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   BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96   

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BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96 (https://dejure.org/1997,285)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1997 - 8 C 5.96 (https://dejure.org/1997,285)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1997 - 8 C 5.96 (https://dejure.org/1997,285)
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Bürgermeister-Wahlempfehlung

Kommunalwahlrecht, Art. 5, 20 Abs. 2, 28 Abs. 1 Satz 2 GG, Neutralitätspflicht

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

  • Wolters Kluwer

    Landratswahl - Wahlanfechtung - Wahlempfehlung von Bürgermeistern - kreisangehöriger Gemeinden in Zeitungsanzeigen - Neutralitätspflicht der Bürgermeister - Verdunkelung des Wahlergebnisses - Erheblichkeitsgrundsatz bei der Wahlprüfung - Kausalität eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landratswahl Rhön-Grabfeld - Neutralitätspflicht des Bürgermeisters als Amtsperson

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 323
  • NVwZ 1997, 1220
  • NVwZ 1997, 674
  • DVBl 1997, 1276
  • DÖV 1997, 1008
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 29.05.1973 - VII B 27.73

    Keine Wahlempfehlung in "Amtlicher Mitteilung"

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Bürgermeister dürfen freilich nicht nur als Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern auch im Wahlkampf sich als Bürger des Rechts der freien Meinungsäußerung bedienen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1966 - BVerwG VII C 192.64 - BVerwGE 24, 315 ; Beschluß vom 29. Mai 1973 - BVerwG VII B 27.73 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 9 S. 11).

    Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht und sind deswegen unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 und vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19 f.).

    Auch ein Bürgermeister darf deshalb in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlung aussprechen (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 und vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19 f.).

    Die sich daraus ergebenden Grenzen für die zulässige Betätigung eines Bürgermeisters im kommunalen Wahlkampf sind überschritten, wenn ein Bürgermeister das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflußmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar ist (vgl. Beschluß vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 11 f.).

    Der insoweit von der Revision erhobene Vorwurf einer Argumentation des angefochtenen Urteils im spekulativen Bereich richtet sich gegen die den erkennenden Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO) sowie dessen tatrichterliche Würdigung, die keinen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze erkennen läßt (vgl. auch Beschluß vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 f.).

    Mit zulässigen Mitteln darf der Ausgang einer Wahl beeinflußt werden (vgl. auch Beschluß vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 f.).

  • BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92

    Bürgermeister - Bürgermeisteramt - Wahlempfehlung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Die Auslegung des Berufungsgerichts, das bayerische Kommunalwahlrecht fordere von allen mit der Durchführung der Wahl betrauten Behörden - darunter auch den Bürgermeistern als Gemeindebehörden - strikte Neutralität während des gesamten Wahlverfahrens und untersage ihnen jede Art von Wahlbeeinflussung, ist mit dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar (vgl. bereits Beschluß vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37 S. 19 ).

    Wie jeder andere Bürger dürfen sie sich insbesondere mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen aktiv am Wahlkampf beteiligen (vgl. Beschluß vom 30. März 1992, a.a.O. S. 20).

    Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht und sind deswegen unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 und vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19 f.).

    Nur Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes und der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; BVerwG, Beschluß vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19).

    Auch ein Bürgermeister darf deshalb in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlung aussprechen (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 und vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19 f.).

  • BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70

    Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Der weitere Einwand der Revision, der Wahlrechtsverstoß könne nach dem vom Bundesverfassungsgericht für die Wahlprüfung bei Bundestagswahlen (Art. 41 GG) entwickelten "Erheblichkeitsgrundsatz" (BVerfGE 29, 154 ) nicht zur Ungültigkeit der Wahl führen, greift ebenfalls nicht durch.

    Das Landes- und Kommunalwahlrecht darf auch zweifellos die gleichen Anforderungen an die Kausalität eines Wahlfehlers für das Wahlergebnis stellen (vgl. BVerfGE 29, 154 ; 34, 81 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988, a.a.O.. S. 5).

