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   VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94   

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VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 (https://dejure.org/1994,757)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 (https://dejure.org/1994,757)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Dezember 1994 - 4 TH 2064/94 (https://dejure.org/1994,757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 1 VwGO, § 80a VwGO, § 3 Abs 1 BImSchG, § 22 Abs 1 BImSchG, § 107 BauO HE
    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein verfahrensrechtlicher Drittschutz der Bauvorlagenpflicht; zur Risikoeinschätzung hinsichtlich der Gefahr schädlicher Wirkungen von Funkwellen; kein Parlamentsvorbehalt hinsichtlich der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsverfahrensrecht: Rechtsnatur der bauaufsichtlichen Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 164
  • NVwZ 1995, 1010
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Hessen, 11.03.1993 - 3 TH 768/92

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94
    Die Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde zu der streitgegenständlichen Funkübertragungsstelle stellt einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung im Sinne der §§ 80 Abs. 1, 80 a VwGO dar, der ebenso wie eine Baugenehmigung von einem betroffenen Nachbarn angefochten werden kann (Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, 3. Aufl. 1994, Band II, S. 73; Finkelburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnr. 897; Rasch/Schaetzell, Hessische Bauordnung, Stand: März 1994, § 107 Anm. zu Abs. 7 und 8; Simon, Bayerische Bauordnung, Stand: Mai 1994, Art. 86 Rdnr. 6; Hess. VGH, Beschluß vom 15.01.1964 - B IV 1/64 - DÖV 1964, 783; Beschluß vom 11.03.1993 - 3 TH 768/92 -, NVwZ 1993, 1119 = BauR 1993, 329 = UPR 1993, 350; OVG Münster, Beschluß vom 18.05.1993 - 10 B 681/91 - BauR 1994, 221 = UPR 1994, 160).

    Angesichts der noch nicht gesicherten Erkenntnisse über die Wirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf das biologische System des Menschen lassen sich bei der hier vorliegenden Entfernung gesundheitliche Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen nicht von vornherein - ohne nähere Prüfung - ausschließen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 11.03.1993, a.a.O. und OVG Lüneburg, Beschluß vom 23.10.1992 - 1 M 3938/92 - ZUR 1993, 40 -L- zu Entfernungen von 90 m und 200 m).

    Nach einhelliger Auffassung bedarf es daher bezüglich der in der wissenschaftlichen Literatur mitgeteilten Effekte noch weiterer Forschung, um diese in ihrer gesamten biologischen Relevanz bewerten zu können (Gutachten des TÜV Bayern Sachsen, a.a.O., S. 118, 123; Empfehlung der SSK, a.a.O., S. 11; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Kubatschka u. a. sowie der SPD-Fraktion in Sachen Elektrosmog vom 12.02.1993, a.a.O., S. 15; vgl. auch die Äußerungen des Sachverständigen Dr. von Klitzing anläßlich der 41. Sitzung des Ausschusses für Post- und Telekommunikation am 24.05.1993, Stenographisches Protokoll, S. 64 und 105; Hess. VGH, Beschluß vom 11.03.1993, a.a.O.).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94
    Ein verfahrensrechtlicher Nachbarschutz ist in den Fällen gegeben, in denen der Gesetzgeber in Erfüllung der staatlichen Pflicht zum Schutz der in Art. 2 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 GG genannten Rechtsgüter Verfahrensnormen erläßt (BVerfG, Beschluß vom 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 - BVerfGE 53, 30 ).

    Anders als im Atomrecht, zu dem der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.1979 (a.a.O.) ergangen ist, tritt der Schutz von Leben und Gesundheit in den Fällen eines Baugenehmigungsverfahrens zurück, weil das Gefahrenpotential eines Baugenehmigungsverfahrens in der Regel wesentlich niedriger anzusetzen ist als die besondere Gefahrengeneigtheit der Errichtung von Kernkraftwerken.

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94
    Sie stützt sich auf die sogenannte Wesentlichkeitstheorie, nach der der Gesetzgeber infolge des Rechtsstaats- und des Demokratieprinzips verpflichtet ist, die wesentlichen Entscheidungen in - vor allem für die Grundrechtsverwirklichung - wichtigen Lebensbereichen selbst zu treffen habe (BVerfG, Beschluß vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 - BVerfGE 34, 165 ; Beschluß vom 28.10.1975 - 2 BvR 883/73 und 379, 497, 526/74 - BVerfGE 40, 237 ; Beschluß vom 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 ).

