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   BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85   

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BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85 (https://dejure.org/1985,1201)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.1985 - 2 BvR 881/85 (https://dejure.org/1985,1201)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 1985 - 2 BvR 881/85 (https://dejure.org/1985,1201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1; GVG § 184
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines in einer fremden Sprache bei Gericht eingereichten Schreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtssprache - Übersetzung - Deutsch - Ausländer - Gerichtsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3077 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 785
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85
    Eine Verletzung des Art. 3 Abs. 3 GG scheidet deshalb aus, weil der Grundsatz, daß die Gerichtssprache deutsch ist, nicht eine Benachteiligung "wegen" der Sprache "bezweckt" (vgl. BVerfGE 39, 334 (368)).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85
    103 Abs. 1 GG gewährleistet das rechtliche Gehör nur nach Maßgabe der einfachrechtlichen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts, die freilich ein sachangemessenes Mindestmaß an rechtlichem Gehör eröffnen müssen (vgl. BVerfGE 60, 305 (310)); der Grundsatz der Gewährleistung eines rechtsstaatlichen fairen Verfahrens verbietet es, einen Verfahrensbeteiligten zu einem Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen (vgl. BVerfGE 57, 250 (274 f.); 64, 135 (145)).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85
    103 Abs. 1 GG gewährleistet das rechtliche Gehör nur nach Maßgabe der einfachrechtlichen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts, die freilich ein sachangemessenes Mindestmaß an rechtlichem Gehör eröffnen müssen (vgl. BVerfGE 60, 305 (310)); der Grundsatz der Gewährleistung eines rechtsstaatlichen fairen Verfahrens verbietet es, einen Verfahrensbeteiligten zu einem Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen (vgl. BVerfGE 57, 250 (274 f.); 64, 135 (145)).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85
    103 Abs. 1 GG gewährleistet das rechtliche Gehör nur nach Maßgabe der einfachrechtlichen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts, die freilich ein sachangemessenes Mindestmaß an rechtlichem Gehör eröffnen müssen (vgl. BVerfGE 60, 305 (310)); der Grundsatz der Gewährleistung eines rechtsstaatlichen fairen Verfahrens verbietet es, einen Verfahrensbeteiligten zu einem Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen (vgl. BVerfGE 57, 250 (274 f.); 64, 135 (145)).
  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

    Vielmehr haben sie sich ihrerseits auf die deutsche Sprache einzustellen (vgl. im einzelnen Kirchhof in: Isensee/ Kirchhof , Handbuch des Staatsrechts, Band I, 1987, § 18, Rdn. 64 f.; BVerfGE 64, 135, 156 f.; BVerfG, NVwZ 1987, 785).
  • VGH Bayern, 27.01.2020 - 11 C 19.1674

    Inlandsgültigkeit einer rumänischen Fahrerlaubnis - Beschwerde gegen

    Für die Übersetzung fremdsprachlicher Schriftstücke haben grundsätzlich die Beteiligten selbst und auf eigene Kosten zu sorgen, es sei denn, sie tun dar, dass das vorgelegte fremdsprachliche Schriftstück für das gerichtliche Verfahren von Bedeutung und der Beteiligte aufgrund einer finanziellen Notlage zur Anfertigung einer Übersetzung nicht in der Lage ist (Kimmel a.a.O. Rn. 26; BVerfG, B.v. 25.9.1985 - 2 BvR 881/85 - NVwZ 1987, 785).
  • BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Verweigerung der

    Die Verfassung verlangt nicht mehr, als dass ein kostenloser Dolmetscher bereit gestellt wird und gegebenenfalls fremdsprachige Schriftstücke übersetzt werden (vgl. BVerfGE 64, 135 ; BVerfG, Vorprüfungsausschuss, NVwZ 1987, 785).
  • BVerwG, 09.02.1996 - 9 B 418.95

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 25. September 1985 - 2 BvR 881/85 - NJW 1987, 3077 = NVwZ 1987, 785 ) hat diese Auffassung bestätigt und ausgeführt, der Grundsatz, daß die Gerichtssprache deutsch ist, sei in Asylsachen jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die Gerichte auf der Grundlage von § 144 Abs. 1 ZPO , § 96 Abs. 1 VwGO von Amts wegen Übersetzungen einholen, sofern der Ausländer dartut, daß er diese aufgrund finanzieller Notlage nicht beibringen kann, und außerdem darlegt, daß die von ihm eingereichten fremdsprachigen Schriftstücke für das Verfahren bedeutsam sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 29/14

    Verteilung des Landeszuschusses für die jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt

    Eine solche Verfahrensweise kann nur dann geboten sein, wenn zum einen dargetan wird, dass die Übersetzung aufgrund einer finanziellen Notlage nicht beigebracht werden kann, und zum anderen die Entscheidungserheblichkeit der eingereichten fremdsprachigen Schriftstücke dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 25. September 1985 - 2 BvR 881/85 -, NVwZ 1987, 785; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, a. a. O., und Beschluss vom 8. Februar 1996, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2002 - A 6 S 967/01

    Demokratische Republik Kongo: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit

    Denn der Kläger hat nicht einmal ansatzweise in schlüssiger Form dargelegt, inwiefern der Bericht mit Blick auf die bereits vorliegenden Erkenntnisse von Bedeutung sein bzw. sein Vorbringen stützen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.2.1996, NJW 1996, 1553; BVerfG, Vorprüfungsausschuss vom 25.9.1985, NVwZ 1987, 785); diese Obliegenheit hätte dem anwaltlich vertretenen Kläger auch bekannt sein müssen.
  • BGH, 11.03.2020 - XII ZB 578/19

    Berücksichtigung von Übersetzungskosten i.R.d. Beschwer eines zur

    Im Übrigen ist es Sache des Unterhaltsberechtigten, auf Verlangen des Gerichts nach § 113 Abs. 1 FamFG iVm § 142 Abs. 3 ZPO eine deutschsprachige Übersetzung der von ihm vorgelegten Belege beizubringen; ist der Unterhaltsberechtigte dazu aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage, wird das Gericht gemäß § 113 Abs. 1 FamFG iVm § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO von Amts wegen die Anfertigung einer Übersetzung anordnen (vgl. BVerfG NVwZ 1987, 785).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14

    Anspruch auf Festsetzung und Auszahlung des Anteils einer Synagogengemeinde

    Eine solche Verfahrensweise kann nur dann geboten sein, wenn zum einen dargetan wird, dass die Übersetzung aufgrund einer finanziellen Notlage nicht beigebracht werden kann, und zum anderen die Entscheidungserheblichkeit der eingereichten fremdsprachigen Schriftstücke dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 25. September 1985 - 2 BvR 881/85 -, NVwZ 1987, 785; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, a. a. O., und Beschluss vom 8. Februar 1996, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - A 6 S 971/01

    Entscheidung durch Beschluss trotz vorheriger mündlicher Verhandlung

    Denn der Kläger hat nicht einmal ansatzweise in schlüssiger Form dargelegt, inwiefern der Bericht mit Blick auf die bereits vorliegenden Erkenntnisse von Bedeutung sein bzw. sein Vorbringen stützen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.2.1996, NJW 1996, 1553; BVerfG, Vorprüfungsausschuss vom 25.9.1985, NVwZ 1987, 785); diese Obliegenheit hätte dem anwaltlich vertretenen Kläger auch bekannt sein müssen.".
  • BFH, 15.12.1999 - X R 151/97

    Sachaufklärungspflicht des FG

    Unbeantwortet bleiben kann die in der Revisionsbegründung angesprochene Frage, inwieweit die maßgeblichen Vertragsunterlagen in die deutsche Sprache hätten übersetzt werden müssen (§ 52 Abs. 1 FGO i.V.m. § 184 GVG; s. dazu: Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 9. Februar 1996 9 B 418/95, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 1553, und des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. September 1985 2 BvR 881/85, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1987, 785; Zöller, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., 1999, § 184 GVG Rz. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, Zivilprozeßordnung, 57. Aufl. 1999, § 184 GVG Rz. 3 f.).
  • VG Ansbach, 16.06.2023 - AN 14 K 22.01473

    Deutsche Gerichtssprache, Unbeachtlichkeit fremdsprachiger Klageschrift, Keine

  • VG Neustadt, 27.09.2013 - 3 K 623/13

    Keine theoretische Fahrerlaubnisprüfung in thailändischer Sprache

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - 1 A 187/21

    Annahme der Sicherung des Lebensunterhalts durch einen gesunden arbeitsfähigen

  • VGH Bayern, 05.02.2016 - 9 ZB 15.30247

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bescheidung eines

  • VGH Hessen, 26.11.1990 - 13 UE 1086/85

    Kein Weiterbetreiben des Verfahrens innerhalb der Frist des AsylVfG § 33 bei

  • VGH Hessen, 14.12.1987 - 12 TP 3020/87

    Verwertung fremdsprachiger Unterlagen im PKH-Verfahren

  • VG Hamburg, 08.01.2014 - 17 AE 4953/13

    Abschiebungsanordnung in Mitgliedsstaat der Europäischen Union - Anhörungsrüge -

  • VG Frankfurt/Main, 07.03.2003 - 3 E 107/03

    Darlegung und Glaubhaftmachung eines Sozialhilfe-Begehrens

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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.08.1986 - 2 BvR 823/86   

