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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 26.89   

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BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 26.89 (https://dejure.org/1991,1421)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1991 - 2 C 26.89 (https://dejure.org/1991,1421)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 2 C 26.89 (https://dejure.org/1991,1421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versetzung in den Ruhestand - Dienstunfähigkei - Einbehaltung der Dienstbezüge - Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 332
  • MDR 1992, 418
  • NVwZ 1992, 379
  • DVBl 1992, 98
  • DÖV 1992, 115
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1985 - 4 S 979/85

    Zwangspensionierung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 26.89
    In gleichem Sinne ist die in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beantwortete Frage der Verwaltungsaktqualität der Mitteilung nach § 47 Abs. 4 Satz 1 LBG zu beantworten, daß nach der Entscheidung über die Einwendungen des Beamten das Verfahren der Zurruhesetzung fortgeführt wird (gegen Verwaltungsaktqualität: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 1. Juli 1985 - 4 S 979/85 - (Schütz, Beamtenrecht, ES/A II 5.5 Nr. 8); Fürst, GKÖD I, K § 44 Rz 8; Schütz, Beamtenrecht, § 47 Rn. 6; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Komm., Art. 58 Rn. 12; a. A.: OVG Münster, Urteil vom 25. August 1977 - VI A 835/76 - (RiA 1978, 115 ff.)).

    Es steht, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Beschluß vom 1. Juli 1985 - 4 S 979/85 - (a.a.O.) dargelegt hat, nichts dagegen, daß das Gesetz eine Rechtsfolge auch an ein behördliches Handeln anknüpft, das nicht die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts hat; auch in einem solchen Fall wird die gesetzlich geregelte Folge nicht zum Inhalt einer durch die Behörde getroffenen Maßnahme.

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88

    Versetzung in den Ruhestand - Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 26.89
    Diese Mitteilung hat der erkennende Senat im Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 55.88 - (Buchholz 237.7 § 47 Nr. 3) als einen unselbständigen Teil des Zwangspensionierungsverfahrens ohne Verwaltungsaktcharakter angesehen.
  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 35.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rechtskräftige Aufhebung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 26.89
    Es würde, wie der erkennende Senat in dem zitierten Urteil unter Hinweis auf seine Rechtsprechung in BVerwGE 19, 216 (223) [BVerwG 28.08.1964 - VI C 35/62] dargelegt hat, einen "übertriebenen Formalismus" bedeuten, wenn die Behörde in einem solchen Fall nicht ein bereits eingeleitetes Erörterungs- und Ermittlungsverfahren auf der Grundlage einer fehlerfreien Einleitungs- bzw. Fortsetzungsverfügung mit dem Ziel der Vorbereitung einer Entscheidung über die beabsichtigte Zurruhesetzung weiter betreiben und zum Abschluß bringen dürfte.
  • BVerwG, 20.12.1989 - 2 B 81.89

    Teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen für die Zeit eines

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 26.89
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde wurde durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 2 B 81.89 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfähigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 26.89
    Der Beklagte konnte, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, trotz gerichtlicher Aufhebung dieser Verfügung eine neue Zurruhesetzungsverfügung erlassen und in diesem Zusammenhang auf die fehlerfreien Verfahrenshandlungen der ersten - aus formellen Gründen gescheiterten - Zwangspensionierung zurückgreifen (vgl. BVerwGE 47, 1 (2 f.) [BVerwG 14.08.1974 - VI C 20/71]).
  • BVerwG, 17.12.1965 - II C 32.65
    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 26.89
    Zwar ist der erkennende Senat im Beschluß vom 17. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 32.65 - (Buchholz 232 § 44 Nr. 8) von der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels gegen die selbständig anfechtbare Einbehaltung der das Ruhegehalt übersteigenden Dienstbezüge ausgegangen.
  • BVerwG, 24.11.2011 - 7 C 12.10

    Vermögensgesetz; Kulturgutschutzgesetz; Kulturgut, national wertvolles; Eigentum,

    Auch in einem solchen Fall wird die gesetzlich geregelte Folge nicht zum Inhalt einer durch die Behörde getroffenen Maßnahme (Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 C 26.89 - BVerwGE 88, 332 ff. = Buchholz 237.7 § 47 NWLBG Nr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.1992 - 5 M 2709/91

    Fortführung des Verfahrens; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit;

    Die Entscheidung über die Fortführung des Verfahrens der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit der damit kraft Gesetzes verbundenen Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge ist kein Verwaltungsakt (im Anschluß an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1991 - 2 C 26.89 -, DVBl 1992, 98).