    Es fehlt mithin an einem quantifizierbaren und qualifizierbaren Gefährdungspotential, das dem Gesetzgeber wegen seiner "weitreichenden Auswirkungen auf die Bürger", wie dies im Fall der friedlichen Nutzung der Kernenergie angenommen wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 08.08.1978, a.a.O., S. 127), zu einer normativen Grundsatzentscheidung verpflichten könnte.

  • VG Gelsenkirchen, 18.02.1993 - 5 L 3261/92
    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94
    Der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluß vom 18.02.1993 - 5 L 3261/92 - ZuR 1993, 119), daß die Einführung der Mobilfunktechnik ohne parlamentarische Leitentscheidung nicht zulässig sei, ist nicht zu folgen.

    Der Ansicht, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes seien auf die Zulassung solcher Anlagen zugeschnitten, deren Risiken für den Menschen nicht nur bekannt, sondern auch technisch beherrschbar seien (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluß vom 18.02.1993, a.a.O.), ist nicht beizupflichten, da das Bundesimmissionsschutzgesetz dynamischen Rechtsschutz in dem Sinne gewähren will, daß es auch noch nicht bekannte Gefahren erfaßt.

  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 798/94

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit der Errichtung eines Antennenträgers im

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94
    Die Behördenakte des Antragsgegners, die Gerichtsakte des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 15 G 2886/93 (V) - und die Gerichtsakte des beim 3. Senat anhängigen Beschwerdeverfahrens 3 TH 798/94 nebst der dort beigezogenen Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Wiesbaden III/V E 5/92 haben vorgelegen.

    Eine Forschungsübersicht mit Kurzergebnissen zum Melatonin- und zum Kalziumausfluß aus Gehirnzellen gibt Kullnick in einem Beitrag "Forschung für die Abschätzung gesundheitlicher Risiken für den Menschen im schwachen elektromagnetischen Feld" (eingereicht im Verfahren 3 TH 798/94).

  • VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91

    Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94
    Die Aussetzung der Vollziehung ist auch (noch) notwendig, um mögliche Rechte der Antragsteller zu sichern (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 - ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Ein Abwehrrecht des Dritten gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung bzw. Zustimmung besteht nur, wenn das Vorhaben gegen die Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen, die verletzten Vorschriften auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt sind und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 01.08.1991, a.a.O.; Beschluß vom 16.12.1991, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Main, 31.03.1994 - 15 G 2886/93

    Schädliche Umwelteinwirkungen eines Sendemastes des Mobilfunks und Richtfunks für

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94
    Die Behördenakte des Antragsgegners, die Gerichtsakte des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 15 G 2886/93 (V) - und die Gerichtsakte des beim 3. Senat anhängigen Beschwerdeverfahrens 3 TH 798/94 nebst der dort beigezogenen Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Wiesbaden III/V E 5/92 haben vorgelegen.

    Nach dem unbestrittenen Vortrag des Antragstellers in dem Parallelverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (15 G 2886/93 ) wurde mit der Errichtung des Sendemastes im Dezember 1991 begonnen, woraufhin die Antragsteller am 09.04.1992 und damit rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1992 - 7 B 2917/92

    Betreiber einer Anlage; Betrieb einer Anlage; Interessenabwägung; Interesse am

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94
    Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Baurechts besitzen somit keinen nachbarschützenden Charakter in der Weise, daß ein Nachbar allein wegen der Verletzung einer Verfahrensvorschrift die Aufhebung einer Baugenehmigung erreichen kann (Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand: Oktober 1993, H Rdnr. 157; Schlichter NVwZ 1983, 646 ; OVG Münster, Beschluß vom 02.12.1992 - 7 B 2917/92 - NVwZ 1993, 1116; OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 - NVwZ 1993, 1117).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94
    Zwar sind die Behörden und Gerichte an die privaten Technikregeln, z. B. die DIN VDE-Vorschriften, nicht gebunden, solange sie nicht durch Rechtsnormen rezipiert sind (BVerwG, Urteil vom 22.05.1987 - 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285 ; Urteil vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254 ).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92

    Nachbarschutz vor Funksendeanlagen; vorläufiger Rechtsschutz gegenüber bereits

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94
    Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Baurechts besitzen somit keinen nachbarschützenden Charakter in der Weise, daß ein Nachbar allein wegen der Verletzung einer Verfahrensvorschrift die Aufhebung einer Baugenehmigung erreichen kann (Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand: Oktober 1993, H Rdnr. 157; Schlichter NVwZ 1983, 646 ; OVG Münster, Beschluß vom 02.12.1992 - 7 B 2917/92 - NVwZ 1993, 1116; OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 - NVwZ 1993, 1117).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • VGH Bayern, 29.09.1994 - 1 CS 93.3627
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

