Rechtsprechung
   OVG Berlin, 13.03.1996 - 7 NC 147.95   

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OVG Berlin, 13.03.1996 - 7 NC 147.95 (https://dejure.org/1996,4691)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13.03.1996 - 7 NC 147.95 (https://dejure.org/1996,4691)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13. März 1996 - 7 NC 147.95 (https://dejure.org/1996,4691)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hochschulzulassung; Ausbildungskapazität; Reduzierung; Medizin; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1940 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 1239
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus OVG Berlin, 13.03.1996 - 7 NC 147.95
    Nach der Rechtsprechung können zu dem verfassungsrechtlichen Kapazitätserschöpfungsgebot insbesondere im Widerspruch stehen: - personalwirtschaftliche Entscheidungen der einzelnen Hochschule über Stellenstreichungen und Stellenverlagerungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 C 15.88 - = DVBl. 1990, S. 526 sowie aus der st. Rspr. des Senats Beschluß vom 23. Februar 1995 OVG 7 S 123.94 -); - allgemeine gesetzgeberische Entscheidungen zur inneren Struktur der Hochschulen, die nicht eine Kapazitätsminderung bezwecken, sich aber kapazitätsmindernd auswirken, wie etwa die Reduzierung der Beteiligung des akademischen Mittelbaus an der Lehre (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Februar 1984 in BVerfGE 66, 155).

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist immer wieder betont worden, daß sich das verfassungsrechtiche Kapazitätserschöpfungsgebot nicht auf einen solchen gezielten Abbau von Kapazitäten bezieht (vgl. BVerfGE 66, 155 ff. zum ,,besonderen Fall einer nicht durch Sparzwang veranlaßten strukturellen Neuordnung"; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.07.1987 C 10.86 - = DVBl. 88, 393 zur Lehrangebotsminderung durch ,,Maßnahmen der Hochschulverwaltung, die - anders als Maßnahmen des gezielten Um- oder Abbaus von Ausbildungskapazitäten aus Gründen der Personalstrukturreform, des Arbeitsmarktbedarfs oder der haushaltspolitischen Zwänge - in Erfüllung der dauernden Aufgabe" im Rahmen der haushaltsgesetzlichen Vorgaben getroffen worden sind; das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 1987 C 70.85 - = KMK Hochschulrecht 1988, 338 läßt offen, "welche bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben ... beim Abbau von Ausbildungskapazität durch Stellenstreichungen und -umwidmungen zur Der Gesetzgeber wird durch Art. 12 Abs. 1 GG nicht daran gehindert, eine einmal geschaffene Ausbildungskapazität zu Lasten der Studienbewerber zu reduzieren.

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Berlin, 13.03.1996 - 7 NC 147.95
    - allgemeine gesetzliche Regelungen über die Ermittlung der vorhandenen Kapazität (vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1991 in BVerfGE 85, 36 ff. zur Berücksichtigung der Krankenversorgung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 KapVO).
  • StGH Baden-Württemberg, 28.08.1981 - GR 1/81

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Hochschulauflösung in Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Berlin, 13.03.1996 - 7 NC 147.95
    Diese Sicht entspricht im wesentlichen der einhelligen Meinung in Rechtsprechung (vgl. StGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.8.1981 - GR 1/81 - = DÖV 1981, 963 zur Schließung von Hochschulen als Maßnahme der Kapazitätsplanung im Bereich der Lehrerausbildung; OVG Münster, Beschluß vom 19. Mai 1989 B 4094 /89 [soweit ersichtlich, unveröffentlicht] zur Frage der sachlichen Gründe für einen planmäßigen Abbau von Lehrpersonal im Bereich der Vorklinik an den Hochschulen Nordrhein-Westfalens) und Schrifttum (vgl. Seidler, JuS 1976, 700, 703 ff.; Franzke, ZRP 1977, 246, 249; Scholz in Maunz-Dürig-Herzog, GG Komm., Stand 1981, Rdnr. 338, 451 ff. zu Art. 12; Pitschas, WissR 1982, 229, 241 ff.; v. Brünneck, DÖV 1984, 993, 1002 f.; Schneider, VVdDStRL 1985 S. 28 f.; Rittstieg in Alternativkommentar zum GG, Stand 1989, Rdnr. 137 zu Art. 12; Tettinger, AöR 108, 1983, S. 93, 127 ff. sowie WissR 1990, 101, 109 ff.; 199 ff.: zum planmäßigen Abbau von vorklinischen Studienplätzen in NRW; Reich, HRG, Komm., 1992, Bem.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat -

    Auszug aus OVG Berlin, 13.03.1996 - 7 NC 147.95
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit der damals nur aktuellen Frage, ob sich aus einem Teilhaberecht der Studienbewerber ein Anspruch auf Erweiterung der Verwirklichung einer die Ausbildungskapazität betreffenden politischen Zielsetzung zu beachten sind"; das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1989 7 C 15.88 - = DVBl. 1990, 526 bezieht sich auf die "kapazitätsrechtlichen Anforderungen an Maßnahmen der Stellenzuordnung und -umwidmung ..., die ... im Rahmen der allgemeinen Personalverwaltung getroffen werden und nicht dem gezielten Um- oder Abbau von Ausbildungskapazitäten dienen ...").
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Berlin, 13.03.1996 - 7 NC 147.95
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner ersten Entscheidung zum numerus clausus (BVerfGE 33, 303 ff., ebenfalls zur Hochschulmedizin) zu der Frage Stellung genommen, inwieweit der Staat aus dem Gesichtspunkt eines sich aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden Teilhaberechts der Studienbewerber verpflichtet sein könnte, eine der Zahl der Ausbildungsbewerber entsprechende Ausbildungskapazität zur Verfügung zu stellen.
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus OVG Berlin, 13.03.1996 - 7 NC 147.95
    Auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist immer wieder betont worden, daß sich das verfassungsrechtiche Kapazitätserschöpfungsgebot nicht auf einen solchen gezielten Abbau von Kapazitäten bezieht (vgl. BVerfGE 66, 155 ff. zum ,,besonderen Fall einer nicht durch Sparzwang veranlaßten strukturellen Neuordnung"; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.07.1987 C 10.86 - = DVBl. 88, 393 zur Lehrangebotsminderung durch ,,Maßnahmen der Hochschulverwaltung, die - anders als Maßnahmen des gezielten Um- oder Abbaus von Ausbildungskapazitäten aus Gründen der Personalstrukturreform, des Arbeitsmarktbedarfs oder der haushaltspolitischen Zwänge - in Erfüllung der dauernden Aufgabe" im Rahmen der haushaltsgesetzlichen Vorgaben getroffen worden sind; das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 1987 C 70.85 - = KMK Hochschulrecht 1988, 338 läßt offen, "welche bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben ... beim Abbau von Ausbildungskapazität durch Stellenstreichungen und -umwidmungen zur Der Gesetzgeber wird durch Art. 12 Abs. 1 GG nicht daran gehindert, eine einmal geschaffene Ausbildungskapazität zu Lasten der Studienbewerber zu reduzieren.
  • OVG Berlin, 25.06.1991 - 7 S 204.90
    Auszug aus OVG Berlin, 13.03.1996 - 7 NC 147.95
    Auf Art. 11 der Verfassung von Berlin braucht hier nicht gesondert eingegangen zu werden, da dieses Grundrecht mit Art. 12 Abs. 1 GG insoweit inhaltlich übereinstimmt (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Juni 1991 - OVG 7 S 204.90 = OVGE 19, 180).
  • OVG Hamburg, 26.03.1999 - 3 Nc 34/98

    Zuweisung eines Studienplatzes im Studiengang Medizin außerhalb der festgesetzten

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  • OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine

    Bestehen damit für den Senat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der der Entscheidung zu Grunde zu legenden Rechtsnormen, so kann offenbleiben, ob solche Bedenken im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes unter bestimmten weiteren Voraussetzungen zu einer Aussetzung des Verfahrens und einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 GG führen könnten (vgl. Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage München 1998, Rn. 328 ff.) oder ob sie in die Interessenabwägung nach § 123 VwGO maßgeblich einzustellen wären (so: OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1996, - OVG 7 NC 147.95 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 20 AS 2347/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für erwerbsfähige

    Anders als in Verfahren nach § 86b Abs. 1 SGG, bei denen ggf. eine Entscheidung aufgrund einer Interessenabwägung zu treffen ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1996 - 7 NC 147.95, NVwZ 1996, 1239; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 10. März 2010 - 12 ME 176/08, NuR 2010, 290, und vom 5. Januar 2011 - 1 MN 178/10, BauR 2010, 990), sind die Gerichte im Rahmen des § 86b Abs. 2 grundsätzlich nicht berechtigt, formelle Gesetze als unwirksam zu behandeln.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 20 AS 1322/12

    Erwerbsfähige Unionsbürger haben bei Aufenthalt zur Arbeitssuche keinen Anspruch

    Anders als in Verfahren nach § 86b Abs. 1 SGG, bei denen ggf. eine Entscheidung aufgrund einer Interessenabwägung zu treffen ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1996 - 7 NC 147.95, NVwZ 1996, 1239; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 10. März 2010 - 12 ME 176/08, NuR 2010, 290, und vom 5. Januar 2011 - 1 MN 178/10, BauR 2010, 990), sind die Gerichte im Rahmen des § 86b Abs. 2 SGG grundsätzlich nicht berechtigt, formelle Gesetze als unwirksam zu behandeln.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 29 AS 414/12

