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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.02.1990 - 1 UE 1919/86   

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https://dejure.org/1990,5452
VGH Hessen, 28.02.1990 - 1 UE 1919/86 (https://dejure.org/1990,5452)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.02.1990 - 1 UE 1919/86 (https://dejure.org/1990,5452)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Februar 1990 - 1 UE 1919/86 (https://dejure.org/1990,5452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Anrechnung von Leistungen einer vom Beamten freiwillig abgeschlossenen Vollkaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 584
  • NVwZ 1991, 396 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.1990 - 1 UE 1919/86
    Da der Dienstherr im Rahmen der die Fürsorgepflicht konkretisierenden Bestimmung des § 94 Abs. 1 Satz 1 HBG jedoch (nur) verpflichtet ist, in "angemessenem Umfang Ersatz" zu leisten, ist er grundsätzlich berechtigt, bei der Festsetzung seiner Ersatzleistung die im Zusammenhang mit dem Unfall stehenden Zahlungen Dritter insoweit zu berücksichtigen, als sie zusammen mit den eigenen Leistungen nicht den Gesamtschaden übersteigen dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.2.1968 -- VI C 53.65 --, NJW 68, 2308).

    Zwar kann sich die Fürsorgepflicht auch auf die Bereitstellung oder Erstattung von Versicherungsbeiträgen erstrecken (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.2.1968 -- VI C 53.65 --, aaO.), § 94 Abs. 1 HBG gewährt aber nur einen Anspruch auf Ersatz von Sachschäden und nicht einen solchen auf Erstattung von Versicherungsbeiträgen.

  • VGH Hessen, 04.05.1977 - I OE 73/75
    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.1990 - 1 UE 1919/86
    Bei der Beurteilung dieser Frage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.9.1988 -- 2 C 2.87 --, DokBer. 1988, 314 und Urteil vom 17.10.1985 -- 2 C 45.82 --, BVerwGE 72, 170) und des erkennenden Senats (Urteil vom 13.1.1982 -- I OE 70/80 -- und Urteil vom 4.5.1977 -- I OE 73/75 --, HessVGRspr. 77, 62) davon auszugehen, daß bei der Verwendung eines dem Beamten gehörenden Fahrzeugs für dienstliche Zwecke, dessen Benutzung zur Erledigung von Dienstgeschäften ausdrücklich anerkannt worden ist, der Dienstherr das Schadensrisiko der von ihm ausdrücklich im dienstlichen Interesse veranlaßten dienstlichen Verwendung zu tragen hat und daß der Beamte aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt gehalten ist, das von dem Dienstherrn zu übernehmende Schadensrisiko durch den Abschluß einer Vollkaskoversicherung zu mindern.

    Weiterhin ist der Dienstherr grundsätzlich berechtigt, ein etwaiges Mitverschulden angemessen zu berücksichtigen (Hess.VGH, Urteil vom 4.5.1977, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82

    Beamtenrecht - Schadensersatz - Dienstfahrten - Kfz-Sachschäden

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.1990 - 1 UE 1919/86
    Bei der Beurteilung dieser Frage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.9.1988 -- 2 C 2.87 --, DokBer. 1988, 314 und Urteil vom 17.10.1985 -- 2 C 45.82 --, BVerwGE 72, 170) und des erkennenden Senats (Urteil vom 13.1.1982 -- I OE 70/80 -- und Urteil vom 4.5.1977 -- I OE 73/75 --, HessVGRspr. 77, 62) davon auszugehen, daß bei der Verwendung eines dem Beamten gehörenden Fahrzeugs für dienstliche Zwecke, dessen Benutzung zur Erledigung von Dienstgeschäften ausdrücklich anerkannt worden ist, der Dienstherr das Schadensrisiko der von ihm ausdrücklich im dienstlichen Interesse veranlaßten dienstlichen Verwendung zu tragen hat und daß der Beamte aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt gehalten ist, das von dem Dienstherrn zu übernehmende Schadensrisiko durch den Abschluß einer Vollkaskoversicherung zu mindern.
  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 2.87

    Ersatz für den an einem "anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug" bei der