    Dieser Regelungsgehalt fehlt unselbständigen Verfahrenshandlungen im Rahmen anhängiger Verwaltungsverfahren, die nur der Vorbereitung der abschließenden Entscheidung (hier: Einstellung des Zurruhesetzungsverfahrens oder Versetzung in den Ruhestand, § 44 Abs. 1 und 3 BBG) dienen (BVerwG, Urt. v. 27.6.1991 - 2 C 26.89 -, Dokumentarische Berichte, Ausg. B 1991, 285 = DVBl 1992, 98).

    Diese Rechtsprechung beruhte auf dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1965 (- II C 32.65 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 232 § 44 BBG Nr. 8), die das Bundesverwaltungsgericht mit der bereits erwähnten Entscheidung (Urt. v. 27.6.1991 - 2 C 26.89 -, DVBl 1992, 98) aufgegeben hat.

    Beide Entscheidungen beruhen auf der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die aber inzwischen durch dessen (Urteil vom 27.6.1991, DVBl 1992, 98) aufgegeben worden ist.

    Im Hinblick auf die Einbehaltung der das Ruhegehalt übersteigenden Dienstbezüge kann die Entscheidung, das Verfahren fortzuführen, trotz der Beeinträchtigung der Rechtspositionen des betroffenen Beamten nicht als Verwaltungsakt angesehen werden, weil sie - wie bereits vorstehend unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1991 (a.a.O.) ausgeführt - nicht auf einer Entscheidung der Behörde beruht, sondern sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 44 Abs. 4 Satz 1 BBG) ergibt.

  • BVerwG, 14.07.2004 - 6 B 30.04

    Einordnung eines Gesundheitszeugnisses als Verwaltungsakt; Bestimmung der

    Ebenso beurteilt das Bundesverwaltungsgericht die Zulässigkeit von selbstständigen Rechtsbehelfen gegen behördliche Verfahrenshandlungen danach, ob der Rechtsschutz anderenfalls geschmälert oder nicht ausreichend sichergestellt wäre (z.B. Urteil vom 28. November 1969, a.a.O. ; Urteil vom 27. Juni 1991, BVerwG 2 C 26.89 ? BVerwGE 88, S. 332 ; Beschluss vom 27. August 1992, a.a.O.; Beschluss vom 21. März 1997 BVerwG 11 VR 2.97 , Buchholz 310 § 44a VwGO Nr. 7 = NVwZ-RR 1987, S. 663 ; Urteil vom 10. Februar 1999 BVerwG 11 A 21.98 , Buchholz § 44a VwGO Nr. 8 = NJW 1999, S. 1729 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 4 S 45/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Einbehaltung von Dienstbezügen während des

    Die Regelung über das Einbehalten eines Teils der Besoldung knüpft damit zwar an die Zurruhesetzungsverfügung als Verwaltungsakt (§ 35 LVwVfG) an und nicht mehr an eine Entscheidung ohne Verwaltungsaktsqualität (BVerwG, Urteil vom 27.06.1991, BVerwGE 88, 332), wie es die Fortführungsentscheidung der Vorgängerregelung war (vgl. § 55 Abs. 3 Satz 1 LBG a.F.; ebenso § 44 Abs. 4 Satz 1 BBG a.F.), so dass die ältere Rechtsprechung über die Form des einstweiligen Rechtsschutzes überholt ist (OVG Bremen, Beschluss vom 04.11.1988, NVwZ-RR 1990, 41; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 14.02.1992, ZBR 1992, 287; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.05.1992, NVwZ-RR 1993, 315; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.02.2003, ZBR 2004, 327); sie wird auch nicht durch die in § 55 LBG genannte, hier unter dem 21.08.2006 ergangene Mitteilung bewirkt, denn diesem Vorgang fehlt die Rechtswirkung nach außen, weil die Einbehaltung bereits unmittelbar durch das Gesetz angeordnet ist und die Mitteilung hierüber nur einen Hinweis auf die Rechtslage und eine Ankündigung ihrer tatsächlichen kassentechnischen Vollziehung darstellt (so schon zu § 55 Abs. 4 Satz 1 LBG a.F. Beschluss des Senats vom 01.07.1985 - 4 S 979/85 -, Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, ES/A 5.5 Nr. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2019 - 4 S 24.19

