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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143   

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https://dejure.org/1993,3474
StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143 (https://dejure.org/1993,3474)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13.01.1993 - P.St. 1143 (https://dejure.org/1993,3474)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - P.St. 1143 (https://dejure.org/1993,3474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Substantiierung, Fristgemäßheit und zum zulässigen Inhalt einer Grundrechtsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Substantiiertheit einer Klage vor dem hessischen Staatsgerichtshof wegen Verletzung von Grundrechten; Einzuhaltende Fristen bei Einlegung einer Klage vor dem hessischen Staatsgerichtshof; Umfang der Prüfungsbefugnis eines Staatsgerichtshofes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1785 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 64
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1151

    Unzulässige Grundrechtsklage mangels Substantiierung nach StGHG HE § 46 Abs 1

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143
    Sie  wurden unter den Aktenzeichen P.St. 1151, 1152 und 1153 eben falls am 11. November 1992 zurückgewiesen.
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143
    Denn nach § 48 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 StGHG muß der jeweilige Antragsteller innerhalb eines Monats die Entscheidung des höchsten hessischen Gerichts im Wege der Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof angreifen und gegebenenfalls, falls er - hier wegen der Verurteilung - ein übergeordnetes Bundesgericht anrufen will, vor Abgabe der Sache an dieses Gericht eine Aussetzung des fachgerichtlichen Verfahrens beantragen (vgl. StGH, Urteil vom 13.05.1992, P.St. 1126, StAnz. 1992, S. 1222).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143
    Es reicht in diesem Zusammenhang nicht aus, daß der Antragsteller die aus seiner Sicht verletzten Grundrechte benennt, sondern er muß auch dartun, in welchen Punkten sich die behauptete Verletzung für ihn nachteilig ausgewirkt hat und welchen anderen Ausgang das Verfahren bei hinreichender Beachtung seiner Rechte hätte nehmen können (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17.02.1970, BVerfGE 28, 17, 19 f.; Leibholz/Rupprecht, § 92 BVerfGG, Anm. 3).
  • BGH, 20.09.1991 - 2 StR 387/91

    Einziehung - Wertersatz - Tathandlung

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143
    Die vom Antragsteller dagegen eingelegte Revision blieb hinsichtlich des Schuld- und Strafausspruchs erfolglos (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. September 1991, Az.: 2 StR 387/91).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143
    Der Antragsteller fordert zwar ein faires Verfahren und rügt insoweit die Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs, er legt aber schon nicht dar, was er bei Beachtung seiner Rechte noch hätte vortragen wollen (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 26.06.1990, BVerfGE 82, 236, 257).
  • StGH Hessen, 09.09.1992 - P.St. 1142

    Mit der Grundrechtsklage keine Geltendmachung fremder Rechte und von

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143
    Der Staatsgerichtshof darf wegen des Vorrangs von Bundesrecht vor Landesrecht - auch Landesverfassungsrecht - derartige Entscheidungen nicht an dem ihm allein zur Verfügung stehenden Maßstab der Hessischen Verfassung messen (Art. 31 GG; ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluß vom 09.09.1992, P.St. 1142).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    in: ESVGH 40, 75; vom 13. Januar 1993 - P. St. 1143 - teilw.

    in: NVwZ 1994, S. 64).

  • StGH Hessen, 10.05.2017 - P.St. 2545

    Grundrechtsklage einer Gewerkschaft über die Reichweite des Streikrechts nach der

    1989, 1661 [1663]; Beschluss vom 13.01.1993 P.St. 1143 NVwZ 1994, 64; Beschluss vom 11.9.1998 P.St. 1346 , StAnz 1998, 4074.
  • StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1151

    Unzulässiger Anschluß an fremde Grundrechtsklage

    Der Antragsteller, der zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt B. einsitzt, hat sich mit seinen am 10. August und 8. September 1992 beim Staatsgerichtshof eingegangenen Eingaben der Grundrechtsklage eines Mithäftlings im Verfahren P.St. 1143 angeschlossen und beantragt die Aufhebung des den Antragsteller im Verfahren P.St. 1143 betreffenden Strafurteils sowie einer ihn selbst betreffenden Verurteilung.