  • BVerwG, 28.05.1985 - 7 B 116.85

    Atomrecht - Atomrechtliches Verfahren - Öffentlichkeitsbeteiligung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 6 S 1684/92

    Kosten einer musischen Ausbildung außerhalb des Pflichtschulbesuchs sind nicht

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

  • OVG Niedersachsen, 23.10.1992 - 1 M 3938/92

    Nachbarschutz gegen Funksendeanlagen; Beeinträchtigung, gesundheitliche; Feld,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1991 - 11 A 2247/87

    Bauplanungsrecht; Abweichung von Vorschriften; Erforderlichkeit; Deutsche

  • VGH Hessen, 02.05.1980 - IV TG 24/80

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Altenheims sowie eines Freigängerhauses im

  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1993 - 10 B 681/93

    Verfassungsrecht; Schutz vor elektromagnetischer Strahlung; Mobilfunk

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1989 - 11 B 170/89
  • VGH Hessen, 15.01.1964 - B IV 1/64

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

  • VG Gera, 04.09.1995 - 4 E 518/95

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer

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  • VGH Hessen, 29.07.1999 - 4 TG 2118/99

    Nachbarschutz gegen eine ortsfeste Sendefunkanlage - Gefahr schädlicher Wirkungen

    Für die Beantwortung der Frage, welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme bei der Zulassung einer Mobilfunkanlage stellt, ist § 22 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 BImSchG heranzuziehen (Beschluss des Senats vom 30.12.1994 -- 4 TH 2064/94 --, ESVGH 45, 164 ff. = NVwZ 1995, 1010 ff. = BRS 56 Nr. 175).

    Der Senat hat daher bereits in seinem Beschluss vom 30.12.1994 (a.a.O.) ausgeführt, dass die Zugrundelegung der Empfehlungen der Strahlenschutzkommission, die zudem mit den Richtwerten der Internationalen Strahlenschutzassoziation -- IPRA -- übereinstimme, rechtlich hinsichtlich der thermischen Wirkungen nicht zu beanstanden sei.

    Der 4. Senat hat schon in seinem Beschluss vom 30.12.1994 (a.a.O) in Übereinstimmung mit mehreren Beschlüssen vom selben Tage des damals für dasselbe Sachgebiet zuständigen 3. Senats (3 TH 177, 525, 1781, 1782 und 2286/94) angenommen, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die gesundheitliche Schädigung oder Belästigung von Nachbarn in der Umgebung von Sendemasten des Mobilfunks im C-und D-Netz, deren Nutzung damals im Streit war, bestand.

    Er sieht sich zu dieser Änderung seiner Rechtsprechung im Eilrechtsschutzverfahren einmal dadurch veranlasst, dass ein bei Abfassung seines Beschlusses vom 30.12.1994 (a.a.O.) gedachter Zeitraum, der bis zu einer Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren vergehen könnte, inzwischen verstrichen ist, ohne dass dem Senat zusätzliche Erkenntnisse zur Verfügung stehen, die es erlauben würden, athermische Wirkungen der Aufnahme von Hochfrequenzenergie im menschlichen Körper, wie sie unter Beachtung der geltenden Grenzwerte möglich ist, als schädliche Umwelteinwirkung zu qualifizieren und für diese Wirkung wiederum eine Grenze anzugeben.

  • VG Gießen, 18.06.2002 - 1 G 1689/02

    Mobilfunksendeanlage; Kirchturm; Genehmigungsfreiheit; Nutzungsänderung

    Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile - darunter sind vor allem Vermögenseinbußen, die auf physischen Einwirkungen beruhen, zu verstehen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - oder erhebliche Belästigungen - dies sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 - 10 S 1735/91 -, VBlBW 1994, 239; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

    Derartige Einwirkungen sind den davon Betroffenen grundsätzlich unzumutbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

    Die §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG sind aufgrund der Einbeziehung der Nachbarschaft nachbarschützend (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315; Urteil vom 03.04.1987 - 4 C 41.84 -, NVwZ 1987, 884; Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1985 - 3 OE 22/82 -, UPR 1986, 354; Beschluss vom 11.03.1993 - 3 TH 768/92 -, NVwZ 1993, 1119; Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

