Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.10.1990

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90   

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BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90 (https://dejure.org/1990,240)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1990 - 1 B 131.90 (https://dejure.org/1990,240)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1990 - 1 B 131.90 (https://dejure.org/1990,240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Genehmigungsbedürftigkeit einer Vermittlungs- und Nachweistätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung - Voraussetzungen für einen Erlass feststellender Verwaltungsakte

  • affiliateundrecht.de

    Vermittlungstätigkeit auch bei bloßer Adressvermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 14 § 15 Abs. 2 § 34c Abs. 1 Nr. 1
    Regelungszweck des § 34c GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1129 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 267
  • DÖV 1991, 647
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    Hierfür verweist die genannte Entscheidung unter anderem auf dasUrteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 40.75 - (Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 11 = NJW 1980, 718), das aus dem Zweck des Genehmigungserfordernisses des § 6 LuftVG und dessen Zusammenhang mit anderen Vorschriften die Ermächtigung der Behörde zum Erlaß eines feststellenden Verwaltungsakts über die Genehmigungsbedürftigkeit eines konkreten Vorhabens ableitet.
  • BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ermächtigt diese Vorschrift entsprechend ihrem Sinn, eine wirksame Gewerbeüberwachung zu ermöglichen, die Behörde dazu, durch Verwaltungsakt zur Erfüllung der Anzeigepflicht aufzufordern, wenn der Anzeigepflichtige dem Gesetzesbefehl nicht von sich aus nachkommt (BVerwGE 78, 6 [BVerwG 01.07.1987 - 1 C 25/85]; Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2 = GewArch 1976, 293).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 105.83 - (BVerwGE 72, 265) bedürfen feststellende Verwaltungsakte einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als Rechtens feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen für nicht Rechtens hält; es ist aber keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Wege der Auslegung ermittelt wird (a.a.O. S. 268).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    Wird der Behörde die geplante Aufnahme eines stehenden Gewerbes angezeigt, das der Gewerbetreibende im Gegensatz zur Behörde für nicht genehmigungsbedürftig hält, so kann die Behörde dem Gewerbetreibenden zwar nicht durch Verwaltungsakt aufgeben, einen Genehmigungsantrag zu stellen; denn mangels gegenteiliger Anhaltspunkte gilt hier die Regel, daß es mit dem Sinn eines gesetzlich statuierten Antragserfordernisses nicht vereinbar ist, den Antrag durch Verwaltungsakt zu erzwingen (anders z.B. beim "Baugebot": vgl.Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 41.87 - NVwZ 1990, 658).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    In ähnlicher Weise hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 19.65 - (BVerwGE 24, 23 ) die Zulässigkeit eines feststellenden Verwaltungsakts im Rahmen der §§ 16 ff. GewO (a.F.) begründet: Diese Vorschriften über die Genehmigungsbedürftigkeit gewisser Anlagen sprächen zwar nicht ausdrücklich davon, daß die Behörde einzelne klärungsbedürftige Fragen, von denen die Genehmigung abhänge, vorab entscheiden dürfe; wie aber im Baugenehmigungsverfahren die "Bebauungsgenehmigung" - ein feststellender Verwaltungsakt (BVerwGE 48, 242 ; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]) - als zulässig anerkannt sei, so dürfe auch in dem nicht bis ins einzelne ausdrücklich geregelten Genehmigungsverfahren nach den §§ 16 ff. GewO (a.F.) entsprechend den Belangen der Beteiligten auf Antrag die Prüfung und Entscheidung auf die Feststellung beschränkt werden, ob dem Vorhaben Bedenken grundsätzlicher Art entgegenstünden.
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 19.65

