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   BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93   

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BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93 (https://dejure.org/1995,40)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1995 - 7 C 42.93 (https://dejure.org/1995,40)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 7 C 42.93 (https://dejure.org/1995,40)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensrecht - Zivilrechtlicher Herausgabeanspruch - Redlicher Erwerb - Gezielte Beeinflußung des Erwerbsvorgangs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Zwangsverkauf; Ausreiseverkauf; treuhänderischer Erwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 lit. c, § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 2, 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 286
  • NJW 1995, 1506
  • ZIP 1995, 415
  • NVwZ 1995, 788 (Ls.)
  • NJ 1995, 442
  • DB 1995, 767
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.04.1993 - V ZR 87/92

    Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräuerung eines DDR-Grundstücks

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
    Dies könnte den Vorwurf begründen, die Beigeladenen hätten sich eine von ihnen selbst herbeigeführte Täuschung der Kläger zunutze gemacht (vgl. auch BGHZ 122, 204 (211) [BGH 16.04.1993 - V ZR 87/92]).

    Davon ist dann auszugehen, wenn sich in dem betreffenden Mangel ein allgemeines, unrechtsunabhängiges Risiko des Rechtsverkehrs in der DDR verwirklicht hat (vgl. BGHZ 120, 204 (211) [BGH 12.11.1992 - V ZR 230/91]; 121, 347 (354) [BGH 18.02.1993 - III ZR 20/92]; 122, 204 (207) [BGH 16.04.1993 - V ZR 87/92]).

    Folgerichtig versagt der Bundesgerichtshof von diesem Ansatz her dem früheren Rechtsinhaber zivilrechtliche Ansprüche und verweist ihn auf das Vermögensgesetz, wenn der Verstoß gegen Wirksamkeitsvorschriften gerade der Abwehr oder Milderung der Folgen der Unrechtsmaßnahme gedient hat, wie dies bei Scheingeschäften der hier in Rede stehenden Art der Fall ist (vgl. BGHZ 122, 204 [BGH 16.04.1993 - V ZR 87/92]; BGH, WM 1993, 1291; BGH, NJW 1993, 2530).

  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93

    Vermögensfragen - Veräußerungsgeschäft - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
    Etwaige Ansprüche wegen zivilrechtlicher Mängel, die in einem inneren Zusammenhang mit der Unrechtsmaßnahme stehen, werden durch diese Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes verdrängt (vgl. BVerwGE 96, 178).

    Der erkennende Senat hat sich im Grundsatz dieser Unterscheidung des Bundesgerichtshofs angeschlossen, wenn er auch für den Fall der Veräußerungen durch staatliche Verwalter (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) den Kreis der in innerem Zusammenhang mit der Unrechtsmaßnahme stehenden zivilrechtlichen Mängel weiter zieht (vgl. BVerwGE 96, 178 einerseits und BGHZ 125, 125 [BGH 11.02.1994 - V ZR 254/92] sowie BGH, DtZ 1994, 345 andererseits).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
    Kennzeichnend für die Unredlichkeit eines Erwerbs ist, wie die Fallgruppen des § 4 Abs. 3 VermG beispielhaft deutlich machen, eine dem Erwerber zurechenbare sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - NJW 1993, 2002 unter Hinweis auf BT-Drucks. 11/7831, S. 6; ferner BVerwGE 95, 108 (113) [BVerwG 27.01.1994 - 7 C 4/93]; BGHZ 120, 198 (202) [BGH 12.11.1992 - V ZB 22/92]).

    Vielmehr muß die Abweichung von den allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen oder einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (vgl. auch BVerwGE 95, 108 (114) [BVerwG 27.01.1994 - 7 C 4/93]).

