Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 04.04.1991 - Bf II 33/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3357
OVG Hamburg, 04.04.1991 - Bf II 33/88 (https://dejure.org/1991,3357)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.04.1991 - Bf II 33/88 (https://dejure.org/1991,3357)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. April 1991 - Bf II 33/88 (https://dejure.org/1991,3357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 20 Abs. 1 Nr. 1; HBauO § 4 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundstücksteilung; Bebauungsplan; Planwidrige Grundstücksteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 259
  • NVwZ 1992, 190 (Ls.)
  • BauR 1991, 726
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.10.1984 - 6 A 131/82
    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.1991 - Bf II 33/88
    »Eine Grundstücksteilung, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderläuft, ist nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 BauGB auch dann nicht zu genehmigen, wenn sich die Eigentümer der Teilflächen, die durch die Teilung entstehen sollen, verpflichten, durch Baulasten nach § 4 Abs. 2 HBauO den Fortbestand eines einheitlichen Baugrundstückes zu sichern (a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 4.10.1984 - 6 A 131/82 - NJW 1985, 1796).«.

    Der insoweit abweichenden Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 4.10.1984 - 6 A 131/82 -, NJW 1985 S. 1796) kann nicht gefolgt werden; das bundesrechtliche Bodenverkehrsrecht räumt den hinter den Teilungswünschen stehenden wirtschaftlichen Interessen eben nicht den Vorrang ein, wenn die Grundstücksteilung mit dem Bebauungsplan nicht zu vereinbaren ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2022 - 1 A 10190/22

    Baugenehmigung für ein Studentenwohnheim; Befreiung von der Geschossflächenzahl

    Es ist nicht Aufgabe des § 31 Abs. 2 BauGB, dem Eigentümer Dispens von den Festsetzungen des Bebauungsplans für solche Einschränkungen in der Bebaubarkeit seines Grundstückes zu gewähren, welche er selbst erst im Nachhinein durch eine Veränderung des Zuschnitts freiwillig und vorhersehbar selbst verursacht (vgl. a. Siegmund, a. a. O., Rn. 54; VG Köln, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 11 K 8257/04 -, juris, Rn. 33; ähnlich auch OVG Hamburg, Urteil vom 4. April 1991 - Bf II 33/88 -, juris, Rn. 32).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 10 C 52/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1203
OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 10 C 52/89 (https://dejure.org/1990,1203)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.12.1990 - 10 C 52/89 (https://dejure.org/1990,1203)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Dezember 1990 - 10 C 52/89 (https://dejure.org/1990,1203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BauGB §§ 1 Abs. 8, § 6, § 2 Abs. 1
    Umfang der Ermittlungen bei Aufstellung eines Bebauungsplanes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufstellung eines Bebauungsplans; Umfang der Ermittlungspflicht; Abwägungsgebot ; Luftbildaufnahmen; Verdacht auf Müllablagerungen ; Entnahme von Bodenproben; Gutachtenerstellung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altlastenverdacht und Bauleitplanung (IBR 1991, 400)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 190
  • BauR 1991, 295
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 10 C 52/89
    In die Abwägung sind alle öffentlichen und diejenigen privaten Belange einzustellen, die - wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert - "nach Lage der Dinge" in die Abwägung eingestellt werden müssen, wobei die Frage, auf welche Belange dies im konkreten Einzelfall zutrifft, sich nicht erschöpfend generell beantworten läßt (BVerwG vom 09. November 1979, NJW 1980, 1061 ; OVG Rh-Pf vom 13. Juni 1984, BRS 42 Nr. 4).

    Der Planer muß zwar letztendlich nicht "alles" (vgl. BVerwG vom 09. November 1979, NJW 1980, 1061 ) berücksichtigen, er muß aber mit den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln so viel an Aufklärung betreiben, daß er zuverlässig die Abwägungsrelevanz, die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Betroffenheit und die Schutzwürdigkeit des Belanges einschätzen kann.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 10 C 36/88
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 10 C 52/89
    Dieses verlangt, daß das Ausfertigungsorgan durch die Ausfertigung der Rechtsnorm die Übereinstimmung des textlichen und gegebenenfalls zeichnerischen Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens (Legalität) bezeugt (vgl. Urteile des Senats vom 27. Juli 1988 - 10 C 6/87 - und vom 09. August 1989 - 10 C 36/88 - sowie VGH Bad.-Württ., NVwZ 1985, 206 ; Brügelmann/Grauvogel, BBauG -Kommentar, § 12 Rdnr. 36; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB -Kommentar, § 12 Rdnr. 15; Ziegler, DVBl 1987, 280).

