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   BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87   

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https://dejure.org/1988,76
BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87 (https://dejure.org/1988,76)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1988 - 7 C 5.87 (https://dejure.org/1988,76)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 (https://dejure.org/1988,76)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

  • Wolters Kluwer

    Sondernutzungsgebühr - Festsetzung - Mobile Verkaufswagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFernStrG § 8 Abs. 3 S. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 36
  • NVwZ 1989, 456
  • NZV 1989, 165
  • DVBl 1989, 413
  • BB 1989, 385
 
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Wird zitiert von ... (154)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 137.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87
    Eine Sondernutzungsgebühr ist die Gegenleistung dafür, daß die Benutzung einer öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinaus erlaubt und damit gleichzeitig eine Beeinträchtigung der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeiten in Kauf genommen wird; die Höhe der geforderten Gebühr darf nicht außer Verhältnis zum Ausmaß dieser Beeinträchtigung stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 4 C 137.68 - DÖV 1971, 102; BVerwGE 56, 63 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 5/78]; Urteil vom 12. Juni 1981 - BVerwG 4 C 44, 47, 48 und 50.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 43).

    Der hier zu entscheidende Sachverhalt gibt keinen Anlaß, der Frage nachzugehen, ob in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Gesichtspunkt der erdrosselnden Wirkung doch einen eigenen Anwendungsbereich haben könnte (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1970, a.a.O. S. 103).

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87
    Das Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes besagt, daß die Gebühr nicht in einem Mißverhältnis zu der von der Verwaltung erbrachten Leistung stehen darf (vgl. BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65]; Urteil vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 67.75 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 34; vgl. ferner BVerfGE 20, 257 ).

    Ferner kann es für die Höhe von Verwaltungsgebühren Auswirkungen haben, insbesondere im Hinblick auf eine mit der Gebührenerhebung verbundene prohibitive Wirkung (vgl. BVerwGE 12, 162 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 109/60]; 13, 214 [BVerwG 07.12.1961 - VIII C 97/60]; 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65]).

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87
    Dieses Gebot wäre verletzt, wenn der Satzungsgeber wesentlich Gleiches willkürlich ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich behandelt hätte (vgl. BVerfGE 4, 144 [BVerfG 16.03.1955 - 2 BvK 1/54]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 11 B 1459/20

    Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt

    (b) Das Parken auf der öffentlichen Verkehrsfläche mit einem Verkaufswagen zum Zwecke des Handels, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20, S. 2 f. = juris, Rn. 7, stellt regelmäßig einen verkehrsfremden Vorgang dar, denn ein solches Parken findet zu einem anderen Zweck als dem der späteren Wiederinbetriebnahme statt.

    Von sonstigem Straßenhandel, also dem gewerblichen Anbieten von Waren im öffentlichen Straßenraum, der unzweifelhaft als Sondernutzung zu qualifizieren ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20, S. 2 f. = juris, Rn. 7, zum Verkaufswagen; OVG NRW, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 - juris, Rn. 14 ff., m. w. N., zum Bauchladen, unterscheidet sich das Vermieten von Fahrrädern in der von der Antragstellerin vorgenommenen Weise zwar im äußeren Erscheinungsbild, nicht aber - was hier entscheidend ist - im rechtlichen Kern.

    vgl. i. d. S. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 -, Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20 = juris, zum Verkaufswagen; s. ferner Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 1997 - 12 M 3916/97 -, OVGE 47, 368 (373 f.) = juris, Rn. 8 f., zum Anbieten von Beförderungsleistungen in einer Kutsche; vgl. auch Johannisbauer, "E-Scooter in deutschen Großstädten - Erlaubnispflichtige Sondernutzung oder bloßer Gemeingebrauch", NJW 2019, 3614 (3616).

  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

    Allerdings ist das Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dann verletzt, wenn eine Gebühr mit dem Ziel der Verhaltenslenkung derart hoch bemessen wird, dass sie ihren gebührentypischen Entgeltcharakter verliert, weil sie in einem groben Missverhältnis zum Wert der öffentlichen Leistung steht, wie er insbesondere in den dafür erbrachten staatlichen Aufwendungen seinen Niederschlag findet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363 ; BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 , vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32 ).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine gebührenrechtliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und besagt, daß Gebühren in keinem Mißverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung stehen dürfen (BVerfGE 20, 257 [270]; vgl. BVerwGE 26, 305 [308 f.]; 80, 36 [39]).
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