  • BGH, 09.07.1993 - V ZR 262/91

    Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes bei Grundstücksgeschäft

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
    Folgerichtig versagt der Bundesgerichtshof von diesem Ansatz her dem früheren Rechtsinhaber zivilrechtliche Ansprüche und verweist ihn auf das Vermögensgesetz, wenn der Verstoß gegen Wirksamkeitsvorschriften gerade der Abwehr oder Milderung der Folgen der Unrechtsmaßnahme gedient hat, wie dies bei Scheingeschäften der hier in Rede stehenden Art der Fall ist (vgl. BGHZ 122, 204 [BGH 16.04.1993 - V ZR 87/92]; BGH, WM 1993, 1291; BGH, NJW 1993, 2530).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
    Wie der Senat in BVerwGE 94, 279 (285) [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93] ausgeführt hat, rechtfertigt sich der Vorrang des redlichen Erwerbs vor allem durch den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes.
  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
    Eine derartige Feststellung kann als selbständige Teilentscheidung im Rahmen eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsverfahrens Bestand haben (vgl. BVerwGE 94, 195 (197) [BVerwG 29.09.1993 - 7 C 39/92]; 95, 155 (163) [BVerwG 24.02.1994 - 5 C 24/92]).
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
    Kennzeichnend für die Unredlichkeit eines Erwerbs ist, wie die Fallgruppen des § 4 Abs. 3 VermG beispielhaft deutlich machen, eine dem Erwerber zurechenbare sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - NJW 1993, 2002 unter Hinweis auf BT-Drucks. 11/7831, S. 6; ferner BVerwGE 95, 108 (113) [BVerwG 27.01.1994 - 7 C 4/93]; BGHZ 120, 198 (202) [BGH 12.11.1992 - V ZB 22/92]).
  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 39.92

    Vermögensfragen - Rückforderung - Vorrang - Teilentscheidungen -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
    Eine derartige Feststellung kann als selbständige Teilentscheidung im Rahmen eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsverfahrens Bestand haben (vgl. BVerwGE 94, 195 (197) [BVerwG 29.09.1993 - 7 C 39/92]; 95, 155 (163) [BVerwG 24.02.1994 - 5 C 24/92]).
  • BGH, 11.02.1994 - V ZR 254/92

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Unwirksamkeit der von dem staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
    Der erkennende Senat hat sich im Grundsatz dieser Unterscheidung des Bundesgerichtshofs angeschlossen, wenn er auch für den Fall der Veräußerungen durch staatliche Verwalter (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) den Kreis der in innerem Zusammenhang mit der Unrechtsmaßnahme stehenden zivilrechtlichen Mängel weiter zieht (vgl. BVerwGE 96, 178 einerseits und BGHZ 125, 125 [BGH 11.02.1994 - V ZR 254/92] sowie BGH, DtZ 1994, 345 andererseits).
  • BGH, 07.05.1993 - V ZR 99/92

    Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräußerung eines DDR-Grundstücks

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
    Folgerichtig versagt der Bundesgerichtshof von diesem Ansatz her dem früheren Rechtsinhaber zivilrechtliche Ansprüche und verweist ihn auf das Vermögensgesetz, wenn der Verstoß gegen Wirksamkeitsvorschriften gerade der Abwehr oder Milderung der Folgen der Unrechtsmaßnahme gedient hat, wie dies bei Scheingeschäften der hier in Rede stehenden Art der Fall ist (vgl. BGHZ 122, 204 [BGH 16.04.1993 - V ZR 87/92]; BGH, WM 1993, 1291; BGH, NJW 1993, 2530).
  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 247/91

    Rechtswegprüfung durch Revisionsgericht - Ansprüche aus

  • BGH, 12.11.1992 - V ZB 22/92

    Zivilrechtsweg bei Grundbuchberichtigung nach nichtiger DDR-Beurkundung - Bindung

  • BGH, 19.02.1993 - V ZR 269/91

    Nutzungsrechte an beschlagnahmten DDR-Grundstücken

  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 20/92

    Ausgleichsanspruch nach Saarländischem Naturschutzgesetz

  • BGH, 24.06.1994 - V ZR 233/92

    Beachtlichkeit eines Fehlers bei der Einsetzung des staatlichen Treuhänders durch

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Es soll einen sozial verträglichen Ausgleich zwischen den Interessen der Berechtigten an der Rückgabe ihrer in der DDR rechtsstaatswidrig entzogenen Vermögenswerte und dem Interesse von Bürgern der DDR herstellen, die daran in der Zwischenzeit Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte redlich erworben haben (Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 ; Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19).

    Hinzu kommen muss das Vorliegen einer dem Erwerber zurechenbaren sittlich anstößigen Manipulation, die bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen, wobei bei dieser Fallgestaltung keine aktive Mitwirkung des Erwerbers an der Manipulation erforderlich ist (stRspr: vgl. Urteile vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12, vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12).

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    In der Rechtsprechung vertreten der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht einen im wesentlichen übereinstimmenden Standpunkt (vgl. BVerwGE 97, 286 ).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Für die Unredlichkeit eines Erwerbs ist kennzeichnend, dass eine dem Erwerber zurechenbare sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang vorliegt (Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7 S. 3 , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 21 und vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 7 ).

