Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 11.07.1989 - Bs V 14/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2472
OVG Hamburg, 11.07.1989 - Bs V 14/89 (https://dejure.org/1989,2472)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11.07.1989 - Bs V 14/89 (https://dejure.org/1989,2472)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juli 1989 - Bs V 14/89 (https://dejure.org/1989,2472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tatbestandsvoraussetzungen einer Ausweisung wegen Erwerbsunzucht; Ausweisung einer französischen Staatsangehörigen bei Erwerbstätigkeit als Prostituierte; Ausweisung einer französischen Staatsangehörigen im Interesse der öffentlichen Ordnung und aus generalpräventiven ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    AuslG § 10

Verfahrensgang

  • VG Hamburg - 13 VG 3019/88
  • OVG Hamburg, 11.07.1989 - Bs V 14/89

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 663 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99

    Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution

    Für die Beurteilung nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ist es nicht erheblich, dass Prostitution (im Sinne von § 46 Nr. 3 AuslG: Gewerbsunzucht) als sittenwidrige bzw. mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende und sozialwidrige Tätigkeit angesehen wird (so aber - und von daher eine Freizügigkeit verneinend - BVerwG, Urteil vom 15.7.1980, BVerwGE 60, 284 = NJW 1981, 1168; HambOVG, Beschluss vom 11.7.1989, NVwZ 1990, 286; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.2.1986, NVwZ 1987, 86; v.Ebner, GewArch 1981, 118), vielmehr kommt es - wie ausgeführt - allein auf den Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betätigung an (s. auch Steindorff, NJW 1982, 1902, wonach die gewerbliche Unzucht sich nicht als "sachlich gerechtfertigt" aus dem EG-Recht ausschließen lasse; wenn jedoch diese Tätigkeit mit der Menschenwürde unvereinbar sei, bestehe eine außergesetzliche Beschränkung gemeinschaftsrechtlicher Freiheiten; vgl. auch zur Anerkennung der rechtserheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Verletzung einer Prostituierten, die von der Prostitution (auf dem sog. "Autostrich") lebte und der die Geltendmachung eines Erwerbsschadens - Schadensersatz für entgangenen Dirnenlohn - gegen den Schädiger zugebilligt wurde, BGH, Urteil vom 6.7.1976, BGHZ 67, 119 = NJW 1976, 1883).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.1997 - 2 Ss 123/97

    Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare ausländerrechtliche Auflage;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht