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   BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95   

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BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95 (https://dejure.org/1995,1507)
BVerwG, Entscheidung vom 27.12.1995 - 11 A 24.95 (https://dejure.org/1995,1507)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Dezember 1995 - 11 A 24.95 (https://dejure.org/1995,1507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Einwendungen - Gemeinde - Anhörung - Stellungnahme - Frist

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 73 VwVfG, § 73 VwVfG, § 20 AEG
    Einwendungsausschluß; Träger öffentlicher Belange, die zugleich in eigenen Rechten betroffen sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 20 Abs. 2; VwVfG § 73 Abs. 2, Abs. 4
    Schienenverkehrsrecht: Einwendungsausschluß für planbetroffene Gemeinde trotz Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 895
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95
    Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen nur, wenn das Vorhaben nachhaltig eine hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (BVerwGE 90, 96 [BVerwG 27.03.1992 - 7 C 18/91]).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95
    Eine Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung reicht dazu jedenfalls dann nicht aus, wenn diese Stellungnahme - wie hier - erst nach Ablauf der Einwendungsfrist bei der Anhörungsbehörde eingeht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 2.95 - <NuR 1995, S. 250/252> und vom 18. September 1995 - BVerwG 11 VR 7.95 - ).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95
    Diese Rechtslage schließt es auch aus, daß die Anhörungs- oder Planfeststellungsbehörde durch inhaltliche Befassung mit verspäteten Einwendungen eine einmal eingetretene materielle Präklusion nachträglich wieder beseitigt und Rechtsschutzmöglichkeiten neu eröffnet (vgl. BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]).
  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 15.85

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Revisionszulassung; Auf

    Auszug aus BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95
    Mit dem Vorbringen, es sei "nicht auszuschließen", daß durch den Planfeststellungsbeschluß in Anspruch genommene Ausgleichsflächen auf Schwarzenbeker Stadtgebiet "für Ausgleichsmaßnahmen bei städtischen Entwicklungsprojekten benötigt werden", wird nämlich nur auf die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit hingewiesen; dies genügt nicht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 15.85 - ).
  • BVerwG, 18.09.1995 - 11 VR 7.95

    Recht des Schienenverkehrs: Einwendungsausschluß infolge Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95
    Eine Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung reicht dazu jedenfalls dann nicht aus, wenn diese Stellungnahme - wie hier - erst nach Ablauf der Einwendungsfrist bei der Anhörungsbehörde eingeht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 2.95 - <NuR 1995, S. 250/252> und vom 18. September 1995 - BVerwG 11 VR 7.95 - ).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06

    Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip;

    Die allen Betroffenen mit dem Einwendungsausschluss auferlegte Mitwirkungslast gilt uneingeschränkt auch für eine Gemeinde, die im Planfeststellungsverfahren daneben als Behörde und damit als Trägerin öffentlicher Belange gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG zur Stellungnahme aufgefordert worden ist (BVerwG, Gerichtsbescheid v. 27.12.1995 - 11 A 24.95 -, NVwZ 1996, 895; BVerwG, Beschl. v. 18.9.1995 - 11 VR 7.95 -, NVwZ 1996, 399; Knack, VwVfG, 8. Aufl. 2004, § 73 Rn. 70).

    Eine Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung reicht dazu jedenfalls dann nicht aus, wenn diese Stellungnahme - wie hier - erst nach Ablauf der Einwendungsfrist bei der Anhörungsbehörde eingeht (BVerwG, Gerichtsbescheid v. 27.12.1995 - aaO, S. 895 m.w.N.).

    Diese Rechtslage schließt es auch aus, dass die Anhörungs- oder Planfeststellungsbehörde durch inhaltliche Befassung mit verspäteten Einwendungen eine einmal eingetretene materielle Präklusion nachträglich wieder beseitigt und Rechtsschutzmöglichkeiten neu eröffnet (BVerwG, Gerichtsbescheid v. 27.12.1995 -, aaO).