    Dafür genügt nach der zweiten Voraussetzung des Regelbeispiels, dass er die Manipulation kannte oder hätte kennen müssen (Urteile vom 19. Januar 1995 a.a.O. und vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16; stRspr).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92   

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BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92 (https://dejure.org/1995,1228)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1995 - 6 C 1.92 (https://dejure.org/1995,1228)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 6 C 1.92 (https://dejure.org/1995,1228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer Neubewertung während des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für eine Besorgnis der Befangenheit von Prüfern - Voraussetzungen für die Unabhängigkeit der Prüfer und für eine offene Bewertung durch ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfer (Bewertungsmängel) - Überprüfbarkeit von Beanstandungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3266 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 788
  • DÖV 1996, 300
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92
    Befaßt sich ein Tatsachengericht mit Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen, so würdigt es den ihm unterbreiteten Sachverhalt im Rahmen der ihm nach § 108 Abs. 1 VwGO obliegenden Überzeugungsbildung (Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - (a.a.O.) ausgeführt, daß im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei substantiierten Einwendungen gegen fachwissenschaftliche Wertungen zwar in der Regel Sachverständigenbeweis erhoben werden müsse, daß diese Regel aber nicht für die Beurteilung juristischer Fachfragen durch die Gerichte gelte.

    Der Senat hat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - näher ausgeführt, daß der Grundsatz der Chancengleichheit es gebietet, daß eine etwa gebotene Nachkorrektur und/oder Neubewertung einer Prüfungsleistung in aller Regel von den Prüfern oder dem Prüfungsausschuß vorgenommen wird, die die beanstandete frühere Bewertung vorgenommen haben.

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92
    Durch die Zurückverweisung in die Berufungsinstanz erhält der Prüfling die Gelegenheit, die Begründung der Neubewertung seiner Arbeiten im Rahmen der gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten nachprüfen zu lassen (Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262, 275 f. [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92] = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92
    Das Gericht hat vielmehr substantiierten Einwendungen gegen fachwissenschaftliche Wertungen, die sich auf die Notengebung ausgewirkt haben können, nachzugehen und notfalls mit sachverständiger Hilfe darüber zu befinden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung richtig oder jedenfalls vertretbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92
    Danach bleiben zwar prüfungsspezifische Wertungen der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen, wissenschaftlich-fachlichen Einwendungen gegen die Annahmen der Prüfer ist aber nachzugehen, wobei sich das Gericht nicht auf eine Willkürkontrolle im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beschränken darf (BVerfGE 84, 34, 53 - 55).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Durch Urteil vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 = NVwZ 1995, 788) hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das nunmehr zuständige Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Im übrigen wird auch die fachliche Richtigkeit der Auffassung der Prüfer angegriffen, die auch vom Berufungsgericht im Rahmen einer fachlichen "Vollprüfung" geteilt worden ist (zu B. II. 1.4 und 1.5, 1.6, 1.9, 1.10, 1.12 und 1.13 der Urteilsgründe) und dies vom Revisionsgericht nicht abweichend gewürdigt werden kann (vgl. hierzu schon das im Verfahren gleichen Rubrums ergangene Urteil des Senats vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 = NVwZ 1995, 788).

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34 ; 84, 59 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - m.w.N., vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - und vom 9. August 1996 - BVerwG 6 C 3.95 - ) zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen sind fachliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfern und Prüfling der gerichtlichen Beurteilung nicht entzogen.

    Auch der erst im Rechtsstreit aufgestellten Behauptung eines Prüflings, seine als falsch bewertete Lösung einer Fachfrage sei tatsächlich richtig oder zumindest vertretbar, muß das Tatsachengericht nachgehen, wenn sie hinreichend substantiiert ist (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - ; Urteil vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - ).

  • BVerwG, 19.05.2016 - 6 B 1.16

    Offene Zweitbewertung und Nachbewertung von Klausuren der Zweiten Juristischen

    Es gibt keinen Verfassungsgrundsatz der Prüfungsanonymität; bundesverfassungsrechtlich ist sowohl eine offene als auch eine isolierte Zweitbewertung zulässig (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1995 - 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 S. 60 und vom 10. Oktober 2002 - 6 C 7.02 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 402 S. 48 f.).
  • BVerwG, 11.07.1996 - 6 B 22.96

    Prüfungsrecht: Überprüfung des Zusatzpunktes bei Neubescheidung des

    Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Voreingenommenheit der Prüfer bestehen (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307, vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 und vom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 334 sowie vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343).