  • VG Gießen, 07.11.2002 - 1 G 4082/02

    Zulässigkeit einer Mobilfunksendeanlage; Nutzungsänderung; Genehmigungsfreiheit

    Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile - darunter sind vor allem Vermögenseinbußen, die auf physischen Einwirkungen beruhen, zu verstehen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - oder erhebliche Belästigungen - dies sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 - 10 S 1735/91 -, VBlBW 1994, 239; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

    Derartige Einwirkungen sind den davon Betroffenen grundsätzlich unzumutbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

    Die §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG sind aufgrund der Einbeziehung der Nachbarschaft nachbarschützend (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315; Urteil vom 03.04.1987 - 4 C 41.84 -, NVwZ 1987, 884; Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1985 - 3 OE 22/82 -, UPR 1986, 354; Beschluss vom 11.03.1993 - 3 TH 768/92 -, NVwZ 1993, 1119; Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

  • VG Gießen, 25.04.2001 - 1 G 853/01

    Kein bauplanungsrechtliches Abwehrrecht eines Mieters gegen benachbarte

    Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile -- darunter sind vor allem Vermögenseinbußen, die auf physischen Einwirkungen beruhen, zu verstehen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 -- 4 TH 2064/94 --) -- oder erhebliche Belästigungen -- dies sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 -- 10 S 1735/91 --, VBlBW 1994, 239; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 -- 4 TH 2064/94 --) -- für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

    Derartige Einwirkungen sind den davon Betroffenen grundsätzlich unzumutbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 -- IV C 22.75 --, BVerwGE 52, 122; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 -- 4 TH 2064/94 --).

    Die §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BImSchG sind aufgrund der Einbeziehung der Nachbarschaft nachbarschützend (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1986 -- 4 C 31.84 --, BVerwGE 74, 315; Urteil vom 03.04.1987 -- 4 C 41.84 --, NVwZ 1987, 884; Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1985 -- 3 OE 22/82 --, UPR 1986, 354; Beschluss vom 11.03.1993 -- 3 TH 768/92 --, NVwZ 1993, 1119; Beschluss vom 30.12.1994 -- 4 TH 2064/94 --).

  • VG Gießen, 20.03.2001 - 1 G 262/01

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage

    Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile - darunter sind vor allem Vermögenseinbußen, die auf physischen Einwirkungen beruhen, zu verstehen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - oder erhebliche Belästigungen - dies sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 - 10 S 1735/91 -, VBlBW 1994, 239; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

    Derartige Einwirkungen sind den davon Betroffenen grundsätzlich unzumutbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

    Die §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BImSchG sind aufgrund der Einbeziehung der Nachbarschaft nachbarschützend (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315; Urteil vom 03.04.1987 - 4 C 41.84 -, NVwZ 1987, 884; Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1985 - 3 OE 22/82 -, UPR 1986, 354; Beschluss vom 11.03.1993 - 3 TH 768/92 -, NVwZ 1993, 1119; Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

  • VG Gießen, 08.09.2003 - 1 E 1173/03

    Mobilfunk-Sendeanlage im allgemeinen Wohngebiet; Nachbarschutz -

    Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile - darunter sind vor allem Vermögenseinbußen, die auf physischen Einwirkungen beruhen, zu verstehen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - oder erhebliche Belästigungen - dies sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 - 10 S 1735/91 -, VBlBW 1994, 239; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

    Derartige Einwirkungen sind den davon Betroffenen grundsätzlich unzumutbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

    Die §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG sind aufgrund der Einbeziehung der Nachbarschaft nachbarschützend (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315; Urteil vom 03.04.1987 - 4 C 41.84 -, NVwZ 1987, 884; Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1985 - 3 OE 22/82 -, UPR 1986, 354; Beschluss vom 11.03.1993 - 3 TH 768/92 -, NVwZ 1993, 1119; Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

  • VG Gießen, 01.02.2007 - 1 G 173/07

    Vorläufige Ablehnung des Baustoppantrages für den O2-Sendemast in Biebertal

    Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile - darunter sind vor allem Vermögenseinbußen, die auf physischen Einwirkungen beruhen, zu verstehen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).- oder erhebliche Belästigungen - dies sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 - 10 S 1735/91 -, VBlBW 1994, 239; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

    Derartige Einwirkungen sind den davon Betroffenen grundsätzlich unzumutbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

