Rechtsprechung
BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92 |
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Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem Erschlossensein entgegenstehende tatsächliche und rechtliche Hindernisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bauordnungsrechtliche Erreichbarkeitsanforderungen - Wertsteigerung - Finanzieller Aufwand - Private Grünfläche - Grundstücksstreifen - Anbaustraße - Erschließungsbeitrag - Treu und Glauben
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 26.11.1990 - 7 K 210/89
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91
- BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
Papierfundstellen
- NVwZ 1995, 1213
- ZMR 1994, 531
- DVBl 1995, 66 (Ls.)
- ZfBR 1995, 38
Wird zitiert von ... (73) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87
Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
Der Aufwand finanzieller Mittel ist einem Grundeigentümer zur Beseitigung von der Erfüllung (bebauungs- und) bauordnungsrechtlicher Erreichbarkeitsanforderungen entgegenstehenden (tatsächlichen) Hindernissen zumutbar, wenn er hinter der Wertsteigerung zurückbleibt, die das Grundstück durch eine infolge der Beseitigung dieser Hindernisse eintretende Bebaubarkeit erfährt (im Anschluß an Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 [287 ff.]).Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 [287 ff.]) sind natürliche Gegebenheiten auf einem (Anlieger-)Grundstück - wie z.B. eine Böschung oder eine Felswand, ein Gewässer usw. - für die Beantwortung der Frage, ob dieses Grundstück durch die Anbaustraße, an die es angrenzt, im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen wird, nur erheblich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind; diese beiden Voraussetzungen bestimmen zugleich den Umfang dessen, was das materielle Recht im Einzelfall an Sachaufklärung verlangt.
Das ist nach der angegebenen Rechtsprechung (Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - aaO.) dann der Fall, wenn ein "vernünftiger" Eigentümer sie aufbringen würde, um durch eine entsprechende Maßnahme - eine durch eine andere verkehrsmäßige Erschließung vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht - die Bebaubarkeit seines Grundstücks der abzurechnenden Straße wegen herzustellen, d.h. um aus unter diesem Blickwinkel nicht bebaubarem (Brach-)Land Bauland zu machen.
- BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69
Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche
Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
Dementsprechend hat sich das Bundesverwaltungsgericht schon immer als berechtigt angesehen, Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (bzw. früher BBauG) selbst inhaltlich zu überprüfen (vgl. u.a. Urteile vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 66.69 - BVerwGE 42, 5 ff. und vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 73.80 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 25 S. 3 ff.).Im übrigen kommt diese Konkretisierung dem Grundsatz der Planbestimmtheit entgegen, der verlangt, daß Festsetzungen so konkret wie möglich getroffen werden, also mit Blick auf Grünflächen über die Ausweisung "privat" oder "öffentlich" hinaus bestimmen, wie die jeweilige Fläche genutzt werden soll (vgl. dazu grundlegend Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 66.69 - aaO., S. 6 ff.).
- BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 73.80
Grundstück - Dauerkleingarten - Festsetzung - Kleingärtner - Pachtvertrag - …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
Dementsprechend hat sich das Bundesverwaltungsgericht schon immer als berechtigt angesehen, Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (bzw. früher BBauG) selbst inhaltlich zu überprüfen (vgl. u.a. Urteile vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 66.69 - BVerwGE 42, 5 ff. und vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 73.80 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 25 S. 3 ff.).
- BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86
Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
Richtig ist ferner, daß die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Erschließungsbeitragsrecht nicht schlechthin ausgeschlossen ist, sondern beispielsweise im Zusammenhang mit der Verwirkung als dem Landesrecht angehörender allgemeiner Grundsatz Beachtung beanspruchen kann (vgl. u.a. Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 [4]). - BVerwG, 18.04.1975 - VII C 15.73
Erlaßzusage - Standortverlegung eines Betriebes - Außersteuerliche Erwägungen - …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
Richtig ist darüber hinaus aber auch, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 15.73 - BVerwGE 48, 166 [172 f.] und vom 16. September 1977 - BVerwG VII C 18.76 - Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S. 15 [17 f.]) im Abgabenrecht und namentlich im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. dazu Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 8 B 270.81 - Abdruck S. 4) unter bestimmten Umständen ein nachhaltiges, einen Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen schaffendes Verhalten der Verwaltung dazu führen kann, daß die Abgabenerhebung eine unbillige (sachliche) Härte darstellt und dieser durch den Erlaß einer - soweit es das Erschließungsbeitragsrecht betrifft - entstandenen Erschließungsbeitragsforderung zu begegnen ist. - BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 54.85
Heranziehungsverfahren - Billigkeitserlaß - Vereinbarung - Beitragspflicht - …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteile vom 12. September 1984 - BVerwG 8 C 124.82 - BVerwGE 70, 96 [97 ff.] und vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 54.85 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 27 S. 33 [36 f.]) läßt selbst das Vorliegen der Voraussetzungen des § 135 Abs. 5 BBauG, d.h. selbst das Gebotensein eines Erlasses aus sachlichen (Billigkeits-)Gründen, die Rechtmäßigkeit eines - wie hier - ungekürzt ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids unberührt. - BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteile vom 12. September 1984 - BVerwG 8 C 124.82 - BVerwGE 70, 96 [97 ff.] und vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 54.85 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 27 S. 33 [36 f.]) läßt selbst das Vorliegen der Voraussetzungen des § 135 Abs. 5 BBauG, d.h. selbst das Gebotensein eines Erlasses aus sachlichen (Billigkeits-)Gründen, die Rechtmäßigkeit eines - wie hier - ungekürzt ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids unberührt. - BVerwG, 28.04.1982 - 8 B 270.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtigkeit einer …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
Richtig ist darüber hinaus aber auch, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 15.73 - BVerwGE 48, 166 [172 f.] und vom 16. September 1977 - BVerwG VII C 18.76 - Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S. 15 [17 f.]) im Abgabenrecht und namentlich im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. dazu Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 8 B 270.81 - Abdruck S. 4) unter bestimmten Umständen ein nachhaltiges, einen Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen schaffendes Verhalten der Verwaltung dazu führen kann, daß die Abgabenerhebung eine unbillige (sachliche) Härte darstellt und dieser durch den Erlaß einer - soweit es das Erschließungsbeitragsrecht betrifft - entstandenen Erschließungsbeitragsforderung zu begegnen ist. - BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90
Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung
Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
Das ist mit Blick auf die (allgemeine) Festsetzung "private Grünfläche" richtig, denn eine Randbegrünung auf angrenzenden Baugrundstücken entlang einer Verkehrsfläche ist als Gegenstand der Festsetzung einer (öffentlichen oder privaten) Grünfläche im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB zulässig (vgl. Beschluß vom 24. April 1991 - BVerwG 4 NB 24.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 49 S. 51 [52]). - BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91
Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
Das war schon vor 1933 anerkannt (siehe nur etwa RGZ 126, 243 [244] und PrOVGE 90, 253 [256]) und ist in der Zeit nach 1945 vielfach bekräftigt worden (vgl. u.a. Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 [20] m.w.N.). - BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 18.76
Sachlicher Billigkeitsgrund - Gewerbesteuererlaß - Verwaltungsübung - …
- RG, 22.11.1929 - III 171/29
Kann ein auf seinen Antrag entlassener Beamter dann nachträglich Fortzahlung …
- BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00
Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht; …
Die Festsetzung privater Grünflächen kann nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB auch mit der Zweckbestimmung "Hausgärten" verbunden werden (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 92 = UPR 1994, 446).Im Übrigen kommt diese Konkretisierung dem Grundsatz der Planbestimmtheit entgegen, der verlangt, dass Festsetzungen so konkret wie möglich getroffen werden, also mit Blick auf Grünflächen über die Ausweisung "privat" oder "öffentlich" hinaus bestimmen, wie die jeweilige Fläche genutzt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 a.a.O.).