    Fehlende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zur Genehmigung einer Anlage wegen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    In ähnlicher Weise hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 19.65 - (BVerwGE 24, 23 ) die Zulässigkeit eines feststellenden Verwaltungsakts im Rahmen der §§ 16 ff. GewO (a.F.) begründet: Diese Vorschriften über die Genehmigungsbedürftigkeit gewisser Anlagen sprächen zwar nicht ausdrücklich davon, daß die Behörde einzelne klärungsbedürftige Fragen, von denen die Genehmigung abhänge, vorab entscheiden dürfe; wie aber im Baugenehmigungsverfahren die "Bebauungsgenehmigung" - ein feststellender Verwaltungsakt (BVerwGE 48, 242 ; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]) - als zulässig anerkannt sei, so dürfe auch in dem nicht bis ins einzelne ausdrücklich geregelten Genehmigungsverfahren nach den §§ 16 ff. GewO (a.F.) entsprechend den Belangen der Beteiligten auf Antrag die Prüfung und Entscheidung auf die Feststellung beschränkt werden, ob dem Vorhaben Bedenken grundsätzlicher Art entgegenstünden.
  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ermächtigt diese Vorschrift entsprechend ihrem Sinn, eine wirksame Gewerbeüberwachung zu ermöglichen, die Behörde dazu, durch Verwaltungsakt zur Erfüllung der Anzeigepflicht aufzufordern, wenn der Anzeigepflichtige dem Gesetzesbefehl nicht von sich aus nachkommt (BVerwGE 78, 6 [BVerwG 01.07.1987 - 1 C 25/85]; Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2 = GewArch 1976, 293).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    In ähnlicher Weise hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 19.65 - (BVerwGE 24, 23 ) die Zulässigkeit eines feststellenden Verwaltungsakts im Rahmen der §§ 16 ff. GewO (a.F.) begründet: Diese Vorschriften über die Genehmigungsbedürftigkeit gewisser Anlagen sprächen zwar nicht ausdrücklich davon, daß die Behörde einzelne klärungsbedürftige Fragen, von denen die Genehmigung abhänge, vorab entscheiden dürfe; wie aber im Baugenehmigungsverfahren die "Bebauungsgenehmigung" - ein feststellender Verwaltungsakt (BVerwGE 48, 242 ; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]) - als zulässig anerkannt sei, so dürfe auch in dem nicht bis ins einzelne ausdrücklich geregelten Genehmigungsverfahren nach den §§ 16 ff. GewO (a.F.) entsprechend den Belangen der Beteiligten auf Antrag die Prüfung und Entscheidung auf die Feststellung beschränkt werden, ob dem Vorhaben Bedenken grundsätzlicher Art entgegenstünden.
  • BVerwG, 06.12.1983 - 8 B 59.83

    Zivildienst - Wehrdienst - Überschreitung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    In ähnlicher Weise hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 19.65 - (BVerwGE 24, 23 ) die Zulässigkeit eines feststellenden Verwaltungsakts im Rahmen der §§ 16 ff. GewO (a.F.) begründet: Diese Vorschriften über die Genehmigungsbedürftigkeit gewisser Anlagen sprächen zwar nicht ausdrücklich davon, daß die Behörde einzelne klärungsbedürftige Fragen, von denen die Genehmigung abhänge, vorab entscheiden dürfe; wie aber im Baugenehmigungsverfahren die "Bebauungsgenehmigung" - ein feststellender Verwaltungsakt (BVerwGE 48, 242 ; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]) - als zulässig anerkannt sei, so dürfe auch in dem nicht bis ins einzelne ausdrücklich geregelten Genehmigungsverfahren nach den §§ 16 ff. GewO (a.F.) entsprechend den Belangen der Beteiligten auf Antrag die Prüfung und Entscheidung auf die Feststellung beschränkt werden, ob dem Vorhaben Bedenken grundsätzlicher Art entgegenstünden.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

    Dies gilt insbesondere dann, wenn durch den Verwaltungsakt etwas als Rechtens festgestellt wird, was der Betroffene erklärtermaßen nicht für Rechtens hält (BVerwG, Urteile vom 10.10.1990 - 1 B 131/90 - NVwZ 1991, 267 f. und vom 29.11.1985 - 8 C 105/83 - BVerwGE 72, 265, 266).
  • VG Karlsruhe, 11.12.2018 - 14 K 532/17

    Unterhaltspflicht für eine Ufermauer

    Danach sind nicht nur Eingriffe in Freiheit und Eigentum von einer gesetzlichen Ermächtigung abhängig, sondern auch verbindliche Feststellungen, die wegen der davon ausgehenden Rechtsfolgen eine für den Adressaten belastende Wirkung entfalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265; BVerwG, Beschluss vom 10.10.1990 - 1 B 131.90 -, Buchholz 451.20 § 34c GewO Nr. 4 = NVwZ 1991, 267; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.09.1991 - 9 S 896/9 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2013 - 8 C 7.12

    Berufsbetreuer unterliegen der Gewerbeaufsicht

    Entsprechend ihrem Sinn, eine wirksame Gewerbeüberwachung zu ermöglichen, ermächtigt die Vorschrift die Behörde dazu, durch Verwaltungsakt zur Erfüllung der Anzeigepflicht aufzufordern (Beschluss vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 B 131.90 - Buchholz 451.20 § 34c GewO Nr. 4 = GewArch 1991, 68 und Urteil vom 26. Juli 1993 - BVerwG 1 C 25.91 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 5 = GewArch 1993, 196).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,353
BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90 (https://dejure.org/1990,353)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1990 - 4 B 121.90 (https://dejure.org/1990,353)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1990 - 4 B 121.90 (https://dejure.org/1990,353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Störender Gewerbebetrieb (IBR 1991, 137)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 267
  • DÖV 1991, 111
  • BauR 1991, 49
  • ZfBR 1991, 38
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90
    Ist eine solche Störung im Einzelfall aber dennoch anzunehmen, so bietet § 15 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BauNVO ausreichende Möglichkeiten, dies zu unterbinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 56.80 - BVerwGE 68, 324 [BVerwG 20.01.1984 - 4 C 56/80]; vgl. auch Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 4 = NJW 1986, 1004).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90
    Zu diesen für die Gebietsverträglichkeit wesentlichen Merkmalen gehört deshalb je nach der Art des zuzulassenden Gewerbebetriebes auch der mit ihm regelmäßig verbundene Zu- und Abfahrtsverkehr sowie die von diesem bewirkten Geräusch- und sonstigen Immissionen (vgl. etwa Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207 [BVerwG 25.11.1983 - 4 C 64/79]; ebenso zum "Einfügen" im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB , Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 6. und 7.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 120 = NVwZ 1987, 1078; vgl. auch Boeddinghaus/Dieckmann, BauNVO , § 2 Rdnr. 33).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90
    Ist eine solche Störung im Einzelfall aber dennoch anzunehmen, so bietet § 15 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BauNVO ausreichende Möglichkeiten, dies zu unterbinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 56.80 - BVerwGE 68, 324 [BVerwG 20.01.1984 - 4 C 56/80]; vgl. auch Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 4 = NJW 1986, 1004).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 36.87

    Möglichkeit der Verkaufsflächenhöchstregelung in einem Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90
    Im Anschluß an seine Rechtsprechung zur Umwandlung von Lagerflächen in Verkaufsflächen (vgl. Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 36.87 - ZfBR 1990, 242 mit weiteren Nachweisen) legt der Senat für die hier streitgegenständliche Umnutzung von Wohnflächen in Flächen für einen gewerblichen Betrieb ebenfalls einen Betrag von 100 DM je qm umzunutzender Fläche als Anhaltspunkt für die Bedeutung der Sache zugrunde.
  • BVerwG, 09.11.1988 - 4 B 185.88

    Rechtsmittelverfahren - Unveränderter Streitgegenstand - Streitwert

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90
    Der Senat hat ferner von der ihm in § 25 Abs. 1 Satz 3 GKG eingeräumten Befugnis Gebrauch gemacht und die Streitwertfestsetzungsbeschlüsse der Vorinstanzen entsprechend der von ihm festgesetzten Streitwerthöhe korrigiert (vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 4 C 58.84 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 3 und vom 9. November 1988 - BVerwG 4 B 185.88 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 3).
  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 58.84