    Der Erheblichkeitsgrundsatz findet seine sachliche Rechtfertigung auch letztlich in dem zu den fundamentalen Prinzipien der Demokratie gehörenden Mehrheitsprinzip (vgl. BVerfGE 29, 154 ).

    Ein Wahlfehler kann den in einer Wahl zum Ausdruck gebrachten Volkswillen nur verletzen, wenn sich ohne ihn eine andere, über das maßgebliche Wahlergebnis entscheidende Mehrheit ergeben würde (vgl. BVerfGE 29, 154 ).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Der Verwaltungsgerichtshof hat der Wahlanfechtungsklage unabhängig von den im angefochtenen Urteil angeführten in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 125 ) für die Wahl zum Bundestag entwickelten und nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auf für Wahlen im kommunalen Bereich geltenden (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 83, 37 ) bundesverfassungsrechtlichen Grundsätzen stattgegeben.

    Das Gebot der freien Wahl untersagt es staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ).

    Nur Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes und der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; BVerwG, Beschluß vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19).

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Der Verwaltungsgerichtshof hat der Wahlanfechtungsklage unabhängig von den im angefochtenen Urteil angeführten in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 125 ) für die Wahl zum Bundestag entwickelten und nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auf für Wahlen im kommunalen Bereich geltenden (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 83, 37 ) bundesverfassungsrechtlichen Grundsätzen stattgegeben.

    Die Übernahme der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auch für die Wahlen zu den Volksvertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden soll freilich sicherstellen, daß die Grundentscheidungen der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und Demokratie sowie für ein demokratisches Wahlverfahren in den Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenfalls gelten (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 83, 37 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 ).

  • BVerwG, 17.11.1988 - 7 B 169.88

    Nicht jede unzulässige Wahlwerbung einer Verwaltung greift in Rechte von

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfGE 44, 124 ; 63, 230 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3 ).

    Das Landes- und Kommunalwahlrecht darf auch zweifellos die gleichen Anforderungen an die Kausalität eines Wahlfehlers für das Wahlergebnis stellen (vgl. BVerfGE 29, 154 ; 34, 81 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988, a.a.O.. S. 5).

  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Das Gebot der freien Wahl untersagt es staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ).

    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfGE 44, 124 ; 63, 230 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3 ).

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 23.93

    Kein bundesverfassungsrechtliches Verbot des Doppelauftretens von Parteien bei

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Der erkennende Senat kann insoweit lediglich nachprüfen, ob Bundesrecht - namentlich Bundesverfassungsrecht - ein anderes Ergebnis gebietet (vgl. etwa Urteile vom 29. November 1991 - BVerwG 7 C 13.91 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 35 S. 10 und vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 23.93 - Buchholz 160 WahlR Nr. 38 S. 21 ; Beschlüsse vom 4. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 132.81 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 25 S. 4 f., vom 12. Januar 1988 - BVerwG 7 B 246.87 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 29 S. 1 f. und vom 12. Januar 1989 - BVerwG 7 B 202.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 32 S. 6 ).

    Innerhalb dieses durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG abgesteckten Regelungsrahmens sind die Länder bei der Gestaltung ihres Wahlrechts grundsätzlich frei (vgl. BVerfGE 4, 31 ; BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 23.93 - BVerwGE 94, 288 ).

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Der Verwaltungsgerichtshof hat der Wahlanfechtungsklage unabhängig von den im angefochtenen Urteil angeführten in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 125 ) für die Wahl zum Bundestag entwickelten und nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auf für Wahlen im kommunalen Bereich geltenden (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 83, 37 ) bundesverfassungsrechtlichen Grundsätzen stattgegeben.