    Der Vorwurf der Befangenheit ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil Prüfer bei erneuter Durchsicht und Bewertung von Prüfungsarbeiten zu gleichen - dem Prüfling nicht zusagenden - Ergebnissen gekommen sind wie bei ihrer früheren Bewertung (Urteil vom 30. Januar 1995, a.a.O.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie sich für eine eventuell erforderliche erneute Überprüfung ihrer Bewertung bereits dahin festgelegt hätten, daß eine Änderung der Note nicht in Betracht komme (Urteile vom 24. Februar 1993 und vom 30. Januar 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97

    Berufsrecht - Prüfungsrecht, Verfahrensfehler als Aufhebungsgrund für eine

    Auf diese Rechtsprechung hat bereits das Verwaltungsgericht auf S. 8 des Gerichtsbescheides hingewiesen (vgl. ferner Urteile vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - und vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 329 und 343 m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2002 - VII R 27/02

    Verfahren nach Einwendungen gegen Steuerberaterprüfung

    Grundsätzlich sind die ursprünglichen Prüfer für die Neubewertung einer (ordnungsgemäß abgenommenen) Prüfungsleistung auch dann zuständig, wenn diese rechtsfehlerhaft bewertet worden ist und der Prüfling seine Beanstandungen im Klageweg erfolgreich vorgebracht hat (Urteil des BVerwG vom 24. Februar 1993 6 C 38.92, Buchholz, a.a.O., Nr. 314; vgl. auch BVerwG-Urteil vom 30. Januar 1995 6 C 1.92, Buchholz, a.a.O., Nr. 343).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 6 B 75.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auch die vom Kläger behauptete Divergenz des Urteils des Oberverwaltungsgerichts zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1993 (BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132) und vom 30. Januar 1995 (BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343) ist nicht gegeben.

    Die weitere Divergenzrüge, das Oberverwaltungsgericht habe sich in Widerspruch zu dem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1995 (a.a.O.) aufgestellten Rechtssatz gestellt, wonach bei substantiierten Einwendungen gegen fachwissenschaftliche Bewertungen in der Regel Sachverständigenbeweis zu erheben sei, ist ebenfalls nicht begründet.

  • BVerwG, 30.03.2000 - 6 B 8.00

    Mehrdeutige Einzelbewertung; Klarstellung durch den Prüfer im gerichtlichen

    Abweichendes gilt, wenn sich die Prüfer von vornherein darauf festgelegt haben, ihre Benotung nicht zu ändern, oder ihnen die Fähigkeit abgeht, eigene Fehler zu erkennen, einzuräumen und diese mit dem ihnen gebührenden Gewicht zu bereinigen (Urteil vom 9. Dezember 1992, a.a.O., S. 273; Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 S. 278; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 - a.a.O. Nr. 334 S. 35 f.; Urteil vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - a.a.O. Nr. 343 S. 59; Beschluß vom 11. Juli 1996 - BVerwG 6 B 22.96 - a.a.O. Nr. 369 S. 144 f.; Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - a.a.O. Nr. 395 S. 9, 21).
  • BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
    Statt dessen erschöpft sich die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Gewande einer Divergenzrüge wegen vermeintlicher Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts über weite Strecken (insbesondere zu Nrn. 1.2, 1.2.1, 1.2.3, 1.2.4, 1.2.5 und 1.2.6 der Beschwerdebegründung) in Angriffen gegen die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Streitfalls und des Prüfungsfalls durch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht, wobei anzumerken ist, daß insbesondere die von den Tatsachengerichten im Rahmen einer fachlichen Vollprüfung gefundene Würdigung des Prüfungsfalls vom Revisionsgericht nicht abweichend gewürdigt werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1995 BVerwG 6 C 1.92 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 = NVwZ 1995, 788 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2010 - 6 B 743/10

    Zulässigkeit eines Eilantrags auf vorläufige Zulassung zur Staatsprüfung für den

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1995 - 6 C 1.92 , NVwZ 1995, 788.
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16

    Befangen; Befangenheit; Chancengleichheit; Rügeobliegenheit; Rügepflicht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - 19 A 1881/10

    Hinreichende Bestimmtheit der für Lehramtsprüfungen in Nordrhein-Westfalen

  • VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97

    Auswahl der Prüfer in juristischen Prüfungen - ehemaliger

  • VG Köln, 15.04.2009 - 6 K 5366/07

    Abwertung einer Prüfungsleistung i.R.d. zweiten juristischen Staatsprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2020 - 19 A 3522/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1997 - 22 A 2105/94
  • VG Freiburg, 22.07.2009 - 1 K 477/08