  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795

    Kostentragung bei Verlegung von Telekommunikationslinien im Zusammenhang mit

    Dieser Einwendungsausschluss erstreckt sich auch auf das der Planfeststellung nachfolgende gerichtliche Verfahren (sog. materielle Präklusion, vgl. BVerwG vom 12.11.1992 NVwZ 1993, 266; vom 27.12.1995 NVwZ 1996, 895).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2010 - 5 M 153/09

    Martensches Bruch (Kompensationsmaßnahme) - Anfechtung eines

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8/98 -, LKV 2000, 39, 40; 10.02.1999 - 11 A 21/98 -, NJW 1999, 1729; 09.02.1996 - 11 VR 45/95 -, NVwZ 1996, 1021, 1022; 27.12.1995 - 11 A 24/95 -, NVwZ 1996, 895; 13.03.1995 - 11 VR 2/95 -, NVwZ 1995, 905, 907), von der abzuweichen der Senat keinen Anlass hat, dass die allen durch ein planfestzustellendes Vorhaben Betroffenen mit dem Einwendungsausschluss auferlegte Mitwirkungslast uneingeschränkt auch für eine Gebietskörperschaft gilt, die im Planfeststellungsverfahren als Behörde und damit als Trägerin öffentlicher Belange gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG zur Stellungnahme aufgefordert worden ist.

    Dagegen spricht das Interesse des Vorhabenträgers wie das der Öffentlichkeit, innerhalb einer bestimmten, angemessenen Frist Sicherheit über Inhalt und Umfang derjenigen Rechtspositionen zu haben, die den Bestand der künftigen Planfeststellung gefährden könnten, soweit sie den ausgelegten Unterlagen entspricht (BVerwG, 27.12.1995, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09

    Planfeststellung gemäß § 43 EnWG; Klagebefugnis trotz festzustellender

    Dies gilt in gleichem Maße für Gemeinden, die aus ihrer Stellung als Träger öffentlicher Belange heraus (Behördeneinwendungen) und daneben als in eigenen Rechten betroffene Dritte Einwendungen (Betroffeneneinwendungen) erheben können (BVerwG, Gerichtsbescheid v. 27.12.1995 - 11 A 24/95 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

    "... Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8/98 -, LKV 2000, 39, 40; 10.02.1999 - 11 A 21/98 -, NJW 1999, 1729; 09.02.1996 - 11 VR 45/95 -, NVwZ 1996, 1021, 1022; 27.12.1995 - 11 A 24/95 -, NVwZ 1996, 895; 13.03.1995 - 11 VR 2/95 -, NVwZ 1995, 905, 907), von der abzuweichen der Senat keinen Anlass hat, dass die allen durch ein planfestzustellendes Vorhaben Betroffenen mit dem Einwendungsausschluss auferlegte Mitwirkungslast uneingeschränkt auch für eine Gebietskörperschaft gilt, die im Planfeststellungsverfahren als Behörde und damit als Trägerin öffentlicher Belange gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG zur Stellungnahme aufgefordert worden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke: Lärmschutz - Ausschluss der

    Der Einwendungsausschluss rechtfertigt sich auch hier durch das triftige Interesse der Öffentlichkeit und des Vorhabenträgers, innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist Sicherheit über Inhalt und Umfang derjenigen Rechtspositionen zu haben, die den Bestand der künftigen Planfeststellung gefährden könnten, soweit sie den ausgelegten Unterlagen entspricht (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27.12.1995 - 11 A 24.95 - NVwZ 1996, 895; Senatsurt. v. 30.04.2001 - 5 S 273/00 -).

    Der allgemeine Hinweis auf die Wahrnehmung des öffentlichen Wohls oder die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Planungshoheit genügen dafür ebenso wenig wie das allgemeine Interesse der Gemeinde, ihr Gebiet vor einem Vorhaben der Fachplanung zu verschonen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.05.1984, a. a. O. 261 f.; Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96/100; Gerichtsbescheid v. 27.12.1995, a. a. O.; Beschl. v. 17.04.2000 - 11 B 19.00 - NVwZ 2001, 88).

  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Behördenbeteiligung;

    Soweit ein Träger öffentlicher Belange durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist und sich die Möglichkeit offenhalten will, diese Rechte notfalls im Klagewege geltend zu machen, muß er deshalb im Rahmen der Betroffenenbeteiligung frist- und formgerecht Einwendungen erheben (vgl. BVerwGE 104, 79 ; Beschlüsse vom 13. März 1995 BVerwG 11 VR 5.95 Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3 S. 9, vom 18. September 1995 BVerwG 11 VR 7.95 Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 13 S. 9 f. und vom 9. Februar 1996 BVerwG 11 VR 45.95 NVwZ 1996, S. 1021 ; Gerichtsbescheid vom 27. Dezember 1995 BVerwG 11 A 24.95 Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 4).
  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einwendungen einer Gemeinde bei sich selbst

    Eine Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung reicht dazu jedenfalls dann nicht aus, wenn diese Stellungnahme erst nach Ablauf der Einwendungsfrist bei der Behörde eingeht (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27. Dezember 1995 - BVerwG 11 A 24.95 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 4 = UPR 1996, 226).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2001 - 5 S 273/00

    Straßenplanung, Gemeinde, Gemeinderatsbeschluss, Einwendungsschreiben,

    Der Einwendungsausschluss rechtfertigt sich auch hier durch das triftige Interesse der Öffentlichkeit und des Vorhabenträgers, innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist Sicherheit über Inhalt und Umfang derjenigen Rechtspositionen zu haben, die den Bestand der künftigen Planfeststellung gefährden könnten, soweit sie den ausgelegten Unterlagen entspricht (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27.12.1995 - 11 A 24.95 - NVwZ 1996, 895 = UPR 1996, 226).