    Die Übernahme der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auch für die Wahlen zu den Volksvertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden soll freilich sicherstellen, daß die Grundentscheidungen der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und Demokratie sowie für ein demokratisches Wahlverfahren in den Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenfalls gelten (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 83, 37 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 ).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 424/75

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels Klärungsbedürftigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfGE 44, 124 ; 63, 230 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3 ).
  • BVerwG, 04.12.1981 - 7 B 132.81

    Ungültigkeit von Landratswahlen und Kreistagswahlen - Antrag auf Bewilligung von

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91

    Rolle der Fraktionen

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.89

    Verfassungsmäßigkeit von § 49 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Landkreisordnung

  • BVerwG, 12.01.1988 - 7 B 246.87

    Wahlrecht - Wahlvorschlag - Ergänzung - Unterschriftenquorum

  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64

    Empfehlung eines Bürgermeisters zu Gemeinderatswahl

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

  • BVerwG, 04.02.1993 - 7 B 93.92

    Demokratieprinzip - Gemeinderecht - Mehrheitsentscheidung

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 20.88

    Unanwendbarkeit der Beihilfevorschriften des Bundes auf Bedienstete der

  • BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96

    Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit

  • BVerwG, 12.01.1989 - 7 B 202.88

    Kommunalwahl - d'Hondtsches Höchstzahlverfahren - Vorschlagsliste - Absolute

  • BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87

    Risiko (Spiel)

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

  • BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91

    Unabhängige Arbeiterpartei

  • VGH Bayern, 29.11.1995 - 4 B 95.605

    Berücksichtigung der Neutralitätspflicht des Staates bei einer Landratswahl

  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
  • BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 13.91

    Reststimmenverteilung bei Listenverbindung

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    So verstoßen etwa Wahlempfehlungen zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers, die ein Bürgermeister im Kommunalwahlkampf in amtlicher Eigenschaft abgibt, gegen die Neutralitätspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 ; Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33.01 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 47 S. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. März 2014 - 2 BvQ 9/14 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15

    "Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig

    vgl. zu alledem OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, juris Rn. 15 ff., und vom 16. Dezember 2003 - 15 B 2455/03 -, juris Rn. 16 ff.; OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 14. September 2012 - OVG 1 S 127.12 -, juris Rn. 8 f.; speziell im Hinblick auf "Licht aus"-Fälle wie den vorliegenden: zu Hohenlohe, VerwArch 2016, 62, 67, 79 ff.; Gärditz, NWVBl. 2015, 165, 168 ff.; Gusy, NVwZ 2015, 700, 701 f.; Bender, NWVBl. 2016, 143, 147 ff.; Putzer, DÖV 2015, 417, 425 f.; zur besonderen Neutralitätspflicht eines (Ober-)Bürgermeisters im Wahlkampf siehe BVerfG, Beschluss vom 19. März 2014 - 2 BvQ 9/14 -, juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 19. April 1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 16; Hess. VGH, Beschluss vom 24. November 2014 - 8 A 1605/14 -, juris Rn. 18 ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 21. Februar 2014 - 2 B 24/14 -, juris Rn. 10.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14

    Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD

    Die Inhaber staatlicher Ämter dürfen sich als Bürger wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger aktiv am Wahlkampf beteiligen (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - VGH B 1/01 -, AS 29, 207 [213]; s. auch BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125 [141]; Beschluss vom 23. Februar 1983 - 2 BvR 1765/82 -, BVerfGE 63, 230 [243]; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323 [326]; Beschluss vom 30. März 1992 - 7 B 29/92 -, NVwZ 1992, 795; Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 -, NVwz 2001, 928 f.).

    Wie jeder andere Bürger dürfen sie sich insbesondere mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen aktiv am Wahlkampf beteiligen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323 [326]; Beschluss vom 30. März 1992 - 7 B 29/92 -, NVwZ 1992, 795 [Rn. 4]; Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 -, NVwZ 2001, 928 f.).

    Danach ist eine Äußerung amtlich, wenn sie ausdrücklich in amtlicher Eigenschaft erfolgt, etwa im Falle eines an "unsere Bevölkerung" gerichteten Wahlaufrufs, der z.B. mit den Worten "Wir Bürgermeister" beginnt (BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323).