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes zur Auszahlung der Dienstbezüge ohne

    Das lässt außer Acht, dass nach § 41 Abs. 3 LBG der Einbehalt der das Ruhegehalt übersteigenden Besoldung ab dem Zeitpunkt, in dem der Ruhestand beginnt, kraft Gesetzes eintritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 C 26.89 - BVerwGE 88, 332 ) und grundsätzlich auch dann vorzunehmen ist, wenn die Zurruhesetzung als rechtswidrig erscheint (OVG Münster, Beschluss vom 28. Dezember 2018 - 6 B 1661/18 - juris Rn. 7).

    Angesichts dessen kommt eine auf die Zahlung ungekürzter Dienstbezüge zielende einstweilige Anordnung (für möglich gehalten vom BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 C 26.89 - BVerwGE 88, 332 ; die Möglichkeit offen gelassen vom OVG Münster, Beschluss vom 28. Dezember 2018 - 6 B 1661/18 - juris Rn. 7) allenfalls in Betracht, wenn die Zurruhesetzung ersichtlich rechtsmissbräuchlich erfolgt oder die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen oder offensichtlich rechtswidrig ist (Koch, in: Plog/Wiedow, BBG, § 47 BBG [Stand: April 2017] Rn. 77, siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2015 - OVG 7 S 28.15 - juris Rn. 4 sowie anders dass., Beschluss vom 16. August 2013 - OVG 6 S 9.13 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 3.97

    Erledigung des Zurruhesetzungsverfahrens und Einbehaltung von Dienstbezügen.

    Sie bestimmt die vorläufige Rechtsfolge gemäß § 44 Abs. 4 Satz 1 BBG, die sich ebenfalls unmittelbar kraft Gesetzes ergibt (BVerwGE 88, 332 ), zu einer endgültigen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2003 - 2 M 203/02

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Kürzung der Beamtenbezüge; Amtsärztliches Gutachten

    Die Fortführungsentscheidung (vgl. § 48 Abs. 3 LBG M-V) ist kein (anfechtbarer) Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.06.1991 - 2 C 26.89 -, E 88, 332).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 1 B 1242/20

    Polizeidienstunfähigkeit Feststellung Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit

    vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990- 2 C 55.88 -, juris, Rn. 22, und vom 27. Juni 1991- 2 C 26.89 -, juris, Rn. 27 (Außenwirkung) und 28 (Regelungscharakter).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 LA 102/07

    Zulässigkeit einer in Bezug auf behördliche Verfahrenshandlungen erhobenen

    Sowohl die Einleitung eines Zurruhesetzungsverfahrens nach § 56 Abs. 1 Satz 1 NBG a. F. (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6. 1991 - BVerwG 2 C 26.89 -, BVerwGE 88, 332 [334 f.] zu einer vergleichbaren Vorschrift des nordrhein-westfälischen Rechts) als auch die Aussetzung eines solchen Verfahrens stellen Verfahrenshandlungen im Sinne des § 44a Satz 1 VwGO dar, die lediglich im Rahmen eines auf die Sachentscheidung nach § 56 Abs. 3 Satz 1 NBG a. F. bezogenen Rechtsbehelfs einer inzidenten gerichtlichen Überprüfung hätten zugeführt werden können und daher nicht Gegenstand einer auf sie allein bezogenen Feststellungsklage, oder (vermeintlichen) Fortsetzungsfeststellungsklage zu sein vermögen.
  • KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08

    Missbrauchsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung über die Abgabe eines

    Behördlichen Verfahrenshandlungen allgemein fehlt der einem Verwaltungsakt eigene sachliche Regelungsgehalt; sie sind daher, wie auch § 44 a S. 1 VwGO anordnet, einer isolierten Anfechtung entzogen und können nur zusammen mit der Sachentscheidung angegriffen werden (vgl. BVerwGE 88, 332, 335 f. = NVwZ 1992, 379, 380; NJW 1982, 120).
  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 1 UE 2558/93