    Da die durch eine solche Ausfertigung entstehende Originalurkunde der Rechtsnorm Grundlage und Voraussetzung für deren Verkündung ist, muß die Ausfertigung nach Abschluß aller für die Verkündung der Rechtsnorm erforderlichen Verfahrensabschnitte und unmittelbar vor ihrer Verkündung erfolgen (so noch ausdrücklich § 16 Abs. 2 Satz 2 GemO -DVO vom 03. Dezember 1964 - GVBl S. 251 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. August 1989, BauR 1989, 693 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 10 C 52/89
    Da es sich somit um eine Prognoseentscheidung handelt, beurteilt sich deren Rechtmäßigkeit und damit auch die Frage nach dem Umfang der erforderlichen Ermittlungen danach, ob im Zeitpunkt der Prognose aufgrund vollständiger und zutreffender Tatsachen sowie aufgrund korrekter Methoden der Vorausschau entschieden wurde (vgl. BVerwGE 56, 110, 121; Kühling, Fachplanungsrecht, Rdnr. 200).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77

    Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 10 C 52/89
    Dementsprechend kann die Gemeinde - wenn auch nicht unbegrenzt - eine mögliche, ungeklärte Betroffenheit ungeprüft als wahr unterstellen und in diesem Umfang bei ihrer Entscheidung berücksichtigen (BVerwGE 61, 285, 304; Kühling, Fachplanungsrecht Rdnr. 194).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 10 C 52/89
    Diesem Abwägungsgebot ist genügt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt stattgefunden hat, in die Abwägung das nach Lage der Dinge Beachtenswerte eingestellt worden ist und das Ergebnis der Abwägung nicht außer Verhältnis zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange steht (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 ; ferner BVerwG, Urteil vom 01. November 1974, Buchholz 406.11 § 1 Nr. 10; BVerwGE 45, 301 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83

    Ausfertigung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 10 C 52/89
    Dieses verlangt, daß das Ausfertigungsorgan durch die Ausfertigung der Rechtsnorm die Übereinstimmung des textlichen und gegebenenfalls zeichnerischen Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens (Legalität) bezeugt (vgl. Urteile des Senats vom 27. Juli 1988 - 10 C 6/87 - und vom 09. August 1989 - 10 C 36/88 - sowie VGH Bad.-Württ., NVwZ 1985, 206 ; Brügelmann/Grauvogel, BBauG -Kommentar, § 12 Rdnr. 36; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB -Kommentar, § 12 Rdnr. 15; Ziegler, DVBl 1987, 280).
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 10 C 52/89
    Das Erfordernis der Ausfertigung auch für Bebauungspläne folgt letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip (BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1989, BauR 1989, 692 = DVBl 1989, 1092).
  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Je schwerwiegender mögliche bodenbedingte nachteilige Einwirkungen sind und je schwieriger sich die Bewältigung der hierdurch zu erwartenden Probleme darstellt, desto eingehender müssen die Ermittlungen sein (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 10 C 52/89 - NVwZ 1992, 190 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Februar 1995 - 6 K 284/95 - OVGE 45, 403 ; Henkel, UPR 1988, 367 ; Hoppe/Schlarmann/Buchner/Deutsch, Rechtsschutz bei der Planung von Verkehrswegen und anderen Infrastrukturvorhaben, 4. Aufl. 2011, Rn. 914).
  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Je schwerwiegender mögliche bodenbedingte nachteilige Einwirkungen sind und je schwieriger sich die Bewältigung der hierdurch zu erwartenden Probleme darstellt, desto eingehender müssen die Ermittlungen sein (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 10 C 52/89 - NVwZ 1992, 190 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Februar 1995 - 6 K 284/95 - OVGE 45, 403 ; Henkel, UPR 1988, 367 ; Hoppe/Schlarmann/Buchner/Deutsch, Rechtsschutz bei der Planung von Verkehrswegen und anderen Infrastrukturvorhaben, 4. Aufl. 2011, Rn. 914).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 12 KN 71/08

    Bekanntmachung von Satzungen in Niedersachsen

    Die Gemeinde aber muss nur das bedenken, was sie als bewältigungsbedürftig "sieht" oder angesichts der Umstände "sehen muss" (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, 314; BGH, Urt. v. 21.2.1991 - III ZR 245/89 -, NJW 1991, 2701, 2702; OVG Koblenz, Urt. v. 5.12.1990 - 10 C 52.89 -, NVwZ 1992, 190, 191; Nds. OVG, Urt. v. 22.1.1996 - 6 K 5436/93 -, NuR 1997, 289).
  • BVerwG, 16.02.2017 - 9 A 14.16

    Planfeststellung Straßenrecht (Rheinbrücke Leverkusen)

    Je schwerwiegender mögliche bodenbedingte nachteilige Einwirkungen sind und je schwieriger sich die Bewältigung der hierdurch zu erwartenden Probleme darstellt, desto eingehender müssen die Ermittlungen sein (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 10 C 52/89 - NVwZ 1992, 190 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Februar 1995 - 6 K 284/95 - OVGE 45, 403 ; Henkel, UPR 1988, 367 ; Hoppe/Schlarmann/Buchner/Deutsch, Rechtsschutz bei der Planung von Verkehrswegen und anderen Infrastrukturvorhaben, 4. Aufl. 2011, Rn. 914).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2000 - 1 C 12946/98

