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   BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92   

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https://dejure.org/1992,411
BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92 (https://dejure.org/1992,411)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1992 - 7 B 130.92 (https://dejure.org/1992,411)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1992 - 7 B 130.92 (https://dejure.org/1992,411)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2256 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 583
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92
    Fehlt es bereits an einem die Anwendbarkeit der Befreiungsvorschrift eröffnenden Sonderfall, so ist eine konkrete Abwägung der widerstreitenden Interessen nicht mehr erforderlich (im Anschluß an BVerwGE 40, 268 [271 f]; 48, 123 [127 ff.]).

    Das alles ergibt sich zweifelsfrei aus dem Gesetz und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu anderen Befreiungsvorschriften (vgl. z.B. BVerwGE 40, 268 [271 f]; 48, 123 [127 ff.]; Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 7 C 57.85 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 1) und bedarf deshalb nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren.

  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92
    Fehlt es bereits an einem die Anwendbarkeit der Befreiungsvorschrift eröffnenden Sonderfall, so ist eine konkrete Abwägung der widerstreitenden Interessen nicht mehr erforderlich (im Anschluß an BVerwGE 40, 268 [271 f]; 48, 123 [127 ff.]).

    Das alles ergibt sich zweifelsfrei aus dem Gesetz und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu anderen Befreiungsvorschriften (vgl. z.B. BVerwGE 40, 268 [271 f]; 48, 123 [127 ff.]; Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 7 C 57.85 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 1) und bedarf deshalb nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren.

  • BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 79.86

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen altersbedingter Eignungsmängel und Abnahme

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92
    Da grundsätzlich das Gericht selbst darüber befindet, ob es zur Entscheidung des Rechtsstreits die Hilfe eines Sachverständigen benötigt, kann die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne daß es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, daß ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (vgl. BVerwGE 68, 177 [182 f.]; Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 7 C 79.86 - Buchholz 442.10 § 4 Nr. 77).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 57.85

    Keine nachträgliche Genehmigung einer Schenkung des Heimbewohners an den

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92
    Das alles ergibt sich zweifelsfrei aus dem Gesetz und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu anderen Befreiungsvorschriften (vgl. z.B. BVerwGE 40, 268 [271 f]; 48, 123 [127 ff.]; Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 7 C 57.85 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 1) und bedarf deshalb nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren.
  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92
    Da grundsätzlich das Gericht selbst darüber befindet, ob es zur Entscheidung des Rechtsstreits die Hilfe eines Sachverständigen benötigt, kann die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne daß es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, daß ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (vgl. BVerwGE 68, 177 [182 f.]; Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 7 C 79.86 - Buchholz 442.10 § 4 Nr. 77).
  • VG Köln, 05.09.2017 - 2 K 6600/15

    Keine naturschutzrechtliche Befreiung für einen Friedwald in Swisttal

    Über den Wortlaut hinaus kommt die Gewährung einer Befreiung nach allgemeiner Auffassung nur in atypischen und daher vom Satzungsgeber erkennbar nicht vorhergesehenen Einzelfällen aufgrund einer durchzuführenden Einzelfallprüfung in Betracht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1992 - 7 B 130/92 -, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 11 S 61.12 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2011 - 5 S 644/09 -, juris (m.N.); VG München, Beschluss vom 03. Juni 2014 - M 2 S 14.2116 -, juris; Lau in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2016, § 67 Rn. 2, 4 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. November 1989 - 4 B 163/89 -, juris (zu § 31 Abs. 2 BauGB).
  • VG Neustadt, 09.02.2017 - 3 L 121/17

    Saatkrähen dürfen vorerst weiter auf dem Friedhof in Lambsheim nisten

    Die Gewährung einer Befreiung kommt nur in atypischen und daher vom Gesetzgeber erkennbar nicht vorhergesehenen Einzelfällen aufgrund einer Einzelfallprüfung in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1992 - 7 B 130/92 -, NVwZ 1993, 583 zu § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a BNatSchG in der damals geltenden Fassung).
  • VG Lüneburg, 26.03.2021 - 2 B 3/21

    Abwägung; Arbeitsplätze; atypische Sondersituation; Atypitik; Biotop; Gemeinwohl;

    Die Befreiungsmöglichkeit dient dazu, einer rechtlichen Unausgewogenheit zu begegnen, die sich ergeben kann, wenn aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls der Anwendungsbereich einer Vorschrift und deren materielle Zielrichtung nicht miteinander übereinstimmen; in derartigen (Sonder-)Fällen soll der generelle und damit zwangsläufig auch schematische Geltungsanspruch des betroffenen Ge- oder Verbots zugunsten der Einzelfallgerechtigkeit durchbrochen werden können (vgl. zu § 31 BNatSchG a.F.: BVerwG, Urt. v. 26.3.1998 - 4 A 7.97 -, juris, Rn. 26; BVerwG, Beschl. v. 14.9.1992 - 7 B 130.92 -, juris Rn. 5; vgl. auch Sauthoff in: Schlacke, GK-BNatSchG, 2. Aufl., 2017, § 67 Rn. 13).
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