Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.03.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95   

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BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95 (https://dejure.org/1995,582)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1995 - 4 B 245.95 (https://dejure.org/1995,582)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 4 B 245.95 (https://dejure.org/1995,582)
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Finanzmaklerbüro im Anbau

§ 13 BauNVO, Drittschutz

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Reines Wohngebiet - Wohngebäude - Gebäudebegriff - Nutzung von Räumen für freiberufliche oder gewerbliche Zwecke - Nachbarschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Gebäudebegriff; Wohngebäude; Wohnnutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO §§ 3, 13

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Finanzmakler im reinen Wohngebiet (IBR 1996, 344)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2881 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 787
  • DVBl 1996, 270 (Ls.)
  • DÖV 1996, 293
  • BauR 1996, 219
  • ZfBR 1996, 123
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95
    Einen Verstoß gegen § 13 BauNVO kann ein Nachbar grundsätzlich unabhängig davon abwehren, ob er durch die freiberufliche oder gewerbliche Nutzung unzumutbar beeinträchtigt wird (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151).

    Er hat in seinem Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - (BVerwGE 94, 151) ausgeführt, daß die Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungspläne kraft Bundesrechts nachbarschützende Funktion hat.

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95
    Die primäre Wohnnutzung darf nicht in den Hintergrund gedrängt werden, da andernfalls bei gehäufter Berufung auf § 13 BauNVO eine Veränderung des Gebietscharakters drohen würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 56.80 - BVerwGE 68, 324 [BVerwG 20.01.1984 - 4 C 56/80] und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 4).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95
    Die primäre Wohnnutzung darf nicht in den Hintergrund gedrängt werden, da andernfalls bei gehäufter Berufung auf § 13 BauNVO eine Veränderung des Gebietscharakters drohen würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 56.80 - BVerwGE 68, 324 [BVerwG 20.01.1984 - 4 C 56/80] und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 4).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 4 B 1.95

    Einfügen eines Bauvorhabens in die Umgebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95
    Insoweit bedarf es vielmehr einer eigenen Beurteilung, die sich an den Grundsätzen zu orientieren hat, die der Senat hierzu entwickelt hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1995 - BVerwG 4 B 1.95 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

    Dieser Befund entspricht der Komplementärfunktion zwischen Baunutzungsverordnung und Baugesetzbuch, so daß in den §§ 2 - 11 BauNVO der planungsrechtliche Begriff der baulichen Anlage (§ 29 Satz 1 BauGB) zugrunde zu legen ist (Fickert/Fieseler, § 1 BauNVO Rn. 81; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 4 B 245.95 - UPR 1996, 113 zum "Gebäude" i.S.d. § 13 BauNVO als einem Unterfall des Anlagenbegriffs i.S.d. § 29 Satz 1 BauGB).

    d) Durch die Beurteilung des Vorhabens nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO und den Verstoß gegen § 13 BauNVO werden die Revisionskläger zu 1 und 2 als Nachbarn auch in ihren subjektiven Rechten verletzt; denn sie haben auf die Bewahrung der Gebietsart auch im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 2 BauGB einen über das Rücksichtnahmegebot hinausgehenden Schutzanspruch (BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151; speziell zu § 13 BauNVO: Beschluß vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 4 B 245.95 - UPR 1996, 113).

  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 14 B 12.193

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei der Erteilung einer Befreiung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat anlässlich der Frage, ob ein Verstoß gegen § 13 BauNVO vorliegt, entschieden, dass für ein Gebäude im Sinn der Baunutzungsverordnung dessen selbständige Benutzbarkeit kennzeichnend ist, die darin zum Ausdruck kommt, dass das jeweilige Gebäude unabhängig von anderen Gebäuden zugänglich ist (BVerwG, B.v. 13.12.1995 - 4 B 245.95 - DÖV 1996, 293).
  • OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14

    Maklerbüro in reinem Wohngebiet - reines Wohngebiet; freiberufliche

    Bei einer in einem reinen Wohngebiet stattfindenden Nutzung muss trotz der Inanspruchnahme für freiberufliche oder gewerbliche Zwecke der Charakter als Wohngebäude gewahrt bleiben (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 4 B 245/95 -, BauR 1996, 219 -220).

    Dies schließt es aus, unselbständige Teile einer baulichen Anlage als Gebäude zu qualifizieren (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 4 B 245/95 -, a.a.O.).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht sieht bei Anbauten die Belegenheit auf unterschiedlichen Buchgrundstücken als (weiteres) Indiz für das Vorhandensein eines eigenständigen Gebäudes (Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 4 B 245/95 -, a.a.O.).