    Streitwertfestsetzung durch das Revisionsgericht; Höchstgrenze

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90
    Der Senat hat ferner von der ihm in § 25 Abs. 1 Satz 3 GKG eingeräumten Befugnis Gebrauch gemacht und die Streitwertfestsetzungsbeschlüsse der Vorinstanzen entsprechend der von ihm festgesetzten Streitwerthöhe korrigiert (vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 4 C 58.84 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 3 und vom 9. November 1988 - BVerwG 4 B 185.88 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 3).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85

    Merkmale des "Einfügens" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einen

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90
    Zu diesen für die Gebietsverträglichkeit wesentlichen Merkmalen gehört deshalb je nach der Art des zuzulassenden Gewerbebetriebes auch der mit ihm regelmäßig verbundene Zu- und Abfahrtsverkehr sowie die von diesem bewirkten Geräusch- und sonstigen Immissionen (vgl. etwa Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207 [BVerwG 25.11.1983 - 4 C 64/79]; ebenso zum "Einfügen" im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB , Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 6. und 7.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 120 = NVwZ 1987, 1078; vgl. auch Boeddinghaus/Dieckmann, BauNVO , § 2 Rdnr. 33).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Der von der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung angeführte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 121.90 - (Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 5 = NVwZ 1991, 267) zu Störungen der Wohnruhe im Zusammenhang mit der freiberuflichen Berufsausübung im Sinne von § 13 BauNVO gibt keinen Anlass, Anlagen für gesundheitliche Zwecke im allgemeinen Wohngebiet (wie das hier umstrittene Dialysezentrum) vom Erfordernis der Gebietsverträglichkeit der Art der Nutzung auszunehmen.

    2.1 Nach Ansicht der Beklagten weicht das Berufungsurteil von den Ausführungen zum Störpotenzial einer freiberuflichen Nutzung (§ 13 BauNVO - Zu- und Abgangsverkehr) im Senatsbeschluss vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 121.90 - (Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 5 = NVwZ 1991, 267) ab.

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Dem hat sich auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in zahlreichen Entscheidungen angeschlossen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - BVerwG 4 C 8.00 - NVwZ 2001, 1284 = DVBl 2001, 1458; Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140 ; Beschluss vom 30. Juli 2001 - BVerwG 4 BN 41.01 - NVwZ 2002, 87; Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 13 = NJW 1998, 3792; Beschluss vom 15. Juli 1996 - BVerwG 4 NB 23.96 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 11 = NVwZ-RR 1997, 9; Beschluss vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 121.90 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 5 = NVwZ 1991, 267).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen

    Ein Gewerbebetrieb stört nur dann nicht im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 2 Bau-NVO, wenn er i. S. des § 4 Abs. 1 BauNVO gebietsverträglich ist; maßgebend für die Gebietsverträglichkeit sind wiederum alle mit der Zulassung des Betriebs nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.2004 - 4 B 15.04 - juris; Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155; Beschl. v.09.10.1990 - 4 B 121.90 -, Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 5; Senatsurt. v. 19.11.2003 - 5 S 2726/02 -, VBlBW 2004, 284).

    Zu diesen Auswirkungen gehört je nach der Art des zuzulassenden Gewerbebetriebes auch der mit ihm regelmäßig verbundene Zu- und Abfahrtsverkehr sowie die von ihm bewirkten Geräusch- und sonstigen Immissionen (vgl. Beschl. v. 09.10.1990, a.a.O.; Urt. vom 25.11.1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207).

    Dabei können die Auswirkungen des dem Betrieb zuzurechnenden Verkehrs auch unabhängig davon, ob die im Betrieb selbst vorgenommenen Arbeiten gebietsunverträgliche Störungen verursachen, bereits für sich allein die Schwelle zur Störung überschreiten (vgl. Beschl. v. 09.10.1990, a.a.O.).

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