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
Das Berufungsurteil ist nämlich ohne weiteres in dem Sinne zu verstehen, dass ein solcher Erlass in einem selbständigen Verfahren geltend zu machen ist und die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Gebührenbescheids nicht davon abhängt, ob ein Erlass geboten ist (vgl. etwa Urteile vom 15. Mai 1984 - BVerwG 3 C 86.92 - BVerwGE 69, 227, 237 und vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 S. 17 = NVwZ 1995, 1213 m.w.N.). - BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche …
Selbst wenn er, wofür nichts vorgetragen ist, sich auch auf den Bereich des Geländestreifens neben diesem Gebäude erstrecken sollte, wäre es ein Hindernis, das von einem "vernünftigen" Eigentümer ausgeräumt würde, um dadurch die Bebaubarkeit seines Grundstücks zu erreichen (vgl. Urteile vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 S. 9 und vom 25. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 21.95 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 104 S. 78 ).
- BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94
Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private …
Anknüpfend an seine Entscheidung vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18 S. 29 [31 f.]) ist das Bundesverwaltungsgericht nämlich zuletzt noch im Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - (UA S. 10 ff.) davon ausgegangen, daß die Ausweisung einer Teilfläche eines (Buch-)Grundstücks als "private Grünfläche" jedenfalls dann keinen Einfluß auf den Umfang der erschlossenen Fläche eines im Bebauungsplan gelegenen Grundstücks hat, wenn sie - wie hier - die Verwirklichung der baulichen Ausnutzbarkeit dieses Grundstücks unberührt läßt. - OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08
Erhebung von Vorausleistungen bei nichtigem Erschließungsvertrag, bei Zahlungen …
Denn ein nachhaltiges, einen Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen schaffendes Verhalten der Verwaltung bzw. ein widersprüchliches Verhalten der Gemeinde im Vorfeld einer Erschließungsbeitragserhebung kann eine unbillige (sachliche) Härte darstellen und wird deshalb von der Regelung des § 135 Abs. 5 BauGB erfasst (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 -, juris).Denn selbst wenn ein Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB geboten wäre, so führte dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Vorausleistungsbescheide, weil - auch soweit es um Vorausleistungsbescheide geht - die Prüfung von Billigkeitsgründen einem selbständigen, auf Antrag des Beitragspflichtigen einzuleitenden Erlassverfahren vorbehalten ist (BVerwG, Urteile vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, 1. August 1986 - 8 C 54.85 -, 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 - und 18. November 1998 - 8 C 20.97 - alle zitiert nach juris;… Driehaus a.a.O. § 26 RN 40 ff).
Insoweit schließt indes § 135 Abs. 5 BauGB die Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben aus (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 a.a.O.;… Driehaus a.a.O. § 26 RN 14).
Damit schildert die Antragstellerin zu 2) - die Richtigkeit ihres Vorbringens unterstellt - ein Vertrauen schaffendes, angesichts der nunmehrigen Beitragserhebung widersprüchliches Verhalten der Gemeinde, das nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1994 a.a.O. allein für die Frage eines Billigkeitserlasses von Belang ist.
- OVG Hamburg, 12.05.2016 - 1 Bf 118/14
Erschließungsbeitrag; einheitliche Abrechnung der Erschließungsanlage; Ermittlung …
Denn die geltend gemachten Umstände könnten allein im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 135 Abs. 5 BauGB berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.6.1994, 8 C 22/92, NVwZ 1995, 1213, juris Rn. 23 ff.). - VG Augsburg, 24.05.2012 - Au 2 K 11.304
Eine den Erlass einer Erschließungsbeitragsforderung gemäß § 135 Abs. 5 Satz 1 …
Eine den Erlass einer Erschließungsbeitragsforderung gemäß § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB rechtfertigende unbillige Härte kann vorliegen, wenn sich eine Gemeinde im Vorfeld der Beitragserhebung widersprüchlich verhält und der Beitragspflichtige im Vertrauen auf die Richtigkeit der behördlichen Erklärung wirtschaftliche Dispositionen getroffen hat (BVerwG vom 17.6.1994 NVwZ 1995, 1213).Die Geltendmachung des Vorliegens von Gründen im Sinn von § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist hierdurch nicht ausgeschlossen und kann Gegenstand eines an die Regelung in § 227 AO anknüpfenden sog. "selbständigen Erlassverfahrens" sein (BVerwG vom 12.9.1984 BVerwGE 70, 96 = NVwZ 1985, 277; vom 17.6.1994 NVwZ 1995, 1213 = DÖV 1995, 38;… OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., RdNr. 27; VG Augsburg vom 20.1.2005 Az. Au 2 K 02.780 RdNr.20).
