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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.1996 - 7 B 117.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5954
BVerwG, 03.06.1996 - 7 B 117.96 (https://dejure.org/1996,5954)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1996 - 7 B 117.96 (https://dejure.org/1996,5954)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1996 - 7 B 117.96 (https://dejure.org/1996,5954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeugen Jehovas - Körperschaftsstatus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kirchensteuerrecht: Ehemaliges DDR-Recht ais irrevisibles Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 998
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1996 - 7 B 117.96
    Ist die Entscheidung der Vorinstanz auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Nichtzulassungsbeschwerde nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann Erfolg haben, wenn hinsichtlich jeder Begründung ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 28.08.2017 - 4 B 214/16

    Gemeingebrauch; gemeinsame Anlage; Niederschlagswasser

    Bei einer kumulativen Begründung der angegriffenen Entscheidung kann eine Beschwerde jedoch nur dann Erfolg haben, wenn sie jeden dieser Gründe in Frage stellt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. Juli 2009 - OVG 9 S 50.08 -, juris Rn. 2; zur Berufungszulassung: SächsOVG, Beschl. v. 6. April 2017 - 4 A 41/16 -, juris Rn. 19; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 3. Juni 1996 - 7 B 117/96 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 B 38/23

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz; Begründungsanforderungen

    Bei einer kumulativen Begründung der angegriffenen Entscheidung kann eine Beschwerde nur dann Erfolg haben, wenn sie jeden dieser Gründe in Frage stellt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. August 2017 - 4 B 214/16 -, juris Rn. 9; zur Berufungszulassung: SächsOVG, Beschl. v. 14. März 2023 - 6 A 484/22.A -, juris Rn. 9; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 3. Juni 1996 - 7 B 117.96 -, juris Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 11.10.2001 - 3 Bs 266/01

    Anspruch eines ausländischen Straftäters auf Duldung seines Aufenthalts im

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1996 - 2 AV 1.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5897
BVerwG, 07.05.1996 - 2 AV 1.95 (https://dejure.org/1996,5897)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1996 - 2 AV 1.95 (https://dejure.org/1996,5897)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 2 AV 1.95 (https://dejure.org/1996,5897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmung eines Verwaltungsgerichts als örtlich zuständiges Gericht - Bestimmung des zuständigen Gerichts innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch das nächsthöhere Gericht

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsprozeßrecht: Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 998
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 ER 403.91

    Vertrag über die Errichtung und Nutzung von Raststätten und Hotels und die

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 2 AV 1.95
    Da die Kläger ihren jeweiligen dienstlichen Wohnsitz in verschiedenen Bundesländern haben, nämlich in der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. Baden-Württemberg, ist das Bundesverwaltungsgericht als nächsthöheres gemeinschaftlich übergeordnetes Gericht zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 - ).

    Die Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Nr. 3 VwGO müssen aber schon dann als erfüllt angesehen werden, wenn die Annahme zumindest nicht fernliegt, daß eine notwendige Streitgenossenschaft gegeben ist (stRspr, vgl. Beschluß vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 - m.w.N.).

    Es ist nicht Sinn eines Verfahrens zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts, schwierige Rechtsfragen, die im eigentlichen Verfahren zu klären sind, abschließend zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 - ).

    Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei bemerkt, daß das Verwaltungsgericht H. zwar an die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit gebunden ist, aber frei ist in der Beurteilung aller sonstigen für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblichen Fragen (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 - ).

  • BGH, 05.06.1967 - II ZR 128/65

    Urteil über die Grundlage der Gesellschaft

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 2 AV 1.95
    Die bisherigen Ausführungen der Beteiligten im Rechtsstreit lassen es nicht ausgeschlossen erscheinen, daß eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 62 Abs. 1 ZPO vorliegt (vgl. dazu auch BGH, Beschluß vom 15. Juni 1967 - Ia ZB 13/66 (BPatGer.) - <MDR 1967 S. 819> m.w.N. zur Festsetzung der angemessenen Benutzungsvergütung für mehrere Patentinhaber).
  • BGH, 15.06.1967 - Ia ZB 13/66

    Inanspruchnahme einer Ausstellungspriorität - Nichtigerklärung eines Patents

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 2 AV 1.95
    Die bisherigen Ausführungen der Beteiligten im Rechtsstreit lassen es nicht ausgeschlossen erscheinen, daß eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 62 Abs. 1 ZPO vorliegt (vgl. dazu auch BGH, Beschluß vom 15. Juni 1967 - Ia ZB 13/66 (BPatGer.) - <MDR 1967 S. 819> m.w.N. zur Festsetzung der angemessenen Benutzungsvergütung für mehrere Patentinhaber).
  • BVerwG, 02.07.2019 - 1 AV 2.19

