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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1988 - 2 B 26/88   

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OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1988 - 2 B 26/88 (https://dejure.org/1988,2464)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.10.1988 - 2 B 26/88 (https://dejure.org/1988,2464)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Oktober 1988 - 2 B 26/88 (https://dejure.org/1988,2464)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 381
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 4 S 221/13

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines früheren Soldaten um

    Eine ausnahmsweise "Nachsichtgewährung" kommt zum Ausgleich besonderer Härten in Betracht, wenn die Ausschlusswirkung nicht mit Treu und Glauben vereinbar wäre oder in einem Fall höherer Gewalt bei außergewöhnlichen Ereignissen, die nach den Umständen des Falles auch durch die größte, vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1985, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 10.01.2007 - 24 BV 03.722 -, Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.10.1988 - 2 B 26/88 -, NVwZ 1989, 381).
  • VGH Bayern, 10.01.2007 - 24 BV 03.722

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels

    Das Verwaltungsgericht hat auch zu Recht ausgeführt, dass eine gegebenenfalls mögliche "Nachsichtgewährung" auf der Grundlage von Treu und Glauben (§ 242 BGB) allenfalls zum Ausgleich besonderer Härten nach geringfügiger Fristunterschreitung oder in einem Fall höherer Gewalt bei außergewöhnlichen Ereignissen in Betracht kommt, die nach den Umständen des Falles auch durch die äußerste dem Betroffenen zuzumutende Sorgfalt weder abgewehrt noch in ihren schädlichen Folgen verhindert werden könnten (vgl. BayVGH vom 25.2.2004 Az. 10 ZB 03.187; OVG Koblenz v. 20.10.1988 NVwZ 1989, 381 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 29.09.2009 - NC 6 K 1975/09

    Zulassungsbegrenzung für Masterstudiengang

    Vielmehr ist anerkannt, dass die unter Berufung auf die Nichteinhaltung einer Ausschlussfrist ausgesprochene Weigerung einer Behörde, einen materiellen Anspruch zu erfüllen, gegen den auch im öffentlichen Recht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen kann (vgl. dazu etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.10.1988 - 2 B 26/88 -, NVwZ 1989, 381 m.w.N.).

    In Anbetracht des Umstands, dass zudem die Fristbestimmung des § 3 Abs. 1 HVVO keine derjenigen in § 24 ZVS-VergabeVO auch nur im Ansatz vergleichbare Bedeutung hat, nachdem Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität in lediglich örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen - zumal bei der Antragsgegnerin - nur sehr vereinzelt gestellt werden, sind auch sachliche Gründe, die vor dem Hintergrund von Sinn und Zweck der Fristbestimmung ein Festhalten am absoluten Charakter der Ausschlusswirkung auch im hier zu beurteilenden Einzelfall fordern könnten, nicht zwingend vorrangig (vgl. zu derartigen Erwägungen in anderem Zusammenhang etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.10.1988 - 2 B 26/88 -, NVwZ 1989, 381; OVG Saarland, Beschluss vom 29.04.2009 - 3 D 453/08 -, LKRZ 2009, 316).

  • VG Münster, 14.02.2017 - 6 K 2255/15

    Anspruch auf Gewährung eines bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses für

    vgl. etwa: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Oktober 1988 - 2 B 26/88 -, juris; zum Fairnessgebot bei behördlichen Fehlern: OVG NRW, Beschluss vom 29. September 2004 - 13 A 4479/02 -, juris, mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Sachsen, 06.03.1997 - 4 S 135/97

    Juristische Staatsprüfung; Materiellrechtliche Ausschlußfrist; Wiedereinsetzung

    Hochschulrecht Nr. 33 zu Art. IV Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen vom 13.07.1982 (NW); BayVGH, Urt. v. 26.11.1976 Nr. 280 III 76, BayVBl. 1977, 213 zu § 19 Abs. 2 Satz 2 (Bay) JAPO; OVG Koblenz, Beschl. v. 20.10.1988 2 B 26/88 , NVwZ 1989, 381 zu § 4 Abs. 1 der Fachhochschul-Eignungsprüfungsordnung).
  • VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 271.10

    Jahresbeitrag zur Entschädigungseinrichtung der Banken; Gültigkeit der in

    Eine solche Nachsichtgewährung kommt in Betracht zum Ausgleich besonderer Härten etwa in einem Fall höherer Gewalt bei außergewöhnlichen Ereignissen, die nach den Umständen des Falles auch durch die äußerste dem Betroffenen zuzumutende Sorgfalt weder abgewehrt noch in ihren schädlichen Folgen verhindert werden könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 7.85 -, Rn. 16 - juris, OVG Koblenz, Beschluss vom 20.Oktober 1988 - 2 B 26/88 - NVwZ 1989, 381).
  • VGH Bayern, 10.07.2000 - 4 ZE 00.1736

    Gewerberecht: Zulassung zum Münchener Oktoberfest, Verspätete Anmeldung

    Allenfalls unter besonders engen, der höheren Gewalt vergleichbaren Voraussetzungen oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben erscheint eine Nachsichtgewährung möglich (vgl. BVerwGE 24, 154/156 f.; BGH vom 27.6.1985 NVwZ 1985, 938/939; OVG Koblenz vom 20.10.1988 NVwZ 1989, 381; Stelkens/Bonk/Sachs, RdNr. 9 zu § 32; Kopp/Ramsauer, RdNr. 12 zu § 31).
  • VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Anfechtung einer Kreistagswahl

