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   VGH Bayern, 21.11.1988 - 20 CS 88.2324   

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VGH Bayern, 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 (https://dejure.org/1988,2182)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 (https://dejure.org/1988,2182)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 1988 - 20 CS 88.2324 (https://dejure.org/1988,2182)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2075 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 681
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.07.1989 - 12 ( ) A 234/86

    Heranziehung zur Übernahme der Gesamtkosten einer umfangreichen

    Zudem muß auch an diesem Punkt in Rechnung gestellt werden, daß es sich um einen Eilfall handelte, bei dem der Beklagte rasch tätig werden mußte, um die Schadensfolgen nicht noch weiter fortschreiten zu lassen, eingehende Eruierung des Handlungswillens der Verantwortlichen also nicht mehr angezeigt sein konnte (vgl. auch VGH München, NVwZ 1989, 681, 684 unter Hinweis auf dens., NVwZ 1986, 942).

    Bei der Bestimmung des Kostenadressaten ist deshalb der Gesichtspunkt seiner wirtschaftlichen, finanziellen Leistungsfähigkeit durchaus legitim (vgl. OVG Münster, DVBl. 1973, S. 924, 928; Bay VGH München, NVwZ 1989, S. 681, 683; Fleischer, Auswahl unter mehreren Polizeipflichtigen, a.a.O., S. 110; Schumann, Grundriß des Polizei- und Ordnungsrechts ... nach dem Berliner Recht unter Berücksichtigung des MEPolG, 1978, S. 49 f.; Knauf, Gesamtschuld und Polizeikostenrecht, a.a.O., S. 242 f., 245; siehe auch OVG Koblenz, NJW 1986, S. 1369 f.; VGH Kassel, NVwZ 1988, S. 655, zur entsprechend rechtmäßigen kostenbetreffenden Heranziehung des Kfz-Halters vor dem Kfz.

    Grundsätzlich kann vielmehr auf jeden der Kandidaten eigenständig, ja sogar kumulativ zugegriffen werden (vgl. OVG Münster, DVBl. 1971, S. 828, 830; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht, Bd. III, 4. Aufl. 1978, § 127 Id 2, Rdn. 25; und zuletzt Bay VGH München, NVwZ 1989, S. 681, 683 m.w.Nachw.).

    Auch die Umstände dieser Beauftragung müssen zudem "unter Berücksichtigung der Eilbedürftigkeit des behördlichen Vorgehens" gesehen werden (VGH München, NVwZ 1989, S. 681, 684).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.06.1989 - 12 A 234/86

    Kostenerstattung nach Ölunfall

    Zudem muß auch an diesem Punkt in Rechnung gestellt werden, daß es sich um einen Eilfall handelte, bei dem der Beklagte rasch tätig werden mußte, um die Schadensfolgen nicht noch weiter fortschreiten zu lassen, eingehende   Eruierung des Handlungswillens der Verantwortlichen also nicht mehr angezeigt sein konnte (vgl. auch VGH München, NVwZ 1989, 681 (684) unter Hinweis auf denselben, NVwZ 1986, 942).

    Bei der Bestimmung des Kostenadressaten ist deshalb der Gesichtspunkt seiner wirtschaftlichen, finanziellen Leistungsfähigkeit durchaus legitim (vgl. OVG Münster, DVBl 1973, 924 (928); VGH München, B. v. 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 -, NVwZ 1989, 681 (683); Fleischer, S. 110; Schumann, Grundriß des Polizei- und OrdnungsR... nach dem Berliner Recht unter Berücksichtigung des MEPolG, 1978, S. 49 f.; Knauf, S. 242 f., 245; s. auch OVG Koblenz, NJW 1986, 1369 f.; VGH Kassel, U. v. 17.02.1987 - 11 UE 1193/84 -, NVwZ 1988, 655, zur entspr.

    Grundsätzlich kann vielmehr auf jeden der Kandidaten eigenständig, ja sogar kumulativ zugegriffen werden (vgl. OVG Münster, DVBl 1971, 828 (830); Wolff-Bachof, VerwR III, 4. Aufl. (1978), § 127 Id 2, Rdnr. 25; und zuletzt VGH München, B. v. 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 -, NVwZ 1989, 681 (683) m. w. Nachw.).

  • VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11

    Klärschlammentsorgung

    Dies setzt jedoch ein Verwachsen mit Grund und Boden voraus, welches aufgrund der unterschiedlichen Struktur zum umgebenden Erdreich regelmäßig nicht auftritt, wenn "en bloc" verkippt bzw. hier aufgespült worden ist, vgl. Scheier, ZfW 1984, 333, 334; Paetow, NVwZ 1990, 510, 511; Schink, DVBl. 1985, 1149, 1151; kritisch dazu, ob ein Verwachsen überhaupt die Anwendung von Abfallrecht ausschließt Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. November 1988 - 20 CS 88.2324 -, juris, Rn. 22;.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 52/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Wurden etwa Stoffe nicht nur lose in einen Steinbruch verfüllt, sondern die Oberfläche nach Abschluss der Verfüllung dem Geländeprofil angepasst, planiert und durch Aussaat bepflanzt, wobei auch der Wille des Grundstückseigentümers auf die Herstellung einer dauerhaften festen Verbindung mit dem Grundstück gerichtet ist, so haben die Stoffe mit dem Abschluss der Verfüllungsmaßnahme ihre Abfalleigenschaft verloren mit der Folge, dass nicht mehr Abfallrecht, sondern Bodenschutzrecht anzuwenden ist (vgl. OVG RP, Urt. v. 26.01.2012 - 8 A 11081/11 -, juris RdNr. 50 f.; a.A. BayVGH, Beschl. v. 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 -, juris RdNr. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 48/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Wurden etwa Stoffe nicht nur lose in einen Steinbruch verfüllt, sondern die Oberfläche nach Abschluss der Verfüllung dem Geländeprofil angepasst, planiert und durch Aussaat bepflanzt, wobei auch der Wille des Grundstückseigentümers auf die Herstellung einer dauerhaften festen Verbindung mit dem Grundstück gerichtet ist, so haben die Stoffe mit dem Abschluss der Verfüllungsmaßnahme ihre Abfalleigenschaft verloren mit der Folge, dass nicht mehr Abfallrecht, sondern Bodenschutzrecht anzuwenden ist (vgl. OVG RP, Urt. v. 26.01.2012 - 8 A 11081/11 - a.a.O. RdNr. 50 f.; a.A. BayVGH, Beschl. v. 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 -, juris RdNr. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.04.1998 - 4 L 133/96

    Zur Zustandsverantwortlichkeit des öffentlich-rechtlichen Grundeigentümers (hier:

    Zu verweisen sei auf die Entscheidung des VGH München vom 22. November 1988 (NVwZ 1989, 681), derzufolge das Abfallgesetz auch dann anwendbar bleibe, wenn sich die eigentlich als Abfall zu entsorgenden Stoffe untrennbar mit dem Erdboden verbänden und damit nach dem bürgerlichen Recht zu einem wesentlichen Bestandteil eines Grandstücks würden.

    Etwas anderes kann die Beklagte jedenfalls für die vorliegende Sachverhaltskonstellation auch nicht aus dem Beschluss des VGH München vom 21. November 1988 (NVwZ 1989, 681) herleiten.

  • VGH Bayern, 08.09.2015 - 20 CS 15.1502

    Abfallrechtliche Anordnung; unbegründete Beschwerde im Eilverfahren; Beseitigung

    Das Landratsamt hätte folglich beide Störer gemeinsam als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen können oder jeden von ihnen allein, was bei einer Mehrheit von Störern im Ermessen der Behörde steht (vgl. bereits BayVGH, B.v. 21.11.1988, 20 CS 88.2324, Rn. 36 m.w.N.).

    Denn wo ein behördlicher Entscheidungsspielraum besteht, darf das Gericht nicht seine Entscheidung an die Stelle der Behördenentscheidung setzen, sondern letztere nur darauf überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. § 114 VwGO, s.a. BayVGH, B.v. 21.11.1988, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05

    Ergänzung

    Gerade bei einem Vorgehen gegen unerlaubte Abfallentsorgung wird es sich häufig als unmöglich erweisen, alle später auftauchenden Fragen vorwegnehmend bereits in einem Bescheid abschließend zu regeln; vielmehr muss in Kauf genommen werden, dass sich während des Vollzugs neue Erkenntnisse einstellen, auf die den Vollzug begleitend mit Entscheidungen auch rechtlicher Art reagiert werden muss (VGH München, B. v. 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 -, NVwZ 1989, 681 ff.).
  • VGH Bayern, 02.04.1993 - 22 CS 93.491

    Absiebrückstände; Shredder-Recycling; Deponie; Kiesgrube; Grundwassergefährdung

    Durch den Einbau in der Kiesgrube haben die Absiebrückstände ihre Abfalleigenschaft nicht verloren (VGH München, NVwZ 1989, 681 = BayVBl 1989, 467 zu Art. 19 BayAbfG a. F.); eine Verwachsung mit dem Grundstück wäre schon deshalb ohne Einfluß auf die Entsorgungspflicht der Ast., weil hier Abfallstoffe in großer Menge, vermischt mit ebenfalls zur Verfüllung angeliefertem Erdreich, abgelagert wurden.

    Da die Handlungsstörer bekannt sind und ihre Leistungsunfähigkeit nicht offensichtlich ist, begegnet es keinen Bedenken, daß der Ag. sie zur Durchführung der Sanierung vorrangig herangezogen hat (s. auch VGH München, NVwZ 1989, 681 = BayVBl 1989, 467).

