Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.10.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89   

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https://dejure.org/1989,151
BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89 (https://dejure.org/1989,151)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1989 - 9 C 28.89 (https://dejure.org/1989,151)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 (https://dejure.org/1989,151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzesbegriff der Aufenthaltsermöglichung - Vom Asylverfahren losgelöste Duldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 10 Abs. 1, § 19 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3104 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 673
  • DVBl 1990, 490
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Bei dieser Prüfung hat das Verwaltungsgericht alle einschlägigen Rechtsvorschriften und - nach Maßgabe der Sachaufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO - alle rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen, gleichgültig, ob die Normen und Tatsachen von der erlassenden Behörde zur Begründung des Verwaltungsaktes angeführt worden sind oder nicht (Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 mit weiteren Nachweisen).

    Die daher allein im Rahmen der gerichtlichen Prüfungspflicht nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Betracht zu ziehende Heranziehung anderer als im angefochtenen Bescheid genannter Normen und Tatsachen ist dem Gericht nur insoweit verwehrt, als dadurch die Grenzen überschritten würden, die der Zulässigkeit des sogenannten Nachschiebens von Gründen gezogen sind, d.h. wenn die anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrundelegen anderer Tatsachen zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führen würde (Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Ein solcher Anschlußaufenthalt, für den die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften des allgemeinen Ausländerrechts maßgeblich sind (Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243), steht in keinem Zusammenhang mit dem Betreiben des Asylverfahrens; eine am Ende dieses Anschlußaufenthalts stehende Ausreise des Ausländers aus der Bundesrepublik Deutschland ist keine Ausreise, die wegen der Beendigung des Asylverfahrens veranlaßt ist.
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Als "Soll-Vorschrift" verpflichtet § 13 Abs. 2 Satz 1 AuslG die Behörde in dem vom Gesetz vorausgesetzten Regelfall jedoch, so zu verfahren, wie im Gesetz bestimmt, und gestattet ihr nur in Situationen, in denen dies durch besondere Gründe gerechtfertigt ist, nach ihrem Ermessen von der Androhung abzusehen (Urteil vom 17. August 1978 - BVerwG 5 C 33.77 - BVerwGE 56, 220 [BVerwG 17.08.1978 - 5 C 33/77]).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Demgegenüber besteht die Umdeutung in einem verändernden Eingriff in den Verfügungssatz des Verwaltungsaktes (Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81]; vgl. auch Weyreuther, Zur richterlichen Umdeutung von Verwaltungsakten, DÖV 1985, 126).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Der Beklagte hat sich, und zwar durch Prozeßerklärungen seines Landeseinwohneramtes als der zuständigen Widerspruchsbehörde, sachlich auf die Klage eingelassen und deren Abweisung als unbegründet beantragt, so daß aus Gründen der Prozeßökonomie ein Vorverfahren entbehrlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Aachen, 05.01.2023 - 6 L 2/23

    Eilantrag abgelehnt - Allgemeinverfügung betreffend Lützerath bestätigt

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2016 - 5 E 772/15 -, juris Rn. 7 f.
  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten

    Andere als im angefochtenen Bescheid genannte Normen und Tatsachen sind nur dann nicht heranzuziehen, wenn dadurch die Grenzen überschritten würden, die der Zulässigkeit des sogenannten Nachschiebens von Gründen gezogen sind, d.h., wenn die anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrundelegen anderer Tatsachen zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1989, 9 C 28/89, NVwZ 1990, 673, juris Rn. 12; grundlegend schon BVerwG, Urt. v. 27.1.1982, 8 C 12/81, BVerwGE 64, 356, juris Rn. 12; OVG Bautzen, Beschl. v. 16.6.2010, 4 B 57/10, juris Rn. 13; BSG, Urt. v. 24.2.2011, B 14 AS 45/09 R, FamRZ 2011, 1055, juris Rn. 17; BSG, Urt. v. 25.4.2002, B 11 AL 69/01 R, juris Rn. 16 ff.; Decker, in Posser/ Wolff, VwGO 2008, § 113 Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - 11 A 2816/12

    Kosten der Entfernung unbefugt aufgestellter Altkleidercontainer

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 -, NVwZ 1990, 673 = juris, Rn. 12, m. w. N.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1787
BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88 (https://dejure.org/1989,1787)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1989 - 2 C 24.88 (https://dejure.org/1989,1787)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1989 - 2 C 24.88 (https://dejure.org/1989,1787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Heimstättenbau - Beamtenbezüge - Abtretung - Unterhalt - Pfändungsgrenze

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 364
  • NVwZ 1990, 673 (Ls.)
  • DVBl 1990, 256
  • DÖV 1990, 577
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9

    Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für

    Demzufolge ist eine Begrenzung der Gebührenfestsetzung unter dem Gesichtspunkt des aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Verbots der Überforderung zumindest dann in Betracht zu ziehen, wenn eine die "Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein" (vgl. BVerfGE 40, 121 [133]; 82, 60 [80; 85]; 113, 88 [108 f.]; 123, 267 [362 f.]; BVerwGE 82, 364 [368]) sicherstellende, im wahrsten Sinne des Wortes existenzerhaltende Leistung ausschließlich von der staatlichen Gemeinschaft erbracht werden kann, weil sie das Leistungsvermögen eines Einzelnen übersteigt.
  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529

    Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von

    Demzufolge ist eine Begrenzung der Gebührenfestsetzung unter dem Gesichtspunkt des aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Verbots der Überforderung zumindest dann in Betracht zu ziehen und gegebenenfalls auch geboten, wenn eine die "Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein" (vgl. BVerfGE 40, 121 [133]; 82, 60 [80; 85]; 113, 88 [108 f.]; 123, 267 [362 f.]; BVerwGE 82, 364 [368]) sicherstellende, im wahrsten Sinne des Wortes existenzerhaltende Leistung ausschließlich von der staatlichen Gemeinschaft erbracht werden kann, weil sie das Leistungsvermögen eines Einzelnen übersteigt.
  • BGH, 29.03.1994 - XI ZR 109/93

    Umfang der Abtretung der Bezüge eines Beamten

    § 1 I BHG ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß dem Beamten bei einer Abtretung seiner Bezüge in jedem Fall der Betrag verbleiben muß, der nach §§ 11 ff. BSHG zum Lebensunterhalt notwendig ist (im Anschluß an BVerwG, DVBl 1990, 256).

    Abzulehnen sei auch die vom Landgericht - im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht (DVBl. 1990, 256) - vertretene Auffassung, § 1 BHG sei mit dem Grundgesetz nur in einer Auslegung vereinbar, nach der dem Beamten stets der notwendige Unterhalt verbleiben müsse.

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der - vom Berufungsgericht ausdrücklich abgelehnten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl. 1990, 256) an: Danach ergibt sich aus der grundsätzlichen Zulässigkeit der Abtretung von Beamtenbezügen über die Pfändungsgrenze des § 850 c ZPO hinaus nicht, daß die - seit Inkrafttreten des BHG im Jahre 1927 unverändert gebliebenen - Freibeträge des § 1 BHG stets die Grenze bilden, bis zu der eine Abtretung möglich und wirksam ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzbeträge -

    Ist hingegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, muss anhand einer grundrechtliche Belange einbeziehenden Güter- und Folgenabwägung entschieden werden, wobei die Gerichte verpflichtet sind, eine auch nur möglich erscheinende oder zeitweilige Verletzung von Grundrechten wozu wegen des Anspruchs auf Sicherung des Existenzminimums (vgl. BVerwGE 82, 364, 368) die Wahrung der Würde des Menschen (vgl. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 1 GG) gehört, zu verhindern.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 B 97.92

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Soweit die Beschwerde unter Hinweis auf die grundsätzlich normativen Regelungen des Beamtenrechts eine Zulassung als Abtretungsstelle durch Gesetz für geboten erachtet, verkennt sie bereits, daß die fraglichen Regelungen nicht dem Beamtenrecht zugehören, sondern im Rahmen des Siedlungs- und Heimstättenwesens getroffen worden sind (vgl. Urteile vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 24.88 - ; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 124.80 - ).

    Die Rüge, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 24.88 - ab, ist formell nicht ordnungsgemäß erhoben.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Anhaltspunkte für ein

    Ist hingegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, muss anhand einer grundrechtliche Belange einbeziehenden Güter- und Folgenabwägung entschieden werden, wobei die Gerichte verpflichtet sind, eine auch nur möglich erscheinende oder zeitweilige Verletzung von Grundrechten wozu wegen des Anspruchs auf Sicherung des Existenzminimums (vgl. BVerwGE 82, 364, 368) die Wahrung der Würde des Menschen (vgl. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 1 GG) gehört, zu verhindern.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1993 - 4 S 668/92

    Auszahlung von Dienstbezügen durch den Dienstherrn an einen Abtretungsempfänger -

    Der Dienstherr kann sich bei der Zahlung von Bezügen an einen Abtretungsempfänger bei Unwirksamkeit der Abtretung (hier für Heimstättenbau wegen Überschreitens der vom Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 82, 364 erkannten Grenze) gegenüber dem Abtretenden auf den in § 409 Abs. 1 BGB vorgesehenen Schuldnerschutz berufen.

    Durch das vom Kläger erstrittene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.1989 - 2 C 24.88 - (BVerwGE 82, 364) ist der Beklagte verurteilt worden, von den Versorgungsbezügen des Klägers nur einen den notwendigen Unterhalt für den Kläger und seine kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten übersteigenden Betrag an den Beigeladenen abzuführen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1990 - 2 A 99/89

    Dienstherr; Versorgungsbezüge; Pfändbarer Teil; Nicht fällige Ansprüche;

    Daß der Ruhegehaltempfänger sich indessen eine gewisse Vorausleistung gefallen lassen muß, findet seinen Ausdruck in der Zulässigkeit von Vorschüssen, Abtretungen und Pfändungen im Rahmen der beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften (vgl. RGZ 171, 215, 222; BGH, aaO sowie zu den Grenzen der Abtretbarkeit von Versorgungsbezügen über die Pfändungsgrenzen hinaus: BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 24.88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1992 - 4 S 1126/92

    Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bei anschließendem Antrag des

    Nach der Kostenentscheidung in dem vom Kläger erstrittenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.1989 -- 2 C 24.88 -- (BVerwGE 82, 364) tragen der Beklagte und der Beigeladene zu 1 die Kosten des Revisionsverfahrens.
  • BVerwG, 17.12.1996 - 2 B 166.96

    Geltendmachung des Revisionszulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 24.88 - (BVerwGE 82, 364 ff. = Buchholz 239.1 § 51 Nr. 1) entschieden, daß das Gesetz über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau - BHG - mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BVerwG, 08.01.1990 - 8 B 190.89

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2012 - L 13 AS 914/12
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