    Erledigung des Verfahrens zur Versetzung in den Ruhestand durch Eintritt in den

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 7 S 58.14

    Verwaltungsakt; Außenwirkung; Regelungswirkung; vorbereitende Maßnahme;

  • VG Schleswig, 20.03.2015 - 12 A 261/13

    Rechtsnatur der (bloßen) Mitteilung der Dienstunfähigkeit und Freistellung vom

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 N 100.05

    Einbehaltung und Nachzahlung von Dienstbezügen bei beabsichtigter Versetzung in

  • BVerwG, 07.04.2000 - 2 B 25.00

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Karlsruhe, 15.09.2003 - 5 K 2197/03

    Entscheidung zur Fortführung eines Zwangspensionierungsverfahrens wegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - 4 B 16.17

    Höhe des versorgungsrechtlichen Besoldungseinbehalts; fiktives Unfallruhegehalt

  • VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 53/18

    Verlust der Besoldung

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94

    Anforderungen an den Inhalt des Berufungsantrages - Sachbegehren

  • VGH Hessen, 15.01.1992 - 1 UE 300/85

    Einbehaltung der das Ruhegehalt übersteigenden Dienstbezüge

  • VG Lüneburg, 29.04.2004 - 1 B 14/04

    Beamter; Einbehaltung von Dienstbezügen; fachärztliches Gutachten; HNO-Gutachten;

  • VG Oldenburg, 14.02.2003 - 6 A 3712/00

    Allgemeine Leistungsklage; Beamtenrecht; Bezüge/Ruhegehalt; Dienstunfähigkeit;

  • BVerwG, 20.12.1989 - 2 B 81.89
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.1991 - 1 WB 80.91   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrdienstgerichtsbarkeit - Verweisung eines Antrages - Zurechnung truppendienstlicher Maßnahmen - Zuständigkeit des BVerwG - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 105
  • NVwZ 1992, 379 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 85
  • NVwZ-RR 1992, 86
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 09.09.1991 - 1 WB 111.91

    Voraussetzungen für die Gewährung von Dienstzeitausgleich für einen Soldaten -

    Besteht die "Weisung" in dem Erlaß allgemeiner Dienstvorschriften oder in der Festlegung von abstrakten Auswahlkriterien, dann sind die allgemeinen Regelungen durch die Entscheidung im Einzelfall umzusetzen; diese Einzelfallentscheidung ist dann nicht demjenigen zuzurechnen, der die allgemeine Regelung erlassen hat (vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - und vom 7. August 1991 - BVerwG 1 WB 9.91 -).

    Durch die unrichtige Anwendung der Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung kann die gesetzliche Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte, was den materiellen Anspruch angeht, nicht verändert werden (Beschlüsse vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 73.77 - <BVerwGE 63, 129, [131]> und vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 -).

    Soweit der Senat bisher die Auffassung vertreten hat, eine Verweisung innerhalb der Wehrdienstgerichtsbarkeit setze einen Antrag des Antragstellers voraus (Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 10.73 - und vom 26. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 119.76 -), wird hier nach der Änderung des § 83 VwGO und des § 17a GVG nicht mehr festgehalten (vgl. Beschluß vom 10. Juni 1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 17.06

    Beschwerde; Entscheidungskompetenz; Personalrat; Anhörung.

    In der Regel ist der nächste Vorgesetzte desjenigen, dessen Entscheidung angegriffen wird, zur Entscheidung über die Beschwerde berufen (Beschluss vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - BVerwGE 93, 105, 107).

    Soweit den Ausführungen in dem Beschluss des Senats vom 10. Juni 1991 (a.a.O. S. 108), der im Übrigen eine andere Konstellation betraf, eine davon abweichende Rechtsauffassung zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.

  • BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05

    Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung;

    Eines ausdrücklichen Verweisungsantrages bedarf es nicht (vgl. § 83 VwGO [in entsprechender Anwendung] i.V.m. § 17 a Abs. 2 GVG; Beschluss vom 10. Juni 1991 BVerwG 1 WB 80.91 BVerwGE 93, 105 = NZWehrr 1992, 31 = NVwZ-RR 1992, 85).

    Dazu gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 1991 BVerwG 1 WB 80.91 a.a.O., vom 19. Dezember 1994 BVerwG 1 WB 46.94 a.a.O. und vom 13. Dezember 1999 BVerwG 1 WB 58.99 Buchholz 311 § 21 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2000, 123) auch Entscheidungen über die Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts und die deshalb erfolgende Verweisung an das zuständige Gericht, das dann unter Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter die verfahrensbeendende Entscheidung in der Sache zu treffen hat.