  • VG Düsseldorf, 08.09.2023 - 4 L 1597/23
    vgl. etwa Bay.VGH, Beschluss vom 21. November 1988 - 20 CS 88.2324 -, juris Rn. 36; Hess.VGH, Beschluss vom 21. März 1988 - 4 TH 3794/87 -, juris Rn. 36.
  • VGH Hessen, 03.03.1992 - 14 TH 2158/91

    Abfallrecht: Sanierung von Altlasten - Anordnung von Probebohrungen -

  • VG Düsseldorf, 02.12.2003 - 17 K 6449/01
  • OVG Thüringen, 29.03.1994 - 2 EO 18/93

    Abfallbeseitigungsrecht; Zu den Anforderungen des Abfallrechts an die Entsorgung

  • VGH Bayern, 26.07.1991 - 22 CS 90.400

    Sportschießanlage - Polizeipflichtigkeit des Verpächters

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2013 - 10 S 2940/11
  • VG Düsseldorf, 30.03.2004 - 17 K 1199/03

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung wegen zu hoch verfüllten Bodenmassen und

  • VG Darmstadt, 09.05.2022 - 6 L 2310/21

    Abfallbesitzer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2004 - 3 M 124/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Eigenschaft als Abfallbesitzer; Gewährung

  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 8 L 1691/11

    Nutzungsverbot für ein Wettbüro

  • VG Arnsberg, 21.04.2008 - 14 K 1814/07

    Abfallbeseitigung oder Waldwegebau?

  • VG Schleswig, 14.06.2004 - 14 A 116/03
  • VG Gera, 08.09.2001 - 2 E 200/01

    Beseitigung von in den Boden eingebrachten und planierten Abfällen; Inkrafttreten

  • VG Ansbach, 16.12.2010 - AN 15 K 10.02061

    Unzulässigkeit der Klage, da in dieser Sache bereits ein wirksames

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.02.1989 - 5 S 2490/88   

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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.02.1989 - 5 S 2490/88 (https://dejure.org/1989,1912)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Februar 1989 - 5 S 2490/88 (https://dejure.org/1989,1912)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen fehlenden Hinweises auf die Stelle der Einsichtsmöglichkeit

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 151 (Ls.)
  • NJW 1989, 2415 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 681
  • VBlBW 1989, 305
  • BauR 1989, 434
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.1989 - 5 S 2490/88
    Das BVerfG (BVerfGE 65, 283 ) hat § 12 BBauG trotz des Umstands, daß der Bebauungsplan als solcher nicht öffentlich bekanntgemacht wird, deshalb mit dem Rechtsstaatsprinzip für vereinbar erachtet, weil durch die Bekanntmachung der Stelle, wo der Bebauungsplan eingesehen werden könne, gewährleistet sei, daß jeder planbetroffene Bürger sich ohne unzumutbare Schwierigkeiten über die Festsetzungen des Bebauungsplans informieren kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06

    Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der

    Denn in ihr ist auch der Dienstraum zu bezeichnen, in dem die Planunterlagen zur Einsicht bereit liegen (ebenso OVG Sachsen, Urt. v. 27.09.1999 - 1 S 694/98 - SächsVBl 2000, 115; vgl. auch Senatsbeschl. v. 13.02.1989 - 5 S 2490/88 - NVwZ 1989, 681).

    Dass zur ordnungsgemäßen Bekanntmachung des Auslegungsorts grundsätzlich nicht nur die Angabe der Dienststelle (vgl. Senatsbeschl. v. 13.02.1989 - 5 S 2490/88 - a.a.O.), sondern auch die Angabe des Dienstraums gehört, in dem der Planentwurf öffentlich ausliegt, wird in Rechtsprechung und Literatur nicht in Frage gestellt und entspricht, soweit der Senat sieht, auch allgemeiner Praxis in den Kommunen (vgl. Gaentzsch, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 3 Rdnr. 20: "Satz 2 nennt den Mindestgehalt der ortsüblichen Bekanntmachung. Sie muss den Ort angeben, an dem der Planentwurf ... zu jedermanns Einsicht ausliegt .", vgl. auch das Bekanntmachungsmuster bei Söfker, in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, § 2 Rdnr. 73, das hinsichtlich des Auslegungsorts lautet: "... im Planungsamt (nähere Angabe, auch Zimmer) ....".

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2008 - 3 S 358/08

    Verpflichtung zur erneuten Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans, wenn

    Gleichwohl weist der Senat darauf hin, dass die Bekanntmachung der Offenlage des Planentwurfs durch die Klägerin am 22.04.2006 jedenfalls auf der Basis der bisherigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte nicht unproblematisch ist (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.07.2007 - 5 S 2103/06 -, VBlBW 2008, 185; Beschluss vom 13.02.1989 - 5 S 2490/88 -, NVwZ 1989, 681; Sächsisches OVG, Urteil v. 27.09.1999 - 1 S 694/98 - SächsVBl 2000, 115; vgl. auch Gaentzsch, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 3 Rdnr. 20: "Satz 2 nennt den Mindestgehalt der ortsüblichen Bekanntmachung.
  • VGH Bayern, 21.02.1989 - 8 B 87.00100
    UPR 1989, 396-397 (Leitsatz und Gründe) BayVBl 1989, 628-629 (Leitsatz und Gründe) DÖV 1989, 1044-1045 (Leitsatz und Gründe) NVwZ 1990, 280-281 (Leitsatz und Gründe).
  • VG Kassel, 20.08.1998 - 6 G 1244/98

    Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über Kostenerstattungsbeiträge;

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