    Rechtmäßigkeit der Bewertung einer Diplomarbeit

  • VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
  • FG Münster, 30.10.1997 - 7 K 902/96
  • OVG Niedersachsen, 05.06.1997 - 10 L 4646/95

    Erste juristische Staatsprüfung; Bewertung der Hausarbeit; Heranziehung eines

  • FG Köln, 27.01.2005 - 2 K 1010/01

    Statthaftigkeit der Geltendmachung der generellen Ungeeignetheit eines

  • FG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 K 316/02

    Gerichtliche Kontrolle vom Prüfungsentscheidungen; Steuerberaterprüfung 2001

  • OVG Bremen, 24.11.1999 - 1 A 254/99

    Auswirkungen der Kenntnis von Prüfern von der ursprünglichen Bewertung eines

  • VG München, 20.01.2009 - M 4 K 07.3021

    Erste Juristische Staatsprüfung 2007/1

  • OVG Sachsen, 21.03.2003 - 2 B 844/02

    Verpflichtung aus dem Erziehungsauftrag und Bildungsauftrag der Schule, Schülern

  • VG Augsburg, 17.02.2020 - Au 8 K 19.117

    Anfechtung der Ersten Juristischen Staatsprüfung

  • VG Cottbus, 10.03.2015 - 3 K 1058/13

    Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)

  • VG Göttingen, 05.09.2002 - 1 A 1088/00

    Nichtbestehen eines Wirtschaftsprüferexamens; Anspruch auf Neubewertung einer

  • LG Wiesbaden, 13.01.2017 - 3 O 14/16

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der Bewertung einer Hausarbeitung im Rahmen der

  • FG Münster, 11.02.1998 - 7 K 998/96
  • VG Berlin, 04.07.2008 - 15 A 221.05

    Rechtsschutz gegen die Bewertung der Prüfungsarbeiten im juristischen

  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 175/03

    Alternative; Antwort; Antwortspielraum; Ausgleich; Auslegung; Begründung;

  • VG Düsseldorf, 10.06.2002 - 18 K 4927/99

    Erfolgsaussichten der Anfechtung einer nicht bestandenen Abiturprüfung durch

  • VG Hamburg, 16.04.2003 - 6 VG 2363/99

    Neubewertung einer Strafrechtsklausur in der 2. Juristischen Staatsprüfung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.1995 - 7 B 156.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1484
BVerwG, 09.02.1995 - 7 B 156.94 (https://dejure.org/1995,1484)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1995 - 7 B 156.94 (https://dejure.org/1995,1484)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 7 B 156.94 (https://dejure.org/1995,1484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Restitution - Ausschluß - Veräußerung - Grundstück - Auflassung - Vormerkung

  • grundeigentum-verlag.de

    Vermögenszuordnung; Rückübertragung an kommunale Alteigentümerin; Auflassungsvormerkung für Übereignungsanspruch eines Privaten

  • rechtsportal.de

    VZOG § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1508
  • ZIP 1995, 963
  • NVwZ 1995, 788 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 63/04

    Übergang der Rechte und Pflichten aus einem die Restitution nicht ausschließenden

    a) Ein Kaufvertrag, der weder zur Eintragung der beabsichtigten Auflassung noch zu einem Eintragungsantrag oder auch nur zur Eintragung einer Vormerkung geführt hat, steht der Restitution nach Art. 21 EV gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 VZOG nicht entgegen (Fortführung von BVerwG, NJW 1995, 1508).

    Selbst die Eintragung einer Auflassungsvormerkung stünde der Restitution nicht entgegen (BVerwG, NJW 1995, 1508, 1509).

  • BGH, 09.11.2006 - III ZR 111/05

    Zu ergreifende Rechtsbehelfsmöglichkeiten nach Ablehnung eines

    Diese spezialgesetzliche Bestimmung verdeutlicht, dass einer Restitution nur der Vollzug des dinglichen Geschäfts bzw. der hierauf bezogene Eintragungsantrag nach § 878 BGB entgegenstehen soll, nicht aber - im Umkehrschluss - die bloße Eintragung einer Auflassungsvormerkung (vgl. BVerwG NJW 1995, 1508, 1509 und ihm folgend BGH, Urteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 63/04 - NJW-RR 2005, 243, 244).
  • BVerwG, 12.11.1996 - 3 B 12.96

    Offene Vermögensfragen - Privatisierung von ehemaligen HO-Vermögen durch

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat wiederholt entschieden, daß mit dem "Zeitpunkt der Entscheidung" in § 11 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 3 und 5 VZOG der Erlaß der behördlichen Entscheidung gemeint ist (vgl. Urteil vom 6. April 1995 a.a.O. S. 414; Beschluß vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 -).