    Ausschluss von Grundsicherungsleistungen für Ausländer - Europarecht -

    Anders als in Verfahren nach § 86b Abs. 1 SGG, bei denen ggf. eine Entscheidung aufgrund einer Interessenabwägung zu treffen ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1996 - 7 NC 147.95, NVwZ 1996, 1239; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 10. März 2010 - 12 ME 176/08, NuR 2010, 290, und vom 5. Januar 2011 - 1 MN 178/10, BauR 2010, 990), sind die Gerichte im Rahmen des § 86b Abs. 2 grundsätzlich nicht berechtigt, formelle Gesetze als unwirksam zu behandeln.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 K 3/05

    Verordnung über Berufsbildende Schulen, hier: Normenkontrolle

    Der Umfang des vorhandenen Ausbildungs- und Wissenschaftsangebots berührt nachhaltig die Belange des Staates, dem es im Rahmen seiner Bildungs-, Planungs-, Haushalts- und sonstigen allgemeinpolitischen Kompetenzen überlassen bleiben muss, in welchem Umfang er die Hochschulausbildung im Verhältnis zu den ihm ebenfalls obliegenden weiteren Aufgaben fördern will (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.09.1989 - 7 B 193.88 -, NVwZ-RR 1990, 79 f.; VGH München, Urt. v. 20.04.1988 - 7 B 85 A.3358 -, DVBl 1989, 105 ff.; OVG Berlin, Beschl. v. 13.06.1996 - 7 NC 147/95 -, NVwZ 1996, 1239, 1242).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2014 - L 20 AS 502/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende für EU-Ausländer - kein Anspruch auf vorläufige

    Anders als in Verfahren nach § 86b Abs. 1 SGG, bei denen ggf. eine Entscheidung aufgrund einer Interessenabwägung zu treffen ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1996 - 7 NC 147.95, NVwZ 1996, 1239; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 10. März 2010 - 12 ME 176/08, NuR 2010, 290, und vom 5. Januar 2011 - 1 MN 178/10, BauR 2010, 990), sind die Gerichte im Rahmen des § 86b Abs. 2 SGG grundsätzlich nicht berechtigt, formelle Gesetze als unwirksam zu behandeln.
  • VerfGH Berlin, 22.10.1996 - VerfGH 44/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges an der

    Angesichts dessen ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, von ihm geschaffene Möglichkeiten wissenschaftlicher Betätigung einzuschränken, insbesondere mit Rücksicht auf bestehende Sparzwänge, und die Hochschulen in die Bemühungen des Landes zur Haushaltskonsolidierung einzubeziehen (vgl. ebenso im Hinblick auf die Reduzierung von Ausbildungskapazitäten u. a. OVG Berlin, Beschluß vom 13. März 1996 - OVG 7 NC 147/95 - Abdruck S. 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - L 20 AS 2697/14

    Leistungsausschluss EU-Bürger

    Anders als in Verfahren nach § 86b Abs. 1 SGG, bei denen ggf. eine Entscheidung aufgrund einer Interessenabwägung zu treffen ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1996 - 7 NC 147.95, NVwZ 1996, 1239; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 10. März 2010 - 12 ME 176/08, NuR 2010, 290, und vom 5. Januar 2011 - 1 MN 178/10, BauR 2010, 990), sind die Gerichte im Rahmen des § 86b Abs. 2 SGG grundsätzlich nicht berechtigt, formelle Gesetze als unwirksam zu behandeln.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 20 AS 2/12

    Grundsicherung für Arbeitslose; Leistungsausschluss für erwerbsfähige

    Anders als in Verfahren nach § 86b Abs. 1 SGG, bei denen ggf. eine Entscheidung aufgrund einer Interessenabwägung zu treffen ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1996 - 7 NC 147.95, NVwZ 1996, 1239; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 10. März 2010 - 12 ME 176/08, NuR 2010, 290, und vom 5. Januar 2011 - 1 MN 178/10, BauR 2010, 990), sind die Gerichte im Rahmen des § 86b Abs. 2 SGG grundsätzlich nicht berechtigt, formelle Gesetze als unwirksam zu behandeln.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 20 AS 802/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für erwerbsfähige

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2013 - L 20 AS 199/13

    Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung bei Staatsangehörigen Bulgariens und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2012 - L 20 AS 2061/12

    Ausschluss von Leistungen nach dem SGB 2 - Freizügigkeitsgesetz EV

  • VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12

    Festsetzung der Aufnahmekapazität durch § 72 Abs. 15 NHG hinsichtlich der

  • VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 4615/12

    Ausbildungskapazität; Modellstudiengang; Humanmedizin; HannibaL; Medizin;

  • VG Berlin, 02.04.1998 - 3 A 835.97

    Kriterien für die Bestimmung der Aufnahmekapazität eines Studiengangs;

  • OVG Niedersachsen, 15.06.1999 - 10 K 661/97

    Aufhebung von Studiengängen durch Rechtsverordnung;; Abwägung; Aufhebung von

  • VG Berlin, 27.03.1998 - 7 A 45.98

    Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Amt des Lehrers; Einstellungstermine

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