    Die für den Einwendungsausschluss geltenden Rechtfertigungsgründe schließen es auch aus, dass die Anhörungs- oder Planfeststellungsbehörde durch inhaltliche Befassung mit verspäteten Einwendungen eine einmal eingetretene materielle Präklusion nachträglich wieder beseitigt und Rechtsschutzmöglichkeiten neu eröffnet, vorbehaltlich des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 32 Abs. 1 LVwVfG - (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27.12.1995 - 11 A 24.95 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2003 - 2 M 285/02

    Gemeinde ist im Immissionsschutzverfahren nicht "Trägerin öffentlicher Belange",

    Der Einwendungsausschluss rechtfertigt sich auch hier durch das triftige Interesse der Öffentlichkeit und des Vorhabenträgers, innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist Sicherheit über Inhalt und Umfang derjenigen Rechtspositionen zu haben, die den Bestand der Genehmigung gefährden könnten, soweit sie den ausgelegten Unterlagen entspricht (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27.12.1995 - BVerwG 11 A 24.95 -, NVwZ 1996, 895).

    Der allgemeine Hinweis auf die Wahrnehmung des öffentlichen Wohls oder die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Planungshoheit genügen dafür ebenso wenig wie das allgemeine Interesse der Gemeinde, ihr Gebiet vor einem Vorhaben der Fachplanung zu verschonen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.05.1984, a. a. O. 261 f.; Urt. v. 27.03.1992 - BVerwG 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96 [100]; Gerichtsbescheid v. 27.12.1995, a. a. O.; Beschl. v. 17.04.2000 - BVerwG 11 B 19.00 -, NVwZ 2001, 88); denn die gemeindliche Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen nur, wenn das Vorhaben nachhaltig eine hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt.

  • BVerwG, 18.09.1998 - 4 VR 11.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Recht der Fernstraßen - Klagebefugnis gegen Vorhaben im

  • BVerwG, 10.02.1999 - 11 A 21.98

    Verfahrenshandlung; Nichtbeteiligter; Behördenbeteiligung; Neubekanntmachung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 20 D 119/03

    Änderung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Dortmund fehlerhaft

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 5 S 987/15

    Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahn,

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2004 - 5 S 1706/03

    Keine Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde bei sechsstreifigem Ausbau

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1998 - 20 A 3642/91
  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 45.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anwendung des

  • VG Karlsruhe, 04.08.2009 - 5 K 2165/08

    Klage einer Gemeinde gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau eines

  • OVG Saarland, 19.11.2003 - 1 M 2/03

    Planfeststellungsbeschluss: Gerichtliche Überprüfbarkeit

  • BVerwG, 29.07.1998 - 11 VR 5.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine einstweilige Anordnung gegen die Weigerung der

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1167/96

    Rastatter Tunnel darf gebaut werden

  • VGH Bayern, 17.08.2011 - 8 ZB 11.249

    Wasserrechtliche Planfeststellung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 20 B 417/00

    Kein vorläufiger Stopp für den Ausbau des Flughafens Dortmund

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 5 S 1585/95

    Planfeststellungsverfahren: Erhebung von Einwendungen im Anhörungsverfahren -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2005 - 7 C 10123/05

    Keine Gefährdung der Wasserversorgung durch Startbahnverlängerung auf Flughafen

  • VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 3 K 10.1707

    Gemeinde gegen Planfeststellung betreffend die Herstellung von Baggerseen

  • VG Düsseldorf, 23.09.2003 - 3 K 4641/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Aufhebung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2000 - 8 C 11743/99
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1166/96

    Rastatter Tunnel darf gebaut werden

  • BVerwG, 07.06.1996 - 11 VR 27.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.06.1996 - 11 VR 28.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 A 22.96

    Erkennbarkeit der mit dem Planfeststellungsbeschluss verfolgten Ziele -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.1999 - 8 C 10678/98
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1999 - 8 C 13093/97
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1999 - 8 C 13093/98
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