    Antragsbefugnis; Dublin-Verfahren; Familienangehöriger; Familienzusammenführung;

    Anderes gilt bei einer notwendigen Streitgenossenschaft (§ 64 VwGO i.V.m. § 62 Abs. 1 ZPO) auf Antragsgegnerseite (hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 13. April 1988 - 8 ER 400.88 - juris Rn. 2, vom 22. November 1999 - 11 AV 2.99 - Buchholz 310 § 53 Nr. 27 S. 2, vom 5. Juli 2002 - 7 AV 2.02 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 28 S. 3 und vom 12. Oktober 2010 - 2 AV 1.10 - juris Rn. 6) oder Antragstellerseite (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998 und vom 12. Oktober 2010 - 2 AV 1.10 - juris Rn. 6 f.).

    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1978 - 7 ER 401.77 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 11 S. 6); es ist nicht Sinn eines Verfahrens zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit, schwierige Rechtsfragen, die im eigentlichen Verfahren vom zuständigen Gericht zu klären sind, abschließend zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Mai 1992 - 4 ER 403.91 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 18 S. 9 und vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998).

  • BVerwG, 16.09.2019 - 1 AV 4.19

    Zuständigkeitsbestimmung durch das Bundesverwaltungsgericht; Zuständigkeit bei

    Anderes gilt bei einer notwendigen Streitgenossenschaft (§ 64 VwGO i.V.m. § 62 Abs. 1 ZPO) auf Antragsgegnerseite (hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 13. April 1988 - 8 ER 400.88 - juris Rn. 2, vom 22. November 1999 - 11 AV 2.99 - Buchholz 310 § 53 Nr. 27 S. 2, vom 5. Juli 2002 - 7 AV 2.02 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 28 S. 3 und vom 12. Oktober 2010 - 2 AV 1.10 - juris Rn. 6) oder Antragstellerseite (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998 und vom 12. Oktober 2010 - 2 AV 1.10 - juris Rn. 6 f.).

    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1978 - 7 ER 401.77 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 11 S. 6); es ist nicht Sinn eines Verfahrens zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit, schwierige Rechtsfragen, die im eigentlichen Verfahren vom zuständigen Gericht zu klären sind, abschließend zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Mai 1992 - 4 ER 403.91 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 18 S. 9 und vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998).

  • BVerwG, 12.01.2004 - 5 AV 2.03

    Möglichkeit der Anrufung des im Rechtszug höheren Gerichts zur Bestimmung des

    Das Bundesverwaltungsgericht nimmt als nächsthöheres gemeinschaftlich übergeordnetes Gericht die Bestimmung vor, wenn Gerichte verschiedener Bundesländer in Betracht kommen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 - und Beschluss vom 7. Mai 1996 - BVerwG 2 AV 1.95 - <NVwZ 1996, 998>).

    Die Zuständigkeitsbestimmung hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten zu erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1993 - BVerwG 7 ER 400.93 - ; Beschluss vom 7. Mai 1996 - BVerwG 2 AV 1.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 2.16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Erteilung einer

    Kommen Gerichtsstände in mehreren Bundesländern in Betracht, ist das nächsthöhere Gericht im Sinne dieser Regelung das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998 m.w.N. und vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16

    Fernbus; Buslinienverkehr; Fernbuslinienverkehr; Personenfernverkehr;

    Kommen Gerichtsstände in mehreren Bundesländern in Betracht, ist das nächsthöhere Gericht im Sinne dieser Regelung das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998 m.w.N. und vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2 S. 2).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2020 - 8 PS 58/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Gerichtsstand; objektive Klagehäufung;

    Der Maßstab ist insoweit strenger als bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts im Falle der notwendigen Streitgenossenschaft, bei der es ausreicht, dass die Annahme zumindest nicht fernliegt, dass eine notwendige Streitgenossenschaft gegeben ist, diese sich also nicht ausschließen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.1.1978 - 7 ER 401.77 -, juris Rn. 2; v. 7.5.1996 - 2 AV 1.95 -, NVwZ 1996, 998, juris Rn. 4).

