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OVG Hamburg, 11.07.1989 - Bs V 14/89 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tatbestandsvoraussetzungen einer Ausweisung wegen Erwerbsunzucht; Ausweisung einer französischen Staatsangehörigen bei Erwerbstätigkeit als Prostituierte; Ausweisung einer französischen Staatsangehörigen im Interesse der öffentlichen Ordnung und aus generalpräventiven ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
AuslG § 10
Verfahrensgang
- VG Hamburg - 13 VG 3019/88
- OVG Hamburg, 11.07.1989 - Bs V 14/89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 663 (Ls.)
- NVwZ 1990, 286
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 26.01.1989 - 10 UE 479/87
Verbindlichkeit von EuGH-Entscheidungen - Erwerbsunzucht als selbständige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77
Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin …
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- BFH, 04.06.1987 - V R 9/79
Umsatzsteuer - Unternehmereigenschaft - Prostituierte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86
Strafbarkeit des Dirnenbetruges
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 11.11.1987 - 6 S 793/86
Sittenwidrigkeit einer Peep-Show
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 37.84
Arbeitgeber - Kostentragungslast - Arbeitnehmer - Arbeitserlaubnis - Prostitution
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- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution
Für die Beurteilung nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ist es nicht erheblich, dass Prostitution (im Sinne von § 46 Nr. 3 AuslG: Gewerbsunzucht) als sittenwidrige bzw. mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende und sozialwidrige Tätigkeit angesehen wird (so aber - und von daher eine Freizügigkeit verneinend - BVerwG, Urteil vom 15.7.1980, BVerwGE 60, 284 = NJW 1981, 1168; HambOVG, Beschluss vom 11.7.1989, NVwZ 1990, 286; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.2.1986, NVwZ 1987, 86; v.Ebner, GewArch 1981, 118), vielmehr kommt es - wie ausgeführt - allein auf den Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betätigung an (s. auch Steindorff, NJW 1982, 1902, wonach die gewerbliche Unzucht sich nicht als "sachlich gerechtfertigt" aus dem EG-Recht ausschließen lasse; wenn jedoch diese Tätigkeit mit der Menschenwürde unvereinbar sei, bestehe eine außergesetzliche Beschränkung gemeinschaftsrechtlicher Freiheiten; vgl. auch zur Anerkennung der rechtserheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Verletzung einer Prostituierten, die von der Prostitution (auf dem sog. "Autostrich") lebte und der die Geltendmachung eines Erwerbsschadens - Schadensersatz für entgangenen Dirnenlohn - gegen den Schädiger zugebilligt wurde, BGH, Urteil vom 6.7.1976, BGHZ 67, 119 = NJW 1976, 1883). - OLG Karlsruhe, 23.09.1997 - 2 Ss 123/97
Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare ausländerrechtliche Auflage; …
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