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https://dejure.org/1986,4307
BVerfG, 25.08.1986 - 2 BvR 823/86 (https://dejure.org/1986,4307)
BVerfG, Entscheidung vom 25.08.1986 - 2 BvR 823/86 (https://dejure.org/1986,4307)
BVerfG, Entscheidung vom 25. August 1986 - 2 BvR 823/86 (https://dejure.org/1986,4307)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiswürdigung - Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - Substantiierter Vortrag - Bessere Erkenntnisse - Beweisantrag - Gesonderte Bescheidung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 785
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers

    Die Beteiligten sollen sich nach der Entscheidung über den Beweisantrag auf die dadurch gegebene neue Prozesssituation einstellen und neue Tatsachen vortragen und neue Anträge stellen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 1986 - 2 BvR 823/86 -, NVwZ 1987, S. 785).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2005 - A 13 S 988/04

    Der Verzicht auf mündliche Verhandlung bedeutet nicht zugleich den Verzicht auf

    § 86 Abs. 2 VwGO dient gerade dazu, dem Kläger die Auffassung des Gerichts zu seinem Beweisantrag zur Kenntnis zu bringen; die Vorschrift ist damit ihrerseits Ausdruck des rechtlichen Gehörs (siehe dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 25.08.1986 - 2 BvR 823/86 -, NVwZ 1987, 785, Kopp/Schenke, VwGO, 2003, RdNr. 18 zu § 86; Redeker/von Oertzen, VwGO, 2000, RdNr. 24 zu § 86 und Dawin in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 123 zu § 86).

    Angesichts dieser weithin unstreitigen Auffassung wird wohl nur dann zwischen der einfachrechtlichen Verfahrensrüge der Verletzung des § 86 Abs. 2 VwGO einerseits und der Verletzung des rechtlichen Gehörs andererseits zu unterscheiden sein (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 7.2.1964 - 1 C 104.61 -, Buchholz 406.11 zu § 31 BBauG Nr. 1), wenn der Beweisantragsteller zu erkennen gegeben hat, dass er auch bei einer Nichtbescheidung des Antrags keinen weiteren Vortrag mehr beabsichtigt (s. dazu BVerfG, Beschluss vom 25.08.1986 a.a.O.).

    Im vorliegenden Fall kann bei verständiger Würdigung des Prozessverhaltens des Klägers bzw. seines Bevollmächtigten nicht unterstellt werden, weiterer Vortrag sei - auch und gerade bei Ablehnung des Beweisantrags - von ihm nicht mehr zu erwarten gewesen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25.08.1986 a.a.O.).

    Insofern liegt es hier - unter dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs - anders als wenn ein Kläger nach Stellung des unbedingten Beweisantrags aus freien Stücken die mündliche Verhandlung verlässt, ohne die Entscheidung über diesen Antrag abzuwarten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25.08.1986 a.a.O.; a.A. Marx, a.a.O., Rdnr. 287 zu § 78 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 39.22

    Disziplinarklage gegen einen vorläufig vom Dienst enthobenen Beamten eines

    Die Beteiligten sollen sich nach der Entscheidung über die Beweisanträge auf die dadurch gegebene neue Prozesssituation einstellen und neue Tatsachen vortragen und Anträge stellen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. August 1986 âEURŒ- 2 BvR 823/86 - NVwZ 1987, 785 und vom 30. Juli 2008 - 5 B 59.08 - juris Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 30. August 2023 - 1 A 1662/21.A - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 20.06.2011 - 11 ZB 10.1353