    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.1990 - 1 UE 1919/86
    Bei der Beurteilung dieser Frage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.9.1988 -- 2 C 2.87 --, DokBer. 1988, 314 und Urteil vom 17.10.1985 -- 2 C 45.82 --, BVerwGE 72, 170) und des erkennenden Senats (Urteil vom 13.1.1982 -- I OE 70/80 -- und Urteil vom 4.5.1977 -- I OE 73/75 --, HessVGRspr. 77, 62) davon auszugehen, daß bei der Verwendung eines dem Beamten gehörenden Fahrzeugs für dienstliche Zwecke, dessen Benutzung zur Erledigung von Dienstgeschäften ausdrücklich anerkannt worden ist, der Dienstherr das Schadensrisiko der von ihm ausdrücklich im dienstlichen Interesse veranlaßten dienstlichen Verwendung zu tragen hat und daß der Beamte aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt gehalten ist, das von dem Dienstherrn zu übernehmende Schadensrisiko durch den Abschluß einer Vollkaskoversicherung zu mindern.
  • VGH Hessen, 13.01.1982 - I OE 70/80
    Auszug aus VGH Hessen, 28.02.1990 - 1 UE 1919/86
    Bei der Beurteilung dieser Frage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.9.1988 -- 2 C 2.87 --, DokBer. 1988, 314 und Urteil vom 17.10.1985 -- 2 C 45.82 --, BVerwGE 72, 170) und des erkennenden Senats (Urteil vom 13.1.1982 -- I OE 70/80 -- und Urteil vom 4.5.1977 -- I OE 73/75 --, HessVGRspr. 77, 62) davon auszugehen, daß bei der Verwendung eines dem Beamten gehörenden Fahrzeugs für dienstliche Zwecke, dessen Benutzung zur Erledigung von Dienstgeschäften ausdrücklich anerkannt worden ist, der Dienstherr das Schadensrisiko der von ihm ausdrücklich im dienstlichen Interesse veranlaßten dienstlichen Verwendung zu tragen hat und daß der Beamte aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt gehalten ist, das von dem Dienstherrn zu übernehmende Schadensrisiko durch den Abschluß einer Vollkaskoversicherung zu mindern.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.03.1990 - 23 B 89.02322   

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https://dejure.org/1990,7642
VGH Bayern, 16.03.1990 - 23 B 89.02322 (https://dejure.org/1990,7642)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.1990 - 23 B 89.02322 (https://dejure.org/1990,7642)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 1990 - 23 B 89.02322 (https://dejure.org/1990,7642)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 396
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2009 - 5 S 149/08

    Klagebefugnis von Straßenanliegern ; Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten

    Wie auch die seinerzeit herangezogenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen erkennen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.1990 - 1 S 1907/90 -, VBlBW 1991, 308; BayVGH, Urt. v. 16.03.1990 - 23 B 89.02322 -, NVwZ 1991, 396; BVerwG, Urt. v. 13.11.1981 - 1 C 69.78 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27; Urt. v. 27.11.1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 zur Überprüfung einer Entscheidung bei einer Beurteilungsermächtigung), hat der Senat damit jedenfalls nicht von dem Grundsatz abweichen wollen, dass im Übrigen - insbesondere für die Rechtsvoraussetzungen eines etwaigen Anspruchs (hier: auf den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung bzw. auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber) - selbstverständlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (vgl. statt aller Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 113 Rn. 66 Fn. 307, 109).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2004 - 3 L 403/01

    Zustellung des Widerspruchsbescheides und Wiederaufgreifen des Verfahrens

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Ermessensentscheidung ist abweichend von der sonst für Verpflichtungsklagen zugrunde gelegten "Regel" grundsätzlich der Zeitpunkt des Ergehens der letzten behördlichen Entscheidung, hier des Ergehens des Widerspruchsbescheides (BVerwG, Urt. v. 27.11.1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 [191 f.]; Urt. v. 13.11.1981 - 1 C 69/78 -, NJW 1982, 1413; Urt. v. v. 21.1.1992 - 1 C 49.88 -, NVwZ 1992, 1211; Urt. v. 24.1.1995 - 1 C 2.94 -, BVerwGE 97, 301 [310]; BayVGH, Urt. v. 16.3.1990 - 23 B 89.02322 -, NVwZ 1991, 396; VGH BW, Beschl. v. 22.6.1990 - 4 S 2257/89 -, NVwZ-RR 1991, 55 [56]; Urt. v. 16.5.1997 - 5 S 1842/95 -, VBlBW 1998, 29; OVG NW, Urt. 10.7.2003 - 14 A 1496/01 -, UA S. 10; Kuntze, in: Bader u.a., VwGO, 2. Aufl. 2002, § 114 Rn. 5; a.A. wohl OVG NW, Urt. v. 2.12.1997 - 25 A 4997/96 -, NWVBl. 1998, 266; Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 1997, § 113 Rn. 66 Fn. 307).

