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   VGH Baden-Württemberg, 15.02.1991 - 9 S 105/90   

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VGH Baden-Württemberg, 15.02.1991 - 9 S 105/90 (https://dejure.org/1991,3240)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.02.1991 - 9 S 105/90 (https://dejure.org/1991,3240)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Februar 1991 - 9 S 105/90 (https://dejure.org/1991,3240)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 1205
  • VBlBW 1991, 312
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Stuttgart, 04.02.2004 - 17 K 2365/03

    Keine zuverlässige Prüfungsbewertung in der Lehreranwärterprüfung durch

    Dieser Rechtsmangel löst einen Anspruch der Klägerin auf Erstellung einer neuen Schulleiterbeurteilung und Fortsetzung des Prüfungsverfahrens aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.1991, NVwZ 1991, 1205; vgl. auch Müller-Franken, Verwaltungsarchiv Band 92 [2001], 507, 527 ff.).

    Dies zwingt den Prüfer, sich die für die Bewertung maßgebenden Erwägungen klarzumachen und dient damit - bei aller Subjektivität - einer sachgemäßen Willensbildung, letztlich also dem Grundsatz materieller Gerechtigkeit (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.1991, a.a.O., insoweit bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 09.12.1992, BVerwGE 91, 262).

    Bei einer nachträglichen Begründung könnte die Begründung ihre Garantie- und Klarstellungsfunktion für die (Richtigkeit der) Prüfungsentscheidung nicht (mehr) erfüllen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.1991, a.a.O., auch insoweit bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 09.12.1992, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1992 - 22 A 2549/91

    Prüfungsrechtliche Verbesserungsklage ; Verpflichtungsklage; Nachprüfung von

    Vgl. zur Neubewertung durch neue Prüfer: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1991 9 S 105/90 , NVwZ 1991, 1205 (1207); Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 18.02.1992 10 L 277/89 , UA S. 9 f.; a. A. BVerwG, Urteil vom 09.07.1982 7 C 51.79 , DVBl. 1983, 90 (91); Bayerischer VGH, Urteil vom 12.09.1990 3 B 90.00061 , NVwZ 1991, 499 (500).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 9 S 484/92

    Anfechtung von Prüfungsergebnissen im Ersten juristischen Staatsexamen

    Die Auffassung des Klägers, daß die nochmalige Begutachtung nicht durch denselben Prüfer habe durchgeführt werden dürfen, sondern nur durch einen bisher mit der Sache noch nicht befaßten "und daher unbefangenen dritten Gutachter", geht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die sich der Senat im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Ansicht (Senatsurteil vom 15.2.1991 - 9 S 105/90 -, NVwZ 1991, 1205) zu eigen macht, fehl.

    Mit diesen Ausführungen ist zunächst den in der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten formellen Begründungsanforderungen jedenfalls nunmehr Genüge getan (vgl. Senatsurteil vom 15.2.1991, a.a.O.; insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 9.12.1992, a.a.O., S. 678).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 9 S 2341/93

    Prüfung als vereidigter Buchprüfer: gerichtliche Kontrolle von Prüfungsfragen bzw

    Aus dem Rechtsstaatsgebot folgt für mündliche Prüfungen - anders als bei schriftlichen Prüfungen (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1991, VBlBW 1991, 312 = NVwZ 1991, 1205, zur Begründung schriftlicher Leistungen, insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992, NVwZ 1993, 677 = BVerwGE 91, 262) - keine Pflicht zur schriftlichen Begründung, sofern sie der Prüfling nicht ausdrücklich verlangt (Senatsurteil vom 24. April 1995 - 9 S 2226/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1995 - 14 S 2867/93

    Mindestvoraussetzungen für das Bestehen einer Meisterprüfung; Verfahrensfehler

    Daß Prüfer aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung eine Prüfungsleistung erneut abnehmen und beurteilen müssen, rechtfertigt allein nicht den Schluß, sie seien nunmehr voreingenommen (BVerwG, Urteil vom 24.2.1993 a.a.O., Urteil vom 9.12.1992 a.a.O.; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.2.1991 - 9 S 105/90 - NVwZ 1991, 1205).
  • VG Sigmaringen, 09.06.2005 - 8 K 79/03