Hier schließt § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB als speziellere Regelung die Anwendbarkeit des in gleicher Weise im öffentlichen Recht und namentlich auch im Erschließungsbeitragsrecht Geltung beanspruchenden Grundsatzes von Treu und Glauben aus (BVerwG vom 17.6.1994 NVwZ 1995, 1213; OVG Berlin-Brandenburg vom 6.11.2008 Az. OVG 10 S 21.08 RdNr. 28;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, RdNr. 14 zu § 26; Ludyga/Steiner, Erschließungsbeitrag, RdNr. 35 zu § 135 BauGB).
- BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei …
Der Aufwand finanzieller Mittel ist einem Grundeigentümer zur Beseitigung eines der Bebaubarkeit seines Grundstücks (hier: mit einer Garage) entgegenstehenden Hindernisses zumutbar, wenn er hinter der Wertsteigerung zurückbleibt, die das Grundstück durch die infolge der Beseitigung dieses Hindernisses eintretende Bebaubarkeit erfährt (im Anschluß an Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 S. 9 [13]).Die Beurteilung der (Un-)Zumutbarkeit stellt - so hat der erkennende Senat im Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - (Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 S. 9 [13]) klargestellt - ab auf einen Vergleich der Wertsteigerung, die sich aus einer "Umwandlung" eines - infolge des tatsächlichen Hindernisses - nicht bebaubaren in ein - hier mit einer Garage - bebaubares Grundstück ergibt, mit dem Aufwand, der für die zur Bebaubarkeit führenden Maßnahme aufzubringen ist.
- OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22
Erschließungsbeitragserhebung: Nichtigkeit einer Ablösungvereinbarung; …
[BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22/92 -, juris Rn. 23 f.; ebenso etwa OVG Hamburg, Urteil vom 12.5.2016 - 1 Bf 118/14 -, juris Rn. 215; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.11.2008 -10 S 21/08 -, juris Rn. 28] Die Frage des treuwidrigen Verhaltens der Gemeinde ist in diesen Fällen, anders ausgedrückt, erst auf der nachgelagerten Ebene des Beitragserlasses nach Maßgabe des § 135 Abs. 5 BauGB zu prüfen, berührt aber die Rechtmäßigkeit der alleine in Streit stehenden Festsetzung eines erschließungsrechtlichen (Vorausleistungs-) Beitrags nicht.[BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22/92 -, juris Rn. 25; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.2.2005 - 1 Q 1/05 -, juris Rn. 14; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand: Dezember 2021, 4. Verfahrensfragen, Rn. 1718] Das gilt auch, wenn die Gemeinde offensichtlich erkennbare Umstände, die aus sachlichen Gründen einen (Teil-)Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB gebieten mögen, im Heranziehungsverfahren nicht berücksichtigt.
Lediglich der Vollständigkeit halber - und ohne, dass es streitentscheidend darauf ankäme [BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22/92 -, juris Rn. 25] - weist der Senat darauf hin, dass die Annahme einer unbilligen (treuwidrigen) Härte im Verständnis des § 135 Abs. 5 BauGB fallbezogen nach Lage der Akten in der Sache problematisch erschiene.