    Dies kommt dann in Betracht, wenn ein Antragsteller außerstande gewesen ist, sich auf eine Ausschlußfrist einzurichten oder wenn er aus Gründen, die die Behörde zu berücksichtigen hat, gehindert war, die Frist einzuhalten, wobei mangelnde Rechtskenntnis zu seinen Lasten geht (OVG Koblenz, Beschluß vom 20.10.1988 2 B 26/88 , in NVwZ 1989, 381 [382]).
  • VG Dresden, 08.03.1995 - 2 K 1123/94
    Zum einen fehlt im Gesetz eine ausdrückliche Wiedereinsetzungsregelung (vgl. dazu OVG Koblenz, B. v. 20.10.1988 - 2 B 26/88 - m.w.N.), zum anderen ist nicht ersichtlich, daß ein gleichwohl die Wiedereinsetzung rechtfertigendes Ereignis aus dem Bereich der höheren Gewalt vorliegt, so daß nach dessen Wegfall die Nachholung der unterbliebenen Handlung durch die Klägerin unverzüglich erfolgt wäre und dadurch auch ohne gesetzliche Regelung eine Wiedereinsetzung gerechtfertigt hätte (vgl. BVerfGE 71, 305, 348; BVerwG, U. v. 23.04.1985 - 9 C 7.85 -, in: InfAuslR 1985, 278, 280 f.).
  • VG Berlin, 18.03.2011 - 4 K 52.10

    Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen und

    Eine solche Nachsichtgewährung kommt in Betracht zum Ausgleich besonderer Härten etwa in einem Fall höherer Gewalt bei außergewöhnlichen Ereignissen, die nach den Umständen des Falles auch durch die äußerste dem Betroffenen zuzumutende Sorgfalt weder abgewehrt noch in ihren schädlichen Folgen verhindert werden könnten (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 7.85 -, NJW 1986, 207 [208]; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.Oktober 1988 - 2 B 26/88 - NVwZ 1989, 381).
  • VG Göttingen, 23.12.2005 - 8 C 793/05

    Antrag; Aufnahme; Frist; Haushalt; Hochschulausbildung; Hochschule;

  • VG Hamburg, 11.03.2010 - 5 E 2266/09

    "Nachsichtgewährung" bei Versäumung der Ausschlussfrist von AufenthG 2004 § 51

  • KG, 25.02.1997 - 1 W 7935/96

    Wiederannahme des Geburtsnamens durch eine türkische Ehefrau; Anwendbarkeit des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 6 A 11714/03

    Betreuungsverein, staatliche Anerkennung, örtlicher Wirkungskreis,

  • VG Koblenz, 13.06.2014 - 5 K 284/14

    Land muss über Schadenersatzanspruch einer Lehrerin erneut entscheiden

  • VG Karlsruhe, 10.07.2002 - 10 K 1282/02

    Antragsfrist für Landeserziehungsgeld ist Ausschlussfrist - Geltendmachung nicht

  • VG Stuttgart, 26.03.2003 - 17 K 2073/01

    Keine Fristversäumnis im Ausnahmefall bei falschen Auskünften durch Behörde,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.1997 - 4 S 135/97

    Bildungswesen; Prüfungen; sonstiges Verwaltungsverfahren, Wiedereinsetzung -

  • VG Ansbach, 01.12.2011 - AN 14 K 11.00671

    Ein Förderanspruch nach Art. 18 Abs. 2 BayKiBiG besteht nur dann, wenn er bis zum

  • VG Hannover, 29.03.2011 - 3 A 960/09

    Ausschlussfrist

  • VG München, 27.10.2008 - M 25 K 07.1299

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis; länger als 6-monatige Ausreise

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1988 - 13 B 2836/88   

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https://dejure.org/1988,6590
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1988 - 13 B 2836/88 (https://dejure.org/1988,6590)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.11.1988 - 13 B 2836/88 (https://dejure.org/1988,6590)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. November 1988 - 13 B 2836/88 (https://dejure.org/1988,6590)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Rinder - Kälber

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 732
  • NVwZ 1989, 381 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

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   OVG Hamburg, 12.04.1988 - Bs VI 19/88   

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OVG Hamburg, 12.04.1988 - Bs VI 19/88 (https://dejure.org/1988,6729)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.1988 - Bs VI 19/88 (https://dejure.org/1988,6729)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 1988 - Bs VI 19/88 (https://dejure.org/1988,6729)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 381
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Meiningen, 20.02.1998 - 8 E 100/98

    Gaststättenrecht; Zum inhaltlichen Maßstab für Unsittlichkeit i. S. v. § 4 Abs. 1

    Daraus folgt ohne weiteres, daß ein Gastwirt, der seine Gaststätte so anlegt und führt, daß sie günstige Bedingungen für die Anbahnung von geschlechtlichen Beziehungen zwischen Prostituierten und ihren Freiern bietet, der Unsittlichkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG Vorschub leistet (BVerwG, B. v. 14.11.1990 Gewerbearchiv 1991, 115, m. w. N.; VGH BW, B. v. 29.01.1996 14 S 46/96 Gewerbearchiv 1996, 209; OVG Hamburg, B. v. 12.04.1988 Bs VI 19/88 NVwZ 1989, 381; VG Meiningen, B. v. 07.08.1997 8 E 777/97.Me).

    Ein geeignetes und milderes Mittel ist hier nicht ersichtlich (OVG Münster, B. v. 12.02.1988 4 B 1652/88 NVwZ 1989, 482; OVG Hamburg, B. v. 12.04.1988 Bs IV 19/88 NVwZ 1989, 381).

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