    Im Beschluß vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 - hat er ausgeführt, daß das Gesetz unter einer Veräußerung grundsätzlich Auflassung und Eintragung im Grundbuch verstehe und hiervon lediglich im Hinblick auf die vom Bürger nicht zu beeinflussenden Abläufe im Grundbuchamt eine Ausnahme zugunsten des Eintragungsantrages mache.

  • LG Chemnitz, 09.05.1996 - 6 S 3644/95

    Vormerkungsschutz gegen Vermögenszuordnung

    Soweit das BVerwG im Beschl. v. 09.02.1995, 7 B 156.94, VIZ 1995, 297die Ansicht vertritt, die Rückübertragung bewirke keine vormerkungswidrige Verfügung, ist dem nicht zu folgen.

    anders BVerwG U. v. 09.02.1995 VIZ 1995, 297;.

  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99

    Restitution; Restitutionsausschlussgründe; Betriebsnotwendigkeit;

    Bis zum Eingang des Antrags auf Eintragung des künftigen Erwerbers beim Grundbuchamt als frühestmöglichem Zeitpunkt der Gewissheit einer dinglichen Rechtsänderung ist der Käufer möglichen Restitutionsansprüchen ausgesetzt (vgl. Beschluss vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 - Buchholz 428.2 § 11 Nr. 3).
  • BVerwG, 21.08.2000 - 8 B 178.00

    Verfahrensrüge der Verletzung der Aufklärungspflicht und Hinwirkungspflicht durch

    Der Beschluss vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 3 S. 8) ist zum Vermögenszuordnungsgesetz ergangen.
  • VG Berlin, 12.07.1995 - 1 A 243.94

    Voraussetzungen für die Rücknahme eines Vermögenszuordnungsbescheides ;

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  • BVerwG, 15.09.1999 - 3 B 83.99

    Zulassung einer Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung nur bei Formulierung

    Sollte die Beschwerde dahin zu verstehen sein, daß sie geklärt wissen will, ob eine Verfügung gemäß § 12 Abs. 3 VZOG bereits dadurch ausgeschlossen ist, daß das Grundstück durch notariellen Kaufvertrag verkauft worden ist und zur Sicherung des Übereignungsanspruchs eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist, würde die Beschwerde übersehen, daß diese Frage bereits in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt worden ist (vgl. den auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Beschluß vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 - NJW 1995, 1508).
  • VG Berlin, 22.05.2007 - 27 A 336.98

    Geldausgleich für die Veräußerung von vier Grundstücken; Vorrang der

    Der Eingang des Antrags auf Eintragung des künftigen Erwerbers beim Grundbuchamt ist hierfür der früheste Zeitpunkt (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 - Buchholz 428.2 § 11 Nr. 3 S. 8 ).
  • VG Berlin, 18.05.1998 - 27 A 33.93

    Kommunalisierung von Treuhandunternehmens-Grundstücken

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  • VG Berlin, 19.05.1995 - 3 A 520.94

    Annahme einer Erledigung im Fall der Verpflichtungsklage; Zuordnung eines

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 56.94   

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https://dejure.org/1994,2502
BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 56.94 (https://dejure.org/1994,2502)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1994 - 1 B 56.94 (https://dejure.org/1994,2502)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1994 - 1 B 56.94 (https://dejure.org/1994,2502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1768
  • NVwZ 1995, 788 (Ls.)
  • DVBl 1995, 812 (Ls.)
  • DÖV 1995, 647
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.02.1994 - 1 B 152.93

    Anforderungen an die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Eintragung in