- OVG Niedersachsen, 01.12.2006 - 9 LA 32/05
Teilerlass von Erschließungsbeiträgen aufgrund widersprüchlichen Verhaltens der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 22/92 - NVwZ 1995, 1213 = KStZ 1995, 190 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 m. w. N.), der sich der Senat anschließt, kann im Abgabenrecht und namentlich im Erschließungsbeitragsrecht unter bestimmten Umständen ein nachhaltiges, einen Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen schaffendes Verhalten der Verwaltung dazu führen, dass die Abgabenerhebung eine unbillige (sachliche) Härte darstellt und dieser durch den Erlass einer - soweit es das Erschließungsbeitragsrecht betrifft - entstandenen Erschließungsbeitragsforderung zu begegnen ist.Die Voraussetzungen, unter denen eine sachliche Unbilligkeit im Sinne von § 135 Abs. 5 BauGB zu bejahen ist, sind in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 22/92 - NVwZ 1995, 1213 = KStZ 1995, 190 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 m. w. N.; Urteile des Senats vom 20.7.1999 - 9 L 238/99 - und vom 14.10.1997 - 9 L 7552/95 - zu § 227 AO).
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00
Erschlossensein: tatsächliches Hindernis - rechtliches Hindernis - "Verkehrsgrün"
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05
Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs …
- OVG Sachsen, 17.03.2009 - 5 A 758/08
Senföl; Feuerwehreinsatz; Kosten; Fahrlässigkeit
- OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11
Normenkontrolle - Bebauungsplan - hier: Festsetzung privater Grünflächen
- VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96
Erschlossensein eines Grundstücks - Zuwegung - rechtliches Hindernis
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 10.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2004 - 7 A 4005/03
Mögliche Verwendung einer Vorgartenfläche
- VGH Bayern, 06.12.2010 - 6 ZB 09.2997
Erschließungsbeitragsrecht; Abrechnungsgebiet; Erschlossensein; …
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 9.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
- VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14
Kinderhort - Erstattung des Elternbeitrags wegen Streiks
- OVG Saarland, 16.02.2005 - 1 Q 1/05
Auslegung einer Vertragsklausel zur Freistellung von Anliegerbeiträgen
- OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07
Erlass von Langzeitstudiengebühren; Unbillige Härte einer Zwangsexmatrikulation …
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2005 - 8 S 314/03
Zum Anspruch auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts für die Entnahme von …
- VG München, 21.03.2013 - M 15 K 12.3453
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfrist
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08
Erschließungsbeitragspflicht der Grundstückseigentümer bei Insolvenz des …
- OVG Niedersachsen, 17.09.2003 - 9 ME 164/03
Erfüllung der bestehenden Erreichbarkeitsanforderungen für ein Erschlossensein …
- OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung
- OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 955/04
Abgabenrecht; Wasserentnahmeabgabe; Uranbergbau; Zutageleiten
- VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2157/05
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Auslegung einer …
- VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2140/05
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Heranziehung der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.1998 - 2 L 378/95
Grundstück; Neue Entschließungsanlage; Äußerer Eindruck; Vorhandene Bebauung; …
- OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; Schmutzwassergebühren; Frischwassermaßstab; …
- VGH Bayern, 18.06.1997 - 6 CS 96.3478
Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein eines Grundstücks, Dreifach …
- VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün
- VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Erhebung von Beiträgen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21
Zulässigkeit einer Teilrückbauverfügung; Zulässigkeit baulicher Anlagen innerhalb …
- VGH Baden-Württemberg, 02.10.2001 - 8 S 399/01
Ermäßigung des Wasserentnahmeentgeltes
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 11.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
- VG Neustadt, 05.05.2021 - 3 K 1102/20
Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Erlass aus …
- BVerwG, 23.01.2002 - 6 C 16.01
Voraussetzungen an ein in die Gesetzgebungskompetenz eines anderen Landes …
- VGH Bayern, 30.06.2008 - 6 ZB 06.1444
Erschließungsbeitragsrecht; Grundstück im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne …
- VG Cottbus, 08.05.2020 - 6 K 902/15
- VG Cottbus, 27.11.2019 - 6 K 2069/16
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
- OVG Sachsen, 22.02.2016 - 5 A 340/15
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel, Divergenz, …
- VG Münster, 10.06.2009 - 3 K 573/08
Stichstraße als eigenständige Erschließungsanlage?