    Klage gegen Nichtbestehen der zahnärztlichen Wiederholungsprüfung durch

    Diese glaubhafte Version konnte der Kläger - den als Prüfling die materielle Darlegungs- und Beweislast trifft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.1991 - 9 S 105/90 -) - in keiner Weise durch seinen Vortrag erschüttern.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 9 S 2226/93

    Zahnärztliche Prüfung: Ermächtigungsgrundlage; Anzahl der Wiederholungsprüfungen;

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht eine dahingehende Verpflichtung bei schriftlichen Aufsichtsarbeiten bejaht und damit in der Revisionsinstanz unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung die Rechtsauffassung des erkennenden Senats bestätigt (BVerwG, Urteil vom 9.12.1992, BVerwGE 91, 262 = Buchholz 421.0 Nr. 307; vorausgehend: Senatsurteil vom 15.2.1991 - 9 S 105/90 -, NVwZ 1991, 1205 = VBlBW 1991, 312).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93

    Keine Verpflichtung zur schriftlichen Begründung der Bewertung einer

    Diese Begründung muß ihrem Inhalt nach so beschaffen sein, daß das Recht des Prüflings, Einwände gegen die Abschlußnote wirksam vorzubringen, ebenso gewährleistet ist wie das Recht auf gerichtliche Kontrolle des Prüfungsverfahrens unter Beachtung des Beurteilungsspielraums der Prüfer (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 15.2.1991, NVwZ 1991, 1205).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - 9 S 2091/94

    Prüfung zum Wirtschaftsprüfer: Begründung der Bewertung; selbstangefertigte

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Bewertung einer Prüfungsarbeit verständlich, aber nur kurz begründet wird, vorausgesetzt, die dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der Begründung sind erfüllt (BVerwG, Urteil vom 9.12.1992, BVerwGE 91, 262 = Buchholz 421.0 Nr. 307, vorausgehend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.2.1991, NVwZ 1991, 1205 = VBlBW 1991, 312; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.4.1995 - 9 S 2226/93 -).
  • VG Karlsruhe, 25.09.1996 - 7 K 1905/95

    Rechtmäßiggkeit der Feststellung des endgültigen Nichtbestehens der

    Daß Prüfer aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung eine Prüfungsleistung erneut abnehmen und beurteilen müssen, rechtfertigt allein nicht den Schluß, sie seien nunmehr voreingenommen (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 a.a.O.; Urt. v. 09.12.1992 a.a.O.; a. A. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.1991, 9 S 105/90 NVwZ 1991, 1205).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.01.1991 - 4 S 1912/90   

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https://dejure.org/1991,4039
VGH Baden-Württemberg, 29.01.1991 - 4 S 1912/90 (https://dejure.org/1991,4039)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.1991 - 4 S 1912/90 (https://dejure.org/1991,4039)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - 4 S 1912/90 (https://dejure.org/1991,4039)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2721
  • NVwZ 1991, 1205 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 347
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94

    Zulässigkeit von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf die Nutzung des

    Die Vereinbarkeit der Kontrollmaßnahmen mit anderen Gesetzen und Rechtsvorschriften, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen nachzuprüfen, ist den - vom Antragsteller erfolglos angerufenen - Verwaltungsgerichten vorbehalten (BGHZ 90, 41, 48 ff.; BGH, Urteil vom 14. Januar 1991 - RiZ (R) 5/90, NJW 1992, 46, 47 [BGH 14.01.1991 - RiZ R 5/90] = DRiZ 1991, 288, 290 [BGH 14.01.1991 - RiZ R 5/90]; BVerwG NJW 1983, 2589 f. = DRiZ 1983, 412, 413; VGH Mannheim NJW 1991, 2721).

    Die Freistellung ist im Hinblick auf die vom Bundesarbeitsgericht (BAGE 54, 67 ff.) für unzulässig erachtete automatische Rufnummernerfassung der Gesprächspartner eines angestellten Psychologen geschehen, um den genannten Bediensteten die Beachtung des § 203 StGB zu ermöglichen (vgl. VGH Mannheim NJW 1991, 2721, 2722).