    1.95 -, NVwZ 1996, 998, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 3.16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Erteilung einer

    Kommen Gerichtsstände in mehreren Bundesländern in Betracht, ist das nächsthöhere Gericht im Sinne dieser Regelung das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998 m.w.N. und vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2 S. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - 8 L 19.06

    Voraussetzungen für die Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts

    Gemeinsames im Rechtszug übergeordnetes Gericht ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg; das Bundesverwaltungsgericht könnte nur dann angerufen werden, wenn die Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten verschiedener Bundesländer gegeben oder die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen wäre (BVerwG, Beschl. v. 2. April 1993 - 7 ER 400.93 - DÖV 1993, 665 u. Beschl. v. 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998).

    Das Bundesverwaltungsgericht verlangt in solchen Fällen zusätzlich, dass zwischen den Klägern eine notwendige Streitgenossenschaft i.S.v. § 64 VwGO i.V.m. § 62 Abs. 1 ZPO gegeben ist (BVerwG, Beschl. v. 14. Mai 1992 - 4 ER 403.91 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 18 und v. 7. Mai 1996, a. a. O.; a. A. OVG NW, Beschl. v. 4. Januar 1995 - 5 F 30.94 - zitiert nach juris: einfache Streitgenossenschaft genügt), denn nur dann kommt eine Lösung des Kompetenzkonfliktes durch Abtrennung und teilweise Verweisung nicht in Betracht.

  • BVerwG, 22.11.1999 - 11 AV 2.99

    Örtliche Zuständigkeit; Bestimmung des zuständigen Gerichts; notwendige

    Wenn - wie hier - mehrere Personen verklagt werden sollen und dafür gemäß § 52 Nr. 5 VwGO verschiedene Verwaltungsgerichte örtlich zuständig sind, kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts nur in Betracht, wenn die Annahme zumindest nicht fernliegt, daß eine notwendige Streitgenossenschaft besteht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1975 - BVerwG VII ER 400.75 -, vom 20. Januar 1978 - BVerwG 7 ER 401.77 -, vom 7. Mai 1981 - BVerwG 3 ER 401.81 -, vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 -, vom 1. Dezember 1993 - BVerwG 2 AV 7.93 - und vom 7. Mai 1996 - BVerwG 2 AV 1.95 - ).
  • BVerwG, 09.08.2022 - 3 AV 1.22

    Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 VwGO nach

    Es ist nicht Sinn eines Verfahrens zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts, Rechtsfragen, die im eigentlichen Verfahren zu klären sind, abschließend zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 7.03

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für truppendienstliche Angelegenheiten -

  • BVerwG, 09.08.2022 - 3 AV 3.22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts auf Antrag (hier: Dauer der Geltung der

  • BVerwG, 09.08.2022 - 3 AV 4.22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts auf Antrag (hier: Dauer der Geltung der

  • BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 4.16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Erteilung einer

  • BVerwG, 09.08.2022 - 3 AV 2.22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts auf Antrag (hier: Dauer der Geltung der

  • BVerwG, 09.08.2022 - 3 AV 5.22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts auf Antrag (hier: Dauer der Geltung der

  • BVerwG, 09.08.2022 - 3 AV 6.22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts auf Antrag; Unanfechtbarkeit der Abtrennung

  • VG Sigmaringen, 04.03.2019 - A 2 K 7437/18

    Anrufung des BVerwG zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei

  • VG Karlsruhe, 02.09.2015 - 3 K 1391/14

    Linienverkehr mit Kraftfahrtzeugen im Personenfernverkehr - Fahrplanänderung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 5 S 714/99

    Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts durch das nächsthöhere

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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 02.04.1996 - VerfGH 18/96, 18A /96, 19/96, 20/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9233
VerfGH Berlin, 02.04.1996 - VerfGH 18/96, 18A /96, 19/96, 20/96 (https://dejure.org/1996,9233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB 1950 Art. 2 Abs. 2, 26; Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes (Neugliederungs-Vertrag) und zu dem Staats... vertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag vom 18. Juli 1995 (GVBI. S. 490) in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 1 des Staatsvertrages der Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes (Neugliederungs-Vertrag) und Art. 4 Abs. 1 und Abs. 3 des Staatsvertrages zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 998 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.04.1996 - VerfGH 18/96
    Das Recht auf Freiheit der Wahl folgt indes in einem demokratischen Staat bereits aus dem Begriff der "Wahl" (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 47, 253/283).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvC 3/88

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Satz 2 BWahlG

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.04.1996 - VerfGH 18/96
    Es verlangt darüber hinaus, daß der Abstimmende die Möglichkeit haben muß, sich mit den Abstimmungsvorschlägen rechtzeitig vertraut zu machen (siehe u. a. BVerfGE 79, 161/166).
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 123/76

