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   BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89   

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https://dejure.org/1991,639
BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89 (https://dejure.org/1991,639)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1991 - 4 C 31.89 (https://dejure.org/1991,639)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 4 C 31.89 (https://dejure.org/1991,639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde bei Verletzung des Beteiligungsrechts aus § 36 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baugenehmigungsfreiheit - Planungshoheit Gemeinde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 878
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89
    Nach der Wertung des Gesetzgebers soll die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde gerade in solchen Ortsteilen, in denen sie noch nicht geplant hat, im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Vorhaben mitentscheidend beteiligt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 43.83 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 35 = ZfBR 1986, 189 ).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87

    Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung nach Änderung der rechtlichen oder

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89
    Die Gemeinde ist als Trägerin der Planungshoheit befugt, gerade auch in Reaktion auf einen Bauantrag durch politische Entscheidung die planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen für ein Vorhaben noch - wenn auch unter Umständen nur gegen Entschädigung - zu ändern (BVerwG, Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 54.87 - Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 22 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 C 20.84

    Verletzung des gemeindlichen Beteiligungsrechts bei Anweisung zur Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89
    Aus diesem Grunde darf die Bauaufsichtsbehörde, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen versagt, den gestellten Bauantrag nicht positiv bescheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 1988 - BVerwG 4 C 20.84 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG/BauGB Nr. 40).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89
    Angesichts dieser als gleichzubeurteilenden Interessenlage steht einer Gemeinde auch im Fall der rechtswidrigen Nichtdurchführung eines erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens grundsätzlich das Recht zu, sich dagegen - auch im Klagewege - gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zur Wehr zu setzen (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG 4 C 215.65 BVerwGE 31, 263 [265]).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Im Urteil vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 31.89 - (Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 46) wird ausgeführt, daß die Planungshoheit auch dann verletzt sein kann, wenn die Bauaufsichtsbehörde sich weigert, gegen ein Vorhaben einzuschreiten, das sie rechtsirrig für genehmigungsfrei hält.
  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Die Gemeinde ist als Trägerin der Planungshoheit befugt, gerade auch in Reaktion auf einen Bauantrag durch politische Entscheidung die planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen für ein Vorhaben noch - wenn auch unter Umständen nur gegen Entschädigung - zu ändern (Urteil vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 31.89 - Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 46 zum gemeindlichen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Missachtung des Einvernehmenserfordernisses).
  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

    Insoweit nimmt die Gemeinde mit § 36 Abs. 1 BauGB oder § 14 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine ihr kompetenzmäßig zugewiesene Befugnis wahr, die es ihr gestattet, jene planerischen Ziele wirksam zu verfolgen, deren Erfüllung sie aus städtebaulichen Gründen für geboten erachtet (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 C 31.89 - Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 46 S. 12 f.).
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