    Dies wird unter anderem aus der Erwägung abgeleitet, dass eine ursprünglich zutreffende Ermessensentscheidung nicht dadurch nachträglich ermessensfehlerhaft werden kann, dass bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor Gericht Änderungen eintreten (BayVGH, Urt. v. 16.3.1990, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1997 - 5 S 1842/95

    Verpflichtungsklage zwecks Aufstellung von Verkehrszeichen: Beurteilungszeitpunkt

    Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle sind die Ermessenserwägungen, welche die Beklagte für die Ablehnung der (Wieder-)Aufstellung des Zeichens 209 bis zum Abschluß des Verwaltungsverfahrens angestellt hat (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung von Ermessensentscheidungen: BVerwG, Urt.v. 27.11.1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 z. Gewähr der Verfassungstreue; Urt. v. 13.11.1981 - 1 C 69.78 -, DVBl. 1982, 304 z. Aufenthaltserlaubnis; VGH Bad.-Württ., Urt.v. 26.11.1990 - 1 S 1907/90 -, VBlBW 1991, 308 z. Ausstellung eines Fremdenpasses; BayVGH, Urt.v. 16.03.1990 - 23 B 89.02322 -, NVwZ 1991, 396 z. Abgabenrecht).
  • VGH Bayern, 19.04.2022 - 11 ZB 21.1079

    Anspruch auf verkehrsregelnde Maßnahmen wegen Lärmbelastung

    Anderes gilt, wenn das Ermessen - was vorliegend fernliegt (vgl. OVG NW, B.v. 28.3.2018 - 8 A 1247/16 - juris Rn. 32; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.8.2019 - OVG 1 N 104.17 - ZfSch 19, 654 = juris Rn. 11) - auf Null reduziert ist (vgl. Riese in Schoch/Schneider, VwGO, § 113 Rn. 268; BVerwG, U.v. 13.11.1981 - 1 C 69.78 - NJW 1982, 1413 = juris Rn. 24 f.; BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 22 CS 10.1572 - GewArch 2010, 412 = juris Rn. 16; U.v. 16.3.1990 - 23 B 89.02322 - NVwZ 1991, 396 = juris Rn. 33; VGH BW, B.v. 30.9.1993 - 14 S 1946/93 - NVwZ-RR 1994, 363 = juris Rn. 3; U.v. 26.11.1990 - 1 S 1907/90 - VBlBW 1991, 308 = juris Rn. 21 f.; kritisch dazu Wolf in Sodan/Ziekow, VwGO, § 113 Rn. 112 ff.).
  • VG Würzburg, 08.11.2022 - W 4 K 22.1262

    Nachträgliche Erhöhung der Mindestwassermenge in Ausleitungsstrecke der Streu,

    Maßgeblicher Zeitpunkt hinsichtlich der Ermessensentscheidung ist der der Behördenentscheidung (vgl. hierzu VGH BW, U.v. 24.3.2021 - 3 S 2506/18 - juris Nr. 130; BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 89.02322 - NVwZ 1991, 396; aus der Literatur siehe etwa Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 113 Rn. 112 ff.).
  • VGH Bayern, 17.06.2010 - 12 B 09.2807

    Kriegsopferfürsorgerecht; Begründungserfordernis; Kontrolle des

    Maßgebend ist insoweit, da hier die gerichtliche Kontrolle des Verwaltungsermessens inmitten steht, abweichend von der sonst für Verpflichtungsklagen anzunehmenden Regel nicht die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, sondern im Zeitpunkt der (letzten) Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG vom 6.4.1989 NVwZ 1989, 768; BayVGH vom 16.3.1990 NVwZ 1991, 396; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNr. 112 zu § 113).
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