,2255)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1986 - 1 C 12.86 (https://dejure.org/1986,2255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsvertrag - Berufsausbildungsverhältnis - Eintragung in das Verzeichnis - Angemessene Vergütung

  • rechtsportal.de

    BerBildG § 10 Abs. 1, § 32 Abs. 1 Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 411
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 50.80

    Berusständische Kammer - Rechtsanwaltskammer - Mindestansätze für die

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 12.86
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits durch Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 50.80 - (BVerwGE 62, 117 ) entschieden hat, fehlt es an dieser Eintragungsvoraussetzung, wenn die nach dem Vertrag vorgesehene Ausbildungsvergütung im Sinne des § 10 Abs. 1 BBiG nicht angemessen ist.
  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Soweit für den Bereich des Ausbildungsbetriebes Tarifverträge bestehen, die die Höhe der Ausbildungsvergütungen festlegen, wird in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein angenommen, daß diese Vergütungen jedenfalls als angemessen anzusehen sind, weil in den tariflichen Vereinbarungen die Belange und Interessen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite eingeflossen und berücksichtigt worden sind (vgl. BAGE 33, 213 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; BAG Urteil vom 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 - EzB Nr. 45 zu § 10 Abs. 1 BBiG; BAG Urteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 - EzB Nr. 46 zu § 10 Abs. 1 BBiG; BAG Urteil vom 7. März 1990 - 5 AZR 217/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S. 230 f.; Weber, BBiG, Stand November 1990, § 10 Anm. 2; Wohlgemuth/Sarge, BBiG, 1987, § 10 Rz 5; vgl. ferner BVerwGE 62, 117, 121 sowie BVerwG Urteil vom 20. Mai 1986 - 1 C 12.86 - EzB Nr. 48 zu § 10 Abs. 1 BBiG).
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 690/97

    Angemessene Ausbildungsvergütung; ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist daher eine Vergütung angemessen, wenn sie hilft, die Lebenshaltungskosten zu bestreiten und zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistungen des Auszubildenden darstellt (Urteile vom 8. Dezember 1982 und vom 11. Oktober 1995, aaO; Urteil vom 10. April 1991 - 5 AZR 226/90 - BAGE 68, 10 = AP Nr. 3 zu § 10 BBiG = EzA BBiG § 10 Nr. 2, zu II 2 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16. Juni 1982 - 2 Sa 121/82 - Fredebeul, Berufliche Bildung vor Gericht, Entscheidungssammlung, Bd. 3, § 10 BBiG, 16. Juni 1982; ähnlich BVerwGE 62, 117 = NJW 1981, 2209; BVerwG Urteil vom 20.5.1986 - 1 C 12.86 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 48; BayVGH Urteile vom 30. April 1975 - 117 VI 74 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 10 und vom 31. Juli 1975 - 116 VI 74 - BayVBl. 1976, 210; OVG Münster Urteil vom 20. Mai 1985 - 4 A 1555/83 - Fredebeul, aaO, Bd. 3, § 10 BBiG, 20. Mai 1985).
  • BVerwG, 22.01.1990 - 1 B 190.89

    Unverschuldete Verhinderung des Klägers zur Einhaltung der Frist zur Einlegung

    Übrigens sind die Voraussetzungen einer angemessenen Vergütung im Sinne des § 10 Abs. 1 BBiG durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 62, 117 [BVerwG 26.03.1981 - 5 C 50/80]; Urteil vom 20. Mai 1986 - BVerwG 1 C 12.86 - Buchholz 421.5 BBiG Nr. 14) geklärt.

    Es genügt nicht, daß sich hinsichtlich der Frage der Angemessenheit der Vergütung eine Verkehrsauffassung gebildet hat, vielmehr muß sich diese Verkehrsauffassung gerade auf die beiden Angemessenheitselemente "fühlbare Unterstützung für den Lebensunterhalt" und "Mindestentlohnung der Leistung" beziehen (Urteil vom 20. Mai 1986 a.a.O. S. 37).

  • VG Göttingen, 10.12.1998 - 2 A 2212/98

    Befreiung eines Studenten von der Rundfunkgebührenpflicht ; Dauerverwaltungsakte

    Zwar geht das BVerwG in ständiger Rechtsprechung für Ansprüche auf Sozialhilfe davon aus, daß sie nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand verwaltungsrichterlicher Kontrolle gemacht werden können, in dem der Träger der Sozialhilfe den Hilfefall geregelt hat, weil Sozialhilfeleistungen keine rentenähnlichen Dauerleistungen mit Versorgungscharakter seien und weil es nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichts sei, den Hilfefall unter Kontrolle zu behalten (BVerwG NVwZ 1987, 412 (412) [BVerwG 20.05.1986 - 1 C 12/86] ; dazu Birk-Brühl/Conradis, BSHG, 5. Aufl. 1998, Anh. III Rn. 85 ff.).
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