  • BVerwG, 23.02.1994 - 1 WB 82.93

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts anstelle des Truppendienstgerichts -

    Durch die unrichtige Anwendung der Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung kann die gesetzliche Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte, was den materiellen Anspruch angeht, nicht verändert werden (vgl. Beschlüsse vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 73.77 - <BVerwGE 63, 129 [131]>, vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - und vom 4. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 12.92 -).

    Deshalb ist die Sache an das zuständige Truppendienstgericht Nord zu verweisen (§ 83 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG; vgl. Beschluß vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 -).

  • BVerwG, 20.01.1993 - 1 WB 104.92

    Anfechtung der Entscheidung über die Dienstunfähigkeit eines Soldaten -

    Zuständig ist das Gericht, das über die Hauptsache zu entscheiden hat (vgl. § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO; Beschluß vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 -).

    Eines Verweisungsantrags bedarf es nicht (vgl. § 83 VwGO i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. März 1991 <BGBl I 1991, 686> i.V.m. § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG i.d.F. des Gesetzes vom 17. Dezember 1990 <BGBl I 1990, 2809>; Beschluß vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 -).

  • BVerwG, 07.08.1991 - 1 WB 9.91

    Wehrrecht Wehrbeschwerdeverfahren - Freistellung vom Dienst

    Besteht die "Weisung" in dem Erlaß allgemeiner Dienstvorschriften oder in der Festlegung von abstrakten Auswahlkriterien, dann sind die allgemeinen Regelungen durch die Entscheidung im Einzelfall umzusetzen; diese Einzelfallentscheidung ist dann nicht demjenigen zuzurechnen, der die allgemeine Regelung erlassen hat (vgl. Beschluß vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 -).
  • BVerwG, 23.08.1991 - 1 WB 52.91

    Anspruch auf Freizeitausgleich eines Soldaten - Freistellung vom Dienst

    Besteht die "Weisung" in dem Erlaß allgemeiner Dienstvorschriften oder in der Festlegung von abstrakten Auswahlkriterien, dann sind die allgemeinen Regelungen durch die Entscheidung im Einzelfall umzusetzen; diese Einzelfallentscheidung ist dann nicht demjenigen zuzurechnen, der die allgemeine Regelung erlassen hat (vgl. Beschluß vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 -).
  • BVerwG, 01.10.1996 - 1 WB 50.96

    Beschwerde wegen Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kameraden

    Diese gesetzliche Zuständigkeitsregelung konnte durch die unzutreffende Sachbehandlung des Antrags vom 30. Januar 1996 nicht verändert werden (vgl. Beschlüsse vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 73.77 - <BVerwGE 63, 129 [131]>, vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - <BVerwGE 93, 105 [108] - NZWehrr 1992, 31 [f.]>, vom 23. Februar 1994 - BVerwG 1 WB 82.93 - und vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 41.96 -).
  • BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 41.96

    Vorwurf eines Dienstvergehens eines Soldaten - Zuständigkeit des

    Durch die unrichtige Anwendung der Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung kann die gesetzliche Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte, was den materiellen Anspruch angeht, nicht verändert werden (vgl. Beschlüsse vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 73.77 - <BVerwGE 63, 129 [131]>, vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - <BVerwGE 93, 105 [108] - NZWehrr 1992, 31 [f.] >, vom 4. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 12.92 -, vom 23. Februar 1994 - BVerwG 1 WB 82.93 - und vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 46.94 -).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 116.94

    Rechtsmittel

    Daß der BMVg insoweit seine Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde zu Unrecht angenommen und die Beschwerde beschieden hat, ändert an der gesetzlichen Zuständigkeit der Truppendienstgerichte nichts(Beschluß vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - <BVerwGE 93, 105 [108]>).
  • BVerwG, 17.07.1991 - 1 WB 39.91

    Gewährung von Quartalausgleichstagen - Zuständigkeit eines Gerichts

  • BVerwG, 04.05.1992 - 1 WB 12.92

    Zuerkennung einer Wechselschichtzulage - Zuständigkeit eines Wehrdienstgerichts

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