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   StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075   

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StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075 (https://dejure.org/1988,2003)
StGH Hessen, Entscheidung vom 20.07.1988 - P.St. 1075 (https://dejure.org/1988,2003)
StGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juli 1988 - P.St. 1075 (https://dejure.org/1988,2003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Grundrechtsklage gegen Wahlprüfungsentscheidung: kein Nachschieben von Rügen nach Fristablauf - keine Wahlprüfung durch StGH - Verfassungsmäßigkeit des Wahlprüfungsgerichts und seiner Besetzung - Verfassungsmäßigkeit der Ausschlußfrist für Wahlvorschläge und des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Grundrechtsklage gegen Wahlprüfungsentscheidung: kein Nachschieben von Rügen nach Fristablauf - keine Wahlprüfung durch StGH - Verfassungsmäßigkeit des Wahlprüfungsgerichts und seiner Besetzung - Verfassungsmäßigkeit der Ausschlußfrist für Wahlvorschläge und des ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 1
  • NVwZ 1989, 647
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • StGH Hessen, 03.08.1983 - P.St. 1000

    Landtagswahlgesetz; Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Grundrechtsklage

    Auszug aus StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075
    Der Staatsgerichtshof ist nicht befugt, die Prüfung der Gültigkeit einer Landtagswahl selbst vorzunehmen (ständige Rechtsprechung zuletzt Beschluß vom 19.1.84 - P.St. 1000 - StAnz 1984, 823ff).

    1977, S. 1526 ff. = ESVGH 27, 193 ff.; B.v. 19.01.84 - P.St. 1000 -, …

    Denn gegen Entscheidungen des Wahlprüfungsgerichts beim Hessischen Landtag ist gemäß Art. 131 HV, §§ 45 ff. StGHG die Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof gegeben (StGH, Beschluß vom 19.1.1984 - P.St. 1000 -, StAnz. 1984, S. 823 ff.).

    Dieser Auffassung hat sich der Staatsgerichtshof für seinen Zuständigkeitsbereich angeschlossen (Beschluß vom 19.1.1984 - P.St. 1000 -, StAnz., aaO).

  • BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68

    Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl

    Auszug aus StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075
    Die Nachkriegsverfassungen haben diese Befugnis eingeengt und ein unterschiedlich gestaltetes "Mischsystem parlamentarischer und gerichtlicher Zuständigkeiten" begründet (BVerfGE 28, 214, 218 ff.).

    Stets aber wurde "die Wahlprüfung als eine spezielle, von anderen Verfahren deutlich, abgehobene Rechtskontrolle betrachtet" (BVerfGE 28, 214, 219), deren Verfahrensziel auf die objektive Überprüfung des Wahlergebnisses ausgerichtet ist.

    Die Verfolgung subjektiver Rechte Einzelner tritt zurück gegenüber der Notwendigkeit, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen (BVerfGE 28, 214, 219).

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075
    Auf das Wahlprüfungsverfahren der Länder ist weder Art. 41 GG entsprechend anwendbar (BVerfGE 34, 81, 94), noch wird das Landesverfassungsrecht durch Art. 28 Abs. 1 GG an eine bestimmte Form der Wahlprüfung gebunden.

    Zum Schutzbereich der Rechtsweggarantie hat das Bundesverfassungsgericht für Art. 41 GG anerkannt, daß die Prüfung der Gültigkeit von Wahlen und die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die eine Verletzung subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG entzogen und einem besonderen Wahlprüfungsverfahren überantwortet werden kann, sofern nur gegen Wahlprüfungsentscheidungen verfassungsgerichtlicher Grundrechtsschutz gewährleistet ist (BVerfGE 22, 277 ff., 281; 34, 81 ff., 94 f.).

    Es kommt folglich nicht darauf an, ob "das beim Landtag gebildete" Wahlprüfungsgericht angesichts seiner organisatorischen Zuordnung und seiner Besetzung mit drei Abgeordneten (Art. 78 HV) gleichwohl als ein selbständiges und unabhängiges Gericht qualifiziert werden kann, das in richterlicher Unabhängigkeit Rechtsprechung ausübt (so: BVerfGE 34, 81, 93 zu dem mit dem Hessischen Wahlprüfungsgericht vergleichbaren ehemaligen Wahlprüfungsgericht beim Landtag Rheinland-Pfalz; Rupp-von Brünneck/Konow, in: Zinn-Stein, Verfassung des Landes Hessen, Anm. 1 zu Art. 78).