- VG Cottbus, 28.05.2021 - 6 L 487/19
- OVG Sachsen, 25.03.2009 - 5 B 409/07
Verfahrensmangel; Aufklärungsrügen; rechtliches Gehör; Feuerwehreinsatz; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
- VG Cottbus, 28.06.2021 - 6 K 2315/17
- OVG Sachsen, 14.11.2007 - 5 B 538/05
Einkommensverwendung; persönliche Lebensführung; gesellschaftliches Engagement
- VGH Baden-Württemberg, 23.08.1994 - 2 S 2252/92
Rückabwicklung einer Folgekostenvereinbarung - rechtsmißbräuchliche …
- VGH Bayern, 02.03.2023 - 1 ZB 22.1858
Beseitigungsanordnung für ein Schwimmbecken
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.1996 - 2 S 2320/94
Übernahme der Kosten für die Erneuerung eines Abwasserkanals durch …
- VG Cottbus, 30.06.2021 - 6 K 2316/17
- VG Cottbus, 28.06.2021 - 6 K 2410/17
- VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 CS 22.2482
Beseitigungsanordnung für ein Nebengebäude im Vorgarten
- OVG Sachsen, 05.04.2016 - 5 A 561/15
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Abwasserabgabe, Abwägung, …
- OVG Saarland, 17.08.2005 - 1 R 24/04
Erschließungswirkung von parallel zueinander verlaufenden Anbaustraßen auf ein …
- VG Halle, 09.12.2014 - 2 A 16/14
- OVG Sachsen, 18.11.2014 - 5 A 793/13
Regenwassergebühr, Kürzung einer Abgabe, Verpflichtungsklage, Anfechtungsklage, …
- OVG Sachsen, 10.12.2013 - 5 A 779/12
Zulassung der Berufung, Kürzung der Abgabe, Verpflichtungsklage
- VGH Bayern, 11.08.2009 - 2 ZB 09.1406
Nachbarklage; private Grünfläche; Schwimmteich; (kein) Gebietserhaltungsanspruch
- OVG Sachsen, 29.04.2009 - 5 B 337/07
Kostenerstattung Feuerwehreinsatz; Sachverhalt; Ermittlung unbilligte Härte; …
- OVG Sachsen, 06.10.2010 - 2 D 117/10
Prozesskostenhilfe, Gerichtsvollzieher, abweichende Festsetzung
- VG Würzburg, 09.02.2010 - W 2 K 09.134
Ausbaubeitragssatzung - ABS - der Großen Kreisstadt Kitzingen vom 11. Juli 2005
- VG Münster, 10.06.2009 - 3 K 1860/08
Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag
- VG Dresden, 18.09.2017 - 13 K 934/16
- VG Würzburg, 05.05.2010 - W 2 K 10.57
Erschließungsbeitrag; Vorausleistung
- VG Würzburg, 09.11.2009 - W 2 K 09.16
Erschließungsbeitrag; Heranfahren; Erschlossensein eines Wohngrundstücks; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2002 - 3 A 4611/95
Erhebung einer Vorausleistung für die Herstellung einer Straße; Ermittlung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2000 - 3 A 311/99
Rechtmäßigkeit der Erschließungsbeitragsheranziehung
- VG Saarlouis, 13.11.2015 - 3 K 2025/14
Erschließungsbeitrag: Erschlossensein eines Grundstückes
- VG München, 09.05.2011 - M 8 K 10.2038
Baunachbarklage; Bebauungsplan; unzulässige Rechtsausübung