    Volksentscheid Oldenburg

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.04.1996 - VerfGH 18/96
    Dieses Recht ist als ungeschriebenes demokratisches Verfassungsrecht auch auf sonstige politische Abstimmungen anzuwenden (vgl. ebenso zum Bundesrecht BVerfGE 49, 15/19).
  • VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95

    Neugliederungsvertragsgesetz zur Vereinigung der Länder Brandenburg und Berlin zu

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.04.1996 - VerfGH 18/96
    Angesichts dessen bedarf es keiner Entscheidung, ob die Anwendbarkeit des Art. 29 GG bei der hier in Frage stehenden Abstimmung nicht ohnehin durch die Sonderregelung des Art. 118 a GG ausgeschlossen ist (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 21. März 1996 VfGBbg 18/95 - Urteilsabdruck S. 21 f.).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.04.1996 - VerfGH 18/96
    Dies folgt aus der Erwägung, daß ebenso wie bei der Wahlprüfung bei der Abstimmungsprüfung der Gegenstand der rechtlichen Beurteilung nicht die Verletzung subjektiver Rechte, sondern die Gültigkeit des festgestellten Abstimmungsergebnisses ist (vgl zum Bundesrecht BVerfGE 1, 208/238).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.04.1996 - VerfGH 18/96
    Das Recht auf freie Abstimmung gewährleistet, daß der Einzelne sich an der Abstimmung ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinträchtigung beteiligen kann (vgl. dazu BVerfGE 66, 369/380 mit weiteren Nachweisen).
  • VerfG Hamburg, 14.12.2011 - HVerfG 3/10

    Anfechtungsverfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den

    Denn ein Stimmberechtigter hat nach Art. 50 HV zwar ein Recht auf Teilnahme an einem Abstimmungsverfahren, das den Abstimmungsrechtsgrundsätzen genügt (vgl. o.), jedoch nicht ein Recht auf einen bestimmten Abstimmungsgegenstand (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 2.4.1996, VerfGH 18/96, LVerfGE 4, 34, 39); die Ansicht, eine Abstimmungsvorlage sei verfassungswidrig, kann hiernach hinreichend durch ihre Ablehnung bzw. durch ein Fernbleiben von der Abstimmung zum Ausdruck gebracht werden.
  • VerfGH Bayern, 10.06.2013 - 19-VII-11

    Konkurrierende Bürgerentscheide: keine verfassungsrechtliche Pflicht zur

    Die zu entscheidende Fragestellung muss daher den Stimmberechtigten in einer Weise zugänglich gemacht werden, die eine verlässliche Kenntnisnahme garantiert, z. B. in Form einer öffentlichen Bekanntmachung (vgl. BVerfG, a. a. O.; VerfGH Berlin vom 2.4.1996 = LKV 1996, 334/335).
  • VerfGH Berlin, 02.04.1996 - VerfGH 17 A/96

    Werbung des Berliner Senats für die Fusion von Berlin und Brandenburg mit der

    Ein Eingriff in das durch die Verfassung von Berlin garantierte Recht auf Abstimmungsfreiheit (vgl. hierzu Beschluß vom 2. April 1996 - VerfGH 18/96 -) kann in den die Fusion propagierenden Verlautbarungen nicht gesehen werden.
  • VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 117/99

    Verfassungsbeschwerde gegen Akte im Rahmen des Wahlverfahrens statthaft - hier:

    Der Ausschluß des Individualrechtsschutzes im Wahlprüfungsverfahren läßt es nicht gerechtfertigt erscheinen, von einer grundsätzlichen Spezialität der Wahlprüfung auszugehen und den verfassungsrechtlich verankerten Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde für Fälle der vorliegenden Art, in denen es nicht um die Gültigkeit des festgestellten Wahlergebnisses und die richtige Zusammensetzung des Parlaments geht, als von vornherein unstatthaft anzusehen (vgl. zum Gesichtspunkt unterschiedlicher Prüfungsgegenstände Storost, a.a.O. § 48 Rdnr. 16 sowie bereits Beschluß vom 2. April 1996 - VerfGH 18/96 - LVerfGE 4, 34 ).
  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 92/95

    Mangels Einspruchsberechtigung des einzelnen Wahlberechtigten unzulässige

    Gegenstand der rechtlichen Beurteilung im Wahlprüfungsverfahren ist nicht die Verletzung subjektiver Rechte, sondern die objektive Gültigkeit des festgestellten Wahlergebnisses (Beschluss vom 2. April 1996 - VerfGH 18/96 - LVerfGE 4, 34 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 1, 208 ; ständige Rechtsprechung ).
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