    Geschwindigkeitsüberschreitung in einem verkehrsberuhigten Bereich

    Ebenfalls keiner Erörterung bedarf vor diesem Hintergrund die Frage, ob der Kläger nicht dadurch auf eine förmliche Verbescheidung seiner Beweisanträge verzichtet hat, dass er im unmittelbaren Anschluss an ihren mündlichen Vortrag (und noch vor ihrer Verlesung und ihrer Genehmigung durch seinen Bevollmächtigten) seinen Sachantrag gestellt, sein Bevollmächtigter ferner nicht widersprochen hat, als das Gericht im Anschluss daran die Anträge der Beklagten zu Protokoll nahm und es, nachdem es sich vergewissert hatte, dass niemand mehr das Wort wünschte, den Beschluss verkündete, eine Entscheidung werde gemäß § 116 Abs. 2 VwGO zugestellt (vgl. zu der Möglichkeit, dass ein Beteiligter das Recht auf eine mit Gründen versehene, noch vor Verfahrensabschluss erfolgende Verbescheidung eines Beweisantrags verlieren kann, wenn er eine Verfahrensgestaltung unwidersprochen hinnimmt, die erkennen lässt, dass das Gericht nicht nach § 86 Abs. 2 VwGO vorzugehen beabsichtigt, BVerfG vom 25.8.1986 NVwZ 1987, 785).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92

    Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft,

    Die Regelung des § 86 Abs. 2 VwGO verfolgt das Ziel, daß die Parteien sich nach der Entscheidung über den Beweisantrag auf die dadurch gegebene neue Situation einstellen, neue Tatsachen vortragen und Anträge stellen können (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 25. August 1986 - 2 BvR 823/86 -, NVwZ 1987, 785 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2022 - 10 LA 175/21

    Attest ärztliches; Belastungsstörung posttraumatische; Beweisantrag Ablehnung;

    Denn gibt der Beweisantragsteller deutlich zu erkennen, dass er von der Möglichkeit, sich zu den Gründen der ablehnenden Entscheidung zu äußern und auf die neue Prozesssituation einzustellen, keinen Gebrauch machen möchte, stellt es keine Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör dar, wenn ihm die Gründe für die Ablehnung erst zusammen mit dem Urteil bekannt gegeben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.8.1986 - 2 BvR 823/86 -, NVwZ 1987, 785; BVerwG, Urteil vom 30.5.1989 - 1 C 57.87 -, juris Rn. 12; Dawin/Panzer in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 86 Rn. 128; Rixen in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 86 Rn. 85).
  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 60/93

    Rüge der mangelnden Sachaufklärung - Verbot einer vorweggenommenen

    Es verstößt gegen das Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung zu Lasten der beweisbelasteten Partei, erhebliche Beweisantritte des Beteiligten mit der Begründung zu übergehen, von der Erhebung der Beweise seien keine zweckdienlichen Ergebnisse zu erwarten (BFH/NV 1993, 671, 672; BFH-Beschluß vom 21. Mai 1992 VIII B 76/91, BFH/NV 1993, 32, 33; Urteile vom 5. Februar 1992 I R 25/91, BFH/NV 1992, 678 -- nur Leitsatz --; vom 9. Juli 1985 IX R 53/80, BFH/NV 1986, 217, 218; vom 6. Februar 1985 II R 12/84, BFH/NV 1985, 41; in BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311; BVerfG-Beschluß vom 25. August 1986 2 BvR 823/86, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht -- NVwZ -- 1987, 785 mit umfassenden Nachweisen; BVerwG- Urteil vom 19. September 1986 4 C 47-- 52.84, NVwZ 1987, 405; BGH-Urteil vom 11. November 1980 X ZR 49/80 -- BPatG --, Monatsschrift für Deutsches Recht -- MDR -- 1981, 401).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - 11 A 1394/21

    Einholung eines Gutachtens zur Entstehung der Gefahr einer konkreten Suizidalität

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 1986- 2 BvR 823/86 -, NVwZ 1987, 785 (785); Rixen, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 86, Rn. 83.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - 13 A 2027/19

    Zulassung der Berufung in Bezug auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 1986 - 2 BvR 823/86 -, NVwZ 1987, 758; BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 5 B 59.08 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 50 = juris, Rn. 4, sowie Urteile vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 -, BVerwGE 71, 38 = juris, Rn. 25, und vom 23. Juni 1961 - IV C 308.60 -, BVerwGE 12, 268 = NJW 1961, 2081 (2082); OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 13 A 1442/18.A -, juris, Rn. 11 f., m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 29.01.1998 - 11 L 2222/97

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensfehlerhafte Behandlung von

    Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, daß die Prozeßbeteiligten sich nach der Entscheidung über die Beweisanträge auf die dadurch geschaffene Prozeßsituation einstellen und neue Tatsachen vortragen und Anträge stellen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.8.1986, NVwZ 1987, 785; BVerwG, Beschl. v. 8.12.1988, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 86 Rdnr. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2005 - 10 N 63.05

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Verletzung des Anspruchs auf

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