    Die Grenze zulässiger Meinungsäußerung wird namentlich dann überschritten, wenn der Inhaber eines entsprechenden Amtes das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar ist (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - VGH B 1/01 -, AS 29, 207 [213]; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323 [326 f.]).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95   

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BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95 (https://dejure.org/1996,702)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1996 - 1 D 28.95 (https://dejure.org/1996,702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unbeschränkt eingelegte Berufung - Beschränkung des Verhandlungsstoffs - Pflichtverletzungen - Disziplinare Höchstmaßnahme - Gerichtlichen Nebenentscheidungen - Zustimmung der Verfahrensbeteiligten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 32
  • NVwZ 1997, 1220 (Ls.)
  • DÖV 1998, 256
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.09.1991 - 1 D 35.90

    Beamtenrecht Dienstvergehen - Dienstliche Überlastrung des Untersuchungsführer -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
    Die unbeschränkte Berufung eröffnet auch die Pflicht, von Gerichts wegen zu prüfen, ob und inwieweit schwere Verfahrensmängel vorliegen (Urteil vom 4. September 1991 - BVerwG 1 D 35.90 - BVerwGE 93, 151 (152) = BVerwG DokBer B 1992, 7 = DÖV 1992, 357 = NVwZ-RR 1992, 567 = ZBR 1992, 358).

    Die Abberufung des Untersuchungsführers S. war unzulässig, da dienstliche Überlastung im Hauptamt keinen Abberufungsgrund im Sinne des § 56 Abs. 3 Satz 4 BDO darstellt (Urteil vom 4. September 1991 a.a.O.).

    Seine Untersuchungshandlungen und -ergebnisse sind gerichtlich nicht verwertbar (Urteil vom 4. September 1991 a.a.O. m.w.N.; Weiß, GKÖD, Stand Oktober 1996, § 56 BDO Rn. 71; kritisch dazu Allgaier, DÖD 1990, 236 (238 f.)).

    In der Regel ist in einer solchen Situation gemäß § 67 Abs. 4 BDO die Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens mit Rückgabe der Anschuldigungsschrift geboten (vgl. Urteil vom 4. September 1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.11.1993 - 1 D 60.92

    Disziplinarrecht - Verfahrenseinstellung - Beamtenrecht - Geschenkannahme -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
    Die Zuwendung von Sachwerten ist dann als Geschenk anzusehen, wenn eine gleichwertige Gegenleistung seitens des Beamten nicht erfolgt (Urteil vom 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - (BVerwGE 103, 36 = BVerwG DokBer B 1994, 37 = DÖD 1994, 92 = NVwZ-RR 1994, 681 = IÖD 1994, 102) m.w.N.).

    Nicht notwendig ist, daß sich der Gebende durch eine bestimmte, bereits vorgenommene oder in Zukunft zu erwartende Amtshandlung zu der Schenkung hat bestimmen lassen; es reicht vielmehr aus, wenn allgemein das von dem Beamten wahrgenommene Amt für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist (stRspr, z.B. Urteil vom 2. November 1993 a.a.O. m.w.N.).

    Gerade durch diese besondere Kombination von Erschwerungsgründen unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von der Fallkonstellation im Senatsurteil vom 2. November 1993 a.a.O., in dem nur eine Degradierung ausgesprochen worden ist.

  • BVerwG, 12.09.1995 - 1 D 29.93

    Ruhestandsbeamter des gehobenen fernmeldetechnischen Dienstes - Annahme von

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
    Zwar ist nicht festgestellt, daß der Beamte Geld angenommen oder im maßgeblichen Zeitraum pflichtwidrige Handlungen als Gegenleistung für die Schenkung vorgenommen und damit Voraussetzungen erfüllt hat, die nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich zur Entfernung aus dem Dienst führen (z.B. Urteil vom 12. September 1995 - BVerwG 1 D 29.93 - m.w.N.).

    Der Senat geht deshalb in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es eine lange Verfahrensdauer - unabhängig von ihren Ursachen - nicht rechtfertigt, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. zuletzt Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 55.96 - und Urteil vom 12. September 1995 a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 23.10.1996 - 1 D 55.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung von Nachnahmebeträgen und

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
    Der Senat geht deshalb in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es eine lange Verfahrensdauer - unabhängig von ihren Ursachen - nicht rechtfertigt, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. zuletzt Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 55.96 - und Urteil vom 12. September 1995 a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.03.1954 - V 7/54 U

    Steuerpflicht eines jeden Unternehmers bei Lieferungen und Leistungen an den

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
    Diese Verfahrensweise wird zum Teil (vgl. z.B. BDH, Urteil vom 5. Juli 1960 - I D 41/59 - (BDH DokBer 1961, 1527); Claussen/Janzen, a.a.O., § 86, Rn. 3; Dienststrafhof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 1955 - V 7/54 - BDH 3, 317 (318)) sogar schon dann für zulässig erachtet, wenn es für die Berufungsentscheidung in jeder Hinsicht rechtlich unerheblich ist, ob die Vorwürfe in einzelnen Anschuldigungspunkten zu Recht erhoben werden oder nicht.
  • BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79

    Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
    Zwar hat sich die Überprüfung durch das Berufungsgericht grundsätzlich auch auf Anschuldigungspunkte zu erstrecken, in denen, wie hier im Anschuldigungspunkt 1, eine Freistellung erfolgt ist (vgl. dazu Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 1 D 14.79 - BVerwGE 63, 353 (366)).
  • BVerwG, 22.06.1978 - 1 D 46.77

    Einheit des Dienstvergehens - Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
    Das Fehlverhalten des Beamten ist vielmehr einheitlich im Rahmen einer Gesamtbeurteilung zu würdigen, weil es darauf ankommt, ob und inwieweit der Beamte noch im öffentlichen Dienst verbleiben kann oder nicht mehr tragbar ist (vgl. Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 1 D 46.77 - (BVerwGE 63, 88 = DÖD 1978, 211 = BVerwG, DokBer B 1978, 251); ferner Claussen/Janzen, a.a.O. Einl B 6 a und b m.w.N.).
  • BDH, 05.07.1960 - I D 41/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
    Diese Verfahrensweise wird zum Teil (vgl. z.B. BDH, Urteil vom 5. Juli 1960 - I D 41/59 - (BDH DokBer 1961, 1527); Claussen/Janzen, a.a.O., § 86, Rn. 3; Dienststrafhof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 1955 - V 7/54 - BDH 3, 317 (318)) sogar schon dann für zulässig erachtet, wenn es für die Berufungsentscheidung in jeder Hinsicht rechtlich unerheblich ist, ob die Vorwürfe in einzelnen Anschuldigungspunkten zu Recht erhoben werden oder nicht.
  • BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97

    Aufbau einer Firma und Ausübung des Gewerbes durch einen krankgeschriebenen

    Dieser hat keinen rechtlich geschützten Anspruch darauf, daß vom Berufungsgericht auch die nicht mehr entscheidungserheblichen Anschuldigungspunkte überprüft werden (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Steht jedoch fest, dass aufgrund der nachgewiesenen Pflichtenverstöße die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auszusprechen ist, so bedarf es hinsichtlich weiterer Tatvorwürfe einer Sachaufklärung und damit einer Ergänzung der Klageschrift nicht mehr (vgl. Urteile vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - BVerwGE 113, 32 und vom 23. November 2006 a.a.O. Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19