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 56.94
    Er darf Art und Umfang der Berufsregelung in weitem Maß nach den besonderen Verhältnissen der verschiedenen Lebensbereiche, insbesondere nach der sozialen Struktur der in Frage stehenden Berufe differenzieren (vgl. z.B. Beschluß vom 14. Februar 1994 - BVerwG 1 B 152.93 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 16 S. 2 f.).
  • BVerwG, 21.08.1970 - I B 67.69
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 56.94
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes - 2. RBerV - zur Prüfung der Geschäftsführung von Rechtsbeiständen vorbehaltlich der gemäß § 209 BRAO für Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geltenden Ausnahme (vgl. BVerfGE 80, 269 ; Rennen/Caliebe, RBerG, 2. Aufl., Anhang 2 Rn. 35, 36) befugt ist und daß diese Befugnis höherrangigem Verfassungsrecht, insbesondere Art. 12 Abs. 1 GG nicht widerspricht (Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG 1 C 103.62 - und Beschluß vom 21. August 1970 - BVerwG 1 B 67.69 - Buchholz 355 RBMG Nr. 16 S. 4 bzw. Nr. 20 S. 18).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 56.94
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes - 2. RBerV - zur Prüfung der Geschäftsführung von Rechtsbeiständen vorbehaltlich der gemäß § 209 BRAO für Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geltenden Ausnahme (vgl. BVerfGE 80, 269 ; Rennen/Caliebe, RBerG, 2. Aufl., Anhang 2 Rn. 35, 36) befugt ist und daß diese Befugnis höherrangigem Verfassungsrecht, insbesondere Art. 12 Abs. 1 GG nicht widerspricht (Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG 1 C 103.62 - und Beschluß vom 21. August 1970 - BVerwG 1 B 67.69 - Buchholz 355 RBMG Nr. 16 S. 4 bzw. Nr. 20 S. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18

    Anwendbarkeit des Rechtsdienstleistungsgesetzes

    Bereits zu der bis zum 30.06.2008 gültigen Vorgängerregelung von § 13a Abs. 4 RDG in § 3 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes, aus der präventive (Aufklärungs-)Möglichkeiten der Behörden zur Anhörung des Betroffenen bzw. zur Einholung von schriftlichen Stellungnahmen ebenso wie solche zur Anforderung von Akten und Buchführungsunterlagen bzw. zu einer Geschäftsprüfung vor Ort abgeleitet wurden (vgl. Dötsch, a.a.O., § 13a Rn. 10), hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Befugnis der Aufsichtsbehörden zur Prüfung der Geschäftsführung von Rechtsbeiständen höherrangigem Verfassungsrecht, insbesondere Art. 12 Abs. 1 GG, nicht widerspricht (vgl. Beschluss vom 06.12.1994 - 1 B 56.94 -, juris m.w.N.).
  • VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18

    Anerkennung eines von einem Dritten betriebenen Konferenzraum als Schulungsraum

    Die in § 7b Abs. 1 Satz 3 BKrFQG geregelten Kontrollbefugnisse sind verhältnismäßig (vgl. entsprechend für die Teilnahme von mit der Überwachung beauftragten Personen am theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht: BVerwG, Beschluss vom 21.08.1973 - I B 55.73 - juris; vgl. für regelmäßige Geschäftsprüfungen in angemessenen Zeitabständen bei Rechtsbeiständen: BVerwG, Beschluss vom 06.12.1994 - 1 B 56.94 - juris, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2019 - 9 S 2178/18 - juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.1994 - 3 B 49.93   

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https://dejure.org/1994,6257
BVerwG, 24.03.1994 - 3 B 49.93 (https://dejure.org/1994,6257)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1994 - 3 B 49.93 (https://dejure.org/1994,6257)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1994 - 3 B 49.93 (https://dejure.org/1994,6257)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Apotheker - Arzneimittel - Absprachen - Gemeinsame Entwicklung mit Arzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1627
  • NVwZ 1995, 788 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 13.03.2014 - I ZR 120/13

    Kooperationsapotheke - Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Versorgung von

    Die Trennung zwischen dem Beruf des Arztes und dem Beruf des Apothekers, auf die die Vorschrift abzielt, soll gewährleisten, dass der Arzt sich bei der Auswahl der Arzneimittel ausschließlich von fachlich-medizinischen Gesichtspunkten und seinem ärztlichen Gewissen leiten lässt und der Apotheker die ihm zugewiesene Kontrollfunktion bei der Belieferung von Verschreibungen gemäß § 17 ApBetrO sachlich und eigenverantwortlich wahrnimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 1994 - 3 B 49/93, NJW 1995, 1627, 1628; OVG Münster, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 13 A 2521/11, juris Rn. 4 f., jeweils mwN).
  • SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14

    Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag"

    Mit dieser Trennung soll erreicht werden, dass sich der Arzt bei der Auswahl der von ihm verordneten Produkte ausschließlich von fachlich-medizinischen Gesichtspunkten und seinem Gewissen leiten lässt und andererseits der Apotheker die ihm zugeordneten Kontrollfunktionen bei der Belieferung von Verschreibungen (vgl. §§ 7 Abs. 1 Satz 4, Abs. 1 b, 17 Abs. 5 Satz 2, Abs. 8 ApBetrO) sachgerecht und eigenverantwortlich wahrnimmt, (BVerwG, Beschluss vom 24.03.1994 - 3 B 49/93).