    In dem dem Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 4 B 245/95 - (a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt ging es um einen Gebäudekomplex mit einem Anbau, für den das Bundesverwaltungsgericht die Wertungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der den Anbau als "rechtlich, technisch und funktionell selbständiges Gebäude" eingestuft hatte, keiner grundsätzlichen Prüfung unterziehen wollte.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1996 - 7 KSt 5.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3110
BVerwG, 22.03.1996 - 7 KSt 5.96 (https://dejure.org/1996,3110)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1996 - 7 KSt 5.96 (https://dejure.org/1996,3110)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1996 - 7 KSt 5.96 (https://dejure.org/1996,3110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenfreiheit der Kirchen im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • rechtsportal.de

    GG Art. 140; WRV Art. 138 Abs. 1
    Gebühren und Kosten: Gebührenfreiheit der Kirchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2946 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 787
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1996 - 7 KSt 5.96
    Dabei kann offenbleiben, ob eine Befreiung von Gerichtskosten überhaupt als sog. negative Staatsleistung an der durch diese Verfassungsnormen bis zu einer Ablösung solcher Leistungen eingeräumten Bestandsgarantie teilnähme, was der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 19, 1 ) mit Beschluß vom 14. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 40.95 - (bisher nicht veröffentlicht) verneint hat (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 10. Juni 1977 - BVerwG VII B 154.75 - KirchE 16, 140).
  • BVerwG, 14.02.1996 - 11 VR 40.95

    Kirchenrecht: Gerichtsgebührenfreiheit für Kirchen keine negative Staatsleistung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1996 - 7 KSt 5.96
    Dabei kann offenbleiben, ob eine Befreiung von Gerichtskosten überhaupt als sog. negative Staatsleistung an der durch diese Verfassungsnormen bis zu einer Ablösung solcher Leistungen eingeräumten Bestandsgarantie teilnähme, was der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 19, 1 ) mit Beschluß vom 14. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 40.95 - (bisher nicht veröffentlicht) verneint hat (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 10. Juni 1977 - BVerwG VII B 154.75 - KirchE 16, 140).
  • BVerwG, 10.06.1977 - 7 B 154.75

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1996 - 7 KSt 5.96
    Dabei kann offenbleiben, ob eine Befreiung von Gerichtskosten überhaupt als sog. negative Staatsleistung an der durch diese Verfassungsnormen bis zu einer Ablösung solcher Leistungen eingeräumten Bestandsgarantie teilnähme, was der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 19, 1 ) mit Beschluß vom 14. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 40.95 - (bisher nicht veröffentlicht) verneint hat (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 10. Juni 1977 - BVerwG VII B 154.75 - KirchE 16, 140).
  • BVerfG, 30.09.2000 - 2 BvR 708/96

    Keine Gerichtsgebührenbefreiung für evangelische Kirchengemeinde durch GG Art 140

    Zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1996 - 7 KSt 5/96 -, NVwZ 1996, S. 787, besteht keine divergierende Rechtsprechung.

    Denn Leistungen, die einer Religionsgemeinschaft zu dem maßgeblichen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung vom Reich gewährt wurden, werden von Art. 140 GG/Art. 138 Abs. 1 WRV nicht erfasst (z. B. BVerwG, NVwZ 1996, S. 787; Reichsgericht, a. a. O., Bd. 1, S. 519 ; H.-J. Brauns, Staatsleistungen an die Kirchen und ihre Ablösung, 1970, S. 91 f., 128, 130; Deutsches Evangelisches Kirchenbundesamt, Denkschrift über den Umfang der Staatsleistungen der deutschen Länder an die evangelischen Kirchen bis zur Ablösung, 1928, S. 15; A. Hollerbach, Urteilsanmerkung, JZ 1965, S. 612, 615; J. Isensee, Staatsleistungen an die Kirchen und Religionsgemeinschaften, in: J. Listl/D. Pirson, Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. I, 2. Aufl. 1994, S. 1009, 1030; J. Schmitt, Die Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften, 1921, S. 36; W. Weber, Die Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften, 1948, S. 19, 46; a. A.: V. Zündorf, Die Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften unter dem Grundgesetz, Diss.

  • OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 35/02

    Baugebühren, Diakonisches Werk, Gebührenbefreiung, Kirche, Religionsgemeinschaft

    Voraussetzung ist jedoch, dass die Staatsleistung auf Gesetz, Vertrag oder einem besonderen Rechtstitel beruht und zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Weimarer Reichsverfassung zu erbringen war (vgl. BVerfG, Kammerbeschl., v. 30.9.2000, NVwZ 2001, 318; BVerwG, Beschl. v. 22.3.1996, NVwZ 1996, 787).
  • OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 160/02

    Baugebühren, Diakonisches Werk, Gebührenbefreiung, Kirche, Religionsgemeinschaft

    Voraussetzung ist jedoch, dass die Staatsleistung auf Gesetz, Vertrag oder einem besonderen Rechtstitel beruht und zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Weimarer Reichsverfassung zu erbringen war (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.9.2000, NVwZ 2001, 318; BVerwG, Beschl. v. 22.3.1996, NVwZ 1996, 787).
  • BVerwG, 04.08.1999 - 7 KSt 9.99

    Voraussetzungen der Befreiung einer Kirchengemeinde von Gerichtskosten -

    Der Senat hat zur Frage der Befreiung der Kirchen von Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 22. März 1996 - BVerwG 7 KSt 5.96 - folgendes ausgeführt:.
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