    In den USA verurteilter Lehrer ist aus dem Beamtenverhältnis entfernt

    Der Beklagte hat deshalb keinen rechtlich geschützten Anspruch darauf, dass auch die nicht mehr entscheidungserheblichen Anschuldigungspunkte überprüft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1996 - 1 D 28.95 -, Rn. 16, juris, und Beschluss vom 06.06.2013 - 2 B 50.12 -, Rn. 16, juris).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Der Senat geht deshalb in ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - und vom 27. Juni 2001 - BVerwG 1 D 36.00 -, jeweils m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 24. Juni 1998 a.a.O.) davon aus, dass eine lange Verfahrensdauer - unabhängig von ihren Ursachen - nicht rechtfertigt, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen.
  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Denn der Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens verlangt keine erschöpfende Sachbehandlung der in das Disziplinarverfahren einbezogenen Pflichtenverstöße, wenn das Beamtenverhältnis bereits wegen derjenigen in tatsächlicher Hinsicht abgegrenzten Pflichtenverstöße aufzulösen ist, die rechtsfehlerfrei angeschuldigt sind (vgl. Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - BVerwGE 113, 32 [35 f.]).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 4.15

    Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer

    Der damalige Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits zur früheren Rechtslage nach der Bundesdisziplinarordnung mit Urteil vom 27. November 1996 - 1 D 28.95 - (BVerwGE 113, 32 ) die Beschränkung des festzustellenden Sachverhalts als prozessökonomisch geboten und rechtlich unbedenklich angesehen, wenn bereits aufgrund einzelner festgestellter Pflichtverletzungen die Höchstmaßnahme zu verhängen ist.
  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99

    Auflage, Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten unter einer

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Belohnungen und Geschenke jedenfalls alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Beamten - von anderer Seite als vom Dienstherrn selbst - unmittelbar oder mittelbar gewährt werden (BVerwGE 73, 71 ; 103, 36 ; 100, 172 ; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).

    Andernfalls ist die Vorteilsannahme als Dienstvergehen zu ahnden (z.B. Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).

  • BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96

    Dienstvergehen eines Beamten bei Bearbeitung von Förderanträgen in der

    Im Anschuldigungspunkt 3 - der Senat hatte den Verhandlungsstoff zunächst auf diesen Vorwurf beschränkt (vgl. zur Zulässigkeit dieser Verfahrensweise Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - BVerwGE 113, 82 = Buchholz 235 § 87 BDO Nr. 1) - wird die Ruhestandsbeamtin vom Vorwurf, in der Zeit vom 9. Juli 1990 bis 28. November 1990 dem Dienst unerlaubt ferngeblieben zu sein, freigestellt; es kann ihr nicht widerlegt werden, dass sie in dem genannten Zeitraum krankheitsbedingt dienstunfähig und damit berechtigt war, keinen Dienst zu leisten.

    Da die Beschränkung nicht der Zustimmung der Verfahrensbeteiligten bedurfte (vgl. Urteil vom 27. November 1996, a.a.O.), gilt Entsprechendes auch für die Rückgängigmachung dieser nur vorläufigen Verfahrensmaßnahme.

  • BVerwG, 13.01.1998 - 1 D 36.94

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs bei

    Im Falle einer unbeschränkt eingelegten Berufung ist ausnahmsweise eine Beschränkung des Verhandlungsstoffs und damit des festzustellenden Sachverhalts zulässig, wenn es für den Ausgang des Disziplinarverfahrens gegen einen Ruhestandsbeamten in jeder Hinsicht rechtsunerheblich ist, ob die vom Senat nicht überprüften Vorwürfe zu Recht erhoben worden sind oder nicht (Anschluß an Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 -).

    Zwar hat der Senat eine Beschränkung des Verhandlungsstoffs im Falle einer unbeschränkten Berufung ohne Zustimmung der Verfahrensbeteiligten bisher nur für den Fall anerkannt, daß bereits einzelne festgestellte Pflichtverletzungen die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme rechtfertigen und auch die gerichtlichen Nebenentscheidungen eine vollständige Prüfung der angeschuldigten Sachverhalte nicht erforderlich machen (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 -, DÖD 1997, 108 = BVerwG DokBer B 1997, 147 = IÖD 1997, 127 = Buchholz 235 § 87 BDO Nr. 1; Urteil vom 23. September 1997 - BVerwG 1 D 3.96 -).