    Diese Trennung dient, wie oben schon erwähnt, dem Patientenschutz, damit Angehörige beider Heilberufe ihre Aufgaben unabhängig von Interessen Dritter allein im Interesse des Patienten wahrnehmen (BVerwG, Beschluss vom 24.03.1994 - 3 B 49/93).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1999 - 13 A 3323/97

    Apotheker; Genehmigungspflicht; Arzt; Zuführung von Patienten; Zuweisung von

    vgl. OVG NW, Urteile vom 12. November 1981 - ZA 3/79 -, n.v., vom 10. Mai 1993 - 13 A 1822/91 - BVerwG, Beschluß vom 24. März 1994 - 3 B 49.93 -, NJW 1995, 1627 zu OVG NW 13 A 1822/91; Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Mai 1993 - LBGH A 10094/93 -, NJW 1994, 813; vgl. auch das den Kläger betreffende Urteil des Amtsgerichts P. vom 26. Januar 1998 - 26 a OWi 11 Js 484/97 (349/97), UA S. 12.

    Die vorstehenden Überlegungen lassen es deshalb gerechtfertigt erscheinen, wie es das Bundesverwaltungsgericht - möglicherweise nur beiläufig - formuliert hat, Beschluß vom 24. März 1994 - 3 B 49.93 -, a.a.O., außer den Apotheker auch den Arzt "dem § 11 ApoG in vollem Umfang zu unterwerfen".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2013 - 13 A 2521/11

    Vorliegen einer Absprache der Zuweisung von Verschreibungen i.S.d. § 11 ApoG bei

    Der Arzt soll sich bei der Arzneimittelwahl ausschließlich von medizinischen Gesichtspunkten und seinem ärztlichen Gewissen leiten lassen, der Apotheker soll seine Kontrollfunktion bei der Belieferung von Verschreibungen eigenverantwortlich wahrnehmen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 1994 - 3 B 49.93 -, NJW 1995, 1627 = juris, Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 2. September 1999 - 13 A 3323/97 -, NWVBl. 2000, 218 = juris, Rn. 8.
  • VG Chemnitz, 16.04.2019 - 4 K 772/15

    Vereinbarungen zur ausschließlichen Belieferung von Patienten durch bestimmte

    Der Arzt soll sich bei der Arzneimittelwahl ausschließlich von medizinischen Gesichtspunkten und seinem ärztlichen Gewissen leiten lassen, der Apotheker soll seine Kontrollfunktion bei der Belieferung von Verschreibungen eigenverantwortlich wahrnehmen (BVerwG, Beschluss vom 24. März 1994 - 3 B 49.93 -, juris, Rn. 8).
  • LG Düsseldorf, 23.12.2015 - 14c O 121/14

    Angebot von Medikamenten einer Apotheke an gynäkologische Praxen zum

    Sinn des Verbotes der Zuweisung von Verschreibungen ist die strikte Trennung zwischen dem Beruf des Arztes und dem des Apothekers, so dass sich der Arzt bei der Arzneimittelwahl ausschließlich von medizinischen Erwägungen und seinem ärztlichen Gewissen leiten lassen soll, der Apotheker soll seine Kontrollfunktion bei der Belieferung von Verschreibungen eigenverantwortlich wahrnehmen (OVG NRW GesR 2013, 400 bis 401; OVG NRW NVwZ-RR 2000, 216; BVerwG NJW 1995, 1627, 1628; BGH, Urt. v. 13.3.2014, I ZR 120/13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 13 A 3499/99

    Übertriebene Werbung einer Apotheke; Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung

    vgl. Urteile des Senats vom 2. September 1999 - 13 A 3323/97 - und vom 10. Mai 1993 - 13 A 1822/91 - ferner BVerwG, Beschluss vom 24. März 1994 - 3 B 49.93 -, NJW 1995, 1627.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.1995 - 4 L 185/93

    Berufsflugzeugführer; Alkohol; Konfliktsituation

    Mit Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 30. April 1993 - 3 B 49/93 - wurde die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt.
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