  • VG Freiburg, 18.10.2006 - 2 K 1544/05

    Jagdgenossenschaft; Beschlussfassung; Nichtigkeit von Beschlüssen, die unter

    Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO kann nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines konkreten Rechtsverhältnisses zwischen dem Kläger und der Beklagten, nicht dagegen zwischen der Beklagten und einem Dritten sein, denn der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz dient dem Individualrechtsschutz (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.1.1991 - 4 S 1912/90 -, VBlBW 1991, 347; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 34 Rn. 22 f., m.w.N.).
  • OVG Bremen, 28.06.1994 - 1 BA 30/92

    Statthaftigkeit der Speicherung personenbezogener Daten durch

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  • VG Saarlouis, 24.05.2011 - 2 K 1987/09

    Zur Bewertung eines Dienstpostens in der Kommunalverwaltung.

    Urteil vom 29.1.1991 - 4 S 1912/90 -, NJW 1991, S. 2721, 2723 zum Fehlen "...eines der Klage vorgeschalteten Antrags- und Vorverfahrens beim Dienstherrn...".
  • VG Würzburg, 10.09.2008 - W 1 E 08.1900

    Richter; Mitbringen des Hundes zum Dienst; Kompetenz des Behördenleiters zur

    Prüfungsmaßstab ist - in Abgrenzung zur Kompetenz der Dienstgerichte, die Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit zu überprüfen - die Verletzung sonstiger Rechte (vgl. BVerwG v. 09.06.1983 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg v. 29.01.1991 Az: 4 S 1912/90 NJW 1991, 2721).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.1991 - 6 A 12143/90   

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https://dejure.org/1991,5517
OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.1991 - 6 A 12143/90 (https://dejure.org/1991,5517)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.04.1991 - 6 A 12143/90 (https://dejure.org/1991,5517)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. April 1991 - 6 A 12143/90 (https://dejure.org/1991,5517)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesetzliche Rentenversicherung; Befreiungstatbestand; Rechtsanwaltsversorgungswerk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2788
  • NVwZ 1991, 1205 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.07.1987 - 1 K 181/86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.1991 - 6 A 12143/90
    Von daher vermag der Senat auch nicht die vom Verwaltungsgericht Mainz in seinem Urteil vom 16. April 1987 - 1 K 181/86 - vertretene Auffassung zu teilen, wonach (lediglich) die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 RAVG als Übergangs- bzw. Einführungsregelung konzipiert sei.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1991 - 6 B 10514/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6256
OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1991 - 6 B 10514/91 (https://dejure.org/1991,6256)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.05.1991 - 6 B 10514/91 (https://dejure.org/1991,6256)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Mai 1991 - 6 B 10514/91 (https://dejure.org/1991,6256)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2984
  • NVwZ 1991, 1205 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG München, 20.10.2015 - M 16 K 13.5101

    Ruhensanordnung, ärztliche Approbation, gesundheitliche Eignung, fachärztliche

    In dem Fall jedoch, dass ein Arzt trotz der Zweifel an seiner Fähigkeit oder Eignung weiterhin seinen Beruf ausübt, ist demgegenüber regelmäßig ein Einschreiten der zuständigen Behörde geboten (vgl. OVG LSA, U.v. 5.11.1998 - A 1 S 376/98 - juris Rn. 45 unter Hinweis auf OVG RhPf, B.v. 24.5.1991 - 6 B 10514/91 - juris; BayVGH, B.v. 18.7.1996 - 21 CS 96.155; VG Würzburg, B.v. 23.3.2004 - W 8 S 03.1089 - juris Rn. 13).
  • VG Stuttgart, 16.08.1999 - 4 K 2115/99
    Auch in diesem Fall erfordert der Sinn und Zweck des § 5 2 LVwVfG, der darin besteht, dass sichergestellt wird, dass behördliche Urkunden, wie eine nicht bzw. eine nicht mehr bestehende Befugnis dokumentieren, keine Verwendung mehr finden (Kopp, VwVfG, § 52 Randziffer 2), die Rückgabe (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.05.1990, NJW 1991, 2984 f.).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1990 - 13 B 2838/90   

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https://dejure.org/1990,11850
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1990 - 13 B 2838/90 (https://dejure.org/1990,11850)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.11.1990 - 13 B 2838/90 (https://dejure.org/1990,11850)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. November 1990 - 13 B 2838/90 (https://dejure.org/1990,11850)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2983
  • NVwZ 1991, 1205 (Ls.)
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