    In einem solchen Fall - wie dem vorliegenden - gebietet es der Grundsatz der Prozeßökonomie, von umfangreichen und zum Teil schwierigen Sachverhaltsfeststellungen abzusehen, die nicht entscheidungserheblich sind (vgl. dazu Urteil vom 27. November 1996 a.a.O.).

    Die jetzt nicht aufgeklärten Vorwürfe in den Anschuldigungspunkten 1 bis 6 im Verfahren BVerwG 1 D 36.94, Verfehlungen gemäß § 54 Satz 3, § 55 Satz 2, § 65 Abs. 1 Satz 1 BBG begangen zu haben, sind nicht geeignet, im Falle ihrer Feststellung als Vorbelastungen im Hinblick auf den Katalog des § 77 Abs. 2 BBG Bedeutung zu erlangen (vgl. dazu auch Urteil vom 27. November 1996 a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20

    Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber

    Denn der Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens verlangt keine erschöpfende Sachbehandlung der in das Disziplinarverfahren einbezogenen Pflichtenverstöße, wenn das Beamtenverhältnis bereits wegen derjenigen in tatsächlicher Hinsicht abgegrenzten Pflichtenverstöße aufzulösen ist, die rechtsfehlerfrei angeschuldigt sind, und auch die gerichtlichen Nebenentscheidungen eine vollständige Prüfung der angeschuldigten Sachverhalte nicht erforderlich machen (vgl. Urteile vom 27. November 1996 - 1 D 28.95 - Juris, Rn. 14 ff.; Urteil vom 23. November 2006 - 1 D 1/06 - Juris, Rn. 21; in beiden Fällen hat das BVerwG als Berufungsgericht entschieden; vgl. auch Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3/05 - Juris, Rn. 30 f., Entscheidung des BVerwG in erster und letzter Instanz).

    Er macht zugleich von der Möglichkeit Gebrauch, die mutmaßliche Äußerung des Beklagten in Bezug auf seine Professorenstellung aus dem Disziplinarverfahren auszuklammern, weil sie für Art und Höhe der Disziplinarmaßnahme nicht mehr ausschlaggebend ist (§ 60 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 52 Satz 1 ThürDG; vgl. zu § 56 Satz 1 BDG, dessen Wortlaut abweicht, BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2013 - 2 B 50/12 - Juris, Rn. 12 ff., unter gleichzeitigem Hinweis auf Urteil vom 27. November 1996 - 1 D 28.95 - BVerwGE 113, 32 [35] = Juris, Rn. 15 ff.; zur Zulässigkeit des Ausscheidens bzw. Ausklammerns im Urteil vgl. Schmiemann in: Schütz/Schmiemann, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Stand 7/2022, § 56 Rn. 5 f.).

  • VG Meiningen, 25.11.2008 - 6 D 60001/05

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Vorteilsnahme eines kommunalen Wahlbeamten u.

  • BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 23.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahme bei verbotener Geschenkannahme

  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2013 - DL 13 S 724/13

    Bindung im Disziplinarverfahren an tatsächliche Feststellungen in einem

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71

    Disziplinarrecht

  • VG Meiningen, 07.05.2003 - 6 D 60016/00

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Disziplinarverfahren;

  • BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96

    Dienstvergehen eines (Bahn-) Beamten in Gestalt eines wiederholten Fernbleibens

  • BVerwG, 25.02.1997 - 1 D 22.96

    Dienstvergehen in Gestalt einer Eigentumsverschaffung an einem Wohnhaus unter

  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Landtagskandidatur für die NPD

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2011 - 11 A 10222/11

    Ruhegehalt wegen Bestechlichkeit aberkannt

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19

    Disziplinarrecht: Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis bei Besitz

  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05

    Zollamtsrat a. D.; Abordnung und Versetzung in die neuen Bundesländer; Betrug zum