  • StGH Hessen, 07.07.1977 - P.St. 783

    Verfassungswidrigkeit des sog ruhenden Mandats

    Auszug aus StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075
    An der dazu ergangenen ständigen Rechtsprechung (StGH, B.v. 26.07.67 - P.St. 484 -, a.a.O.; U.v. 07.07.77 - P.St. 783 -, …

    1977, S. 1526 ff. = ESVGH 27, 193 ff.; B.v. 19.01.84 - P.St. 1000 -, …

    Ob die mit Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG inhaltlich übereinstimmenden und fortgeltenden Landesgrundrechte aus Art. 2 Abs. 3 HV und Art. 20 Abs. 1 Satz 1 HV (vgl. dazu StGH, U.v. 15.7.1970 - P.St. 548/563 - StAnz. 1970, S. 1669 ff.; BVerfGE 22, 267, 271) oder das der Hessischen Verfassung immanente Gewaltenteilungsprinzip (StGH, U.v. 7.7.1977 - P.St. 783 -) derart höherrangige Grundentscheidungen enthalten, kann offen bleiben.

  • StGH Hessen, 26.07.1967 - P.St. 484

    Wahlprüfungsgericht; Wahlprüfung; Landtagsmandat; Landtagswahl; Landtagswahlrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075
    Mit diesem Ziel können nur die in Art. 131 Abs. 2 HV und § 17 Abs. 2 StGHG genannten Antragsberechtigten den Staatsgerichtshof anrufen (allgemein dazu Barwinski, in: Zinn/Stein, Hessische Verfassung, Art. 131 - 133, B., I., 1., S. 5; speziell zur Frage des Angriffs auf Wahlrechtsbestimmungen StGH B.v. 26.07.67 - P.St. 484-, ESVGH 18, 14 ff.).

    An der dazu ergangenen ständigen Rechtsprechung (StGH, B.v. 26.07.67 - P.St. 484 -, a.a.O.; U.v. 07.07.77 - P.St. 783 -, …

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075
    Ob die mit Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG inhaltlich übereinstimmenden und fortgeltenden Landesgrundrechte aus Art. 2 Abs. 3 HV und Art. 20 Abs. 1 Satz 1 HV (vgl. dazu StGH, U.v. 15.7.1970 - P.St. 548/563 - StAnz. 1970, S. 1669 ff.; BVerfGE 22, 267, 271) oder das der Hessischen Verfassung immanente Gewaltenteilungsprinzip (StGH, U.v. 7.7.1977 - P.St. 783 -) derart höherrangige Grundentscheidungen enthalten, kann offen bleiben.
  • StGH Hessen, 13.07.1962 - P.St. 289

    Verfassungsmäßigkeit des Verhältniswahlrechts; Vorwahl und Wahlgeheimnis

    Auszug aus StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075
    aa) Die Garantie des passiven Wahlrechts enthält ein beschwerdefähiges "politisches" Grundrecht (Maunz, in: Maunz-Dürig, a.a.O., Rdnr. 29 ff. zu Art. 38; Barwinski, in: Zinn-Stein, a.a.O., Anm. B IV 17 zu Art. 131 - 133; offen gelassen in: Urteil des StGH vom 13.7.1962 - P.St. 289 -).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

    Auszug aus StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075
    Zum Schutzbereich der Rechtsweggarantie hat das Bundesverfassungsgericht für Art. 41 GG anerkannt, daß die Prüfung der Gültigkeit von Wahlen und die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die eine Verletzung subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG entzogen und einem besonderen Wahlprüfungsverfahren überantwortet werden kann, sofern nur gegen Wahlprüfungsentscheidungen verfassungsgerichtlicher Grundrechtsschutz gewährleistet ist (BVerfGE 22, 277 ff., 281; 34, 81 ff., 94 f.).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

    Auszug aus StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075
    Derartige Regelungen sind vereinbar mit dem Grundsatz der formalen Wahlrechtsgleichheit, einem Anwendungsfall des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 1 HV), und dem daraus folgenden Recht der Wahlbewerber auf Chancengleichheit (vgl. BVerfGE 41, 399, 413; 63, 230, 242, Rupp-von Brünneck/Konow, a.a.O., Anm. 8 b und 13 zu Art. 75).
  • StGH Hessen, 20.07.1951 - P.St. 76