    Die Ehefrau des Antragstellers im Verfahren P.St. 1143 sei "zum Schweigen erpreßt", die Telefonüberwachungsprotokolle seien zu Unrecht verwertet worden.

    Mit Beschluß vom 11. November 1992 (P.St. 1143) hat der Staatsgerichtshof das Verfahren des Antragstellers abgetrennt.

    Soweit der Antragsteller die Aufhebung eines Strafurteils gegen den Grundrechtskläger im Verfahren P.St. 1143 begehrt, ist der Antrag schon deshalb unzulässig, weil er damit nicht die Verletzung eigener Rechte, sondern die eines Dritten geltend macht.

  • StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1152
    Der Antragsteller, der zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt B. einsitzt, hat sich mit einer am 16. September 1992 beim Staatsgerichtshof eingegangenen Eingabe der Grundrechtsklage eines Mithäftlings im Verfahren P.St. 1143 angeschlossen.

    Mit Beschluß vom 11. November 1992 (P.St. 1143) hat der Staatsgerichtshof das Verfahren abgetrennt.

    Die Anschlußerklärung kann nur so ausgelegt werden, daß der Antragsteller die Aufhebung des Strafurteils gegen die Grundrechtskläger im Verfahren P.St. 1143 begehrt.

  • StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1155

    Aufgaben des StGH - Subsidiarität der Grundrechtsklage

    3. Entscheidungen, die ausschließlich unter Anwendung von Bundesrecht ergangen sind, sind der Überprüfung durch den Staatsgerichtshof entzogen (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1143).

    Die vom Antragsteller gerügten Entscheidungen sind einer Überprüfung durch den Staatsgerichtshof überdies auch deshalb entzogen, weil sie ausschließlich unter Anwendung von Bundesrecht (der Zivilprozeßordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Strafgesetzbuches) ergangen sind (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. z.B. Beschluß vom 13.01.1993, P.St. 1143).

  • StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1153

    Unzulässige Grundrechtsklage eines Minderjährigen

    Der 11-jährige Antragsteller hat sich mit seiner am 5. Oktober 1992 beim Staatsgerichtshof eingegangenen Eingabe den Grundrechtsklagen der Antragsteller im Verfahren P.St. 1143 angeschlossen und zugleich gegen das Land Hessen bzw. die Landeshauptstadt Wiesbaden "Verfassungsbeschwerde" erhoben.

    Mit Beschluß vom 11. November 1992 (P.St. 1143) hat der Staatsgerichtshof das Verfahren des Antragstellers abgetrennt.

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 17.06.1993 - 85-IV-91   

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https://dejure.org/1993,5823
VerfGH Bayern, 17.06.1993 - 85-IV-91 (https://dejure.org/1993,5823)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17.06.1993 - 85-IV-91 (https://dejure.org/1993,5823)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 85-IV-91 (https://dejure.org/1993,5823)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2606 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 64
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VerfGH Bayern, 26.07.2006 - 11-IVa-05

    Organstreitverfahren Schriftliche Anfrage BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Bayerischen

    In diesem Sinn hat die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag das Fragerecht der Abgeordneten im Einzelnen ausgestaltet (vgl. VerfGH vom 17.6.1993 = VerfGH 46, 176/180 f. ) .

    Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs soll in diesem Bereich der Rechtsfrieden für die Zukunft gesichert werden (VerfGH 46, 176/179 f.).