  • BVerwG, 21.09.2000 - 1 DB 7.00

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen - Polizeibeamter im

  • VG Meiningen, 15.08.2013 - 6 D 60010/12

    Disziplinarklageverfahren: Unterschlagung von Verwarngeldern

  • BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 44.98

    Formelles und materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter im Ruhestand;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2011 - DL 13 S 2817/09

    Untersuchungsführerbestellung bei Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister;

  • BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98

    Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der

  • VG Münster, 18.10.2005 - 20 K 5555/03

    Dienstvergehen eines zur Telekom AG abgesandten Postbeamten durch

  • BVerwG, 19.02.2003 - 1 D 14.02

    Technische Beamte des gehobenen und des höheren Dienstes; Vorteilsannahme in Form

  • VG Meiningen, 02.02.2006 - 6 D 60011/05

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zur Fristsetzung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 BDO

  • VGH Bayern, 19.04.2006 - 16a D 04.2853

    Disziplinarrecht; Steuerhinterziehung durch Finanzbeamten (gehobener Dienst);

  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 D 68.96

    Dienstvergehen eines Postbeamten in Gestalt von eigennütziger Gebührenüberhebung

  • VG Meiningen, 23.04.2020 - 6 D 141/19

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Bürgermeisters - hier: Handeln zum

  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 D 63.97

    Entfernung eines Postbeamten aus dem Dienst wegen der Annahme baren Geldes für

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 31.05.2011 - 32 DG 1/10
  • VGH Hessen, 01.11.2002 - 24 DH 411/99

    Beamtenrecht, Disziplinarrecht: Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen

  • BVerwG, 25.11.1998 - 1 D 19.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Pflicht eines

  • OLG Köln, 22.07.2004 - 2 X (Not) 32/04

    Zulässiger Wechsel des Untersuchungsführers im Disziplinarverfahren

  • BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 2.98

    Verhängen von Disziplinarmaßnahmen für unberechtigtes Fernbleiben vom Dienst für

  • BVerwG, 23.09.1997 - 1 D 3.96

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst und der Kürzung

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 D 66.99

    Dienstvergehen eines Beamten wegen der Annahme mehrerer privater Vorteile in

  • BVerwG, 07.07.1998 - 1 D 70.97

    Manipulation zur Erlangung von EC-Scheckformularen durch eine Postbankbeamtin -

  • VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534

    Außerdienstlicher Betrug in drei Fällen und weitere innerdienstliche Verfehlungen

  • BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98

    Angewiesenheit eines Dienstherren auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit seiner

  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 D 43.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Handel mit Nachtsichtzielgeräten als

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2005 - 1 NDH L 3/04

    Bestechlichkeit; Bindungswirkung; Entfernung aus dem Dienst; Polizeibeamter;

  • VG Berlin, 02.03.2006 - 80 A 29.04

    Aberkennung der Lehrerpension beim Besitz von Kinderpornos

  • BVerwG, 31.08.1999 - 1 D 14.96

    Disziplinarmaßnahme der Kürzung des Ruhegehalts eines Beamten -

  • BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Postbeamten des einfachen Dienstes -

  • BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 63.00

    Freispruch eines Bundesbahnsekretärs einen Diebstahl von 543 Fahrausweisen

  • BVerwG, 12.06.2001 - 1 D 31.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Verhängung der Höchstmaßnahme - Aberkennung

  • VG Berlin, 13.02.2006 - 80 A 27.05

    Beamtenrecht: Schwerwiegender Pflichtenverstoß bei BtM-Konsum

  • BVerwG, 07.09.2004 - 1 D 8.03

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kanzlers in einer ausländischen Botschaft auf

  • BVerwG, 13.09.2000 - 1 D 36.99

    Verhängung einer Ruhegehaltskürzung wegen vorsätzlichem Verstoß gegen die Pflicht

  • VG Berlin, 19.10.2010 - 80 A 2.08

    Kürzung der Dienstbezüge wegen Dienstpflichtverletzung

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