    Artikel 41 der Verfassung des Landes Hessen ist rechtsgültig

    Auszug aus StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075
    b) Art. 78 HV verstößt auch nicht gegen höherrangige Grundentscheidungen der Hessischen Verfassung (allgemein zu einer derartigen Prüfung "verfassungswidrigen Verfassungsrechts": BVerfGE 3, 225, 233 ff.; zur Befugnis des Staatsgerichtshofs, einzelne Verfassungssätze auf ihre Rechtsgültigkeit zu prüfen, in einem besonderen Fall: StGH, U.v. 20.7.1951. - P.St. 76 -, StAnz.
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

  • StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548

    Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis;

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • StGH Hessen, 12.03.1986 - P.St. 1020

    Staatsgerichtshof; Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab

  • StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794

    Rechtliches Gehör; Prozessfähigkeit; Frist; Fristbeginn; Zustellung;

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

  • StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547

    Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung

    Verletzungen seines grundrechtlich geschützten aktiven und passiven Wahlrechts kann der Bürger in Hessen mit der Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof geltend machen (vgl. StGH, Beschluss vom 20.07.1988 - P.St. 1075 -, StAnz. 1988, S. 21 ff.).

    1984, S. 823 ff.; Beschluss vom 01.09.1988 - P.St. 1075 -, …

  • StGH Hessen, 09.08.2017 - P.St. 2609

    Verfassungsverstoß der Ablehnung der Zulassung einer Berufung durch

    - StGH, Beschluss vom 20.07.1988 - P.St. 1075 -, juris, Rn. 47 -.
  • StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur

    1984, Seite 823; Beschluß vom 20.07.1988, P.St. 1075, …

    1984, Seite 823; Beschluß vom 20.07.1988, P.St. 1075, …

  • StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132

    Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs

    Unzulässig ist es jedoch, nach Ablauf der Antragsfrist einen neuen Sachverhalt zum Gegenstand der Grundrechtsklage zu machen (StGH, Beschlüsse vom 20.07.1988 - P.St. 1075 - und 13.09.1989 - P.St. 1078 im Anschluß an BVerfG, Beschluß vom 10.06.1964, BVerfGE 18, 85, 89).
  • VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 117/99

    Verfassungsbeschwerde gegen Akte im Rahmen des Wahlverfahrens statthaft - hier:

    1975, 628 ; HessStGH, Beschluß vom 20. Juli 1988 - P.St. 1075 - NVwZ 1989, 647).
  • StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1147

    Unbegründetheit einer Grundrechtsklage gegen Urteil des Wahlprüfungsgerichts bei

    Eine solche Grundrechtsklage ist auch gegen Entscheidungen des Wahlprüfungsgerichts beim Hessischen Landtag zulässig (vgl. StGH, Beschluß vom 20.07.1988 - P.St. 1075 -, StAnz. 1988, S. 2121, NVwZ 1989, S. 647 m.w.N.).
  • StGH Hessen, 09.12.1992 - P.St. 1139

    Akteneinsichtsrecht; Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Wahlrechtsgrundsätze;

    Die Regelung über die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts in Art. 78 Abs. 3 HV verstößt weder gegen Bundesrecht noch gegen höherrangige Grundentscheidungen der HV ( vgl. P.St. 1075 ).
  • StGH Hessen, 11.01.1991 - P.St. 1115

    Zurückweisung eines Prozeßkostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht einer

    Hier: Die mangelnde Erfolgsaussicht des Prozeßkostenhilfeantrags ergibt sich daraus, daß die der Nichtzulassung der Landesliste zugrundeliegenden Regelungen eines Unterschriftenquorums für Wahlvorschläge, die von einer nicht im Parlament vertretenen Partei oder Wählergruppe oder von Einzelbewerbern eingereicht werden müssen (WahlG HE § 22 Abs. 3) mit der Garantie des passiven Wahlrechts in Verf HE Art. 75 Abs. 2 iVm Art. 73 Abs. 2 vereinbar sind (vgl StGH Wiesbaden, 1988-07-20, P.St. 1075, StAnz HE 1988, 2121), auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die in WahlO HE § 33 Abs. 2 getroffene Regelung über die Beibringung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf amtlichen Formblättern bestehen (vgl BVerfG, 1981-10-06, 2 BvC 3/81, BVerfGE 58, 169f), sowie der Grundsatz der Geheimhaltung der Wahl (Verf HE Art. 73 Abs. 2) weder durch die Unterschriftenklausel selbst noch durch die nach WahlO HE § 33 Abs. 3 Nr. 4 erforderliche Wahlrechtsbescheinigung der Unterzeichner verletzt ist.
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