    Die § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG sind aufgrund der Einbeziehung der Nachbarschaft nachbarschützend (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315 [BVerwG 04.07.1986 - 4 C 31/84]; Urteil vom 03.04.1987 - 4 C 41.84 -, NVwZ 1987, 884; Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1985 - 3 OE 22/82 -, UPR 1986, 354; Beschluss vom 11.03.1993 - 3 TH 768/92 -, NVwZ 1993, 1119; Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

  • VG Gießen, 08.07.2002 - 1 G 2239/02

    Mobilfunksendeanlagen in Baugebieten;Bewertung von Elektrosmog

    Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile - darunter sind vor allem Vermögenseinbußen, die auf physischen Einwirkungen beruhen, zu verstehen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - oder erhebliche Belästigungen - dies sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 - 10 S 1735/91 -, VBlBW 1994, 239; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

    Derartige Einwirkungen sind den davon Betroffenen grundsätzlich unzumutbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

    Die §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG sind aufgrund der Einbeziehung der Nachbarschaft nachbarschützend (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315; Urteil vom 03.04.1987 - 4 C 41.84 -, NVwZ 1987, 884; Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1985 - 3 OE 22/82 -, UPR 1986, 354; Beschluss vom 11.03.1993 - 3 TH 768/92 -, NVwZ 1993, 1119; Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94

    Nachbarlicher Abwehranspruch; Antennenträger; Telekom; Elektromagnetisches Feld

    Die Qualität als Verwaltungsakt i.S.d. § 106 Abs. 1 LVwG folgt aus der Tatsache, daß die an dem Zustimmungsverfahren beteiligten Organisationseinheiten unterschiedlichen Hoheitsträgern angehören, deren Beziehungen durch Außenrechtsnormen bestimmt sind (HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

    Im Rahmen des Verfahrens nach § 74 LBO enthält die Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde die Feststellung, daß das Bauvorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Einklang steht (vgl. HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 - siehe auch Urt. d. Senates v. 05.10.1992 - 1 L 26/91 -).

    Die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 TKZulV geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfassen lediglich die Sicherheit der Benutzer sowie die Sicherheit des Personals der Betreiber von öffentlichen Übertragungswegen, Festanschlüssen oder Wählanschlüssen, nicht aber die Sicherheit Dritter (HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 3 TH 525/94 -, NuR 1995, 205 m. Anm. Neuser; OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.12.1993 - 6 M 4691/93 - HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 11.03.1993, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.12.1992, a.a.O.; Roßnagel/Neuser, Die rechtliche Regulierung des Elektrosmogs - am Beispiel des Mobilfunks -, UPR 1993, 401).

  • VG Gießen, 26.10.2007 - 1 G 1910/07
  • VGH Bayern, 27.02.2015 - 15 ZB 13.2384

    Berufungszulassung (abgelehnt)

  • VGH Hessen, 26.03.2004 - 9 TG 2671/03

    Immisionen, Lärm, Nachbar

  • VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02

    Mobilfunkanlage in einem Wohngebiet

  • VGH Bayern, 18.05.2016 - 22 ZB 16.12

    Erfolglose Klage der Nachbargemeinde gegen Windkraftanlagen

  • VG Gießen, 12.08.2004 - 1 G 3087/04

    Eilrechtsschutz gegen Bestattungsinstitut im allgemeinen Wohngebiet

  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 798/94

    Fertigstellung eines von einem öffentlich-rechtlichen Bauträger begonnenen

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2001 - 1 OA 3532/01

    Mobilfunkanlage; Nachbarklage; Streitwert; Streitwertbeschwerde; öffentlich

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.1997 - 8 S 3396/96

    Nachbarschutz gegenüber elektromagnetischen Feldern von Mobilfunkanlagen -

  • VG Gießen, 16.02.2004 - 1 E 2759/03

    Darstellung von Flächen für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan

  • VG Gießen, 29.08.2000 - 1 G 2224/00

    MOBILFUNKSENDEANLAGE; BAUGENEHMIGUNGSFREIHEIT; VORLAGE EINES BAUANTRAGES;

  • VG Meiningen, 10.02.2003 - 5 K 237/02

    Baugenehmigung; Baugenehmigung; Mobilfunk-Basisstation; Außenbereich;

  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 2275/94

    Kein verfahrensrechtlicher Drittschutz der Bauvorlagenpflicht; zur

  • OVG Brandenburg, 22.10.1997 - 3 B 34/97

    Verletzung nachbarschützender Rechte durch Nutzung eines Baukörpers;

  • OVG Niedersachsen, 03.06.1996 - 1 M 1070/96

    Nachbarantrag gegen Mobilfunk-Basisstation; Elektrosmog; Mobilfunk

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