  • VerfGH Bayern, 30.09.1994 - 146-IVa-93

    Verfassungsmäßigkeit der Erledigungserklärung des Dringlichkeitsantrags

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  • BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvE 6/16

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren wegen fehlenden

    Das Rechtsschutzbedürfnis ist gegeben, wenn und solange über die Rechtsverletzung zwischen den Beteiligten Streit besteht (vgl. Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 17. August 2012 - 1/12 -, juris, Rn. 50; vgl. auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - Vf.85-IV-91 -, juris, Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 26.02.2019 - 51-IVa-17

    Verhaltensweisen von Kabinettsmitgliedern unterliegen dem parlamentarischen

    Da dort aber über den Dringlichkeitsantrag im Landtag berichtet wurde, besteht ein Bezug zur parlamentarischen Tätigkeit der Antragsteller, deren Ausübung die Wahrnehmung von Antragsbefugnissen umfasst (VerfGH vom 30.4.1976 VerfGHE 29, 62/89; vom 17.6.1993 VerfGHE 46, 176/180; vom 30.9.1994 VerfGHE 47, 194/199; vom 17.2.1998 VerfGHE 51, 34/41).

    In ihr werden die verschiedenen Rechte einander zugeordnet und aufeinander abgestimmt, um dem Parlament insgesamt eine sachgerechte Erfüllung seiner Aufgaben zu ermöglichen (VerfGH vom 19.7.1989 VerfGHE 42, 108/115; VerfGHE 46, 176/180 f.).

    b) Als Zusammenschluss von Abgeordneten kann auch die Antragstellerin zu 2 als Fraktion ihr Recht, im Landtag Anträge und Anfragen zu stellen, wie die Abgeordneten selbst aus Art. 13 Abs. 2 Satz 1 BV ableiten (VerfGHE 46, 176/180; 47, 194/199).

  • VerfGH Bayern, 20.03.2014 - 72-IVa-12

    Verfassungsstreitigkeit: Umfang und Grenzen der Antwortpflicht auf

    In diesem Sinn hat die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag das Fragerecht der Abgeordneten im Einzelnen ausgestaltet (vgl. VerfGH vom 17.6.1993 VerfGHE 46, 176/180 f.).
  • StGH Niedersachsen, 22.10.2012 - StGH 1/12

    Wulff-Affäre: Schlechte Antwort in Niedersachsen

    Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts soll in diesem Bereich Rechtsfrieden auch für die Zukunft hergestellt werden (vgl. BayVerfGH, Entsch. v. 17.06.1993 - Vf 85-IV-91 -, VerfGHE 46, 176 ff.).
  • VerfGH Bayern, 06.06.2011 - 49-IVa-10

    Organstreitverfahren: Schriftliche Anfragen zu sog. Resonanzstudien

    Ein Antrag im Organstreitverfahren wird deshalb regelmäßig nicht dadurch unzulässig, dass die geltend gemachte Verletzung verfassungsmäßiger Rechte in der Vergangenheit liegt und gegenwärtig keine Wirkungen mehr entfaltet (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.12.1988 = VerfGH 41, 124/132; VerfGH vom 17.6.1993 = VerfGH 46, 176/179 f.; VerfGH vom 30.9.1994 = VerfGH 47, 194/198 f.; VerfGH vom 17.2.1998 = VerfGH 51, 34/40 f.; VerfGH vom 26.7.2006 = VerfGH 59, 144/188).
  • VerfGH Bayern, 22.05.2014 - 53-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

    In diesem Sinn hat die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag das Fragerecht der Abgeordneten im Einzelnen ausgestaltet (vgl. VerfGH vom 17.6.1993 VerfGHE 46, 176/180 f.).
  • VerfGH Thüringen, 02.02.2011 - VerfGH 20/09

    Organstreitverfahren - Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag ./. Thüringer

    f) Diese nach der Thüringer Verfassung bestehende Rechtslage zur rechtlichen Unverbindlichkeit schlichter Parlamentsbeschlüsse wird weder in der Literatur zum Thüringer Verfassungsrecht (vgl. Linck, in: Linck/Jutzi/Hopfe, Die Verfassung des Freistaats Thüringen, 1994, Art. 48 Rn. 30 f.) noch durch die Rechtsprechung zum Verfassungsrecht anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 30. September 1959 - Vf. 86-VI-58 - VerfGH n. F. 12, 119 [126 f.]; Entscheidung vom 21. Juli 1965 - Vf.67-VI-63 - VerfGH 18, 79 [84]; Entscheidung vom 17. Juni 1993 - Vf.85-VI-91 - VerfGH 46, 176 [182]; BerlVerfGH, Urteil vom 22. November 2005 - 217/04 - juris Rn. 48; SächsVerfGH, Urteil vom 29. Februar 2008 - Vf. 87-I-06 - juris Rn. 111).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 82-I-17