    Eingriffe in Natur und Landschaft und Abwägung der Belange

    Da kein Anlass gegeben war, dies in Zweifel zu ziehen, war die Antragsgegnerin befugt, sich mit einer Kennzeichnung dieser Flächen gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB zu begnügen und auf diese Weise Bauherren sowie Baugenehmigungsbehörde darauf hinzuweisen, dass bei der Errichtung baulicher Anlagen eventuell zusätzliche Vorkehrungen und Kosten notwendig werden können (vgl. OVG Rh-Pf., Urteile vom 13. Juni 1984, NVwZ 1986, 56 und vom 5. Dezember 1990, BauR 1991, 295, 297).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 1 KN 321/02

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan; Verpflichtung der Gemeinde zur

    Nur das, was die planende Gemeinde aufgrund der gerade zu diesem Zwecke durchzuführenden Beteiligung Dritter "sieht" oder auch ohne ausdrücklichen Hinweis "sehen muss", hat sie bei der Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, 314, BGH, Urt. v. 21.2.1991 - III ZR 245/89 -, NJW 1991, 2701, 2702, OVG Koblenz, Urt. v. 5.12.1990 - 10 C 52.89 -, NVwZ 1992, 190, 191, OVG Lüneburg, Urt. v. 22.1.1996 - 6 K 5436/93 -, NST-N 1996, 243 = dng 1996, 305 = NuR 1997, 289).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.1995 - 6 K 284/95

    Bebauungsplan: erforderliche Bodenuntersuchungen bei möglicher Vorbelastung durch

    Das hindert den Senat indes nicht, die zitierten Ausführungen des Bundesgerichtshofs jedenfalls insoweit als für das Abwägungsgebot richtig zu übernehmen, als es um die Erheblichkeit von Bodenverunreinigungen im Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen geht (im Ergebnis ganz ähnlich OVG Koblenz, Urt. v. 5. Dezember 1990 - 10 C 52/89 -, NVwZ 1992, 190, 191 f).

    Ähnlich wie im allgemeinen Polizeirecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1970 - IV C 99.67 -, DÖV 1970, 713, 715) stehen für den Umfang der gebotenen Ermittlungstätigkeit Schutzwürdigkeit der künftigen Nutzung und Wahrscheinlichkeit nachteiliger Einwirkungen in umgekehrtem Verhältnis (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 5.12.1990 - 10 C 52/89 -, NVwZ 1992, 190, 191; Henkel, UPR 1988, 367, 369).

  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche

    Führt danach der Gesichtspunkt der Priorität nicht zu einem hier durchgreifenden Vorsprung einer der beiden konkurrierenden Planungen, so hatte die Antragsgegnerin bei ihrer planerischen Entscheidung auch die Interessen, die für das ihren Planungsvorstellungen zuwiderlaufende Vorhaben der Antragstellerin sprechen, zutreffend und umfassend zu ermitteln, ohne Verkennung ihrer objektiven Bedeutung zu gewichten und in die Abwägung einzustellen (zum Umfang der Ermittlungspflicht vgl. zum Beispiel BVerwG, Beschluss vom 23.02.1994, UPR 1994, 264; OVG Koblenz, Urteil vom 05.12.1990, Baurecht 1991, 295).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2003 - 1 KN 3008/01

    Abgangsverkehr; Abwägung; Abwägungsentscheidung; Bebauungsplan; Erforderlichkeit;

    Angesichts dessen musste die Antragsgegnerin vermeintlich weitergehende Nutzungsabsichten der Antragstellerin nicht "sehen" und bei ihrer Abwägungsentscheidung berücksichtigen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, 314; BGH, Urt. v. 21.2.1991 - III ZR 245/89 -, NJW 1991, 2701, 2702; OVG Koblenz, Urt. v. 5.12.1990 - 10 C 52.89 -, NVwZ 1992, 190, 191; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.1.1996 - 6 K 5436/93 -, NST-N 1996, 243 = DNG 1996, 305 = NuR 1997, 289).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2013 - 1 MN 90/13

    Notwendige Angaben (Arten umweltbezogener Informationen) in einer

    - 10 C 52/89 -, NVwZ 1992, 100).
  • OVG Brandenburg, 26.08.1999 - 3 D 10/97

    Vorhaben und Erschließungsplan für einen Selbstbedienungsmarkt)

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2004 - 1 KN 321/02

    Bauleitplanung: Ermöglichung der nach raumordnerischen Vorgaben maximal

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 K 8/92

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Industrienutzung; Gewerbenutzung; Wohnnutzung;

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 1 KN 296/02

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an die

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94

    Normenkontrollantrag; Landwirt; Bebauungsplan; Wohnbebauung; Planurkunde;

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03

    Behebbarer Mangel; ergänzendes Verfahren; Ermittlungspflicht; Grundeigentum;

  • OVG Niedersachsen, 26.08.1991 - 6 K 31/89

    Bebauungsplan; Normenkontrollantrag; Abwägungsgebot; Öffentliche und private

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 1 KN 101/03

    Verschiedene Anlagetypen: Einheitl. Schalleistungspegel?

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