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis eines Antrages im Organstreitverfahren

    Im Verfahren des Organstreits geht es nicht nur um die Durchsetzung bestimmter verfassungsrechtlicher Organrechte des Antragstellers, sondern auch um die objektive verfassungsgerichtliche Klärung der zwischen den beteiligten Organen streitigen verfassungsrechtlichen Fragen (BbgVerfG, Urteil vom 21. Juli 2017 - 21/16 - juris Rn. 96; BremStGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - St 4/16 - juris Rn. 46; BerlVerfGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 92/14 - juris Rn. 35; NdsStGH, Urteil vom 17. August 2012 - 1/12 - juris Rn. 50; BayVerfGH, Entscheidung vom 17. Juni 1993 -VerfGHE 46, 176 ff.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 18.02.1993 - 68-VI-92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5377
VerfGH Bayern, 18.02.1993 - 68-VI-92 (https://dejure.org/1993,5377)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.1993 - 68-VI-92 (https://dejure.org/1993,5377)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - 68-VI-92 (https://dejure.org/1993,5377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • OLG Nürnberg - 7 UF 1602/91
  • VerfGH Bayern, 18.02.1993 - 68-VI-92

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1785 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 64
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.11.2000 - VGH B 10/00

    Umfang der Kontrollbefugnis der Landesverfassungsgerichte; Kontrolle der

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob seine Rüge dahin zu verstehen ist, bei der Anwendung des materiellen Rechts sei der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Freiheit der Person (Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 6 Abs. 3, Art. 1 Abs. 2 und 4 LV) nicht hinreichend Rechnung getragen worden, oder ob mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen die Denkgesetze geltend gemacht werden soll, das Landgericht habe willkürlich entschieden und deshalb überhaupt kein Recht, also auch kein Bundesrecht, angewendet (vgl. zu diesem Prüfungsansatz: BayVerfGH, Beschluss vom 18. Februar 1993, NVwZ 1994, 64; Gehb, DÖV 1993, 470, 474 m.w.N. zur unveröffentlichten Rechtsprechung des HessStGH).
  • StGH Hessen, 11.05.1994 - P.St. 1181

    Amtspflichtverletzung; Beförderung; Bundesrecht; Divergenzvorlage;

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof sieht sich in ständiger Rechtsprechung zwar auch grundsätzlich gehindert, auf Bundesrecht beruhende Entscheidungen am Maßstab der Landesverfassung zu messen, macht eine Ausnahme davon allerdings dann, wenn der Antragsteller die Verletzung von Prozeßgrundrechten, die auch die Landesverfassung gewährt, geltend macht (vgl. z.B. BayVerfGH, Entscheidungen vom 18.05.1973, NJW 1973, S. 1644, und vom 18.02.1993, NVwZ 1994, S. 64).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.11.2000 - VGH N 10/00

    Verfassungsprozessrecht

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob seine Rüge dahin zu verstehen ist, bei der Anwendung des materiellen Rechts sei der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Freiheit der Person (Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 6 Abs. 3, Art. 1 Abs. 2 und 4 LV) nicht hinreichend Rechnung getragen worden, oder ob mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen die Denkgesetze geltend gemacht werden soll, das Landgericht habe willkürlich entschieden und deshalb überhaupt kein Recht, also auch kein Bundesrecht, angewendet (vgl. zu diesem Prüfungsansatz: BayVerfGH, Beschluss vom 18. Februar 1993, NVwZ 1994, 64; Gehb, DÖV 1993, 470, 474 m.w.N. zur unveröffentlichten Rechtsprechung des HessStGH).
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